(1) H. liegt im Münsterland auf dem Osthang des Schöppinger Berges, einem nördlichen Ausläufer der Baumberge, etwa 30 km nordwestlich von Münster.
Die dort befindliche Burg war Mittelpunkt einer Edelherrschaft, deren Entstehung bis an das Ende des 11. Jahrhunderts zurückzuverfolgen ist. Der hohe Rang der Edelherren wird ersichtlich aus dem Umstand, dass Bernhard III. (um 1170-1227) zum Gefolge der Kaiser Otto IV. und Friedrich II. gehörte. Die Ausbildung eines eigenen Territoriums hatte einen Konflikt mit den Bf.en von Münster zur Folge, da dieses deren Herrschaftsbildung im Raum westlich von Münster im Wege stand. Als der Graf von Rietberg, zugleich Edelherr in H., 1269 in münsterische Gefangenschaft geriet, führte dies zum Verkauf der Herrschaft an die Bischöfe Diese machten in der Folge H. zum Mittelpunkt ihrer Rechte und Grundherrschaft im nordwestlichen Münsterland. Für die Bischöfe hatte der Ort eine Bedeutung als Gegengewicht zu der benachbarten kleinen Edelherrschaft und späteren Grafschaft Steinfurt, die sich gegenüber den Bf.en halten konnte. Seit 1277 sind regelmäßige Aufenthalte der Bischöfe nachweisbar.
(2) Eine Verleihungsurkunde für ein Stadtrecht ist nicht überliefert und auch im Nachhinein nie erwähnt. Die Erhebung der Siedlung zu einer Stadt dürfte unter Bischof Gerhard von der Mark (reg. 1261-1272) mit der Übernahme von Burg und Herrschaft erfolgt sein, da eine Rechtsbestätigung durch Bischof Otto von Rietberg (reg. 1301-1306) vom Jahr 1303 sich auf diesen berief. 1297 wird H. als »oppidum« bezeichnet. 1383 wird bekräftigt, dass der Ort das Recht des Wigbolds Telgte erhalten habe. Eingeschränkt blieben die Rechte von Hörigen. Alle mittelalterlichen Hausstellen waren zur jährlichen Lieferung eines Herrenhuhns an das landesherrliche Amt H. verpflichtet.
Entlang der Ortsbefestigung, aber auch im Inneren, befanden sich Burgmannshöfe. Wohl schon im Mittelalter relativ dicht bebaut war die von Ost nach West verlaufende Durchgangsstraße, während die anderen Straßenzüge lockerer bebaut waren. Außerhalb der Befestigung gab es vor dem 19. Jahrhundert keine Bebauung.
Die Willkommschatzung von 1498/99 nennt 119 Haushalte mit 242 erwachsenen Personen, die Geistlichkeit und die Burgmannen wurden nicht erfasst. 1656 betrug die Zahl schatzbarer Haushalte 184. Am Ende des Dreißigjährigen Krieges lagen 37 Häuser wüst. Eine genaue Verzeichnung der Einwohner ist erst von 1749 überliefert (616 Katholiken und zwei jüdische Familien). Zwischen 1648 und 1800 war das Wachstum des Wigbolds gering.
Der rechteckige Grundriss lässt auf eine geplante Anlage schließen. Wege verliefen auch parallel zu den Gräben. Durch die beiden Hauptstraßen wurde H. in vier Viertel eingeteilt, die in den Rat Viertelsmänner entsandten und für die Aufbringung der Schatzung verantwortlich waren.
Die Befestigung bestand aus einem Wall und doppelten Gräben. Das Verteidigungssystem war aber schon vor 1700 verfallen. Es gab zwei Tor, nach Westen das Schöppinger Tor (1322 erwähnt), nach Osten das Münstertor, deren Homeien, d.h. vorgesetzte Wehranlagen, in den 1580er Jahren noch verstärkt wurden. Wahrscheinlich waren sie bereits Bestandteil der Burgmannssiedlung. Nach Süden gab es keine Öffnung. Die Schlüssel zu den Toren hatte der landesherrliche Amtsdrost. Mehrheitlich vor Wall und Graben lagen die Höfe der Burgmannen, die in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts keine Residenzpflicht mehr kannten. Um 1376 bestanden mindestens acht Burgmannslehen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden nur noch wenige dieser Höfe von adligen Familien bewohnt, teilweise verfielen sie bis hin zu einem Einsturz (1788). Möglicherweise waren auch einige Höfe von Kanonikern, die im Nordosten bzw. Südosten ebenfalls den Gräben vorgelagert waren, ursprünglich Burgmannshöfe.
Ein »collegium concivii sive burscapii« wird 1303 erwähnt und konnte über die Aufnahme von Bürgern entscheiden. Die Schöffen wurden, wie 1343 bekräftigt wurde, vom Landesherrn ernannt. Diese waren anfänglich zur Hälfte Burgmänner und Bürger, in der frühen Neuzeit aber nur Bürger. Die Burgmannschaft nahm die Huldigung der Bürger stellvertretend für den Bischof entgegen und beanspruchten das Recht der Ein- und Absetzung der Bürgermeister, die zuerst 1489 genannt sind. Der Rat bestand aus acht Ratsherren und acht Viertelmännern. Die Kontrolle der Waage blieb bei den Burgmännern. Diese setzten auch den weltlichen Richter im Wigbold ein. Die Hälfte der Gerichtseinkünfte fiel an die Burgmannen, während über Leibesstrafen der Amtmann zu entscheiden hatte. Zum Gerichtsbezirk gehörte auch eine Bauerschaft, was aber zwischen Burgmannschaft und Landesherrschaft im 16. Jahrhundert umstritten war. Mit der Einbeziehung in das Gericht verbunden war der Anspruch auf Wach- und Stadtdienste.
Das Richthus vor der Borch war noch 1600 Tagungsort des Gogerichts Sandwelle, nach 1633 jedoch nicht mehr. Dieses war ursprünglich an einem anderen Ort gewesen, tagte aber seit dem 15. Jahrhundert überwiegend in H., 1568 auch im Rathaus. Das Personal dieses landesherrlichen Gerichts, das auch Appellationsinstanz war, wohnte in H.
Genaue Zahlen des in H. anwesenden landesherrlichen Personals aus der Zeit als tatsächlich genutztem Residenzort sind nicht erhalten. Der Umfang dürfte stark geschwankt haben, da mit dem Hofstaat viele Menschen einzogen und mit der Abreise des Fbf.s wieder wegzogen. 1584 wurden ca. 30 Personen regulär mit Kleidung als Teil der Besoldung ausgestattet, mit dem Rentmeister an der Spitze. Hinzu kamen noch die Bediensteten der Justiz, die nicht in der Amtsrechnung geführt wurden. Nach 1648 verblieben nur zwei Richter, zwei Gerichtsdiener, zwei Gerichtsschreiber, ein »Berghüter«, ein Hausvogt oder Burgverwalter. Umgekehrt gibt es keine Indizien für eine Anwesenheit von Vertretern des Wigbolds am Hofe.
1536 zahlten 26 Bürger Akzise wegen des Betriebs einer Brauerei, 14 weitere für verkaufte Waren, wobei es sich in erster Linie um Agrarprodukte wie Getreide, Malz und Holz handelte. Eine Schatzungsliste von 1691 verzeichnet 30 unterschiedliche Berufe. Tagelöhner stellten die größte Gruppe der Bevölkerung. Wurden 1691 zwei Weber verzeichnet, so waren es in dem aus anderen Gründen aufgestellten Status Animarum 1749 33 und nach dem Ende des Alten Reichs 1806 50. »Krämer, Schuster und Schneider« stellten 1650 einen Antrag auf Genehmigung einer Gilde, der aber wohl keinen Erfolg hatte. Dagegen wurde 1694 eine Linnen- und Tuchmacherzunft privilegiert.
In der umgebenden Feldflur war der größte Teil der Flächen entweder in der Hand der landesherrlichen Verwaltung, geistlicher Institutionen oder von Burgmännern. Dennoch wurde Landwirtschaft in allen Haushalten betrieben, allerdings in unterschiedlichem Umfang und fast immer auf Basis von Pachtung.
1597 wurde vom Rat ein Marktprivileg beantragt, doch erst 1607 genehmigt. In dem Wigbold gab es keinen Marktplatz, so dass der Jahrmarkt außerhalb vor dem Münstertor stattfand.
Solange die Burg bestand, wurden örtliche Handwerker mit Aufträgen für kleinere Baumaßnahmen oder Reparaturen beauftragt. Das Aufhören fbl.er Präsenz nach dem Dreißigjährigen Krieg bewirkte einen Rückgang an Nachfrage und entsprechend eine wirtschaftliche Schwächung, zumal auch die Zahl residierender Burgmänner rückläufig war. So war ein Goldschmied, in erster Linie für die Burg tätig, nur bis 1618 wohnhaft.
Aus Mangel an größeren Einkünften waren die Möglichkeiten des Rats sehr gering. Das Finanzwesen der Stadt ist weitgehend unerforscht.
(3) Der Ursprung des kleinen Pfarrsprengels (Stadt und zwei Bauerschaften) ist nicht geklärt. Als Kirchspiel wird H. 1217 genannt. 1313 gehörte die Kirche trotz des kleinen Sprengels zu denen mit relativ großem Einkommen. Unter Bischof Gerhard von der Mark (1261-1272) wurde die Pfarrei durch die Verleihung der Archidiakonalrechte erhöht.
Die aus dem 14. Jahrhundert stammende Kirche St. Gertrudis ist eine gotische dreijochige Hallenkirche. Die Zahl der Altäre wurde nach 1650 reduziert. An der Nordseite des Chores befand sich als Anbau eine Marienkapelle, die schon 1304 bezeugt ist.
Unter Bischof Otto von Rietberg (reg. 1301-1306), einem Verwandten der früheren Edelherren, wurde 1306 die Gründung eines Kollegiatstifts für möglich gehalten. Die formelle Gründung erfolgte dann 1325 für sechs Kanoniker. Die sechs »principales canonici« konnten je drei Diakone und Subdiakone hinzuwählen. 1571 und 1609 betrug die Zahl der Kanonikate neun. Zu jedem gehörte ein eigenes Gebäude. 1749 residierten aber nur noch sechs Kanoniker in H., zwei weitere lebten außerhalb. Der Dechant stand auch dem Kirchspiel vor. Die Kanoniker bezeichneten den Anbau am Chor der Kirche als Kapitelhaus. 1806 erfolgte die Aufhebung des Kollegiatstifts.
1520 wurde an St. Gertrudis eine Vikarie »in sanguine« von einem Bürger gestiftet.
Nominell bestand eine 1681 begründete Jesuitenmission, deren Zielgebiet das nahe reformierte Steinfurt war, die aber faktisch von Coesfeld betrieben wurde.
Ein Hl. Geist-Hospital beim Rathaus ist 1351 erstmals belegt. 1632/33 wurde in einem eigens dazu angekauften Haus ein weiteres Armenhaus begründet. Daneben gab es 1354 erstmals genannt einen Fonds für Hausarme.
Eine sich monatlich treffende »Bruderschaft des sterbenden Jesus Christus« bestand 1711. Wohl älter war eine Antoniusbruderschaft, die bei der Großen Prozession ein Antoniusbild mittrug. Eine Gilde Unserer Lieben Frau wird 1435 erwähnt. 1597 verwaltete der Rat Gelder wohl eingegangener vorreformatorischer Gilden (Hl. Sakrament, Hl. Kreuz, Unserer Lieben Frau, Johannes, Gertrudis) wie auch »Gildeland«.
1532 begannen Geistliche, die deutschsprachige Messe einzuführen. Wie stark der reformatorische Einfluss sich ausweitete, kann wegen fehlender Quellen nicht gesagt werden. Auch die Täuferbewegung fand Anhänger. Nach deren Niederschlagung 1535 wurden in H. vier »Apostel« hingerichtet. Bei der Visitation 1571, die allerdings nicht vertieft untersuchte, fanden sich keine Zeichen reformatorischen Einflusses. Das 17. Jahrhundert war geprägt von tridentinischem Katholizismus.
Erstmalig 1678 ist eine jüdische Familie erwähnt. Im 18. Jahrhundert bekam eine zweite ein Geleit.
(4) Nördlich des Wigbolds befand sich die Burg, in deren Mitte ein massiver und hoher Bergfried stand. In Ermangelung archäologischer Untersuchungen ist unbekannt, wann die Burg zuerst angelegt wurde. Im 16. Jahrhundert bestanden eigene Gebäude für Kanzlei, Wirtschaftsgebäude wie auch ein Burghaus mit eigenen Räumen für den Landesherrn, den Domdechanten, den Domscholaster, den fbl.en Marschall und andere, so dass von hier aus Regierungsgeschäfte vorgenommen werden konnten. Um mehrere Innenwälle bzw. Mauern legte sich mit etwas ein Abstand ein Außenwall (»Hagen«). Um den Jahreswechsel 1634/1635 erzwang der hessische Kommandant in Steinfurt die Niederbrennung der Burg. Die Ruinen wurden von der Stadt im 18. Jahrhundert als Steinbruch genutzt, so dass außer den Fundamenten kaum etwas erhalten blieb.
Nach Süden schloss sich die Stadt an, deren ungewöhnlicher rechteckiger Grundriss mit kreuzförmiger Straßenführung nach Peter Johanek (2020) darauf zurückzuführen ist, dass hier im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts eine Burgmannssiedlung mit Kirchplatz in der Mitte errichtet worden ist. Aus dieser entwickelte sich dann nach dem Ende der Herrschaft der Edelherren und deren Integrierung in das Fbm. Münster eine Minderstadt (Wigbold).
An der Nahtstelle von Burg und Wigbold befand sich der Hof des Amtsdrosten, der 1486 zuerst genannt ist, nach dem Untergang der Burg aber als Wohnung vermietet wurde. Bei seinen ersten Erwähnungen gehörte er dem bfl.en Türwärter.
Das zweigeschossige Rathaus in der Stadtmitte und an der Ostseite des Kirchhofs weicht von anderen in Westfalen ab. Es ist 1388 erstmals genannt. 1808 wurde es an einer Seite verkleinert. Dem Rathaus gegenüber lag die Stadtwaage, die aus fiskalischen Gründen 1785 endgültig verkauft wurde und nach 1900 abgebrochen wurde.
Das Wappen des Wigbolds H. ist identisch mit dem der früheren Edelherren. Das nur frühneuzeitlich erhaltene Siegel nennt zwar den Ort, aber nicht dessen Rechtsstatus.
Vor dem Hochaltar besaßen die Edelherren von H. eine Grablege. In der Kirche befanden sich überdies Wandgemälde mit Betextungen, die sich auf den Edelherrn Bernhard (den Guten, †1227) bezogen.
Eine »große Prozession« mit Umtragung eines Gnadenbildes fand Mittsommer (Johannes Baptista) statt, bei der (1662 bezeugt) der Rat mit Stadtdienern und Pförtnern Ordnung hielt und der Prozessionsweg vom Wigbold unterhalten wurde (1772 belegt). Dabei predigten Observanten. Wohl erst nach 1650 begonnen wurde ein Umgang durch die Stadt am Fronleichnamsfest und an dessen Oktav. Geschmückte Stationen gab es an drei Burgmannshöfen jeweils im Westen, Osten und Süden.
Ein Plan des Wolbecker Kammerbezirks von 1603 zeigt eine Stadt- und Burgansicht als Abbreviatur; Grundrisspläne der Burg gibt es von 1650 und etwa 1760.
(5) Die Feldmark um den Ort gehörte teils dem ursprünglich im Ort gelegenen bfl.en Schultenhof und einem seiner Unterhöfe sowie den Burgmannen und der Kirche. Genutzt wurde es sowohl in Eigenwirtschaft als auch als Pachtland mit zeitlicher Befristung durch die Bürger. Zum Handel der örtlichen Kaufmannschaft gibt es keine gesicherten Quellen. Kommunikativer Austausch mit anderen Städten ist nicht überliefert.
H. war Mittelpunkt des gleichnamigen Amtes, in das vor dem 16. Jahrhundert das frühere Amt Billerbeck überführt worden war. Die Verwaltungsspitzen hatten ihre Häuser im Wigbold. Nach der Zerstörung der Burg 1634/1635 verzog die Verwaltung nach Coesfeld, auch wenn sie den Namen »Amt H.« beibehielt. Es verblieben die Verwaltung der lokalen Immobilien wie auch das Gogericht Sandwelle. Im Landtag war H. als Wigbold nicht vertreten.
(6) H. entsprach dem Typ der Minderstadt neben einer landesherrlichen Burg, wie sie sich im Hochstift Münster an den bevorzugten Residenzen mehrfach findet (Ahaus, Bevergern, Sassenberg, Wolbeck). Die Zahl der in H. tatsächlich ansässigen Burgmänner ging in der frühen Neuzeit stark zurück. In deren Höfen wohnten als Pächter oft fbl.e Amträger, Juristen oder Rentmeister, die meist keine Bürger waren und sich anscheinend in Wigboldsangelegenheiten nicht einmischten. Handel und Wandel waren eher regional und lokal ausgerichtet. Für das 17. und 18. Jahrhundert sind Maler nachgewiesen, von denen einer aus Antwerpen stammte, die Kundschaft in den Kirchen und Adelshäusern der Umgebung fanden.
(7) Quellen zur Geschichte des Orts finden sich zunächst im Stadtarchiv Horstmar. Die Überlieferung von der landesherrlichen Seite liegt auf Schloss Varlar in Rosendahl, Fürstlich Salm-Horstmarsches Archiv, Bestand A (Amt Horstmar, Verwaltungsakten und Amtsrechnungen 1576-1782). Ferner ist heranzuziehen der Bestand in Münster, Nordrheinwestfälisches Landesarchiv Westfalen, Fürstbistum Münster, Bestand Amt Horstmar. Für die Kirchengeschichte ist einschlägig Münster, Bistumsarchiv, Pfarrarchiv Horstmar (mit dem Hauptteil des Archivs des Kollegiatstifts).
Westfälisches Urkundenbuch, Bd. 2: Vom Jahre 1126 bis 1200 […], bearb. von Heinrich August Erhard, Münster i.W. 1851. - Dass., Bd. 3: Die Urkunden des Bisthums Münster von 1201-1300, bearb. von Roger Wilmans, Münster i.W. 1859-1876 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, 1). - Dass., Bd. 8: Die Urkunden des Bistums Münster von 1301-1325, bearb. von Robert Krumbholtz, Münster i.W. 1913.
(8)Börsting, Heinrich: Geschichte der Stadt Horstmar, ihrer Ritter, Burgmannen, Bürger und Bauern. Münster 1928. - Kohl, Wilhelm: Das Bistum Münster, Bd. 7, Tl.e 1-4: Die Diözese, Berlin/New York 1999-2004 (Germania Sacra N.F. 37, 1-4). - Ilisch, Peter: Zwei Horstmarer Bürgermeister des 17. Jahrhunderts zwischen Kunst und Kaufmannschaft, in: Nordmünsterland, Forschungen und Funde 4 (2017) S. 244-256. - Ilisch, Peter: Horstmar um 1805/1806 - eine »Ackerbügerstadt«? in: Nordmünsterland, Forschungen und Funde 5 (2018) S. 268-278. - Ilisch, Peter: Horstmar. Historischer Atlas westfälischer Städte Bd. 13. Münster 2020. - Ilisch, Peter: Schmieden und Schänken. Zur Frage der Standortkontinuität in der Frühen Neuzeit. Eine Fallstudie aus Horstmar, in: Nordmünsterland, Forschungen und Funde 8 (2021) S. 165-201.