Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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GERA

B. Gera

I.

Im Jahre 995 schenkte Ks. Otto III. dem Bm. Zeitz die Landschaft Ponzowa. In einer zeitlich nicht genau zu bestimmende Ergänzung der eigtl. Schenkungsurk. von 995 erscheint behufs der Grenzbeschreibung dieser Landschaft erstmals der Name G. Als chronologisch gesicherte Ersterwähnung des Namens G. ist das Jahr 999 anzusehen, in welchem selbiger Ks. seiner Schwester Adelheid, der damaligen Äbt. zu Quedlinburg, und dem Damenstift die Provinz G. schenkte. Für das 11. Jh. schweigen die Quellen bezüglich G.s. Ein Dorf G. wird erstmals 1200, Bürger der Stadt G. erstmals 1237 gen. Bis zur Reformation blieb die Herrschaft G. formell Besitz des Damenstiftes Quedlinburg, die Herrschaft wurde jedoch praktisch von den Stiftsvögten ausgeübt.

II.

Wohl seit Ende des 12. Jh.s waren die Heinrichinger Inhaber der Stiftsvogtei über G. Die im Zuge der Linienbildung innerhalb des Hauses Weida entstandene Linie G. besaß neben der namengebenden Herrschaft auch die Herrschaften → Schleiz, → Lobenstein, → Saalburg und → Burgk. Zwar hatten die Wettiner in den Jahren zwischen 1267 und 1303 die Vogtei über die quedlinburgischen Güter in und um → G. inne, doch sind seit 1306 wieder die Heinrichinger im Besitz der Stiftsvogtei erkennbar. Im Schmalkaldischen Krieg standen der letzte Herr von G. wie auch die → Reußen von Plauen zunächst auf Seiten des unter Reichsacht stehenden Kfs.en Johann Friedrich von Sachsen. Daraufhin übernahm Kg. Ferdinand von Böhmen die Vollstreckung der Reichsacht an dem Herrn von → G. und den → Reußen und versprach deren Besitzungen seinem Oberstkanzler Bgf. Heinrich IV. von Meißen aus dem älteren Hause Plauen. Allein die schnelle Kapitulation des Herrn von → G. bewahrte ihn vor diesem Schicksal. Der 1547 zu Mühlberg erstrittene Sieg Ks. Karls V. über die vom Reiche Geächteten machte Bgf. Heinrich IV. zum Herrn des gesamten Vogtlandes und somit auch der Herrschaft G. Als mit Heinrich XV. die Linie G. 1550 ausstarb, fiel das Erbe an Bgf. Heinrich IV. von → Plauen. Nach dessen Tod (1554) werden die → Reußen nach zahlr. Gesuchen an den Ks. 1562 mit der Herrschaft G. belehnt. In der reußischen Landesteilung von 1564 fällt die Herrschaft → Burgk in den Besitz der älteren Linie, wo sie bis 1902/18 bleiben wird.

Bezüglich der Hofhaltung innerhalb der Herrschaft G. sind nur wenige aussagekräftige Quellen auf uns gekommen. Im Jahre 1604 verabschiedete Heinrich Post[h]umus eine Kanzleiordnung für die Herrschaft G., deren Hof- oder Kanzleirat sich aus Hauptmann, Kanzler, Secretarius und Schößer zusammensetzte. Sind die Kompetenzen der Kanzlei berührende Angelegenheiten in den oberen Herrschaften und Ämtern → Schleiz, → Lobenstein und → Saalburg zu klären, so werden diese G.er Hofräte auch ins Oberland gesandt. Desweiteren berichtet die Kanzleiordnung von einem Concipisten, einem Registrator, einem Canzellisten, mehreren Advocaten und Procuratoren, einem Copisten und einem Notarius. Weiterhin ist die Rede von den Kanzleiboten, welche unter der Aufsicht eines Kanzleiknechtes stehen. Trotzdem muß der Umfang der Hofhaltung in Anbetracht der Kleinheit des Besitzes als vergleichsweise bescheiden bezeichnet werden. Zudem sind nicht alle Ämter ununterbrochen besetzt.

Heinrich (I.) von G. erscheint seit 1289 als Bruder des Deutschen Ordens in Preußen. Zwischen 1312 und 1314 amtierte er als Großkomtur auf der Marienburg und zwischen 1323 und 1324 als Komtur des Deutschen Hauses zu Reichenbach i. V., kehrt dann wieder ins Preußenland zurück. Dort besteht sein Verdienst in der Gründung einer großen Zahl dt. Dörfer. 1344 ist er nochmals als Komtur des Deutschen Hauses zu Reichenbach i. V. gen.

Die bedeutendste Gestalt der Neuzeit ist sicherlich Heinrich Post(h)umus. Er war ein bedeutender Förderer des Schulwesens (1608 Gründung des Gymnasium zu G.) und forcierte die Entwicklung von Justiz und Verwaltung (1604 Gründung von Kanzlei, welcher Rechtspflege, Polizei und Lehenswesen unterstand, sowie Gründung des geistlichen Konsistoriums für Schule und Kirche). Unter ihm wurden für alle amtlichen Einrichtungen »Ordnungen« erlassen. Zum großen Nutzen für seine Landeskinder erlangte er das privilegium de non appellando. Post(h)umus war zudem ein großer Förderer des Komponisten Heinrich Schütz, welcher auch die Musikalischen Exequien für Post(h)umus komponierte.

Billig, Gerhard: Pleißenland-Vogtland. Das Reich und die Vögte. Untersuchungen zu Herrschaftsorganisation und Landesverfassung während des Mittelalters unter dem Aspekt der Periodisierung, Plauen 2002. – Gera. Geschichte der Stadt in Wort und Bild, hg. von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Embersmann, Berlin 1987. – Kretschmer, Ernst Paul: Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten Umgebung, Bd. 1, Gera 1926. – Das obere Schloß in Greiz. Backsteinbau in Ostthüringen und sein historisches Umfeld, Erfurt 2008 (Arbeitsheft des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. NF 30). – Pasold, Alfred: Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, Neustadt an der Orla 1934. – Plietz, Johannes: Der sächsisch-reußische Lehnsstreit vom Jahre 1742 und die Reichsunmittelbarkeit der Reußen, in: Mitteilungen des Vereins für Greizer Geschichte 18/19 (1912) S. 31-136. – Schmidt, Berthold: Burggraf Heinrich IV. zu Meißen Oberstkanzler der Krone Böhmen und seine Regierung im Vogtlande, Gera 1888. – Schmidt, Berthold: Geschichte des Reußenlandes, Hbd. 1, Gera 1923, Hbd. 2, Gera 1927. – Schmidt, Berthold: Die Reussen. Genealogie des Gesamthauses Reuss Älterer und Jüngerer Linie sowie der ausgestorbenen Vogtslinien zu Weida, Gera und Plauen und der Burggrafen zu Meissen aus dem Hause Plauen, Schleiz 1903. – Schmidt, Berthold: Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen sowie ihrer Hausklöster Mildenfurth, Cronschwitz, Weida und zum Heiligen Kreuz bei Saalburg, Bd. 1, Jena 1885, Bd. 2, Jena 1892.