Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

ISENBERG-LIMBURG

B. Limburg

I.

Die im S der Reichsstadt Dortmund gelegene Gft. L. war seit 1242 ein bergisches Lehen der Gf.en von L. aus dem Hause Altena-Isenberg. Das kleine Territorium umfaßte mit seinen sieben Kirchspielen eine Fläche von 118 qkm und stellte nach der Übertragung aus dem Besitz des männlicherseits ausgestorbenen Geschlechts → Neuenahr (1589) einen politisch wertvollen Zugewinn für die durch Heirat erbenden Gf.en von → Bentheim dar.

Das kleine Territorium beinhaltete auch einen Teil des um 1220 in einer Lehnrolle des Gf.en Friedrich II. von Altena-Isenberg gen. Besitzes Oestrich (cometia Osteric), der jedoch nicht als Keimzelle der Gft. L. bezeichnet werden kann. Im N und S wurde die Gft. L. von der Gft. Mark, im O durch die Gft. → Arnsberg bzw. das Hzm. Westfalen (ab 1368) sowie im W durch Kurköln begrenzt. V.a. die geogr. Lage inmitten der Gft. Mark, die ab 1614 zu Brandenburg-Preußen gehörte, erwies sich als unvorteilhaft. Seit Beginn des 17. Jh.s erhob Kurbrandenburg Ansprüche auf das kleine Territorium, die in der ererbten bergischen Lehnherrschaft begründet lagen. L. gelangte 1808 an das Großhzm. Berg und wurde Teil des Ruhr-Départements. Nach dem Wiener Kongreß war die Gft. L., die seit dem »Berliner Vergleich« zwischen dem Kg. von Preußen und dem Gf.en von → Bentheim-Tecklenburg (1729) ein reichsunmittelbares preußisches Vertretungsland darstellte, der Hauptgrund für die Erhebung der Gf.en von → Bentheim-Tecklenburg in den erblichen Fs.enstand (1817). Bis 1974 war die vormalige Gft. L. Teil des 1817 geschaffenen Ldkr.es Iserlohn. Im Zuge der kommunalen Neuordnung des Landes NRW 1975 wurden weite Teil des ehem. Territoriums in die kreisfreie Stadt Hagen eingemeindet.

Die Dietrich I. von → Isenberg-L. 1243 zugesprochene Hochgerichtsbarkeit war das für die Entwicklung eines eigenständigen Territoriums entscheidende Recht. Während sich der Bezirk des Gogerichts, die ursprgl. niedere Gerichtsbarkeit, auf das Gebiet der Gft. L. erstreckte, reichte das Freigericht weit über die Grenzen des Zwergterritoriums hinaus. Durch familiäre Güterteilung besaßen die Gf.en von → Isenberg-L. seit 1412 zwei Herrschaftsgebiete: die Gft. L. mit der gleichnamigen Höhenburg (auch: Hohenlimburg) sowie die 1377 erworbene Herrschaft Broich bei Mülheim an der Ruhr mit der Burg Broich. Durch die Heirat Wilhelms I. von Isenberg-L. mit der Erbin Mechtild von → Reifferscheidt erhielt das Geschlecht zusätzlich die am Niederrhein gelegenen Herrschaften Hackenbroich und Bedburg.

II.

Die Entwicklung der L. zu einer Nebenres. machte bei Abwesenheit des jeweiligen Landesherrn die Verwaltung der Gft. L. durch einen auf der Burg wohnhaften Drosten notwendig. Ihm zur Seite standen ein Richter und ein Rentmeister. In die Verwaltungstätigkeiten war auch der zugl. seit 1499 als Kaplan der Burgkapelle tätige Jakob Fudenkar einbezogen. Ein erster qualifizierter Beamter wird jedoch erstmalig ab 1617 mit dem bentheimischen Rat Dr. iur. Pagenstecher greifbar.

Der ab 1735 für einige Jahre als Privatschüler des reformierten Hofpredigers Christian Friedrich Stolte in L. weilende spätere Göttinger Professor Johann Stephan Pütter berichtete in seinen Lebenserinnerungen als Augenzeuge über die künstl. Ausprägung des kleinen Hofes. In Ermangelung eines eigenen Hoforchesters bzw. um die Kosten für die Hofhaltung gering zu halten, stellte der Gf. von → Bentheim-Tecklenburg ausschließlich musikalisch begabtes Personal ein, das aktiv an der Konzertmusik auf der Res. teilnahm. Bekannt sind für seine Regierungszeit jedoch auch andere höfische Beschäftigungen und Feierlichkeiten, an denen aus Kostengründen Hofpersonal beteiligt war.

Quellen

Bentheim-Tecklenburg-Rheda, Moritz von: Die kleine, ältere Vogteirolle der Grafen von Isenberg-Altena vor 1220, Rheda 1957. – Hulshoff, Adam Lambert: Die Geschichte der Grafen und Herren von Limburg und Limburg-Styrum und ihrer Besitzungen 1200-1550, 3 Bde., Assen u. a. 1963.

Blank, Ralf/Marra, Stephanie/Sollbach, Gerhard E.: Hagen. Geschichte einer Großstadt und ihrer Region, Essen 2008. – Klueting, Harm: »Daß sie ein Abspliß von der Grafschaft Mark ist, daran ist kein Zweifel«. Die Grafschaft Limburg vom 13. bis zum 19. Jahrhundert. Mit einem Exkurs über die Anfänge der Freiheit Limburg, in: Jahrbuch des Vereins für Orts- und Heimatkunde in der Grafschaft Mark 93/94 (1995) S. 63-126. – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Grafschaft Limburg. Ausstellungskatalog der Dresdner Bank AG, bearb. von Harm Klueting, o. O. o. J. [Hagen 1980].