Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Buckow

Buckow

(1) B. wird erstmals 1249 im Vertrag von Liegnitz als Burg an der Südwestgrenze des Landes Lebus genannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürften Burg und Siedlung im Zuge des Landesausbaus unter Herzog Heinrich I. von Schlesien († 1238) in der Enge zwischen Griepen- und B.-See längs der Straße Müncheberg-Wriezen entstanden sein; eine slawische Vorbesiedlung ist nicht auszuschließen. Die Lage der Burg ist nicht mehr sicher festzustellen, vermutlich befand sie sich südlich des späteren Schlosses unfern des B.-Sees an der Stobberow (Stöbber), dem späteren Zentrum des Städtchens. 1253 gab Erzbischof Rudolf von Magdeburg (1253–1260) das Dorf (villa) B. an das Kloster Lebus ab und erhielt im Gegenzug den Marktort Müncheberg. Der Status der damals ebfl.en Burg blieb vom Tauschgeschäft unberührt. Mit dem Land Lebus wurde B. endgültig 1287 Teil der Mark Brandenburg.

Neben B. gab es eine zweite Siedlung, die 1375 im Landbuch Kaiser Karls IV. als Buko in preurbio, 1476 als dat dorp cleinen Bukow, 1481 aber schon als stedeken bezeichnet wurde. Sie lag nur wenig westlich der Hauptsiedlung, die zur Unterscheidung auch mit »Groß-B.« bezeichnet wurde. Wann und wie Klein-B. aus der Herrschaft Groß-B. ausschied, ist nicht bekannt. Seit 1476 sind Lehnbriefe erhalten, in denen der brandenburgische Kurfürst Klein-B. an die Familie Ilow überträgt. 1644 verkaufen die Ilow ihre Herrschaftsrechte an die Familie Burgsdorf(f), die die Erwerbung in ihre Herrschaft (Groß-)B. eingliederte. Eine rechtliche Vereinigung der Orte Groß- und Klein-B. fand erst 1816 statt.

Die Herrschaft (Groß-)B. kannte eine wechselvolle Besitzgeschichte. Die Lehnsrechte über die Herrschaft (Groß-)B. waren spätestens zu Beginn des 15. Jahrhunderts an die Familie Hol(t)zendorf(f) übergegangen. 1416–1553 befanden sich die Herrschaftsrechte im Besitz der Familie Zigesar. Der Landesherr übertrug sie daraufhin an Adam von Trott. Die zeitweise als Pfand ausgegebenen Rechte gingen in der Folgezeit an die Familie Kloster über, ehe sie 1627 an Abraham von Burgsdorf(f) veräußert wurden. Auf dem Erbwege ging der Besitz an den General Georg Adam von Pfuel (1618–1672). Dessen Schwester und Erbin Dorothea Elisabeth heiratete 1674 den Feldmarschall Hayno (Heino) Heinrich von Flemming (1632–1706), der den Besitz übernahm. Wegen seiner Verdienste in den Türkenkriegen wurde er 1700 in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben. Die Familie Flemming behielt B. bis in das 20. Jahrhundert

(2) Eine Stadt im vollen Rechtssinne wurde (Groß-)B. nie. 1405 wurde es als »Opidum«, 1416 als »Stetichen« erwähnt, später auch als Flecken bezeichnet. 1405 besaß es 33 Gärten (vor allem für die Sonderkultur des Hopfenanbaus, die Mehrzahl der Bürgerstellen verfügte über Braurecht) und 6 Hufen (1634/35 45 Häuser, 1654 52, 1694 125 Familien, 1772 628 Einwohner). Die Lage an einer Engstelle zwischen zwei Seen und das Bodenrelief bestimmten die Gestaltung der Siedlung. Aus der Wegegabelung vor der hoch gelegenen Kirche entstand ein kleiner dreieckiger Marktplatz. Von den Hauptwegen zweigten nur wenige kurze Seitenstraßen ab. B. verfügte über eine Umwallung und drei Tore. An der Stelle der Burg diente der neben der Kirche zu einem unbekannten Zeitpunkt erbaute »Weiße Hof« als Herrschaftssitz. 1665 überließ die Herrschaft den Hof der Stadt als Rathaus. Ab 1689 wurde die Damsdorfer Vorstadt angelegt. Anlässlich der Bestätigung der Rechte des »Städtleins« durch Markgraf Friedrich 1527 bestimmten die Gebrüder Zigesar die Rechte der Gemeinde. Hierbei wurde u. a. die Größe des Rats festgelegt, der aus einem Bürgermeister (Richter) und zwei Schöffen bestand. 1684 werden zwei Bürgermeister und vier Ratsherren erwähnt.

Vor allem durch den Hopfenanbau und die Bierbrauerei entwickelte sich das Städtchen. Als Gewerbe sind die Handwerke der Nahrungsmittelverarbeitung, Textilherstellung und Hausbau, auch Kürschner und, eine Besonderheit, die Teichgräber (1654) zu erwähnen. 1465 privilegierte der brandenburgische Kurfürst einen Wochen- und zwei Jahrmärkte. Nach dem Stadtbrand 1688 erließ Kurfürst Friedrich III. einen weiteren Vieh- und Pferdemarkt zum Ausgleich des Schadens. Die landesweite Akzise musste auf kfl.en Befehl ab 1681 auch im Flecken (Groß-)B. trotz Widerstands der Herrschaft eingeführt werden.

(Klein-)B. war deutlich kleiner. Wirtschaftlich und rechtlich wurde zwischen Brau- und Gärtnergütern unterschieden (1624 sechs Brauer, fünf Gärtner, sieben kleine Buden, 1665 acht alte Bürger und zehn neue Bürger). Die Zahl der Bürgerstellen blieb bis 1760 konstant.

Der mindere Stadtstatus (Groß-)B.s wird ersichtlich in den Dienstpflichten (Ernte, Holzfuhren, Jagdhundehaltung durch die städtischen Großen [Brauer], Jagdtreiberei durch Gärtner), die die Städter gemäß des 1544 vom zeitweiligen Besitzer, dem kfl.en Rat und Amtshauptmann Adam von Trott unter Mitwirkung des landesherrlichen Rats, mit dem Städtchen geschlossenen Vertrags. 1661 änderte Georg Adam von Pfuel die vertraglichen Dienstverhältnisse, im 18. Jahrhundert wurden sie gegen Geldzahlungen aufgehoben. Unter Graf Friedrich von Flemming, der die Herrschaft 1747 erbte, kam es zu tiefgreifenden Zerwürfnissen mit der Stadt, die sich 1748 über ihren Herrn bei den landesherrlichen Behörden wegen Unterschlagung der kgl.en Akzise beschwerte. Ein weiterer Punkt war die Stadtbeleuchtung, die der Graf eingeführt hatte und für deren Wartung die Bürger weiterhin Laternengeld zahlen mussten, obwohl die Beleuchtung nach kurzer Zeit wieder abgenommen worden war. Dazu kamen Einschränkungen des Holzbezugs und des Hökerhandels. Die Beschwerde führte zur Absetzung des Bürgermeisters durch den Grafen, was Tumulte auslöste, die wiederum die Einsetzung einer zwölf Mann starken Schlosswache verursachte. Das Kammergericht in Berlin entschied zugunsten der Städter und behielt sich wegen des Aufstellens der Schlossgarde weitere Untersuchungen wegen Missbrauchs des »ius armorum« vor. Jahre später, 1769, verweigerte der Graf als Stadtherr jegliche Unterstützung zum Wiederaufbau nach einem großflächigen Brand, woraufhin die Städter die Wiederinstandsetzung verweigerten. 1771 griff der Landesherr, König Friedrich II. von Preußen, mit einem 40 Mann starken Landreiterkommando zugunsten der Städter ein. Dem Grafen wurde die Erlaubnis erteilt, zugunsten des Wiederaufbaus eine Hypothek aufzunehmen. Unter den Nachfolgern des 1777 verstorbenen Grafen bemühte man sich um Hebung des Wohlstands, zusammen mit den landesherrlichen Behörden unterstützte man einen Unternehmer bei der Anlage eines Wollmagazins für die Bedürfnisse des Militärs (1784–1802). Von der Stadt aus ging 1779 die Initiative zur Anlage einer Maulbeerbaumplantage, die um 1800 wieder einging.

Mit der preußischen Städteordnung 1809 wurde die Stadt verselbständigt und aus der Herrschaft gelöst.

(3) Die Kirche von (Groß-)B. war Mutterkirche und gehörte zum Sedesbezirk Müncheberg des Bm.s Lebus, der nach der Reformation in eine Inspektion umgewandelt worden war. Die Patronatsrechte lagen bei der Herrschaft. (Klein-)B. verfügte über kein eigenes Gotteshaus und war in (Groß-)B. eingepfarrt.

(4) Während in (Klein-)B. die Herrschaft zunächst lediglich über ein Haus im Ort verfügte, bestanden in (Groß-)B. zwei Rittersitze, der »Weiße« und der »Rote« Hof. Die Gebäude waren bereits in der Zeit der Burgsdorf(f) ab 1627 als baufällig beschrieben. Der Ausbau zur Residenz begann durch die Familie Flemming. Der erste Besitzer, Hayno Heinrich von Flemming, ließ 1674–1680 nördlich des Weißen Hofes eine barocke doppelgeschossige Schlossanlage nebst einem ausgedehnten Lustgarten anlegen, dazu kamen Stallungen und Wirtschaftsgebäude, Nutz- und Weingärten. Die hohe Bedeutung der Gartenanlage wird durch eine 1695 genannte Orangerie und das Vorhandensein von Pflanzeninventaren deutlich.

Gf. Christian Adolf Bogislav von Flemming (1768–1833), der B. ab 1790 besaß, ließ das Schloss ab 1802 nach Plänen von Karl Friedrich Schinkel umbauen. Das Schlossensemble wurde nach Beschädigungen bei Kriegsende 1948 abgerissen.

(7) Potsdam, Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 8 Stadt Buckow, Rep. 37 (Die Herrschaft Buckow). – Heegewaldt/Harnisch, Herrschafts-, Guts- und Familienarchive (2010), S. 55–57.

(8)Krügel, Max: Buckow im Lande Lebus, Berlin 1957. – Historisches Ortslexikon Brandenburg VII (1983) S. 45–51. – Vetter, Klaus: Zwischen Dorf und Stadt. Die Mediatstädte des kurmärkischen Kreises Lebus, Weimar 1996 (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, 33). – Engel, Evamaria, Sauerwein, Kathrin: Art. „Buckow“, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin (2000) S. 75–79. – Wendland, Folkwart und Folkwin: Garten und Parke in Brandenburg. Die ländlichen Anlagen in der Mark Brandenburg und der Niederlausitz, Bd. 3, Berlin 2015, S. 297–304.

Felix Escher