Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Warin

Warin

(1, 2) Das 1178 erstmals urkundlich erwähnte W. liegt etwa 23 km südöstlich von Wismar auf einer erhöhten Landenge zwischen dem Großen W.er See im Norden und dem Glammsee im Süden. Verbunden werden beide Seen durch den Mühlgraben, der durch das Stadtgebiet fließt und an dem eine Mühle angelegt wurde; nach Durchqueren des Glammsees wechselt der Bach seinen Namen, als Mühlenbach nimmt er weitere Gefließe auf, berührt die Residenzstadt Brüel und mündet in die Warnow. Der Name W. weist auf eine slawische, d. h. wendische Vorgeschichte hin, wobei die spätere Stadt nicht mit dem 1260 erstmals erwähnten Dorf Klein-W. identisch ist (in Analogie und zur Unterscheidung dürfte die Vorgängersiedlung des Städtchens als Groß-W. bezeichnet worden sein, so noch 1837 [Hoffmann]). Der Ort war seit 1229 zeitweise Aufenthalt der Bischöfe von Schwerin, die dort eine Nebenresidenz einrichteten. Als solche, im Westen des Stiftslandes gelegen, fungierte W. bis zur Reformation. 1233 wurde W. als Kirchdorf bezeichnet, im 16. Jahrhundert als Städtchen. In der ab 1532/33 durchgeführten Reformation verlor W. seinen Status als Nebenresidenz. Nach Übergang an das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin 1648 blieb W. Sitz eines Amts.

Die Burg in W. teilte in ungefähr dasselbe Schicksal wie die in Bützow: Unter Bischof Hermann I. von Schladen (1263–1291) wurde 1263 mit dem Bau einer Burg begonnen, obwohl er nach heftigen Auseinandersetzungen Pribislaw Herrn von Parchim, einem der Mecklenburger Teilfürsten, versprechen musste, außer Bützow keine Befestigungen zu errichten. Die Burg lag im Süden der Siedlung zum Glammsee hin. Von Bischof Henrich von Maltzahn (1315–1322) wurde die Burg wie die in Bützow an die Adelsfamilie von Bülow verpfändet. Erst Bischof Friedrich von Bülow (1366–1375) gelang es 1366, beide Burgen unter Einschaltung der Kurie von seinen Verwandten auszulösen. Wie im Falle Bützows ließ auch in W. Bischof Nikolaus Böddeker (1444–1457) die Burg 1447/48 erweitern. Das aus der Burg hervorgegangene Schloss wurde 1838/39 abgebrochen.

Eine Verleihung eines Stadtrechts ist nicht belegt, doch 1306 wird ein Rat erwähnt, 1383 und 1505 als wykbeld, sonst bis ins 18. Jahrhundert als Oppidum bezeichnet. 1498 und 1519 werden zwei Ratsherren und zwei Bürgermeister genannt; mehr als vier Stellen gab es in der frühen Neuzeit nicht. Der Rat ergänzte sich durch Kooptation, der Landesherr führte die Einsetzungen durch. Die höhere Strafgerichtsbarkeit lag beim Amt, dieses konkurrierte mit der Stadt um die anderen Fälle. Nachweisbar seit 1494 stand dem Rat ein Drittel der Strafgelder zu. Im 17. Jahrhundert war der Stadtvogt zugleich Küchenmeister des hzl.en Amtmanns. Um 1700 scheinen als weiteres Organ sechs Viertelsmänner geschaffen worden zu sein. 1716 wurden Stadtverfassung und -verwaltung an die jüngere Entwicklung angepasst, die Gemeinde wurden durch einen Bürgerobmann vertreten. Das Stadtwappen, dessen Bild wohl dem 1598 belegten Siegel entsprochen haben dürfte, zeigte (wie in Bützow) das Wappen des Bm.s Schwerin: quer geteilt von Rot und Gold mit zwei ins Andreaskreuz gelegten Bischofsstäben. Die Siedlung entstand in runder Form um die Kirche herum, abgegrenzt durch die Grabenstraße hatte der zweite, an der Burg gelegene Teil eine längsovale, west-östlich ausgerichtete Form. In diesem zweiten Teil bildete die längs in der Mitte gelegene Breite und die Lange Straße die an der Burg vorbei führende Hauptstraße, von der einige Querstraßen abzweigten. Einen Marktplatz gab es nicht. W. war durch Wall und Graben mit drei Toren geschützt (belegt 1494), im Norden Kirchtor, im Westen Mühlentor, im Osten Steintor; 1717 kam zur Akziseerhebung ein Palisadenzaun hinzu. 1577 dürfte W. etwa 230 Einwohner gehabt haben, im Dreißigjährigen Krieg (1636 Stadtbrand) sank die Zahl wohl auf unter 100, stieg danach kontinuierlich wieder an. Die bischöfliche Residenzstadt Bützow dürfte in mancherlei Hinsicht Vorbild gewesen sein, wie es für die von dort 1656 übernommenen Statuten der Schützengilde belegt ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten dürften das Wirtschaftsleben weitgehend bestimmt haben, die Mühle lag im äußersten Westen des Orts. 1705 wurde versucht, die Tuchmacherei als Gewerbe einzuführen, doch schlief diese nach nicht einmal einer Generation wieder ein. Westlich des Mühlgrabens wurde im 18. Jahrhundert eine Straßensiedlung geschaffen.

(3) 1233 wurde eine Pfarrkirche errichtet, allgemein als Stiftskirche bezeichnet, die zusammen mit elf anderen Dorfkirchen das Archidiakonat des Klosters Brühn bei Bützow bildete. Ihr Patrozinium ist nicht bekannt. Der Bau ist im 19. Jahrhundert durch eine neugotische Kirche ersetzt worden. Eine vom Küster betriebene Schule wird 1593 erwähnt.

(4) Über das Aussehen der Burg bzw. des Schlosses gibt es keine Angaben, ebenso fehlen Darstellungen. Es gab ein Rathaus, über das keine näheren Aussagen getroffen werden können.

(5) Ob der Mühlgraben bzw. der Mühlbach dem Verkehr mit kleinen Booten und Prahmen diente, ist nicht belegt, aber nicht auszuschließen. Seit dem 16. Jahrhundert, nach der Säkularisierung, nahm W. an den Landtagen des Fsm.s Schwerin teil; als landständische Organisation werden die Stände des vormaligen Fsm.s erst 1851 den hzl. mecklenburgischen Landständen angeschlossen. W. besaß eine Feldmark von 22 Hufen, für die dem Amtmann ein Zins zu leisten war, hingegen keine Dienste.

(6) W. gehörte zu den kleinen Orten, von denen fraglich ist, ob sie eine ausgebildete Stadt waren. Über die faktische Nutzung als Nebenresidenz ist so gut wie nichts bekannt, weswegen sich über die Verflechtung zwischen Ortsgemeinde und Hofgesellschaft sich keine Aussagen machen lassen.

(7) Ein Stadtarchiv gibt es nicht, lediglich eine unerschlossene Sammlung älterer Stadtbücher u. a. eines des Zeitraums 1735–1813 sowie ein Stadt-Pfandbuch 1755–1842, daneben noch eine pergamentene Mischhandschrift des 15./16. Jahrhunderts mit Stadtrechtstexten. Vereinzeltes findet sich im Landeshauptarchiv Schwerin im Bestand frühneuzeitliches Städtewesen (Signatur 2.12–4/3) sowie im Bestand Geheimes Staatsministerium, wo auch nachgeordnete Behörden und Landstädte überliefert sind, so auch Warin (Signatur 2.21–1, Nr. 6933, Nr. 7135 und Nr. 17787). – Mecklenburgisches Urkundenbuch (1863–1977).

(8)Hoffmann, Karl: Die Gründung der Stadt Warin, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 94 (1930) S. 53–55. – Handorf, Dirk: Die Bischofsburg in Warin, in: Das Stiftsland der Schweriner Bischöfe um Bützow und Warin, hg. von Josef Traeger unter Mitarbeit von Michael Berger, Leipzig 1984, S. 38–41. – Jähnig, Bernhart: Art. „Warin“, in: Handbuch der Historischen Stätten, Bd. 12: Mecklenburg-Vorpommern (1996), S. 131 f. – Handorf, Dirk: Die Wariner Bischofsburg im Spiegel der Denkmalinventarisation, in: 750 Jahre Stiftskirche St. Maria, St. Johannes und St. Elisabeth Bützow. Vortragsveranstaltung 12. September 1998, hg. vom Kulturamt der Stadt Güstrow, Güstrow 1998, S. 108–116. – Stuth, Steffen: Art. „Warin“, in: Höfe und Residenzen I,2 (2003), S. 613 f.

Harm von Seggern, Steffen Stuth