(1) F. liegt im Westerwald, in einiger Entfernung von der Köln-Leipziger-Straße und der von Köln nach Siegen führenden Höhenstraße (Brüderstraße), drei Kilometer südlich von Daaden.
Die Grafen von Sayn erwarben im 14. Jahrhundert das Kirchspiel Daaden mit dem dortigen Gericht und dehnten ihren Herrschaftsbereich weit nach Osten aus. Zur Konsolidierung der Landesherrschaft und zur militärischen Sicherung bewirkte Graf Gottfried II. von Sayn (†1327) für F. 1324 von König Ludwig IV. die Rechte der Stadt Frankfurt am Main und erhielt die Erlaubnis zur Errichtung einer Burg und einer befestigten Stadt, die daraufhin erbaut wurden. F. wurde von den Grafen von Sayn zeitweilig als Residenz und Witwensitz genutzt. 1437 kam F. bei einer Landesteilung an Graf Dietrich von Sayn (†1452). Seit Mitte des 15. Jahrhunderts (ab 1453 nachweisbar) war F. Sitz eines Amts. Zusammen mit den Burgen Freusburg und Homburg fiel F. 1493 an Graf Sebastian I. von Sayn (†1498). Bei der Landesteilung 1555 erhielt Sebastian II. von Sayn (†1573) das Haus mitsamt dem als Flecken bezeichneten F., das Schloss und Tal Freusburg sowie das Schloss Homburg. Unter Graf Heinrich IV. von Sayn (†1606) wurde die Burg um 1580-1582 zum Schloss im Stil der späten Renaissance mit repräsentativer Fassade umgeformt. Seine Frau Jutta von Mallinckrodt (†1608) erhielt das Schloss als Witwensitz zugewiesen, die es bereits seit 1599 als Aufenthaltsort nutzte, als Witwensitz 1606-1608. Mit dem Tod Graf Heinrichs IV. von Sayn (†1606) erlosch das Gf.enhaus und F. kam wie die gesamte Grafschaft an die Linie der Grafen von Sayn-Wittgenstein. Wilhelm von Sayn-Wittgenstein (†1623) ließ 1609 die Befestigung in F. renovieren. Das Schloss wurde 1614 an Gf.in Anna Amalia von Solms-Sonnewalde verpfändet, 1629 wieder eingelöst. Nach dem Tod Graf Ernsts von Sayn-Wittgenstein (†1632) übernahm die Gf.in Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein (†1670) die Regentschaft bis 1652. Im Zuge der ab 1636 einsetzenden Erbstreitigkeiten wurde die Gf.in 1637 militärisch aus ihren Residenzen Hachenburg und später Freusburg vertrieben und flüchtete mit ihren Töchtern nach F., wo sie bis 1670 verbleiben sollte. Die Landesteilung der Grafschaft Sayn unter ihren Töchtern in Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg in der Mitte des 17. Jahrhunderts beließ Louise Juliane F. als Witwensitz, nach ihrem Tod kam F. 1671 an Sayn-Altenkirchen. Die Grafschaft war bereits 1661 durch Heirat an Sachsen-Eisenach gefallen. Herzog Johann Georg I. von Sachsen-Eisenach (†1686) hielt sich seit 1661 oftmals in F. am Sitz seiner Schwiegermutter auf, seine drei ältesten Kinder wurden alle in F. geboren (Eleonore Erdmuthe Louise 1662, Friedrich August 1663, Johann Georg 1665). 1741 erbten die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach die Grafschaft Sayn-Altenkirchen mitsamt F., die den Landesteil von Ansbach aus verwalteten. Das Schloss F. diente bis zum Ende des Alten Reiches überwiegend als Sitz des F.er Amtmanns, der der Kanzlei in Altenkirchen unterstand. Die saynischen Beamten hatten im 17. und 18. Jahrhundert Wohnungen im Schloss. 1791 kam Sayn-Altenkirchen an das Königreich Preußen, war ab 1802/1803 nassauisch und fiel nach dem Wiener Kongress 1815 wieder an Preußen.
(2) F. ist vor der Stadtrechtsverleihung 1324 historisch nicht belegt, der Ort entstand wohl als saynische Gründung. Alsbald wurde F. mit einer Burg und Stadtmauer versehen. Als Stadt wurde F. erstmals 1339 in einer Quelle (abgesehen von der Stadtrechtsverleihung) bezeichnet. F. nahm indes keine städtische Entwicklung und behielt den Charakter einer dörflichen Siedlung.
1652 gab es 24 Feuerstellen (Räuche), 1663 und 1671 zählte der Flecken 18 Räuche, 1741 hatte die Stadt 34 Räuche, 1745 waren 35 Räuche (35 Bürger und 9 Beisassen) vorhanden, 1787 dann 38 Haushalte, was auf schwankende Einwohnerzahlen von etwas über 100 bis auf über 150 Personen schließen lässt.
F. zählte zum Gericht Daaden (belegt seit dem 14. Jh.). Ein gesondertes Gericht in der Stadt ist nicht dokumentiert. Die Gerichtsbarkeit wurde seit dem 16. Jahrhundert zunehmend durch den in F. residierenden saynischen Amtmann übernommen. Die rechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen sind weitgehend unerforscht, ebenso die Verfassung oder die Regelung der städtischen Angelegenheiten durch einen Bürgermeister oder Rat. Familien des lokalen Adels hatten in der Stadt Burgmannensitze inne (etwa 1461 Johann von Mauden, 1475 Ritter Adam von Altenstein, 1477 Jakob von Mauden). Mit dem Ausbau der landesherrlichen Verwaltung (Amt) zogen gräfliche Bedienstete in die Stadt.
Wirtschaftlich war F. weitgehend landwirtschaftlich geprägt und produzierte hauptsächlich für den lokalen Markt. Gewerbliches Leben wurde für das gesamte Amt F. in den Zünften der Schlosser, Schreiner, Schmiede und Fenstermacher und später Wagner (1720), Schumacher, Küfer und Sattler und später Rotgerber (1720), Bäcker, Müller, Bierbrauer, Böttger und Metzger (1743), Wollenweber und Leinenweber (1743), Maurer, Zimmerleute und Steindecker (1743) sowie Schneider (1743) organisiert. Ein städtischer Markt ist in F. nicht nachgewiesen.
(3) Eine Pfarrei existierte nicht, die Stadt war der Pfarrei Daaden zugeordnet. Die Kapelle in F. (im 16. Jahrhundert erwähnt) wurde 1823 abgerissen und durch eine Schule ersetzt. Klöster oder Stifte bestanden nicht.
1561 schlossen sich die Grafen von Sayn der Reformation an und traten zum lutherischen Bekenntnis über. Graf Wilhelm von Sayn-Wittgenstein führte 1605 das reformierte Bekenntnis ein. Bis zum Ende der Grafschaft Sayn-Altenkirchen existierten drei Konfessionen parallel. Eine Kirchspielschule bestand in Daaden seit dem 17. Jh.
(4) Eine Gestaltung des Stadtraumes ist neben dem Ausbau der Burg zum Schloss nicht zu erkennen. Die Stadt lehnte sich innerhalb der bogenförmig talwärts führenden Befestigung (mit Obertor im Osten und Untertor im Westen) unmittelbar an die Burg bzw. das Schloss an. Der spätmittelalterliche Stadtraum ist im Wesentlichen erhalten.
Burg und Schloss wurden bis in das 18. Jahrhundert hinein kontinuierlich, wenn auch in unterschiedlicher Intensität von der Herrschaft genutzt. Im Zuge der Stadtbefestigung wurde am höchsten Punkt der Siedlung eine Burg errichtet. Die Baugeschichte des Schlosses ist nicht sicher dokumentiert, der Baubestand indes in Plänen des 18. Jahrhunderts belegt. Mit Ausnahme der zeitweiligen Nutzung als Residenz durch die Grafen von Sayn neben ihren anderen Sitzen (Hachenburg, Altenkirchen, Sayn, Freusburg) sowie hauptsächlich durch Gf.in Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein und vereinzelt durch die Herzöge von Sachsen-Eisenach entwickelten sich kaum höfische Formen. Das Schloss kam als Lustschloss in Betracht, genügte indes zeremoniellen Ansprüchen kaum, weswegen F. bald als Residenz ausschied.
(5) Die Stadt F. hatte in ihrem Umland keine nennenswerten Rechte inne. Der Stadt kamen keine Zentralfunktionen als Kirchort, Nahmarkt oder Hochgerichtssitz zu, lediglich die Zentralfunktion als Amtssitz hatte F. inne. F. war als Stadt, im Unterschied zu den Residenzen in Hachenburg und Altenkirchen, nicht in den saynischen Landständen vertreten. Nach dem Verlust der Residenzfunktion blieb F. als Sitz des Amts ein herrschaftlicher Mittelpunkt der Grafschaft Sayn-Altenkirchen.
(6) F. hatte kontinuierliche Residenzfunktion - abgesehen von der zeitweiligen Nutzung durch die Grafen von Sayn - während der Regentschaft der Gf.in Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein 1632-1652 und anschließend 1652-1670 als Witwensitz der Gf.in. Das Verhältnis zwischen Landesherrschaft und Stadt war durch die Präsenz des Amtmanns geprägt. Die herrschaftliche Formung des Stadtraumes wird lediglich durch den Ausbau der Burg zum Schloss deutlich. In der Stadt nahmen landesherrliche Amtsträger ihren Wohnsitz, weitere personelle Verflechtungen zwischen Stadt und Hof oder Behörden, wie Konnubium oder Patenschaften, sind noch nicht erforscht. Abhängigkeiten des Landesherrn von der Finanzkraft der Stadt sind kaum ersichtlich. F. blieb bis zum Ende des Alten Reiches und darüber hinaus Sitz nachgeordneter Behörden der Grafschaft Sayn-Altenkirchen. Obwohl die Stadt nur vorübergehend als Residenz genutzt wurde, war sie dennoch bedeutend für die Herrschaftswahrnehmung in der Grafschaft Sayn und später in Sayn-Altenkirchen.
(7) Die wesentlichen archivalischen Quellen werden überwiegend im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 30, Bestand 655,8) und im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (Abteilung 340) aufbewahrt. Weitere Archivalien - allerdings mit zeitlichem Schwerpunkt nach 1800 - befinden sich im Kreisarchiv Altenkirchen.
Hardt, Albert: Urkundenbuch der Herrschaft Sayn, Wiesbaden 2012. - Brommer, Peter: Die Ämter Altenkirchen, Freusburg und Friedewald der Grafschaft Sayn-Altenkirchen in den Jahren 1745/46. Edition und Kommentierung unbekannter Amtsbeschreibungen, Altenkirchen 2016.
(8)Dahlhoff, Matthias: Geschichte der Grafschaft Sayn und der Bestandtheile derselben, Dillenburg 1874. - Sinemus, Martin: Die Geschichte der evangelischen Gemeinden des Kirchenkreises Altenkirchen (Westerwald), Saarbrücken 1933. - Die Kunstdenkmäler des Kreises Altenkirchen, bearb. von Margot Bitterauf-Remy, Düsseldorf 1935 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 16). - Wolf, Herbert: Friedewald. Schloß und Ortschaft, Land und Leute, Berlin 1957. - Gensicke, Hellmuth: Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 13). - Hennes, Friedrich: Zur Geschichte der Reformation in der Grafschaft Sayn, in: Festschrift zum 400jährigen Jubiläum der Reformation in der Grafschaft Sayn insbesondere innerhalb des Kirchenkreises Altenkirchen, hg. von Heinrich Müller, Albert Rosenkranz und Walter Schmidt, Düsseldorf 1961, S. 9-40. - Langenbach, Wilhelm: Amt Daaden (Friedewald). Entwicklung, Wirtschaft und Verkehr, Daaden 1965. - Langenbach, Wilhelm: Stadt Friedewald 1324-1974, Friedewald 1974. - Menk, Gerhard: Langer Weg und halber Erfolg. Die »Zweite Reformation« in Sayn. Betrachtungen zu Dynamik und Gefährdung des Kalvinismus im Zeitalter des Konfessionalismus, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 18 (1992) S. 181-265. - Lass, Heiko: Altenkirchen und Friedewald. Anmerkungen zu landesherrlichen Schlössern der Herzöge von Sachsen-Eisenach in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen, in: Burgen und Schlösser im Westerwald. Historische Wehr- und Wohnbauten zwischen Sieg, Lahn, Dill und Rhein, hg. von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur 1999, S. 51-59. - Schneider, Daniel: Die Landstände in der Grafschaft Sayn sowie Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 33 (2007) S. 213-229. - Friedhoff, Jens: Schloss Friedewald bei Daaden. Geschichte und bauliche Entwicklung im Spiegel der archivalischen Überlieferung, in: Siegerland. Blätter des Siegerländer Heimat- und Geschichtsverein 86 (2009) S. 3-22. - Schneider, Daniel: Die Entwicklung der Konfessionen in der Grafschaft Sayn im Grundriss, in: Heimat-Jahrbuch des Kreises Altenkirchen 58 (2015) S. 74-80. - Schneider, Daniel: Die Städtepolitik der Grafen von Sayn im Spätmittelalter, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 41 (2015) S. 33-49.