Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Schleiz

Schleiz

(1) S. geht wahrscheinlich auf eine slawische Siedlung zurück, die sich im Gebiet der heutigen Altstadt befand. Der Ort lag im Wisentaland zwischen Orla- und Dobnagau an der alten Straße, die von Süden über den Frankenwald nach Norden führte. Am Ort kreuzten sich drei Straßen: von Regensburg über Hof nach Naumburg, von Nürnberg über Kronach nach Gera und Leipzig und von S. nach Plauen und Böhmen.

Während des Landesausbaus gehörten S. und das Wisentaland zur Mark Zeitz, standen unter der Herrschaft der Markgrafen von Meißen bzw. der Grafen von Weimar-Orlamünde, 1067 bis 1106 unter den Grafen von Stade. Nach Auflösung der Mark Zeitz gelangte das Wisentaland an die Herren von Lobdeburg. Otto von Lobdeburg-Arnshaugk vereinigte einen großen Teil des im Osten Thüringens liegenden Besitzes, 1273 urkundete er in S. Sein Erbe gelangte zeitweilig an den Ldgf.en Albrecht den Entarteten von Thüringen. Nach dessen Tod 1315 kam es zur Auseinandersetzung mit den Vögten von Gera, die ebenfalls Erbansprüche an der Herrschaft S. anmeldeten, und nach einer Vermittlung durch König Ludwig den Bayern 1317 blieben die Vögte und Herren von Gera, wie sie sich später nannten, im Besitz der Herrschaften S. und Saalburg. Nach dem Vogtländischen Krieg 1354–1359 waren die Herren von Gera gezwungen, die Lehnsoberhoheit der Wettiner als Markgrafen von Meißen und Ldgf.en von Thüringen, später sächsische Kurfürsten, anzuerkennen. Infolge der Niederlage des Kurfürsten im Schmalkaldischen Krieg wurde der Lehnszusammenhang zu Sachsen gelöst, Herrschaft und Stadt S. kamen nach Aussterben der Herren von Gera 1550 an die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen, die als Parteigänger des böhmischen Kg.s für kurze Zeit das gesamte alte Vogtland als böhmisches Reichsafterlehen in einer Hand vereinigen konnten. Nach Erlöschen der bggfl.en Linie 1572 gelang es den Reußen, ebenfalls Nachkommen der Plauener Vögte, nach längeren Bemühungen das ursprüngliche Herrschaftsgebiet der Herren von Gera und damit auch S. an sich zu bringen. Im Teilungsrezess von 1596 fiel S. Heinrich dem Mittleren (1563–1616) zu. Nach dessen Tod kamen Pflege und Stadt zur jüngeren Linie des Hauses Reuß, bei der sie bis zum Ende der Monarchie bleiben sollten. 1666 wurde das spätere Gf.enhaus Reuß-S. begründet, aus dem das Fs.enhaus hervorging, das bis 1918 die Lande der jüngeren Linie, nach 1902 als Regenten auch die der älteren Linie Reuß, regierte.

Die für die in verschiedene Gf.en-, schließlich Fs.enhäuser zerfallende jüngere Linie Reuß zuständigen Zentralbehörden wurden im 17. Jahrhundert in Gera eingerichtet. Dennoch berief Heinrich Posthumus (1572–1635), der das Land noch ungeteilt regierte, in S. 1617 eigene weltliche und geistliche Räte. Später gab es neben der speziellen Hofhaltung die herrschaftlichen Räte, das Amt, das Stadt- und Landgericht und den Superintendenten. 1848 fiel das gesamte Gebiet der jüngeren Linie an das Haus S. und die Hofhaltung konzentrierte sich in Gera. Im S.er Schloss verblieben Sammlungen, die Bibliothek und das Hausarchiv. Bis zur Reformation gehörte S. zum Bistum Naumburg.

(2) S. geht wahrscheinlich auf ein Dorf der slawischen Sorben zurück. Der Ausbau zu einer Pflege erfolgte im Laufe des 12. Jahrhunderts . Zu Füßen der Burg wurde neben der alten Siedlung eine planmäßig angelegte Neustadt zur Ansiedlung von Kolonisten gegründet, erst 1482 wurden beide Städte rechtlich vereinigt. Die älteste Erwähnung 1232 steht im Zusammenhang mit der Bewidmung der dortigen Pfarrstelle. 1297 wird S. als oppidum bezeichnet, zugleich werden Bürgermeister und Rat nebst Stadtsiegel erwähnt. Im 18. Jahrhundert ließ die Landesherrschaft eine Vorstadt, die »Heinrichsstadt« erbauen, die 1851 in der übrigen Stadt aufging. Eine Stadtmauer mit drei Toren wird 1359 erwähnt. Sie umfasste die Stadt nördlich der Burg und schloss sich an diese an.

1547 werden in einem Huldigungsregister 217 Bürger genannt, das Geschoßregister von 1565 führt 257 Häuser auf, dazu 36 »Unbehauste« und 29 »Hausgenossen«. Höhere und niedere Schlossbedienstete und die Geistlichkeit mit Familien wären hinzuzurechnen, so dass sich eine Einwohnerzahl von etwa 1500 Personen ergibt. Um 1800 betrug sie knapp 4000.

Die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt ließ sich die Herrschaft nicht nehmen. Der Rat hatte die niedere Gerichtsbarkeit unter Vorsitz des Bürgermeisters inne. Außerdem bestand bis in das 19. Jahrhundert das Gericht des Deutschen Hauses, ursprünglich eine Niederlassung des Deutschen Ordens zu S., das nach der Reformation vom Rat übernommen wurde. 1359 erließen die Herren von Gera ein neues Erbrecht, das den bürgerlichen Besitz stärkte. Allmählich hatte sich die alte, äußere Stadt ebensolche Privilegien erteilen lassen wie die Neustadt, weshalb es zu Kompetenzstreitigkeiten kam, die mit der Vereinigung der beiden Städte 1482 endeten. 1492 wurden die Statuten der Stadt bestätigt. 1551 erließ der Burggraf von Meißen als neuer Landesherr eine Reihe von Ordnungen, wobei das Amt S. der neuen Regierung in Plauen unterstellt wurde. Die zum Teil abgeänderten Gesetze, Privilegien und Gewohnheiten wurden von den Nachfolgern immer wieder bestätigt (1563, 1590, 1625, 1666, 1671 und 1728).

Älteste (wohl um 1400 bestehend) und bedeutendste Innung war die der Tuchmacher, die Produktion wurde vom Rat kontrolliert (graues S.er Tuch 1402 erstmals erwähnt). Daneben gab es die üblichen Vereinigungen der Lebensmittel- und anderen Bekleidungsgewerbe, deren Innungen ab dem 15. Jahrhundert nachweisbar sind. Neben Goldschmiedemeistern ist von 1504 bis 1526 ein bedeutender Glocken- und Kannengießer zu erwähnen, von dem um 1900 noch etwa 80 Glocken im Ostthüringer Raum nachweisbar waren.

Ein wohl nicht sehr ergiebiger Silberbergbau in der S.er Gegend wird 1318 und zu Beginn des 16. wie des 17. Jahrhunderts erwähnt. Im Spätmittelalter und noch einmal im 17. Jahrhundert wurden in S. Münzen geprägt.

(3) Im Zusammenhang mit der Gründung der Neustadt haben die Lobdeburger Herren dort eine Pfarre gestiftet. 1284 übertrug der Lobdeburger Otto von Arnshaugk dem mit einer Komturei ansässigen Deutschen Orden die S.er Pfarrstelle, der nun die Georgenkirche als Haupt- und Pfarrkirche der Stadt erbaute, zudem das Patronat ausübte.

Alle älteren Kirchen und Kapellen wurden zu Nebenkirchen, die von Vikaren betreut wurden. Von diesen sei als älteste und spätere Erbbegräbniskirche der Landesherrn die außerhalb der Stadt gelegene »Kirche Unser Lieben Frauen auf dem Berg« genannt, neben der später die Herren von Gera ihre Annenkapelle errichteten. Diese ging auch an den Deutschen Orden über und wurde ebenso wie die wahrscheinlich vom Ende des 14. Jahrhunderts stammende Kospothkapelle (nach einer thüringischen Adelsfamilie) in den Bau der Bergkirche einbezogen. Die Nicolaikirche, die wohl die erste S.er Pfarrkirche war, wurde auf Betreiben von Bürgerschaft und Rat mit eigenen Stiftungen bedacht, wobei es kaum gelang, den Einfluss des Deutschen Ordens einzuschränken. Die Allerheiligenkapelle unterstand als Schlosskapelle nicht dem Patronat des Deutschen Ordens und ist möglicherweise erst im 14. Jahrhundert durch die Herren von Gera errichtet worden. Hier befand sich das Zentrum des Kalands. Nach der Reformation verfiel sie, erst 1670 wurde eine neue Hofkapelle im Schloss erbaut.

Eine Schule wurde vom Deutschen Orden eingerichtet. 1366 wird ein Schulmeister erwähnt, der zugleich Schreiber der Landesherrschaft war. Die Stadt versuchte, Einfluss auf die Schule zu nehmen. 1492 regelten die Stadtstatuten die Schulangelegenheiten.

Gegenüber der Wolfgangskapelle unterhalb der Bergkirche befand sich im Mittelalter ein Siechenhaus, später Pesthäuschen genannt. Das städtische Hospital (Spittel) wurde mit Legaten nicht nur von Bürgern, sondern auch von Adligen und vom Landesherrn bedacht. Vor 1533 wurde es neu erbaut, 1639 durch die Landesherrschaft nochmals vergrößert. Das 1445 zuerst genannte Seelhaus für Arme und Gebrechliche ist dagegen wohl eine bürgerliche Stiftung gewesen. Im Zuge der Reformation ging es in städtischen Besitz über.

1533 wurden in S. gegen den Widerstand der Herren von Gera von Seiten des sächsischen Kurfürsten Visitationen mit dem Ziel der Reformation durchgeführt. Fast alle Ordensgeistliche verließen die Stadt. Die Visitatoren setzten neue Pfarrer und Superintendenten ein, deren Unterhalt wie der des Schulmeisters vom Deutschen Haus bestritten werden sollte. 1544 gelang es der Stadt, den Komturhof gegen die Zusicherung, ihre Kirch- und Schuldiener zu finanzieren, aus der Hand des Kurfürsten zu erhalten. Gegen die wettinische Kirchenorganisation verwahrte man sich durch die Ausbildung einer reußischen Landeskirche mit der 1567 verabschiedeten reußisch-schönburgischen Konfessionsschrift. Im 18. Jahrhundert förderte der S.er Landesherr einen gemäßigten Pietismus.

(4) Die Burg bildete eine separate Wehranlage, die 1475 und 1689 nach Bränden zum Schloss ausgebaut und im 18. Jahrhundert weitgehend umgestaltet wurde. Bereits im 17. Jahrhundert schüttete man die Gräben der Stadt zu.

Das Rathaus wird urkundlich 1397 erstmalig erwähnt. Neben der Ratswaage und dem städtischen Ellenmaß gab es hier Lauben der Tuchhändler und die Fleischbänke. Nach einem Brand wurde es 1597 nach Übergang der Landesherrschaft an die Reußen ähnlich dem Geraer Rathaus wieder aufgebaut.

Das Innere der Kirchen wurde von Rat und Herrschaft gemeinsam ausgestattet. Für die Stadtkirche ließen die Landesherren Ende des 16. Jahrhunderts Kanzel und Herrschaftsloge erbauen sowie Bilder der Superintendenten anfertigen. 1635 wurde ein neuer Altar der Bergkirche gestiftet und die Kirche weiter zur herrschaftlichen Grablege ausgebaut.

Die nach dem Brand von 1689 nur notdürftig wiederhergestellte Schule ließ die Stadt unter Drängen und finanzieller Beteiligung der Herrschaft bis 1735 neu erbauen (Einweihung unter Teilnahme des Landesherrn).

In der Nähe der Stadt errichtete die Herrschaft nach 1704 eine Parkanlage mit einigen Lusthäuschen, wo für längere Zeit unter Beteiligung der Stadtgemeinde ein Vogel- und Scheibenschießen abgehalten wurde. Zu dem »Heinrichsruh« genannten Park hatte später auch die Öffentlichkeit Zugang. Eines der Parkgebäude schenkte der Rat dem Gf.en.

Neben einem 1616 erbauten Witwensitz wurde der seit 1685 als Färberei genutzte und 1729 abgebrannte frühere Komturhof durch die Herrschaft angekauft und zu einem repräsentativen Witwensitz, der Luisenburg, umgebaut. 1742 nutzte der Graf das Gebäude selbst und erwarb das S.er Bürgerrecht.

Während des 18. Jahrhunderts erfolgte der Wiederaufbau des Schlosses zu einer repräsentativen Anlage. 1786 riss man die Tore ab und ebnete die Fläche zur Stadt ein.

(5)Landgraf Albrecht von Thüringen stellte in S. eine ganze Anzahl Urkunden für den Deutschen Orden aus, nachweisbar seit 1291. S. war im frühen 14. Jahrhundert nach Gera die größte und wichtigste Residenz der Vögte und Herren von Gera. Die Stadt fungierte als Zentrum der oberländischen Besitzungen. Burggraf Heinrich IV. hielt 1551 seinen großen Landtag, auf dem Verwaltung seines neu gewonnenen Landes geordnet wurden, in S. ab. Auch nach 1616, als die Stadt vorübergehend Nebenresidenz war, amtierten in S. herrschaftliche Räte. 1655 fand hier ein allgemeiner reußischer Landtag statt.

Seit 1647 war die Stadt alleinige Landeshauptstadt und von 1666 bis 1848 die des Hauses Reuß-S. innerhalb der jüngeren reußischen Linie. Zur Herrschaft bzw. Grafschaft S. gehörten außer der Residenz nur etwa 30 Dörfer und eine kleine Stadt. Nahezu alle herrschaftlichen Funktionen konzentrierten sich in S. Die entsprechenden Behörden bildeten die erste Instanz bzw. konkurrierende Zuständigkeit zur Gemeinschaftlichen Regierung in Gera. S. war zudem Ort kirchenpolitischer Verhandlungen. 1596 kam hier die Geistlichkeit zusammen, um über eine Neuauflage der Konfessionsschrift zu beraten. 1613 versammelten sich alle Superintendenten der reußischen Herrschaften Greiz, S., Gera, Lobenstein und Saalburg in S. und berieten über eine Kirchenordnung.

(6) S. war seit seiner Gründung als Stadt auf das engste mit einer zumeist kleinräumigen Herrschaft verbunden. Trotz Übergangs an verschiedene Landesherren bewahrte S. seine Funktion als Zentralort der gleichnamigen Herrschaft.

Die Wirtschaftsbeziehungen blieben überwiegend regional, hinzu kamen die Bedürfnisse der verhältnismäßig kleinen Hofhaltung. Die Herrschaft verlieh Marktrechte und Privilegien, belastete andererseits die Stadt durch Bürgschaften und Darlehen. Die Verleihung von Braurechten an die neu erbaute Vorstadt lag nicht im Interesse des Rates. Dieser nutzte dagegen das enge Verhältnis zur Landesherrschaft, um sich Vorteile zu verschaffen bzw. die negativen Folgen herrschaftlicher Politik zu mildern. Huldigungen und Landtage boten gewöhnlich Gelegenheit, Wünsche und Beschwerden vorzubringen. Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft wurden in der Regel durch die Landesherrschaft geschlichtet. Hatte im 15. und 16. Jahrhundert die Handwerkerschaft einigen Einfluss im Rat erlangt, so beherrschte ihn später, in größter Abhängigkeit vom Hof, das S.er Patriziat.

(7) Im Stadtarchiv Schleiz sind nur wenige Urkunden für die Zeit vor 1500 vorhanden. Gerichtsbücher, Steuerbücher, Rechnungsbücher beginnen vereinzelt im 16. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 18. Jahrhundert. Chronikalische Aufzeichnungen sind für die Zeit ab dem 17. Jahrhundert vorhanden. Das Staatsarchiv Greiz verwahrt die Überlieferung der reußischen Staaten und ihrer Vorgänger. Zur Herrschaft und Grafschaft Schleiz befinden sich Akten in den Beständen der Gemeinschaftlichen Regierung Gera, Konsistorium Gera und Landschaft Reuß jüngerer Linie. Auf Grund weitgehender Kriegsverluste enthält der Restbestand Hausarchiv Schleiz nur noch Archivalien der herrschaftlichen Verwaltung in Schleiz, wie Steuerregister, Gerichtsprotokolle, Handwerks-, Bau- und Hofhaltungssachen aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Im Bestand Amt Schleiz befinden sich nicht nur die Akten der herrschaftlichen Verwaltung, sondern auch Ratsprotokolle von 1760 bis 1852, Ratskonzeptbücher 1767 bis 1841 sowie Protokollbücher des Deutschen Hauses Schleiz 1727 bis 1852 und Konzeptbücher 1793 bis 1842.

Urkundenbuch der Vögte (1885–1892). – Hänsel, Robert: Regesten aus Quellen zur Stadt- und Familiengeschichte der Stadt Schleiz 1551–1597, Zeulenroda i. Thür. 1941 (Familiengeschichtliche Quellen des Kreises Schleiz, 1).

(8)Alberti, Julius: Geschichte des Deutschen Hauses zu Schleiz nebst Beiträgen zur älteren Geschichte des Schleizer Gebietes und der Stadt Schleiz, Schleiz 1877. – Alberti, Julius: Die Bergkirche zu Schleiz, Schleiz 1878. – Schmidt, Berthold: Burggraf Heinrich IV. zu Meißen, Oberstkanzler der Krone Böhmen und seine Regierung im Vogtlande, Gera 1888. – Alberti, Julius: Zur Geschichte der Stadtkirche (St. Georgen) zu Schleiz, in: Festschrift des Geschichts- und Altertumsforschenden Vereins zu Schleiz zur Feier seines 25jährigen Bestehens, Schleiz 1902, S. 117–136. – Schmidt, Berthold: Die Herrschaft Schleiz bis zu ihrem Anfall an das Haus Reuss, in: Festschrift des Geschichts- und Altertumsforschenden Vereins zu Schleiz zur Feier seines 25jährigen Bestehens, Schleiz 1902, S. 1–115. – Böhme, Walther: Geschichte des Fürstlichen Gymnasiums »Rutheneum« zu Schleiz, Schleiz 1906. – Schmidt, Berthold: Geschichte der Stadt Schleiz, Bde. 1–3, Schleiz 1908–1916. – Schmidt, Berthold: Schleizer Bürgerverzeichnisse vom 13. bis 20. Jahrhundert, in: Festschrift des Geschichts- und Altertumsforschenden Vereins zu Schleiz zur Feier seines 50jährigen Bestehens, Schleiz 1927, S. 1–67. – Hänsel, Robert: Der Hausbesitz in der Heinrichstadt, in: Festschrift des Geschichts- und Altertumsforschenden Vereins zu Schleiz zur Feier seines 50jährigen Bestehens, Schleiz 1927, S. 69–101. – Löffler, Reußische Residenzen (2000). – Billig, Gerhard: Pleißenland-Vogtland. Das Reich und die Vögte. Untersuchungen zur Herrschaftsorganisation und Landesverfassung während des Mittelalters unter dem Aspekt der Periodisierung, Plauen 2002. – Czech, Vinzenz: Legitimation und Repräsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der frühen Neuzeit, Berlin 2003 (Schriften zur Residenzkultur, 2). – Michel, Stefan: Gesangbuchfrömmigkeit und regionale Identität, Leipzig 2007. – Jung, Hans Rudolf: Musik und Musiker im Reußenland. Höfisches und städtisches Musikleben in den Residenzen der Staaten Reuß ä. L. und j. L. vom 17. bis 19. Jahrhundert, Weimar 2007.

Hagen Rüster