Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Nienburg

Nienburg

(1) Der Name N. (»neue Burg«) verweist auf eine ältere, den (Nah-)Raum beherrschende Befestigung, deren genaue Lage nicht sicher geklärt ist. Die naturräumlichen Gegebenheiten sind durch die Situierung auf einer Erhebung an einem Weserbogen inmitten weiter Sumpflandschaften und dem südlich gelegenen Steinhuder Meer bestimmt. Nachgewiesen ist eine Besiedlung des 9. Jahrhunderts, eventuell ein Fischerdorf; es kann vermutet werden, dass diese zu einer im Besitz der Mindener Kirche befindlichen Villikation bzw. Curia gehört haben könnte, zumal das Martinspatrozinium und frühen Befestigungen (auf dem heutigen Pfarrhof) auf einen karolingerzeitlichen Kg.shof hindeuten können. Erste urkundliche Erwähnung findet der Ort im Jahr 1025; das erste erhaltene Stadtsiegel (1215-1235) zeigt eine bezinnte Mauer mit einem Tor und drei Türmen.

N. hatte Bedeutung als Ort eines Weserübergangs durch Fähren oder durch hölzerne Sommerbrücken bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts Im Dreißigjährigen Krieg wurden sie abgerissen, 1635 durch schwedische Truppen eine Schiffsbrücke errichtet. Versuche zum Bau einer dauerhaften Holzbrücke scheiterten, erst 1715 wurde mit dem Bau der ersten steinernen Brücke, begonnen, ein Geschenk König Georgs I. von England anlässlich seiner über N. führenden Krönungsreise 1714.

Eine weitgehende Veränderung der räumlichen Machtverhältnisse stellte sich mit der Ankunft der Hoyaer Grafen um 1215 ein. Die Nennung N.s als civitas des Grafen Heinrich von Hoya (1225) und die Ausstellung von Urkunden durch Heinrich II. von Hoya im Zeitraum zwischen 1237 und 1290 bezeugen die wachsende Bedeutung N.s als Herrschaftsort. Mit der ersten Teilung der Grafschaft Hoya 1290 zwischen Gerhard II. (Hoya) und Otto II. (N.) ist die Residenzfunktion für N. erstmals gesichert. Durch Kinderlosigkeit Gerhards II. (†1312) kam es zu einer zwischenzeitlichen Wiedervereinigung, gefolgt von der zweiten Teilung (1345), bei der N. zur Residenz des nun »Obere Gft.« genannten Komplexes unter der Herrschaft Johanns II. wurde. Ab 1503, nach dem Tod des letzten Grafen der Niedergft. (Friedrich, reg. 1457-1503, ab 1497 allein), war N. Hauptresidenz der gesamten Grafschaft Nach dem Tod des letzten Grafen von Hoya (Otto VIII.) 1582 erfolgte die Belehnung der Celler Linie der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg mit der Grafschaft Hoya und der Einsetzung hzl.er Amtmänner in N. Nach dem Tod Herzog Georg Wilhelms zu Celle 1705 fiel dessen Erbe und damit die Grafschaft an die Kurfürsten von Hannover. In der Nachfolge des Wiener Kongresses 1814 wurde N. Teil des Kgr.s Hannover.

(2) Der Ort verdankt seine Existenz nicht einem herrschaftlichen Gründungsakt, sondern der naturräumlichen Gunstlage, die ihn für eine Besiedlung prädestinierte. Die topographischen Gegebenheiten durch die Anlage im Weserbogen und durch den Meerbach, einer Aue, verliehen der Siedlung eine Dreiecksform. Die Anwesenheit der Herrscher bestimmte als weiteres Element das Erscheinungsbild: Um den höchsten Punkt der Ansiedlung gruppierten sich der frühmittelalterliche Kg.shof in nordöstlicher und die Hauptkirche St. Martin in östlicher Richtung. Die im alten Stadtkern verteilten - vor allem aber im ursprünglich äußeren Ring zu findenden - Burgmannshöfe gliederten das Besiedlungsgebiet und begrenzten den später innerhalb der Mauern liegenden Bereich der Stadt.

Die günstige Lage der Stadt an der Weser führte zu einer Einbindung des landwirtschaftlich geprägten Orts in den Regionalhandel. Die im Spätmittelalter begonnene, beständig weiter ausgebaute und erneuerte Stadtbefestigung verhinderte bis ins 19. Jahrhundert hinein ein Ausgreifen der Siedlung über die Mauer hinaus. Die demographische Entwicklung folgte den ökonomischen und örtlichen Grundbedingungen, wobei mit einer lange konstant bleibenden Bevölkerungsgröße von 1500 bis 2000 Einwohnern bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gerechnet werden darf. Bei Herrschaftsantritt der Hoyaer Grafen zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde auf die bereits bestehenden Machtstrukturen zurückgegriffen, was seinen räumlich-architektonischen Ausdruck in der Situierung der Schlossanlage im Randbereich des Siedlungsgebietes findet.

Das städtisch-herrschaftliche Verhältnis ist weitgehend durch zwei Phasen gekennzeichnet, wobei sich die Residenzphase unter den Grafen von Hoya deutlich von den Nachfolgeverhältnissen unterscheidet. Durch Heinrich I. von Hoya mit Stadtrecht versehen (zwischen 1215 und 1235) und mit bereits zuvor etablierten Eliten wie den Burgmannen ausgestattet, diente N. als Residenzort, der in weitgehender Selbstorganisation (Verwaltung, Handel, Tor- und Wachdienste) den Grafen vornehmlich als finanzielle Ressource und sicherer Rückzugsort diente und dessen Funktionsfähigkeit selbst unter der sechsjährigen Gefangenschaft Johanns V. in Osnabrück (ab 1441) nicht zu leiden schien, was sich in der Fertigstellung und Einweihung der Martinskirche in Abwesenheit des Grafen verdeutlichen mag. Die zunehmend angespannte finanzielle Situation des Gf.enhauses ging dabei mit einem Machtgewinn der Stadt und der städtischen Eliten einher, wobei insbesondere das 16. Jahrhundert von einem Ausverkauf von Privilegien zum Abbau der gfl.en Schulden gekennzeichnet ist. Eine ganze Reihe einflussreicher Familien, vor allem der älteren Burgmannenfamilien, fungierten als engste Berater des Gf.enhauses.

Für die Zeit nach dem Aussterben der Grafen von Hoya und dem Übergang N.s in welfischen Besitz ist eine weitgehende Veränderung im städtisch-herrschaftlichen Beziehungsgeflecht zu konstatieren. Zwar bleiben Stadtrecht, Rat, Ratsverfassung (seit 1225) und städtische Gerichtsbarkeit erhalten, doch nahmen Konflikte in vielen Bereichen gemeinsamer Zuständigkeiten zu. Die Überlieferung zeigt eine vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Ende der welfischen Herrschaft zunehmende Entfremdung, die die Stadtentwicklung maßgeblich behinderte. Erst im 19. Jahrhundert setzte wieder ein Wachstum ein.

(3) Das vermutlich karolingerzeitliche Martinspatrozinium belegt eine frühe Entstehung der N.er Kirche. Im Hochmittelalter war der Einfluss des Mindener Bf.s für den kirchlichen Ausbau entscheidend. Die Herauslösung der N.er Pfarrei aus dem Zuständigkeitsbereich der Mindener Bischöfe gelang den Hoyaer Grafen über eine längeren Zeitraum im 13. Jahrhundert über ihr Hausstift Bücken (20 km nordwestlich N.s, drei Kilometer südlich Hoyas) und durch die Einnahme von Schlüsselpositionen in den Domkapiteln von Bremen, Verden und Minden sowie durch die Besetzung der Bf.sstühle von Minden und Verden). Spätestens seit Gerhard II. (1265-1313) förderten die Hoyaer Grafen den Ausbau der Martinskirche und bestimmte sie zu ihrer Grablege. Vermutet werden hierbei mindestens die Grablegen von Johann II. (†1377), Erich I. (†1427) und Johann V. (†1466) mit materiellen Nachweisen (Tumba/Epitaph) der Grablegen Annas von Gleichen und Jobsts II. (†1545) sowie Agnes von Bentheim und Otto VIII. (†1582), wenngleich aus historischer Situierung innerhalb des Chores in den Bereich der Turmvorhalle disloziert.

Die Einführung der Reformation durch Jobst II. (reg. 1507-1545) mit der Berufung des Reformationspredigers Adrian Buxschot aus Antwerpen 1525 ist neben politischen vor allem ökonomischen Notwendigkeiten zuzuschreiben, die sich aus der immensen Schuldenlast des Gf.enhauses ergeben und einen Zugriff auf die reichen Besitzungen des Stifts Bücken (1533) und des Klosters Heiligenberg (1535) notwendig erscheinen ließen. 1581 erließ der letzte Hoyer Graf Otto VIII. (reg. 1575-1582) eine Kirchenordnung. Während des Dreißigjährigen Kriegs versuchte man trotz eindeutiger Zugehörigkeit zur reformatorischen Seite eine neutrale Haltung an den Tag zu legen, doch schützte dieses nicht vor mehreren Belagerungen.

(4) Der Stadtraum, sowohl in seiner Gesamtanlage als auch in seinen Einzelhäusern, war zunächst von der landwirtschaftlichen Tätigkeit der Bürger geprägt. Nur wenige repräsentative Bauten durchbrachen die ein- bis zweigeschossigen Fachwerkhäuser mit zeitgenössischer oder späterer Stein- oder Sandsteinverblendung zur Straßenfront. Hervorzuheben ist das im Stil der Weserrenaissance errichtete und mehrmals umgebaute Rathaus (1533/1582-1589), dessen Grundriss und Fundamente ins 15. Jahrhundert verweisen. Es kann als repräsentativer Kern des bürgerlich-städtischen Selbstverständnisses gedeutet werden. Es steht in unmittelbarer Nähe zur Hauptkirche St. Martin, wo sich die Grablegen der Hoyaer Grafen und diverse Epitaphe befinden, die von der Bedeutung der Stadt als Zentralort im 15. und 16. Jahrhundert Zeugnis geben.

Am Rand der Stadt befand sich am Weserufer die gräfliche Burg, die auf einem Vorläuferbau des 11. Jahrhunderts aufruhte. Die Grafen bauten sie bis zum 16. Jahrhundert zu einem gut befestigten Wasserschloss um (heutiger Schlossplatz). Durch Kriegshandlungen im Dreißigjährigen Krieg stark zerstört, steht heute nur noch der ehemalige Wohnturm (»Stockturm«) aus dem 16. Jahrhundert Ferner prägten mehrere Burgmannshöfe das Stadtbild, von denen der »Fresenhof« (heute Stadtmuseum) hervorzuheben ist.

Zahlreiche Festungserweiterungen und Umbauten fanden unter schwedischer Besatzung während des Dreißigjährigen Krieges sowie unter landesherrschaftlicher Regie statt bis zur Schleifung der Wälle unter französischer Besatzung 1806.

Ein frühes Gesamtbild bietet der älteste erhaltene Stadtplan von Johannes Hamelmann von 1634, der die hölzerne Brücke wiedergibt. Zeitlich folgt Merians Darstellung der Stadtsilhouette von 1647. Einen Plan der unter den Welfen errichteten Festung zeigt der Kupferstich von Matthäus Seutter von 1736, dem auch die Lage der Weserbrücke zu entnehmen ist. 1778 wurde N. im Rahmen der Kurhannoverschen Landesaufnahme als Karte wiedergegeben.

(5) Trotz seiner Lage an der Weser hatte der Regionalhandel nur eine geringe Bedeutung für N., als Markt war N. auf den unmittelbaren Nahraum beschränkt. Während des Dreißigjährigen Kriegs hielten sich bremische Beobachter in N. auf. Überörtliche Bedeutung besaß N. durch die Anwesenheit der Grafen bzw. ab 1582 durch die hzl.en Amtmänner unter den Welfen für die Obergft. bzw. das Amt N.

Die Stadt verfügte über Nutzungsrechte an den umliegenden Wäldern, zudem hatte sie von den Grafen herrschaftliche Nutzungsrechte übertragen bekommen, die sich mit der durch die Stadtwirtschaft bedingten Nutzung des Umlandes für Ackerbau, Handwerk und (in geringerem Maße) Handel überschnitten.

(6) Als Burgort bzw. Residenzstadt fungierte N. in der Phase der ersten Hoyaer Landesteilung 1290-1312 und wieder ab 1345-1503 für die nun Obergft. genannte Herrschaft. Mit Tod des letzten Herrn der Niedergft. 1503 wurden beide Teile miteinander verbunden, Hauptresidenz wurde nun N., Hoya Nebenresidenz. Mit der Übernahme der Grafschaft durch die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg 1582 endete dies, hinfort war N. Sitz eines Amtmanns.

Die Beziehungen zwischen N. und seiner Herrschaft lassen sich bei einem vergleichenden Blick über die Jahrhunderte hinweg als ambivalent charakterisieren. Zwei Hauptphasen sind zu unterscheiden. In der Zeit der Hoyaer Grafen wurden die grundlegenden administrativen und wehrtechnischen Strukturen geschaffen. Dieses drückt sich auch im Entstehen einer bürgerlich-städtischen Elite aus, dessen Selbstbewusstsein sich in dem repräsentativen Rathaus niederschlägt. Die eigenständige Organisation der Stadtverteidigung sowie der ökonomische Niedergang des Gf.enhauses, aus dem sich eine finanzielle Abhängigkeit der Grafen von den städtischen Eliten ergab, sind als prägende Elemente des Verhältnisses hervorzuheben.

Die Zeit der ab 1582 beginnenden Zugehörigkeit zum welfischen Herrschaftsbereich lässt sich von der Herrschaftsseite aus als distanziert und zweckorientiert klassifizieren. Konfliktlinien zogen sich entlang der landesherrschaftlichen Sicherheitsbedenken (Festungsbau) und städtisch-ökonomischer Interessen (ungehinderter Stadtzugang) sowie der allgemeinen finanziellen Lastenteilung (insbesondere in Bezug auf Kriegslasten) andererseits. Es lässt sich eine zunehmende Autonomie der Stadt beobachten, die sich letztlich auf ein herrschaftliches Desinteresse an innerstädtischen Gegebenheiten zurückführen lässt. Im Gegenzug hatten aber auch die N.er Eliten immer geringer werdende Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Stadt betreffende herrschaftliche Entscheidungsprozesse.

(7) Archivalien befinden sich im Stadtarchiv Nienburg, im Kreisarchiv Nienburg, im Kirchenarchiv St. Martin und im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Hannover. Das Archiv der Stadt Nienburg verfügt dabei über einen ungewöhnlichen Aktenreichtum, der vor allem das 16. Jahrhundert betrifft und nahezu alle Bereiche des öffentlichen (in Teilen auch des privaten) Lebens umfasst.

Zeiller, Martin, Merian, Matthäus: Topographia Westphaliae, das ist Beschreibung der vornembsten, und bekantisten Stätte, und Plätz, im hochlöblichen westphaelischen Craisse, Frankfurt a.M. 1647. - Rathlef, Ernst Ludwig: Geschichte der Grafschaften Hoya und Diepholz, 3 Bde., Bremen 1766-1767.

Hoyer Urkundenbuch, 8 Abt. und Register, hg. von Wilhelm von Hodenberg, Hannover 1848-1856 - Annales Buccenses (d.i. die »Bückener Chronik«), hg. von Wilhelm von Hodenberg, in: Hodenberger Urkundenbuch. Erste Periode bis zum Jahre 1330, Hannover 1858, S. 4-10. - Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, 10 Bde., hg. von Hans Sudendorf, Hannover 1859-1883. - Die Bückener Chronik 877-1338, übersetzt und erläutert von Bernd Ulrich Hucker, in: Heimatblätter des Landkreises Grafschaft Hoya. Beiträge zur Heimatgeschichte 4 (1975) S. 11-20.

(8)Gade, Heinrich: Geschichte der Stadt Nienburg an der Weser, Nienburg 1862. - Gade, Heinrich: Historisch-geographisch-statistische Beschreibung der Grafschaften Hoya und Diepholz mit den Ansichten der sämtlichen Kirchen und Kapellen beider Grafschaften, 2 Bde., Nienburg 1901. - Erler, Gernot: Das spätmittelalterliche Territorium Grafschaft Hoya (1202-1582), Diss., Göttingen 1972. - Evers, Reinhard: Stadt und Flecken in der ehemaligen Grafschaft Hoya um 1560 bis 1800. Studien zur Rechts-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte städtischer und stadtähnlicher Siedlungen, Hildesheim 1979 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 89). - Hucker, Bernd Ulrich: Die Grafen von Stumpenhusen und das Bärenklauen-Wappen, in: Heimatkalender für den Landkreis Verden, Verden 1991, S. 17-35. - Hucker, Bernd Ulrich: Die Grafen von Hoya, Hoya 1993 (Schriften des Instituts für Geschichte und Historische Landesforschung - Vechta, 2). - Amt, Stefan, Bettauer, Walter: Festung Nienburg. Die bauliche Entwicklung der Festungsanlagen, Eystrup 1996. - Schneegluth, Hans-Otto: Nienburgs Brücken. Zeiten und Schicksale, Nienburg 1996. - Streich, Brigitte: Herrschaft, Verwaltung und höfischer Alltag in den Grafschaften Hoya und Diepholz im 16. Jahrhundert, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 68 (1996) S. 137-173. - Hucker, Bernd Ulrich: Der Ursprung der Grafen von Hoya; in: Die Grafschaften Bruchhausen, Diepholz, Hoya und Wölpe. Ein Streifzug durch die Geschichte, hg. vom Museum Nienburg/Weser, Nienburg 2000 (Schriften des Museums Nienburg, 18), S. 24-42. - Seggermann, Thomas: Nienburgs Martinskirche als Bauwerk im Wandel der Jahrhunderte, Nienburg 2001. - Feuerle, Mark: Garnison und Gesellschaft. Nienburg und seine Soldaten, Bremen 2004. - Feuerle, Mark: Nienburg. Eine Stadtgeschichte, Bremen 2010.

Mark Feuerle