Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Den Haag (’S-Gravenhage)

Den Haag (’S-Gravenhage)

(1) Die Lage auf einem Geestrücken am Dünengürtel der Nordsee war ein wesentlicher Grund für die Entstehung D.s als Herrschaftssitz und Siedlung. Eine Siedlungstradition seit der römischen Antike, als sich ein Kastell mit Siedlung dort befand, besteht nicht, es dürfte aber eine dörflich-ländliche Besiedlung im Früh- und Hochmittelalter gegeben haben. D.s Gründung verdankt sich dem im 11. Jahrhundert einsetzenden Herrschaftsbildungsprozess, als ein in Kennemerland (Noord-Holland) beheimatetes Gf.engeschlecht seinen Einfluss nach Norden bis Texel und nach Süden in das Mündungsgebiet der Schelde ausdehnte. Ab 1100/01 trägt es den Titel des Grafen von Holland.

Nach dem Ende der männlichen Linie des Gf.enhauses fiel die Grafschaft 1299 an Johan II. aus dem Haus Hennegau, bis 1354 mit Wilhelm V. der erste Graf aus dem Haus Bayern folgte. Ab 1433 gehörte die Grafschaft Holland zum Territorienkomplex des Hauses Burgund, in dessen Nachfolge ab 1482 die Habsburger traten. Aus deren Herrschaft über die niederländischen Territorien löste sich im Verlauf des 1566 beginnenden Aufstandes gegen König Philipp II. von Spanien der Norden der Niederlande aus dem habsburgischen Verbund und begann mit der Union von Utrecht 1579 eine verfassungsrechtliche Eigenentwicklung, aus der die ab 1609 stabilisierte Republik der Vereinigten Niederlande hervorging.

Die Dynastiewechsel, vor allem aber die Bildung der Republik beeinflussten maßgeblich die Rolle D.s als Residenz und politischer Zentralort. Floris IV., Graf von Holland von 1222 bis 1234, hatte um 1230 am Rand des Dünengürtels eine Hofstatt errichten lassen, in zeitgenössischen Quellen als apud Hagam bezeichnet (daher der Name »des Grafen Haag«). Zu gleicher Zeit stiftete seine Ehefrau Mathilde von Brabant das in der Nähe gelegene Zisterzienserinnenkloster Loosduinen. Beides deutet auf die Verdichtung von herrschaftlichen Zugriffsmöglichkeiten auf die unmittelbare Umgebung. Ab 1247/48 ließ Wilhelm II., Sohn Floris IV. (reg. als Graf von Holland 1234-1256, ab 1248 auch als römischer Kg.), an der Stelle des heutigen »Binnenhofs« eine Palastanlage errichten. Unter Graf Floris V., Sohn Wilhelms II. und 1256-1296 einflussreicher politischer Akteur in Nordwesteuropa, wurde der unter Wilhelm II. begonnene »Grote Zaal«, später bekannt als »Ridderzaal«, als repräsentatives Zentrum der ausgebauten Anlage vollendet. Floris V. bezeichnete sie 1286 als onse woninge ter Hage.

Unmittelbar westlich an die Anlage schloss sich eine Siedlung an, die 1291 und 1370 als »die Haghe« und »dorp van der Haghe« Erwähnung findet und in gfl.em Besitz stand. Unter Albrecht von Bayern, ab 1358 »Ruwaard« (Verweser) und 1389-1404 Graf von Holland, Seeland und Hennegau entwickelte sich D. als Hauptresidenz seiner niederländischen Besitzungen. Als mit Herzog Philipp dem Guten 1433 der erste Burgunder die Gf.enwürde über Holland übernahm, hatten sich die burgundischen Niederlande formiert, deren höfisches Zentrum Brüssel war. Wegen der dezentralen Struktur des burgundischen Territorienkomplexes überdauerten Elemente höfischen Lebens in D., das administratives Zentrum der Grafschaft blieb, so als Sitz des 1428 gegründeten »Raad van Holland« als ständisch geprägtes Beratungs- und Gerichtsgremium des Landesherrn. Später im 15. Jahrhundert entstand der »Hof van Holland« als landesherrliches Rechtsprechungsorgan unter Beteiligung territorialer Eliten. 1447 erfolgte die Gründung der »Rekenkamer« für Holland und Seeland, die bis 1463 bestand (1498 wieder eingerichtet). Von 1428 stammt die erste Erwähnung der »Staten van Holland«, die sich ebenfalls in D. versammelten.

Die Entstehung der Republik veränderte die Position D.s als Residenzort. Die holländischen Stände traten die Rechtsnachfolge der Grafen an. Sie ernannten die holländischen Statthalter, die seit burgundischer Zeit Vertreter des Landesherrn in der Grafschaft waren, folglich als hochrangige ständische Amtsträger bzw. Amtleute zu werten sind. Die holländische Statthalterschaft befand sich seit 1572, mit Unterbrechungen durch statthalterlose Perioden 1650-1672 und 1702-1747, bis zum Ende der Republik 1795 in der Hand des Hauses Oranien-Nassau. In der Verfasstheit der Republik entwickelte sich die Statthalterschaft zu einem quasi-monarchischen Element. Die Eheverbindungen der Oranier mit europäischen Herrscherhäusern, so ab 1641 mit dem britischen Königshaus der Stuart, unterstrichen diese Position. Offizielle Residenz der Statthalter war das ihnen nicht gehörende, sondern von den Ständen zur Verfügung gestellte »Stadhouderlijk Kwartier« im Binnenhof. Dieses erfuhr seit dem Ende des 16. Jahrhunderts mehrere Um- und Ausbauten. Unter Moritz von Oranien (Statthalter 1585-1625) wurde 1592 der »Mauritstoren« als Amtswohnung des Statthalters auf Kosten der holländischen Stände errichtet. 1620/21 ließ Moritz davor einen Garten anlegen. Weitere Um- und Ausbauten des »Stadhouderlijk Kwartier« erfolgten unter Statthalter Friedrich Heinrich (1625-1647) und Wilhelm III. (1672-1702). Funktionell gehört das »Stadhouderlijk Kwartier« zu den in den größeren Städten der Niederlande zu findenden »Prinsenhofen«, die als Wohnsitze der Statthalter während ihrer dortigen Aufenthalte dienten.

Parallel zum Ausbau der baulichen Präsenz der Statthalter im Binnenhof folgte die der Stände. Neben den Ständen Hollands fanden in der Republik die Generalstände spätestens ab 1609 ihren permanenten Sitz im Binnenhof. Ebenso der »Raad van State« als weiteres Organ der Gesamtrepublik sowie u.a. der »Hof van Holland en Zeeland, Hoge Raad van Holland en Zeeland« und die »Grafelijkheidsrekenkamer van Holland«.

Der Bau des »Grote Zaal« als Zentrum des Binnenhofes am Ende des 13. Jahrhunderts sollte zunächst fsl.er Macht Ausdruck verleihen. In der burgundisch-habsburgischen Periode verstärkten sich administrative Nutzungselemente samt ihrer ständischen Komponenten. Mit der Etablierung der Republik setzte sich das ständische Element durch, wird doch der Binnenhof für Holland und die gesamte Republik zum Sitz der die neue Ordnung repräsentierenden Institutionen. Mit dem »Stadhouderlijk Kwartier« blieb jedoch die Tradition der fsl.en Residenz erhalten, da der Statthalter ein (quasi-)monarchisches Strukturelement in der Republik bildete und das Haus Oranien zum fürstlich-monarchischen Milieu Europas gehörte.

(2) Aus der dörflichen Siedlung des 13./14. Jahrhunderts entwickelte sich bald ein Ort städtischen Charakters, obwohl D. bis zum Ende des Ancien Régime kein Stadtrecht (Stadtrecht ab 1806) und keine Teilhabe an den holländischen Landständen besaß. Eine Stadtbefestigung in Gestalt einer Mauer bzw. einer Wallanlage existierte nicht. Seit 1613/19 wurde das Siedlungsgebiet nach außen lediglich durch einen Graben abgegrenzt.

Die Bewohnerzahl entwickelte sich von ca. 5000 um 1570, auf 15750 im Jahr 1622, 30000 im Jahr 1688 und 38000 um 1750. 1561 bis 1565 erfolgte der Bau eines Rathauses am Markt neben der Gemeindekirche St. Jakob, ca. 300 m westlich des Binnenhofes anstelle des »Dorpshuys«, vormals im Besitz des Adelsgeschlechts Brederode, dem Albrecht von Bayern-Holland das Haus 1392/93 entzogen hatte. Obwohl im Rechtssinn keine Stadt, verfügte D. seit dem frühen 14. Jahrhundert über ein die niedere Gerichtsbarkeit ausübendes Schöffenkolleg. 1334 erhielt der Ort das Privileg für einen Jahrmarkt, 1373 wurde Zollfreiheit gewährt. Das trug zur Entwicklung der, wie andere Gewerbe, gildemäßig organisierten und auf Export angelegten Tuchweberei bei, die einige Bedeutung erlangte. Dies zeigt das gräfliche Interesse an der urbanen Entwicklung des Ortes ebenso wie die gegen Ende des 14. Jahrhunderts sich in Richtung auf Selbstverwaltung der Bürgergemeinde in Form eines erweiterten Rates (»vroedschap«) bewegende Privilegienverleihung. 1559 gewährte König Philipp II. dem Ort das Recht auf zwei, später drei Bürgermeister, auf Vorschlag von Rat und Vroedschap durch die Landesherrschaft (in der Republik, abgesehen von den statthalterlosen Perioden, durch den Statthalter) bestimmt. Die Präsenz der zunächst gfl.en, dann der ständischen Herrschaft sorgte freilich dafür, dass der Ort längst nicht den Autonomiegrad vollberechtigter Städte erreichte. Ein vom Statthalter ernannter Amtmann (»baljuw«, vgl. frz. Bailli) stand der örtlichen Verwaltung vor. Das Amt knüpfte dabei an die schon für das 14. Jahrhundert überlieferte gerichtliche Funktion des »baljuw« an.

In D. findet sich seit dem 15. Jahrhundert eine St. Lukas-Gilde als Vereinigung der Maler und verwandter Handwerke, aus der sich in der Mitte des 17. Jahrhunderts die »Confrerie Pictura« als Künstlerbruderschaft absonderte. Dass D. der erste urbane Ort in den Niederlanden war, in dem die organisatorische Trennung der Kunstmaler von der handwerklichen Gilde vollzogen wurde, mag auf die Anwesenheit des Oranierhofs und der mit der republikanischen Administration verbundenen Bildungs- und Funktionseliten zurückzuführen sein.

D. unterteilte sich in zwei Rechtsräume von ähnlicher Ausdehnung. Einerseits das den gfl.en bzw. in der Republik den landständischen Behörden unterstehende Hofgebiet, die »Gräflichkeit« (ndl. Grafelijkheid), um den Binnenhof mit großzügiger, sich erst im 17. Jahrhundert verdichtender Bebauung. Andererseits der von dichter stadtbürgerlicher Bebauung geprägte, vor allem westlich des Binnenhof gelegene Bereich des Dorfes. Ab 1587 ist eine Bündelung der fiskalischen Angelegenheiten beider Teilräume in der »Sociëteit van de Hoge Collegiën en van der Haage« (bis 1728 neun Mitglieder, davon drei aus der dörflichen Verwaltung, nach 1728 acht Mitglieder, davon vier aus der dörflichen Verwaltung). Diese Verzahnung legt die Begrenzung der bürgergemeindlichen Kompetenz in innerörtlichen Belangen offen. Konflikte über jurisdiktionelle Zuständigkeiten im Hofgebiet zwischen dem D.er Rat und dem Hof van Holland wurden durch eine vorläufige Ordnung 1614 nur teilweise bereinigt.

Das Dorf-Gebiet war stadtbürgerlich geprägt, das Hofgebiet wurde von landesherrlichen bzw. ständischen Amtsträgern sowie in republikanischer Zeit von Personen aus dem Umfeld der Oranier dominiert. Die höfische Elitenbildung erfolgte über Zugehörigkeit zum Adelsmilieu bzw. in republikanischer Zeit entlang der Verwandtschafts- bzw. holländischer und gesamtrepublikanischer Klientellinien, die zumeist städtisch basiert waren. Die des Dorfes D. verlief entlang innerörtlicher und interstädtischer Verbindungen.

Von den 312 Großvermögen von mehr als 200000 Gulden, die sich in der Republik der Vereinigten Niederlande im 17. Jahrhundert fanden, stammten aus der mit Abstand größten Stadt Amsterdam 138, aus der zweitgrößten, der Textilstadt Leiden, zehn. Den Haag ist mit 76 gemessen an der Bevölkerungszahl deutlich überrepräsentiert. Noch klarer wird die Position D.s, betrachtet man den Durchschnittsbetrag der Großvermögen. Er lag in Amsterdam bei 402873, in Leiden bei 345000 und in D. bei 586612 Gulden. Die Werte schließen nicht die Vermögen der Oranier ein, deren Grundbesitz zwar über die Republik verteilt war, für die D. als Residenz aber eine Schlüsselstellung besaß. An der Spitze stand Moritz von Oranien (Statthalter 1585-1625), der bei seinem Tod über ein Gesamtvermögen von 17,5 Millionen Gulden verfügte. Friedrich Heinrich von Oranien (Statthalter 1625-1647) kam 1627 auf ein Jahreseinkommen von fast 825000 Gulden.

Die in D. vorhandenen Großvermögen des 17. Jhs. fanden sich direkt bei den Oraniern oder jenem Personenkreis, der ihnen im politischen System der Republik sozial und politisch nahestand und außerdem im sog. Hofgebiet lokalisierbar war. Auf Rang neun der Vermögensliste rangierte der Militär und Politiker Johan Wolfert van Brederode (1599-1655), durch zwei Ehen mit dem Haus Nassau verschwägert. Sein Haus im Hofgebiet war um 1650 das »mondäne Zentrum gewesen, in dem sich diejenigen trafen, die zur Elite gehörten« (Zandvliet 2006, S. 26). Ihm folgt auf Rang zehn Graf Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679), ebenfalls prominent im Hofgebiet lokalisierbar.

Zu den Personen, die nicht zum Familien-, aber zum Vertrautenkreis der Oranier gehörten, zählt auf Position 17 der Vermögensliste Cornelis van Aerssen (1602-1668). Mit dem von seinem Vater, dem Diplomaten François van Aerssen, erbauten Stadtpalais an der prestigeträchtigen Straße »Lange Voorhout« unweit des Binnenhofes war auch er im Hofgebiet präsent. 1700 wurde das Haus der van Aerssen von Hans Willem Bentinck, ab 1689 1. Earl of Portland, gekauft, dem eng mit Wilhelm III. von Oranien verbundenen Militär und Diplomaten. Schon 1674 hatte er das in unmittelbarer Nähe zu D. gelegene Landhaus Zorgvliet erworben, zu dessen Vorbesitzern der 1660 verstorbene frühere »Raadpensionaris« (dt. Ratspensionär, angestellter [Chef-]Jurist, vgl. dt. Syndicus) von Holland und Gefolgsmann der Oranier Jacob Cats gehörte. Bentinck findet sich mit elf Millionen Gulden auf Rang zwei der Vermögendenliste. Zu den Bewohnern des D.er Hofgebiets gehörte auch Anthonie Heinsius (1641-1720), der 1689-1720 Ratspensionär von Holland war und auf Platz 31 der Reichstenliste rangiert.

All diese Personen fungierten als Verbindungsglieder zwischen der ständischen und der quasi-fsl.en Politiksphäre der Republik. Es wäre daher nicht zutreffend, das D.er Hofgebiet und den Binnenhof als fsl.en Dominanzraum zu definieren. Vielmehr zeigt sich in diesem Quartier die Verräumlichung des für die Republik typischen und schon in älterer Zeit angelegten Dialogs zwischen beiden Politiksphären. Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass im 18. Jahrhundert die ständeberechtigten Städte Hollands ihre im Hofgebiet gelegenen »Logementen« (Häuser, in denen ihre Ständevertreter einquartiert waren) repräsentativ umbauen ließen, voran Amsterdam mit dem zwischen 1736 und 1743 an der Ostseite des »Plein«.

Dieser Dialog erscheint auch in der Beziehung zum stadtbürgerlichen Soziotop D.s. Zum Kern stadtbürgerlichen Selbstverständnisses gehörten die Schützengilden. Im Profil der D.er »Sint-Jorisgilde« drückt sich in vorrepublikanischer Zeit die Verbindung von städtischer und höfisch-ständischer Elite aus. Die Mitgliedschaft war Funktionsträgern des »Hof van Holland« sowie des Grafen von Holland und Bürgern höchsten Ansehens vorbehalten. Die jüngere »Sint-Sebastiaansgilde« stand hingegen gewöhnlichen Bürgern offen. 1580 organisierte Wilhelm von Oranien das Schützenwesen neu. Er setzte eine Bürgerwehr von zunächst zwei Fähnlein durch, die bis 1645 auf sechs Fähnlein anwuchs. In ihr ging nur die Sint-Sebastiaansgilde auf. Die elitäre Sint-Jorisgilde blieb selbständig.

Die neue Schützengesellschaft behielt den Namen des Hl. Sebastian und spielte als Stütze des Hauses Oranien in den Faktionskämpfen des 17. Jahrhunderts eine Rolle. 1636 wurde für sie ein repräsentatives Versammlungshaus errichtet, die »Sint Sebastiaansdoelen«. Es grenzte fast unmittelbar an den Binnenhof an. Den Grundstein legte Wilhelm II. (Statthalter 1647-1651). Der Entwurf stammte von dem Architekten Arent van ’s-Gravensande, der zusammen mit Pieter Post, Jacob van Campen und Philips Vingboons einer der führenden Architekten des Goldenen Zeitalters Hollands war, auch er Protegé der Oranier. Diese Positionierung der »Sint Sebastiaansdoelen« in unmittelbarer Nähe zum Binnenhof ist auch Indiz für die räumliche Repräsentation von Klientelbeziehungen, hier zwischen der Schützengilde und dem Haus Oranien.

(3) D. gehörte im frühen 13. Jahrhundert zur Parochie Monster (etwa 13 km südwestlich D.s, heute eingemeindet). Unter Graf Floris V. erhielt D. eine eigene Kirche mit dem St. Jakobus-Patrozinium und Parochialstatus. Der ursprüngliche Holzbau wurde im 14. und frühen 15. Jahrhundert von einer spätgotischen Hallenkirche ersetzt, deren Bau von Albrecht von Bayern und Philipp dem Guten gefördert wurde. Unter Philipps Vorsitz fand hier 1456 ein Kapitel des Ordens vom Goldenen Vlies statt. Nach dem Bildersturm von 1566 diente St. Jakobus ab 1574 als reformierte Gemeindekirche.

Fast zeitgleich zu St. Jakobus stiftete Floris V. 1289 die Hofkapelle im Binnenhof (in der Folge mehrfach erweitert). Ab 1580 diente sie reformierten Gottesdiensten und stand ab 1591 der französisch-reformierten Exilgemeinde zur Verfügung. Die Kapelle ist Grablege u.a. für Margarete von Brieg (†1386), erste Frau Albrechts von Bayern.

Die Trennung zwischen Bürger- und Hofgemeinde im Spätmittelalter wurde durch die Nutzung der Hofkapelle als Gotteshaus der Exilgemeinde während der Republik aufgeweicht. Das entsprach dem Charakter des D.er Hofgebiets als Begegnungsraum von fsl.em und ständisch-bürgerlichem Milieu. Ähnliches lässt sich für die Kloosterkerk an der vornehmen Straße Lange Voorhout im Hofgebiet feststellen. 1397-1403 wurde sie als Kapelle des von Margaretha von Kleve, zweite Ehefrau Albrechts von Bayern, gegründeten Dominikanerklosters gebaut; beide sind hier begraben. Kloster und Kirche wurden während des Bildersturms 1566 beschädigt, 1574 zogen die letzten Mönche aus. Das Klostergebäude wurde abgerissen und die Kirche in das Eigentum der holländischen Stände überführt. Ab 1617 wurde sie wieder gottesdienstlich durch die Reformierten (Contraremonstranten) in enger Verbindung mit dem Haus Oranien genutzt. 1625 fand dort die Eheschließung zwischen Friedrich Heinrich von Oranien und Amalia von Solms statt.

Als Folge der Reformation verschwanden auch weitere Einrichtungen, so das St. Elisabethkloster als ältestes und reichstes Frauenkloster, das 1424 als Beginenhaus nahe des Großen Marktes und St. Jakobus entstanden war und 1443 sich den Franziskanertertiarierinnen angeschlossen hatte. Eine Schenkung Philipps des Guten ermöglichte 1453 den Bau einer Kapelle. Nach der Übernahme der Herrschaft durch die Reformierten löste es sich bis in die 1590er Jahre sukzessive auf. Das betrifft auch die klösterliche Frauengemeinschaft von St. Maria in Galilea in der Bagijnestraat unweit des Binnenhofes, die von 1463 bis 1573 bestand.

Zwischen 1649 und 1656 wurde die Nieuwe Kerk, am Spui gelegen, einem Kanal südlich des Binnenhofs, als reformierte Gemeindekirche errichtet, da St. Jakobus für die wachsende Bevölkerung nicht ausreichte. In ihr finden sich die Grabstätten der 1672 von einer oraniernahen Menge gelynchten Politiker Jan und Cornelis de Witt sowie des Philosophen Baruch de Spinoza (†1677). Dies spricht dafür, dass zu dieser Zeit von den Vorstehern der Gemeinde der Nieuwe Kerk die coccejanische Richtung des Reformiertentums bevorzugt wurde, während die oraniernahe Kloosterkerk orthodox orientiert gewesen ist. Insofern spiegelt sich auch die Diversität des niederländischen Reformiertentums im 17. Jahrhundert in den Gotteshäusern D.s wider. Dass nach dem Ende der ersten Verfolgungswelle in den 1620er Jahren D. zu den größten Gemeinden der heterodoxen Remonstranten in der Republik gehörte, unterstreicht dies.

Die Beschränkung der öffentlichen Religionsausübung bis zum Ende der Republik auf die Reformierten bei gleichzeitiger Fortexistenz einer größeren katholischen Minderheit führte in D. mit 1675 ca. 4000 Katholiken wie anderwärts zur Etablierung nach außen unkenntlicher »Schuilkerken« (Schlupfkirchen). Als Gotteshäuser erlaubten sie den Katholiken die Messfeier. 1619 existierten in D. ca. fünfzig Schuilkerken. Die prominenteste wurde mit Erlaubnis des Rats 1722 in der Juffrouw Idastraat nahe St. Jakobus in einem ab ca. 1640 von den Katholiken genutztem Haus ausgebaut.

Wie in anderen Städten der Republik, so gab es auch in D. im 17. Jahrhundert sephardische und aschkenazische Juden, letztere dominierten nach der Mitte des 17. Jahrhunderts 1669-1722 diente ihnen das Obergeschoß eines Hauses in der St. Jacobstraat nahe der Nieuwe Kerk als Versammlungsort. Abgelöst wurde dieser ab 1723 durch die neue Synagoge am Brouwersloot, ebenfalls in Nähe der Nieuwe Kerk.

(4) Der räumliche Dialog zwischen ständischer und (quasi-)fsl.er Politiksphäre war kennzeichnend für das D.er Hofgebiet seit der burgundisch-habsburgischen Zeit (s.o.). Dass sich die Gewichte in der architektonischen Repräsentation zugunsten der (quasi-)fsl.en Sphäre im 17. Jahrhundert zu verschieben begannen, verdeutlicht ein stadtplanerisches Projekt.

Ausgangspunkt ist die topographische Vorprägung des Spätmittelalters, bei der die gräfliche Burg nordöstlich des zunehmend größer werdenden Dorfes lag, von dem sie durch den Buitenhof, einem größeren Platz, getrennt war. Nördlich der Burg befindet sich der Hofvijver, ein von der Haagse Beek gespeister Dünensee. Hinter der Burg, auf der dem Dorf abgekehrten Seite, lag ein großes umzäuntes Gehege, der Haagse Bos. Im Hofgebiet erfolgte östlich des Binnenhofs ab 1631 die Erschließung eines größeren Areals (Princen Plein oder Stadhoudersplein). Statthalter Friedrich Heinrich setzte sich gegen die Stände mit seinem Wunsch durch, nur wenige Grundstücke auszuweisen und den größten Teil als Freifläche unbebaut zu lassen. Die attraktivste Parzelle erwarb Johann Moritz von Nassau-Siegen für den 1633 begonnenen Bau seines stilbildenden Stadtpalais, des »Mauritshuis«. Friedrich Heinrich erhielt zwei Grundstücke an der Westseite des Plein, die er 1634 Constantijn Huygens (1596-1687) schenkte, einem hochrangigen Vertrauten und Amtsträger mehrerer Statthalter. Huygens errichtete darauf ein Palais, das stilistische Übereinstimmungen mit den Sint Sebastiaansdoelen aufweist. Mauritshuis, Huygenshuis und Sint Sebastiaansdoelen waren Beispiele »der neuen klassizistischen Architektur« (Ottenheym 2016, S. 438), deren Dekor der ständischen Ordnung folgte.

Demographischer Zuwachs seit Ende des 16. Jahrhunderts führte zu Erweiterungen der Bebauung westlich des alten Ortskerns um die neue Prinzengracht mit ab 1642 entstandenen Wohnhäusern der ständischen Eliten. Typisch für die Raumentwicklung des 17. Jahrhunderts ist das Bauverhalten der Statthalter jenseits ihrer Rolle als ständische Amtsträger. So entstand an der nordwestwärts gerichteten Ausfallstraße Noordeinde innerhalb des umgrachteten Raumes seit dem Ende der 1630er Jahre eine klassizistische Dreifügelanlage, das Palais Noordeinde. Der um 1530 als Adelshaus entstandene Vorgängerbau war 1609 von den Ständen dem späteren Statthalter Friedrich Heinrich geschenkt worden. Der Neubau sollte dem ab 1641 mit Mary, Tochter Karls I. von England, vermählten Wilhelm II., Sohn Friedrich Heinrichs und Statthalter 1647-1651, als Residenz dienen. Auch wenn dieser Plan aufgegeben worden war, diente der Bau wegen der allegorisch-mythologischen Ausgestaltung der Innenräume der Vergegenwärtigung der Ambition des Statthalterhauses, quasi-fsl.er Schutzherr der Republik zu sein.

Die Unterwerfung des Raumes gelang den Oraniern nur außerhalb der Stadt. Ca. acht Kilometer von D. entstand ab 1621 auf einem von Friedrich Heinrich von Oranien gekauften Terrain das Haus Honselaarsdijk. Kurz danach wurde mit dem Bau des Jagdpalais Ter Nieuburg bei Rijswijk in Sichweite D.s begonnen. 1630 hatte Friedrich Heinrich hier ein Landgut gekauft, das abgerissen wurde. In der Forschung wird der private Charakter des Neubaus ebenso wie seine Orientierung an französischen Vorbildern betont.

1645 wurde der Hofarchitekt Pieter Post mit dem Bau des Huis ten Bosch betraut, ebenfalls in direkter Nähe D.s und gedacht als Sommerresidenz für Amalia von Solms. Das Gelände war den Oraniern von der holländischen »Kamer van Rekening«, einer ständischen Behörde, zur Verfügung gestellt worden. Die Stände zeigten damit ihre Kooperationsbereitschaft beim Ausbau fsl.-statthalterlicher Machtprätentionen. Nachdem Tod Friedrich Heinrichs 1647 ließ Amalia von Solms den Oranjezaal von Jacob Jordaens mit einem Friedrich Heinrich verherrlichenden monumentalen Wandbild ausstatten.

Im 18. Jahrhundert waren die D. umgebenden Oranierbauten kaum noch in Gebrauch, lediglich Huis ten Bosch diente als Sommerresidenz. Das Hofleben konzentrierte sich im Stadhouderlijk Kwartier, das deutlich ausgebaut worden war. In der statthalterlosen Periode nach dem Tod Wilhelms III. 1702-1747 kam das Stadhouderlijk Kwartier außer Gebrauch. Unter Wilhelm IV. (Statthalter 1747-1751) und Wilhelm V. (Statthalter 1751-1795) rückte es wieder in seine Funktion ein.

In der Periode nach 1672, als die Statthalterschaft unter Wilhelm III. sowohl an Machtkompetenz als auch an propagandistischer Sichtbarkeit gewonnen hatte, spielten das Stadhouderlijk Kwartier und der ihm vorgelagerte, in Richtung Rathaus gelegene Buitenhof, ein ebenfalls zum gfl.en Hofgebiet gehörender, von repräsentativen Gebäuden umrahmter Platz, eine bedeutende Rolle. Dies belegt u.a. ein Kupferstich aus dem Jahr 1686 von Daniel Marot, der die D.er Kirmes in diesem Jahr zeigt. Die Fähnlein der D.er Schützengilde präsentierten sich in Waffen Wilhelm III. und seiner Ehefrau, welche die Parade von einem Fenster des Stadhouderlijk Kwartier entgegennahmen.

»In Stadtbeschreibungen aus dem 17. Jahrhundert tritt der dörfliche, grüne und offene Charakter D.s in den Vordergrund, aber immer folgen gleich darauf die Aspekte, die eher zu einer Großstadt passen, wie die vielen großartigen Paläste und Häuser des Adels und der hohen Regierungsfunktionäre. An der eigentlichen städtischen Bürgerschaft zeigen solche Texte nur wenig Interesse« (Ottenheym 2016, S. 448). Der 1610 erschienene »Nassausche Lauren Crans« von Jan Jansz. Orlers steht dafür beispielhaft. Die präzise Karte D.s aus der Mitte des 17. Jahrhunderts (Joan Blaeu: Toneel der Steden van Holland, Westvrieslandt en Utrecht, 1652) dokumentiert ebenfalls diese Besonderheit. Sie zeigt die Zentralität des Binnenhofes und die großzügige Gestaltung der »Grafeljkheid«, ohne die stadtbürgerlichen Einrichtungen zu vernachlässigen. Die Karte nimmt im Darstellungsmodus frühere Stadtpläne aus den 1570er und 1580er Jahren auf.

Auch wenn D. rechtlich keine Stadt war, besaß es ein beeindruckend großes Rathaus. Beim ersten Rathausbau handelte es sich um die zentral am Markt neben der Gemeindekirche St. Jakobus, ca. 300 m westlich vom Binnenhof gelegene Niederlassung (in Form einer Stadtburg) der Adelsfamilie Brederode, die Graf Albrecht 1392/93 der Familie entzogen hatte als Strafe für deren Beteiligung am Komplott zur Ermordung seiner Geliebten Aleid van Poelgeest und dem Ort D. als »dorpshuys« übereignete. 1561 bis 1565 erfolgte der aus eigenen, eigentlich für eine Ummauerung gedachten Mitteln finanzierte Umbau im repräsentativen Renaissancestil; den Giebel zierten Figuren, die Glaube, Hoffnung, Liebe, Kraft und Gerechtigkeit allegorisierten. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde es um einen Glockenturm ergänzt, 1733 kam noch ein Flügel in französischem Stil hinzu.

(5) Die Stadt-Umland-Beziehungen D.s sind durch die Rolle als zunächst gräfliche Residenz samt der sich seit dem 15. Jahrhundert herausbildenden administrativen bzw. während der republikanischen Zeit durch die statthalterlich-höfischen und ständischen Institutionen geprägt. Angesichts der schwach entfalteten Rechtsautonomie der Bürgergemeinde sind die Einflüsse der Landesherrschaft, zunächst der Grafen, ab den 1580er Jahren der holländischen Stände, alleine durch die Tatsache, dass ihr ein wesentlicher Teil des urbanen Raumes, des Hofgebietes, unterstand, auf die innerörtlichen Strukturen deutlich größer, als die Wirkungen der Bürgergemeinde in das Umland. Im 17. Jahrhundert wird das Umland baulich geprägt durch die Schlossbauten der Oranier und durch den Erwerb von Landgütern (»Buitenverblijven«) durch Hofangehörige. So wurde für Constantijn Huygens in unmittelbarer Nähe D.s das Landhaus »Hofwijck« in den 1640er Jahren errichtet. Jacob Cats nahm 1652 das im Dünengürtel gelegene Landhaus »Sorghvliet« (Zorgvliet) in Gebrauch, das 1675 in den Besitz von Hans Willem Bentinck kam.

Bemerkenswert ist die D.er Tuchproduktion, die im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts größeren Umfang erreichte und deren Produkte beispielsweise im Hanseraum weiten Absatz fanden.

(6) Da D. kein Stadtrecht und keine Stimme in der holländischen Ständeversammlung besaß, kann der Ort trotz seiner großen Einwohneranzahl nicht als vollgültige Stadt im Rechtssinn bezeichnet werden. Gleichwohl erreichte er durch gräfliche Privilegierungen seit dem späteren 14. Jahrhundert etliche Selbstverwaltungsrechte, die denen einer Landstadt ähneln. Die Präsenz der Grafen bis zur Übernahme der Herrschaft durch das Haus Burgund, die permanente Existenz gfl.er und landständischer Institutionen mit ihrer Konzentration im Binnenhof mit dessen eigenständigem Rechtsraum sowie die im Vergleich zu den holländischen Großstädten ökonomische Zweitrangigkeit des Ortes sorgten jedoch für eine große Abhängigkeit der politischen Handlungsfähigkeit der Bürgergemeinde von den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen Hollands.

Mit der Etablierung der niederländischen Republik wurde D. zu ihrem politischen Zentrum. Mit der Gegenwart der oranischen Statthalter und der holländischen wie gesamtrepublikanischen Institutionen wurde D. in eine sich verdichtende republikanische Staatlichkeit integriert, welche die Verflechtung sowohl der ansässigen Eliten als auch der Bürgergemeinde mit politisch-sozialen Strukturen und Entwicklungen der Republik vertiefte und quasi-städtische Autonomie weitgehend obsolet werden ließ. »Der ständisch-fürstliche Hybridcharakter D.s als Residenzort […] weist zu Zeiten der Republik durchaus Kontinuität zum Spätmittelalter auf. Das ist […] aber nicht als ungleichzeitiger Rest der Vergangenheit zu werten, sondern spiegelt […] recht exakt die komplexe Mischstruktur ständischer und fsl.er Elemente in der republikanischen Verfasstheit wider« (Mörke 2021, S. 215f.).

(7) Ungedruckte Quellen zur Geschichte Den Haags finden sich im Haags Gemeentearchief, hier: Oud Archief van de Gemeente ’s-Gravenhage 1313-1815 (Bestandsübersicht digital zugänglich, gedrucktes Inventar 1868, verschiedene Nachdrucke), zum Haus Oranien-Nassau und Den Haag im Koninklijk Huisarchief, Den Haag (Bestände im Wesentlichen geordnet nach Statthalterpersonen) sowie im Nationaal Archief, Den Haag (früher Algemeen Rijksarchief, Eerste Afdeling, hier u.a. zur Hofgeschichte der Bestand: Nassause Domeinraad, Archivnr. 1.08.01 und 1.08.11, weitere Bestände zu den in Den Haag ansässigen gräflichen und ständischen Institutionen). Das Inventar des Nationaal Archief ist digital zugänglich. Digitale Recherchemöglichkeiten (u.a. zur mittelalterlichen Geschichte der Grafschaft Holland) bietet das Huygens Institute for the History of the Netherlands (www.huygens.knaw.nl).

Orlers, Jan Jansz., Haestens, Hendrick van: Den Nassauschen Lauren-Crans, Leiden 1610 (ND Amsterdam 1979). - Huygens, Constantijn: Stede-stemmen en dorpen (Otium Libris sex 1625), hg. von Claas W. de Kruyter, Zutphen 1981 (Klassiek letterkundig pantheon, 223).

Oorkondenboek van Holland en Zeeland tot 1299, hg. von Anton Carl Frederik Koch u.a., 4 Bde., ’s-Gravenhage 1970-1997 (digitalisiert verfügbar über das Huygens Instituut, s.o.). - Landwehr, John: Splendid Ceremonies. State Entries and Royal Funerals in the Low Countries, 1515-1791, Nieuwkoop/Leiden 1971.

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Olaf Mörke