(1) L. verdankt seine Entstehung der verkehrsgeographisch günstigen Lage an der Spreetalenge zwischen dem unteren und dem oberen Spreewald, und zwar an der einzigen Stelle zwischen Märkisch Buchholz im Nordwesten und Cottbus im Südosten, an der sich die Spree auf einen Flusslauf zusammendrängt (davor und danach besteht sie aus mehreren Wasserläufen) und wo sich zudem an beiden Ufern höheres Gelände einander nähert, so dass hier auf festem Grund eine Siedlung inmitten des moorigen Flusstals eingerichtet werden konnte. Durch L. verlief die bedeutende Handelsstraße von Leipzig nach Frankfurt a. d. Oder.
L. wird in der Mitte des 12. Jahrhunderts und 1180 erstmals in den schriftlichen Quellen als Burg erwähnt. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts treten Burggrafen von L. als Lehnsmannen der Markgrafen der Ostmark auf. Die Burg, die zuerst 1329 genannte Stadt und die aus mehreren umliegenden Dörfern bestehende Herrschaft L. wurde zwischen 1312 und 1461 von wechselnden Niederlausitzer Landesherren, den Markgrafen von Meißen und Brandenburg und den Kg.en von Böhmen, wiederholt für kürzere oder längere Zeiträume verpfändet, aber nie auf Dauer vorbehaltlos einem Pfandnehmer überlassen. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gehörte L. zum Eigengut derer von Polenz, denen 1422 König Sigismund die Landvogtei sowie die Landesherrschaft der Niederlausitz pfandweise überlassen hatte, ihr wichtigster Besitz neben ihrer Herrschaft Senftenberg. In L. wurden sie 1448 von Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg verdrängt, der hier zur Sicherung seiner (vorübergehenden) Herrschaft über die gesamte Niederlausitz als seinen Vertreter den Landvogt einsetzte und ihm zu seiner Unterhaltung die Einkünfte von Schloss und Stadt überließ. Nach dem Rückfall an Böhmen 1462 unterband König Matthias Corvinus in den 1470er Jahren eine erneute Verpfändung des Ortes, da die Landvögte in Schloss und Stadt ihre Wohnung und ihren Unterhalt hätten – das erste ausdrückliche Zeugnis für die Residenzqualität L.s. Die bereits im 15. Jahrhundert zunehmenden Aufenthalte der Landvögte häuften sich unter Heinrich Tunkel von Bernitzko (1509–1539) so sehr, dass das L.er Schloss als ihr Hauptsitz angesehen werden muss. In L. wurden im 16. und 17. Jahrhundert die für das Mkgftm. Niederlausitz zuständigen Behörden angesiedelt: die Landeshauptmannschaft (1564) zur Verwaltung der landesherrlichen Hoheitsrechte, Regalien und Einkünfte, das Konsistorium (1635) und vor allem die Oberamtsregierung, die 1666 an die Stelle der aufgelösten Landvogtei Verwaltung und Justiz unter sich hatte. Zusammen mit dem Landhaus der Niederlausitzer Stände bildeten ihre Amtsgebäude eine Art Regierungsviertel, L. wurde zur »Haupt- oder Regierungsstadt« des Mkgftm.s, bis die gesamte Verwaltungsorganisation nach dem Übergang der Niederlausitz an Preußen 1815 aufgelöst wurde.
(2) Die Stadt L. dürfte im Rahmen des hochmittelalterlichen Landesausbaus in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts angelegt worden sein. Ihr aus einem fast regelmäßigen Rechteck bestehender Grundriss, auf allen vier Seiten von der Spree umflossen, spricht für eine Planstadt nach dem Zwei-Straßen-System: Die nördliche der beiden west-östlich verlaufenden Parallelstraßen führte vom Luckauer Tor zum Gubener (oder Beeskower) Tor und berührte den zentral gelegenen rechteckigen Markt, auf dem das Rathaus und die Kirche standen, am nördlichen Rand; die südliche Parallelstraße, die Hauptstraße, war Teil der Handelsstraße Leipzig-Frankfurt/Oder. Zu dem im Süden der Stadt auf einer Insel liegenden Schloss führt eine unregelmäßige Zufahrt; das hier liegende Stadtviertel ist unsystematisch angelegt und u. a. mit Freihäusern bebaut, was auf ein von der Burg abhängiges Suburbium deutet. Im 15. Jahrhundert wurde L. mit einem Mauerring umschlossen. Dem westlichen Stadttor war die Luckauer Vorstadt, dem östlichen die Beeskower oder Spreevorstadt vorgelagert. Die von Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg 1686 beschlossene Erweiterung um eine Neustadt durch Ausbau der Luckauer Vorstadt erfüllte trotz Verleihung der altstädtischen Privilegien die Erwartungen nicht (nur 24 Neusiedler bis 1703). 1429 werden 231 Hausbesitzer und 60 Mieter erwähnt, was auf etwa 1700–1800 Einwohner schließen lässt. 1543 wurden 1600 türkensteuerpflichtige Bürger erfasst, 1675 gab es inkl. der Vorstädte 317 Häuser, 1792 wurden 425 Häuser (außer den öffentlichen Gebäuden) und 2962 Einwohner gezählt.
Organe der städtischen Selbstverwaltung erscheinen seit den letzten beiden Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts. Die Schöffen dürften bereits im 15. Jahrhundert, erst recht im 16. Jahrhundert für die niedere Gerichtsbarkeit gegenüber dem Rat an Gewicht verloren haben. Der Stadtrichter, der dem Schöffenkollegium vorstand, wurde vom Landvogt eingesetzt. Ein Bürgermeister und sechs Ratmannen werden 1517 genannt; 1665 gehörten dem Rat seit langem zwölf Personen an, vier Bürgermeister und acht Ratsmitglieder (einschließlich des Stadtrichters und der Gerichtsschöffen). 1549 erwarb die Stadt das Richteramt und ließ es fortan von einem Bürgermeister versehen. Dem Rat oblagen die Verwaltung der Stadt einschließlich ihrer Finanzen, die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Polizeiwesen. 1666 verringerte Herzog Christian I. die Zahl der Ratsmitglieder auf sechs bis sieben (drei Bürgermeister und vier Ratsherren). Schöffen, Stadtrichter und Ratmannen rekrutierten sich vorrangig aus begüterten Angehörigen der vier Gewerke, Bürgermeister wurden vornehmlich von Fleischern und Tuchmachern gestellt. Der Rechtsprechung lag das Magdeburger Stadtrecht zugrunde, als Oberhof dienten in der Niederlausitz der Luckauer Schöffenstuhl in Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten, in lehnrechtlichen Fragen der Schöffenstuhl in Dohna; in besonderen schwierigen Rechtsfällen wurde das Urteil der Magdeburger Schöffen eingeholt, bis dieser Rechtszug vom Landvogt und König Ferdinand I. seit den 1530er Jahren, endgültig 1547 unterbunden wurde.
Die Wirtschaft wurde von den Handwerkern geprägt, in erster Linie von den vier Hauptgewerken der Fleischer, Tuchmacher, Schuhmacher und Bäcker. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden mit Zustimmung des Rates zahlreiche weitere Handwerkerberufe ebenfalls in Innungen organisiert, so die Zimmerleute, Böttcher, Hutmacher, Sattler, Beutler, Wundärzte und Barbiere. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelte sich das Textilgewerbe in und um die Stadt (Verarbeitung von Flachs und Hanf, Herstellung von Leinwand) zu einem Exportgewerbe, Tuchmacher, Tuchscherer, Garn- und Leineweber, Schwarz- und Schönfärber wanderten ein. Das nicht geringe landesherrliche und ständische Verwaltungspersonal zog einzelne Färber, Barettmacher, Goldschmiede, Buchbinder und Buchhändler, Zuckerbäcker, Kunstmaler und Bildhauer an. Gegenüber der Handwerkerschaft traten die Kaufleute an Bedeutung zurück, ihre Handelsbeziehungen reichten nach Leipzig, Frankfurt a. d. Oder und Berlin. Die Zahl der Jahrmärkte wurde von dem ersten, Anfang des 15. Jahrhunderts belegten auf vier bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts erhöht, ihnen traten noch Wochenmärkte (Pferde-, Vieh- und Kramermärkte) zur Seite.
(3) Die Stadtpfarrkirche St. Nikolai – die heutige Paul-Gerhardt-Kirche (nach dem hier 1669 bis zu seinem Tod 1676 als Pfarrer tätigen evangelischen Liederdichter Paul Gerhardt benannt) – dürfte wohl zeitgleich mit der Stadt entstanden sein. 1360/70 wurde sie mit Zustimmung des Landesherrn dem in Meißen ansässigen Archidiakon der Lausitz, einem Mitglied des Meißner Domkapitels, inkorporiert mit der Auflage, in L. einen Spezialoffizial einzusetzen; dieser übte fortan die geistliche Gerichtsbarkeit aus. L. gewann hiermit zum ersten Mal zentralörtliche Funktionen für die Niederlausitz, zumal die Zuständigkeit des Offizials auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wurde. Seit dem späten 14. Jahrhundert tätigten einige L.er Bürger Stiftungen, so dass es im frühen 16. Jahrhundert sieben Nebenaltäre gab, deren Patronat durchgängig beim L.er Rat lag. Die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erfolgreiche Marienwallfahrt auf den »Frauenberg«, einem Hügel nordwestlich der Stadt, führte 1497 auf Initiative des Landvogtes Heinrich von Plauen dazu, dass dort ein Wilhelmiterkloster mit aus Orlamünde a. d. Saale herbeigerufenen Ordensbrüdern errichtet wurde. Es vermochte sich gegen den Widerstand des Meißener Diözesanbf.s und der Weltgeistlichkeit nicht zu entfalten und löste sich schon in den 1530er Jahren auf. Der Reformation verhalf der Offizial Erasmus Günther zum Durchbruch: 1540 teilte er das Abendmahl in beiderlei Gestalt aus und führte die Kirchenordnung Herzog Heinrichs von Sachsen sein. Auf Drängen der Stände setzte der Landvogt 1545 den in Wittenberg ordinierten Simon Sinapius als Offizial ein, der die lutherische Gottesdienstordnung für verbindlich erklärte. Der geistlichen Fürsorge der Reformation für die Wenden (Sorben) ist es zuzuschreiben, dass in den 1570er Jahren die Stadtpfarrkirche durch eine Wendische Kirche ergänzt wurde, nachdem schon seit dem 15. Jahrhundert neben dem deutschen ein wendischer Prediger gestanden hatte. 1635 schufen die Stände ein Konsistorium, das sich nach der sächsischen Kirchenordnung richtete. 1667/68 wurde es von Herzog Christian I. in eine landesherrliche Kollegialbehörde umgewandelt.
(4) Als öffentliche Bauten sind das städtische Rathaus, das ständische Landhaus und das landesherrliche Schloss sowie die landesherrliche Oberamtsregierung zu nennen. Im Schloss huldigten während der frühen Neuzeit die Vertreter der Landstände einige Male dem Landesherrn, so 1564 König Maximilian II., der sich persönlich nach L. begeben hatte. Als letzte Erbhuldigung ist die von 1769 gegenüber Kurfürst Friedrich August III. von Sachsen zu nennen.
(5) Dass das L.er Schloss und das Amt L. für den Landvogt seit dem späteren 15. Jahrhundert unverzichtbar waren, zog nach sich, dass die Landesherren im Gegensatz zur früheren Praxis die Stadt nicht mehr durch eine Verpfändung aus der Hand gaben: L. zählte – neben Calau, Guben und Luckau – zu den vier Immediatstädten des Mkgftm.s, die endgültig seit dem frühen 16. Jahrhundert als solche anerkannt waren und deren Vertreter auf den Landtagen neben den Prälaten, dem Herren- und dem Ritterstand eine eigene Kurie ausmachten. Seitdem sich die lokalen niederlausitzer Herrschaftsträger im 15. Jahrhundert unter dem Druck finanzieller und militärischer Anforderungen zu einer Korporation verbanden, kamen sie häufiger zu Landtagen zusammen, die seit dem 16. Jahrhundert fast immer in L. abgehalten wurden; den Ausschlag hierfür wird der Umstand gegeben haben, dass die Stände hier direkt mit dem Landvogt verhandeln konnten. Als ihnen Kurfürst Johann Georg von Sachsen 1645 zwei Landtage im Jahr zugestanden hatte, legten sie 1647 fest, dass diese regelmäßig zum Dreikönigstag (6. Januar) und zum Johannistag (24. Juni) nach L. einberufen werden sollten. Die kontinuierlichen Beratungen der Stände bewirkten, dass sie sich um ein eigenes Gebäude in der Stadt bemühten. 1602 kauften sie dem Kanzler des Mkgftm.s dessen Lehnhaus ab, gaben es zeitweise wieder auf, erwarben es 1653 zurück und errichteten auf dem Grundstück 1662/64 ein neues Gebäude. Die Baufälligkeit dieses »Landhauses« veranlasste die Stände dazu, 1717–1722 an gleicher Stelle einen repräsentativen Neubau, eine zweistöckige barocke Dreiflügelanlage, zu errichten.
(6) L.s Aufstieg zum Regierungsmittelpunkt des Mkgftm.s Niederlausitz wurde durch die politischen Konstellationen des 15. Jahrhunderts ausgelöst: Nachdem die einheimischen Landvögte aus der Familie Polenz Stadt, Burg und Herrschaft L. zu ihrem Eigengut gemacht hatten und dann die vom brandenburgischen Kurfürsten eingesetzten Landvögte aus deren Einkünften unterhalten worden waren, bestätigten die nachfolgenden böhmischen Könige die vorgefundenen Verhältnisse, in der Überzeugung, dass ihr L.er Besitz im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht mehr durch Verpfändung gefährdet werden dürfe, sondern ihrem Vertreter fest und uneingeschränkt als bevorzugter Aufenthaltsort verbleiben müsse. Die landesherrliche Burg am Rande der Stadt, die landesherrlichen Freihäuser in der Stadt sowie die landvogteilichen Dörfer in deren Umgebung gewährten dem Landvogt und seinem Hof eine breite wirtschaftliche Grundlage, wie sie andernorts in der Niederlausitz nirgendwo für sie bestand. Die städtischen Qualitäten L.s spielten dabei allenfalls eine untergeordnete Rolle, ökonomisch erreichte der Ort mit seiner dominierenden Handwerkerschaft und dem bescheidenen Anteil an Kaufleuten nie den Rang der beiden bedeutendsten Niederlausitzer Handelsstädte Luckau und Guben. Die Konzentration der späteren landesherrlichen Behörden und der ständischen Organe auf L. und die dortige Errichtung neuer Amtsgebäude ergaben sich aus den Voraussetzungen des 15./16. Jahrhunderts. Die landesherrlichen und ständischen Führungskräfte lockten einige Spezialhandwerker in die Stadt, die Tätigkeit aller Zentralinstanzen von Verwaltung und Justiz des Mkgftm.s verschafften ihr Aufmerksamkeit, und sie war – selten genug – der Ort repräsentativer Verfassungsakte des Landesfürsten in der Niederlausitz. Aber dessen Abwesenheit vermochten seine Vertreter, erst die Landvögte und später seine Behörden, nicht auszugleichen: Fsl.e Impulse zur Ausgestaltung einer Residenzstadt blieben weitgehend, wenn man einmal von der Initiative zur Neustadt absieht, aus, und das städtische Leben verlief getrennt und unabhängig von den Tätigkeit der Regierungsbehörden.
(7) Ungedruckte reichhaltige Quellen insbesondere zur frühneuzeitlichen Lübbener Stadtgeschichte liegen im Stadtarchiv Lübben (jetzt im Kreisarchiv Dahme-Spreewald in Luckau) sowie in den landesherrlichen und ständischen Überlieferungen des Markgraftums Niederlausitz (Rep. 17A–C, 23C) im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam. – Urkundenbuch der Stadt Lübben, Bde. 1–3, hg. von Woldemar Lippert, Dresden 1911–1933.
(8)Neumann, Johann Wilhelm: Geschichte der Kreis-Stadt Lübben im Markgraftum Niederlausitz, 2 Bde., Lübben 1846–1857. – Lippert, Woldemar: Friedrich Augusts III. Huldigungsfahrt in die Niederlausitz und Besuch des Spreewaldes 1769, in: Niederlausitzer Mitteilungen 11 (1909–1911) S. 1–34. – Lippert, Woldemar: Beiträge zur Geschichte der Stadt Lübben und der niederlausitzer Landvogtei, in: Niederlausitzer Mitteilungen 21 (1933) S. 1–17. – Steuer, Christine-Hildegard: Beiträge zur Geschichte der Stadt Lübben. Entwicklung, Verfassung, Wirtschaft, Bevölkerung und deren Namen, Diss.phil. Berlin 1941/58. – Neitmann, Klaus, Schröder, Kathrin, Weirauch, Kärstin: »Ist Zierde des Landes gewest«. Lübben (Spreewald) im Spiegel archivalischer Quellen, Berlin-Brandenburg 2006. – Neitmann, Klaus: Der Aufstieg Lübbens zum Herrschaftsmittelpunkt des Markgraftums Niederlausitz (14. bis 17. Jahrhundert), in: Im Schatten mächtiger Nachbarn, hg. von Klaus Neitmann, Berlin-Brandenburg 2006 (Brandenburgische Historische Studien, 4), S. 73–109. – Neitmann, Klaus: Von der »Residenz« des fürstlichen Stellvertreters zum »hauptstädtischen« Regierungssitz, in: Rezidence a správní sídla v zemích Ceské koruny ve 14.–17. století. Korunní zeme v dejinách ceského státu III, hg. von Lenka Bobková und Jana Konvicná, Prag 2007, S. 461–478. – Neitmann, Klaus: Einblicke in das kirchliche und geistliche Leben der niederlausitzischen Immediatstadt Lübben im späten Mittelalter, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 66 (2007) S. 13–42.