Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Herford

Herford

(1) H. entstand an einer Furt am Zusammenfluss der Flüsse Aa und Werre inmitten des ravensbergisch-lippischen Hügellandes, wo sich mehrere Handelsstraßen kreuzten. Nach der Gründung des Frauenklosters (des ersten im sächsisch-fränkischen Grenzbereich) 789 bzw. um 800 nahe eines Königshofes entwickelte sich bis zum 12. Jahrhundert eine städtische Siedlung. Die in H. residierende reichs- und papstunmittelbare Äbtissin übte seit der Gründung des Reichsklosters (823) quasi-bischöfliche und weltliche Rechte über H. aus, konnte aber kein eigenes Herrschaftsgebiet ausbilden. Trotz der Lage im Bistum Paderborn hatte der Paderborner Bischof keine kirchlichen Rechte in Stadt und Stift. Im 12. Jahrhundert bestanden weltliche Vogtei- und Gerichtsrechte des Kölner Ebf.s, die dieser weiter vergab. 1256 schlossen Abtei und Bürgerschaft einen Vertrag zum gegenseitigen Schutz von Stift und Stadt und gründeten damit eine territoriale Sonderbildung (ein sog. Kondominat). Auch die Stadt nahm in der Folge in Anlehnung an die Abtei reichsunmittelbare Rechte wahr. 1547 übergab die Äbtissin die 1256 der Bürgerschaft übertragenen Gerichtsrechte an die damaligen Vögte, die Herzöge von Jülich-Kleve-Berg, was sich aber auf die inneren Strukturen nur wenig auswirkte. Im Dreißigjährigen Krieg ließ sich die Stadt 1631 durch das Reichskammergericht (vorhergegangen waren mehrere Prozesse um die reichsrechtliche Stellung der Stadt) zur Abwendung einer Rekatholisierung zur Reichsstadt erklären. Infolge des jülich-klevischen Erbfolgestreits brachte die Markgrafschaft Brandenburg 1647/52 Stadt und Stift an sich. H. wurde formal brandenburgisch-preußische Landstadt. Die Fürstabtei blieb bis zur Säkularisation reichsunmittelbar und entwickelte eine ausgedehnte Residenz- und Hofhaltung. Ab 1807 gehörte H. zum Königreich Westphalen (Teile ab 1811 zum Kaiserreich Frankreich, Grenze durch den Stadtteil Radewig), ab 1813 wieder zu Preußen.

(2) Grundlage der Siedlungsentwicklung waren drei fränkische Oberhöfe und der ab 800 entstandene Immunitätsbezirk der Abtei, um die sich erste Siedlungskerne entwickelten. Bereits ab dem 9. Jahrhundert ist von einem langsam entlang alter Verkehrsstraßen (Osnabrück-Lemgo/Hameln, Dortmund/Köln-Minden/Bremen) wachsenden Siedlungsverband auszugehen. Für den Hof Odenhausen (heute Stadtteil Radewig) erhielt die Äbtissin bereits im 9. Jahrhundert Münz-, Markt- und Zollrechte. Südlich der Stiftsimmunität, getrennt durch eigene Befestigung (heute Straße Mausefalle) entstand um den Alten Markt die Altstadt mit eigener Kaufleute-/Bürgerkirche St. Nicolai. Auch um das außerhalb des Zentrums gelegene niederadelige Stift St. Marien auf dem Berge entstand ab 1011 eine kleinere Siedlung. 1224 gründeten Äbtissin und der Kölner Erzbischof gemeinsam die Neustadt. Im 13. Jahrhundert war die Stadt mit ca. 56 ha innerhalb des Befestigungsringes und einer ca. 25 km2 großen Feldmark vollständig ausgebildet. Für 1500 kann von ca. 3500 Einwohnern ausgegangen werden. Größere Bevölkerungsverluste entstanden im Dreißigjährigen Krieg. 1706 gab es ca. 800 Gebäude im Stadtbezirk, dazu etwa 50 im Bereich der Abtei-Immunität (»Freiheit«) mit einer Einwohnerzahl von ca. 4000-5000 Menschen. Bevölkerungswachstum gab es durch Zuwanderung aus dem direkten Umland und der Region (Bielefeld, Lemgo, Paderborn, Minden und Osnabrück). Die Stiftsdamen aus Hoch- und Niederadel, der »Stiftsadel« aus umliegenden Ministerialen- und Ritterfamilien sowie die reichsweite Zuwanderung von Klosterangehörigen, Juristen und Gelehrten bildeten neben den ortsansässigen Kaufleuten und Handwerkern die soziale Elite.

Der Stadtgrundriss ist durch die alten Siedlungskerne Radewig, Alt- und Neustadt, die Stiftsimmunität und das Stift St. Marien auf dem Berg bestimmt. Die früheren Handelsstraßen wurden in den Stadtraum einbezogen. Bis 1250 entstand eine ausgedehnte Befestigungsanlage mit sechs Toren und 14 Türmen. Wesentliche Erweiterungen gab es in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Ende des 18. Jahrhunderts begann der Abbruch der Befestigung. Das städtische Recht (niedergelegt im H.er Rechtsbuch um 1375) fand in der Freiheit und im Stift auf dem Berge keine Anwendung. Die zunächst räumliche Differenzierung (Stiftsadel im Abteibezirk, Kaufleute in Altstadt und Radewig, Handwerker in der Neustadt) löste sich schon früh zugunsten einer sozialen Differenzierung innerhalb der Stadtteile auf. Wohlhabende Bürger wohnten an den Hauptstraßen, in den stadtmauernahen Quartieren die Unterschichten.

1191 wird der erste Bürgermeister erwähnt. Um 1220 entwickelte sich die Bürgergemeinde zur vollen Blüte. Durch das 1256 geschaffene Kondominat regelten Stadt und Abtei alle Angelegenheiten in gemeinsamer Verantwortung. Stadtrat und Bürgermeister leisteten der Abtei den Lehnseid, sozial waren sie eng mit ihrer Ministerialität verbunden. Das Kondominat funktionierte im Allgemeinen reibungslos, bis zum 16. Jahrhundert gab es keine größeren Konflikte. Die weltlichen Gerichtsrechte übte die Stadt aus, die kirchlichen über die Kirchen und geistlichen Einrichtungen (Stifte, Pfarreien, klösterlichen Niederlassungen, Kapellen, Spitäler, Friedhöfe und Bruderschaften sowie zwölf Pfarreien außerhalb H.s) lagen bei der Abtei.

Die Stadt besaß auch nach Auflösung des Kondominats 1547 weitgehende Autonomie. Während der Zeit als formeller Reichsstadt 1631-1652 wurden Alt- und Neustadt vereinigt. Die Einnahme H.s durch Brandenburg 1647/52 traf auf Widerstand von Teilen aus Rat und Bürgerschaft. Von den neuen Verfassungsverhältnissen profitierte jedoch ein Teil der alten Ratselite.

Die Hofämter der Abtei sowie deren Gerichte und Ämter wurden zunächst aus der Stiftsministerialität besetzt. Ab dem 13. Jahrhundert vermischten sich abteiliche und bürgerliche Eliten, abteiliche Ämter wurden auch an Stadtbürger vergeben.

H. erlebte im 13./frühen 14. Jahrhundert ein starkes wirtschaftliches Wachstum, insbesondere durch die Entstehung einer namhaften, auf Ausfuhr ausgerichteten Textilproduktion, und das wohl ohne direkten Einfluss der Abtei. Die Ausfuhr von Tuchen führte zu engen Beziehungen zu den Nachbarstädten Lemgo, Bielefeld und Minden und zur Hanse. Die 1375 im Rechtsbuch genannten 15 Kaufmanns- und Handwerkszünfte (Ämter genannt) bestimmten das Wirtschaftsleben. Daneben spielte die Landwirtschaft eine zentrale Rolle, viele Bürger nutzten nebenberuflich die Feldmarken. Erst in brandenburgisch-preußischer Zeit kam es zu obrigkeitlicher Reglementierung des Wirtschaftslebens.

Das Steuer- und Abgabenrecht lag ebenfalls in der gemeinsamen Hand von Abtei und Stadt, doch war die Stadt finanziell von der Abtei unabhängig und verfügte über eigene Einnahmen. Neben der Abtei prägte die Stadt 1580-1670 eigene Münzen. Altstadt/Radewig und Neustadt betrieben schon vor der Vereinigung der Städte 1631 auch eine gemeinsame Haushaltsführung (2/3 zu 1/3). Ein neues Steuerrecht (Akzise) gab es erst durch die brandenburgische Verwaltung.

(3) Hauptkirche der Bürger war St. Nicolai am Alten Markt. Daneben gab es vier weitere Kirchen, an erster Stelle die Münsterkirche (Stiftskirche der Abtei, auch Pusinnenkirche), die Jakobikirche in Radewig, die Johanniskirche in der Neustadt und die Marienkirche des Stifts auf dem Berge). Nach der Brandzerstörung der Nikolaikirche 1546 und durch die Reformation wurde die Münsterkirche zur Pfarrkirche der Altstadt. Die im 14. Jahrhundert erbaute Radewiger Kirche war Station der Jakobspilger. Sie wurde 1530 vom Rat geschlossen und fungierte ab 1590 als Pfarrkirche für Radewig. Die Johanniskirche war nicht nur Pfarrkirche für die Neustadt, sondern seit 1411 auch Sitz des aus Enger (neun Kilometer nordwestlich H.s) nach H. verlegten Kanonikerstiftes St. Dionys. Die Marienkirche des Stifts auf dem Berge war bis zur Reformation auch Wallfahrtskirche (Marienwallfahrt, nach einer Vision um 950), nachreformatorisch Pfarrkirche für den Stadtteil Stiftberg. In H. gab es neben den Pfarrkirchen zahlreiche weitere geistliche Einrichtungen: Minoritenkloster (wohl ab 1223, sicher belegt 1286), Johanniterkloster (wohl 1231, gesichert 1285), ein Beginenhaus (1288), Augustinerkloster (1288), Klarissenkloster (1389), Fraterherrenhaus (1428), Augustinerinnenkloster, in H. Süstern genannt (1449). Die zahlreichen Kirchen, die Station der Jabokspilger und die Wallfahrt zum Stiftberg brachten H. den Titel »Heiliges H.« bzw. »Sancta H.ia« ein.

An den Kirchen gab es zahlreiche Kapellen-, Altar- und Pfründenstiftungen durch Bürger, hinzu kamen Hospitäler und andere karitative Stiftungen, u.a. ein Siechenhaus mit eigener Kapelle vor der Stadt. Nach der Reformation wurden eine städtische Armenkasse und ein Armenhaus mit eigener Ökonomie errichtet. Auch die Kirchengemeinden beider Konfessionen unterhielten eigene Einrichtungen. Die Anwesenheit zahlreicher Geistlicher führte zur Bildung eines Kalands, der Stiftungen erhielt und daher eigene Besitztümer hatte, deren Erträge dem gesellschaftlichen Leben zugutekamen.

Ab 1530 wurde die Reformation durchgesetzt, H.er Fraterherren und Augustinermönche besaßen direkte Kontakte zu Luther und anderen Reformatoren. 1532 erließ der Rat eine eigene Kirchenordnung. Die Abtei wurde 1565 reformiert. Seit dem Dreißigjährigen Krieg sorgten reformierte Äbtissinnen aus dem pfalzgräflichen Haus für die Einführung ihrer Konfession. 1674 wurden die 1629 eingestellten katholischen Gottesdienste in der früheren Johanniter-Kirche wieder aufgenommen. Im Rahmen der Säkularisation wurden die drei Stifte und die anderen geistlichen Institute aufgehoben.

Seit 1306 sind Juden nachweisbar. Sie erhielten Geleitrechte durch die Abtei und die Stadt und siedelten eventuell in einer eigenen Judengasse, aber auch auf der abteilichen Freiheit. Nach der Ermordung der Juden während der Pest um 1350 sind regelmäßig wieder angesiedelte Juden nachweisbar. Ende des 16. Jahrhunderts wurden Juden aus der Freiheit vertrieben, nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde durch die brandenburgische Verwaltung fünf Familien die Erlaubnis zum Aufenthalt zugesichert. Der jüdische Friedhof wurde ab 1678 genutzt, zu Beginn des 18. Jahrhunderts erwarb die Gemeinde ein Schul- und Versammlungsgebäude (Synagoge erst im 19. Jh.). Die seit 1667 regierende Äbtissin Elisabeth von der Pfalz (reg. 1667-1680) erlaubte den Labadisten, einer urchristliche Ideale aufnehmende Richtung der Reformierten, die Niederlassung in H. Nach Konflikten mit der weitgehend lutherischen Stadt verließ die Gruppe die Stadt. Salzburger und Durlacher Exulanten wurde die Niederlassung 1732 bzw. 1749 ermöglicht.

(4) Bis zur Reformation war der Stadtraum wesentlich durch die Kirchen der Stifte und Klöster geprägt. Dazu kamen die Rathäuser der Altstadt (Alter Markt, ursprünglich gotische Halle, in der Renaissance erweitert) und Neustadt (gotisch, 1600 im Weserrenaissancestil umgebaut). Weitere kommunale Einrichtungen entstanden nach der Reformation in oder anstelle klösterlicher Bauten, so die Hohe Schule (ab 1766 Friedrichsgymnasium) im Augustinerkloster, das Armenhaus im Franziskanerkloster und das Gefängnis im Fraterhaus. Bürgerliche Bauten (Kaufmannshäuser) sind aus der Spätgotik und Renaissance erhalten. Die Klosteranlage (zunächst nördlich, ab dem 14. Jahrhundert westlich der Münsterkirche) wurde im 18. Jahrhundert umfassend zu einer barocken Schlossanlage ausgebaut. Ältester, noch bestehender kirchlicher Bau ist die spätromanisch/frühgotische Münsterkirche (um 1220, geweiht um 1250, Ergänzungen vom 14. bis 16. Jh.). Zum Immunitäts- bzw. Residenzbezirk gehörten die Abteigebäude aus verschiedenen Bauperioden, neben der Münsterkirche die Wolderuskapelle, einige Kurien der Kanonissen, weitere Ministerialenhöfe (Adelshöfe), die Verwaltungsgebäude der Abtei sowie ein Armenhaus. Mit der Immunität eng verbunden war die sogenannte Mühlenfreiheit (heute Linnenbauerplatz).

Die Gerichtsillustrationen des H.er Rechtsbuchs (um 1375) geben die Selbständigkeit der Stadt wider, ebenso die Siegel von Alt- und Neustadt mit Befestigungsdarstellungen. Am früheren Altstädter Rathaus befand sich eine aufwändig gestaltete Gerichtslaube.

Die frühesten bildlichen Darstellungen des Stadtraums stammen aus dem 17. Jahrhundert (Brandplan 1638, Ansicht der Stadt für Prozess 1636, Merian: Topographia Westphaliae 1647, weiterer Kupferstich 1686). Gemälde und Zeichnungen liegen aus dem 18. Jahrhundert vor, genaue Pläne erst zur Zeit der Katastererstellung 1826/27.

(5) Die Fürstabtei verfügte über ausgedehnten Lehnsbesitz in der Stadt und im weiteren Umland bis ins Münsterland und Rheingebiet. Auch die anderen Stifte und Klöster hatten Lehnsbesitz, und die Stadt besaß land- und forstwirtschaftlich genutzte Feldmarken innerhalb der Landwehr, in denen auch zahlreiche Bürger Besitzungen erwarben (Besitzverzeichnis von 1692). H. war für sein Umland wichtiger Nahmarkt.

Bereits ab dem 13. Jahrhundert nahm H. politisch an der Hanse teil. Haupthandelsgüter waren Tuche und Leinen, importiert wurden vor allem Verbrauchsgüter, die durch die kleineren Kaufmannszünfte (Krämer und Höker) vertrieben wurden. Aus der Wallfahrt, die sich um die älteste, wohl im 11. Jahrhundert geschehene Marienerscheinung nördlich der Alpen gebildet hatte, entstand nach und nach der Visionsjahrmarkt bzw. die Visionskirmes, begangen am 19. Juni.

Neben der Aktivität in der Hanse beteiligte sich H. an Städtebünden wie dem Ladberger Bund 1246 und dem Rheinischen Landfriedensbund 1255. Im Hanseraum bildet die Stadt im 16. und 17. Jahrhundert zusammen mit Lemgo und Bielefeld ein eigenes Hansequartier.

Durch die Fürstabtei und das Kondominat besaß H. eine unabhängige - quasi reichsstädtische - Stellung innerhalb des Territoriums der Grafschaft Ravensberg. Nach der Übernahme durch Brandenburg-Preußen erhielt die Stadt außer einer Leinen-Legge keine weiterreichende Zentralfunktion, sondern wurde Sitz eines Kriegs- und Domänenrats, der allein die örtliche Verwaltung überwachte.

(6) H. besaß in Anlehnung an die Fürstabtei eine umfassende städtische Autonomie. Durch die Übertragung von Rechten an die Stadt zur eigenen Absicherung entstand die besondere Herrschaftsform des Kondominats. Formell war die Äbtissin Stadtherrin, besaß aber faktisch nur eine eingeschränkte Machtstellung. Konflikte wurden in der Regel einvernehmlich beigelegt. Zwischen der Fürstabtei und der Stadt entwickelten sich umfangreiche soziale, wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen. Daneben handelte die politische und wirtschaftliche Stadtelite eigenständig im Nah- und Fernraum. Kirchlich profitierte die Stadt von der Anwesenheit der Abtei. Mit der Übernahme der Stadt durch Brandenburg-Preußen endete ihre politische Selbständigkeit, die Beziehungen zur Fürstabtei und eigenen Repräsentationsformen der Stadtgesellschaft blieben aber weitgehend erhalten.

(7) Die Archivalien zu den Herforder Stiften und Klöstern befinden sich größtenteils im Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen in Münster (wichtige Edition: Darpe, Franz: Einkünfte- und Lehns-Register der Fürstabtei Herford …, Münster 1892). Die städtische Überlieferung seit dem 13. Jh. sowie die erhaltenen Archivalien zum Fraterhaus und Kaland befinden sich im Kommunalarchiv Herford, Abteilung Stadtarchiv. Dort liegt auch das Herforder Rechtsbuch von ca. 1375 (Rechtsbuch der Stadt Herford, Faksimile-Ausgabe und Kommentarband, hg. von Theodor Helmert-Corvey, Bielefeld 1989). Die städtischen Urkunden bis 1648 sind teilweise im Herforder Urkundenbuch (Pape, Rainer, Sandow, Erich: Urkundenbuch der Stadt Herford, Teil 1: Urkunden von 1224-1450, Herford, 1968) ediert, die Manuskripte zu den nicht edierten Teilen liegen im Stadtarchiv Herford vor. Zur Frage des Reichstadtstatus Herfords sind juristische Streitschriften aus dem 17. Jahrhundert wichtig: Anton Fürstenau: Kurtzer jedoch wahrhafftiger Bericht… o.O. 1653. - Thomas Schliepstein: Gründliche Deduction…, Arnheim 1652. - Johann Portmann: Summarischer Absatz… Regensburg 1653. - Franz Gießenbier: Gründlicher und warhaffter Bericht…, Rinteln 1653. - Ursachen: warumb Burgermeistere, Scheffen und Rath der Stadt Herfordt, die Exemption Sache…, o.O. 1653 (http://digital.slub-dresden.de/id39960264X).

(8)Normann, Julius: Herforder Chronik, Herford 1910. - Cohausz, Alfred: Herford als Reichsstadt, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 42 (1928) S. 1-106. - Korte, Friedrich: Die staatsrechtliche Stellung von Stift und Stadt H. vom 14.-17. Jahrhundert, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 58 (1955) S. 1-172. - Pape, Rainer: Sancta Herfordia, Herford 1979. - 1200 Jahre Herford, hg. von Theodor Helmert-Corvey und Thomas Schuler, Herford 1989. - Westfälisches Klosterbuch, hg. von Karl Hengst, Bd. 1, Münster 1992. - Pohl, Manfred: Herford - Reichsabtei, in: Westfälisches Klosterbuch, Tl. 1, hg. von Karl Hengst, Münster 1992, S. 404ff. - Wemhoff, Matthias: Das Damenstift Herford. Die archäologischen Ergebnisse zur Geschichte der Profan- und Sakralbauten seit dem späten 8. Jahrhundert, Bonn 1993. - Fürstenberg, Michael Freiherr von: Ordinaria Loci oder Monstrum Westphaliae?, Paderborn 1995. - Fromme Frauen und Ordensmänner, hg. von Olaf Schirmeister, Bielefeld 2000. - Rügge, Nicolas: Im Dienst von Stadt und Staat. Der Rat der Stadt Herford und die preußische Zentralverwaltung im 18. Jahrhundert, Göttingen 2000. - Gedderth, Brunhilde: Sancta Herfordia. Die geistlichen Gemeinschaften als Wirtschaftsfaktoren in der mittelalterlichen Stadt Herford, in: Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 14 (2007) S. 226-241. - 1000 Jahre Stift Berg Herford, Bielefeld 2011, hg. von Ev.-Luth. Mariengemeinde Stift Berg Herford. - Laue, Christoph: 1000 Jahre Marienstift auf dem Berge vor Herford. Der Stiftberg in 10 mal 100 Jahren, in: Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 19 (2012) S. 188-208. - Claus, Philipp, Rahe, Tim: Versorgungsinstitut für adlige Fräuleins? Zur Funktion des Stifts St. Marien auf dem Berge vor Herford im Vorfeld der Säkularisation, in: Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 20 (2013) S. 173-191. - Gumpert, Lena, Schweppe, Daniela: Rechnungen, Restanten und Streit. Zu den Rechungsbüchern des Stiftes auf dem Berge (1703-1763), in: Historisches Jahrbuch für den Kreis Herford 20 (2013) S. 81-94. - Suermann, Bernhard: Das Pusinnastift zu Herford, Aspekte einer mittelalterlichen Grundherrschaft in Westfalen, Münster 2016. - Andermann, Ulrich, Kaspar, Fred: Leben im Reichsstift Herford. Stiftsfrauen, Priester, Vikare und Bürger, Münster 2019.

Christoph Laue