Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Wismar

Wismar

(1, 2) Gefördert durch mecklenburgische Fürsten und die Stadt Lübeck entstand W. (Name 1167 bezeugt) in den 1220er Jahren aus der Marktsiedlung mit St. Marien und der älteren Hafensiedlung mit St. Nikolai als Pfarrkirchen. Vor 1250 erfolgte die Errichtung der Neustadt mit St. Georgen. Gelegen an der Südspitze der W.bucht und geschützt durch die vorgelagerte Insel Poel, war W. als Hafen- und Handelsstadt prädestiniert. Hier trafen die Straßen von Lübeck nach Rostock und von W. nach Schwerin aufeinander. Die Stadt wurde regelmäßig angelegt und war seit den 1270er Jahren durch eine Mauer umgrenzt, die um 1470 36 Türme, Tore und Wieckhäuser zählte. Der Marktplatz gehörte zu den größten in Norddeutschland. Bis 1348 lag die Stadt in der Herrschaft, von 1348 bis 1648 im Herzogtum Mecklenburg(-Schwerin), von 1648 bis 1803/1903 gehörte sie zum Königreich Schweden.

Nach der sogenannten ersten Landeshauptteilung (1229 bis 1235/37) verlegte Johann I. († 1264) 1257 seinen Hauptsitz von der Mecklenburg nach W. Während der langen Haft Heinrichs I. (reg. 1264–1302) in Kairo (1272–1298) entwickelte sich W. zum herrschaftlichen Zentralort als Sitz der Landesherrin Anastasia und der Regentschaft für ihre noch unmündigen Söhne sowie für Heinrich II. (reg. 1286/1302–1329). In W. fanden mehrmals Versammlungen mit der Ritterschaft, kirchlichen Amtsträgern, Städtevertretern und Gesandten anderer Fürsten statt. Von 1329 bis 1336 war W. Sitz des Regentschaftsrats für die noch unmündigen Landesherren Albrecht und Johann.

Die landesherrliche Familie verfügte bis ins 17. Jahrhundert über mehrere Höfe und Grundstücke in allen drei Kirchsprengeln der Stadt. Der ab 1300 angelegte unbefestigte Haupthof (später Fürstenhof) östlich der Pfarrkirche St. Georgen wurde fortan dauerhaft genutzt. Andere Liegenschaften gehörten zum Leibgedinge der Fs.innen. Anastasia, deren Stadthof sich gegenüber dem Franziskanerkloster befand, begründete 1289 in dessen Kirche eine landesherrliche Grablege, die bis Mitte des 14. Jahrhunderts als solche fungierte. In der Kirche des Dominikanerklosters, das sich in der Nähe eines anderen landesherrlichen Hofes befand, wurden Anfang des 16. Jahrhunderts zwei Hzg.innen beigesetzt.

W. blieb bis Ende des 14. Jahrhunderts landesherrschaftlicher Zentralort, wenngleich Heinrich II. nach 1304 aus verschiedenen Gründen Sternberg bevorzugte. Nach dem Verkauf der Grafschaft Schwerin an die Herzöge von Mecklenburg 1358 rückte Schwerin bezüglich der Aufenthaltsdauer und -häufigkeit an die Spitze. Bis Mitte des 16. Jahrhunderts blieb W. für diplomatische, politische, rechtliche und repräsentative Handlungen der Landesherren bedeutend. Durch die 1648 erfolgte Abtretung W.s an das Königreich Schweden ging diese Funktion verloren. Im Fürstenhof nahm das Schwedische Tribunal seinen Sitz.

Um 1475 lebten in W. zwischen 8000 und 9000 Einwohner, zusammen mit Rostock war W. die mit Abstand größte mecklenburgische Stadt im Spätmittelalter. Rats- und Kaufmannsfamilien wohnten vor allem im St. Marien-Sprengel, Handwerkerfamilien besonders im St. Nikolai-Sprengel beim Hafen.

Der seit 1241 belegte Rat rekrutierte sich im 14. Jahrhundert fast ausschließlich aus Brauern und Kaufleuten, nur vereinzelt aus Handwerkern und Juristen. 1266 stattete Heinrich I. W. mit Lübischem Recht aus. Nach dem endgültigen Erwerb der Vogtei 1373 oblag dem Rat die Gerichtsbarkeit, Appellationen bzw. Urteilsschelten ergingen an den Lübecker Rat (1582 stellte man Prozessierenden frei, das hzl.e Hofgericht oder den Lübecker Rat anzurufen). Gerichtsherren leiteten das Niedere Gericht. Zeitweilig agierten Bürgerausschüsse neben dem Rat. In der Regel amtierten vier Bürgermeister, darunter einer als Wortführer, der über das große Stadt- und das Sekretsiegel sowie die Torschlüssel verfügte. Seit dem 16. Jahrhundert ist ein Syndikus bezeugt. Versammlungen und Wahlen sowie die Entrichtung von Steuer- und Wachgeldern erfolgten getrennt nach Pfarrsprengeln. Zünfte (in W. Ämter) existierten seit dem 13./14. Jahrhundert, sie wurden durch ihre Werkmeister vertreten. Seit Ende des 16. Jahrhunderts verwendete man die Siegel der Wollenweber, Schmiede, Schuster und Bäcker zusammen mit dem Stadtsiegel für die Beglaubigung gesamtstädtischer Dokumente. Die große Versammlung aller Bürger mit Bürgersprache erfolgte seit Mitte des 14. Jahrhunderts einmal jährlich.

Geistliche und landesherrliche Bedienstete (1266 wurden Vögte, Münzer, Zöllner, Müller, Juden und die Vorsteher der Höfe genannt) waren von der städtischen Verwaltung eximiert. Bei Abwesenheit ließen sich die Landesherren durch einen Vogt vertreten. Die landesherrlichen Burgen bzw. befestigten Sitze boten Anlass für Konflikte. 1300 verzichteten Heinrich I. und Heinrich II. gegenüber dem Rat auf die Errichtung neuer Burgen. Nach einem bewaffneten Konflikt 1310/11 reduzierte Heinrich II. die städtischen Freiheiten und Privilegien erheblich. So erhielt er Vogtei und Zoll unentgeltlich zurück sowie einen Schuldenerlass; an der Stadtmauer errichtete er einen befestigten Hof mit Turm (nach seinem Tod abgekauft und abgerissen). Bis 1324 fungierten Vogt und Rat gemeinsam als Aussteller städtischer Urkunden. Einkünfte aus Vogtei, Münze und Zoll zu W. gehörten im 13./14. Jahrhundert der landesherrlichen Familie, wurden aber oftmals verpfändet. 1359 übernahm die Stadt dauerhaft das Münz-, 1373 das Vogtei- und das Zollrecht. An landesherrlichen Steuern entrichtete W. nur eine fixierte Gebühr und außerordentliche Beden.

Wichtigster Gewerbezweig war die Brauerei, die seit Ende des 14. Jahrhunderts nur den Hauseigentümern gestattet war (1465 über 180 Bürger). Ferner waren Wollenweber, Schmiede und Schuster bedeutend. Den Hafen durften ausschließlich die Bürger nutzen. Neben Bier verschifften sie Getreide, Mehl und Malz sowie graue Laken und Lüneburger Salz vor allem nach Bergen, Laken auch nach Livland. Importiert wurden Stockfisch aus Bergen, Hering von Schonen und Tuche aus Flandern. Intensive Handelsbeziehungen bestanden nach Skandinavien, Livland und Preußen.

(3) W. gehörte bis zur Reformation zum Bistum Ratzeburg (Ebm. Bremen-Hamburg). Die Aufsicht oblag dem Propst von Rehna und einem bfl.en Offizial. Nach Einführung der Reformation war W. Sitz eines Superintendenten. W. besaß ursprünglich zwei Pfarrkirchen (St. Marien, St. Nikolai) mit je eigenem Sprengel, die man im 14. Jahrhundert zu monumentalen Backsteinbauten erweiterte. Die Patronate lagen seit 1260 bei den Landesherren, 1321/1322 übertrug Heinrich II. diese an Bischof und Domkapitel von Ratzeburg. 1279 erhielt der Rat von den Landesherren das Patronat über die beiden Pfarrschulen und finanzierte im Gegenzug einen Priester für die Memoria der Fürstenfamilie in der Marienkirche. St. Georgen, dessen Patrozinium auf Johann I. und Heinrich I. zurückgehen dürfte, wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zu errichten begonnen und im 15. Jahrhundert zu einer Großkirche mit signifikantem Querschiff ausgebaut. Heinrich I. hatte 1270 das Patronat für St. Georgen dem Deutschordenshaus in Riga übertragen, wo es bis 1356 verblieb. Im 16. Jahrhundert nutzten die Landesherren eine Empore in der Nordostkapelle, die seit 1516 durch einen überirdischen Gang mit dem benachbarten Fürstenhof verbunden war. Anfang des 15. Jahrhunderts nahmen die Herzöge wieder das Recht der Priesterpräsentation in allen drei Pfarrkirchen wahr.

Mitte des 13. Jahrhunderts errichteten die Franziskaner ihr Kloster auf landesherrlichem Areal. Die Landesherrin Anastasia förderte seit den 1270er Jahren die endgültige Etablierung der Brüder und legte 1291 den Grundstein für das neue Kirchenschiff. Die Franziskanerkirche fungierte bis Mitte des 14. Jahrhunderts als wichtigste Grablege der landesherrlichen Familie nach dem Zisterzienserkloster Doberan. Hier wurden u. a. Anastasias Sohn Johann III. († 1289), die beiden ersten Gemahlinnen Heinrichs II., Beatrix von Brandenburg († 1314) und Anna von Sachsen-Wittenberg († 1327), sowie Anastasia († 1317) selbst begraben. Nach der Reformation dienten die Klostergebäude seit 1541 als Große Stadtschule. Die Klosterkirche bestand als evangelisches Gotteshaus fort (1816/22 abgebrochen).

Die Dominikaner ließen sich 1292/93 im Südosten der Stadt in der Nähe eines landesherrlichen Hofes und des Marktplatzes nieder, gemeinsam von Landesherr und Rat gefördert. Geweiht wurde die Kirche erst 1397. In W. tagten 1365, 1404 und 1439 Provinzialkapitel. Dominikanerbrüder wirkten an der Stadt- und Landesverwaltung mit, so als Stadtschreiber und hzl.er Pönitenziar, das Kloster diente für landesherrlich-städtische Beratungen. Landesherr und Rat veranlassten 1468 gemeinsam die observante Reform. Während der Reformationszeit standen die Dominikaner einige Jahre unter landesherrlichem Schutz. In der Klosterkirche bestattete man die Hzg.innen Sophie († 1504) und ihre Schwester Margarethe († 1526).

Das Schweriner Domstift, das Kloster Cismar (Benediktiner) in Schleswig-Holstein, die in Mecklenburg gelegenen Klöster Doberan (Zisterzienser) und Neukloster (Benediktinerinnen / Zisterzienserinnen) sowie die Antoniterpräzeptorei Tempzin und die Deutschordenskommende Krankow (bei W.), zudem der Deutsche Orden zu Riga unterhielten Stadthöfe oder Häuser in W. Ende des 13. Jahrhunderts existierten zwei, seit Anfang des 14. Jahrhunderts drei Beginenkonvente. Weitere geistliche Einrichtungen waren das um 1250 entstandene Hl.-Geist-Spital (weitgehend erhalten) und das seit 1260/1285 belegte Hospital St. Jakob, 1340 als Leprosorium bezeichnet.

Nur in der Georgenkirche gab es Kapellen von Adligen sowie eine Kapelle der Landesherren. 1483 wirkten insgesamt rund 150 Vikare in W., die sich im Großen und im Kleinen Kaland sowie in der Marien-Gertruden-Bruderschaft organisierten; in allen dreien konnten Laien mitwirken. Die 1483 gegründete Rosenkranzbruderschaft wurde besonders von den Dominikanern unterstützt. Im 15. Jahrhundert ist ein Kaland der Zwölf Brüder belegt.

Juden sind erstmals 1266 bezeugt. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts durften sie auf Anordnung des Rates nicht mehr in der Stadt wohnen.

(4) Vom 14. bis 16. Jahrhundert war W. häufig Ort von Hoftagen und Turnieren sowie dynastischer Ereignisse der mecklenburgischen Herzöge (1505 Leichenbegängnis für Magnus II. in der Georgenkirche, 1513 Hochzeitsfeier Heinrichs V. mit begleitendem Turnier). 1506 bis 1512/13 ließ Heinrich V. das »Alte Haus« des Fürstenhofes umgestalten (Westteil erhalten). Unter Johann Albrecht I. erfolgten 1553/54 die Errichtung des imposanten dreigeschossigen »Neuen Hauses« und dessen aufwändige Innenausstattung. Der Terrakottaschmuck an den Fassaden prägte auch andere Bauten (im 19. Jahrhundert als »Johann-Albrecht-Stil« rezipiert). 1555 fand in W. das mehrtägige Beilager Johann Albrechts I. mit Anna Sophia von Preußen statt, für die finanzielle Unterstützung musste die Stadt eine mehrjährige Steuer erheben. Die Landesteilungen von 1518 und 1555 wurden in W. beschlossen. Im Fürstenhof gab es eine archäologisch nachgewiesene Bronzegießerei, die wohl von der Mitte des 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts in Betrieb war. Die älteste im W.er Archiv erhaltene Ansicht (»Abconterfeitung der Stadt Wießmer«) von Hans Weigel datiert um 1550. Der Fürstenhof ist erst auf späteren Ansichten zu erkennen, so auf einem Kupferstich von Georg Braun und Franz Hogenberg von 1595 (vgl. Abschnitt 7).

(5) Die Ausdehnung des Stadtfeldes erreichte insgesamt eine Fläche von ca. 2850 ha, wozu u. a. eine separate Weide für jedes Kirchspiel gehörte. Die Bürger betrieben in größerem Maße Landwirtschaft, insbesondere der für das Brauwesen wichtige Hopfenanbau (seit 1250 belegt) ist zu nennen. Die Stadt verpachtete etwa 150 Hopfengärten, dazu kamen zahlreiche private. Für die Stadt und ihr näheres Umfeld galt Marktzwang. W. verfügte seit dem 13./14. Jahrhundert über königliche Privilegien für den Handel in Dänemark, Norwegen, Schonen und Schweden. Wichtigste Handelspartner der seit dem 13. Jahrhundert in die Hanse integrierten Stadt waren Lübeck, Bergen, Danzig und zeitweilig Stockholm. Im Bereich der W.er Bucht konnten die Ansprüche von Küstenbewohnern, Strand- und Landesherren auf die gestrandeten Güter verunglückter Schiffe reduziert werden, einzig Bergelohn wurde gezahlt.

In der Hanse gehörte W. seit Mitte des 14. Jahrhunderts zur Gruppe der Wendischen Städte (mit Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Rostock) unter Führung Lübecks und beteiligte sich an den Kriegen gegen König Waldemar IV. von Dänemark († 1375). Im 15. Jahrhundert agierte W. häufig zusammen mit Lübeck und Rostock gegen die mecklenburgischen Herzöge 1482 schlossen W. und Rostock ein Bündnis, das zur Sicherung der Land- und Wasserstraßen sowie zur Verteidigung ihrer Privilegien dienen sollte. Im 16./17. Jahrhundert wehrte sich W. kontinuierlich gegen die Einführung landesherrlicher Polizeiordnungen und anderer Regelungen. Die Einbeziehung in die landesherrliche Gerichtshoheit vermochte die Stadt aber nicht zu verhindern.

Im 15. Jahrhundert hatten die mecklenburgischen Teilherrschaften jeweils eigene Ständeversammlungen. Nach deren Vereinigung trat 1484 in W. der erste gesamtmecklenburgische Landtag zusammen. Bis zum 16. Jahrhundert konnte die Stadt frei Bündnisse schließen, wenn sie sich nicht gegen die Landesherren richteten; seither bestritten ihr die Herzöge dieses Recht.

(6) In den 1270er Jahren wurde W. der Zentralort für die Teilherrschaft Mecklenburg. Spätestens seit den 1320er Jahren besaß die Stadt diese Funktion auch bezüglich der Herrschaft Rostock. W. war Sitz zweier Regentschaften und bis Mitte des 14. Jahrhunderts wichtigster landesherrlicher Aufenthalts-, Repräsentations-, Verhandlungs- und Versammlungsort, bevor Schwerin an diese Stelle trat. Bis ins 17. Jahrhundert fanden in W. jedoch weiterhin repräsentative landesherrliche Veranstaltungen statt.

Im 13./14. Jahrhundert verfügten die Landesherren über die Vogtei-, Münz- und Zollrechte sowie über Grundstücke und Höfe in allen Pfarrsprengeln W.s. Erst nach der Mitte des 14. Jahrhunderts behielt W. die Vogtei-, Münz- und Zollrechte dauerhaft und entrichtete nur noch wenige landesherrliche Steuern. W. erlangte ein beachtliches Maß an Autonomie gegenüber den Landesherren. Deren Einfluss auf die Stadt wurde im Laufe des Spätmittelalters sukzessive eingeschränkt, aber nie vollends beseitigt. Allerdings reichte die hzl.e Autorität im 15./16. Jahrhundert nicht dafür aus, häufiger Land- und Rechtstage in W. stattfinden zu lassen. Die im 17. Jahrhundert intendierte Verlegung des Hof- und Landgerichts nach W. scheiterte am Widerstand des Rates.

(7) Archivalien sind überliefert im Landeshauptarchiv Schwerin sowie im Archiv der Hansestadt Wismar, darunter auch Ansichten, Karten, Lagepläne und Grundrisse aus dem 17./18. Jahrhundert, teilweise gedruckt in: Straßenatlas Wismar 1998, Berlin 1998. Stadtpläne und -ansichten (16. bis 19. Jahrhundert) finden sich bei Techen, Friedrich: Geschichte der Seestadt Wismar, Wismar 1929, Tafeln 1–76. – Schröder, Dietrich: Papistisches Mecklenburg, 2 Bde., Wismar 1741.

Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bde. 1–8 (1863–1875), 25 A (1936). – Das älteste Wismarsche Stadtbuch von etwa 1259 bis 1272, im Auftrage der Seestadt Wismar hg. von Friedrich Techen, Wismar 1912 (Festschrift für die Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins und des Vereins für Niederdeutsche Sprachforschung Pfingsten 1912). – Das Zweite Wismarsche Stadtbuch. 1272–1297, bearb. von Lotte Knabe unter Mitwirkung von Anneliese Düsing, 2 Tle., Weimar 1966 (Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte, N.F., XIV, 1, 2). – Mecklenburgische Reimchronik des Ernst von Kirchberg, hg. von Christa Cordshagen und Roderich Schmidt, Köln/Weimar/Wien 1997.

(8)Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler, Bd. 2 (1898). – Techen, Friedrich: Geschichte der Seestadt Wismar, Wismar 1929 (ND Schwerin 1993). – Grewolls, Antje: Die Organisation des mittelalterlichen Pfarrkirchenbaues in den Städten Wismar, Rostock, Stralsund und Lübeck, in: Mecklenburgische Jahrbücher 111 (1996) S. 33–67. – Ludwig, Steve: St. Georgen zu Wismar. Die Geschichte einer mittelalterlichen Pfarrkirche vom 13. bis zum frühen 16. Jahrhundert, Kiel 1998. – Stuth, Höfe und Residenzen (2001). – Der Fürstenhof zu Wismar, Red. von Dirk Handorf, Schwerin 2005 (Baukunst und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, 1). – Minneker, Ilka: Vom Kloster zur Residenz. Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg, Münster 2007. – Fouquet, Gerhard, Rabeler, Sven: Juden in den Ostseestädten Wismar und Rostock im Mittelalter – ein Vergleich, in: Jahrbuch für Regionalgeschichte 30 (2012) S. 17–36. – Huschner, Anke: Anastasia von Pommern, Herrin von Mecklenburg (1264–1317). Handlungsspielräume und Lebensführung einer mittelalterlichen Fürstin, in: Mecklenburgische Jahrbücher 130 (2015) S. 7–44. – Huschner, Anke, Huschner, Wolfgang: Helmold von Plesse in Mecklenburg, in: Maueranker und Stier (2015), S. 184–194. – Neumeister, Peter, Holst, Jens Christian, Neustadt, Cornelia: Krankow/Wismar, Deutscher Orden, in: Mecklenburgisches Klosterbuch, Bd. 1 (2016), S. 421–428. – Ulpts-Stöckmann, Ingo, Rütz, Torsten, Schöfbeck, Tilo, Huschner, Anke: Wismar. Dominikaner, in: Mecklenburgisches Klosterbuch, Bd. 2 (2016), S. 1179–1201. – Huschner, Wolfgang, Schäfer, Heiko: Wismar. Franziskaner, in: Mecklenburgisches Klosterbuch, Bd. 2 (2016), S. 1203–1228.

Wolfgang Huschner