(1) Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts ist die Stadt S. (umgangssprachlich auch Altstrelitz genannt) durch die Neugründung N. völlig in den Hintergrund gedrängt worden; 1931 wurde S. nach N. eingemeindet, womit S. seine kommunale Selbständigkeit verlor. Die Residenzstadt N. war eine idealstädtische Neugründung des Jahres 1733. Herzog Adolf Friedrich III. zu Mecklenburg-Strelitz (1687–1752) gliederte die Stadt seiner neuen barocken Residenz am Ziercker See inmitten einer Wald- und Wasserlandschaft an (heute »Mecklenburgische Seenplatte«). Das nur 2950 km2 große Herzogtum Mecklenburg-Strelitz war 1701 durch den Hamburger Erbvergleich entstanden, in dem die Konflikte zwischen Adolf Friedrich II. zu Mecklenburg-Strelitz (1658–1708) und Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin und Güstrow (1675–1703) um die Nachfolge in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow beigelegt wurden.
Die Wahl N.s als Residenzstadt 1701 mag dadurch bestimmt gewesen sein, dass bereits S. seit dem Spätmittelalter (und eventuell noch älter) eine gewisse Bedeutung als Zentralort gehabt hatte, zumal sich in S. mehrere regional bedeutsame Straßen kreuzten. Der 1278 erstmals als Dorf erwähnte Ort S. lag im Land Stargard, das im 12./13. Jahrhundert mehrmals die Zugehörigkeit zwischen Pommern, Brandenburg und Mecklenburg wechselte, ehe es um 1300 zur Absicherung einer dynastischen Verbindung als brandenburgisches Lehen in die Hände der Herren von Mecklenburg kam. Über die Rückforderung des Lehens durch den Markgrafen von Brandenburg brach die Mkgf.enkrieg genannte Fehde 1314–1316 aus, während der eine markgräfliche Burg in S. erwähnt wird. Durch den Sieg der Mecklenburger 1316/17 kam S. dauerhaft, wenn auch als brandenburgisches Lehen, in ihren Besitz, wurde 1328 als Lehen (Haus und Dorf S.) an die Herren von Dewitz weiter ausgegeben. 1347 löste König Karl IV. das Land Stargard aus allen Lehnsbeziehungen und erhob es zu einem reichsunmittelbaren Lehen, das an die 1348 zu Hzg.en erhobenen Mecklenburger ausgegeben wurde, die S. weiterhin als Lehen an die Herren von Dewitz ausgaben. Diese, ebenfalls 1348 zu Grafen von Fürstenberg (Havel) erhoben, verliehen 1349 das Neubrandenburger Stadtrecht und statteten S. mit einer großzügigen Feldmark aus. Auf einem undatierten Siegel des 14. Jahrhunderts, das die Hälfte des Dewitzschen Wappens zeigt, werden die S.er als cives opidi bezeichnet. Im 15. Jahrhundert gab es einen Rat mit zwölf (1516 elf) Mitgliedern, der sich durch Kooptation ergänzte. Der rechteckige Grundriss in Leiterform verrät eine planmäßige Anlage, bis auf einen Graben war keine Befestigung vorhanden. Vor 1355 wurde ein Kollegiatstift gegründet, eventuell waren die Grafen Otto und Ulrich von Fürstenberg die Fundatoren; spätestens 1514 bestand es nicht mehr, an ihre Stelle folgte die St. Marienkirche als Pfarrkirche nach, über die der Rat verfügte (Neubau 1724 nach dem Brand von 1712). An dem Kollegiatstift bestand eine Schule, die als Lateinschule bis in das 18. Jahrhundert weitergeführt wurde. Der frühneuzeitliche Historiker Nicolaus Marschalk erwähnt, dass Herzog Johann I. von Mecklenburg-Stargard († Ende 1392/Anfang 1393) im S.er Kollegiatstift beigesetzt worden sein soll, bestätigt ist dies aber nicht. Da die Dewitz im Rügenschen Erbfolgekrieg 1351 die Herzöge von Pommern gegen die Mecklenburger unterstützten, verloren sie 1354 sämtliche Mecklenburger Lehen, so auch S. (der Gf.entitel wurde nach der Ansiedlung in Pommern 1363 abgelegt), welches 1371 in den Besitz der Familie Moltke überging. Um 1400 gelangte die Stadt wieder in den Eigenbesitz der Herzöge von Mecklenburg-Stargard und diente hinfort als Sitz des neugeschaffenen Amts (bis 1929). Mehrmals wurde S. zur Versorgung nichtregierender Familienmitglieder herangezogen. 1575, 1619 (Totalzerstörung), 1633 und 1712 brannte S. ab. Mit der Residenz wurde 1701 eine Garnison als hzl.e Leibgarde nach S. verlegt. Die Behörden blieben noch bis 1736 in S., ehe sie nach N. verlegt wurden.
Nachdem die Residenz in S. 1712 niedergebrannt war, nahm Adolf Friedrich III. 1726 das 1710/11 wenige Kilometer nördlich S. errichte Jagdschloss Glienicke als Ersatzresidenz. Adolf Friedrich beauftragte seinen Baumeister Christof Julius Löwe, zuvor fsl.er Kunstgärtner in Braunschweig, mit den Planungen für die neue Residenzstadt N., die fünf Kilometer nordwestlich S., allerdings abseits der Handelswege, erbaut werden sollte. Löwe orientierte sich an zeitgenössischen Ideen und Konzepten der Idealstadt. Im Falle von N. wurde die städtische Öffentlichkeit räumlich distanziert zur hzl.en Residenz »verortet«.
(2) Die Gründung N. erfolgte in einem schwierigen wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Zum einen wurde die Neugründung notwendig, weil die S.er Bürger dem Herzog anscheinend die notwendigen Dienste und freies Baumaterial zur Wiedererrichtung seiner Residenz verweigerten, zum anderen verhindert die prekäre Finanzlage des noch immer an den Folgen des Dreißigjährigen Krieges leidenden und zum größten Teil agrarisch-forstwirtschaftlich geprägten Landes eine zügige und vom Haushalt des Hzg.s unabhängige Entwicklung der Stadt. Noch 1775 verhandelten Bürgermeister und Ratsmitglieder mit dem Herzog über die fehlenden Mittel zur Errichtung eines Rathauses. Mit dem Bau der Kirche konnte erst 1768 begonnen werden, fertiggestellt wurde sie 1778. Eine städtische Öffentlichkeit, die über den repräsentativen Charakter des durch den Fürsten konstruierten Raums hinausging, konnte sich zunächst nicht herausbilden, da ihr geeignete Räumlichkeiten fehlten.
Ausdrücklich nannte Adolf Friedrich III. in seinem Gründungsaufruf 1733 als Ziel, sämtliche Regierungskollegien und eine neue Stadt in N. anzulegen. Um den Aufbau der Stadt voranzutreiben, wurden Vergünstigungen – kostenlose Bauplätze, Grundsteuerfreiheit für zehn Jahre, kostenfreie Abgabe von Baumaterial – gewährt, zugleich mussten sich die Bauherren ästhetischen Prinzipien unterwerfen, unter anderem die Anzahl der Stockwerke, die Gestaltung der Fassade sowie die Ausführung des Daches betreffend. Die repräsentativeren Gebäude um den Marktplatz sollten zwei Stockwerke besitzen und zur Frontseite mit Ziegelfachwerk gemauert werden, zudem ein Mansardendach aufweisen. In den anderen Straßen durfte nur einstöckig gebaut werden. Die Implementierung des Idealstadtkonzeptes gestaltete sich aufgrund mangelnder Ressourcen schwierig. Bis zum Jahr 1750 konnten lediglich zwei Häuser am Markt fertiggestellt werden. Die meisten Beamten ließen sich lieber in der Nähe des Schlosses, in der Schlossstraße, nieder. Die Bebauung des vom mittig gelegenen Markplatz radial ausgehenden Straßensterns konnte erst 1794 abgeschlossen werden.
Während ein Steuerbuch des Staatsministeriums aus dem Jahr 1763/64 in der Schlossstraße und Seestraße hauptsächlich Kammer-, Hof- und Geheimräte sowie diverse Beamte als Bewohner von N. nennt, legen die Anfragen nach Freiprivilegien seit dem Jahr 1735 nahe, dass sich zahlreiche Gewerke in der Stadt niederließen. Zunächst suchten insbesondere in den 1730er Jahren Maurer derartige Privilegien nach. In den Folgejahren kamen Schlosser, Sattler, Schmiedemeister, Müller und ein Steinmetz hinzu. Kaufleute und Ärzte zählten ebenso zu den frühen Bewohnern der Stadt.
(3) Mit dem Bau der nach Entwürfen des Hofarztes Johann Christian Verpoorten (1721–1792) errichteten Kirche wurde in der neuen Residenzstadt erst 1768 begonnen (Weihe 1778). Sie liegt in der nordöstlichen Ecke des Marktes. Der massive rechteckige Turm wurde allerdings erst ab 1828 realisiert, zudem wurde der Backsteinbau nun verputzt und mit klassizistischen Stilelementen versehen.
(4) Vom S.er Schloss, das, geschützt von Wall und Mauer, südlich der Stadt lag, sind alle Spuren verschwunden, da die durch den Brand 1712 entstandene Ruine 1794 beseitigt wurde und der Platz 1805 für ein Arbeitshaus genutzt wurde, aus dem später ein größeres Gefängnis wurde. Das N.er Residenzschloss lag westlich, dezentral zur Stadt mit Blick auf den Marktplatz und die dortige Kirche. Das Schlossareal wurde im Norden vom Schlosspark und im Süden vom Tiergarten begrenzt. Nordwestlich des Tiergartens befand sich die Schlosskoppel. Die städtischen Nutzungsflächen von S. lagen hinter dem Tiergarten und der Schlosskoppel. Die Residenz war mit der Stadt durch die Schlossstraße verbunden. Den Mittelpunkt der Stadt bildete der quadratische Marktplatz, von dem acht geradlinig verlaufende Straßen radial abgingen.
Anfangs bestand die Front des Schlosses ebenso aus gemauertem Fachwerk wie die Fassaden der Häuser in der Stadt. Erst nach 1750 konnte die sich bezüglich Farbgebung und regelmäßiger Fensterform am style classique der europäischen Barockarchitektur orientierende Fassade des zweiflügeligen Schlosses unter der Herrschaft von Adolf Friedrich IV. (1738–1794) fertiggestellt werden. Erklärungsbedürftig ist die etwas abseitige Lage des Schlosses. Ob die Distanz zwischen Residenz und Stadt den Bedingungen des Baugrunds, der wirtschaftlichen Lage des Hzm.s oder dem Willen des Bauherrn geschuldet ist, ist gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Eventuell spiegeln sich im Grundriss der Stadt indirekt die Machtverhältnisse des Hzm.s wieder, in welchem der Herzog nie ohne die Landstände regieren konnte und eine weniger starke Stellung inne hatte, als er es durch die Anlage der Stadt auszudrücken versuchte.
Von kommunalen Bauten in S. ist nichts bekannt, das N.er Rathaus stammt aus dem 19. Jahrhundert (eingeweiht 1841).
(5, 6) Neubau der Residenz und die Anlage der Stadt bedeuteten eine große finanzielle Bürde für das Herzogtum Die Schuldenlast unter Adolf Friedrich II. und Adolf Friedrich III. stieg insbesondere unter den Belastungen als Aufmarschgebiet der Großmächte im Nordischen Krieg bis 1721 deutlich an, zudem drückten die Altschulden, die nach dem Erbvergleich 1701 vom anderen Land Mecklenburg-Schwerin nicht vollständig getilgt worden waren. Mecklenburg-S. blieb ein wirtschaftlich und politisch schwaches Land. Obwohl die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Meierhöfe und Dominialverwaltung ab 1725 erste Erfolge bei der Einnahmensteigerung zeitigten, konnten erst im 19. Jahrhundert größere Vermögen erwirtschaftet werden. Zu den Maßnahmen gehörten auch Versuche, die Einnahmen aus Handel und Gewerbe durch die Einrichtung von Manufakturen zu erhöhen. Hier konnte allerdings nur der lukrative Holzhandel wirkliche Erfolge aufzeigen.
Vor dem Hintergrund einer finanziell und politisch schwachen Landesherrschaft lässt sich der Ausbau N. zur Barockresidenz und Idealstadt eher als Projekt bezeichnen, bei dem es um die Rezeption zeitgenössischer Ideen von Herrschaftsrepräsentation im frühneuzeitlichen Staatswerdungsprozess Europas und damit eher um eine Modeerscheinung ging, als um Versinnbildlichung faktischer Machtpolitik. Dennoch ist N. ein wichtiges kulturhistorisches Beispiel europäischer idealstädtischer Residenzbaukunst der frühen Neuzeit. N. lässt sich in eine Reihe mit anderen idealstädtischen Neugründungen des 17. und 18. Jahrhunderts wie z. B. Neu-Isenburg, Carlsruhe (Oberschlesien) und Karlsruhe (Baden) stellen. Im Stadtbild schlug sich die Sonderstellung der Residenz gegenüber den öffentlichen Institutionen der Stadt nieder.
Bezeichnend ist der Spott des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später Friedrich II.) bei seinen Besuchen in Mecklenburg-S., der sich auf die ärmlichen Lebensverhältnisse am Hofe Adolf Friedrichs III. bezog. Ein finanziell schwacher Staat und Herzog konnte aber zu diesem Zeitpunkt nur eine »schwache« Residenz hervorbringen.
(7) Als zentraler Bestand sind die Akten des Mecklenburg-Strelitzschen Staatsministeriums und der Landesregierung zu nennen (in Mecklenburgischen Landeshauptarchiv [MLHA] Schwerin), im Einzelnen zu nennen der Gründungsaufruf des Herzogs Adolf Friedrich III. für die Stadt Neustrelitz vom 20. Mai 1733 mit Vorrede (MLHA 17/800), Plan vom Hauptgebäude des Schlosses von Neustrelitz (ohne Jahresangabe) mit der Zimmereinteilung nach innenarchitektonischen Maßstäben (HBÄ Mappe 6/1, Nr. 22), Schreiben vom 7. November 1775 der Herren Scherpelz, Eggers und Strübing an den Herzog (MLHA 17/698, Regierungsakten – das alte Rathaus betreffend, ab 1766), Brief des Maurers Johann Georg Vogel an Herzog Adolf Friedrich III. vom 8. September 1735 (MLHA 20/585, die Maurer Freiprivilegien betreffend, ab 1735), Brief des Schlossergesellen Gerhard Karl an Adolf Friedrich III. aus dem Dezember 1750 (MLHA 20/607, die Schlosserfreiprivilegien betreffend, 1750–1865), Festlegung und Erhebung bzw. Befreiung von Kontributionen, Steuern und Abgaben 1758–1872 (MLHA 17/771c).
(8) Kunst und Geschichtsdenkmäler des Freistaates Mecklenburg-Strelitz, hg. von einer Kommission des Ministeriums, Abteilung für Unterricht und Kunst, Neubrandenburg 1921. – Jans, Rudolf: Die Domäneneinkünfte des Landes Stargard von der Entstehung des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz bis zum landesgesetzlichen Erbvergleich (1701–1755), Dissertation Hamburg 1927. – Endler, Carl August: Die Geschichte der Landeshauptstadt Neustrelitz (1733–1933), Rostock 1933 (ND Neustrelitz 1995). – Endler, Carl August: Geschichte des Landes Mecklenburg-Strelitz 1701–1933, Hamburg 1935. – Hager, Werner: Barockarchitektur. Kunst der Welt. Ihre geschichtlichen, soziologischen und religiösen Grundlagen, Baden-Baden 21979. – Lippert, Rajko: Das Großherzogliche Haus Mecklenburg-Strelitz, Reutlingen 1994. – Manke, Matthias: Alle Allhier Angesessenen. Die Volkszählung in der Stadt Strelitz im Jahre 1730, in: Mecklenburgische Jahrbücher 116 (2001) S. 249–272. – Möhle, Martin, Scheftel, Michael: Neustrelitz – eine barocke Planstadt in Mecklenburg, in: Historischer Hausbau zwischen Elbe und Oder, hg. von Georg Ulrich Hoffmann und Dirk Jan de Vries, Marburg 2002 (Jahrbuch für Hausforschung, 49), S. 355–372. – Hardt, Matthias, Huschner, Anke: Strelitz, Kollegiatstift SS. Zehntausend Ritter, in: Mecklenburgisches Klosterbuch, Bd. 2 (2016), S. 1087–1091.