(1) S., gelegen am Westufer des Großen S.er Sees, lag im Frühmittelalter im Bereich einer slawischen Siedlungskammer; um 800 gab es etwas weiter nördlich des Sees an der Mildenitz eine slawische Burg (heute S.er Burg), die jedoch keine Siedlungskontinuität mit der späteren Stadt S. hat. Als Stadt entstand S. im 13. Jahrhundert unter Pribislav von Parchim-Richenberg. Mitte des 13. Jahrhunderts gelangte S. von der Herrschaft Parchim an die Herrschaft Mecklenburg. In der Landesteilung von 1352 fiel der Landstrich dem Herzogtum Mecklenburg-Stargard zu. Heinrich II. von Mecklenburg (1268–1329, als Mitregent 1298–1302, allein 1287–1298 und 1302–1329) erkor S. in den ersten drei Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zu seiner Residenzstadt, da dieser Ort eine zentrale Lage inmitten der mecklenburgischen Landesteile besaß. Nach seinem Tod war die Stadt noch für anderthalb Jahrzehnte lang Witwensitz für Heinrichs überlebende dritte Frau Agnes († 1343 oder später). In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verlor S. unter den Erben Heinrichs II. die Residenzfunktion, ohne sie je wieder zu erlangen. Der Grund hierfür lag in der Verpfändung nahezu des gesamten herrschaftlichen Grundbesitzes an Adlige durch den wegen mehrerer Fehden hochverschuldeten Heinrich II., weswegen an diesem Ort die wirtschaftliche Grundlage zur Unterhaltung der Hofhaltung fehlte. S. wurde Sitz eines (Land-)Vogts; die Verpfändungen waren derart weitreichend, dass die verbliebenen Einkünfte kaum die Ausgaben des Vogts deckten. Im 15. Jahrhundert verpfändeten die Stargarder Herzöge Vogtei und Stadt S. verschiedentlich an lokale Adelsgeschlechter, wobei sich die Pfandnehmer nicht in S. niederließen. Dauerhaft eingelöst wurde das Pfand erst, nachdem die Linie Stargard 1471 erloschen und ihre Güter an die mecklenburgische Hauptlinie zurückgefallen waren. Von allen Landesteilungen des 16. Jahrhunderts war S. ausgenommen. Zu dieser Zeit besaßen die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Güstrow die Stadt gemeinsam. Seit 1621 gehörte S. allein dem Herzogtum Mecklenburg-Schwerin zu. 1622–1667 war S. Sitz des Hof- und Landgerichts, ehe dieses nach Parchim verlegt wurde. 1774 wurde S. Sitz einer Superintendentur.
(2) Die 1256 erstmals erwähnte Stadt S. hatte Pribislav von Parchim-Richenberg als Landesherr zwischen 1238 und 1256 gegründet und mit Parchimer Stadtrecht versehen. Nach dem Stadtbrand von 1309 erhielt S. von Heinrich II. von Mecklenburg das sog. Große Privileg, mit der er das Parchimer Stadtrecht bestätigte, der Stadt zwei Dörfer und mehrere Fischrechte übereignete. Die Gerichtsbarkeit wurde stets vom städtischen Rat ausgeübt gegen Abführung eines Anteils an den Gerichtsbußen sowie Erlegung einer jährlichen Gebühr an den Stadtherrn, der sich in der Stadt durch einen Vogt vertreten ließ. Mit der Hofhaltung Heinrichs II. kamen mehrere Adlige nach S., wo sie Burglehnshöfe erwarben (vor allem in der Ritterstraße) und früh städtische Ämter übernahmen, u. a. das des Bürgermeisters, obwohl sie nicht der städtischen Gerichtsbarkeit unterlagen, sondern der des landesherrlichen Vogts. Die Entwicklung S.s überschritt die in der Gründungsphase mit Mauern abgesteckten Stadtgrenzen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht. Im Dreißigjährigen Krieg und durch Brände 1659 und 1741 mehrmals zerstört, blieb S. klein, zumal sich nach dem letzten Brand der Wiederaufbau verzögerte. Um 1800 bestand die Stadt aus 200 Häusern, in denen ungefähr 1100 Menschen lebten. Das Handwerk blieb auf den lokalen Markt ausgerichtet, Haupterwerbszweig war die Landwirtschaft. Vor dem Judenpogrom 1492 gab es eine nicht unbedeutende jüdische Gemeinde.
(3) Die frühgotische St. Maria- und St. Nikolauskirche wurde um 1300 erbaut. In derselben entwickelten sowohl städtische Ratsfamilien als auch umliegender Landadel eine Stiftungstätigkeit, die Kirche verfügt noch heute über umfangreichen Wappenschmuck. Förderlich war zudem Heinrich II., indem er 1328 der Kirche das Dorf Loiz schenkte. Ende des 15. Jahrhunderts erhielt die Stadtkirche regen Zulauf aufgrund der nach einem 1492 wegen angeblicher Hostienschändung vorgenommenen Judenpogroms einsetzenden Wallfahrt, die dazu führte, dass dem Kirchenbau eine Blutskapelle angefügt wurde. Von der einstigen Kirchenausstattung ist nichts erhalten. Was die Reformation im 16. Jahrhundert bestehen ließ, vernichtete der Brand 1741.
Neben der Stadtkirche gab es drei Kapellen, die während des Spätmittelalters gleichermaßen mit Stiftungen bedacht wurden. Das seit dem 13. Jahrhundert bestehende St. Jürgen-Hospital lag außerhalb der Stadtmauern. Mit der Reformation setzte der Verfall der Baulichkeiten ein. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde das Hospital abgerissen. Im Stadtzentrum befand sich das seit Mitte des 14. Jahrhunderts erwähnte Hl.-Geist-Haus. Diese kirchliche Einrichtung ging gleichfalls während der frühen Neuzeit ein. Die vermutlich erst im 15. Jahrhundert erbaute Gertrudenkirche lag wiederum außerhalb der Stadt. Sie überdauerte nach der Zusammenlegung mit St. Jürgen und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts abgerissen. 1314, in der Residenzzeit unter Heinrich II., ist ein Ritterkaland belegt, dessen personelle Zusammensetzung unklar ist.
Ein Kloster wurde erst an der Wende zur frühen Neuzeit gegründet, als Herzog Magnus II. von Mecklenburg 1500 den Augustinern die verfallene Burg als Bauplatz übertrug. Das Augustinerkloster bestand jedoch nur für kurze Zeit, da der Konvent sich bereits vor der Gemeinde in den 1520er Jahren der lutherischen Lehre anschloss und sich auflöste. Erst in den 1530er Jahren hatte sich die lutherische Glaubensrichtung durchgesetzt, da S. aus der altgläubigen Wallfahrt wirtschaftlichen Nutzen zog. Die einstigen Klostergebäude verfielen gänzlich. Im 18. Jahrhundert erfolgte der Abriss, das Gelände wurde zur städtischen Wohnbebauung freigegeben.
(4) S. erhielt bei Stadtgründung ein regelmäßig geformtes Straßennetz. Der rechteckige Marktplatz befindet sich in der nördlichen Stadthälfte. An seiner Nordseite liegt das Rathaus. Die Stadtkirche grenzt östlich an den Markt. Südöstlich der Stadtkirche erbaute Heinrich II. von Mecklenburg zu Beginn des 14. Jahrhunderts auf einer kleinen Anhöhe unmittelbar an der Stadtmauer eine Burg. Nach Bauabschluss hielt er sich häufiger in S. auf als in seinen übrigen Residenzen. Die Burg verfiel anschließend zusehends, im Jahr 1500 wurde das Gelände den Augustinern zur Errichtung eines Klosters überlassen. Hervorzuheben ist, dass es in S., vor allem in der Ritterstraße, mehr Wohnhäuser bzw. Stadthöfe Mecklenburger Landadelsfamilien gab als in anderen mecklenburgischen Städten.
(5) S. besaß eine zentrale Lage in dem Herrschaftsgebiet der Herren bzw. Herzöge von Mecklenburg. S. war über Landwege von den anderen Orten Mecklenburgs aus gut erreichbar. Nach den Landesteilungen lag S. an der Nahtstelle zwischen den Teilherrschaften, weswegen S. als Ort für Verhandlungen (bspw. 1354 und 1356 für das Landfriedensgericht) bedeutend war. Im Lauf der frühen Neuzeit wurden mehrere Landtage in S. abgehalten, bedeutsam war der von 1549, auf dem die Einführung der Reformation in ganz Mecklenburg beschlossen wurde. 1572–1621 besaß S. das Vorrecht als Landtagsort. Nicht nur die städtische Feldmark wurde um die gelegten Dörfer Luckow, Dämelow, Schönfeld, Buchholz und Petschow erheblich erweitert, sondern Familien der S.er Führungsschicht erwarben auch in vielen umliegenden Dörfern Besitzanteile, womit sie sich dem mecklenburgischen Landadel annäherten.
Das hzl.e Amt S. zählte während der frühen Neuzeit zu den kleinsten des Landes. Ende des 16. Jahrhunderts betrugen dessen jährliche Einkünfte ungefähr 700 Gulden. Im 18. Jahrhundert wurde das Amt S. aufgelöst und mit dem Domanialamt Warin zusammengelegt.
(6) S.s Entwicklung als Residenzstadt war eng verknüpft mit der Herrschaft und Hofhaltung Heinrichs II. von Mecklenburg; seiner überlebenden Frau diente S. als Witwensitz. Die häufige Anwesenheit des Landesherrn und seines Hofs führten zur Niederlassung des Adels in der Stadt (landesherrliche Stiftung an der Kirche, Ritterstraße, Ritterkaland, adliger Bürgermeister). Durch das Veräußern nahezu allen landesherrlichen Besitzes in der S.er Gegend wurde der weiteren landesherrlichen Präsenz weitgehend der Boden entzogen. S. behielt bis weit in die frühe Neuzeit hinein Bedeutung als Ort von politischen Verhandlungen sowie zeitweise als Sitz von Landesbehörden. Adlige Familien blieben auch nach Wegfall der Hofhaltung in S. präsent. So ganz unbedeutend kann S. nicht gewesen sein, denn immerhin gab es bis zum Pogrom 1492 eine größere jüdische Gemeinde. Einen Einschnitt in die Stadtgeschichte stellte der Stadtbrand von 1741 dar, von dem S. sich nicht erholen sollte, so dass sich S. nunmehr nur wenig von anderen mecklenburgischen Landstädten unterschied.
(7) Im Mecklenburgischen Urkundenbuch (1863–1977) ist die urkundliche Überlieferung bis zum Jahr 1400 abgedruckt. Die mecklenburgischen Schriftquellen des 15. Jahrhunderts sind überwiegend durch eine am Landeshauptarchiv Schwerin geführte Regestenkartei erschlossen. Zur frühen Neuzeit ist von den Schweriner Aktenbeständen insbesondere das Domanialamt Warin von Interesse. Hingegen wurden die im Sternberger Rathaus gelagerten Urkunden und Akten im Dreißigjährigen Krieg vernichtet. Desgleichen ist die Fülle der Sternberger Kirchenurkunden nur aus den in Schwerin aufbewahrten Abschriften und Regesten bekannt.
(8)Lisch, Friedrich: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 12 (1847) S. 187–306. – Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler, Bd. 4 (1901), S. 134–148. – Hoffmann, Karl: Die Stadtgründungen Mecklenburg-Schwerins in der Kolonisationszeit vom 12. bis zum 14. Jahrhundert auf siedlungsgeschichtlicher Grundlage, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 94 (1930) S. 1–200, hier: S. 107–109. – Ende, Horst: Die Stadtkirchen in Mecklenburg, Berlin 1984, S. 187 f. – Ruchhöft, Fred: Vom slawischen Stammesgebiet zur deutschen Vogtei. Die Entwicklung der Territorien in Ostholstein, Lauenburg, Mecklenburg und Vorpommern im Mittelalter, Rahden 2008 (Archäologie und Geschichte im Ostseeraum, 4).