(1) B. liegt in einer Lößebene am Rande des Wesergebirges, etwa zehn Kilometer südöstlich von der Weser und der Bf.sstadt Minden entfernt. Der in West-Ost-Richtung verlaufende Hellweg berührte den Ort. Im Früh- und Hochmittelalter existierte an dieser Stelle eine Ansammlung von Einzelhöfen namens Sutherem (um 1160 erstmals erwähnt). Um 1300 wurde hier anstelle eines der Höfe die B. errichtet (1304 erstmals erwähnt als »Bukkeborch«), als westlichster Stützpunkt der Grafen von Holstein-Schaumburg gegenüber den Bf.en von Minden. Der Name der Burg nimmt auf den Regionalnamen Buckigau Bezug. Zuvor hatte bereits eine 1180 zerstörte Burg bei Obernkirchen (etwa sechs Kilometer nordöstlich B.s) den gleichen Namen getragen. Der Name ist abgeleitet von den großen Buchenwäldern der Gegend. 1365 erhielt der Ort durch die Grafen die Weichbildgerechtigkeit. Seit der Wende zum 16. Jahrhundert wurde die B. im Wechsel mit Rodenberg, Rinteln und vor allem Stadthagen ein bevorzugter Aufenthaltsort der Grafen Im 16. Jahrhundert wurde die Burg zum Schloss ausgebaut und ab 1607 unter Graf Ernst zur dauerhaften Residenz der Grafen zu Holstein-Schaumburg. Nach dem Aussterben der Linie 1640 und der Erbteilung von 1647 wurde B. Residenz der kleinen Grafschaft Schaumburg-Lippe, deren Landesherren auch »Gf.en von B.« genannt wurden.
B. gehörte bis 1559 zur Diözese Minden, als in der Grafschaft Schaumburg die Reformation eingeführt wurde. Nachdem die Grafen von Holstein-Schaumburg 1640 ausstarben, bekam die verkleinerte Grafschaft Schaumburg-Lippe einen reformierten Landesherrn. B. diente als Residenz bis zum Ende der Monarchie 1918, blieb dann Regierungssitz bis zum Ende des Freistaats Schaumburg-Lippe. Als Referenz an die frühere Bedeutung bleibt eine Abteilung des Niedersächsischen Landesarchivs, der Sitz des Landgerichts und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs in B.
(2) Die Ortschaft Sutherem bestand im 12./13. Jahrhundert aus wenigen Höfen, die zunächst Eigentum der Herren von Arnheim (auf Hus Aren bei Petzen, vier Kilometer nordwestlich B.s) waren. 1378 und damit nach der Verleihung des Weichbildrechts werden in einer Urkunde vier Burgmänner benannt, im Jahr 1400 werden erstmals B.er Stadträte erwähnt. Im 15. Jahrhundert wurde die Burg mehrmals verpfändet, war also wohl (noch) nicht von zentraler Bedeutung für die Herrschaft. Bei der Verleihung des Marktrechtes durch Graf Ernst 1609 wurde B. als »Stadt« bezeichnet, ohne dass jedoch eine eigentliche Stadtrechtsverleihung nachweisbar wäre.
Mit der 1365 verliehenen Weichbildgerechtigkeit erhielt B. das in Stadthagen geltende Recht. Eigene Statuten hatte B. nicht, man beließ es bei Einzelverordnungen. Die Handwerker gaben sich ihre Ordnungen zum Teil selbst, sahen sich dann auch als exemt von der städtischen Gerichtsbarkeit an, bis sie 1731 die städtische Beaufsichtigung akzeptieren mussten. Das Recht zur Bürgerannahme lag bei der Stadt. Ein landesherrlicher Stadtvogt wurde nach der Stadtwerdung nicht mehr genannt, eine Kontrollfunktion hatte der landesherrliche Fiskal. Im Konfliktfall wurden landesherrliche Kommissionen eingesetzt. Die sechs Ratsherren wurden durch Kooptation jährlich bestimmt, es waren überwiegend die größeren Handwerksämter vertreten. Im 17. Jahrhundert konnten auch landesherrliche Bediente Ratsmitglied werden (Anteil von etwa einem Drittel), im 18. Jahrhundert nicht mehr. Einer Bestätigung des Landesherrn bedurften die Ratsherren nicht. Der Bürgermeister wurde aus dem Rat gewählt und vom Landesherrn bestätigt, nur ausnahmsweise kam es dabei zu Konflikten. Der städtische Syndikus wurde im 17. Jahrhundert von Rat und Beisitzern bestimmt, ab Beginn des 18. Jahrhunderts besetzte de facto der Landesherr diese Schlüsselposition - ohne jedoch damit eine vollständige Kontrolle der Stadt zu erreichen.
Mit der Weichbildgerechtigkeit von 1365 wurde B. von der bis dahin zuständigen Gerichtsbarkeit des Vehlener Gos ausgenommen. Dem B.er Gericht stand die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit bis hin zur Körperverletzung zu, außerdem wurden Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezeichnet. Allerdings konkurrierten die nahen landesherrlichen Instanzen Kanzlei und Fiskal stärker als in den anderen Schaumburger Städten. 1872 wurde die städtische Gerichtsbarkeit dem Amt B. übertragen.
Um 1560 wird die Einwohnerzahl auf 250 bis 300 geschätzt, um 1600 auf 400 bis 500, ein beträchtlicher Teil davon dürfte dem Hof zuzuordnen sein. Ab 1633 litt die Stadt besonders unter den Einquartierungen des Dreißigjährigen Krieges, die Einwohnerzahl ging zurück. 1766 wurden 1871 Einwohner gezählt, 1807 waren es 2041. 1627 gab es neben 130 abgabepflichtigen Bürgerhäusern 35 Adelshöfe und Freihäuser. Auch die hugenottischen Einwohner waren nach dem Privileg von 1692 von Bürgerrecht und Lasten befreit und der Kanzlei unterworfen. Abgedankte Soldaten blieben ebenfalls auf Lebenszeit kanzleisässig. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts machten die in Bürgerhäusern wohnenden herrschaftlichen Bedienten und Soldaten immerhin 46 Prozent der Einwohner aus, Handwerker und Kaufleute nur 32 Prozent. Die Größe des Hofstaates variierte nach den Persönlichkeiten der Landesherren. Graf Ernst, der 1607 die Residenz nach B. verlegt hatte, baute Hof und Verwaltung aus und unterhielt ein Hoforchester, unter dem reisefreudigen Schaumburg-lippischen Grafen Friedrich Christian (reg. 1681-1728) sank die Zahl der Hofbedienten stark, während sie unter seinem Nachfolger Albrecht Wolfgang (reg. 1728-1748) wieder auf über 70 Bedienstete anwuchs. Viele Einwohner weilten aufgrund von Dienstleistungen für den Hof nur kurzzeitig in der Stadt.
Eine Viertelbildung oder einen bevorzugte Ansiedlung von Hofangehörigen in der Nähe des Schlosses lässt sich in B. nicht feststellen, vielleicht konnte eine solche Differenzierung aufgrund der Kleinheit des Ortes nicht entstehen. Die teuersten und prestigereichsten Häuser lagen an der Hauptstraße, der Langen Straße, oder dem davon abzweigenden Brauweg, die ärmeren Einwohner lebten in den Randlagen.
1609 verlieh Graf Ernst das Recht auf zwei Wochenmärkte und zwei Jahrmärkte, 1664 wurde ein dritter Jahrmarkt genehmigt. Ziel war die bessere Versorgung der Schlossbewohner, die auch mit weiteren Privilegien und Verwaltungsmaßnahmen verfolgt wurde. Vergeblich baten die Bürger 1609 um eine eigene städtische Mühle.
Die zahlenmäßig stärksten Handwerke waren die Bäcker, Schuster, Schneider, Leinweber, Schmiede und Tischler. Nur sie waren, ebenso wie Krämer und Kaufleute in Ämtern organisiert. Die einkommensstärkste Gruppe waren die Kaufleute, auch den Bäckern ging es relativ gut. Unter der Konkurrenz von Landhandwerkern und handwerkenden Soldaten litten vor allem Schneider und Schmiede. Die wenigen Schlachter und andere Handwerker waren in B. nicht zünftig organisiert. Für Handwerker wie Kaufleute spielte die eigene Landwirtschaft noch eine wichtige, wenn auch mit der Zeit abnehmende Rolle. Die Ausübung des Braurechts bildete als Nebenerwerb eine wichtige Einnahmequelle. J.G. Herder beklagte bei seinem Aufenthalt in B. 1771-1776 das vollständige Fehlen einer aufgeklärten Gesellschaft, selbst eine Buchhandlung gab es nicht; Ansätze dazu entstanden erst unter Fs.in Juliane (als Regentin für ihren unmündigen Sohn Georg Wilhelm 1787-1799).
Eine geregelte städtische Rechnungsführung gab es ab 1670. Die Einnahmen aus der Kontribution wurden vorwiegend an die landesherrliche Kasse abgegeben, aus einer eigenen Kämmereikasse wurden städtische Ausgaben bestritten, ihre wichtigsten Einnahmen waren Brau- und Bürgergelder, zuweilen auch eigene spezielle Kontributionen ausgeschrieben. B. war unterfinanziert und im 18. Jahrhundert tief verschuldet.
(3) Bereits 1395 wurde für die im folgenden Jahr erbaute Burgkapelle ein Geistlicher berufen, doch im Ort B. selbst gab es lange keine eigene Kirche. Die Einwohner waren in den benachbarten Ort Petzen eingepfarrt. 1510 wurde am Brauweg eine Marienkirche erbaut, die 1546 abbrannte und zunächst ersatzlos blieb. Die Einwohner besuchten dann die Kirche im direkt benachbarten Jetenburg (heute ein Stadtteil B.s). Erst 1615 wurde die von Graf Ernst im Zuge des Ausbaus der Residenz errichtete Stadtkirche eingeweiht. Einen Eindruck von der Bedeutung des Hofes gibt die Einteilung der Plätze in der Stadtkirche, die zur Hälfte für landesherrliche Bediente reserviert waren. In der Regierungszeit Graf Friedrich Christians 1681-1728 wurde für einige Jahre katholischer Gottesdienst begangen, dann wieder abgeschafft. Eine Lateinschule ist seit 1614 belegt, auch eine Mädchenschule existierte bereits im 17. Jh.
Es gab kein Kloster in oder nahe der Stadt, die reformierte Gemeinde unterhielt ein Waisenhaus. 1691 wurde nach dem Zuzug zahlreicher Hugenotten eine französisch-reformierte Gemeinde gegründet; 1750 gehörten ihr etwa 50 Familien an.
1635 gab es sechs, 1700 15 jüdische Familien in der Stadt, die direkt der landesherrlichen Gerichtsbarkeit unterstanden. Sie hatten große Bedeutung für die Versorgung des Hofes mit Luxusgütern. Für die jüdischen Gottesdienste wurden bis 1866 private Räume verwendet.
(4) B. war, anders als Stadthagen oder Rinteln, keine planmäßig angelegte Stadt, der Ort hat keinen regelmäßigen Grundriss. Die Stadt lehnt sich an das äußere Schlosstor an. Verheerende Stadtbrände 1541 und 1586 warfen die Entwicklung des Ortes gegenüber der Burg zurück.
Die Burg wurde um 1380/1400 mit einer steinernen Mauer umgeben. Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Festungswälle mit Rondellen im Stil der Renaissance hinter dem etwa 15 Meter breiten Burggraben angelegt. Das Schloss, gelegen südwestlich des Orts, wurde in einer planmäßigen Ausbauphase unter Graf Ernst in den Jahren 1605 bis 1622 ausgebaut und um äußere Gebäude wie Kanzlei, Marstall, Ballhaus, Schlosstor und Kammerkasse erweitert. Vor dem neuen äußeren Schlosstor ließ Ernst einen Markplatz mit dem städtischen Rathaus gegenüber dem landesherrlichen Renthaus anlegen. Am oberen Ende der Hauptstraße der Stadt (heutige Lange Straße) ließ er 1611-1615 die repräsentative Stadtkirche mit Renaissancefassade errichten.
Der Ort erhielt um 1400 eine erste Umwallung, Mitte des 16. Jahrhunderts war sie stark sanierungsbedürftig. Ab 1608 ließ Graf Ernst die Stadt mit Wall und Graben umgeben. Unter schwedischer Besatzung wurden 1635 Teile des Walls planmäßig zerstört, in der Folge Gärten angelegt.
Gf. Wilhelm (reg. 1748-1777) ließ die Wallanlagen des Schlosses verstärken und ausbauen, unter seinen Nachfolgern wurden sie beseitigt zugunsten eines Englischen Gartens. Der Ostflügel des Schlosses brannte 1732 nieder und wurde erneuert, ein barocker Zweiflügelentwurf aus dieser Zeit jedoch nicht ausgeführt. Das heutige repräsentative Schloss ist Ergebnis des historistischen Ausbaus und der Überformung 1893/96.
(5) Die Stadt war nur für ihre Einwohner zuständig, selbst ortsfremde Krämer, die in B. handelten, unterstanden nicht ihrer Aufsicht, sondern dem Zugriff der landesherrlichen Kanzlei. Auch die Verfügung über den Stadtwall verlor die Stadt gegen Ende des 17. Jahrhunderts Mit dem Amt B. lag die Stadt in beständiger Rivalität über Gerichtsrechte.
Die Bürger sahen sich vom Landesherrn schlechter gestellt im Vergleich zu Stadthagen, das über diverse Einnahmen und eine große Stadtgemarkung verfügte. Die Absatzmöglichkeiten städtischer Handwerker beschränkten sich auf das Stadtgebiet, schon im unmittelbaren Umland konkurrierten sie mit Landhandwerkern. Die B.er Kaufleute deckten allein den täglichen Bedarf, Waren des gehobenen Bedarfs mussten von auswärts bezogen werden.
Die mangelnde Qualität der B.er Lateinschule führte dazu, dass ehrgeizige Eltern ihre Kinder auf auswärtige Schulen sandten, insbesondere das Lemgoer Gymnasium. Unter den Landständen war B. seit 1609 vertreten. An Städtebünden war B. nicht beteiligt.
(6) Vom 14. bis zum frühen 17. Jahrhundert blieb B. rechtlich ein Weichbild. In B. ist der Zusammenhang mit der Verlegung des Hofs und dem Ausbau der Stadt gut zusehen, wie die unter Graf Ernst bereits ab 1605, d.h. zwei Jahre vor der Verlegung der Residenz nach B., ergriffenen zahlreichen Maßnahmen zeigen. In der Grafschaft Schaumburg-Lippe hatte B. sodann eine Funktion als Residenzstadt, später auch als Garnison, wirtschaftlich spielte die Stadt aber nie eine große Rolle. B. stand in dieser Hinsicht hinter Rinteln, das mit seiner Weserlage und der Universität (1621-1810) bevorzugt war, und Stadthagen als Handels- und später Industriestadt zurück.
(7) Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Bückeburg: Dep. 9 (Stadt Bückeburg, mit Bürgerbüchern des 17. Jahrhunderts), L 122 (Stadtgericht Bückeburg), außerdem die Bückeburg betreffenden Akten in den zentralen Beständen F 2, F 3, L 1, L2 u. L 3; bildliche Darstellungen: Ansicht der Stadt und Festung von Nordwesten, Ausschnitt auf einem Gemälde des Grafen Otto IV. (Schloss Bückeburg), Festung Bückeburg, Ansicht von Nordwesten 1605, anonyme Federzeichnung (Museum Bückeburg); S 1 B 5043 (Stadtplan von 1771); Niehr, Klaus: Historische Stadtansichten aus Niedersachsen und Bremen 1450-1850, Göttingen 2014, S. 123f.; Habich (siehe unter [8]), Abbildungsbeiheft.
(8)Prinz, Joseph: Die kirchliche Entwicklung Bückeburgs bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts, in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 6 (1933) S. 3-20. - Prinz, Joseph: Das Bückeburger Schloß, in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 9 (1943) S. 28-54. - Habich, Johannes: Die künstlerische Gestaltung der Residenz Bückeburg durch Fürst Ernst 1601-1622, Bückeburg 1969. - Steinwascher, Gerd, Seeliger, Matthias: Bückeburg, Düsseldorf 1986 (Fotografierte Zeitgeschichte), Düsseldorf 1986. - Borggrefe, Heiner: Die Residenz Bückeburg. Architekturgestaltung im frühneuzeitlichen Fürstenstaat, Marburg 1995 (Materialien zur Kunst- und Kulturgeschichte in Nord- und Westdeutschland 16). - Bruckhaus, Margarete: Bückeburg. Kleinstadt und Residenz vom Anfang des 17. Jahrhunderts bis zum Ende des alten Reiches, Rinteln 1991 (Schaumburger Studien, 50). - Böhme, Ernst: Hof und Hofleben in Bückeburg während des 18. Jahrhunderts, in: Johann Christoph Friedrich Bach (1732-1795). Ein Komponist zwischen Barock und Klassik. Katalog, hg. von Ulrich Leisinger, Bückeburg 1995, S. 27-44. - Ries, Rotraut: Bückeburg, in: Historisches Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen, hg. von Herbert Obenaus. Bd. I, Göttingen, S. 363-372. - Geschichtliches Ortsverzeichnis für Schaumburg, hg. von Gudrun Husmeier, Bielefeld 2008 (Schaumburger Studien, 68), S. 103-110. - Brüdermann, Stefan: 400 Jahre Bückeburger Marktrecht, in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 35 (2012) S. 79-90. - Silvestri, Marco: Die Ordnung der Stadt. Der Residenzstadtbau unter Ernst zu Holstein-Schaumburg in Bückeburg, in: 1615 - Recht und Ordnung in Schaumburg, hg. von. Stefan Brüdermann, Bielefeld 2018, S. 317-347. - Sommer, Roswitha: Bückeburger Häuserbuch, 3 Bd.e, Bielefeld 2021.