(1) M., an der Mündung des Mains in den Rhein gelegen, war Kathedralstadt und Hauptresidenz der Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten mit zeitweiliger Verlagerung des Hofes an die Nebenresidenzen Eltville [im Folgenden E.] und Aschaffenburg [A.] (phasenweise auch Halle) besonders unter den Ebf.en Heinrich von Virneburg (1328-1353, E.), Johann von Nassau (1397-1419, E.), Konrad von Dhaun (1419-1434, A.), Dietrich von Erbach (1434-1459, A.), Adolf von Nassau (1461-1475, E.), Albrecht von Brandenburg (1514-1545, A.) und Johann Schweikard von Kronberg (1604-1626, A.). Nach der Mitte des 17. Jahrhunderts fiel M. durch die Konzentration der Zentralbehörden eindeutig die Funktion der dominierenden Residenz zu. M. wurde von den Ebf.en seit 1619 zunächst mit der Schweikardsburg (der späteren Zitadelle), vor allem von 1655 bis 1675 (nach Entwürfen von Johann Baptist von den Driesch sowie von Johann Georg Fernauer) und zwischen 1710 und 1730/33-1734 (unter Leitung des Festungsbaumeisters Maximilian von Welsch) zugleich zu einer großen Festungsstadt ausgebaut. Nach der Besetzung von M. durch französische Truppen und dem damit verbundenen Verlust der Residenzstadtfunktion 1792 wurde die Stadt 1793 durch die österreichisch-preußischen Koalitionstruppen zurückerobert, die Festung anschließend erweitert. Napoleon erhob M. schließlich zur wichtigsten Festung in den französisch besetzten Rheinlanden und zur »Bonne ville de l’Empire français«. Ab 1797, nach dem Anschluss der linksrheinischen Gebiete an Frankreich, war M. Hauptstadt des Departements Mont-Tonnerre. M. blieb nach Ende der Franzosenzeit und Eingliederung in das Ghzm. Hessen 1816-1866 »Bundesfestung«, 1872-1918 »Reichsfestung«. 1909 wurden die inneren Festungsanlagen niedergelegt.
(2) M. gehört zu den herausragenden Mutterstädten Zentraleuropas: Die Kontinuitäten als Bfs.sitz, die Erhebung des Bf.s zum Metropoliten 782, der behauptete Vorrang des Mainzer Ebf.s als »Primas Germaniae« 969 und die in neuerer Forschung vermutete Anlage einer Kg.spfalz während der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts zeigen die frühe Bedeutung des Kathedralortes. Der Erzbischof besaß als größter Immunitäts- und Grundherr das strukturelle Gewicht, um sich die wesentlichen ökonomischen und vogteilichen Rechte im städtischen Raum, Markt, Münze und Zoll sowie die Gerichtsbarkeit, übertragen zu lassen und derart im 9. und 10. Jahrhundert die Stadtherrschaft an sich zu ziehen. Die Herrschaft der Erzbischöfe über den urbanen Raum und seine »familia« wurde in der Folgezeit so ausgeprägt und nachhaltig gestaltet, dass die Entwicklung der Bürgergemeinde während des ausgehenden Hoch- und des Spätmittelalters zu einer Freistadt rechtlich wie faktisch schon gescheitert war, bevor Erzbischof Adolf von Nassau M. 1462 eroberte und die seit dem 12. Jahrhundert errungenen Elemente städtischer Freiheit beseitigte. Kommunale Bewegungen machten sich in M. bereits im 11. Jahrhundert bemerkbar, sie führten vermutlich 1119/22 zur Befreiung der Bürger von externen Vogteigerichten und zur kommunalen Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben. 1135 wurden diese Freiheiten in der Bestätigungsurkunde Erzbischof Adalberts von Saarbrücken sichtbar. Das Adalbertprivileg beschleunigte die Gemeindeentwicklung unter Führung der ebf.en Ministerialen, so dass die Stadtgemeinde 1158 Erzbischof Arnold von Selenhofen ihre finanzielle Unterstützung für sein Engagement im Italienzug Friedrich Barbarossas verweigerte. Der Konflikt eskalierte 1160 durch die Ermordung Ebf.s Arnolds und führte zur Zerschlagung der Gemeinde und zur Niederlegung der Mauern, zur Exkommunikation der Bewohner und zur Verbannung der kommunalen Elite. Erst mehr als zwei Generationen später gelang es der neugebildeten, um 1200 im Wiederaufbau der Mauern aktiven städtischen Genossenschaft, gegen ihren Stadtherrn und die antistädtischen »Reichsgesetze« von 1220 und 1232 Verbindungen zum kgl.en Hof herzustellen. 1236 gewährte Kaiser Friedrich II. den Bürgern zwei Privilegien, darunter das wichtige Appellationsprivileg, die Freiheit der Ladung vor externe Gerichte. Klagesachen, die im Zusammenhang mit M.er Bürgern standen, waren nur noch vor dem Stadtgericht und dem kgl.en Gericht zulässig. Im Taktieren zwischen dem ebf.en Stadtherrn und dem Kaiser entschied sich die Kommune für den Erzbischof Man erhielt dafür 1244 von Erzbischof Siegfried von Eppstein das für die weitere städtische Entwicklung grundlegende Privileg. Es gewährte den Bürgern einen 24-köpfigen Rat als oberstem Organ ihrer Gemeinde, die Ratsmitglieder wurden auf Lebenszeit durch Kooptation gewählt. Neben weiteren administrativen und finanziellen Vorteilen hatte die Gemeinde auch die faktisch wie symbolisch hochbedeutsame Separierung ihres Stadtraums gegenüber dem ebf.en Hof - der Erzbischof durfte ihn mit einer festgesetzten Anzahl von Begleitern betreten - durchgesetzt. Die rechtliche und politische Emanzipation der Gemeinde war durch den ungeheuren Rückschlag von 1160 vergleichbar zu spät durchgesetzt worden, um die nachhaltige Selbstgestaltungskraft anderer Freistädte zu erreichen. Der Stadt gelang es nie, die grundlegenden Rechte über Markt, Münze, Zoll und Gericht an sich zu bringen. Erfolge der Gemeinde wie das Zugeständnis Erzbischof Gerlachs von Nassau von 1349, zumindest sieben oder acht Schöffen des Gerichts selbst bestimmen zu können, verpufften und konnten unter den Nachfolgern nicht mehr erneuert werden. Zusagen im Bündnis der Bf.sstädte Speyer, Worms und M. von 1293 wie die Regelung, dass ein neugewählter Bf./Ebf. erst die Stadtfreiheiten zu bestätigen habe, bevor er städtischen Boden betreten durfte, konnten in M. erst 1348 durchgesetzt, aber immerhin nachhaltig gestaltet werden wie weitgehend der gesamte Privilegienbestand, der um die Mitte des 14. Jahrhunderts erreicht worden war. Die Petrifizierung dieses Machtgefälles führte bereits ab den 1330er Jahren zur Entfremdung zwischen Stadt und ebf.em Hof. Die Erzbischöfe schufen sich neue urbane Residenzen in Eltville, Aschaffenburg und Halle, die zeitweise die angestammte Kathedral- und Residenzstadt in ihrer Bedeutung für den Hof überflügelten. Zu Bewegungen im gegenseitigen Verhältnis kam es unter Erzbischof Dietrich von Erbach (reg. 1434-1459). Er versuchte seine stadtherrlichen Rechte und seinen Anspruch als Herr der Stadt in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Rat zwischen 1441 und 1444 auszubauen. Der ausgehandelte Kompromiss zielte auf den Status quo des alten Herkommens und ließ das grundsätzliche Problem von städtischer Freiheit in Anbindung an Königtum und ebf.er Stadtherrschaft unberührt.
Strukturell betrachtet lag die mangelnde Kraft zu grundlegenden Veränderungen an dauernden tiefgreifenden Konflikten in der Gemeinde zwischen der Sozialgruppe des Stadtadels und seiner Geschlechterverbände und den Gruppen reicher Kaufleute und Zunftgenossen ohne sozialen Zugang zu den alten Geschlechtern und mithin zur Macht. Die angestauten Konflikte entluden sich zuerst 1332 als Folge der M.er Stiftsfehde. Ratserweiterung durch einen gemeindlichen Ausschuss und Forderungen nach Zunftverfassung mobilisierten auf Seiten der Geschlechter eine eigene Schwurgesellschaft. Im Straßenkampf verloren die Geschlechter ihre Alleinherrschaft. In Vereinbarungen von 1332/33 hat man die Amnestie der Ausgewiesenen, die Rückerstattung ihres Vermögens gegen Beteiligung an der öffentlichen Schuld geregelt und den Rat auf 58 Sitze erweitert. Beide Sozialgruppen besaßen keine Interessen, einen gemeinsamen Rat zu bilden. Man unterschied fortan zwischen dem alten Rat der Geschlechter und dem neuen, Jahr für Jahr gewählten Rat der Gemeinde: Beide Faktionen waren gleichberechtigt, beide fällten Entscheidungen als »ganzer Rat«. Etliche Konflikte entstanden 1411-1421 zwischen reichen zünftigen Ratsherren und der Gemeinde. Die Geschlechter sollten für die öffentliche Schuld in Haftung genommen werden und Stadtadlige mit Lehen dem Rat nicht angehören. Im Kern ging es um den Anspruch der Zünfte auf den Vorrang in der Stadt. Das führte zu kurzzeitigen Auszügen von zahlreichen Mitgliedern der Geschlechter aus M., zu gewaltsamen Auseinandersetzungen bis hin zur Flucht der Geschlechter aus der Stadt 1418. Neuerliche Konflikte um notwendige Maßnahmen zur Abwendung der katastrophalen Finanzlage - auch die Güter der Geschlechter sollten nun besteuert werden - fügten sich 1429 zu einer grundlegenden Verfassungsänderung: Der neue Rat wurde auf 35 Mitglieder verkleinert, gewählt ohne festen Proporz zwischen Geschlechtern und Gemeinde. Die Trennung von altem und neuem Rat wurde obsolet. Der weiterbestehende Streit über die Besteuerung des Vermögens der Exil-Geschlechter endete im März 1430/Mai 1431 in einem vor dem Erzbischof ausgehandelten Kompromiss einer erneuten Ratsänderung: Von den nun 36 Ratssitzen fielen zwölf auf die Geschlechter, sie stellten einen von drei Bürgermeistern, ihre Privilegien wurden bestätigt. Das erlaubte einigen der exilierten Geschlechter die Rückkehr, die meisten wie die aristokratisch lebenden zum Jungen blieben auf ihren auswärtigen Gütern. Die Dauerkonflikte unter den Eliten und Teilen der Elite mit der Gemeinde sowie die katastrophale städtische Finanzlage wirkten in der 1461 ausbrechenden Stiftsfehde, in der der Rat zwischen Adolf von Nassau und Diether von Isenburg taktierte, als derart destabilisierende Faktoren, dass Adolf von Nassau die Stadt unter hohen Opferzahlen erobern konnte, sie ihrer Freiheitsprivilegien entkleidete und die Isenburger Faktion unter den Bewohnern der Stadt verweisen ließ. M., das nur vom Anspruch her eine Freistadt war, wandelte sich, abgesehen von einem Zwischenspiel des Domkapitels 1475/76, das zu einem durch das Aufgebot Erzbischof Diethers von Isenburg niedergeschlagenen Aufstand der Bürgerschaft führte, »zu einer erzbischöflichen Stadt« (Ochs 2014). Der Hof des Ebf.s war fortan die entscheidende Macht in M., die kurfürstliche Residenz und nicht mehr das Rathaus beherrschten den städtischen Raum. In der 1469 verordneten Stadtverfassung Erzbischof Adolfs von Nassau übte sein Statthalter (Vitztum) aus dem Kurmainzer Stiftsadel die Befehlsgewalt aus, die Zunftmeister wurden vom Statthalter bestimmt und die Zünfte ihrer politischen Funktion entkleidet. 1476 wurde der Stadt wieder ein Rat gegeben, zwölf Herren wurden nach Gutdünken des Ebf.s eingesetzt. Der Rat ohne Satzungshoheit wurde zu einer kfl.en Verwaltungsbehörde, das überkommene kommunale Selbstverständnis der Gemeinde systematisch zurückgedrängt. Politischer Bezugspunkt waren Kurfürst und Hof. Dies zeigt sich während des Bauernkriegs 1525, als reformatorisch gesinnte Teile der Bürgerschaft dem Domkapitel in Abwesenheit des Erzbischof die Akzeptanz ihrer 31 Artikel abrangen: Freie Pfarrerwahl und schriftgemäße Predigt, aber kein Umsturz der Machtverhältnisse. Entsprechend fiel das Strafgericht nach der Niederlage der Bauern vergleichsweise milde aus, aber empfindlich genug. Der Bürgerschaft wurde neben einer Strafzahlung von 15000 Gulden ihr in der Nähe des Rheins gelegenes Rathaus, Zeuge der Stadtfreiheit seit dem 13. Jahrhundert, genommen, und dem Stadtrat die »Alte Münze« am Marktplatz zugewiesen. Die neue umfangreiche Stadtordnung Kurfürst Albrechts von Brandenburg 1528/30 ebnete die Reste der Stadtfreiheit ein; 1534 wurde M. den für das gesamte Erzstift zentralisierten Justiz- und Verwaltungsbehörden unterstellt. M. wurde zu einer geistlichen Residenzstadt, ausgezeichnet 1477 durch die Gründung einer Universität und erweitert um die »seit dem 17. Jahrhundert immer stärker hervortretende Funktion als wichtigste linksrheinische Festung des Reiches« (Rödel 2000).
Schätzungen der Bevölkerungsgrößen haben sich an der Zahl von 5750 Einwohnern zu orientieren, die man für 1463 plausibel errechnete, auch wenn darin die während der Eroberung Getöteten und die Vertriebenen aus den Geschlechtern fehlen. Die periodisch wiederkehrenden Epidemien und der Krieg limitierten bis zum letzten Drittel des 17. Jahrhunderts die demographische Entwicklung. Verlässliche Zahlen sind 1644 mit ca. 6500 und 1660 mit ca. 8000 Einwohnern zu gewinnen, die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegssituation widerspiegelnd. Energische Peuplierung und die zunehmende Attraktivität der kfl.en Residenz ließen fortan die Einwohnerzahlen emporschnellen, Migration aus den katholischen Reichsgebieten und Italien sorgte dafür. 1689 hat man mit ca. 15000, vor den Revolutionskriegen mit bis zu 28000 Einwohnern zu rechnen. 1799 wurden in M. und Kastel 20007 Katholiken und 1136 Juden gezählt. Die Gesamtbevölkerung verteilte sich in der frühen Neuzeit auf durchschnittlich etwa 5% Hofangehörige, Adlige und Kleriker sowie 95% Bürger, Einwohner und Beisassen, darunter 5% Juden und rund 10% primäre Arme.
M. war als geistlicher Residenzstadt eine Konsumentenstadt mit einer wohl recht bedeutenden Lieferantenszene für Hof, Zentralbehörden, Kirchen und Universität, aber keine wirtschaftliche Metropole. Diese Funktion nahm Frankfurt a.M. ein, mit dem M. über ein täglich verkehrendes Marktschiff verbunden war. Gleichwohl besaß M. als Produktionsstätte barocker Luxusmöbel sowie als Weinhandelsstadt Bedeutung. Es war neben Bingen, Frankfurt, Worms und Speyer einer der Hauptmärkte für die Weinanbaugebiete Pfalz, Rheinhessen und Mittelrhein. M. bildete zugleich eines der Zentren des frühen Buchdrucks nach der Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern durch den M.er Johannes Gutenberg um 1450. Dessen Druckerei sollte vermutlich auch den Belangen der bereits 1467 durch den Papst genehmigten, jedoch erst 1477 gegründeten Universität dienen. Die politischen Zünfte wurden 1468/69 zerschlagen und in 17 der Oberaufsicht des kfl.en Viztums unterstehenden Bruderschaften mit willkürlich zusammengewürfelten Berufen und Berufszweigen aufgelöst. 1747 trennte die Gründung des M.er Handelsstandes den Großhandel von den Krämern. Die wirtschaftliche Situation brachte nur wenige kaufmännische Großunternehmen wie Edmund Rokoch hervor, der als Finanzier Erzbischof Johann Philipps von Schönborn von 1653 bis 1664 tätig war, oder das Musikverlagshaus B. Schott’s Söhne (gegründet 1770).
(3) Geistliches Zentrum war der Dom St. Martin mit dem Sitz des Domkapitels und seiner 27 Domherrenkurien sowie der Zentralorgane der Erzdiözese. Zur »Heiligen Stadt« gehörten nach der Stadtaufnahme von 1594 sechs Stiftskirchen, darunter das 944 errichtete Stift St. Peter, das vor den Mauern liegend 1631 durch schwedische Truppen zerstört und 1749/57 im Bleichenviertel wieder errichtet wurde, und das 990 im Stadtgebiet gegründete und zwischen 1267 und 1340 neugebaute Stift St. Stephan. Eine reiche Anzahl von sechs Männer- und sieben Frauenklöstern bestimmten den Charakter von M. als geistlicher Residenzstadt ebenso wie sechs Pfarrkirchen, 56 Kapellen, zwei Kommenden des Deutschen Ordens (um 1270) und der Johanniter (12. Jh.) sowie vier Hospitäler. Die Reformation fand in M. während der 1520er Jahre Anhänger. Die Haltung von Kurfürst Albrecht von Brandenburg, als Erzbischof von Magdeburg auch direkt konfrontiert mit Martin Luther, blieb wie bei manchen anderen geistlichen Fürsten unentschieden. Dilatorisch behandelte auch das Domkapitel die Reformbeschlüsse des Trienter Konzils, daran änderte auch die Ansiedlung des Jesuitenordens 1561 wenig. Erst mit Erzbischof Johann Adam von Bicken (reg. 1601-1604) griff die Gegenreformation in M. um sich. Der Erzbischof entließ evangelische Hofangehörige, in der Stadtbevölkerung wurden keine Protestanten mehr geduldet. Zuwandern durften nur noch Katholiken oder Konvertiten. Ausnahmen betrafen u.a. herausragende Hofhandwerker evangelischen Glaubens und die Juden.
M. besaß als eine der drei SchUM-Städte und »Mutterstadt« des aschkenasischen Judentums seit der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts eine jüdische Gemeinde am Rheinufer zwischen Fischtor und Karmeliterkirche. Die jüdische Ansiedlung war ein Handelszentrum, geschützt durch stadtherrliche Privilegien und ohne besondere Handelsbeschränkungen, und zugleich durch Gerschom bar Jehuda (†1028/40) eine Metropole jüdischer Kultur. Pogrome mit der Ermordung vieler Männer, Frauen und Kinder (1096, 1187/86, 1283, 1349) bestimmten ebenso das Dasein der Gemeinde wie das Wiederansiedlungs- und Schutzprivileg Karls IV. von 1356, die zahlreichen Schutzbriefe aufgenommener Juden, die Enteignung jüdischen Grundbesitzes seit Beginn des 15. Jahrhunderts, die gewaltsame Vertreibung im Juli 1438 und die Wiederansiedlung von 16 Familien 1445 unter den Zwängen der städtischen Schuldenlast, das Ansiedlungsverbot im gesamten Erzstift von 1470, die Umwandlung der Synagoge in eine Allerheiligen-Kapelle und die Einziehung jüdischer Vermögen. Obwohl seit 1492 immer wieder Juden in M. aufgenommen wurden, gilt das Jahr 1583 als Wiederbegründung der jüdischen Gemeinde, die in den 1780er Jahren 848 Personen zählte: Neben fünf Geldverleihern lebten die übrigen Juden als Altwarenhändler, Tuch- und Buchhändler, als Krämer mit Lebensmitteln und Gewürzen im abgeschlossenen Judenviertel. 1799 hatten die im revolutionären Frankreich erlassenen Emanzipationsgesetze die jüdische Gemeinde in M. auf 1136 Personen anwachsen lassen.
(4) Städtebaulich war M. bis zur Aufhebung des Ebm.s 1792 ganz auf den Dom ausgerichtet. Er bildete nicht nur das geistliche, sondern auch das urbane Zentrum der Stadt, selbst wenn sich seit dem späten 15. Jahrhundert und verstärkt seit dem 17. Jahrhundert mit dem Residenzschlossbezirk (Martinsburg, Kanzleigebäude, Schlosskirche St. Gangolf, Deutschhaus, Zeughaus), der Stiftskirche St. Peter, dem kfl.en Marstall (spätere Golden Ross-Kaserne) sowie dem anschließenden Bleichenviertel mit dem barocken Prachtboulevard Große Bleiche (mit einer typisierten Wohnbebauung und einigen markanten Adelspalais) ein weiteres Zentrum herausbildete. Dieses wurde - ebenfalls verstärkt seit dem 17. Jahrhundert - ergänzt durch den von Adelspalais gesäumten Tiermarktplatz (heutiger Schillerplatz). Diese Zentren konnten trotz aller Prachtentfaltung nie die Bedeutung des Kathedralbezirks erlangen, manifestierte sich hier doch der geistliche wie politische Status bzw. Anspruch von Erzbischof und Erzstift in einem der größten und prächtigsten Dombauten des römisch-deutschen Reichs. Begonnen gegen Ende des 10. Jahrhunderts unter Erzbischof Willigis, sollte der Neubau den weiter westlich gelegenen bisherigen Dom, die heutige Johanniskirche, ersetzen, wurde jedoch tragischerweise am Weihetag, dem 29. August 1009, durch einen Brand so stark beschädigt, dass noch bis 1036 der alte Dom weitergenutzt werden musste. Der anschließende, unter Erzbischof Bardo 1036 vollendete Wiederaufbau folgte weitgehend den Vorgaben des ausgebrannten sog. Willigis-Baus. Mit seinem an ein weitausladendes Querhaus angefügten Westchor und einem gegenüberliegenden, von Treppentürmen flankierten Ostbau, der zusammen mit einem vorgelagerten langgestreckten Atrium eine Eingangskirche bildete, folgte der Neubau der Kathedralkirche unübersehbar dem Vorbild von Alt-St. Peter in Rom. Dieses Vorbild war mit Bedacht gewählt, konnte mit ihm doch auf zeichenhafte Weise die herausragende Bedeutung des M.er Ebm.s als »Heiliger Stuhl von Mainz« und besondere Tochter der römischen Kirche architektonisch vermittelt werden. Der Rang des M.er Ebm.s und seines Zentralortes gewissermaßen das Rom des Nordens zu sein, und der daraus und aus dem Erzkanzleramt abgeleitete Anspruch des M.er Ebf.s, den deutschen König zu krönen, bestimmten bis zur Aufhebung des Ebm.s 1792 die Architektur und Ausstattung des Doms. Denn sowohl beim Neubau des Langhauses von 1137, das in seiner formalen Gestaltung dem ersten Bau des Speyerer Doms folgt, als auch beim zwischen 1190 und 1239 errichteten Neubau des westlichen Querhauses und Chors, der mit seinem Trikonchos nach Köln und mit einigen markanten Schmuckformen nach Trier verweist, orientierte man sich an der auf Alt-St. Peter rekurrierenden, unter den Ebf.en Willigis und Bardo festgelegten Grundform. Dabei wurden sogar die Grundmaße des sog. Willigis-Bardo-Baus im Wesentlichen beibehalten. Ende des 13. Jahrhunderts baute man an die Seitenschiffe zwar aufwendig mit Maßwerkfenstern und Wimpergen ausgestattete gotische Kapellen an und versah in der Mitte des 14. Jahrhunderts den östlichen Vierungsturm mit einem reich geschmückten, hochaufragenden gotischen Turmaufsatz, doch blieb der romanische Kernbau unangetastet. Dies gilt selbst noch für das 18. Jahrhundert, als der durch einen Blitzschlag zerstörte westliche Vierungsturm 1776 nach Entwürfen von Ignaz Michael Neumann in einer kreativen Synthese aus romanischen, gotischen und barocken Formen wiederaufgebaut wurde.
Der Dom mit dem vorgelagerten Domplatz (zugleich Marktplatz), den Stiftsgebäuden und dem Kreuzgang stand nicht alleine, sondern wurde - ganz im Sinne einer »Kirchenfamilie« - ergänzt durch die westlich gelegene Stiftskirche St. Johannis als dem alten Dom sowie der östlich gelegenen Stiftskirche St. Maria ad Gradus (Liebfrauenkirche), die zugleich als Taufkirche diente. Während die Liebfrauenkirche aufgrund ihrer schweren Beschädigung im Koalitionskrieg von 1793 und ihrer seit 1792 bestehenden Funktionslosigkeit 1804 abgebrochen wurde, überlebte die Johanniskirche als Lagerhalle. Auf diese Weise blieb nicht nur der Vorgängerbau des heutigen Doms erhalten, sondern zugleich eines der bedeutendsten frühmittelalterlichen Kirchengebäude Europas, dessen Baugeschichte bis in die Merowingerzeit zurückreicht.
Der innere und äußere Stadtraum von M. wurde ursprünglich von einer Vielzahl von Stiftskirchen geprägt, die in ihrer Anordnung die topographische Situation der Kirchenbauten Roms nachbilden sollten. Zu dieser Rom-Imitation, die den im Dom manifesten Rombezug auf den gesamten Stadtraum von M. überträgt, gehören auch zwei der bedeutendsten, bis heute erhalten gebliebenen Stiftskirchen: St. Stephan und St. Peter. St. Stephan und das zugehörige Stift wurden 990 auf einem Hügel oberhalb des mittelalterlichen Stadtzentrums durch Erzbischof Willigis gegründet. Diese 1267 bis 1340 über dem ursprünglichen, doppelchörigen Grundriss in der Form einer gotischen Hallenkirche erneuerte Kirche diente zugleich als Grabstätte des 1111 verstorbenen Ebf.s, der sich für seine Grablege den höchsten, auch aus der Ferne sichtbaren Punkt des Stadtgebiets aussuchte. Die Gründung von Kirche und Stift St. Peter erfolgte nur wenig später, 944, durch Erzbischof Friedrich. Ursprünglich stand diese Stiftskirche außerhalb der Stadtmauern (nordwestlich der Christuskirche, vor dem Raimunditor). Im Dreißigjährigen Krieg 1631 durch schwedische Truppen in Brand geschossen, blieb sie jahrzehntelang als Ruine stehen, um 1658 schließlich unter Kurfürst Johann Philipp von Schönborn im Zuge der von ihm veranlassten umfangreichen Erweiterung der Festungsanlagen abgerissen zu werden. Der Neubau erfolgte erst nahezu weitere einhundert Jahre später, 1749 bis 1757, an neuem Standort zwischen kfl.em Residenzschloss und dem im 17. Jahrhundert neu angelegten, mit einem barocken Prachtboulevard versehenen Bleichenviertel. Dort sollte die neue barocke Peterskirche mit ihrer markanten, hochaufragenden Doppelturmfassade nach dem Willen des damaligen Ebf.s Johann Friedrich Karl von Ostein zugleich auf repräsentative Weise den Beginn des Residenzbezirks markieren, weshalb der Erzbischof auch aktiv in den Entwurfsprozess eingriff. Die nach Entwürfen von Johann Anton Philipp Toman erbaute Peterskirche wurde mit einer Bausumme von ca. 220000 Gulden eines der aufwendigsten und kostspieligsten Bauprojekte des frühneuzeitlichen M.
Mit seiner Festung, die sich (mit Ausnahme der Rheinseite im Osten) wie ein sternförmiger Gürtel im Westen, Norden und Süden um die Stadtbefestigung legte, gehörte M. seit dem frühen 17. Jahrhundert zu den militärtechnisch modernen Residenzstädten im Reich und in Europa. Zu diesem modernen und zugleich repräsentativen Charakter sollte auch ein neuer, 1628 begonnener Gebäudeteil des fbf.en Residenzschlosses beitragen, das damals im Wesentlichen aus der ab 1477/78 unter Kurfürst Diether von Isenburg errichteten und ab 1556 nach Beschädigungen im Markgräflerkrieg wiederhergestellten Martinsburg bestand. Diese vollkommen neu am nordwestlichen Stadtrand am Rheinufer gegründete Burganlage bildete nach dem gewaltsamen Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462 und der Aufhebung der städtischen Privilegien sowie Entmachtung des Stadtrats durch den Mainzer Erzbischof das neue Regierungs- und Verwaltungszentrum. Zuvor war dieses im »Höfchen«, der ebf.en Pfalzanlage mit der gegen 1136 errichteten Gotthardkapelle unmittelbar an der Nordseite des Doms, angesiedelt. Vor allem von der Rheinseite präsentierte sich das neue M.er Kfs.enschloss als ein monumentaler Kubus, an dessen Ecken zinnenbekrönte Türme für das typische Bild wehrhafter spätmittelalterlicher Burg- bzw. Schlossarchitektur sorgten. Aufgrund der L-förmigen Grundgestalt des Schlossbaus konnte von der Rheinseite dabei durchaus der Eindruck entstehen, auf ein Schloss mit der vor allem im Mittelalter und der beginnenden frühen Neuzeit prestigeträchtigen rechteckigen bzw. quadratischen, ›kaiserlich‹ konnotierten Kastellform zu blicken. Dass zu dieser Form zwei Flügel fehlten, wurde durch die Anordnung der beiden übereckgestellten Flügel zur Rheinseite und die Ausbildung von zwei Turmaufsätzen auf der Westseite geschickt kaschiert. Zur Stadt hin war eine Vorburg aus einzelnen Wirtschaftsgebäuden und zwei Rundtürmen vorgelagert. 1575 erfolgte im nordöstlichen Vorgelände der Burg die Errichtung eines Kanzleigebäudes sowie der Schlosskirche St. Gangolf. Der 1628 unter Kurfürst Georg Friedrich von Greiffenklau begonnene, auf Baumaßnahmen des Trierer Ebf.s in den Residenzen von Trier und Koblenz reagierende Ausbau der Martinsburg, der zunächst nur ein im Süden anschließendes Gebäude mit repräsentativen Eckerkern umfasste, sollte die spätmittelalterliche Martinsburg bemerkenswerterweise nicht antasten. Dies gilt prinzipiell auch für die zwischen 1675 und 1678 unter Kurfürst Damian Hartard von der Leyen vorgenommene Verlängerung des Neubaus nach Norden sowie den daran anschließenden, ab 1687 in den Fundamenten und im Sockelmauerwerk vorbereiteten Nordwestflügel. Dieser unter Kurfürst Anselm Franz von Ingelheim begonnene Flügel konnte - u.a. auch als Folge des Pfälzischen Erbfolgekrieges - erst zwischen 1750 und 1752 unter Kurfürst Karl Friedrich von Ostein vollendet werden. Die Ursachen für dieses auffällige Festhalten an der alten Martinsburg, an deren Baukomplex - ähnlich wie bei der Wiener Hofburg - die barocken Neubauten lediglich wie zusätzliche Gliedmaßen angefügt wurden, sind in der politischen und historiographischen Erinnerungsfunktion des geschichtsträchtigen Altbaus zu suchen. Im Kontrast zu den barocken Neubauten fungierte dieser als architektonisches Sinnbild für das Erzstift und die mit diesem und dem Erzbistum verbundene Landesherrschaft. Deren Rechte waren nach damaliger Auffassung materiell mit der Burg als Mittelpunkt des Territoriums verbunden. Aus diesem Grund ließ zuletzt Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal im späten 18. Jahrhundert die Martinsburg sogar nochmals aufwendig im Inneren renovieren. Erst nach der Aufhebung des Mainzer Kfm.s 1803 und nach der Umwandlung des Residenzschlosses in ein Zollfreilager unter Napoleon wurde die Martinsburg 1809 für die Anlage eines Zollfreihafens abgerissen. Für das angemessene repräsentative Erscheinungsbild einer barocken Residenzschlossanlage sorgten neben den barocken Erweiterungsbauten der Martinsburg vor allem das von 1730 bis 1737 nach Entwürfen von Anselm Franz von Ritter zu Groenesteyn errichtete und ebenfalls Residenzzwecken dienende Palais des Deutschen Ordens (Deutschhaus) sowie das von Johann Maximilian von Welsch entworfene und von 1738 bis 1740 erbaute palaisartige Neue Zeughaus unmittelbar neben dem Deutschhaus an der Rheinfront. Am entgegengesetzten südlichen Stadtende von M. hatte bereits ab 1700 Erzbischof Lothar Franz von Schönborn mit Schloss und Park »Favorite« (als Referenz an das kaiserliche, bei Wien gelegene Lustschloss »Neue Favorita auf der Wieden«) einen auch im europäischen Maßstab höchst repräsentativen Sommersitz errichten lassen, der jedoch bei der Rückeroberung von M. 1793 weitgehend zerstört wurde.
Die Aufteilung der bebauten Fläche entsprach, typisch für eine geistliche Residenzstadt, nicht den herrschenden Bevölkerungsanteilen: 1657 waren 30,1% des Areals in der Hand der Kirche mit einer Massierung des Besitzes zwischen Liebfrauenstift/Dom und dem Stift St. Stephan, 10,3% teilten sich Hof und Adel, d.h.: 5% der Gesamtbevölkerung nahmen 40,4% der bebauten Grundstücke für sich in Anspruch. Nur 29,8% machte der Hausbesitz von Bürgern und Einwohnern aus - enge und dunkle Gassen, die Besuchern des 17. und 18. Jahrhunderts im Kontrast zum majestätischen Anblick des Stadtbildes von außen auffielen. Der unbebaute Rest des Stadtraums, vor allem im Kästrich und Bleichenviertel, machte 29,8% aus. Im 17. und 18. Jahrhundert sollte sich diese städtebaulich wenig repräsentative Situation allerdings partiell ändern, indem unter Kurfürst Johann Philipp von Schönborn in den 1660er Jahren begonnen wurde, das Bleichenviertel zu einer planmäßig angelegten Neustadt nach dem Vorbild barocker Planstädte (wie z.B. Mannheim) auszubauen. Ziel war es, am Rande der aus dem Mittelalter überlieferten Altstadt, aber noch innerhalb der Stadtgrenzen und Befestigungsanlagen eine Stadtanlage zu schaffen, die mit ihren achsial ausgerichteten Prachtboulevards direkt auf den Residenzbezirk des Schlosses zuführen sollte. Mit diesem neuen Stadtviertel hatte sich Kurfürst Johann Philipp von Schönborn die Grundlage für eine geradezu königliche Neustadt geschaffen, deren Erschließung jedoch erst gegen 1750 eine einigermaßen kohärente Gestalt erreichte. Mit seinem einem barocken Dreistrahl ähnelnden Straßenverlauf, der von dem ebenfalls neuangelegten Neubrunnenplatz mit einer aufwendigen, Johann Philipp von Schönborn verherrlichenden und von seinem Neffen, Kurfürst Lothar Franz von Schönborn gestifteten Brunnenanlage ausgeht, entsprach das neue Bleichenviertel damals aktuellsten Stadtplanungstheorien. Die Hauptstraße dieses Viertels, die sog. Große Bleiche, diente zudem als Schauplatz der repräsentativen, prachtvollen Herrschereinzüge und als zeremonieller Weg des neu gewählten Ebf.s auf dem Weg zu seiner Inthronisation und zur Inbesitznahme des Residenzschlosses mit der Martinsburg. Entsprechend groß war das Interesse eines Teils der M.er Adelsfamilien, entlang dieser Paradestraße ihre Familienpalais zu errichten oder aber ihre repräsentativen privaten Gartenanlagen am Rande des Bleichenviertels anzulegen. Dies geschah aus einem Konkurrenzdruck heraus, der innerhalb der politisch und sozial unterhalb des Fbf.s rangierenden Adelsfamilien entwickelt und ausgetragen wurde und seine Ursachen in den Chancen eines politisch-sozialen Aufstiegs besaß, wie er sich den Familien durch die Mitgliedschaft im Mainzer Domkapitel oder gar durch die Anwartschaft auf den Mainzer Erzbischofsstuhl bot. Von daher erwarben vor allem die mit den jeweiligen Kurfürsten verbundenen adligen Familien, die wiederum die Mitglieder des Domkapitels stellten, Grundstücke im Bleichenviertel und errichteten dort Neubauten. Alternativ versuchten sie durch Ankauf von älteren Häusern im Bereich des Tiermarktes (des heutigen Schillerplatzes) genügend Bauflächen zu arrondieren, um an diesem - neben dem Domplatz - wichtigsten städtischen Platz ihre repräsentativen Adelspalais bauen zu können. Noch heute legen am Schillerplatz von diesem Konkurrenzdruck der Erthaler Hof, der Schönborner Hof, der Bassenheimer Hof sowie der Osteiner Hof beeindruckendes Zeugnis ab.
(5) Neben der Residenzfunktion vor allem in der frühen Neuzeit hatte M. mit der Ausbildung von Zentralbehörden des Kurstaats zugleich die Funktion, dem Domkapitel als leitendem Regierungsorgan neben dem Erzstuhl und den obersten kirchlichen Organen des Ebm.s (Gericht des M.er Stuhles, Generalvikar, Archidiakone) als Amtssitz zu dienen. Weitere Zentralfunktionen wuchsen M. als einer der zentralen Weinmärkte der Region sowie 1476/77 durch die Gründung der Universität unter Erzbischof Diether von Isenburg zu.
(6) M. war von Anfang an eine geistliche Residenzstadt und blieb dieses bis zum Ende des Alten Reichs. Die bürgerliche Elite, politisch zurückgeworfen seit 1160, konnte erst 1244 und damit vergleichsweise spät städtische Freiheiten gegen den ebf.en Stadtherrn durchsetzen. Essentielle Rechte zur umfassenden Selbständigkeit der Gemeinde blieben aber in der Hand der Erzbischöfe, dauernde verfassungsrechtliche Anbindungen an das Königtum gelangen nicht. Die freistädtische Souveränität war Anspruch, keine Realität. Im Inneren der Gemeinde blieben die Konflikte zwischen alter bürgerlicher Elite, neuaufstrebenden Sozialgruppen und Zünften ungelöst. Die verfasste Bürgerschaft wurde durch die Ereignisse von 1462, 1469 und 1528/39 eingeebnet und 1534 den administrativen und juristischen Zentralbehörden des Kurstaats unterstellt. M. war Konsumentenstadt und während der frühen Neuzeit als geistliche Residenzstadt für katholische und jüdische Zuwanderung so attraktiv, dass es sich von einer größeren spätmittelalterlichen Mittelstadt zu einer Großstadt des ausgehenden 18. Jahrhunderts wandelte.
(7) Die ungedruckte Überlieferung befindet sich im Stadtarchiv Mainz: Akten und Amtsbücher der kurfürstlichen Zeit bis 1798 (Best. 1-29). Überdies ist der Bestand Stadt Worms: Akten betr. Absetzung Diethers von Isenburg, 1462, sowie das Hospizienarchiv (Best. 30-34) zu nennen. Für die landesherrliche Seite siehe die einschlägigen Bestände im Staatsarchiv Würzburg.
Wimpfeling, Jakob: Catalogus Archiepiscoporum Moguntinorum. Geschichte der Mainzer Erzbischöfe. Kommentierte Ausgabe […], hg. von Sigrid von der Gönna, München 2007 (Jacobi Wimpfelingi opera selecta, II, 2).
Dertsch, Richard: Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Regesten, 4 Bde., Mainz 1962-1967 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, 20). - Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,1-2, II,1; Namensverzeichnis, hg. von Fritz Vigener u.a., Darmstadt 1913-1958. - Die Chroniken der mittelrheinischen Städte. Mainz, Bd. 1-2, Abt. 1, hg. von Carl Hegel, Leipzig 1881-1882 (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, 17-18). - Mittelalterliche Rechtsgutachten zur Mainzer Stiftsfehde 1459-1463, bearb. von Adalbert Erler, Wiesbaden 1964 (Schriften der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, 4). - Die Protokolle des Mainzer Domkapitels, Bd. 1: Die Protokolle aus der Zeit 1450-1484, in Regestenform bearb. von Fritz Herrmann. Text der Regesten mit den Originalen der Protokolle verglichen und zum Druck vorbereitet von Hans Knies, Darmstadt 1976. - Sauer, Wilhelm: Regesten zur Geschichte der Mainzer Stiftsfehde und der Verpfändung des Mainzer Domschatzes während derselben 1461-1476, in: Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Alterthümer 3 (1883) S. 273-282. - Urkundliche Mittheilungen zur Geschichte des Erzstiftes Mainz während der ersten Regierung Diethers von Isenburg 1459-1463, hg. von Carl Menzel, Wiesbaden 1873 (Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung, 12), S. 142-210.
(8)Erler, Adalbert: Die Mainzer Stiftsfehde 1459-1463 im Spiegel mittelalterlicher Rechtsgutachten, Wiesbaden 1963 (Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, 1,5). - Brück, Anton Philipp: Mainz vom Verlust der Stadtfreiheit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1462-1648), Düsseldorf 1972 (Geschichte der Stadt Mainz, 5). - Falck, Ludwig: Mainz in seiner Blütezeit als Freie Stadt (1244 bis 1328), Düsseldorf 1973 (Geschichte der Stadt Mainz, 3). - Barth, Reinhard: Argumentation und Selbstverständnis der Bürgeropposition in städtischen Auseinandersetzungen des Spätmittelalters. Lübeck 1403-1408 - Braunschweig 1374-1376 - Mainz 1444-1446 - Köln 1396-1400, Köln 1974 (Kollektive Einstellungen und sozialer Wandel im Mittelalter, 3). - Brosius, Dieter: Zum Mainzer Bistumsstreit 1459-1463, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, N.F. 33 (1975) S. 111-136. - Falck, Ludwig: Das Mainzer Zunftwesen im Mittelalter, in: Festschrift für Günther Haselier aus Anlaß seines 60. Geburtstages am 19. April 1974, hg. von Alfons Schäfer, Bretten 1975 (Oberrheinische Studien, 3), S. 267-288. - Christ, Günther: Die Mainzer Erzbischöfe und Aschaffenburg - Überlegungen zum Residenzproblem, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 45 (1993) S. 83-113. - Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, hg. von Friedhelm Jürgensmeier, Tl. 2: Günter Christ und Georg May: Erzstift und Erzbistum Mainz. Territoriale und kirchliche Strukturen, Würzburg 1997 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, 6), S. 44-46 und 280-284. - Mainz. Die Geschichte der Stadt, hg. von Franz Dumont, Ferdinand Scherf und Friedrich Schütz, Mainz 1998, Mainz 21999. - Bausteine zur Mainzer Stadtgeschichte. Mainzer Kolloquium 2000, hg. von Michael Matheus und Walter G. Rödel, Stuttgart 2002 (Geschichtliche Landeskunde, 55). - Rödel, Walter G.: Die Bevölkerung der Residenz- und Festungsstadt Mainz im 17. und 18. Jahrhundert, in: Landesgeschichte und historische Demographie, hg. von Michael Matheus und Walter G. Rödel, Stuttgart 2000 (Geschichtliche Landeskunde, 50), S. 9-15. - Rödel, Walter G.: Mainz, in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. von Werner Paravicini, Tlbd. II, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer, Ostfildern 2003 (Residenzenforschung, 15, I, 2), S. 357-358. - Rogge, Jörg: Kommunikation, Herrschaft und politische Kultur. Zur Praxis der öffentlichen Inszenierung und Darstellung von Ratsherrschaft in Städten des deutschen Reiches um 1500, in: Interaktion und Herrschaft. Die Politik der frühneuzeitlichen Stadt, hg. von Rudolf Schlögl, Konstanz 2004 (Historische Kulturwissenschaft, 5), S. 381-407. - Dobras, Wolfgang: Mainz um 1500. Der Wandel von der Freien zur Residenz- und Universitätsstadt, in: Tradieren - Vermitteln - Anwenden. Zum Umgang mit Wissensbeständen in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten, hg. von Jörg Rogge, Berlin 2008 (Beiträge zu den Historischen Kulturwissenschaften, 6), S. 22-44. - Bünz, Enno: Die Mainzer Residenz im ausgehenden Mittelalter. Ein unbekannter Augenzeugenbericht über den Brand der Martinsburg 1481, in: Mainzer Zeitschrift 105 (2010) S. 3-19. - Kotzur, Hans-Jürgen (Hg.): Der verschwundene Dom. Wahrnehmung und Wandel der Mainzer Kathedrale im Lauf der Jahrhunderte, Mainz 2011. - Ochs, Heidrun: Gutenberg und »sine frunde«. Studien zu patrizischen Familien im spätmittelalterlichen Mainz, Stuttgart 2014 (Geschichtliche Landeskunde, 71). - Dobras, Wolfgang: Die Herrschaft des Mainzer Kurfürsten. Über seine Hauptstadt von der Stiftsfehde 1462 bis zum Bauernkrieg 1525, in: Schrei nach Gerechtigkeit. Leben am Mittelrhein am Vorabend der Reformation, hg. von Winfried Wilhelmy, Regensburg 2015 (Publikationen des Bischöflichen Dom- und Diözesanmuseums Mainz, 6), S. 38-45. - »Zu Euer Churfürstlichen Gnaden, dero Ertzstift und dieser Stadt Dienst und Nutzen«. Die Mainzer Hofhandwerker von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zum Ende des Kurstaats, in: Hofkünstler und Hofhandwerker in deutschsprachigen Residenzstädten der Vormoderne, hg. von Andreas Tacke, Jens Fachbach und Matthias Müller, Petersberg 2017, S. 27-57. - Katschmanowski, Christian: Die Stadt als Raum des Fürsten? Zur Baupolitik der Mainzer Kurfürsten in ihrer Residenzstadt ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, Ostfildern 2020 (Residenzforschung, N.F., 7). - Brandt, Julia: Maximilian von Welsch - ein Ingenieur der Mainzer Verteidigungslinien, in: Maximilian von Welsch - Ingenieur und Architekt des Barock, hg. von Alexander Süss, Petersberg 2021, S. 83-96. - Reviewing Gutenberg. Historische Konzepte und Rezeptionen, hg. Michael Matheus, Heidrun Ochs und Kai-Michael Sprenger, Stuttgart 2021 (Geschichtliche Landeskunde, 76). - Das Mainzer Schloss - Glanz und Elend einer kurfürstlichen Residenz, hg. von Georg-Peter Karn und Matthias Müller, Petersberg 2021.