(1) F., urkundlich 1272 erstmals erwähnt, entstand am Nordufer der Spree an einer Stelle, wo sich die Spreeniederung von 15 auf etwa drei Kilometer verengte und es einen Übergang über den Fluss gab. An dieser Stelle kreuzten sich die Handelsstraße von Berlin/Cölln über F. weiter nach Frankfurt a. d. Oder mit der Straße aus der Lausitz nach Müncheberg. Die Spree war seit der Einrichtung des 1299 belegten »F.er Staus« schiffbar. Bis ins 17. Jahrhundert hatte es slawische Siedler (Kietzer) gegeben. Wann die deutsch-rechtliche Stadt gegründet wurde, ist unbekannt; eine Gründung durch Herzog Heinrich I. von Schlesien (um 1165–1238) ist nicht sicher. 1285 bestätigten jedoch die Markgrafen von Brandenburg als Stadtherren die Rechte. 1328–1340 Pfandbesitz des Hzg.s von Sachsen, gestattete der Markgraf 1353 seinem Ritter Ritter Friedrich von Lochen, in F. eine Burg zu bauen, löste zudem F. mit zwölf Dörfern aus der Vogtei Lebus heraus; eventuell handelte sich um Vorbereitungen für die Übertragung F.s an Bischof und Domkapitel zu Lebus 1354. Vor der Belagerung Lebus’ durch kaiserliche Truppen 1373 flüchteten Bischof und einige Kanoniker nach F. Wegen der Zerstörung der Lebuser Kathedralkirche beschlossen Bischof und Domkapitel, den Sitz des Bm.s nach F. zu verlegen und die dortige Pfarrkirche zur Kathedralkirche zu erheben (erfolgte 1385, letzte Kanoniker zogen 1398 um); F. wurde Residenzstadt. Diese Funktion endete mit dem Tod des letzten katholischen Bf.s Johann von Horneburg 1555. Das Domkapitel wählte unter politischem Druck der Hohenzollern (Patronatsherren des Bm.s) den unmündigen Markgrafen Johann Friedrich zum neuen Bischof, für den sein evangelischer Vater Johann Georg als Administrator die Regierung ausübte. 1571 wurde das Domkapitel aufgelöst; der Dom wurde zur Pfarrkirche zurückgestuft. 1588 verlor F. zudem das Stapelrecht, wodurch der Handel zurückging und die Stadt weitgehend landwirtschaftlich geprägt blieb.
Kirchlich gehörte F. zur Diözese Lebus, organisatorisch zur Sedes Falkenhagen.
(2) F. besaß einen annähernd quadratischen Grundriss (410 mal 380 Meter), der in der Südwestecke vom Anlandeplatz an der Spree etwas beschnitten wurde. Die von Süd nach Nord führende Mühlenstraße erweiterte sich in ihrem nördlichen Abschnitt zum Marktplatz. Von ihr zweigten in regelmäßigen Abständen etwa im rechten Winkel Straßen ab, so dass sich ein gitterförmiges Straßennetz ergab. Erste Ansätze zur Befestigung dürfte es vor 1354 gegeben haben, vollständig von einer Mauer umgeben war F. erst im 16. Jahrhundert Im Südosten diente die Stadtmauer gleichzeitig zur Ummauerung der Schlossanlage. Es gab vier Tore: Das Berliner Tor im Nordwesten (1470 erneuert, mit Zwingeranlage), das Frankfurter Tor beim Bf.sschloss im Osten, das Mühlentor am Spreeübergang im Süden (1699 erneuert) und dem Wasser- oder Niederlagetor im Südwesten. Das Neue Tor am Ostende der Junckerstraße wurde erst nach der Aufhebung des Bm.s Lebus geschaffen. Vor dem Wassertor befand sich an der Spree die Niederlage (Stapelplatz), wo die aus dem etwa 50 km entfernten Berlin mit dem Schiff antransportierten Waren für den Landweg nach Frankfurt a. d. Oder umgeladen wurden. Seit seiner Entstehung besaß F. das sog. Niederlagerecht (Stapelrecht). 1588 wurde es F. entzogen. In der Nähe des Spreeübergangs gab es eine größere Mühlenanlage. 1507 wurden im Norden die Berliner und die Frankfurter Vorstadt angelegt. 1496 gab es 292 Haushalte (was auf über 1300 Einwohner schließen lässt), um 1618 unter Einschluss der Vorstädte über 396 Häuser (knapp 2000 Einwohner). Hinderlich auf die Stadtentwicklung wirkten sich der Hussitenüberfall 1432, der Überfall des Fehdeunternehmers Ritter Nickel von Minckwitz 1528 (Fehde des Heinrich von Queis gegen Bischof und Stadt), sodann zahlreiche Pestzüge (1346, 1438, 1550, 1598, 1605, 1625/26, 1631 und 1657), Spreehochwasser (1576, 1595) und Brände (1340, 1560, 1568, 1576, 1633, 1695, 1711, 1766 und 1775) aus.
Wirtschaftlich bedeutsam war in der bfl.en Zeit vor allem der Getreide- und Holzhandel, mit letzterem zusammenhängend die Flößerei. Von den Handwerkern sind die 1427 urkundlich belegten Viergewerke (Tuchmacher, Fleischer, Bäcker und Schuhmacher) als Zünfte hervorzuheben, da sie den Stadtrat berieten. Im selben Jahr erhielt die Schützengilde ihr Statut. Neben der allgemeinen Landwirtschaft wurde Wein- und Gartenbau betrieben, zudem war die Zeidlerei in den umgebenden Wäldern und Fischerei größerer Gewerbezweig. Im Nordwestviertel hatten sich in der Herren- und Junckerstraße mehrere Adlige niedergelassen, hinzu kamen seit 1373 die Kurien der Lebuser Domherren. Es gab jährlich zwei, seit 1589 drei Jahr- und Viehmärkte: ein Handels-, ein Vieh- und ein Pferde-Jahrmarkt. Als Marktplatz diente eine Erweiterung der Mühlenstraße zwischen Herren- und Junckerstraße östlich vom Rathaus.
1285 bestätigten die Markgrafen von Brandenburg das der Stadt bei der (nicht überlieferten) Gründung verliehene Stadtrecht. Dieses umfasste das Markt- und Zollrecht, das Recht zur Warenniederlage bei der Stadt, Braurechte, das Recht zur Bildung von Zünften bzw. Innungen und Gilden sowie die bereits bestehende Ratsverfassung. Eine Kodifizierung des Stadtrechts ist nicht überliefert. Vorhanden ist lediglich eine Ratsverfassung von 1536. Das Siegel der Stadt (1321 erwähnt, erster Abdruck 1413), zeigt im Inbild einen Baum, der auf beiden Seiten von einem Wappenschild mit einem Adler flankiert wird. Ratsherren werden seit 1321 genannt, Bürgermeister seit 1427. Im 16. Jahrhundert bestand der Rat in der Regel aus vier Bürgermeistern und acht Ratsherren, die im jährlichen Wechsel amtierten. In der Zeit als Bf.sstadt wurden sie vom Bischof und vom Domkapitel ernannt. Zur Unterstützung des Rates gab es im 16. Jahrhundert einen 24köpfigen Bürgerausschuss sowie Viertelsmeister der einzelnen Stadtviertel. Die höhere Gerichtsbarkeit oblag seit 1354 dem Bischof 1377 ist ein Geschworenengericht bezeugt. Die niedere Gerichtsbarkeit befand sich in den Händen des Rats, bis sie 1468 von Bischof Friedrich Sesselmann gekauft wurde. Seitdem verfügten die Lebuser Bischöfe über die gesamte Gerichtsbarkeit. Erst 1606 konnte die Stadt wieder ein Drittel der höheren und niederen Gerichtsbarkeit erwerben. Dem Bischof standen als Stadtherrn die Urbede, ein Teil der Marktzölle, ein Fischerzins sowie die Einnahmen aus der Gerichtsbarkeit zu.
Das Verhältnis zwischen Stadt und Stadt- bzw. Landesherrschaft war nicht unproblematisch. 1523 gab es einen Aufstand der Bürger gegen die Stiftsregierung. Als 1557 das Domkapitel sich gegen einen Verkauf der im 16. Jahrhundert für das Bistum erworbenen Herrschaft Beeskow-Storkow sperrte, kam es in der Stadt zu schweren Ausschreitungen, bei denen die Kurien der Domherren geplündert wurden.
(3) Eine erste Pfarrkirche dürfte es bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegeben haben. Nach 1250 wurde ein zweiter Bau errichtet. Durch den Umzug des Lebuser Domkapitels nach F. wurde die Pfarrkirche St. Marien 1385 zur Kathedralkirche des Bm.s Lebus erhoben, ein anschließender Aus- und Umbau ist nicht belegt. Erst um 1400 wurde die repräsentativ gestaltete Sakristei angebaut. Nach der Zerstörung durch die Hussiten 1432 wurde 1446 unter Bischof Johann VII. mit dem Bau eines neuen, größeren Gebäudes begonnen. Der Bau erhielt zwei Seitenkapellen, von denen die südliche 1475 von Bischof Friedrich Sesselmann (1445 bis zum Tod 1483 Kanzler der Markgrafen von Brandenburg) als Grablege errichtet wurde, zudem eine reiche Ausstattung erhielt. Ferner hat sich ein 1517 von Bischof Dietrich von Bülow gestiftetes, aufwendig gearbeitetes Sakramentshaus erhalten. Sieben weitere bischöfliche Grablegen befanden sich noch im 18. Jahrhundert im Chor (insgesamt acht von 15 in F. residierenden Bf.en). Nach Brand 1576 erhielt der Dom einen neuen, vom Bürgermeister Hans Folgenach gestifteten Altar. 1769–71 wurde die Kirche, die 1755 durch Brand schwer in Mitleidenschaft gezogen worden war, im Auftrag König Friedrich II. barock überformt. Von den Lebuser Domherrn ist dagegen nur ein einziges Grab, das des 1413 verstorbenen Hermann Coppe, bekannt. Zum Lebuser Domkapitel zählten 16 Domherren, nach Tod des letzten Bf.s lassen sich nur acht nachweisen. Im Dom amtierte auch der städtische Pfarrer. Für die Sorben gab es daneben einen eigenen Prediger (noch 1574 erwähnt). Für 1451 ist zudem die Existenz einer Elendengilde bezeugt. Ein Kaland bestand 1365.
Vor dem Berliner oder Müncheberger Tor lag das von einem Bischof gestiftete Hl.-Geist-Hospital (1365 erstmals erwähnt); die Kapelle wurde 1563 abgebrochen. Eine weiteres Hospital mit einer dem Hl. Jakob geweihten Kapelle gab es bis zur Zerstörung 1659 vor dem Mühlentor, wohl gezielt für Pilger gedacht.
Der Reformation in der Kurmark Brandenburg 1539 konnten sich Bistum und die Bf.sstadt zunächst verweigern, da Kurfürst Joachim II. von Brandenburg als Landesherr nicht in die Rechte der Bischöfe eingriff. Die Stadt stellte jedoch 1544 einen evangelischen Prediger ein, der in der Kapelle des Hl.-Geist-Hospitals tätig war. In der Folge kam es zu Differenzen zwischen Stadt und Stiftsregierung sowie innerhalb des Stadtrats. Selbst nach dem Tod des letzten katholischen Bf.s war die neue Lehre nicht überall eingeführt. Zwar gab es seit 1557 lutherische Gottesdienste im Dom, doch katholische Domherren durften weiterhin ihrem Ritus folgen. Durchgesetzt hat sich das Luthertum erst 1565.
Eine Lateinschule ist 1547 erwähnt, eine (deutsche) evangelische Schule 1545, dessen Schulmeister zugleich Stadtschreiber war. Darüber hinaus diente F. mehrfach als Ausweichquartier für die »Viadrina«-Universität in Frankfurt a. d. Oder, nachweislich 1552, 1613, 1625/26 und 1656. Wie diese Verlegungen umgesetzt wurden, ist nicht überliefert.
1574 soll zahlreiches slawisches Dienstpersonal in F. gelebt haben. Auch wohnten einige Juden in F., doch gab es bis mindestens zum Ende des 16. Jahrhunderts wohl keine Synagoge. 1379 wurde ein Jude verbrannt.
(4) Das bischöfliche Schloss entstand nach 1354 südöstlich der Marienkirche in der kurz zuvor von Friedrich von Lochen errichteten Burganlage. Zur Stadt hin wurde es durch eine doppelte Mauer getrennt, der Eingang befand sich in der von der Stadt abgewandten Ecke. Die Anlage wurde 1407 ausgebaut und erhielt unter Bischof Friedrich Sesselmann eine dem Hl. Adalbert (Bm.-Patron) geweihte Kapelle. 1576 brannte das Schloss ab und wurde wahrscheinlich nur notdürftig instandgesetzt, so dass das nach 1555 entstandene kurfürstliche Domänenamt dort bleiben konnte. Um 1700 ließ Markgraf Friedrich III. ein Jagdschloss außerhalb F.s vor dem Frankfurter Tor erbauen (genutzt bis 1713).
Die Domherren ließen im 15. Jahrhundert ein Kapitelhaus für ihre Zusammenkünfte errichten, welches von Bischof Dietrich von Bülow (1490–1523) großzügig ausgebaut wurde. Da es auch als Komturshaus bezeichnet wurde, diente es vermutlich zumindest zeitweilig auch als Quartier für Würdenträger des Deutschen Ordens. Daneben gab es zu Beginn des 16. Jahrhunderts 30 Pfaffenhäuser, d. h. Kurien der Kanoniker und Wohnhäuser der Pfarrer und Vikare.
Das Rathaus befand sich an der Ecke Herren-/Mühlenstraße am Marktplatz. Über die Gestaltung ist nichts bekannt. Ein im späten 15. Jahrhundert begonnener Nachfolgebau wurde 1511 fertiggestellt, ein zweigeschossiges Gebäude mit Gerichtslaube. Das Erdgeschoss wurde als Kaufhalle genutzt. Der Versammlungssaal des Rates und eine Ratsschreiberstube befanden sich im Obergeschoss.
(5) Als Marktort war F. im Wesentlichen für die nähere Region von Bedeutung; im Fernhandel war F. weitgehend nur Durchgangsstation zwischen Köpenick bzw. Berlin/Cölln und Frankfurt a. d. Oder. Durch die Anwesenheit von Bischof und Domkapitel wurde F. jedoch zum Hauptort der kleinen Diözese Lebus. Spätestens seit Beginn der Hohenzollernherrschaft in Brandenburg wurden der Bischof und mehrere Kanoniker zur landesherrlichen Verwaltung der Mark herangezogen. Mehrere Bischöfe waren Kanzler. In F. wurde 1373 der Frieden zwischen Kaiser Karl IV. und Markgraf Otto VIII. von Brandenburg geschlossen.
Die Außenkontakte F.s bestanden zunächst in der Nutzung der 100 Hufen zählenden Feldmark. 1540 erwarb der Rat einen Anteil an einem Kalkbruch bei Rüdersdorf, den er 1557 gänzlich ankaufte. 1321, 1323 und 1393 beteiligte sich F. an der Gründung mittelmärkischer Städtebünde, die u. a. dazu verpflichteten, ein drei Mann starkes Aufgebot zu stellen (1393). 1528 und 1627 musste F. sich am landesherrlichen Aufgebot beteiligen. Mit anderen brandenburgischen Städten erwarb F. 1369 das Recht zur Münzprägung, ohne es jedoch auszuüben.
(6) Durch die Verlegung des Lebuser Bf.ssitzes und der Kathedralkirche nach F. und die damit zusammenhängende Nutzung des Schlosses als Hauptresidenz ab 1385 wurde die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt wesentlich geprägt. Auch förderte die Geistlichkeit den Bau des Rathauses und die Einrichtung der beiden Hospitäler. Vom Bischof, seinem Schloss- und Verwaltungspersonal und vor allem von den Domherren, Vikaren und Altaristen dürften auch die Handwerker und Händler profitiert haben. Das Ausmaß der Abhängigkeit verdeutlicht das schnelle Absinken F.s zur landwirtschaftlichen Stadt nach Aufhebung des Bm.s 1555 trotz seiner Lage an der Fernhandelsstraße Berlin-Frankfurt a. d. Oder. F. fiel in den Kreis der mittelmärkischen Kleinstädte zurück, zu denen es schon vor 1354 gezählt hatte. An F. waren die brandenburgischen Kurfürsten, die das Lebuser Stiftsgebiet gänzlich in ihr Herrschaftsgebiet integrierten, nicht interessiert. Ein um 1700 errichtetes Jagdschloss wurde bis 1713 genutzt, verfiel und wurde seit 1750 als Getreidemagazin genutzt.
(7) Potsdam, Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA): Rep. 2: Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer: Generalia; Städteregistratur (Stadt Fürstenwalde), Bauregistratur (Spezialia, Amt Fürstenwalde). – Rep. 3 B: Regierung Frankfurt (Oder): Abt. III: Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten: Domänenregistratur (Generalia, Fürstenwalde). – Rep. 7: Landesherrliche Ämter: Amt Fürstenwalde, besonders Nr. 59, 61, 113 (Hausregister des Amtes Fürstenwalde, 15./16. Jahrhundert), 114 (Erbregister von 1606), 157, 181, 246, 252, 293. – Rep. 8: Stadt Fürstenwalde: Urkunden, Akten, Karten – Rep. 10 A: Bistum (Hochstift) Lebus. Urkunden – Rep. 10 A: Domkapitel Lebus/Fürstenwalde: Urkunden – Rep. 23 A: Kurmärkische Stände. – Rep. 78: Kurmärkische Lehnskanzlei. – Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK): I. HA. Geheimer Rat: Rep. 9: Allgemeine Verwaltung, Rep. 19: Strom-, Schifffahrts- und Zollsachen; Rep. 21: Brandenburgische Ämter und Städte: Fürstenwalde; Rep. 24: Kriegssachen, haupts. aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges; Rep. 47: Geistliche Angelegenheiten; Rep. 59: Bistum und Amt Lebus; Rep. 78/78a: Kurmärkische Lehnskanzlei; Rep. 174: Reichskammergericht. – VI. HA: Nachlässe, Nachlass Bekmann, V C 14. – X. HA, Rep. 16: Kleine Erwerbungen, darin Nr. 425 (Kirchenvisitationsprotokolle u. a. zu Fürstenwalde). – Vgl. auch die Aktenbestände, Fotosammlungen und Karten des Stadtmuseums Fürstenwalde.
Gercken, Philipp Wilhelm: Codex diplomaticus Brandenburgensis. Aus Originalien und Copialbüchern gesammelt und hg., 8 Bde., Salzwedel; ab Bd. 5: Stendal 1769 – 85. – Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus. Sammlung ungedruckter Urkunden zur Brandenburgischen Geschichte, hg. von Georg Wilhelm von Raumer, Bd. 1, Berlin/Stettin/Elbing 1831, Bd. 2, Berlin/Elbing 1833 (ND Hildesheim 1976). – Codex diplomaticus Brandenburgensis (1838–1868), bes. Bd. A XX (1861). – Funcke, Fritz: Regesten der Bischöfe von Lebus bis zum Jahre 1418, in: Brandenburgia 24 (1916) S. 193–252. – Das Lebuser Bistumsregister. in: Funcke, Fritz: Das Bistum Lebus bis zum Anfange der Hohenzollernherrschaft in der Mark Brandenburg, T. 3, in. Jahrbuch für (Berlin-) Brandenburgische Kirchengeschichte 17 (1919) S. 1–17. – Ludat, Herbert: Das Lebuser Stiftsregister von 1405. Studien zu den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften im mittleren Oderraum zu Beginn des 15. Jahrhunderts, Teil 1, Wiesbaden 1965 (Gießener Abhandlungen zur Agrar- und Wirtschaftsforschung des europäischen Ostens, 9).
Stadtpläne und Karten: Potsdam, Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA): AKS: Allgemeine Kartensammlung – Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK): XI. HA, AKS: Allgemeine Kartensammlung, darin: G 50.378, F51.082, F 52.816, E 52.585. – Plankammer Frankfurt/O., A 350, C 391,C 394, D 129, C 393, C 392, A 233, A 234, G 634, D 130, G 635, E 483, A 351, F 742, G 528, A 212, A 213, E 519. – Stadtmuseum Fürstenwalde: Handgezeichneter Stadtplan von Euchler von 1723 (mit verschiedenen Nachzeichnungen). – Ansichten: Stadtansicht von Merian (Kupferstich von 1652),
(8)Wohlbrück, Sigmund Wilhelm: Geschichte des ehemahligen Bisthums Lebus und des Landes dieses Nahmens, 3 Bde., Berlin 1829–1832. – Breitenbach, Oskar: Fürstenwalde im Mittelalter, [o. O.] 1894. – Unger, Emil: Geschichte der Stadt Fürstenwalde/Spree. Unter Benutzung der Chronik von Dr. Goltz und anderer Quellen, Fürstenwalde/S. 1932. – Fürstenwalde/Spree. Vom Werden und Wachsen einer märkischen Stadt 1285–1985, hg. vom Rat der Stadt und bearb. von Peter Cheret und Rudolf Schultz, Berlin 1985. – Teichmann, Heinz: Von Lebus nach Fürstenwalde. Kurze Geschichte des mittelalterlichen Bistums Lebus 1124–1555/98, Leipzig 1991. – Richter, Christa: Domkirche St. Marien zu Fürstenwalde, München/Berlin 1993 (Große Baudenkmäler, 486). – Ludat, Herbert: Fürstenwalde, in: Handbuch der Historischen Stätten, Bd. 10: Berlin und Brandenburg (31995), S. 193 f. – Richter, Christa: Fürstenwald. Dom Sankt Marien. Regensburg 1998. – Faust, Wilfried, Soeters, Gilbert C.: Handelsstadt und Bischofssitz. Archäologische Untersuchung zwischen Dom und Markt in Fürstenwalde, Landkreis Oder-Spree, in: Archäologie in Berlin und Brandenburg 1997 (1998) S. 123–125. – Neumeister, Peter, Herrmann, Rald: Historisch-Archäologisches Inventar der Stadt Fürstenwalde/Spree, Berlin 1999 (unveröff. Ms., Exemplare im BLDAM und in der LGV vorhanden). – Engel, Evamaria, Sauerwein, Katrin: Art. „Fürstenwalde“, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin (2000), S. 198–206. – Wilke, Florian: Burg und Schloß Fürstenwalde, in: Denkmalpflege im Land Brandenburg 1990–2000. Bericht des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums, bearb. von Michaela Aufleger, Worms 2001 (Forschungen und Beiträge zur Denkmalpflege im Land Brandenburg, 5/2), S. 568–569. – Wittkopp, Blandine: Fürstenwalde: Dom und Burg, in: Frankfurt an der Oder und das Land Lebus, hg. von Michaela Aufleger, Sabine Eickhoff und Günter Wetzel, Stuttgart 2005 (Führer zu archäologischen Denkmälern in Deutschland, 45), S. 126–128. – Neumeister, Peter, Wittkopp, Blandine, und Schumann, Dirk: Fürstenwalde. Domkapitel des Bistums Lebus. In: Brandenburgisches Klosterbuch, Bd. 1 (2007) S. 481–499.