Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Jever

Jever

(1) Am Übergang von der Geest zur Marsch gelegen, war das Gebiet der heutigen Stadt J. seit der Steinzeit besiedelt und bot sich wegen der Anbindung zur Nordsee durch schiffbare Siele und Tiefs als Handels- und Marktplatz an. Im Hochmittelalter endete hier der von Oldenburg kommende friesische Heerweg. J. war zu dieser Zeit wirtschaftlicher und politischer Hauptort der Östringer Landesgemeinde, die ihre Selbständigkeit gegenüber den gfl.en Ansprüchen der Billunger behauptete. Zudem war J. als Sendort Sitz eines geistlichen Gerichts. Der Name erscheint in verschiedener Form (Gyfers, Ghefri, dann Gevere) im Frühmittelalter, ab dem 14. Jahrhundert auch urkundlich. Im 14. und 15. Jahrhundert war J. Hauptort des Häuptlingsgeschlechts der Wiemkinge, die über Östringen und Teile Rüstringens sowie des Wangerlandes eine Landesherrschaft errichteten. Nach dem Tode Edo Wiemkens der Jüngere 1511 und des letzten männlichen Erbens Christoph 1517 übernahm nach einer vormundschaftlichen Regierungszeit und schweren Konflikten mit dem benachbarten ostfriesischen Gf.enhaus Edo Wiemkens Tochter Fräulein Maria 1531 die selbständige Regierung. Nach ihrem Tod 1575 fielen Stadt und Herrschaft J. an die Grafen von Oldenburg. Mit dem Tod Graf Anton Günthers von Oldenburg 1667 kam die Herrschaft und damit auch Schloss und Stadt als Kunkellehen (d.h. der weiblichen Erblinie folgend) an seinen Neffen Johann von Anhalt-Zerbst, den Sohn seiner jüngsten Schwester. Während der folgenden fast 130 Jahren war J. mit dem Fürstentum Anhalt-Zerbst in Personalunion verbunden. Die Regierung vor Ort wurde durch einen Statthalter, den Oberlanddrosten, wahrgenommen. 1793 fiel J. an die russische Zarin Katharina II., die Schwester des kinderlosen, letzten regierenden Fürsten Friedrich August von Anhalt-Zerbst. Katharina ließ J. durch ihre Schwägerin Friederike Sophie, die Witwe ihres Bruders, verwalten. Im Frühjahr 1806 verließ sie J., als der Krieg zwischen Frankreich und Preußen drohte, und zog sich auf ihren Witwensitz in Coswig in Anhalt zurück. 1806 trat Zar Alexander J. an das napoleonische Königreich Holland ab. Mit dem Ende der französischen Herrschaft wurde J. 1813 vom Zar an das Herzogtum Oldenburg übertragen, was 1818 endgültig bestätigt wurde.

(2) Archäologische Funde, u.a. von römischen Denaren des 3. und 4. Jahrhunderts n.Chr., von völkerwanderungszeitlichen Münzen sowie anderer Gegenstände des Früh- und Hochmittelalters belegen eine wohl ungebrochene Funktion J.s als Markt im überregionalen Handel. Dies erklärt, dass J. im 11. und frühen 12. Jahrhundert unter den billungischen Hzg.en Münzstätte war (eine der ältesten Norddeutschlands). Als auswärtige Machthaber versuchten sowohl die Billunger als auch die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen in J. Fuß zu fassen. Es lassen sich für das Früh- und Hochmittelalter zwei Befestigungsanlagen nachweisen, zum einen der für das 7. Jahrhundert archäologische belegte Kirchhügel mit Graben und Palisade, der im frühen 11. Jahrhundert als Befestigungsanlage ausgebaut wurde, und zum anderen die nördlich gelegene Befestigung Woltersberg, die den Zugang ins Wangerland bzw. zu den schiffbaren Tiefs in den Jadebusen sicherte, welche archäologisch in das 9. bis zum 11. Jahrhundert zu datieren ist. Die politische Konfliktsituation des 11. Jahrhunderts zwischen dem Erzbischof von Hamburg-Bremen und den um ihre gfl.en Rechte ringenden Billungern lässt vermuten, dass der Kirchhügel mit der Sendkirche eine Befestigung der Erzbischöfe war, während der Woltersberg zumindest zeitweise in billungischer Hand gewesen sein könnte. Aber weder die Billunger noch die Erzbischöfe konnten sich langfristig als Landesherrn etablieren. Stattdessen entwickelte sich mit der Östringer Landesgemeinde eine eigenständige genossenschaftliche Herrschaftsstruktur, für die J. Mittelpunktsfunktionen erhielt, allerdings die Ausbildung einer Kommune im vollen Sinne verhinderte. Immerhin schlossen die opidani Geveris 1347 mit Hamburg einen Handelsvertrag, der mit dem Cyriakussiegel der villa Gevere bekräftigt wurde (Oppidum und Villa hier als offene Marktsiedlung zu verstehen). In Auseinandersetzungen mit anderen Häuptlingsfamilien setzten sich im Laufe des 14. Jahrhunderts die Wiemkinge als Landesanführer durch, die die Befestigung in J. zur Burg ausbauten und seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts als Sitz (nach der Zerstörung der Sibetsburg 1435 als Hauptsitz) nutzten. 1440 nennt eine Siegelumschrift kerspel und bur der villa J. (Kirchspiel und Nachbarschaft des Orts). Die letzte selbständige Regentin, Fräulein Maria (reg. 1531-1575), erweiterte die Befestigung der Burganlage beträchtlich und ließ den Ort 1536 mit Wall und Graben befestigen.

Erst während ihrer Regentschaft ist J. als Stadt näher zu fassen. Zuvor war J. nicht durch besondere Rechte oder eine räumliche Trennung vom Land unterschieden, wie es für die Städtebildung im friesischen Raum typisch ist. Die genossenschaftlichen Strukturen der Landesgemeinden prägten auch die größeren Siedlungen an der Küste. Über die Einwohnerzahlen lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Das in Marias Zeit ab 1536 entwickelte Stadtrecht wurde 1572 verschriftlicht. Rat und Verwaltung der Stadt standen seit dem 16. Jahrhundert in enger Abhängigkeit zur landesherrlichen Regierung. Die innere Verfassung der Stadt erwuchs aus ähnlichen Wurzeln wie die genossenschaftliche Organisation der friesischen Landesgemeinde. Die Konsuln und Bürgermeister waren die Vertreter der Kirchspiele und der Bürgerschaft. Drei Bürgermeister und jeweils drei beigeordnete Ratsverwandte vertraten die Gemeinden bzw. die Bürgerschaft gegenüber der Herrschaft der Richter (»redjeven«), Häuptlingen und dann der gfl.en bzw. fsl.en Obrigkeit. Im 17. und 18. Jahrhundert sank dann die Zahl der Bürgermeister auf einen und die der Ratsverwandten auf bis zu sechs. Dieses Gremium ergänzte sich selbst und musste im 17. und 18. Jahrhundert die Zustimmung der Obrigkeit einholen. Das Kollegium bestand aus Bürgermeister, Stadtsekretär und Kämmerer. Die übrigen Ratsverwandten hatten Kontrollfunktionen bzw. beteiligten sich als Beisitzer am Stadtgericht.

Zwischen Siedlung und Schiffslände, der heutigen Schlachte mit einer ursprünglich schiffbaren Verbindung zum Hooksiel, lag ein bis ins 16. Jahrhundert nur locker bebauter Bereich, der als Handels- und Marktplatz genutzt wurde, der heutige »Alte Markt« ist ein Rest davon. Dieser Teil blieb außerhalb der Stadtbefestigung. Hier siedelten sich vor allem Kaufleute an. Mit der Verbesserung des Hafens unter Graf Johann VII. (in älterer Zählung XVI.) von Oldenburg 1586 und der Verlegung der Jahrmärkte wieder aus der Stadt auf den Alten Markt entwickelte sich dieses Gebiet sehr schnell.

J. besaß in der frühen Neuzeit einen landstädtischen Charakter. Die Führungsschicht war bestimmt von Amtsträgern und Kaufleuten, welche auch überregional agierten, daneben von einer differenzierten Handwerkerschaft. Erst 1590, unter oldenburgischer Herrschaft, organisierten sich zuerst die lederverarbeitenden Riemer, Sattler und Schuster in einem Amt. Die anderen Gewerke folgten erst schleppend im 17. Jahrhundert Stadt- und Landhandwerk waren hierbei innerhalb der Herrschaft J. in einem Amt zusammengefasst. Gold- und Silberschmiede sowie Zinngießer belieferten sowohl die höheren Amtsträger als auch die bürgerliche Oberschicht sowie die wohlhabende Schicht der Marschenbauern, für die J. von zentraler Bedeutung war. Von 1760 bis 1776 gab es eine Fayence-Manufaktur, die sich aufgrund verschlechternden Absatzes und der Konkurrenz durch qualitätvolle Importe nicht halten konnte.

(3) J. gehörte kirchlich zum Erzbistum Hamburg-Bremen. Als Sitz eines Archidiakons und wegen seiner Funktion als Sendgericht dürfte es bereits im Hochmittelalter eine Kirche gegeben haben. Zu vermuten ist die Existenz einer hölzernen Cyriakus-Kirche des 11. Jahrhunderts in erhöhter Lage auf dem Geestrücken, die als Fundament einer jüngeren Fachwerkkirche diente. Diese wurde um 1200 durch eine einschiffige, steinerne romanische Saalkirche ersetzt, welche um 1380 während einer der zahlreichen Häuptlingsfehden zerstört wurde. Der Ende des 14. Jahrhunderts errichtete Nachfolgebau brannte 1728 ab, wobei auch das Herrschaftsgestühl vernichtet wurde. Nur die 1560-1565 errichtete Grablege der Herrscherfamilie, das sogenannte Edo-Wiemken-Grabmal, eines der bedeutendsten Zeugnisse der Renaissance in Norddeutschland, blieb erhalten. Sie wurde anschließend durch die heute sogenannte Alte Kirche ersetzt (1736 geweiht); diese wurde 1959 durch Brand zerstört.

In der Nähe des Schlossgeländes befand sich eine Terminei der Bremer Franziskaner, die 1447 an den Siedlungsrand verlegt wurde. Ende des 15. Jahrhunderts wird noch ein Kaland genannt, der in den testamentarischen Verfügungen der j.schen Häuptlinge bedacht wurde.

Die Reformation nach lutherischer Lehre wurde behutsam ab 1528 eingeführt. Maßgeblich waren hier die Berater der Landesherrin Fräulein Maria und insbesondere die Pfarrer der Stadtkirche. Als Bildungseinrichtung wurde 1573 von der Landesherrin die Lateinschule gegründet. Diese ermöglichte eine Vorbereitung auf ein Studium. Im späten 18. Jahrhundert wurde sie zur Provinzialschule umgewandelt (seit 1873 Mariengymnasium). Im 15. und 16. Jahrhundert sind zudem noch Volksschulen an den Kirchspielen nachgewiesen. Die dortigen Pfarrer und Küster (koster) hatten auch Lehrfunktionen.

Der Zuzug von gelehrten Beamten und Handwerkern aus Mitteldeutschland während der Anhalt-Zerbster Regierungszeit sowie die Rekrutierung von auswärtigen Soldaten bewirkte, dass in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine katholische Gemeinde entstand, die 1779 durch fsl.es Privileg geschützt wurde. Ihr wurde ein Versammlungsraum im Schloss zugewiesen, erst 1822-1824 erhielt sie eine eigene Kirche.

1698 durfte sich eine jüdische Familie ansiedeln. Im 18. und 19. Jahrhundert entstand eine kleine jüdische Gemeinde, die sich vornehmlich in der Vorstadt niederließ. Sie verfügte über eine Synagoge in der Altstadt (1938 zerstört) und einen Friedhof außerhalb der Stadt.

(4) Das Stadtgebiet erstreckte sich ohne bauliche Abgrenzung zum Land im Mittelalter auf das Gebiet rund um den Kirchhügel und zog sich entlang der sog. Schlachte und dem Alten Markt mit Verbindung über die Tiefs zur Nordsee. Die ältere Burg, wohl ein Steinhaus mit Graben, südöstlich der Stadt gelegen, wurde im 15./16. Jahrhundert von den Wiemkingen durch eine größere Vierflügelanlage ersetzt. Im 18. Jahrhundert wurde sie repräsentativ ausgebaut (mit der 1736 fertig gestellten und weithin sichtbaren Turmspitze). Im Zuge der Erhebung zur Stadt 1536 wurde J. mit einer Befestigung aus Wällen und Gräben versehen, die nur das Gebiet um die Kirche mit einer Fläche von etwa 10 ha umschloss und die lockere Bebauung östlich davon, die sog. Vorstadt, außen vor ließ. Den Zugang ermöglichten drei Tore, Wangertor nach Nordosten, Annentor und Wasserpforte nach Westen (alles 1830 abgetragen). Der nun Neue Markt und die Stadtkirche befanden sich in etwa in der Mitte der Stadt. Der regelmäßige, von Drosten- und Hopfenstraße gebildete Grundriss des sich nordwestlich an den Markt anschließenden Stadtteils verweist auf eine geplante Anlage. Im 18. Jahrhundert wurde die Stadt nach Norden hin erweitert. Kaufleute, aber auch die kleine jüdische Gemeinde siedelten sich vor allen Dingen in der Vorstadt entlang der Ausfallstraßen und der Schlachte an.

Das Schloss mit Unterburg und seiner Befestigung waren bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts baulich und rechtlich vom Stadtgebiet getrennt. Herrschaftliche Amtsträger ließen sich in repräsentativen, zumeist auch abgabenfreien Häusern in der Stadt nieder. Die Drostei (1975 abgerissen) in der Drostenstraße, das Rentmeisterhaus, das Landrichterhaus und das Küchenschreiberhaus sowie das Haus des Amtmanns reichen baugeschichtlich ins 16. Jahrhundert zurück und befanden sich bis ins 18./19. Jahrhundert im herrschaftlichen Besitz. Die während der Anhalt-Zerbster Regentschaft (1667-1793) nach J. ziehenden Verwaltungs- und Gewerbespezialisten griffen bei der Gestaltung ihrer Häuser auf Stilmittel der nahe gelegenen Niederlande zurück, die das Stadtbild prägen. Entlang der Schlachte haben sich bis heute giebelständige Kaufmanns- und Packhäuser mit zur Straße weisenden Ladeluken erhalten.

1703/04 wurde neben dem 1620 ausgebauten Ballhaus bzw. Marstall ein Gerichtsgebäude errichtet, in welchem bis 1858 das Landgericht tagte (heute Amtsgericht). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die Befestigungsanlagen ausgebaut, daneben wurden bis 1770 fünf Kasernengebäude errichtet, die nicht nur der Garnison als Unterkunft dienten, sondern auch rekrutierte Soldaten, die für amerikanischen Unabhängigkeitskrieg auf Seiten der Engländer verschifft werden sollten, beherbergte (heute Mariengymnasium). Die Fürstenwitwe Friederike Auguste Sophie ließ 1804 das später nach ihr benannte Sophienstift als Armen- und Krankenhaus errichten.

Als kommunaler Bau ist das 1609 mit Renaissanceelementen am Kirchplatz errichtete Rathaus zu nennen, das 1746 eine neue Fassadengestaltung erhielt (1963 in Teilen abgebrochen).

(5)J. war durch seine Funktion als Markt und Hafen sowie ab dem 14. Jahrhundert durch die Burg der Wiemkinge der Hauptort des J.landes. Lateinschule bzw. Provinzialschule hatten große kulturelle Bedeutung für das Umland.

Die starke Stellung genossenschaftlicher Strukturen ließ im Spätmittelalter keine von diesen unabhängigen und außerhalb der Herrschaft agierenden Netzwerke oder Bünde der Residenzstadt entstehen. So gehörte J., wie andere friesische Städte auch, trotz der durch die Küstenschifffahrt ermöglichten Fernhandelsbeziehungen nicht der Hanse an.

Die 1575 nachfolgenden Grafen von Oldenburg als Landesherren banden das J.land in den Folgejahren durch die Aufschüttung des Ellenser Dammes und den Ausbau des Deichwesens enger an ihr Herrschaftsgebiet, doch behielten die Verkehrswege zum Meer, die schiffbaren Tiefs und Siele, die größere wirtschaftliche Bedeutung.

(6)Stadt und Herrschaft waren bis zum Ende der Monarchie im J.land eng miteinander verwoben. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis 1575, als mit der letzten Regentin Maria von J. die Dynastie der Wiemkinge ausstarb, diente J. als Herrschaftssitz. Zudem war J. ein wichtiger Markt- und Hafenort, der über stadtähnliche Qualitäten verfügt haben dürfte. Die Stadtbildung mit einer eigenen Gemeinde setzte erst im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts ein, weswegen J. als Residenzstadt im engen Sinne nur unter Maria von J. (reg. selbständig 1531-1575) gelten kann. So erhielt J. in dieser Zeit die für eine Residenzstadt typischen Elementen wie Lateinschule (seit 1573), der zentralen Kirche mit der herrschaftlichen Grablege, dem Verwaltungssitz und der Gerichtsbarkeit, zudem ist eine Ausrichtung von Handwerk und Handel auf die Belange des Hofes festzustellen. Anschließend wurde J. durchgehend von »fernen Fürsten« regiert (Gf.en von Oldenburg, Fürsten von Anhalt-Zerbst), für die J. als Nebenresidenz fungierte und sich durch Amtmänner vertreten ließen, weswegen J. für diese Zeit als Amtsstadt zu klassifizieren ist. Die besondere rechtliche Stellung der Bewohner des gesamten J.-landes ließ eine engere Verflechtung mit der höfischen Gesellschaft und dem Oldenburgischen oder Anhalt-Zerbster Territorium sowie den jeweiligen Institutionen nur schwer zu. Bis 1818 konnten J. und das J.land sich damit eine gewisse Selbständigkeit und Sonderstellung gegenüber dem Landesherrn bewahren.

(7)Das Stadtarchiv Jever befindet sich als Depositum im Niedersächsischen Landesarchiv Abteilung Oldenburg, bes. Bestände 90, 262. Karten, Ansichten/Photos und Objekte der Sachkultur werden im Schlossmuseum Jever überliefert (siehe im Internet www.schlossmuseum.de).

Magister Braunsdorf, Gesammelte Nachrichten zur geographischen Beschreibung der Herrschaft Jever, hg. von Friedrich Riemann, Jever 1896, bes. S. 48f. - Oldenburgisches Urkundenbuch, Bd. VI: Urkundenbuch von Jever und Kniphausen, hg. von Gustav Rüthning, Oldenburg 1932.

(8)Sello, Georg: Östringen und Rüstringen, Oldenburg 1928. - Hoyer, Karl: Der Stadtkern von Jever, in: Oldenburger Jahrbuch 37 (1933) S. 36-69. - Rogowski, Hellmut: Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und Stadt Jever von den Anfängen bis zum Jahre 1807, Oldenburg 1967 (Oldenburger Forschungen, 16). - Ein Blick zurück. Beiträge zur Geschichte des Jeverlandes, hg. vom Jeverländischen Altertums- und Heimatverein, Jever 1986. - Lengen, Hajo van: Stadtbildung in Ostfriesland im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 52 (1980) S. 39-57. - Ders.: Jever als friesische Stadt im Mittelalter, in: Ein Blick zurück, Beiträge zur Geschichte des Jeverlandes, Jever 1986, S. 20-23. - Petri, Wolfgang: Fräulein Maria von Jever. Studien zur Persönlichkeit und Herrschaftspraxis, Aurich 1994. - Sander, Antje: Herrschaft und Alltag am Hofe Fräulein Marias von Jever, in: Das Fräulein und die Renaissance. Herrschaft und Kultur in einer friesischen Residenz des 16. Jahrhunderts, Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, hg. von Antje Sander, Oldenburg 2000, S. 97-124. - Ferne Fürsten. Das Jeverland in Anhalt-Zerbster Zeit, Bd. 2: Der Hof, die Stadt, das Land, hg. von Antje Sander, Oldenburg 2004. - Ehbrecht, Wilfried: Gab es im mittelalterlichen Friesland Städte? in: Bünde, Städte, Gemeinde. Bilanz und Perspektive der vergleichenden Landes- und Stadtgeschichte, hg. von Werner Freitag und Peter Johanek, Köln/Münster 2009 (Städteforschung, A, 77), S. 125-164. - Sander, Antje: Seltene Gäste. Die wirtschaftlichen Grundlagen und die Versorgung der Fürsten von Anhalt-Zerbst in ihrer Herrschaft Jever, in: Niedersächsisches Jahrbuch 84 (2012) S. 321-334.

Antje Sander