Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Beilstein (Mosel)

Beilstein (Mosel)

(1) B., im Cochemer Krampen auf der rechten Moselseite am Hochufer und im Tal zweier Bäche gelegen, wird im Norden von der Karmeliterkirche St. Josef und im Süden von der Burg Metternich überragt. Die 1268 erwähnte Burg war Lehen des Ebf.s von Mainz (1310), ein großer Teil der nach 1310 entstandenen Siedlung/Stadt ging Kurtrier zu Lehen; Lehnsrechte an Weingärten in B. hatten auch die Herzöge von Geldern. B. ist zunächst im Lehnsbesitz der Herren von Braunshorn, 1362/63 in weiblicher Lehnsfolge an die Herren von Winneburg gefallen. Beim Aussterben der Winneburg im Mannesstamm erlangten die Freiherren von Metternich 1635 eine Anwartschaft über die Herrschaften B., die erst 1652 durch Kurtrier legitimiert wurde. Die Herrschaft der Metternich, zuletzt des österreichischen Staatskanzlers Klemens Wenzel, endete 1794 mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen. Als Residenzstadt mit fester bzw. zeitweiliger Präsenz der edelfreien Dynastengeschlechter Braunshorn und Winneburg mit Gerichts-, Markt- und Lehnshoffunktionen ist B. vom Anfang des 14. Jahrhunderts bis ca. 1635 anzusprechen. Die Metternich dagegen residierten in ihrem Koblenzer Stadthof, vor allem im böhmischen Königswart (Kynžvart).

(2) Das seit 1098 nachzuweisende Herrengeschlecht von Braunshorn mit Lehensbeziehungen zu den Ebf.en von Trier und Köln, den Pfalzgrafen, den Hzg.en von Lothringen, den Grafen von Luxemburg und zu 13 weiteren Lehnsherren verlegte seinen Herrschaftsschwerpunkt vor 1273 auf die Burg B., Lehensbesitz der Erzbischöfe von Köln mit nachrangigen Öffnungsrechten für Luxemburg (1271/1399) und Rechten für Kurtrier (1363). In der Sondersituation als Intimus des römischen Kg.s Heinrich VII. (Hofmeister 1309/10) und dessen Bruders, des Trierer Ebf.s Balduin von Luxemburg (Rat), vermochte es Johann von Braunshorn, die kleine Herrschaft gegen die erzstiftisch-Trierer Territorialpräsenz weiter auszubauen. 1309 erwarb er von Heinrich VII. die Gerichtsrechte in den B. gegenüberliegenden Dörfern Ellenz und Poltersdorf und die Erlaubnis, das Tal unterhalb der Burg zu befestigen. Der König gewährte ihm zudem 200 Mark kölnisch zum Erwerb von Gütern aus dem Königsgut um B. und um zehn jüdische Haushalte, die Voraussetzung für eine Gemeinde, als »hospites« (Gäste) aufnehmen. 1310 gestattete ihm der König, auch 40 abgabenpflichtige Bürger zu den Freiheiten aufzunehmen, die andere Städte von der Krone erhalten hätten. Für die Finanzierung der Errichtung der befestigten Kleinstadt gestand Heinrich VII. 16 Mark Silber jährlich aus der Judensteuer von Oberwesel im Tausch gegen Anteile an der Bopparder Bürgersteuer zu. König Adolf von Nassau hatte sie den Braunshorn einst verschrieben. Johann von Braunshorn vermochte überdies Kontakte zu König Ludwig dem Bayer, die ihm als Klient Ebf.s Balduin zugefallen waren, zu nutzen, um seiner Residenzstadt ein Wochenmarktprivileg zu erwerben (1316) sowie die Zahl bürgerschaftlicher Haushalte auf 100 zu erhöhen (1322); 1330 wurde die Größe der Stadt in sein Belieben gestellt. Aufgrund der 1310 verliehenen und mehrfach bestätigten »Freiheiten« formierte sich seit 1336 die Stadtgemeinde in einem siegelführenden Schöffengericht unter Leitung eines Vogtes. Bürger und Einwohner waren Eigenleute der Herrschaft - Verbote von Abzug und ungenossamer Ehe sind 1515/16 überliefert. Die Trierer Lehen nach ligischem Recht (d.h. auch in weiblicher Folge vererbbar) umfassten 1420 die Bürger zu B. mit einem Teil des urbanen Raumes zwischen den beiden Bächen, die mitten durch das Stadtgebiet verlaufen, und den Raum vor der nördlichen Mauer, außerdem Holzschlag und Weiderecht im Ellenzer Gericht auf der B.er Seite. Kurköln behauptete Burg und Stadtraum südlich des Strimmiger Baches, noch 1785 standen Burglehen und Öffnungsrechte in Kölner Hand.

Mit dem Aussterben der Braunshorn im Mannesstamm fiel die Herrschaft B. - die Burg mit Burgmannenlehen und die Stadt, die Herrschaft aus Eigentum und zahlreichem Lehnsbesitz, Vogteien und Gütern samt ritteradligem Lehnshof - über die weibliche Erbfolge 1363 an Cuno und Gerlach von Winneburg, allerdings unter schweren Verlusten (die Reichslehen Ellenz und Poltersdorf kamen an das Erzstift Trier), es blieb nur ein kleiner Rest in der Stadt B. als Mannlehen. Andere Lehnsherren (Lothringen, Kurpfalz etc.) zogen nach. 1371 musste Kurpfalz die Burg B. geöffnet werden. Zudem kam es zu einem Ausverkauf der Herrschaft. 1363 und 1365 erwarb Kurtrier die Hälfte von Burg, Stadt und Herrschaft B. freilich unter Einräumung des Rückkaufrechts. Weitere Kredite und Veräußerungen kamen bis 1375 hinzu. 1435 musste Johann von Winneburg-B. ein weiteres Viertel von B. an Verwandte ebenfalls auf Wiederkauf veräußern. Die Rückkaufklausel versuchte Cuno von Winneburg-B. 1488 gegenüber Kurtrier zu aktivieren, worüber es zum sog. »B.er Krieg« kam. Gefördert wurde die Auseinandersetzung durch einen Schirmvertrag mit dem pfälzischen Kurfürsten Philipp dem Aufrichtigen, dem Cuno für die Zeit seiner Jerusalem-Wallfahrt seine Herrschaft eingeräumt hatte. Der Trierer Erzbischof Johann von Baden setzte sich in der Fehde durch, Cuno verlor seine Trierer Lehen und konnte sie erst 1503 zurückerhalten. 1539 gelang es schließlich Philipp von Winneburg-B., die Kurtrier auf Rückkauf veräußerte Hälfte der Herrschaft B. wieder weitgehend an sein Geschlecht zu bringen.

Bei der Befreiung der von 1620 bis 1635 von Spaniern (bis 1634) und Schweden besetzten Stadt und Herrschaft B. suchte Emmerich von Metternich bei Kurköln und Kurtrier um die Übertragung der Lehen nach, weil sich Philipp III. von Winneburg-B. als schwedischer Parteigänger des Majestätsverbrechens schuldig gemacht habe. Nach dem Tod dieses letzten Winnenburg-B. im Juli 1636 wurden die 1635 zu Freiherren erhobenen Metternich durch Kurköln in das Lehen eingesetzt, das Trierer Domkapitel konnte nur eine Anwartschaft verbriefen. Denn Erzbischof Philipp von Sötern, mit Frankreich in einem Neutralitätsvertrag verbunden, war bei der Eroberung Triers 1635 durch spanische und kaiserliche Truppen inhaftiert worden. Erst 1652 wurde nach Abwehr einer Klage der Freiherren von der Recke am Reichshofrat die durch das Domkapitel legitimierte Lehnsanwartschaft durch den neuen Erzbischof Karl Kaspar von der Leyen bestätigt. Die derart gewonnene, angeblich überschuldete Dynastenherrschaft führten die Metternich fortan als Attribut in ihrem Namen, Residenz nahmen sie dort aber nicht. Die Herrschaft wurde 1794 im Verlauf der Koalitionskriege durch französische Truppen besetzt und nach dem Frieden von Lunéville 1801 Frankreich eingegliedert. Im Wiener Kongress fielen Stadt und Territorium 1814 Preußen zu.

(3) Mit der Anlage einer Siedlung 1309 begann man neben der Kaplanei auf der Burg auch eine Kapelle zu errichten; B. war Filiale der Pfarrei Ellenz. 1311 hatte man die Kapelle mit zwei Altären fertiggestellt. Erzbischof Balduin erlaubte, die Kirche der Jungfrau Maria und dem Hl. Christoph zu weihen. Johann von Braunshorn und seine Ehefrau Elisabeth bestifteten die Altäre für Pfarrer und Pfarrvikar, reservierten das Präsentationsrecht für den Ältesten des Geschlechts und regelten mit Zustimmung des Trierer Oberhirten auch die Abfindung der Rechte des Pfarrers von Ellenz, wobei die Ellenzer Zehntrechte unberührt blieben. Damit verfügte die Stadt B. über eine Pfarrei. 1331 stiftete Stephan, der Kaplan des Erhard-Altars, in der Pfarrkirche als dritte Pfründe den Hl.-Kreuz-Altar und erweiterte seine Dotation 1338 mit weiteren Schenkungen. Durch weitere Zustiftungen (1345) war der Hl.-Kreuz-Altar so interessant geworden, dass er 1360 auf dem Pfründenmarkt durch Tausch in die Hände des Mainzer Domdekans und Pfründenjägers Rudolf Losse, eines ehemaligen Vertrauten Ebf.s Balduin von Trier, geriet. Obwohl Philipp II. von Winneburg-B. (†1600) als Übersetzer des sog. Hugenottenpsalters und seine Nachfolger bis 1637 entschiedene Calvinisten waren, vermochten sie gegen Kurtrier keinen durchgreifenden Konfessionswechsel in B. durchzusetzen. Die Pfarrstelle und Altarpfründen der Pfarrkirche scheinen fortlaufend präsentiert und besetzt worden zu sein, allerdings nach einem Bericht aus dem Jahr 1647 bei der Übertragung des Erhards-Altars ohne Residenz der Altaristen in B.

>Die Unbeschuhten Karmeliten der niederrheinischen Provinz wurden 1637 auf Veranlassung des Trierer Dompropstes Emmerich von Metternich mit der Pfarrei in B. betraut. Daraus ist ab 1640 ein durch Philipp Emmerich von M. reich ausgestattetes Kloster entstanden (zwölf Konventsmitglieder). Zunächst untergebracht in einem Haus neben der Pfarrkirche St. Silvester am Markt, verlegten die Karmeliten 1680 ihr Kloster auf den »Rammer«, eine Erhebung auf der Talseite gegenüber der Burg. Sie errichteten dort von 1686 bis 1692 ein Konventsgebäude und begannen 1691 mit dem Bau der Klosterkirche St. Josef (Konsekration 1738). 1802 wurde es aufgehoben und die Güter nationalisiert. Die alte Pfarrkirche St. Silvester, 1578 renoviert, erhielt einen Neubau, der 1736 geweiht wurde.

Die nach 1309 in B. angesiedelten jüdischen Haushalte wurden im Frühjahr 1349 Opfer eines Pogroms, der jüdische Gelehrte Isaac Khalewi von B. entkam nach Heidelberg und begründete dort eine Talmud-Hochschule. Im August danach agierte der B.er Jude Michele in Kreditgeschäften. Juden lebten wieder 1567 und 1641, vor allem in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in B. Die in einem Ghetto lebende Gemeinde verfügte über eine Synagoge in der Nordwestecke des Stadtraums und einen Friedhof (oberhalb der Burg).

(4) Der Stadtraum - 1322 wurde der Marktplatz angelegt - war bis 1363 komplett mit einem Mauerring umfasst worden, in den die Burg einbezogen war. Zwei Tore, überbaut von Wohnhäusern, sowie zwei Türme zur Mosel hin sind erhalten geblieben. Die Burg, 1689 zerstört, ist eine ausgedehnte Anlage mit Palas und Bergfried; die Vorburg zum Tal ist mit Zwingern geschützt. Ein 127 x 40 m messender Platz östlich unterhalb der Burg außerhalb der Stadtmauer wird als Turnierplatz gedeutet. Die Klosterkirche mit ihrem einschiffigen, dreijochigen Mönchschor zählt zu den wenigen barocken Hallenkirchen an der Mosel mit prächtiger Ausstattung. Das Stadtgebiet beherbergte 1363 eine Mühle und ein Backhaus, überdies ein Zollhaus an der Mosel, 1493 ein Kelterhaus, 1577 ein Zehnthaus, im 18. Jahrhundert die Synagoge und das benachbarte Rabbinerhaus. Früh erwähnt ist die herrschaftliche Kellerei in der Stadt; das 1637 für die Karmeliten eingerichtete Konventsgebäude am Markt wurde nach 1680 als Amtshaus genutzt. Im Ort errichtet waren außerdem Burgmannenhäuser, im 15. Jahrhundert auch eine Schule, aus der der Theologe Peter Schade Mosellanus (†1524) hervorging. 1710 wird die Stadt als verfallen und herabgesunken geschildert - Folgen wohl des Pfälzischen Erbfolgekriegs.

(5) Als Residenzstadt und Herrschaftsmittelpunkt (bis 1637) mit Gerichts- und Marktfunktionen, als Sitz der Kellerei der Grundherrschaft, über den in der Stadt tagenden Lehnshof und die Burgmannschaft entfaltete B. eine gewisse, aber nicht messbare Mittelpunktfunktion in der kleinen Herrschaft. Eine Fähre über die Mosel verband B. mit Ellenz, einer der dortigen Heimburger verlehnte sie (1461). Den Verlust der Residenzfunktionen kompensierten wohl teilweise die Errichtung des Karmelitenklosters (1637/40) und die Begründung der Wallfahrt zur »Schwarzen Madonna«, einer von spanisch-maurischen Einflüssen geprägten, in der Klosterkirche verehrten Statue, die die Spanier bei ihrem Abzug 1634 hinterließen.

(6) Dass die Herren von Braunshorn ihren vielfältigen Lehnsbesitz in der Moselregion gegen ausgeprägte Kurtrierer Interessen herrschaftlich verdichten und mit B. einen residenzstädtischen Mittelpunkt während der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickeln konnten, ist als außerordentliches, von engen Vertrauensbeziehungen Johanns von Braunshorn zum Haus Luxemburg mit seinen Protagonisten König Heinrich VII. und Erzbischof Balduin von Trier geprägtes Phänomen dynastischer Herrschaftsbildung zu beschreiben. Den nachfolgenden Herren von Winneburg-B. fehlte es trotz mancher Amtsträgerschaften vor allem in der Kurpfalz sowohl an persönlichen Nahbeziehungen zu den relevanten Herrenhöfen als auch an der ökonomischen Kraft diesen Status zu bewahren. Der übriggebliebene Torso konnte bis zum Ende des Alten Reiches keinen städtischen Mittelpunkt hervorbringen, dessen wirtschaftliche Umlandbeziehungen über die engen Grenzen der Dynastenherrschaft hinausgegangen wären, besonders als nach 1637 auch die Residenzfunktionen verloren gingen. Religiös-kulturelle Kompensationen ergaben sich durch das Karmelitenkloster und als regionaler Wallfahrtsort. Unter den Herren von B. ragten neben dem österreichischen Staatskanzler Metternich als letztem Stadtherrn Kuno von Winneburg-B. als Verfasser eines Jagdtraktats (um 1480/90) sowie der geistliche Dichter und Übersetzer Philipp II. von Winneburg-B. (†1600) hervor.

(7) Das Archiv Metternich, das die Archive der Vorbesitzer birgt, wird in Prag (Státní ústrední archiv Praha) verwahrt. Der Herrschaftsübergang auf die Metternich findet sich dort unter: FA Metternich, Altes Archiv, Nr. 3964. Urkunden und Akten der Reichsherrschaft Winneburg und Beilstein auch in: LHA Koblenz (Best. 45, unter Akten, bes. Gemeinderechnungen ab 1745); Urkunden aus den Koblenzer und Prager Beständen sind erschlossen in: Regesten des Archivs der Herrschaft Winneburg-Beilstein im Gesamtarchiv der Fürsten von Metternich im Staatlichen Zentralarchiv zu Prag, 3 Tl.e, hg. von Johannes Mötsch, Koblenz 1989-2017 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 53, 90 und 125). - Weistümer, Hof- oder Gemeindeordnungen sind für B. nicht überliefert bzw. nicht bekannt: Ländliche Rechtsquellen aus dem kurtrierischen Amt Cochem, hg. von Christel Krämer und Karl-Heinz Spiess, Stuttgart 1986 (Geschichtliche Landeskunde, 23).

(8) Die Kunstdenkmäler des Kreises Bernkastel, hg. von Hans Vogts, Düsseldorf 1935 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 15, 1). - Pauly, Ferdinand: Siedlung und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier, Bd. 1: Das Landkapitel Kaimt-Zell, Bonn 1957 (Rheinisches Archiv, 49). - Schüler, Heinz: Die kirchlichen Verhältnisse der moselländischen Herrschaft Winneburg-Beilstein im 16. und 17. Jahrhundert, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 20/21 (1971/72) S. 158-187. - Wilhelm, Richard: Die Burggrafen von Alzey Philipp II. und Philipp III. von Winneburg und Beilstein, in: Alzeyer Geschichtsblätter 14 (1979) S. 33-42. - Friderichs, Alfons, Gilles, Karl-Josef: Beilstein an der Mosel, Köln 1980 (Rheinische Kunststätten, 492). - Mötsch, Johannes: Johann von Braunshorn und die Herrschaft Beilstein, in: Das Land an der Mosel. Kultur und Struktur, hg. von Klaus Freckmann, Bonn 1995 (Sobernheimer Gespräche, 3), S. 107-114. - Schommers, Reinhold: Die Beilsteiner Judengemeinde und ihre Synagoge, in: Ebd., S. 115-130. - Ziwes, Franz-Josef: Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters, Hannover 1995 (Forschungen zur Geschichte der Juden, A, 1). - Keil, Gundolf: Kuno von Winneburg und Beilstein, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, hg. von Kurt Ruh u.a., Bd. 5 (1985) Sp. 441-442. - Krümmel, Achim: Beilstein, in: Monasticon Carmelitanum. Die Klöster des Karmelitenordens (O. Carm.) in Deutschland von den Anfängen bis zur Gegenwart, hg. von Edeltraud Klueting u.a., Münster 2012, S. 194-199. - Mötsch, Johannes: Winneburg-Beilstein, in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. von Werner Paravicini, Bd. 4: Grafen und Herren, Tl. 1, bearb. von Jan Hirschbiegel u.a., Ostfildern 2012 (Residenzenforschung, 15, 4, 1), S. 1706-1714. - Siemann, Wolfram: Metternich. Stratege und Visionär. Eine Biografie, München 2016, S. 41-46. - Baumgarten, Achim R.: Zur Geschichte der »Reichsherrschaft Braunshorn«, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 43 (2017) S. 7-89.Gerhard Fouquet

Gerhard Fouquet