GERA
I.
Eine edle Familie (nobiles) von G., möglicherw. die quedlinburgischen Stiftsvögte, tritt seit 1104/05 in der Person eines Luph von G. entgegen. Weiter sind 1148 ein Sibertus von G. und 1204 ein Thuto von G. nebst seiner Frau Hazcha erkennbar. Wohl zu Ende des 12. Jh.s wurden die reichsministerialen Heinrichinger – die sog. Vögte von Weida – mit der Stiftsvogtei zu G. belehnt. Diese stehen in keinem ersichtlichen verwandtschaftlichen Verhältnis zu den gen. Edelfreien von G. Während des ersten Drittels des 13. Jh.s kam es zu einer herrschaftlichen Trennung im Gesamthaus Weida. In deren Folge nennt sich Heinrich IV. von Weida 1238 erstmals Vogt von G. Mit dem Einsetzen der selbständigen Urk.ntätigkeit seiner Söhne Heinrich I. von G. und Heinrich I. zu Plauen in den 1240ern wurde die Trennung verfestigt. Fortan bestanden die Speziallinien Weida, G. und Plauen sowie seit 1306 → Reuß von Plauen. Heinrich VII. nennt sich seit Ende des 14. Jh.s nur noch Herr von G. Den Vogtstitel führten nach ihrem Sieg im Vogtländischen Krieg (1354-58) die Wettiner. Die Herren von G. erhielten ihren Besitz fortan als Afterlehen aus Händen der Wettiner (vgl. unten Abschn. B. Herrschaft und Hof).
II.
Die Edlen von G. sind kaum erkennbar und ihre Stellung zum Stift Quedlinburg bleibt unklar. Wohl zu Ende des 12. Jh.s werden sie von den reichsministerialen Heinrichingern verdrängt. Diese werden erstmals in den 1190ern als ministeriales imperii sowie 1220 als ministeriales regni bezeichnet und treten als Zeugen in Urk.n sowie auf Hoftagen Ks. Friedrichs I. Barbarossa, Heinrichs VI., Ottos IV. und Friedrichs II. in Erscheinung. Um die Mitte des 13. Jh.s waren die Heinrichinger zur wichtigsten politischen Kraft im Gebiet der mittleren Weißen Elster aufgestiegen. Ihr reichsministerialer Stand stellte für sie zu dieser Zeit keinen Makel mehr dar. Nach dem Ende des Interregnums festigte Kg. Rudolf I. die Position der Heinrichinger nochmals, aber seit der zweiten Hälfte der Herrschaft Ks. Ludwigs des Bayern beginnt der politische Abstieg. Unter Ks. Karl IV., der gemeinsam mit den Wettinern den sog. Vogtländischen Krieg (1354-1358) gegen die Heinrichinger führte, sinken letztere endgültig in die politische Bedeutungslosigkeit ab. Im Ergebnis des Vogtländischen Krieges verloren die Herren von G. ihre reichsunmittelbare Stellung und mußten die Herrschaft → Lobenstein von der Krone Böhmen, die Herrschaften G., → Schleiz und → Burgk von den Wettinern zu Lehen nehmen. Auch die Stiftsvogtei über G. hatte die Linie G. an die Wettiner verloren und fortan begannen ihre Angehörigen den Vogtstitel abzulegen.
Deshalb wirft auch deren Auftreten in der Reichsmatrikel von 1521 zahlr. Fragen auf. Nach der Niederlage der ernestinischen Linie der Wettiner im Schmalkaldischen Krieg blieb die Herrschaft G. wie das gesamte spätere Reußenland von 1547 bis zum Ende des Alten Reiches 1806 böhm. Reichsafterlehen. Nach dem Aussterben der Herren von G. 1550 und einem kurzen bgfl.-plauischen Intermezzo (1546-1562) befand sich die Herrschaft G. bis 1918 im Besitz der → Reußen, seit deren Landesteilung von 1564 der jüngeren Linie. Das Gesamthaus der → Reußen stieg 1673 in den Reichsgf.enstand, die ältere Linie 1778, die jüngere Linie 1806 in den Reichsfs.enstand auf.
III.
Wappen: Die älteste Darstellung des G.er Stadtwappens bezeugt ein Stadtsiegelabdr., welcher sich an einer 1350 ausgefertigten Urk. erhalten hat. Dieses zeigt einen nach rechts geneigten dreieckigen Wappenschild mit dem nach rechts aufsteigenden ungekrönten Löwen.
Auf der oberen Ecke des Schildes ruht ein geschlossener nach rechts gewendeter Topfhelm mit halb geschlossenen und halb gespiegelten Pfauenfedern als Helmzier. Bei der Zerstörung → G.s im Sächsischen Bruderkrieg 1450 scheint auch das alte Stadtsiegel verloren gegangen zu sein, denn 1460 ließ die Stadt ein neues Typar anfertigen. Das Siegelbild zeigt im Vierpaß den nach rechts aufsteigenden Löwen, welcher allerdings wie im landesherrlichen Wappen eine dreizackige Krone trägt. Auf dem Schild ruht ein spätgotischer Turnierhelm mit Helmdecke. Als Kleinod befinden sich daran sieben herzförmige Blätter an langen Stielen. Unsicher ist, ob diese Veränderung der Helmzier auf einer Mißdeutung der Vorgängerwappens beruht oder bewußt herbeigeführt wurde. Bis zum Beginn des 20. Jh.s wurde dieses G.er Stadtwappen geführt.
IV.
Seit der Trennung des Gesamthauses Weida in die Speziallinien Weida, G. und → Plauen befand sich die Linie G. im Besitz der Herrschaft G., der Pflege Langenberg und der Pflege Reichenfels. Wohl über Heinrichs I. von G. Gemahlin Leukard, einer Tochter Hartmanns IV. von Lobdeburg-Saalburg, kam nach dem Tod ihres Vater 1240/50 mit den Orten Mühltroff, Tanna und → Lobenstein der südliche Teil der Herrschaft → Saalburg in den Besitz der Vögte von G. Im Zuge der Schleizer Fehde (1314-1316) erwarben diese zudem → Schleiz, den nördlichen Teil der Herrschaft → Saalburg und → Burgk – das Oberland. Nach dem Aussterben der Herren von G. 1550 befand sich die Herrschaft G. zwischen 1546 und 1562 in Händen der Bgf.en aus dem älteren Hause Plauen. Im Jahre 1562 fiel die Herrschaft G. an die Reußen von Plauen und infolge der Landesteilung von 1564 an deren jüngere Linie. An diesem Zustand sollte sich bis 1918 nichts ändern. Eine detaillierte Übersicht gibt: Pasold. Landesteilungen.
Literatur
Billig, Gerhard: Pleißenland-Vogtland. Das Reich und die Vögte. Untersuchungen zu Herrschaftsorganisation und Landesverfassung während des Mittelalters unter dem Aspekt der Periodisierung, Plauen 2002. – Brodale, Klaus: Das Geraer Stadtwappen, in: 46. Thüringischer Archivtag Gera 1997. Vorträge der Fachtagung Archive und Heraldik, Weimar 1998, S. 46-50. – Gera. Geschichte der Stadt in Wort und Bild, hg. von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Embersmann, Berlin 1987. – Kretschmer, Ernst Paul: Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten Umgebung, Bd. 1, Gera 1926. – Plietz, Johannes: Der sächsisch-reußische Lehnsstreit vom Jahre 1742 und die Reichsunmittelbarkeit der Reußen, in: Mitteilungen des Vereins für Greizer Geschichte 18/19 (1912) S. 31-136. – Das obere Schloß in Greiz. Backsteinbau in Ostthüringen und sein historisches Umfeld, Erfurt 2008 (Arbeitsheft des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. NF 30). – Pasold, Alfred: Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, Neustadt an der Orla 1934. – Schmidt, Berthold: Burggraf Heinrich IV. zu Meißen Oberstkanzler der Krone Böhmen und seine Regierung im Vogtlande, Gera 1888. – Schmidt, Berthold: Geschichte des Reußenlandes, Hbd. 1, Gera 1923, Hbd. 2, Gera 1927. – Schmidt, Berthold: Die Reussen. Genealogie des Gesamthauses Reuss Älterer und Jüngerer Linie sowie der ausgestorbenen Vogtslinien zu Weida, Gera und Plauen und der Burggrafen zu Meissen aus dem Hause Plauen, Schleiz 1903. – Schmidt, Berthold: Das reußische Wappen und die reußischen Landesfarben, in: Festschrift zur Feier des 25 jaehr. Regierungsjubilaeums Sr. Hochfuertl. Durchlaucht des regierenden Fuersten Reuss j.L. Herrn Heinrich XIV. am 11. Juli 1892, dargeboten von dem Vogtländischen Altertumsforschenden Verein zu Hohenleuben, Woida 1892. – Schmidt, Berthold: Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen sowie ihrer Hausklöster Mildenfurth, Cronschwitz, Weida und z. h. Kreuz bei Saalburg. Bd. 1, Jena 1885, Bd. 2, Jena 1892.