Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Halberstadt

Halberstadt

(1) H. liegt ca. 20 km nördlich des Harzes an den Wasserläufen Holtemme und Goldbach; östlich H.s erstreckt sich die fruchtbare Magdeburger Börde. Der Ortsname meint wahrscheinlich eine »Siedlung am geteilten Bach«, was auf zwei Arme der mittelalterlichen Holtemme (der südliche ist nicht mehr vorhanden) Bezug nehmen könnte. In H. kreuzten sich als Handelsstraßen der Hellweg, der in West-Ost-Richtung von den rheinischen Städten nach Magdeburg verlief, und in Nord-Süd-Richtung die Straße, die Lübeck sowie Braunschweig mit Thüringen (Erfurt) und Franken (Nürnberg) verband. H. verdankt seine Entstehung als Zentralort dem zu Beginn des 9. Jahrhunderts eingerichteten Bf.ssitz, in dessen südöstlichem Umfeld sich spätestens im 10. Jahrhundert eine Marktsiedlung um die Pfarrkirche St. Martini herausbildete. Aus diesem und weiteren Siedlungskernen (die um die Moritzkirche im 12. Jahrhundert entstehende »Neustadt« im Norden, das Areal um das Kloster der Franziskaner St. Andreas 1223 im Süden und ein weiteres um das Dominikanerkloster St. Katharina und Barbara 1225 im Norden) erwuchs die Stadt H. Sie unterstand formalrechtlich dem Bischof, der 1226 die Vogteirechte und das Gericht über die Stadt, deren Feldmark sowie diverse bischöfliche Grundstücke vom (bfl.en) Vogt abgekauft hatte. Das Amt des Vogtes diente der Wahrnehmung bfl.er Rechte, doch hatte es sich mit der Radizierung auf die mit dem Amt verbundenen Besitzungen weitgehend verselbständigt. Für die Zentralfunktion H.s ist von Bedeutung, dass die Bischöfe seit dem 14. Jahrhundert nicht mehr in H., sondern in dem zwölf Kilometer nordöstlich H.s liegenden Gröningen residierten.

Das Bistum Halberstadt wurde 1479–1566 in Personalunion vom Erzbischof von Magdeburg als Administrator mit regiert. Wahrscheinlich kam es im Zusammenhang mit der Schaffung der Personalunion zur Herausbildung einer landständischen Korporation (Landtag, Ständetag), in welcher das Domkapitel, die Klöster, die Stifte, die Ritterschaft und die größeren Städte vertreten waren.

1648 erfolgten die Aufhebung des Bm.s und die Umwandlung in ein weltliches Herzogtum Im Westfälischen Frieden wurde das Territorium Kurbrandenburg zugesprochen. Nach dem Abzug der Schweden 1649 huldigten die Stände des Hzm.s 1650 ihrem neuen Landesherrn, Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1640–1688). Die Rechte des Domkapitels und der Stände wurden erheblich eingeschränkt, so dass Stadt und Herzogtum weitgehend in die kurbrandenburgischen Verwaltungsstrukturen eingegliedert werden konnten. Unter König Friedrich Wilhelm I. in Preußen (1713–1740) wurde H. Garnisonsstadt, 1723 Sitz der kgl.en Kriegs- und Domänenkammer, seit 1734 unter einem kgl.en Regierungspräsidenten rangierend. Die geistlichen Verwaltungs- und Jurisdiktionsangelegenheiten nahm ein Konsistorium wahr.

(2) Rechtlich sind die Domimmunität und die Stadt zu unterscheiden. Die um den Dom im Hochmittelalter entstandene, vorwiegend mit bfl.en Ministerialen besetzte Siedlung, die im Wesentlichen den Pfarrbezirk von St. Johann umfasste, unterstand als Sonderrechtsbezirk mit eigener Gemeindeorganisation (Vogtei) ganz der bfl.en Jurisdiktion und Verwaltung. Der Herrschaftsbereich des Rates (»Weichbild«) entsprach in etwa den Pfarrbezirken von St. Martini, St. Paul und St. Moritz. H. besaß wohl seit 1184 ein von Goslar aus beeinflusstes Stadtrecht, so dass es von dort Rechtsweisungen einholte. Ausdrückliche Rechtsakte und die konkreten Umstände, die zum Erwerb des Stadtrechts führten, sind nicht bekannt; spätere Quellen legen nahe, dass H. zwischen etwa 1330 und 1340 das Goslarer Stadtrecht von sich aus übernommen hat. Seit 1226 war der Bischof Gerichtsherr über die Stadt. Mitte des 14. Jahrhunderts wird ein bfl.er Hofrichter genannt; ob es sich um ein beständiges Amt handelte, ist unklar. Die Stadtgemeinde wird 1214 erstmals erwähnt. Ein Rat existierte spätestens seit 1241; 1261 erscheint er erstmals als Aussteller von Urkunden. Er übernahm allmählich Aufgaben, die ursprünglich der Gemeindeversammlung oblagen. In der zweiten Hälfte 14. Jahrhunderts versuchte die Stadt, sich von der Herrschaft des Bf.s zu lösen, was durch die Erlangung des Münzrechts (1363, gemeinsam mit dem Domkapitel), den pfandweisen Erwerb der Vogtei (1371) und der Gerichtsbarkeit (1393) teilweise gelang (Höhepunkt der städtischen Autonomie); hierzu gehört auch der Erwerb eines päpstlichen Gerichtsstandsprivilegs. Die Ummauerung der Stadt erfolgte im Laufe des 14. Jahrhunderts (seit etwa Mitte des 18. Jahrhunderts abgetragen) und schloss auch den Siedlungsbereich der Vogtei mit ihren Sonderrechten ein. Im 15. Jahrhundert übte faktisch der Rat die Herrschaft über die Stadt aus. Symbol des städtischen Selbstbewusstseins war u. a. der 1433 auf dem Holzmarkt aufgestellte Roland. 1488 konnte der Magdeburger Erzbischof als Administrator des Bm.s H. die bfl.en Rechte weitgehend wieder an sich ziehen.

Neben dem acht bis zwölf Mitglieder umfassenden Rat gab es die Bauermeister, die den Nachbarschaften (um 1325 sechs in der Alt- und Neustadt) vorstanden. Ihnen oblag die Wahrnehmung polizeilicher und religiös-sozialer Aufgaben; hinzu kamen zwei vom Rat ernannte Bauermeister. Diese insgesamt acht Bauermeister fungierten als Vertreter der Gemeinde neben dem Rat und den Innungsmeistern. Der pfandweise Erwerb der Vogtei 1371 führte zur Etablierung zweier weiterer Nachbarschaften. Um 1423 erscheinen die »Sechsmänner« (die Bauermeister der alten sechs Nachbarschaften) als ein den Rat kontrollierendes Gremium; die Zahl der Innungsmeister verringerte sich erheblich (1387 waren es noch 20). Die Ratssitze waren weitgehend unter den Repräsentanten weniger Familien faktisch dauerhaft verteilt.

Das wirtschaftliche Geschehen bestimmten die Innungen der Krämer, Bäcker, Leineweber, Schuh-, Filz- und Hutmacher. Die Spannungen zwischen Rat und mehreren vornehmen Familien führten 1423 zur »Halberstädter Schicht«, einer offenen Auseinandersetzung zwischen Rat und anderen Gruppierungen in der Stadt, die 1425 vom H.er Bischof sowie von den mit H. verbündeten Städten Quedlinburg, Braunschweig und Aschersleben und der Hanse niedergeschlagen wurde. Die im Gefolge dieser Kämpfe entstandene Verfassung, die den Zünften die Hälfte der Ratssitze sicherte, hatte etwa 300 Jahre Bestand. 1720 wurde sie von der preußischen Magistratsverfassung abgelöst. Ein kgl.er Steuerrat beaufsichtigte fortan den Magistrat, die städtische Polizei und die Führung der Stadtkasse. Mit dem Inkrafttreten des preußischen Allgemeinen Landrechts 1794 wurde H. eine staatliche Korporation und damit direkt der kgl.en Zentralgewalt in Berlin unterstellt. Neben der Rinder- und Schweinezucht war die Schafzucht verbreitet, was während des 18. Jahrhunderts zur Gründung von Leder- und Wollmanufakturen führte. Unter König Friedrich II. (1740–1786) kam die Seidenraupenzucht hinzu. Schließlich ist noch die Bierproduktion zu nennen, die bereits im Spätmittelalter eine wichtige Erwerbsquelle war. Mitte des 18. Jahrhunderts existierten ca. 300 Brauhäuser. Um 1800 unterstrichen u. a. drei Apotheken, sechs Ärzte, eine Buchhandlung, zwei Buchdruckereien, drei Wasserkünste, 40 Gasthöfe den urbanen Charakter H.s.

Während des späten Mittelalters hatte H. etwa 10.000 Einwohner. Die Stadt konnte diese Größe in der frühen Neuzeit behaupten (1695 ca. 12.000 Einwohner; 1746 9972, davon 915 Juden). In der sog. Unterstadt (heutige Judenstraße/Bakenstraße) siedelten sich etwa seit Mitte des 13. Jahrhunderts Juden an, die sich in der frühen Neuzeit zu einer starken Gemeinde formieren sollten (ca. 700 Mitglieder im 17. Jahrhundert, ca. 10 % der Einwohner 1746). Auf die sozialen und konfessionellen Verhältnisse H.s wirkte sich die kurbrandenburgische Toleranzpolitik spürbar aus. Im Gefolge des Edikts von Potsdam 1685 kamen viele Hugenotten nach H.; 1720 erhielt die französische Gemeinde ihre eigene Gerichtsbarkeit.

(3) Eine Bf.skirche hat es seit der Mitte des 9. Jahrhunderts gegeben. Wohl in Konkurrenz zu dem Magdeburger Dom wurde ab etwa 1236 mit dem Bau eines gotischen Domes begonnen (1491 vollendet). Auf dem Domareal wurden daneben die Domburg als Residenz der Bischöfe (Petershof, begonnen um 1059, Mitte 16. Jahrhunderts umgebaut), das Kloster Beatae Mariae Virginis mit Liebfrauenkirche und 24 Kurien als Häuser für die Domherren errichtet. Dieses Gebiet bildete einen innerstädtischen Sonderrechtsbezirk, die Vogtei. Im Laufe des Spätmittelalters wurden eine ganze Reihe geistlicher Einrichtungen geschaffen; um 1500 gab es auf dem Gebiet der Stadt bzw. unmittelbar neben dem Domkapitel drei weitere Kollegiatstifte, ein Augustiner-Chorherrenstift sowie vier Klöster. Spätestens 1564 war das Hochstift H. evangelisch, auch in den Stiften war der katholische Gottesdienst abgeschafft worden. Allein die Klöster verblieben beim alten Glauben. Das Domkapitel bestand bis zu seiner Auflösung 1810 in einer konfessionell gemischten Zusammensetzung fort, während die Bevölkerung mehrheitlich der evangelisch-lutherischen Konfession zugewandt war.

Um 1700 wurden die sog. kleine Klaus-Synagoge im Rosenwinkel und 1712 die sog. Große Synagoge in der Bakenstraße gebaut; letztere galt als eine der größten barocken Synagogen Deutschlands. Beide Synagogen gehen auf eine Stiftung des bedeutenden Issachar Berend Lehmann (1661–1730) zurück, der u. a. als Hofjude für Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (1694–1733) wirkte.

Infolge der Existenz mehrerer Konfessionen in der Stadt kam es zur Herausbildung einer recht heterogenen Schullandschaft.

(4) Im Spätmittelalter bestimmten die weithin sichtbaren Türme des Doms (St. Stephanus und St. Sixtus), die unterschiedlich hohen Türme der Martinikirche sowie weitere Kirchenbauten die visuelle Wahrnehmung der Stadt. Symbole des städtischen Selbstbewusstseins waren der zunächst aus Holz gefertigte und 1433 auf dem Holzmarkt aufgestellte Roland und das Rathaus (erstmals erwähnt 1241). Wahrscheinlich wurde es im Zuge der Autonomiebestrebungen des Rates 1365–1381 als repräsentatives Gebäude mit Gerichtslaube neu errichtet (1945 zerstört). Auch die Stadtpfarrkirche St. Martini kann als von der Gemeinde getragene Institution dazu gerechnet werden. Der auf dem Schild des Roland abgebildete doppelköpfige Reichsadler darf (wie auch der Roland selbst) als Sinnbild des ksl.en Rechts und damit als Akzeptanz der ksl.en Hoheit über die Bürgergemeinde anstelle der bfl.en Stadtherrschaft gedeutet werden. Aufgrund der starken jüdischen Gemeinde gab es zwei jüdische Friedhöfe, den Alten Friedhof (1644 angelegt) und den Friedhof Am Berge (1695). 1712 errichtete die französische Gemeinde, die bis dahin die Peterskapelle gemeinsam mit den Deutsch-Reformierten als Gotteshaus genutzt hatte, ihre eigene Kirche auf dem Antonius- oder Tönnigshof.

Für das kollektive Gedächtnis der Stadt waren und sind eine Chronik von Johann Heinrich Lucanus (1693–1751), eine Chronik des Johannes Winnigenstedt (1500–1569) sowie diverse Stadtansichten, darunter der kolorierte Kupferstich von 1581 im Bildwerk von Georg Braun/Franz Hogenberg, von herausragender Bedeutung.

(5) Seit dem Spätmittelalter war H. Mitglied im sächsischen Städtebund, dem auch Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Goslar und Magdeburg angehörten. 1326 schloss sich H. mit Quedlinburg und Aschersleben zu einem mehrfach erneuerten Städtebund zusammen (»Halberstädter Dreistädtebund«), der die Autonomie der ihm angehörenden Städte stärkte, zudem aber dem Bischof bei gleichgerichteten Interessen als wirtschaftlicher oder militärischer Partner diente. Demgegenüber hielten sich die Möglichkeiten H.s zur Durchsetzung seiner Interessen gegen Goslar, Braunschweig oder Magdeburg in Grenzen. Die Städtebundpolitik H.s endete 1486, als sich die Stadt im Ergebnis eines Streits um das Stadtgericht dem Landesherrn, Administrator des Bm.s H. und Magdeburger Erzbischof Ernst von Sachsen (reg. in H. als Administrator 1480–1513) unterwerfen musste. Von 1387 bis 1518 ist H. als Mitglied der Hanse nachweisbar.

Hervorgehoben werden muss die eigenständige »Halberstädter Aufklärung«, ein ideengeschichtlich bedeutsamer Kreis (die Literarische Gesellschaft), der sich während des späten 18. Jahrhunderts um den Domdechanten Ernst Ludwig Christoph Spiegel zum Diesenberg (1711–1785; Dechant ab 1753) und um den Dichter Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719–1803) entwickelte. Ihm gehörten nicht nur die ansässigen gebildeten Bürger (Beamte, Pädagogen, Geistliche etc.), sondern auch adlige Domherren und Offiziere an, zudem zog er Persönlichkeiten der näheren und ferneren Umgebung an. Spiegel gestaltete die nach ihm benannten Spiegelsberge südlich H.s (ursprünglich Kattfußberge) in einen Landschaftspark um und machte sie jedermann frei zugänglich.

(6) Als Residenzstadt im engen Sinn kann H. nur bis Mitte des 14. Jahrhunderts gelten, danach war die vergleichsweise große, von Gewerbe und Handel geprägte Stadt bischöflich Nebenresidenz, der Bischof, in Gröningen residierend, behielt mit dem Petershof einen Sitz in der Stadt. Rechtlich und baulich war H. von der Zweiteilung in einen bischöflich dominierten Vogtei-/Dombezirk und dem Gebiet der Bürgerkommune bzw. des Rats geprägt. In H. lassen sich gleich mehrere, strukturell angelegte Interessenkollisionen beobachten: zwischen Rat und Bürgern, Rat und anderen Einrichtungen der Bürgergemeinde, Nachbarschaften und Innungen, zwischen Bischof und Bürgergemeinde, Geistlichkeit und Bürgergemeinde, Bischof und Domkapitel. Der Ausbau zu einem kurbrandenburgisch-preußischen Verwaltungszentrum nach 1648 führte zu einer Zunahme von gebildeten Bürgern und Adligen. Auch die Wechselwirkungen zwischen landesherrlicher Verwaltung und Domkapitel spielten hierbei eine Rolle. Ausdruck dieses komplexen, von weltlichen und kirchlichen Eliten geprägten Prozesses sind die Entstehung und Etablierung einer originären H.er Aufklärungsbewegung gegen Ende des Ancien Régime.

(7) Historisches Stadtarchiv Halberstadt: Bruchstücke aus diversen Stadtbüchern verschiedenen Inhalts 1326–1771 (2 Bde., diverse Blätter); zwei Kopialbücher 1211–1751; Statuten, Willküren, Rezesse 1370–1800 (10 Bde.); Protokollbücher des Rats 1444–1721 (5 Bde., diverse Blätter); Gerichtsbücher/Testamente 1615–1808 (112 Bde.); Zinsregister 1705–1858 (14 Bde.); Rechnungsbücher 1524–1800 (59 Bde., diverse Blätter). – Landeshauptarchiv Magdeburg (Akten des Domkapitels; Lehnbücher der Bischöfe u. a.).

Leuckfeld, Johann Georg: Antiquitates Halberstadenses, Oder Historische Beschreibung des vormahligen Bischoffthums Halberstadt / und derer darinnen gelebten Bischöffe, Wolfenbüttel 1714. – Winningenstedt, Johann von: Chronicon Halberstadiense, in: Abel, Caspar: Sammlung etlicher noch nicht gedruckten Alten Chronicken, Braunschweig 1732, S. 251–478. – Lentzen, Samuel: Diplomatische Stifts- und Landes-Historie von Halberstadt und angräntzenden Oertern, Halle 1744. – Lucanus, Johann Heinrich: Historische Bibliothek vom Fürstenthum Halberstadt, oder Verzeichnis der den älteren und neuern Zustand dieses Landes betreffenden Schriften, Halberstadt 1778. – Lucanus, Johann Heinrich: Beyträge zur Geschichte des Fürstenthums Halberstadt, Halberstadt 1784. – Niemeyer, Johann Christian Ludwig: Urkunden des rathäuslichen Archivs zu Halberstadt, in Auszügen und Abschriften mitgetheilt, in: Neue Mittheilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen 5 (1840) 2, S. 40–66.

Urkundenbuch der Stadt Halberstadt, bearb. von Gustav Schmidt, 2 Bde., Halle 1878/79 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 7). – Urkundenbuch der Collegiat-Stifter S. Bonifacii und S. Pauli in Halberstadt, bearb. von Gustav Schmidt, Halle 1881 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 13). – Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe, 4 Bde., bearb. von Gustav Schmidt, Leipzig 1883–1889 (Publicationen aus den K. preußischen Staatsarchiven, 17, 21, 27, 40) (ND Osnabrück 1965). – Urkundenbuch des Stifts St. Johannes bei Halberstadt 1119/23–1804, bearb. von Adolf Diestelkamp, Rudolf Engelhardt und Josef Hartmann, Weimar 1989. – Die Inschriften des Doms zu Halberstadt. Gesammelt und bearb. von Hans Fuhrmann, Wiesbaden 2009 (Die deutschen Inschriften, 75). – Die Inschriften der Stadt Halberstadt. Gesammelt und bearb. von Hans Fuhrmann, Wiesbaden 2014 (Die deutschen Inschriften, 86). – Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe, Tl. 5: 1426–1513, hg. von Ralf Lusiardi und Andreas Ranft, Köln/Weimar/Wien 2015 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, 7).

(8)Schrader, Franz: Gestalt und Entstehung der mittelalterlichen Pfarrorganisation der Stadt Halberstadt, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 26 (1977) S. 1–52. – Militzer, Klaus, Przybilla, Peter: Stadtentstehung, Bürgertum und Rat. Halberstadt und Quedlinburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, Göttingen 1980 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 67). – Wittek, Gudrun: Zur regionalen Wirksamkeit des Halberstädter Dreistädtebundes im 14. Jahrhundert, in: Magdeburger Blätter (1985) S. 25–31. – Materialien des 2. stadtgeschichtlichen Kolloquiums, das anläßlich des 550jährigen Bestehens des Halberstädter Rolands …, in: Nordharzer Jahrbuch XI (1986). – Schulze, Hans-K.: Art. „Halberstadt“, in: Handbuch der Historischen Stätten, Bd. 11: Provinz Sachsen-Anhalt (1987), S. 169–174. – Wittek, Gudrun: Zur Wirtschafts- und Sozialstruktur der Vogtei und der Domburg von Halberstadt im 14. Jahrhundert. Ein Nachtrag, in: Nordharzer Jahrbuch XII (1987) S. 13–25. – Militzer, Klaus: Stadt und Bischof in Halberstadt, in: Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, hg. von Roderich Schmidt, Lüneburg 1988, S. 73–94. – Bogumil, Karlotto: Art. „Halberstadt“, in: LexMA IV, 1989, Sp. 1870–1872. – Wittek, Gudrun: Die Halberstädter Bürger und ihre kommunalen Rechte und Freiheiten in der Zeit von 1250 bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, in: Jahrbuch für Regionalgeschichte und Landeskunde 17/II (1990) S. 74–91. – Ehbrecht, Wilfried: Die Halberstädter Schicht 1423–1425. Zwietracht in der Einwohnerschaft einer Bischofsstadt oder das Ringen zwischen Stadtherrschaft und Bürgergemeinde, in: Hanse-Städte-Bünde. Die sächsischen Städte zwischen Elbe und Weser um 1500, hg. von Matthias Puhle, Magdeburg 1996, S. 322–337 (ND in: Wilfried Ehbrecht. Konsens und Konflikt. Skizzen und Überlegungen zur älteren Verfassungsgeschichte deutscher Städte, hg. von Peter Johanek, Köln u. a. 2001 (Städteforschung A/56), S. 252–268). – Logemann, Silke: Grundzüge der Geschichte der Stadt Halberstadt vom 13. bis 16. Jahrhundert, in: Bürger, Bettelmönche und Bischöfe in Halberstadt. Studien zur Geschichte der Stadt, der Mendikation und des Bistums vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit, hg. von Dieter Berg, Werl 1997 (Saxonia Franciscana, 9), S. 81–138. – Stadtrecht, Roland und Pranger. Zur Rechtsgeschichte von Halberstadt, Goslar, Bremen und märkischen Städten, hg. von Dieter Pötschke, Berlin 2002 (Harz-Forschungen, 14). – Grieme, Uwe: Art. „Halberstadt, Bischöfe von“, in: Höfe und Residenzen I,1 (2003), S. 538–543. – Backhaus, Fritz: Die Juden im Bistum Halberstadt (1261–1648), in: Geschichte und Kultur 2006, S. 505–513. – Scholz, Michael: Die Reformation im Hochstift Halberstadt, in: Geschichte und Kultur 2006, S. 629–642. – Geschichte und Kultur des Bistums Halberstadt 804–1648. Symposium anläßlich 1200 Jahre Bistumsgründung Halberstadt … Protokollband, hg. von Adolf Siebrecht, Halberstadt 2006. – Diener-Staeckling, Antje: Der Himmel über dem Rat. Zur Symbolik der Ratswahl in mitteldeutschen Städten, Halle a. d. Saale 2008 (Studien zur Landesgeschichte, 19), S. 115–124. – Scholz, Michael: Der Bischof als Landesherr. Zur Entwicklung des Hochstifts Halberstadt zum spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Territorium, in: Harz-Zeitschrift. Zeitschrift des Harz-Vereins 63 (2011) S. 25–50. – Grübel, Nils: Art. „Halberstadt“, in: Handbuch der kulturellen Zentren, Bd. 2 (2012), S. 713–755.

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