Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Glauchau

Glauchau

(1) G., der Name dürfte slawischer Herkunft sein, liegt im sächsischen Erzgebirgsvorland, etwa zehn Kilometer nördlich Zwickaus. Die 1256 erstmals erwähnte Burg G. entstand vermutlich um 1170 im kgl.en Pleißengau zur Sicherung einer Furt über die Zwickauer Mulde. 1257 befand sie sich im Besitz der Schönburger und war hinfort Zentrum ihrer Herrschaft, die sich im Zwickauer Muldental, Böhmen und zeitweilig in der Lausitz erstreckte. Seit 1300 hatten sie die Herrschaften G., Waldenburg und Lichtenstein als böhmische Lehen inne und waren damit reichsunmittelbar. Unter Friedrich XX. (um 1420–1480), Ernst I. (1458–1489), dessen Witwe Anna von Rieneck (1458–1525) und Ernst II. (1486–1534) entstand in G. eine reguläre Hofhaltung. In die Zeit 1470 bis 1534 fallen auch die bedeutendsten Umbauten des Schlosses, zudem entstand das Schloss Forderg. und Teile des Nordflügels von Hinterg. Nach sächsischem Vorbild wurde im 15. Jahrhundert das Amt G. gebildet. Unter Ernst II. befanden sich sämtliche Herrschaften letztmalig in einer Hand. Unter seinen Söhnen setzte der durch Teilungen und Uneinigkeit zwischen den Herrn beförderte Abstieg ein. 1556 entstanden drei Hauptlinien (G., Waldenburg und Penig), deren außenpolitische Vertretung von G. aus koordiniert wurde. Bis 1835 war zumeist G. Sitz der Gesamtregierung, des Lehngerichts und des Oberkonsistoriums der sich in bis zu elf Linien aufspaltenden Schönburgischen Herrschaften, die gemeinsam von einem sog. Oberdirektorium mit wechselndem Vorsitz regiert wurden. Noch 1556 galt als Sitz der Regierung der jeweilige Residenzort des Oberdirektors, ab 1616 befand sich dieser regulär in G. 1772 wurde ein Verwaltungsregulativ verfasst, das eine zentrale Regierungsbehörde in G. vorsah, wo sie bis zum Verlust der Eigenständigkeit 1835 verblieb.

Von 1566 bis 1610 saß in G. zugleich eine der drei Schönburgischen Hauptlinien. Nach Aussterben der Linie fiel die Herrschaft G. an die untere, um 1700 mit dem Gf.entitel versehene Linie. 1681 wurde die Herrschaft G. in die Herrschaften Forder- und Hinterg. geteilt, so dass nicht nur zwei Hofhaltungen, sondern auch zwei Amts- und Stadtbereiche entstanden. Nominell teilte sich die Linie Forderg. 1683 weiter in einen Peniger und Wechselburger Anteil. Diese Teilung bestand bis 1763.

Der Dreißigjährige Krieg, Pestzüge und innerdynastische Streitigkeiten (bis hin zum Brudermord 1617) brachten die Wettiner in die Lage, als Schlichter und Zwangssequestratoren, auf G. zugreifen zu können. 1740 mussten die Schönburger die Lehnshoheit Sachsens auch über die Reichslehen anerkennen. Einen letzten Höhepunkt der Repräsentation und Machtfülle schuf Graf Albert Christian Ernst (1720–1799) in Hinterg., wo er eine am preußischen Vorbild orientierte Hofhaltung entwickelte, das Schloss umbaute und einen englischen Garten anlegen ließ. Durch seine Konversion und politische Orientierung am böhmischen Kg.s- und Ks.hof führte er Sachsen und Böhmen an den Rand eines Krieges (G.er Krieg 1777). Dieses Intermezzo konnte die Einverleibung in Kursachsen bzw. in das Königreich Sachsen nicht verhindern. Nach dem Ende des Alten Reichs blieben die Herrschaften Forder- und Hinterg. Sonderrechtsgebiete im Königreich Sachsen bis weit ins 19. Jahrhundert hinein.

Kirchlich gehörte G. zum Bistum Naumburg-Zeitz, zum Archidiakonat trans Muldam.

(2) G. und seine Stadtflur umfassten mehrere ältere Dörfer, von denen das slawische Grabowe und das deutschrechtliche Naundorf 1219 nach Zwickau eingepfarrt waren. Eine Wallburg aus der Frühzeit befand sich noch im 18. Jahrhundert links der Mulde. Der Ursprung der Stadt dürfte ein im 12. Jahrhundert entstandenes, kleines Suburbium am Fuß des Burghanges sein (heute Kleine Färbergasse, Mittelgasse und Mühlberg). Die planmäßige Stadtanlage, die sogenannte Rechts- oder Innenstadt auf dem Stadtberg nordöstlich der Burg, wird erst um 1240 entstanden sein. 1335 dürften Burg und Stadt ummauert gewesen sein, es gab drei Tore (Obertor im Osten, das Mitteltor im Norden zur langen Vorstadt und das Mühltor im Westen). 1430–1433 wurde G. mehrmals von Hussiten zerstört. Zur Stadt gehörten im 16. Jahrhundert neben der Rechts- bzw. Innenstadt die Vorstadt im Norden (größer als die Rechtsstadt), die weiter nördlich davor liegende Niederstadt, die Oberstadt im Osten und der Wehrdigt westlich unterhalb der Burg; erst 1831 wurden sie mit G. vereinigt. Anfang des 17. Jahrhundert umfasste die Rechtsstadt inklusive einiger neu hinzugekommener Grundstücke um die Brüdergasse und die Stadtpfarrkirche St. Georg 102 Häuser, von denen 1616 96 das Braurecht besaßen; mit den Vorstädten waren es 369 Häuser. G. dürfte somit etwa 4–500 Einwohner, mit den Vorstädten über 1600 gehabt haben.

Die Stadt stand im 14. Jahrhundert unter Verwaltung eines stadtherrlichen Vogts bzw. Richters, dem 1389 zum ersten Mal genannte Geschworene zur Seite standen, ein Bürgermeister erscheint erstmals 1479, bald darauf (1488) ein Stadtschreiber. Der Stadtrat verfügte über die untere Gerichtsbarkeit und der Marktgerechtigkeit, beschränkte sich zudem auf die Rechtsstadt. Ihm oblag die Erhaltung der Stadtmauer, der Pflasterwege, der Brücken, des Röhrwassers und sonstiger Bauten. Neben unregelmäßig erhobenen Vermögenssteuern zog die Stadt regelmäßige Einnahme aus dem Marktgeld, einer Umlage für Feuer- und Polizeischutz, Bürgergeldern und Vermietung, z. T. aus dem Geleit. Die Polizeyordnungen von 1558 und 1640 schränkten die städtische Selbständigkeit stark ein. 1582 lag die Rechtsausübung, Schatzung usw. bei einem herrschaftlichen Stadtvogt, im 17. Jahrhundert wurden Bürgermeister und Ratsmitglieder durch die Herrschaft eingesetzt. Die Teilung in Forder- und Hinterg. führte zur Ausbildung von zwei getrennten Rechtsbereichen und Justizämtern, deren Grenze längs über den Markt verlief. Richter und Schöffen der Vorstadt bildeten das bis 1771 im Amt G. zuständige Landgericht, dass auf der Brücke vor dem Niedertor abgehalten wurde und auch für die Dörfer und die Vorstädte Wehrdigt und Niederstadt zuständig war.

G. besaß neben einem Wochenmarkt (1528 erwähnt) mehrere Jahrmärkte, die am Sonntag vor Johannis (24. Juni), am Sonntag vor Michaelis (29. September), später am Sonntag vor Drei Könige (6. Januar) abgehalten wurden. G. war stark durch das städtische Handwerk geprägt. Auf 369 Grundstücke kamen 1616 allein 211 Handwerker bzw. Handwerk betreibende Witwen. Seit dem 15. Jahrhundert strebten die Gewerke die Anerkennung als Innung an, als erste die Tuchmacher zu Beginn des 15. Jahrhunderts, Fleischer 1475, Leinweber 1528. Die Leinweberei (1740 umbenannt in Zeug- und Wollweberinnung) blieb bis zur Industrialisierung das bedeutendste Handwerk (1767 121 Meister, 24 Gesellen). Mit der Einführung des Baumwollverlagssystems durch Georg Friedrich Treffurth (1685–1755) und der Kattunproduktion durch Johann Gottfried Hermann (1713–1790) stieg G. zu einem der wichtigsten Textilproduktionsorte in Mitteldeutschland auf.

(3) Die unter stadtherrlichem Patronat stehende Pfarrkirche lag östlich der Burg etwas außerhalb des Stadtzentrums. Ihr St.-Georgs-Patrozinium wird erstmals 1447 erwähnt. Neben dem Hauptaltar existierten bis ins 16. Jahrhundert sieben Nebenaltäre. Ein Kaland wird 1432 erstmals erwähnt. Den Grafen von Schönburg-G. diente die Kirche vom 17. bis 19. Jahrhundert als Grablege. Nach der Zerstörung durch einen Brand 1712 wurde sie 1713–1720 in Stand gesetzt und darauf von 1726–1728 grundlegend neu errichtet, wobei die Innenausstattung sowohl vom Hof als auch von der städtischen Führungsschicht gestiftet wurde; die 1730 von Gottfried Silbermann geschaffene Orgel wurde durch Lotterien finanziert. Eine Schlosskapelle lag im Ostflügel des Schlosses Hinterg., ein Hofprediger wird erst 1556 erwähnt. Streitigkeiten um die Finanzierung führten 1585 zur Einstellung der Gottesdienste, die Kapelle wurde hinfort gelegentlich für Festlichkeiten genutzt, ab 1779 als Archivraum. Auch das 1534 errichtete Schloss Forderg. verfügte über eine Hofkapelle im Westen des Südflügels; Entstehung und Nutzung sind bisher unklar. In der langen Vorstadt bei der Nikolaibrücke befand sich zudem eine Marien-Kapelle, die im 15. Jahrhundert um einen Nikolai-Altar erweitert wurde. In der Oberstadt gab es eine Kapelle zum Hl. Kreuz, die eventuell identisch ist mit einem Hospital, das im 15. Jahrhundert von Elisabeth von Schönburg († 1507) gegründet worden sein soll. Die Hospitalverwaltung lag im 17. Jahrhundert in städtischer Hand. Es existierten keine Klöster (der Straßenname Brüdergasse ist anderen Ursprungs), lediglich eine Terminei der Zwickauer Franziskanermönche ist zu belegen.

Ernst I. rief um 1480 eine Stiftung für acht Chorknaben an der Pfarrkirche ins Leben, die über die Reformation hinweg Bestand haben sollte und Kern einer Schule wurde. 1498 wird ein Schulrektor erwähnt. Teile des Lehrplans haben sich in Mitschriften des Zwickauer Stadtschreibers Stephan Roth (1492–1546) erhalten, die zudem belegen, dass der Montangelehrte Georgius Agricola (1494–1555) die Schule besuchte. Es scheint eigene Universitätsstipendien gegeben zu haben. 1605 gilt die Schule als beispielhaft, Schulordnungen und Lehrpläne der Lateinschule aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind erhalten. 1573 wird eine Frauenschulmeisterin erwähnt.

Ernst II. († 1534) bekämpfte an der Seite Herzog Georgs von Sachsen (1471–1539) das Aufkommen der Reformation, was nach seinem Tod von der Vormundschaftsregierung für die minderjährigen Söhne fortgeführt wurde. Erst 1542 etablierten die Vormünder, u. a. Herzog Moritz von Sachsen, die Reformation. Die erste evangelische Predigt hielt der Leipziger Superintendent Johann Pfeffinger, der zudem die Schönburgische Kirchenordnung entwarf. Zur Gesamtregierung der Schönburger gehörten die Superintendenturen in den Reichsherrschaften, die später in Konsistorien umbenannt wurden. 1711 entstand das Gesamtkonsistorium, in dem der G.er Superintendent den Vorsitz einnahm. Vom Pietismus beeinflusst, gründete 1754 der Unternehmer J. G. Hermann ein Waisenhaus, offenbar nach dem Hallischen Vorbild.

(4) Die frühe Burg befand sich im Bereich des heutigen hinteren Schlosses auf dem rechtsseitigen Hochufer der Zwickauer Mulde. In der Stadtflur lagen neben dem Vorwerk der Burg mehrere Freihöfe und Häuser, die zum Teil den Burgmannenfamilien zugewiesen werden können (Scherngut, Hildebrantsgut und Lachsgut). Mit dem Ausbau von Hinter- und Forderg. nach 1470 und um 1530 verschwanden die meisten älteren Verteidigungselemente; eine Hufeisenbastion in Hinterg. und Wehrgänge beider Schlösser lassen sich noch auf Abbildungen des 18. Jahrhunderts erkennen. Südlich vor dem stadtseitigen Schlosstor befand sich das neue Vorwerk, nördlich davon ein Witwenpalais, wohl für die Gf.in Wilhelmine Christiane von Solms-Sonnenwalde (1692–1772).

Die Rechtsstadt war zum Muldeufer hin durch abfallendes Gelände und im Süden und Norden durch natürliche Grabenbrüche gesichert. Eine Stadtmauer hat es spätestens seit 1335 gegeben. Das Obertor wurde in das Stadtwappen aufgenommen. Die Instandhaltung des städtischen Mauerwerks und der Brücken oblag der Stadt. Im 16. Jahrhundert wurde auch die lange Vorstadt mit Graben und Wall geschützt. Eine Schützenbruderschaft bestand spätestens seit dem 15. Jahrhundert, 1448 tätigte sie eine Stiftung an den Annen-Altar des Kalands; ein Vogelschießen ist von 1511 bekannt. Eine Apotheke befand sich seit 1587 am Markt. Das Rathaus bestand wohl schon vor 1444. Ratsweinkeller, städtisches Brauhaus, Ratswaage und Ziegelei werden erst im 18. Jahrhundert erwähnt. Verheerend wirkten sich der Stadtbrand 1630 (die komplette Rechtsstadt vernichtend) und die 1633 durchziehende Pestwelle aus. Als Reaktion darauf wurde 1640 eine Polizeyordnung erlassen, die einen möglichst raschen Verkauf wüster Häuser befahl. Weitere Stadtbrände 1712 und 1813 betrafen die Innenstadt nachhaltig.

(5, 6) G. war vom 13. bis 18. Jahrhundert das Zentrum der weitgehend selbständigen Schönburgischen Herrschaften, lag allerdings abseits der Haupthandelsrouten, die lediglich bei Waldenburg das Territorium der Schönburger berührten. Beschwerden kursächsischer Städte belegen, dass die Herren von Schönburg versuchten, Händler aus dem Umland auf die Märkte ihrer Städte zu lenken. Die Herren von Schönburg förderten die G.er Innungen, Kunsthandwerker und Händler, die aber weitestgehend der herrschaftlichen Kontrolle unterlagen, so dass sich kaum eine politische Eigenständigkeit der Stadt entwickeln konnte. Erst relativ spät lassen sich Bürgermeister und Geschworene nachweisen, deren Mitsprache stark begrenzt blieb. Aufstände im Umland G.s während des Bauernkrieges 1525 wurden energisch bekämpft. Als Stadt war G. fast ganz auf die Herrschaft orientiert. Teile der Bürgerschaft waren in die Verwaltung einbezogen, allerdings nur auf unteren Ebenen der Regierung. Sowohl die Schützenbruderschaft wie auch das im 17. Jahrhundert entstandene »Musikalische Kränzchen« oder die Stadtpfeifer wurden von der Herrschaft gefördert und sorgten nicht nur bei städtischen, sondern auch bei herrschaftlichen Festlichkeiten für musikalische Begleitung. 1604 wurde anlässlich einer Hochzeit ein Turnier auf dem Plan zwischen Schloss und Stadt abgehalten. Die Herrschaft wurde durch das rot-weiße schönburgische Wappen mit Reichsadler an den Schlosstoren und den Landesgrenzen sowie an den gestifteten Sakralgegenständen vergegenwärtigt. Allein durch die zunehmende Verschuldung und Streitigkeiten der Schönburger untereinander konnte die Stadt eine gewisse Selbständigkeit erwirken. So wehrte sich die Stadt gegen Sondersteuern und Übergriffe der Herren in ihren Rechtsbereich mit Klagen beim Reichskammergericht und vor kursächsischen Gerichten, womit den Wettinern ein Eingriff in die Souveränität der Schönburger ermöglicht wurde. Gegen Eigenmächtigkeiten der Stadt gab es bisweilen rabiaten Widerstand der Schönburger.

(7) Zur Bestandsgeschichte der Herrschaftsarchive Schaller, Barbara: Eine lange Odyssee. Zur Geschichte der Schönburgischen Archive, in: Landesgeschichte und Archivwesen. Festschrift für Reiner Gross zum 65. Geburtstag, hg. von Renate Wissuwa, Gabriele Viertel und Nina Kruger, Dresden o. J. [2002], S. 533–563. Vgl. Schön, Theodor: Geschichte des fürstlichen und gräflichen Gesammthauses Schönburg. Urkundenbuch der Herren von Schönburg, 8 Bde. und Nachtragsbd., Stuttgart u. a. 1901–1910 (bis 1610). Das ehemals Schönburgische Archiv liegt zu großen Teilen im StA Chemnitz, Schönburgische Archive, Bestand 30572 (Gesamtregierung); Bestand 30573 (Rechnungsarchiv); Bestand 30574 (Gesamtkonsistorium); Bestand 30027 (Superintendentur); Bestand 30578 (Herrschaft und Amt Glauchau); Bestand 30580 (Herrschaft Forderglauchau); Bestand 30581 (Herrschaft Hinterglauchau); Bestand 32930 (städtische und Amtsgerichtsprotokolle).

Im SächsHStA Dresden haben sich nicht nur die Akten zur Korrespondenz und den Verträgen der albertinischen Wettiner mit den Schönburgern erhalten, sondern auch Akten, die eigentlich zur inneren Verwaltung der Schönburger gehören. Eigene Schönburgica-Bestände haben sich ebd., Bestand 10024 (Geheimer Rat/Geheimes Archiv) erhalten, Nr. 165 (Lehnsfragen, Streitigkeiten, Rezesse von 1740 und 1835, Vormundschaftssachen, Häuser und Güter der Stadt Glauchau 1675 ff., Bewohner des Amtes Forderglauchau 1768, Glauchauer Krieg 1778/79, Innungsmonopolsachen 18. Jahrhundert, Akten des Glauchauer Amtsgerichts); ebd., Bestand 10025 (Geheimes Kabinett). Die städtische Überlieferung ist vornehmlich aus der Zeit nach dem Stadtbrand von 1712 erhalten und befindet sich im Kreisarchiv Landkreis Glauchau. Weiterhin liegen fünf Handelsbücher, zwei Gerichtsbücher und eine Bürgerrolle aus dem 18. Jahrhundert laut Index Librorum Civitatum und älterer Literatur im SächsHStA Dresden (Außenstelle Glauchau?).

Das Ephoralarchiv Glauchau enthält zahlreiche Akten nicht nur zur Pfarrei, sondern auch zu Stadt und Ämtern: ebd., Bestand C I (Superintendenten); ebd., Bestand D b (Superintendentur, Protokollbuch der Diözese); ebd., Bestand G III (Protokolle Ephoralsachen, Kirchenrechnung, Musikalisches Kränzchen); ebd., Bestand J I, E b, M I, G III (Organisten-, Pfarrer-, Lehrerbesetzung etc.); ebd., Bestand J e (Amtsrechnung G., Geldrechnung G.). Weitere Akten der Superintendentur scheinen zudem verstreut im Landeskirchenarchiv Sachsen, Bestand 7 und dem SächsHStA Dresden (s. o.) zu liegen. Museum und Kunstsammlung Schloß Hinterglauchau besitzen neben Museumsgut ebenfalls einen kleineren Bestand an Akten, Karten und Plänen vornehmlich zur Schlossgeschichte (Fotothek). Verstreute Reste der sonst nach Dresden übergebenen Überlieferungen aus der Zeit vor 1547 liegen im ThürHStA Weimar, EGA, Reg. B 11; ebd., N 49 und N 854–871 (Religionssachen). Briefwechsel und Festbeschreibungen sind zum Teil in den Beständen anderer Reichsadliger Herren und Grafen zu finden: so zu den Hennebergern im ThürStA Meiningen, GHA und Herrschaft Farnroda im ThürHStA Weimar. Diverse Artikel in der Reihe Schönburgische Geschichtsblätter (1894 ff.) greifen auf älteres heute zum Teil nicht mehr erhaltenes Aktenmaterial zurück.

(8)Müller, Conrad: Schönburg. Die Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931. – Berlet, Ernst: Geschichte der Stadt Glauchau, Bd. 1: Glauchau im Mittelalter, Bd. 2,1: Glauchau von 1534 bis 1632, Glauchau 1931–1934. – Schlesinger, Walter: Die Schönburgischen Lande bis zum Ausgang des Mittelalters, Dresden 1935 (Schriften für Heimatforschung, 2). – Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. Eine Studie zur Geschichte des Staates in Deutschland, Münster u. a. 1954 (Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit, 9,1). – Hüttel, Walter: Zur Geschichte der Reformation im Schönburgischen, in: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 1987/88 (1988), S. 61–75. – Die Schönburger. Wirtschaft, Politik, Kultur. Beiträge zur Geschichte des muldenländischen Territoriums und der Grafschaft Hartenstein unter den Bedingungen der schönburgischen Landesherrschaft, hg. von einem Autorenkollektiv zur gleichnamigen Sonderausstellung des Museums und der Kunstsammlung Schloß Hinterglauchau, Glauchau 1990. – Hüttel, Walter: Musikgeschichte von Glauchau und Umgebung, Glauchau 1995. – Blaschke, Karlheinz: Art. „Schönburg“, in: LexMA VII, 2000, Sp. 1531. – Schlesinger, Walter: Beiträge zur Geschichte der Stadt Glauchau, hg. von Enno Bünz, Dresden 2010 (Bausteine aus dem Institut für sächsische Geschichte und Volkskunde, 18). – Neugebauer, Anke: Andreas Günther vonKomotau. Ein Baumeister an der Wende zur Neuzeit, Bielefeld 2011 (Hallesche Beiträge zur Kunstgeschichte, 2). – Die Grafen und Fürsten von Schönburg im Muldental: Beiträge der Veranstaltungsreihe »100 Jahre Residenzschloss Waldenburg« im Jubiläumsjahr 2012 sowie des Kolloquiums am 23. Juni 2012 auf Schloss Waldenburg, hg. von Britta Günther und Michael Wetzel, Olbersdorf 2013.

Thomas Lang