KATZENELNBOGEN
I.
Die Herrschaftsgebiete der Gf.en von K. erstreckten sich nördlich des Mains auf rechtsrheinischem Gebiet vom Taunus bis in den Westerwald. Hinzu trat das linksrheinische Amt Pfalzfeld mit dem administrativen Zentrum, der Burg → Rheinfels über St. Goar. Südlich des Mains umfaßte das Territorium umfangr. Besitzungen an der Bergstraße sowie im Rhein-Main-Dreieck. Während der im westlichen Taunus gelegene sog. Einrich, der nach N durch den Unterlauf der Lahn begrenzt wurde und das linksrheinische Gebiet um St. Goar mit der Niedergft. K. identisch ist, zählten die südlich des Mains gelegenen Herrschaftsgebiete zur Obergft. K. Die Unterscheidung zwischen beiden Gft.steilen war bereits im 13. Jh. gebräuchlich. Außerhalb der Nieder- und der Obergft. erwarben die Gf.en von K. im ausgehenden 14. und im 15. Jh. umfangr. Besitzungen auf dem Westerwald sowie im östlichen Taunus. Eine weitere Exklave außerhalb der beiden Kernbereiche der Gft. bildete der k. Grundbesitz in Rheinhessen, dessen Herrschaftsmittelpunkt Ende des 13. Jh. die Burg Stadecken bildete.
Die Herrschaft der Gf.en von K. im Kraichgau ist im späten MA lediglich in Form einer ausgedehnten Lehnshoheit faßbar. Im 12. Jh. finden sich lediglich zwei Belege für die Anwesenheit eines Familienmitglieds der K. im Kraichgau. 1157 ist Berthold I. von K. in Maulbronn nachweisbar, wo er als Zeuge einen Güteraustausch zwischen der dortigen Zisterzienserabtei und des Pfgf.en Hermann von Stahleck bestätigt. 1179 wird Berthold I., der mit Adelheid von Laufen vermählt war, ein zweites Mal im Kraichgau im Zusammenhang mit dem Reichslandfrieden gen. Bereits für die nachfolgenden Generationen – Gf. Berthold II. und Diether III. von K. – fehlen urkundliche Nachweise für Aufenthalte für Familienmitglieder im Kraichgau. Die territorialpolitischen Aktivitäten der Bf.e von Speyer, der Herren von → Eberstein und von Steinsberg bedingten vermutlich bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Einschränkung der k.ischen Machtbasis in dieser Region. Zu den lehnsrechtlich an das Haus K. gebundenen Burgen im Kraichgau zählten im 13. und 14. Jh. Kürnbach, die Ravensburg, Menzingen, Lautern und Niefern-Talheim.
Eine geschlossene Geschichte des Besitzes und der Erwerbspolitik der Gf.en von K. steht noch aus. Immerhin vermittelt der Überblick über ihre Passivlehen einen ungefähren Eindruck des Besitzumfangs. Während der Allodialsbesitz des Gf.enhauses (z. B. in Klingelbach um 1190) nur eine untergeordnete Rolle spielte, handelte es sich bei den wichtigsten Teilen des Besitzes um Lehen. Keine der k.ischen Burgen, die zugl. auch als Verwaltungsmittelpunkte dienten, befanden sich im Eigenbesitz der Gf.en.
Als entscheidend für die gfl. Erwerbspolitik erwiesen sich die lukrativen Einkünfte aus den planmäßig erworbenen Rheinzöllen. Der Zoll 1219 erstmals in k.ischen Besitz erwähnte Zoll zu St. Goar gelangte offenbar bereits Ende des 13. Jh.s in die Verfügungsgewalt der Gf.en. Unter Kg. Rudolf von Habsburg gelangte der Reichszoll zu Boppard als Pfand an die Gf.en von K. Am 22. Nov. 1309 bestätigte Kg. Heinrich dem Gf. Eberhard I. von K. die bereits unter seinen Vorgängers Kg. Rudolf von Habsburg und dessen Sohn Albrecht erfolgte Verpfändung des Reichszolls. 1392 belehnt Hzg. Wilhelm von Jülich-Berg Gf. Diether von K. mit Düsseldorfer Zolleinkünften und 1465 erwirbt Philipp d.Ä. von K. von Ebf. Adolf von Mainz Burg, Ort und Zoll zu Gernsheim. Wie Gernsheim, so gelingt es Gf. Philipp auch im kurkölnischen Linz 1456 die Hälfte der dortigen Zolleinkünfte als Pfand in seinen Besitz zu bringen. 1468 wird die Verpfändung der Hälfte des Linzer Zolls erneuert. Zudem erlangt Gf. Philipp im Zuge einer Schuldenregelung zwischen ihm und dem Kölner Ebf. Ruprecht je die Hälfte von Burg und Stadt und Kirchspiel Linz, Burg Rolandseck sowie die Kirchspiele Mehlem und Honnef.
Begünstigt wurden der rasche Aufstieg und die Aquisition von Herrschaften durch den Reichsdienst zahlr. Familienmitglieder. Heinrich II., der erstmals als Träger des Gf.en-Titels bezeugt ist, läßt in der ersten Hälfte des 12. Jh.s häufig in der Umgebung des Kg.s nachweisen (1138, 1140, 1144-45, 1147, 1149). Sein Bruder Philipp, Bf. von Osnabrück und sein Sohn, Hermann, Bf. von Münster zeichneten sich ebenfalls durch ihre Nähe zum Kgtm. und ihre Dienste für das Reich aus. Hermanns Bruder Diether stieg schließlich zum Hofkanzler Heinrichs VI. auf. Gf. Eberhard I., der um 1260 die jüngere Linie der Gf.en von K. begründete, vermochte ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Reichspolitik zu spielen und hat in einer Zeit wechselvoller politischer Konstellationen vier Kg.en (Rudolf von Habsburg, Adolf von → Nassau, Albrecht und Heinrich VII). gedient. Die Positon der Gf.en von K. wurde gefestigt durch ihre Beteiligung an verschiedenen Landfriedensbündnissen und ihre Mitgliedschaft in Rittergesellschaften. Eine bes. Bedeutung unter diesen Vereinigungen erlangte der unter Führung der beiden Gf.en Johann IV. und Philipp d.Ä. von K. 1422 gegr. Wetterauer Gf.enverein. Ergänzend zu diesen Aktivitäten erwarben die Gf.en von K- Edelbürgerrechte in wichtigen mittelrheinischen Städten wie Mainz, Köln und Koblenz.
In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s spaltete sich die Familie in zwei Hauptlinien. Gf. Diether V. begründete die ältere, sein Bruder Eberhard I. die jüngere Linie des Hauses. Die Besitzteilung erfolgte so, daß beide Familienzweige nördlich wie südlich des Mains begütert blieben. In gemeinschaftlichem Besitz verblieben die Stammburg K. sowie die Burgen Dornberg und Reinheim. Gf. Diether V. erhielt die Burgen → Rheinfels, Zwingenberg und Lichtenberg, während Gf. Eberhard I. Auerbach und Hohenstein zufielen. In der Folgezeit waren es vornehmlich Angehörige der älteren Linie, die ihren Burgenbesitz durch Neubauten auf Altk.er Gebiet erweiterte. Gf. Diethers Sohn, Wilhelm I. (gest. 1331) errichtete in der Niedergft. unweit von St. Goarshausen Burg Reichenberg (Baubeginn und erste Bauphase 1319-26 und Ausbau 1352-60) und in der Obergft. Darmstadt (um 1320-30). In der nächsten Generation unter Gf. Wilhelm II. (gest. 1385) entstand über St. Goarshausen Burg Neu-K. (1365-70) und ab 1365 unter Wilhelms Bruder Eberhard V. (gest. 1402) Burg Schwalbach im Taunus. Die burgenbaulichen Aktivitäten der Gf.en von K. aus der jüngeren Linie erstreckten sich primär auf den Ausbau bereits vorhandener bzw. erworbener Burgen (z. B. Auerbach, Stadecken, Hohenstein und die Marksburg bei Braubach). Lediglich das in der Obergft. südlich von Heidelberg gelegene Zuzenhausen (ab 1297) hat als Neugründung des Gf. Eberhard I. (gest. 1311) zu gelten. Als »letzte« Burggründung der Gf.en von K. wurde ab 1399 an strategisch wichtiger Stelle und als »Bindeglied« zwischen der Ober- und der Niedergft. Burg Rüsselsheim am Main von den Gf.en Johann IV. (jüngere Linie) und Eberhard V. (ältere Linie) gegr.
Die 1383 beschlossene Ehe zwischen Gf. Johann IV. aus der jüngeren Linie und Anna, der Erbtochter der älteren Linie bereitete 1402 nach dem Tode der Väter beider Ehegatten die Wiedervereinigung beider Famlienzweige vor. Die in der Zwischenzeit beträchtlich vermehrten Besitzungen konnte Gf. Johann IV. von K. erneut in einer Hand vereinigen.
In der Niedergft. errichteten Gf. Heinrich I. von K. zum Schutz des Bleidenstädter Vogteibezirks auf dem Einrich um 1095 die Burg K. Ein bedeutender Zuwachs der k. Besitzungen stellte der um 1160 gemeinsam mit den Gf.en von → Nassau erfolgte Kauf der Gft. auf dem Einrich. Rembold von → Isenburg hatte diesen Besitz knapp zwei Jahre zuvor von Gf. Ludwig III., dem letzten Angehörigen des Hauses → Arnstein gekauft, der 1139 die Stammburg → Arnstein an der Lahn in ein Prämonstratenserkl. umwandelte und dort eintrat. An der nördlichen Grenze der Bleidenstädter Termini errichteten die Gf.en von K. die Burg Hohenstein, die der Expansion der Gf.en von → Nassau im Aartal nach N Einhalt gebieten sollte. Nach Burg Hohenstein benannte sich im 12. und beginnenden 13. Jh. eine Seitenlinie des Hauses K.
Erst nach dem Tod Ludwigs III. von → Arnstein gingen die Vogteirechte zu St. Goar in vollem Umfang an die Gf.en von K. über. Ihre Besitzungen zu St. Goar, die von der Abtei Prüm zu Lehen gingen, sicherten die Gf.en von K. durch eine 1219 erstmals urkundlich zusammen mit dem dortigen Zoll gen. Burg, die sich in der Nähe der Stiftskirche befand.
Der k.ischen Besitz der Burg Zwingenberg an der Bergstraße ist erst 1222 nachweisbar, als Gf. Diether IV. als Schiedsmann zwischen dem Edelherrn von Krumbach und der Abtei Eberbach fungierte. 1228 befindet sich darüber hinaus Burg Lichtenberg südlich von Darmstadt in der Verfügungsgewalt der Gf.en von K. Ob Diether IV. (gest. 1245) als Initiator der Bg-gründung Lichtenberg anszusprechen ist oder er eine bereits bestehende Anlage ausbaute ist unklar. Vermutlich ließ er unweit von Zwingenberg die Burg Auerbach erbauen, die 1258 erstmals urkundlich belegt ist. Eine weitere Stärkung der k. Position in der Obergft. südlich des Mains erfolgte 1249, als Gf. Diether V. für seine Parteinahme zugunsten Kg. Wilhelms von Holland Trebur mit dem dazugehörenden Reichsbesitz als Pfand erhielt. Um den expansiven Bestrebungen der Herren von → Erbach im Gesperenztal im nördlichen Odenwald Einhalt zu gebieten, die den Herren von Crumbach Reichselsheim entrissen und zwischen 1230 und 1240 Burg Reichenberg erbaut hatten, unterstützten die Gf.en von K. die von Crumbach und beteiligen sich vermutlich an der Gründung der Burg Rodenstein, die 1433 zu einem Viertel in k.ischen Besitz übergeht.
Oberhalb von St. Goar errichtete Gf. Diether V. von K. ab 1245 Burg → Rheinfels, die – schenkt man den Angaben der zeitgenössischen Wormser Chronik Glauben – 1256 von einem Aufgebot des Rheinischen Städtebundes mehr als ein Jahr vergeblich belagert wurde. Aus dem Erbe der Reichsministerialen von Münzenberg erlangte Diether V. 1257 die Hälfte der Vogtei Umstadt mit dem dortigen Forst als Lehen der Abtei Fulda. Sein Versuch aus der Hinterlassenschaft der Münzenberger die Gft. Haselburg in seine Verfügungsgewalt zu bringen, scheitern. Ein Teilerfolg stellt jedoch der Erwerb der Herrschaft Dornberg dar.
Die recht weit gespannten Aktivitäten von Diethers Bruder, Gf. Eberhard I. (gest. 1311), Stifter der jüngeren Linie der Gf. von K., in Rheinhessen und im südlichen Odenwald, die wohl dazu dienten, die Obergft. K. mit dem k. Lehnsbesitz im Kraichgau zu verbinden, scheitern letztendlich bereits vor 1300. 1276 wurde Gf. Eberhard von K. in die Reichsburgmannschaft zu Oppenheim aufgenommen und 1287 läßt er sich als Amtmann Kg. Adolfs von → Nassau zu Oppenheim nachweisen. In dieser Funktion oblag ihm die Verwaltung der Reichsburgen Oppenheim, Schwabsburg und Odernheim. Im Elsenztal, einem der Zugangstäler zum Kraichgau erwarb Eberhard I. 1296 Zuzenhausen. Im darauf folgenden Jahr erlangte der Gf. die Pfandschaft über die im Reichsbesitz befindlichen Burgen Eberbach und → Reichenstein sowie die Städte Eberbach und Neckargemünd. Von Engelhard Schenk von → Erbach erwarb Eberhard Rechte an der Burg Freienstein, die strategisch günstig im Gammelsbachtal gelegen eine wichtige Verkehrsverbindung in den nördlichen Odenwald kontrollierte. → Reichenstein, Eberbach und Neckargemünd gingen dem Hause K. nach der Niederlage und dem Tod Kg. Adolfs von → Nassau in der Schlacht bei Göllheim 1298 verloren. Die Reichspfandschaften in Rheinhessen (Oppenheim, Schwabsburg, Odernheim) gelangten spätestens 1315 an den Mainzer Eb. Peter von Aspelt. In Rheinhessen verblieb der den Gf.en von K. lediglich von dem Kölner Anreasstift zu Lehen gehender Streubesitz im Selztal mit der 1292 zur Hälfte in k.ischen Besitz befindlichen Burg Stadecken.
Im Mittelrheingebiet und am unteren Main konnte Gf. Eberhard I. von K., der mit Elisabeth, der Tochter Gerhards III. von → Eppstein (gest. 1252) und Elisabeths von → Nassau (gest. 1306) vermählt war, verschiedene Rechte und Besitzungen aus der Erbschaft seines Schwagers Gerhards IV. von → Eppstein (gest. 1269) 1270 erwerben. Zu diesem Erbe gehörten offenbar auch die Burgen Homburg von der Höhe und Steinheim am Main, die je zur Hälfte an das Haus K. fielen. 1330 gingen die k.ischen Anteile erneut in die Verfügungsgewalt der Herren von → Eppstein über. Als dauerhaft erwies sich hingegen der Besitz der wohl zu Beginn des 13. Jh.s von den Eppsteinern errichteten Marksburg über Braubach (die Bezeichnung Marksburg ist erst ab dem ausgehenden 16. Jh. gebräuchlich. In den spätma. und frühneuzeitlichen Schriftqellen ist vor ca. 1570 von der Burg Braubach die Rede). 1283 erwarb Gf. Eberhard I. von K. Burg und Stadt Braubach. Mit Braubach verfügte nun auch die jüngere Linie der Gf.en von St. Goar über einen wichtigen Stützpunkt am oberen Mittelrhein.
1284 übertrug Heinrich von → Isenburg das St. Goar gegenüber liegende Gebiet um St. Goarshausen und Bornich mit den Zugangstälern zum Einrich seiner Enkeltochter Irmgard, die mit Gf. Wilhelm I. aus der älteren Linie des Hauses K. (gest. 1331) vermählt war.
Im ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jh. treten Mitglieder beider Linien des Hauses als Gründer und Förderer von Städten in der Ober- und der Niedergft. in Erscheinung. Für den bereits 1258 als oppidum bezeichneten Ort Zwingenberg an der Bergstraße erteilte Kg. Rudolf von Habsburg Gf. Diether V. dem Stifter der älteren Linie der Gf.en von K. 1274 Stadtrechte.
Bei der 1286 erstmals urkundlich erwähnten unterhalb der Burg → Rheinfels gelegenen Neustadt handelte es sich offenbar um eine gegen die bereits vor 1200 voll entwickelte Stadt St. Goar gerichtete Neugründung der Gf.en von K. Ihre Entstehung verdankt die St. Goarer Neustadt vermitlich der in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s noch zwischen der Abtei Prüm und den Gf.en von K umstrittenen Stadtherrschaft über St. Goar. Während der Regentschaft Eberhards I. von K. (jüngere Linie) erhielten 1301 Stadecken in Rheinhessen und 1310 Ramstadt im Odenwald Stadtrechte. Für Braubach ließ sich Eberhard I. 1288 die dem Ort bereits 1276 unter den Herren von → Eppstein erteilten Stadtrechte bestätigen. Ob auch Reinheim während der Regierungszeit Eberhards I. Stadtrechte erhielt, läßt sich nicht mit letzter Sicherheit sagen, da kein Stadttrechtsprivileg überliefert ist, der Ort jedoch in dem zwischen Eberhards Sohn Berthold III. von K. (gest. 1321) und dessen Neffen Eberhard II. (gest. 1329) 1318 vereinbarten Teilungsvertrag als Stadt bezeichnet wird. Gf. Bertholds Vetter aus der älteren Linie, Wilhelm I. (gest. 1331) erlangte 1330 Stadtrechtsprivilegien für den Ort Darmstadt.
1312 verlieh Ks. Heinrich IV. Gf. Diether IV. (ältere Linie) (gest. 1315) Stadtrechte für den unterhalb der Burg [Alt-]K. gelegenen Ort sowie für das bei Burg Lichtenberg gelegene Dorf Bieberau. 1324 nahm Kg. Ludwig der Bayer auf Bitte von Diethers Bruder, Gf. Wilhelm I. von K. (gest. 1331), die von diesem nur wenige Jahre zuvor erbaute Burg Reichenberg mit der gleichnamigen Talsiedlung auf dem Einrich sowie den Ort St. Goarshausen in seinen Schutz und verlieh beiden Orten Stadtrechte. Während Gf. Wilhelm II. von K. (ältere Linie) (gest. 1385) über St. Goarshausen um 1360 mit dem Bau der Burg Neu-K. begann, verzichtete er in dem 1364 mit Stadtrechten versehenen und vor der Ausstellung des Privilegienbriefes bereits befestigten Ort Ruppertshofen im Taunus auf einem Burggründung. Mit St. Goar und der Burg → Rheinfels auf der linksrheinischen und St. Goarshausen mit Burg Neu-K. auf der rechtsrheinischen Seite kontrollierten die Gf.en von K. einen stark frequentierten Rheinübergang sowie einen wichtigen, zu ihren Besitzungen auf dem Einrich führenden Verkehrsweg. Als wichtige Operationsbasis für ihre Expansion in das Westerwaldgebiet, die sich bereits 1355 durch den Erwerb des Öffnungsrechtes an der Burg Molsberg andeutete, diente den Gf.en von K. die vermutlich in den späten 1360er Jahren von Gf. Eberhard V. (gest. 1402) gegr. Burg Schwalbach. 1368 stellte Ks. Karl IV. ein Stadtrechtsprivileg für den Ort [Burg]Schwalbach aus. Der Versuch das rechte Rheinufer des oberen Mittelrheins zwischen Braubach und St. Goarshausen vollständig dem k.ischen Territorium einzuverleiben schlug fehl, da der Trierer Ebf. Balduin von Luxemburg (reg. 1307-1354) zu Beginn des 14. Jh.s nicht nur die Reichstadt Boppard, sondern auch die ehem. Reichsburg Sterrenberg in seinen Besitz bringen konnte. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen dem rhein. Kirchenfs.en. und den Gf.en von K. wurde offenbar auch eine vor 1294 als Stadt bezeichnete Siedlung unterhalb der Burgen Liebenstein und Sterrenberg zerstört. Von der 1314 von Hzg. Leopold von Österreich erteilten Genehmigung, die Stadt unterhalb Burg Sterrenberg wieder aufzubauen, machte Gf. Diether IV. von K. (gest. 1315) keinen Gebrauch. Rüsselsheim am Main zählt zu den letzten, mit Stadtrechten ausgestatteten Orten im Herrschaftsgebiet der Gf.en von K. 1437 erteilte Ks. Sigismund den Gf.en von K. städtische Privilegien für die Siedlung im Vorfeld der ab 1399 erbauten Burg.
Eine wichtige Stärkung ihrer Position in St. Goar erreichte 1367 Gf. Wilhelm, indem er von den Herren von Winneburg und → Beilstein die Vogtei Pfalzfeld auf dem Hunsrück erlangte. In der zweiten Hälfte des 14. Jh. bauten die ältere Linie der Gf.en von K. sukzessive ihre Herrschaftsrechte im Westerwald und im östlichen Taunus aus. 1365 öffnete Johann von Westerburg Gf. Wilhelm seinen Anteil an den Burgen Westerburg, Weltersburg, Schadeck und Cleeberg. Ks. Karl IV. gestattete dem Gf. 1368 die Burg Ellar von den Gf.en von Diez in Pfandbesitz zu nehmen. 1373 wurde Gf. Eberhard I. von K. in die Ganerbschaft der Laurenburg an der Lahn aufgenommen und 1378 öffnete Dietrich von Runkel ihm und Wilhelm die Burgen Runkel und Dehrn. Im gleichen Jahr verpfänden Kunigunde und Siegfried von Westerburg Gf. Diether die Hälfte der Schaumburg an der Lahn. Im südlichen Taunus gelangte Gf. Diether 1391 in den Mitbesitz der nassauischen Burg Sonnenberg bei Wiesbaden. Kg. Wenzel bestellt 1398 Gf. Diether zum Reichslandvogt der Wetterau und Lgf. Hermann von Hessen belehnt ihn mit zwei Dritteln an Stadt, Burg und Kirchspiel Driedorf im Westerwald.
Gf. Johann, der nach dem Ableben seines Vaters und seines Schwiegervaters 1402 die Besitzungen der jüngeren und älteren Linie erneut in einer Hand vereinigen konnte, erlangt von Gf. Adolf von → Nassau Burg und Stadt Camberg im Taunus mit sieben dazugehörenden Dörfern als Pfand. Von seiner Stiefmutter Anna von → Nassau erwirbt er für eine Summe von 24 300 fl. die Herrschaften Driedorf, Hadamar und Laurenburg mit dem Gericht Esterau, die Vogteien Dietkirchen, Weidenhahn und Gershausen sowie mehrere Dörfer sowie das Einlösungsrecht an den Pfandschaften Wittgenstein, Laasphe, Staden, Baunfels, Weilmüster und der wetterauischen Reichslandvogtei. Südlich von Frankfurt verpfändet Diether von → Isenburg 1428 Gf. Johann von K. seine Anteile an Dreieichenhain sowie sechs weitere Dörfer. 1444 erwirbt Johanns Sohn, Gf. Philipp von K. von den Gf.en Johann und Heinrich von → Nassau-Diez ein Viertel der Gft. Diez für 12 000 fl. und wenige Jahre später 1453 geht mit Zustimmung des EB Jakob von Trier ein weiteres Viertel der Gft. Diez, das sich zuvor im Besitz des Gottfried von → Eppstein befand, für 30 000 fl. an Gf. Philipp über. 1467 versetzt Gottfried von → Eppstein Gf. Philipp für 3000 fl. ein weiteres Achtel der Gft. Diez. Aus dem Besitz des Gottfried von → Eppstein hatte Gf. Philipp bereits 1457 die Hälfte der Stadt Homburg von der Höhe sowie Anteile an verschiedenen Dörfern im Taunus als Pfand erhalten. 1478 gehen aus eppsteinischem Besitz die Hälfte von Bischofsheim, Schloß Ziegenberg mit sechs Dörfern sowie ein Viertel von der Stadt → Butzbach an Philipp von K. als Pfandherrn über. Im darauf folgenden Jahr veräußert Gottfried von → Eppstein seinen Anteil an der Burg → Breuberg an Philipp von K. Für 2400 fl. ging bereits 1446 der Anteil des Gf. Wilhelm von → Wertheim an der Burg → Breuberg an Gf. Philipp über.
Die k.ischen Besitzungen auf dem Westerwald werden 1470 durch den Erwerb der Kirchspiele Meudt und Pütschbach sowie der Burg Herschbach aus dem Besitz des Gerlach von → Isenburg arrondiert. Darüber hinaus veräußert Dietrich von Runkel dem Gf. 1475 die zweite Hälfte seines Viertel an → Limburg, Molsberg und Brechen. Die erste Hälfte war bereits 1469 an die Gf.en von K. versetzt worden.
Lehen hatten die Gf.en von K. von weltlichen Lehnsherren: Vom Reich (u. a. Zoll zu Boppard, Burgmannschaft zu Boppard, Burgmannschaft zu Oppenheim, Forst Schlichter, Trebur), von der Pfgft. (u. a. Braubach, Gft. auf dem Einrich, Trebur [vorher Reichslehen] Groß-Umstadt, Zoll zu Kaub, Burgmannschaften zu Kaub, Kobern, Lichtenberg, Lindenfels, Oppenheim [vorher Reichslehen] und Sauerburg), von der Gft. Henneberg (Dornberg), von der Lgft. Hessen (Dridorf), vom Hzm. Berg-Ravensberg (Zoll zu Düsseldorf) vom Hzm. Jülich-Geldern (Zoll zu Lobith), von der Gft. Luxemburg (Stadecken) vom Hzm. Brabant (Stadecken).
Von geistlichen Lehnsherren: Vom Erzstift Trier (u. a. Altweilnau, Ardeck, Birlenbach, Bornich, Camberg, Dehrn, Diez und Gft. Diez, Ellar, Esterau, Hadamar, Laurenburg, Reichenberg, St. Goarshausen, Stadecken), vom Erzstift Mainz (u. a. Auerbach, Hohenstein, Burgmannschaft zu Lahneck, Burgmannschaft zu Lahnstein, Ruppertshofen, St. Goarshausen, Zwingenberg); vom Erzstift Köln (Zoll zu Bonn, Einhausen, Ems); vom Hochstift Würzburg (u. a. Berkach, Bessungen, Wald Braunshardt, Wald Breitenloh, Büttelborn, Darmstadt, Dornberg [zuvor Henneberg], Groß-Gerau); vom Hochstift Worms (Dietkirchen); vom Kl. Prüm (u. a. Burgschwalbach, Klingelbach, Laufenselden, Nastätten, Pfalzfeld, St. Goar), vom Kl. Bleidenstadt (Dörsdorf, K.), vom Kl. Lorsch (Biebesheim) und vom Kl. Fulda (Abenheim, Groß-Umstadt, Gundernhausen).
Die Gf.en von K. verfügten ihrerseits über einen umfangr. Lehnshof, dem zahlr. Adelsfamilien aus dem Mittelrheingebiet sowie aus Südhessen angehörten. Einen groben Überblick über die gfl. Mannschaft und Burgmannschaft bietet die Untersuchung von Bernhard Diestelkamp zum Lehnrecht der Gft. K. Die Zusammenstellung der Lehnburgen der Gf. en von K. umfaßt sechzehn Anlagen. In der Niedergft. K: Ardeck bei Holzheim, Driedorf, Geroldstein, Greifenstein unterhalb der Burg Hohenstein, Gutenacker, Kemel, Milwald, Niefern, Nochern. In der Obergft. und im Kraichgau: Frankenstein, Kürnbach, Lautern, Menzingen, Ravensburg bei Sulzfeld, Rodensein und Talheim. Öffnungs- und Enthaltsrechte genossen die Gf.en von K. auf folgenden Burgen: Bartenstein, Dehrn, Eltz, Freienstein, Groß-Karben, → Hauenstein bei Alzenau, Haune, Höchst an der Nidder, Heppenheft, Cleeberg, Leustadt bei Stockheim, Lindheim, Messel, Miehlen, Muschenheim, Rheinberg, → Rieneck, Runkel, Schaumburg, Schönburg, Schadeck, Schüpf, Sommerau bei Klingenberg am Main, Stein, Weltersburg, Westerburg und → Waldeck.
II.
Die Ende des 12. Jh.s gegr. Namen gebende Stammburg der Gf.en von K. trat bereits Mitte des 13. Jh. in der Bedeutungshierarchie der k.ischen Burgen hinter die über St. Goar gelegene Burg → Rheinfels zurück, die sich unter Gf. Wilhelm I. von K. (gest. 1331) zu einer der am häufigsten besuchten Burgen und zum herausragenden Verwaltungsmittelpunkt der Niedergft. K. entwickelte. Der unterhalb der ab 1245 errichteten Burg → Rheinfels gelegene Ort St. Goar verfügte bereits vor 1219 über eine Burg. Der Gf.en von K., bei der es sich um eine in der Nähe der Stiftskirche gelegene Niederungsburg handelte, die 1219 erstmals urkundlich bezeugt ist. Entscheidend für die vor- und frühstädtische Entwicklung von St. Goar, das bereits um 1200 als vollwertige Stadt im Sinne des ma. Stadtbegriffs anzusprechen ist, war nicht die Burg der Gf.en von K., sondern ein im 8. Jh. entstandenes Stift (monasterium St. Goaris confessioris), das an der Stelle einer im späten 6. Jh. nachweisbaren Zelle des Hl. Goar entstand. Seit der Mitte des 14. Jh.s stetig ausgebaut und erweitert, erreichte Burg → Rheinfels insbes. nach der Wiedervereinigung der beiden Linien des Haues K. im 15. Jh. unter den Gf.en Johann IV. (1402-1444) und Philipp d.Ä. (1444-1479) seine Blüte als Res. Infolge des Übergangs der Ober- und der Niedergft. K. an Lgf. Heinrich III. 1479 verlor → Rheinfels seine Funktion als Res. Das k. Territorium nördlich und südlich des Mains wurde zu einem Nebenland fernab der lgf.en Res. in Marburg. Erst im Zuge der Aufteilung des hessischen Besitzes unter die noch lebenden legitimen Söhne Lgf. Philipps I. des Großmütigen 1562 fiel → Rheinfels erneut die Rolle einer Res. zu. Gemäß den Bestimmungen des Testaments von 1562 erhielten Wilhelm IV. (1532-1592) die Niedergft. Hessen (Hessen-Kassel), Ludwig IV. (1537-1604) Oberhessen (Hessen-Marburg), während die Gft. K. zwischen Georg I. (1547-1596) und Philipp II. d.J. (1541-1583) aufgeteilt wurde. Georg I. trat die Herrschaft in der ehem. Obergft. K. (Hessen-Darmstadt) an und machte Darmstadt zu seiner Res., während Philipp d.J. von der Niedergft. K. (Hessen-Rheinfels) Besitz ergriff. → Rheinfels wurde zur Res. Lgf. Philipps II. Unterhalb der Marksburg ließ der neue Landesherr in Braubach 1568-1571 unter Einbeziehung spätma. Gebäude der k.ischen Kellerei Braubach für seine Gattin Anna Elisabeth von der Pfalz Schloß Philippsburg als Wwe.nsitz errichten. Die zweite Glanzzeit der Burg → Rheinfels als fsl. Res. endete 1568 mit dem Tod Philipps II. von Hessen-Rheinfels. Lgf. Philipp II. fand seine letzte Ruhestätte in der Stiftskirche von St. Goar, in der auch einige Mitglieder des Hauses K. beigesetzt worden waren. Mit Ausnahme des Amtes Braubach, das bis 1602 als Wwe.ngut in der Verfügungsgewalt von Philipps Gattin Anna Elisabeth verblieb, gelangte die Niedergft. K. 1583 in gemeinschaftlichen Besitz der Lgf.en Wilhelm IV., Ludwig IV. und Georg I. von Hessen. Nach dem Marburger Erbfolgestreit zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt gelangte die Niedergft. schließlich an Hessen-Darmstadt.
Nach der um 1190 errichteten Burg Hohenstein im Aartal benannte sich im 12. und beginnenden 13. Jh. eine Nebenlinie der Gf.en von K. Als weitere Burgen mit Res.charakter entstanden im 14. Jh. Reichenberg bei St. Goarshausen (1319-26 und 1352-60) sowie in den späten 1360er Jahren Burg Schwalbach.
In der südlich des Mains gelegenen Obergft. fungierte offenbar Burg Auerbach (Gründung im dritten Jahrzehnt des 13. Jh.) als früher Hauptverwaltungssitz der Gf.en von K., ehe diese Funktion auf die vermutlich zwischen 1320 und 1330 erbaute Burg Darmstadt überging, die im ausgehenden 14. Jh. als Wwe.nsitz und ab dem 15. Jh. Bedeutung als Aufenthaltsort der Junggf.en des Hauses K. erlangte. Die erstmals 1331 urkundliche erwähnte Burg Darmstadt wurde der Gattin Gf. Wilhelms I. von K., Elisabeth von → Hanau bereits 1360 als Wwe.nsitz zugewiesen. Da die Anlage offenbar jedoch nicht die erforderlichen Wohnräume aufwies, verblieb der Gf.in vorerst Burg Zwingenberg als Wwe.nsitz. Erst im Zuge der endgültigen Wittumsregelung 1375 wird die baulich erweiterte Burg Darmstadt erneut als Wwe.nsitz erwähnt. Spätestens um 1400 dient die Burg darüber hinaus als dem Junggf. Johann IV. aus der jüngeren Linie der Gf.en von K. und seiner Gattin, Anna, aus der älteren Linie, als bevorzugter Aufenthaltsort. In der Rechnung der Obergft. K. aus dem Jahr 1401 finden sich zahlr. Hinweise auf das höfische Leben in Darmstadt sowie Nachrichten zu baulichen Veränderungen an der Burg. Nach dem Regierungsantritt Johanns IV. 1402 dient Burg Darmstadt seinem Sohn Philipp d.Ä. (gest. 1479) und nach 1444 schließlich dessen Sohn Philipp d.J. (gest. 1453) als junggfl. Res. 1470 überträgt Gf. Philipp d.Ä. seinem Schwiegersohn, Lgf. Heinrich III. von Hessen-Marburg die Burg Darmstadt, die – wie → Rheinfels – nach dem endgültigen Übergang des k.ischen Territoriums an Hessen 1479 ihre Bedeutung als Aufenthaltsort der neuen Landesherren verliert und erst unter Lgf. Georg I. von Hessen-Darmstadt 1567 erneut eine Funktion als Res. erhält.
Weder für das ausgehende 13. noch für das 14. Jh. sind bei den Gf.en von K. Anzeichen für die Ausbildung einer durchgeformten Zentralverwaltung erkennbar. Die dapiferi, officiati und Truchsesse, die sich für das 13. und 14. Jh. nachweisen lassen, waren sehr wahrscheinlich nur für lokal begrenzte Sprengel des sich formierenden Territoriums zuständig. Erst nach 1402 erfolgten Wiedervereinigung der beiden Linien des Hauses K sind unter den letzten beiden regierenden Gf.en Johann IV. (1402-1444) und Philipp d.Ä. (1444-1479) die Anfänge einer zentralen Verwaltung mit Sitz auf der Burg → Rheinfels erkennbar. 1405 tritt ein gfl. Rat in Erscheinung und seit 1439 sind verschiedene gfl. Hofmeister bezeugt, die aber lediglich die Funktion eines Haushofmeisters inne hatten, also für die Landesverwaltung von geringer Bedeutung waren. Als Sitz der Kanzlei, des aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Archivs läßt sich bereits für das ausgehende 13. Jh. Burg → Rheinfels nachweisen. Zu berücksichtigen ist freilich, daß sich auch auf anderen k.ischen Burgen Urk.ndepots befanden. Die Anfänge der Rheinfelser Kanzel sind bis zum Ende des 14. Jh.s sehr bescheiden. Während der Regentschaft Gf. Diethers V. von K. läßt sich als Schreiber zu → Rheinfels 1257 bis 1263 ein Schreiber mit Namen Peter nachweisen. Im 14. Jh. waren unter Gf. Wilhelm I. 1326 der Schreiber Albert und unter Gf. Wilhelm II. Werner (1368) und Jochen Grochwitz von Weida (1371-1380) tätig. Zu Beginn des 15. Jh.s finden wir neben dem Schreiber auch einen ihm zugewiesenen Gesellen. Seit dem Regierungsantritt Gf. Johanns IV. übte der Schreiber der Kanzlei zu Rheinfels auch die Funktion eines Kanzlers aus. Im Dienst seines Herrn war er in diplomatischen und politischen Missionen tätig. Ein Beispiel bietet Johann von Schwalbach, der 1410 bis 1444 auf Burg → Rheinfels als Schreiber tätig war und sich 1417 auf dem Konzil von Konstanz aufhielt und dort jenem Gremium angehörte, das in den Auseinandersetzungen zwischen Gf. Johann IV. von K. und Wilhelm von Henneberg über den Lehncharakter der Burg Dornberg vermittelte. Johann von Schwalbach besaß den Rang eines Kanzlers, obwohl dieser Titel erst seinem Nachfolger, Thiele von Remagen (gest. 1473) beigelegt wurde. Thiele von Remagen genoß in bes. Maße das Vertrauen Gf. Philipps d.Ä. von K. 1450-1465 begleitete er das Amt des Burggf.en und Amtmann auf der Burg Neu-K. In k.ischen Diensten gelang Thiele der Aufstieg in den niederen Adel. Zu seinen Lehen gehörte u. a. die von den Herren von Westerburg zu Lehen gehende Vogtei Klingelbach, nach der seine Nachkommen sich Vögte von Klingelbach nannten.
Das Rückgrat der Finanzpolitik der Gf.en von K. bildeten die Einkünfte aus den verschiedenen Zöllen, von denen der zu St. Goar der älteste und wichtigste war, so daß dort zu Beginn des 15. Jh. allmählich Ansätze einer zentralen Wirtschaftsverwaltung ausbildeten. Bis weit ins 14. Jh. hinein wurde das Amt des Zöllners zu St. Goar von dem dortigen Amtmann oder Schultheiß versehen und erst gegen Ende des Jh.s wurden die Funktionen voneinander getrennt, so daß nunmehr neben dem Bgf.en und Amtmännern auch ein Zollschreiber nachweisbar ist. 1378 tritt ein Zollschreiber mit Namen Diether in Erscheinung und 1388 hatte Heinz Mülner dieses Amt inne. Ebenso wie der Zollschreiber zu St. Goar, so bildeten auch die übrigen Zöllner neben den Trägern anderer finanzwirtschaftlich relevanter Ämter- und Kellereiverwaltungen durch Landschreiber und Kellner eine Gruppe für sich. Während die Verwalter ganzer Zölle, die den Gf.en gehörten als Zollschreiber bezeichnet werden (St. Goar, Gernsheim), wurden die Einnehmer von Zollanteilen, die den Gf.en von K. an solchen Zöllen zustanden, die sich im Besitz anderer Zollherren befanden, Zöller oder Wartspfennige gen. Diese terminologische Unterscheidung zwischen beiden Zöllnergruppen war seit dem 15. Jh. gebräuchlich. Dem St. Goarer Zollschreiber oblag die Oberaufsicht über die anderen gfl. Zöllner. In begrenztem Maße war er auch gegenüber den Landschreibern und Kellnern weisungsbefugt. Die Anfänge der k.ischen Rechte und Anteile an dem Reichszoll zu Boppard reichen bis in die Zeit des Interregnums zurück. Für seine im Dienst des Reiches erlittenen Verluste hatte Kg. Wilhelm von Holland dem Gf.en Diether V. von K. (gest. 1276), seinem Gefolgsmann, 1255 eine Entschädigung von 500 Mark aus Reichsgütern zugesagt, wofür ihm der kgl. Justiziar jährl. 50 Mark aus den Reichseinkünften zu Boppard anwies. 1260 erreichte Gf. Diether von Kg. Richard nicht nur eine Bestätigung dieser Anweisung, sondern erhielt ferner die Zusage, 300 köln. Mark am Reichszoll zu Boppard erheben zu dürfen.
Eine Münze der Gf.en von K. in St. Goar war in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s offenbar nur kurzzeitig tätig. Wie der Ebf. von Mainz, die Pfgf.en, die Gf.en von → Nassau oder die Gf.en von → Sayn und die Herren von → Eppstein, so hat auch Gf. Diether VII. von K. (1357-1402) Pfennige auf Würzburger Schlag ausbringen lassen. Stück aus der k. Münze sind bislang nur selten gefunden worden. Sie zeigen den springenden gelöwten Leoparden und lassen sich durch die Umschrift DITh.COMES.DE.KA sicher dem k. Haus zuordnen. Für die Tätigkeit einer Münze in St. Goar spricht nicht nur die Bedeutung des Ortes als bevorzugte Res. der Gf.en und die dortige Zollstelle sondern auch eine 1388 bezeugte Münzgasse in der Nähe des Marktes.
Die Spitze der gfl. Lokalverwaltung bildeten die Amtleute, die sich in der Regel aus der Gruppe der gfl. Vasallen rekrutierten. Das System der Amtsverfassung ist im 14. Jh. noch schwer zu fassen und nur rudimentär nachweisbar. Erst im 15. Jh. kommt es zur Ausbildung einer hierarchischen Struktur innerhalb der beiden Gft.steile. In der Obergft. K. gebührte dem Amtmann zu Auerbach, der gelegentlich auch in Zwingenberg und Darmstadt amtierte der oberste Rang. In der Niedergft. K. nahm der Amtmann zu Hohenstein dir Funktion eines Oberamtmanns für die rechtsrheinischen Besitzungen südlich der Lahn war. Eine Sonderstellung genossen der Amtmann für das linksrheinische Amt St. Goar sowie der k.ischen Amtmann in Hadamar, der die k.ischen Besitzungen im Westerwald verwaltete.
Die lokale Wirtschaftsverwaltung oblag den Landschreibern und Kellnern. Für die drei Besitzkomplexe der Gf.en von K. existierten seit dem Anfang des 15. Jh.s eigene Landschreibereien. Der Landschreiber für die Obergft. K. hatte seinen Sitz in Darmstadt, während sein Amtskollege in der Niedergft. auf der Burg Hohenstein tätig war. Hadamar diente dem dritten k.ischen Landschreiber als Amtssitz, der für die Besitzungen auf dem Westerwald zuständig war. In den während der Regierungszeit Gf. Philipps d.Ä. erworbenen neuen Herrschaften und Städten (Rhens, Herschbach, Camberg, → Butzbach, Ober-Rosbach, → Eppstein und Gau-Algesheim) wurden zwar Kellereien eingerichtet, die jedoch weder einer der bereits bestehenden noch einer neu eingerichteten Landschreiberei unterstellt wurden. Da noch keine zentrale Kammerverwaltung existierte, fiel den Landschreibereien im k.ischen Verwaltungssystem eine bedeutende Rolle zu. Die direkte Unterstellung unter den Landesherrn fand erst nach dem Übergang des k.ischen Territoriums an die Lgf.en von Hessen statt, die die k. Landschreiber dem Marburger Kammerschreiber unterstellten. Bei den Kellereibezirken handelt es sich kleinere Verwaltungseinheiten, deren Ursprünge vielfach in das 13. und 14. Jh. zurückreichen. Zumeist hatten die Kellner ihren Sitz auf Burgen. Sie verwalteten vornehmlich die Naturalgefälle und gelegentlich auch Geldeinnahmen. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s existierten in den k.ischen Herrschaftsgebieten 25 Kellereien. In der Obergft.: Auerbach, Darmstadt, Dornberg, Gau-Algesheim, Lichtenberg, Reinheim, Rüsselsheim, Stadecken und Zwingenberg. In der Niedergft.: Braubach, Burgschwalbach, Hohenstein, Reichenberg, → Rheinfels, Rhens und St. Goar. Auf dem Westerwald: Diez, Driedorf, Ellar, Hadamar und Herschbach und in den k.ischen Besitzungen östlich der Niedergft.: → Butzbach, Camberg, → Eppstein und Ober-Rosbach.
Für die Nahrungsmittelversorgung der Burg Rheinfels war der dortige Kellner verantwortlich, der in erster Linie die Naturaleinkünfte seines Kellereibezirkes, der Vogtei Pfalzfeld mit den dazu gehörenden Dörfern auf dem Hunsrück und auf rechtsrheinischem Gebiet im Umland von St. Goarshausen und Bornich verwaltete. Der Rheinfelser Kellner Emmerich verzeichnet in seinen Abrechnungen aus den Jahren 1427-1429 häufig Zufuhren von Getreide und Wein aus der Obergft. K. Eine weitere wichtige Quelle, die zahlr. Informationen zur Versorgung der Rheinfelser Burgbesatzung und des Hofes der Gf.en von K. enthält stellen die Rechnungen des St. Goarer Zollschreibers dar. Der Bedarf an Gütern des täglichen Bedarfs wurde in St. Goar sowie zu großen Teilen durch Einkäufe in Koblenz, Mainz und Köln gedeckt.
Darüber hinaus erfahren wir von regelmäßigen Besuchen der Frankfurter Messe, wo u. a. zahlr. Luxusgüter erworben wurden, die die Silberkammern der Burgen → Rheinfels und Darmstadt bereicherten. Das umfangr. Prunkgeschirr des k. Silberschatzes diente nicht zum täglichen Gebrauch, sondern schmückte die herrschaftl. Tafel bei festlichen Anlässen. Zu den wenigen bis heute erhaltenen Exponaten des k.ischen Silberschatzes zählt eine 40 cm hohe silbern Weinkanne von zehn Pfund Gewicht, die einen Einsatz zur Bereitung von Würzwein aufweist. Sie steht auf drei Füßen, die als mehrstöckige Türme gestaltet sind. Ein weiterer Turm ist dem großen geschwungenen Griff aufgesetzt. Bes. kunstvoll ist der vom unteren Kannenrand aufsteigende Ausguß gestaltet, der als gefiederter, geflügelter Greifenhals ausgebildet, und dessen Kopf mit langen zurückfliegenden Greifenohren versehen ist. Den weit geöffneten Schnabel schließt ein Stöpsel ab, dessen Kette an einem um den Hals gelegten Kronreif hängt. Als Kronreif ist auch der obere Kannenrand gebildet, während um den Kannenfuß und die Kannenmitte ein Gürtel aus drei Ringen gelegt ist, der zur Verstärkung der reich ornamentierten Kannenwand dient. Außer Trink- und Eßgeschirr umfaßt der Silberschatz lose Edelsteine, Perlen und Schmuckstücke aller Art: Hals- und Armbänder, Kronreife, Diademe, Ketten und Ringe, die vielfach mit Edelsteinen besetzt sind. Bes. Aufmerksamkeit verdient die k.ische Seladon-Schale, die Gf. Philipp d.Ä. von einer Orientreise 1433/34 nach Rheinfels mitgebracht hatte. Es handelt sich um eines der ersten in Dtl. eingeführten Porzellane aus der Sung- oder Yüan-Zeit (spätes 10.-14. Jh.).
Im Unterschied zu → Rheinfels, läßt sich in der zum Wwe.nsitz bestimmten Burg Darmstadt bereits Ende des 14. Jh. eine wertvolle Bibliothek nachweisen. In ihrer letzten Wittumsverschreibung wurden der Gf.in Elisabeth 1375 von der Ausstattung der Burg Darmstadt auf Lebenszeit das Silbergerät und die dt. Bücher überlassen. Die Büchersammlung umfaßte u. a. Werke der großen md. Dichtung wie der »Titurel« des Wolfram von Eschenbach und das Trojalied Herbrods von Fritzlar (oder Konrads von Würzburg) sowie das Passional und die dt. Bibel. Die Auswahl läßt auf einen größeren Bücherbestand schließen, der auch lat. Werke umfaßte.
Ein mehr oder minder ortsgebundener Hofstaat war im 15. Jh. erst in Ansätzen formiert. Auf Burg Rheinfels umfaßte der Hofstaat den Gf. und die Gf.in mit ihren persönlichen Dienern und Dienerinnen sowie adelige Hofjungfrauen und Hofknaben, die dem Gf.enpaar zur Erziehung und Ausbildung in den höfischen Sinnen und Lebensformen anvertraut waren. Ferner war am Hof zu Rheinfels ein »weiser« Narr tätig, der sehr wahrscheinlich mit dem 1438 und 1454 erwähnte »weisen Henne« identisch ist, sowie ein Tor, ein Gaukler und ein Zwerg. Die Leitung des Hofstaates oblag dem Hofmeister und der Hofmeisterin. Als Hofmeister des Gf. Johann IV. von K. läßt sich Wilhelm von Staffel d.Ä. nachweisen, dessen persönliche Nähe zur Gf.enfamilie dadurch dokumentiert wird, daß er als Testamentsvollstrecker von Gf. Johanns 1439 verstorbener Gemahlin Anna fungierte. Die umfangr. Dienergruppen der Jäger, Falkner und Vogler gehörten nicht zum engeren Hofstaat der Gf.en von K. Das Gesinde der Burg → Rheinfels, dem der Burggf. vorstand, umfaßte außer verschiedenen Knechten und Mägden, Türmern, Pförtnern und Wächter, dem Bäcker mit seinem Bäckerknaben sowie dem Koch mit mehreren Gehilfen den Burgkaplan, Armbrüster und Büchsenmeister. Die medizinische Versorgung des Gf. und seiner Familie wurde während der Regierungszeit des Gf.en Philipp d.Ä. durch den Frankfurter Arzt Heinrich sichergestellt, dem 1452 als Leibarzt der Jude Jonas von → Wertheim folgte. 1458 wird Dr. med. Magister Bartholomäus von Eten, von Gf. Phlipp d.Ä. von K. als Diener angenommen. Von Eten stand u. a. als Leibarzt in den Diensten des Mainzer Ebf.s.
Das Mäzenatentum der Gf.en von K. wird bereits in staufischer Zeit eindrucksvoll durch zahlr. Künstler bezeugt, unter denen Herr Walther von der Vogelweide und der Tannhäuser eine herausragende Stellung einnehmen. Zahlr. Eintragungen in den St. Goarer Zollschreiberrechnungen legen Zeugnis vom kuturellen Leben am Hofe der Gf.en von K. im 15. Jh. ab. 1410 erschienen am ersten Tag des Jahres die Pfeifer des Gf.en Adolf von → Nassau auf Burg → Rheinfels. Im April und im Mai gastierten dort u. a. die Pfeifer des Hzg. von Berg und Ende Juni bewirtete der Kellner auf der Burg einen Lautenschläger vom Hof des Gf. von → Sponheim aus Kreuznach. Ende Nov. waren die Pfeifer des Hzg. von Bayern und des Isenburgers, Lautenschläger des Kölner Ebf.s und ein Herold des Gf.en von Moers anwesend. Für das Jahr 1449/50 finden sich in der Rechnungsüberlieferung Angaben zu weitere Musikanten geistlicher und weltlicher Herren, die sich auf Burg Rheinfels aufgehalten haben.
Nicht minder aufwendig wie die Hofhaltung auf Burg → Rheinfels war die des Junggf.en Philipp d.J. von K. (gest. 1453) und seiner Gattin auf der Burg Darmstadt. Die persönliche Dienerschaft des Gf.enpaares umfaßt Mitte des 15. Jh.s eine Hofmeisterin, Hofjungfrauen und Hofknaben, persönliche Diener des Gf.en und der Gf.in, den Burgkaplan, sowie den ksl. Notar und Schreiber Heinrich von Alsfeld. Zu den besoldeten Dienern zählten neben Mägden, Knechten und Wachpersonal, zwei Köche mit drei Küchenknaben, zwei Bäcker mit einem Gehilfen, ein Metzger, der Schneider mit Namen Henne, der Stubenheizer Werner, der Marställer Kaspar, ein Schmied, der u. a. als Rossarzt entlohnt wurde, der für die Betreuung der Uhren zuständige Uhrenmeister sowie der Wappenmeister und Wappenknecht Hans, der für die Instandhaltung des Turniergeräts und hier insbes. für das Stechzeug verantwortlich war. Obwohl zu Darmstadt eine vollständige Turnierausrüstung vorhanden war, ist in der schriftlichen Überlieferung lediglich einmal von der Teilnahme des Junggf.en Philipp d.J. an einem Turnier in Speyer die Rede.
Quellen
Siehe auch. A. Katzenelnbogen. – Das Katzenelnbogener Rheinzollerbe 1479-1585, hg. von Karl E. Demandt, 3 Bde., Wiesbaden 1978-1981 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 25).
Literatur
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