(1) W. (1929 in die Stadt Essen eingemeindet) liegt im niederbergisch-märkischen Hügelland am Südhang des Ruhrtals. Die Stadt entstand an der Grenze zum Immunitätsbezirk des um 799 gegründeten Benediktinerklosters W. Die Siedlung war durch die im Spätmittelalter zunehmend bedeutungslos werdende Kölnische Straße, die von Köln nach Münster reichte, indirekt mit dem Hellweg als Fernhandelsstraße verbunden. Die Kölnische Straße führte über die seit 1065 belegte (möglicherweise ältere) Brücke über die Ruhr, die nach Zerstörung 1533 durch eine Fähre ersetzt wurde. Die Schifffahrt auf der Ruhr, für die das Kloster königliche Privilegien des 11. und 12. Jahrhunderts besaß, war vor dem Schleusenbau des späten 18. Jahrhunderts nur eingeschränkt möglich, diente wohl vor allem Fischereizwecken, seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch dem Kohlentransport. Kirchlich gehörte W. zum Erzbistum Köln, seit dem 11. Jahrhundert zum Dekanat Neuss, nach 1627 zum Dekanat Düsseldorf.
Das Kloster baute bis zum 13. Jahrhundert ein eigenes Territorium (Stiftsgebiet) von etwa zwölf Quadratkilometern Größe auf, das zugleich dem vogteilichen Landgericht W. entsprach. Seit Ende des 12. Jahrhunderts Reichsfürstentum, wurde dieses Gebiet ebenso wie der weit darüber hinausgreifende Güterbesitz von der Abtsresidenz im - Mitte des 12. Jahrhunderts erstmals als civitas bezeichneten - Markt- und Münzort W. aus verwaltet, in welchem Kanzlei, Rentei und Lehnsgericht (später: Hobs- und Behandigungskammer) angesiedelt waren. Allerdings schränkte die Macht der Klostervögte (seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Grafen von Altena-Mark, später durch Erbfolge die Herzöge von Kleve und die Kurfürsten von Brandenburg) die Herrschaft der Äbte im Stiftsgebiet wie in der Stadt spürbar ein. Als Sitz des vogteilichen Amtmanns, Rentmeisters und Landgerichts spielte die Stadt eine zentrale Rolle bei der Eingliederung des Stiftsgebiets als »Amt W.« in die Grafschaft Mark (seit 1461 mit dem Herzogtum Kleve vereint). Gleichwohl blieb W. bis 1802 die Hauptresidenz der Reichsäbte, die in Personalunion auch das Kloster Helmstedt leiteten.
(2) W. entstand in der Grundherrschaft des Klosters. Die Entwicklung wurde durch Wallfahrten zum Grab des Hl. Liudger, des Klostergründers, und den grundherrschaftlichen Warenumschlag befördert. Die Weihe der Nikolauskapelle 1047 bezeugt eine Ortschaft, die sich in ovaler Form um den erstmals 1160 erwähnten Markt konzentriert haben dürfte. Fassbar werden Stadtgrundriss und Stadtverfassung 1317 in einem Vergleich zwischen dem Abt als Stadtherrn und dem Vogt über ihre Rechte in W. (Münze, Zoll, Jahrmarkt, Schutzrechte über Juden und Kawerschen). Die dort erwähnte Befestigung mit einer viertorigen Stadtmauer bestand als Begrenzung bis ins 19. Jh.; außerhalb lagen die Vorstädte um die Filialkirchen St. Lucius (Neukirchen) und St. Clemens (Born) ebenso wie die Ansiedlung um den Adelssitz Haus Heck.
Der 1317 erstmals bezeugte Stadtrat hatte gemeinsam mit den bereits seit 1292 belegten Schöffen des vogteilichen Landgerichts dem Abt als Erb- und Grundherrn zu huldigen und dem Grafen von der Mark als Erbvogt und Schirmherrn Treue zu geloben. Der Abt suchte durch den Vergleich von 1317 die Rechte des Vogtes in der Stadt einzuschränken. Dessen ungeachtet erteilten die Grafen von der Mark den Bürgern 1371 ein Privileg, das stadtrechtsähnlichen Charakter aufwies und insbesondere das Neubürgerrecht sowie strafrechtliche Zuständigkeiten der hier erstmals genannten Bürgermeister und auch des gfl.en Amtmanns regelte, der seitdem die Rechte des Vogtes in Stadt und Stift W. wahrnahm; 1372 aber verpflichtete der Abt Graf Engelbert III. von der Mark dazu, die Vogteirechte als abteiliches Lehen zu nehmen. Seit 1371 traten als Aussteller städtischer Urkunden meist Bürgermeister und Rat auf, wobei die Schöffen des Landgerichts, gelegentlich auch die Gildenmeister hinzutreten konnten. Im Vergleich von Goch 1647 einigten sich der Kurfürst von Brandenburg und der Abt endgültig auf förmliche Anerkennung der abteilichen Stadtherrschaft einerseits und Belehnung des Kurfürsten mit der Vogtei andererseits. Die Kompetenzen der städtischen Selbstverwaltung wurden 1750 durch eine Ökonomie- und Polizeiordnung systematisch geregelt.
Als Urteiler im vogteilichen Landgericht (»Grafengericht«), das zunächst unterschiedslos für Stadt und Stift zuständig war und unter Vorsitz des seit 1291 belegten gfl.en Richters auf dem Marktplatz tagte, fungierten Schöffen, die ausschließlich aus der Stadt stammten; die 1371 definierten judikativen Kompetenzen des gfl.en Amtmanns bestanden offenbar nur vorübergehend. Ein eigenes, nur für die Stadt zuständiges Gericht (Stadtgericht) trat erst im 17. Jahrhundert auf und war mit denselben Schöffen wie das Landgericht besetzt. 1649 ging die vogteiliche Gerichtsbarkeit pfandweise, 1666 gemeinsam mit der vogteilichen Rentmeisterei endgültig an den Abt über. Ein umfassendes Landesrecht wurde vom Abt 1734 erlassen.
Mitte des 12. Jahrhunderts sind Handwerker bezeugt, die wohl nicht für das Kloster, sondern für die Einwohnerschaft tätig waren. Gilden älteren Typs (1313 für Schuster, Kerzenmacher, Gerber) wurden seit 1371 abgelöst durch drei jüngere Gilden, die jeweils mehrere Berufszweige vereinten und die Gesamtheit von Handel und Gewerbe vertraten. Ihre Vorsitzenden (Gildenmeister) hatten beschränkte judikative Befugnisse und nahmen an der städtischen Selbstverwaltung teil. Die Einrichtung eigentlicher Zünfte (in W. »Ämter«) für einzelne Handwerkszweige seit dem 16. Jahrhundert unterlag meist der Genehmigung des Abtes. Mit einer Viehweide an der Ruhr wurde die Bürgerschaft seit 1481 vom Klostervorsteher belehnt.
Über die soziale Binnenstruktur W.s ist wenig bekannt. Die Teilnahme W.er Bürgermeister, Schöffen und anderer Bürger als Urteiler im Lehnsgericht der Abtei lässt vermuten, dass die städtische Führungsschicht der abteilichen Ministerialität entstammte. Eine räumliche Differenzierung innerhalb der Stadt ist nicht erkennbar. Seit dem frühen 17. Jahrhundert gliedert sich W. inkl. der Vorstädte in Nachbarschaften und Rotten, die von eigenen »Schöffen« bzw. Rottmeistern geführt wurden.
Die Einwohnerzahl (ohne die Klosterangehörigen) belief sich Anfang des 15. Jahrhunderts auf ca. 530, wuchs bis Anfang des 17. Jahrhunderts auf etwa 1200-1300 an, brach im Dreißigjährigen Krieg massiv ein und erreichte erst 1762 die Höhe von ca. 1500. Ende des 18. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung deutlich (1802 2108 Einwohner).
Obwohl die Stadt im 15. Jahrhundert partiell vom Niedergang des Klosters profitiert zu haben scheint, hemmte insgesamt seit dem Spätmittelalter die dominante Stellung des Grundherrn auf dem Markt ebenso wie das Fehlen günstiger Verkehrsverbindungen die wirtschaftliche Entwicklung. Der ökonomische Einflussbereich der Stadt beschränkte sich daher auf das engere Umland; gegenüber dem nichtstädtischen Stiftsgebiet sicherte eine 1372 von Abt und Vogt verliehene Bannmeile den Stadtbürgern das ausschließliche Recht des Wein- und Bierausschanks. Die Abtei war bei höherwertigen Waren auf Importe angewiesen. Die Stadt profitierte weder vom spätmittelalterlichen Urbanisierungsprozess in der Hellwegzone noch vom abteilichen Steinkohlenbergbau, der im späten 18. Jahrhundert bis vor die Tore der Stadt rückte. Eine überregionale Rolle spielte hingegen die Textilproduktion. Zu dem seit dem 12. Jahrhundert bestehenden Nikolai-Markt gesellte sich von 1371 an als zweiter Jahrmarkt der Liudgeri-Markt Anfang September.
1426 gestattete der Abt der Stadt eine Weinakzise und Brückenmaut zur Unterhaltung der Stadtmauer. Der Vogt erhob seit dem 14. Jahrhundert ein Vogtgeld. Abgaben an den Abt traten in unterschiedlicher Höhe auf, wurden in Zeiten der Not erlassen.
(3) Pfarrkirche in vollem Rechtssinn war die Abteikirche (Errichtung des zweiten Neubaus nach dem Brand von 1256; Weihe 1275), deren Pfarrbezirk über die Ortschaft und partiell sogar über das Stiftsterritorium hinausragte, andererseits aber nicht alle Teile desselben umfasste. Am Marienaltar (Weihe 1359) stifteten Bürgermeister, Rat und Schöffen der Stadt 1470 eine Frühmesse, die bevorzugt an Bürgersöhne verliehen werden sollte; nach der Reformation gelangten deren Einkünfte zeitweise an den evangelischen Pfarrer. Später war die Stiftung wie die Vikarie an der Nikolauskapelle mit der Lateinschule verbunden.
Allenfalls beschränkte Pfarrrechte hatten die vor der Stadtmauer liegenden, erfolglos nach voller Selbständigkeit strebenden Filialkirchen St. Klemens (Weihe 957) und St. Lucius (Weihe 1063). Mit Seelsorgefunktion, aber nicht mit Pfarrrechten ausgestattet war die Nikolauskapelle am Markt (Weihe 1047). Die zugehörige Vikarie hatte der Rektor der Lateinschule inne, die das Kloster nach dem Niedergang der Klosterschule (wie auch der im Hochmittelalter bedeutenden Klosterbibliothek) im 14. Jahrhundert für Laien in der Stadt eingerichtet hatte und die zunächst von Weltgeistlichen, seit dem 17. Jahrhundert von Mönchen geleitet wurde. Bis ins 17. Jahrhundert (Gründung katholischer und evangelischer Elementarschulen) blieb sie die einzige Bildungsinstitution in W.
Außer dem Benediktinerkloster sind keine weiteren verfassten geistlichen Gemeinschaften in der Stadt bekannt. Religiöse Laienbruderschaften entstanden im Spätmittelalter (Liebfrauen-Bruderschaft 1477-1622, Cäcilien-Bruderschaft 1477-1622, Liudgeri-Bruderschaft 1505-1622) oder wurden in der Frühneuzeit gegründet (Rosenkranz-Bruderschaft 1683, Liudgeri-Bruderschaft 1710). Ein ursprünglich abteiliches Hospital in der Vorstadt vor der Heckstraße ging im 13. Jahrhundert auf städtische Bürger, im 14. Jahrhundert auf die Stadt und in der Reformationszeit auf die evangelische Gemeinde über.
Erste reformatorische Tendenzen sind seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu beobachten, wurden aber vom Abt und vor allem vom Vogt bekämpft und daher erst 1610 manifest, als die Vogtei im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit faktisch vakant war. Bis zum Ende des Alten Reiches sollten die konfessionellen Mehrheiten zwischen Katholiken und Lutheranern mehrfach wechseln. Punktuell spitzten sich konfessionelle Konflikte im 17. und 18. Jahrhundert gewaltsam zu. Rückhalt erhielten die protestantischen Bürger im Kurfürsten von Brandenburg als dem neuen, nunmehr evangelischen Klostervogt. 1648 gestattete der Abt den Lutheranern freie Religionsausübung, 1649 die Errichtung einer Kirche an der Ostseite des Marktes. Nach weiteren Auseinandersetzungen einigten sich die Abtei und Preußen 1774/76 darauf, dass der Stadtrat konfessionell paritätisch besetzt wurde und die Bürgermeister jährlich nach Konfessionszugehörigkeit wechseln sollten.
Nur wenige Juden (seit dem 14. Jahrhundert in der Stadt bezeugt) und Reformierte lebten in W.
(4) Der u.a. aus Abtsresidenz und Wirtschaftseinrichtungen bestehende Gebäudekomplex nahm ca. ein Drittel des ummauerten Areals ein und beherrschte den Stadtgrundriss. Daneben stachen die Burgen des Vogtes hervor: Sowohl das ältere Haus Fuhr (vermutlich 13. Jh.) als auch das jüngere Kastell (15. Jahrhundert, Sitz von Amtmann und Rentmeister) waren in die Stadtmauer integriert.
Eine repräsentative Funktion hatten zwei Löwenfiguren beiderseits der Nikolauskapelle: Hier tagte das Landgericht, hier huldigten die städtischen Vertreter im Rahmen der Amtseinführungszeremonie einem neuen Abt und übergaben ihm die Torschlüssel, welche dieser nach Eidesleistung zurückgab. Am Ende der gesamten Zeremonie stand ein gemeinsames Mahl auf der Residenz. Politisch weniger bedeutsam war die Beteiligung der Stadtbürger an kirchlichen Prozessionen wie der Liudgeri-Tracht sowie der Hagel- und Fronleichnamsprozession.
Über das Rathaus, das seit dem 15. Jahrhundert bei der Nikolauskapelle vermutet werden kann, ist nichts Näheres bekannt. Ebenfalls am Markt wurde 1743 von der Stadt ein zusätzliches Rathaus-Gebäude erworben. Nicht genau zu lokalisieren sind ein Gruthaus (1389, nahe Haus Fuhr), ein Fleischhaus (1409) und ein Weinhaus (seit 1450), das auch das abteiliche Lehnsgericht belieferte. Die Funktion eines romanischen Wohnturms ist unklar. Bei den Bürgerhäusern herrschte Fachwerkbauweise vor.
Als Stadtansichten wurden publiziert: Frans Hogenberg: Civitates orbis terrarum, hg. von Georg Braun, Köln 1581, Blatt 40, und Matthäus Merian, Martin Zeiller: Topographia Westfaliae, Frankfurt 1647, S. 70.
(5) W. war die einzige Stadt in der Landesherrschaft (einer der kleinsten und unbedeutendsten im Reich), lag zudem am Rande des wirtschaftlich auf den Rhein hin orientierten Ruhr-Lippe-Raums. Zeichen geringer Anziehungskraft war, dass im 14./15. Jahrhundert Neubürger allein aus dem Stiftsgebiet sowie dem Raum zwischen Moers und Wattenscheid kamen. Während andere Städte im Ruhr-Lippe-Raum an Landständen beteiligt waren (etwa in der Grafschaft Mark), kommunizierte W. bis zum Landesregulativ von 1774/76, das eine landständische Vertretung gegenüber dem Stadtherrn vorsah, in erster Linie über individuelle Kontakte mit seinem Umland.
So waren die Schöffen des vogteilichen Landgerichts, dessen Bezirk dem Territorium entsprach, kollektiv auch an der städtischen Selbstverwaltung beteiligt; einzelne dieser Schöffen nahmen wiederum - ebenso wie gelegentlich die Bürgermeister und andere Bürger, aber bisweilen auch der vogteiliche Amtmann und sein Richter - im 15. und 16. Jahrhundert als Urteiler am lehnsherrlich-abteilichen Manngericht teil, standen somit in Kontakt nicht nur zur abteilichen Residenz, sondern auch zu administrativen Führungsschichten unterschiedlicher Landesherrschaften des Ruhr-Lippe-Raums. Insofern überwogen - trotz der etwa im Verlauf der Reformation eskalierenden Konflikte - im Alltag symbiotische Faktoren im Verhältnis zwischen den einzelnen Gewalten (Abt, Vogt, Bürgerschaft).
(6) Infolge der Kleinräumigkeit der Verhältnisse waren in W. städtische und stiftische Strukturen eng miteinander verschränkt, daneben von einem Neben- und Gegeneinander abteilicher und gfl.er Herrschaft gekennzeichnet. Städtische Autonomie konnte sich unter diesen Bedingungen kaum entfalten; emanzipatorische Tendenzen zeigten sich erst (dann aber gewaltsam) in der Reformation.
Für den Klostervogt scheint im Spätmittelalter vor allem die strategische Bedeutung W.s als Vorposten im Ruhrtal von Belang gewesen zu sein; die Einkünfte des »Amtes W.« waren offenbar so gering, dass Vergabe oder Verpfändung meistens gemeinsam mit einem anderen märkischen Amt (z.B. Blankenstein) erfolgte. Während der Vogt mit dem Amtmann einen Vertreter in der Stadt besaß, der unmittelbar in die städtischen Belange eingreifen konnte, fehlte dem Abt ein solcher Repräsentant. Da der Umfang des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals auf der Residenz (im Spätmittelalter meist Weltgeistliche, die sich zeitweise nur mit Wissen des Kellners in der Stadt aufhalten durften; seit dem 17. Jahrhundert vor allem Juristen) immer wieder Sparmaßnahmen unterworfen wurde und weniger auf Repräsentation als auf die Bewältigung des Tagesgeschäftes ausgerichtet war, dürften auch hier die offiziellen Kontakte zur Stadtbevölkerung eher geschäftsmäßig gewesen sein. Im 18. Jahrhundert demonstrierte der Stadtherr seine Durchgriffsrechte durch Verordnungen.
(7) Archivalien zur Geschichte Werdens befinden sich in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Rheinland (in Duisburg): Beständegruppe Werden, Beständegruppe Kleve-Mark, Bestand Handschriften; Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Westfalen (in Münster): Beständegruppe Grafschaft Mark; Stadtarchiv Essen: Rep. 110 (Stadt Werden), Bestand 800 (Sammlung des Historischen Vereins Werden); Archiv der Katholischen Propsteipfarrei Werden: Urkunden, Akten, Handschriften; Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Werden: Urkunden, Akten.
Rheinische Urbare, Bd. 2: Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr. A. Die Urbare vom 9.-13. Jahrhundert, hg. von Rudolf Kötzschke, Bonn 1906 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 20). - Rheinische Urbare, Bd. 3: Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr. B. Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, hg. von Rudolf Kötzschke, Bonn 1917 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 20). - Urkunden und Handschriften aus dem Archiv der Katholischen Propsteipfarrei St. Ludgerus in Essen-Werden, Teil I: 8.-15. Jahrhundert, bearbeitet von Hans Budde, Gerhard Karpp und Anette Löffler, Bonn 2017 (Inventare nichtstaatlicher Archive, 57).
(8)Kranz, Gisbert: Die Gilden und Aemter der Stadt Werden, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 1 (1891) S. 5-86. - Jacobs, Peter: Geschichte der Pfarreien im Gebiete des ehemaligen Stiftes Werden. I. Theil, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 2 (1892) S. 1-232. - Jacobs, Peter: Geschichte der Pfarreien im Gebiete des ehemaligen Stiftes Werden. II. Theil, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 3 (1893) S. 233-544. - Kranz, Gisbert: Die Verfassung der Stadt Werden auf Grundlage der Verordnung des Abts Benedikt vom Jahre 1750, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 7 (1898) S. 7-44. - Kötzschke, Rudolf: Die Anfänge der Stadt Werden, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 10 (1904) S. 3-69. - Kötzschke, Rudolf: Das Gericht Werden im späteren Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 10 (1904) S. 70-126. - Jacobs, Peter: Inthronisation des Abtes Johann V. am 24. April 1520, in: Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 13 (1909) S. 23-43. - Stüwer, Wilhelm: Die Reichsabtei Werden an der Ruhr, Berlin/New York 1980 (Germania Sacra, Neue Folge, 12: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln, Das Erzbistum Köln, 3). - Das Jahrtausend der Mönche. Klosterwelt Werden 799-1803, hg. von Jan Gerchow, Köln 1999. - Buhlmann, Michael: Die Abtei Werden und ihre Umlandbeziehungen im Mittelalter, in: Das Münster am Hellweg 53 (2000) S. 15-54. - Burghard, Hermann: Werden (Rheinischer Städteatlas, Lieferung XIV, Nr. 78), Köln/Weimar/Wien 2001. - Burghard, Hermann: Die Stadt Werden von den Anfängen bis 1803, in: Essen. Geschichte einer Stadt, hg. von Ulrich Borsdorf, Bottrop und Essen 2002, S. 234-257, 265. - Gerchow, Jan: Werden und Helmstedt, in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch, Teilband 1: Dynastien und Höfe, hg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer, Ostfildern 2003 (Residenzenforschung, 15/I), S. 699-703. - Gerchow, Jan: Werden, in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch, Teilband 2: Residenzen, hg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer, Ostfildern 2003 (Residenzenforschung, 15/II), S. 622-623. - Schwartz, Ivo: Märkteentwicklung im Vergleich. Essen und Werden an der Ruhr im Früh- und Hochmittelalter, in: Essener Beiträge 119 (2006) S. 359-418. - Schoppmeyer, Heinrich: Der Ruhr-Lippe-Raum zwischen 1300 und 1800, in: Ritter, Burgen und Intrigen. AufRuhr1225! Das Mittelalter an Rhein und Ruhr, hg. vom LWL-Museum für Archäologie - Westfälisches Landesmuseum Herne, Darmstadt 2010, S. 59-76. - Finger, Heinz: Die Abtei Werden, die Werdener Hochvogtei, die Herrschaft über die Stadt Werden und die Territorialpolitik der Kölner Erzbischöfe, in: Das Heute hat Geschichte. Forschungen zur Geschichte Düsseldorfs, des Rheinlands und darüber hinaus. Festschrift für Clemens von Looz-Corswarem zum 65. Geburtstag, hg. von Benedikt Mauer, Essen 2012 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Niederrheins, 10), S. 185-203. - Wirtz, Carolin: Essen-Werden - Benediktiner, in: Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815. Teil 2: Düsseldorf bis Kleve, hg. von Manfred Groten, Georg Mölich, Gisela Muschiol und Joachim Oepen, wissenschaftliche Redaktion: Wolfgang Rosen, Siegburg 2012 (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 37/2), S. 337-351. - Früh, Martin: Nae wysunghe der manschap. Das Lehnsgericht der Reichsabtei Werden im 15. und 16. Jahrhundert, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 217 (2014) S. 19-62. - Früh, Martin: Manne van leene oder ministeriales sancti Ludgheri? Die Lehnsmannschaft der Reichsabtei Werden als Funktionsstand am Übergang vom Spätmittelalter zur Frühneuzeit, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 219 (2016) S. 31-42. - Burgenland Essen. Burgen, Schlösser und Feste Häuser in Essen, hg. von Detlef Hopp, Bianca Khil und Elke Schneider, Essen 2017.