HALBERSTADT, BF.E VON
I.
Bf.e von H. seit 804/814 mit Sitz in H. und seit der Mitte des 13. Jh.s mit zunehmenden Aufenthalten in Langenstein, dann seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s Verlagerung der Res. nach Gröningen. Im nördl. Harzvorland gelegenumfaßte das Bm. ursprgl. das Gebiet zw. Ilse, Oker, Helme, Unstrut, Saale, Elbe, Milde und Ohre und gehörte zur Kirchenprovinz → Mainz sowie zum Niedersächsischen Reichskreis.
II.
Angebl. wurde das Bm. bereits zu Beginn des 9. Jh.s durch Karl den Großen in Seligenstadt/Osterwieck durch die Umwandlung eines dort von ihm bereits 781 gestifteten Stephanskl.s gegr. Erster Bf. wurde Hildegrim (804-27), der seit 802 Bf. von Châlons-sur-Marne und ein Bruder des hl. Liudger war. Kurz nach seiner Erhebung wurde der Bischofssitz nach H. verlegt. Formell erfolgte die Gründung des Bm.s H. 814 durch Ludwig den Frommen Möglicherw. wurde auch bereits unter Hildegrim mit dem ersten Dombau begonnen. Eine erste Dombibliothek wird bereits unter Bf. Haymo(840-53) erwähnt, der erste Dom wurde dann unter Bf. Hildegrim II. (853-88) vollendet.
Mit den Ottonen und deren Stiftung Quedlinburg begann der Aufstieg des Bm.s. H. Bf. Bernhard (923-68) konnte die Gründung des Ebm.s → Magdeburg zwar noch verhindern, sein Nachfolger Hildeward (968-96) mußte diese jedoch hinnehmen und erhebl. Gebiete westl. der Elbe abtreten. 981 profitierte der Bf. dann kurzfristig von der Auflösung der Diöz. → Merseburg, 1004 wurde das Bm. allerdings bei der Restitution → Merseburgs erneut verkleinert. Von Hildeward wurde der zweite Dom geweiht. In dieser Zeit gelangte auch die H.er Domschule zu überregionaler Bedeutung, derenberühmteste Schüler wohl die späteren Bf.e von → Paderborn und → Bamberg, Meinwerk und Suidger, gewesen sind.
Im 11. und in der ersten Hälfte des 12. Jh.s wurden die geistl. und weltl. Herrschaft unter den Bf.en Branthog (1023-36), Burchard I. (1036-59), Burchard II. (1059-88) sowie Reinhard (1107-23) nicht nur konsolidiert, sondern auch ausgebaut, z. B. durch die Erlangung von Zollfreiheiten, Grafschaftsrechten, der Ansiedlung von Augustiner-Chorherren zur Intensivierung der bfl. Verwaltung sowie der Gestaltung des Kl.s Ilsenburg zu einem »junggorzer« Reformzentrum. Burchard I. ließ auch den neuen bfl. Sitz, den sog. Petershof in H. errichten. Unter Bf. Gero (1160-77) geriet das Bm. in diewelf.-stauf. Auseinandersetzungen. 1179 wurde die Stadt H. von Heinrich dem Löwen zerstört. Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen gelang es den Bf.en zwar, ihre weltl. Herrschaft im Zentrum ihrer Diöz. auszubauen, reichspolit. erlangten sie jedoch keine Bedeutung mehr.
In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s stagnierte dann zunächst der Ausbau des Bm.s, und die Verschuldung stieg stark an. Desgleichen erstarkte in dieser Zeit die Stadt H. und erlangte nach und nach verschiedene Rechte von den Bf.en, ohne diese damit aber letztendl. aus der Stadtherrschaft zu verdrängen. Nach Verschwendungssucht und Mißmanagement setzte im 14. Jh. eine Phase der aggressiven Expansions- und Konsolidierungspolitik der Bf.e ein, die nach und nach v. a. den Harz-, den westl. Schwaben- und Teile des westl. Nordthüringgaus der Herrschaft der Bf.e unterwarf. DiesesHochstiftsterritorium sollte dann im wesentl. auch unv. bis 1648 fortbestehen. Unter Bf. Albrecht I. (1304-24) begannen die Auseinandersetzungen mit den am Harzrand ansässigen Adelsgeschlechtern, in deren Verlauf er 1322 die Stadt Aschersleben erlangen konnte. Sein Nachfolger Albrecht II. (1325-57/58) setzte die Politik seines Vorgängers fort, war allerdings 1337-39 auch gezwungen, die Stadt H. zeitw. zu verlassen. 1338 konnte er sich die Vogtei über die Stadt → Quedlinburg sichern. Die Auseinandersetzungen mit dem Adel zogen sich auch über die 40er Jahre hin und endeten schließl.1351 mit der milit. Zerschlagung der Herrschaft der Regensteiner Gf.en. Damit war der Schlußpunkt unter die Herausbildung des H.er Hochstifts gesetzt.
Trotz dieser Erfolge verlief die weitere Entwicklung des 14. Jh.s für die Bf.e weniger günstig. Durch die desolate Finanzlage gezwungen, kam es zu zahlr. Verpfändungen, teils gegen den heftigen Widerstand des Domkapitels. Bf. Albrecht III. verlegte dann auch 1369 die Res. der Bf.e nach Gröningen. Um 1400 verfügte der H.er Rat über fast alle wichtigen Herrschaftsrechte in und über die Stadt; nur das Kirchen- und Bildungswesen blieben ihm nahezu vollständig entzogen.
Die erste Hälfte des 15. Jh.s war gekennzeichnet durch die Auseinandersetzungen mit der Stadt, aber auch dem Domkapitel, während des »Halberstädter Pfaffenkrieges« (1401-07)bzw. der »Halberstädter Schicht« (1423-25), die aber keine weitere Beschneidung der bfl. Rechte zur Folge hatten. In den 70er Jahren wurde der Bf. von der Äbtissin von → Quedlinburg in einen Konflikt verwickelt, in dem er 1477 unterlag und die Vogtei über die Stadt verlor. Von 1479-1566 war das Bm. H. schließl. in Personalunion mit dem Ebm. → Magdeburg verbunden. Bereits unter dem ersten Administrator Ernst II. (1479-1513) kam es zu gravierenden Veränderungen: 1484 kam es zu einem heftigen Konfliktzw. dem Administrator und der Stadt, der mit einer schweren Niederlage der Stadt endete. Sie verlor 1485/86 bzw. 1488 das Gericht und die Vogtei an den Bf. und mußte diesen als uneingeschränkten Stadtherrn anerkennen. 1491 wurde von Ernst endl. auch der dritte Dom geweiht sowie letztmalig ein Kl. im Bm. gegr.
Nach dem Tode Ernsts folgte ihm Albrecht V. als Ebf. von → Magdeburg und Bf. von H. (1513-45). Außerdem wurde ihm 1514 auch noch das Ebm. → Mainz zugesprochen, so daß er als einer der mächtigsten Landesherrn und bedeutendsten Vertreter der Reichskirche während der Reformation angesehen werden kann. Trotz seiner gegenteiligen Bemühungen konnte es Albrecht nicht verhindern, daß → Magdeburg 1521 luther. wurde. Obwohl er auf Grund seiner Ämterkumulation den Belangen des Bm.s H. nur wenig Aufmerksamkeit schenkte, schritt er ein, als Reformation und nachfolgendder Bauernkrieg dort ihre Wirkung zeigten. Eine erste Phase der Reformation läßt sich für H. in den Jahren 1521-24 ausmachen. Sie wurde geprägt von einzelnen studierten und humanist. gebildeten Geistlichen, die evangel. predigten. Nachdem dies anfangs stillschweigend geduldet wurde, reagierte Bf. Albrecht schließl. mit gewalttätiger Verfolgung, Anklage und Vertreibung dieser Kleriker und ihrer Anhänger in der Bevölkerung. Die Jahre 1525-40 brachten dann in einem zweiten Schritt das Scheitern aller Versuche, der Reformation in H. zum Durchbruch zu verhelfen. Auch waren diese Jahre überschattetvon den äußeren Bedrohungen, die vom Bauernkrieg bzw. der Täuferbewegung ausgingen. Unter dem Bauernkrieg hatten 1525 v. a. die Kl. in der Diöz. zu leiden, in der Stadt H. selbst blieb es relativ ruhig. Mit dem Augustinerchorherren Johann Winnigstedt wurde 1529 schließl. auch der letzte evangel. Priester aus der Stadt verwiesen, und bis 1540 lebte danach kein evangel. Geistlicher in der Stadt. 1531 ließ Bf. Albrecht ein ksl. Mandat publizieren, das die luther. Lehre im Bm. verbot und 1537 bestätigte er den neuen Rat nur unter der Bedingung, daß die Ratsherren keine Anhänger der luther.oder anderer neuer Sekten seien. Damit zielte Albrecht auf die Täuferbewegung ab, die 1535 von Thüringen aus auch auf das Bm. H. übergriff. Albrecht verfolgte die Täufer aufs schärfste: Wer nicht abschwor, wurde bei Gröningen in der Bode ertränkt. Demonstrativ begann der Bf. darüber hinaus im selben Jahr mit dem Bau eines bfl. Schlosses am Kühlinger Tor im SO der Stadt. Die dritte Phase der Umgestaltung des städt. Kirchenwesens umfaßte schließl. die Jahre 1541-47/48. Auf dem Landtag zu → Calbe wurde 1541 über eine notwendige Schuldentilgung verhandelt. Ob der Bf. den Landständenals Gegenleistung für die Übernahme von 500 000 Gulden tatsächl. die freie Religionsausübung versprochen hat, ist umstritten. Adel und Städte nutzten von nun an jedoch ihre Zahlungszusage als Druckmittel, und schon alsbald erhielten in H. die Pfarren evangel. Prediger, die vom Rat angestellt wurden. Ledigl. der Dom, die Liebfrauenkirche und die Stifte selbst blieben kathol. Bf. Albrecht zog sich nach → Aschaffenburg zurück, wo er 1545 verstarb. Bf. Sigismund (1553-66) vollzog schließl. öffentl. den Übergang zur Reformation. 1564 ließ er eine umfassende Kirchenvisitation in H.durchführen. Zu Sigismunds Nachfolger wurde der erst zweijährige Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel ernannt unter der Zusage, daß dieser am Katholizismus festhalte und das kathol. Domkapitel zwölf Jahre für ihn regieren und somit den alten Glauben im Bm. stützen solle. Er ließ jedoch 1587 erneut eine Kirchenvisitation durchführen. Im Jahr 1591 vertrieb Heinrich Julius die Jesuiten aus H. und zwang das Domkapitel, die evangel. Lehre anzunehmen und einen evangel. Prediger zu bestellen. Die Stifte folgten diesem Schritt unmittelbar mit Ausnahme des Liebfrauenstifts, das erst 1604reformiert wurde. Heinrich Julius verheiratete sich gleich zweimal und regierte vom Tod seines Vaters 1589 bis zu seinem eigenen i. J. 1613 auch als Hzg. von → Braunschweig.
Es folgten ihm innerhalb von nur elf Jahren gleich drei seiner Söhne auf dem H.er Bischofsstuhl, zuletzt Bf. Christian (1616-24), in dessen Pontifikat der Beginn des Dreißigjährigen Kriegs fallen sollte. 1625 traf die volle Härte des Krieges schließl. auch das Bm. H., als es durch die Truppen Wallensteins besetzt wurde. 1628 wurde dann mit der Wahl des Ehzg.s Leopold Wilhelm, eines Sohns von Ks. → Ferdinand II., das letzte Kapitel in der Geschichte des Bm.s H. aufgeschlagen. Offenbar hatte man sich von seiner Wahl eine Erleichterung der Kriegslasten versprochen, was jedoch nichtder Fall war. Im Jahr 1629 blieben nach dem Restitutionsedikt nur die Martini- und Heiliggeistkirche protestant. Von 1643 an konnten die Schweden das Bm. behaupten, das dann 1648 im Westfälischen Frieden als Entschädigung für das an Schweden abzutretende Vorpommern an das Kfsm. → Brandenburg fiel.
Ergiebige Forschungen über den Hof der Bf.e von H., der keine bedeutende überregionale Stellung erlangte, liegen nicht vor. Hielten sich die Bf.e seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s bis zum 14. Jh. häufig auf dem Schloß Langenstein auf, so verlegten sie ihre Res. seit 1369 nach Gröningen. Den Urk.n lassen sich zwar die Namen von einem Teil des bfl. Personals entnehmen, aber über deren Aufgabenbereiche und Tätigkeiten erfährt man bis ins 15. Jh. hinein relativ wenig. Seit dem Ende des 12. Jh.s und bes. im 13. Jh. finden sich ministerial. Hofämter, so daß zwar von einer wie auch immergearteten Existenz einer bfl. Hofhaltung ausgegangen werden kann, ohne daß diese jedoch näher zu fassen wäre. Neben den vier klass. Hofämtern Marschall, Truchseß, Schenk und Kämmerer finden sich noch ein Küchenmeister sowie ein capellarius. Aber selbst die vier erstgenannten sind keineswegs lückenlos nachzuweisen, teilw. sogar über jahrzehntelange Zeiträume gar nicht. Ein bfl. Rat wird erst im zweiten Drittel des 14. Jh.s greifbar, seine Mitgliederzahl ist jedoch nicht konstant. Sogar erst im ausgehenden 15. Jh. ist schließl. erscheint eincancellarius an seiner Spitze. Ein bfl. Hofmeister taucht erstmals gegen Ende des 15. Jh.s auf, ein Stiftshauptmann seit dem letzten Drittel des 14. Jh.s. Das Offizialat wird zuerst 1299 erwähnt, ein Vicedominus findet sich bis ins 14. Jh. Ledigl. unter Bf. Ludwig gab es in der Mitte des 14. Jh.s ein Hofgericht. Auch über die Kanzlei des 12.-14. Jh.s lassen sich nur wenige Aussagen treffen. Seit 1206 erscheinen regelmäßig zwei Notare, ein Protonotar seit dem Beginn des 14. Jh.s. Ein Kanzler tritt erst seit 1377 hervor, er war zugl. auch der Sekretär des Bf.s.
Erst für das ausgehende 16. Jh. liegen bessere Informationen über den Hof der Bf.e vor, von 1586 ist auch die Hofordnung Bf. Heinrich Julius' erhalten. Nach dem Verzeichnis der zum Empfang von Winterkleidung Berechtigten aus den Jahren 1585/86 belief sich die Zahl der Hofangestellten auf ca. 160.
An der Spitze des Hofes standen die Kammerräte: Der Domdekan und Statthalter des Bf.s, der Stiftshauptmann, der Hofmeister und der Vizehofmeister sowie der Hofmarschall. Hofmeister und -marschall hatten auch die Disziplinargewalt über das Hofpersonal. Für die Anstellung neuen Personals waren jedoch nach Ausweis der Hofordnung nur der Bf. selbst bzw. der Hofmeister zuständig. Neben diesen Kammerräten gab es noch die Kanzleiräte, allen voran der Kanzler, sowie die bestellten Räte; unter ihnen haben die studierten bürgerl. gegenüber den geistl. überwogen. Daneben fanden sich dann noch dieKämmerlinge und Hof- bzw. Landjunker, von denen einer als Jägermeister und einer als Stallmeister tituliert wurde. Zur Kanzlei zählten in dieser Zeit offenbar fünf Angestellte bürgerl. Herkunft: ein »Gelahrter«, ein Sekretär, ein Kammer- sowie zwei Kanzleischreiber, hinzu kamen noch zwei Kopisten und ein Kanzleijunge. Persönl. Diener standen den Räten zwei bis sechs zu, den Kämmerlingen und Junkern sowie den beiden führenden Kanzleiangestellten je zwei. Hofprediger gab es zwei sowie zehn Mitglieder der Kantorei: zwei Leiter, davon einer als Kapellmeister bezeichnet, sieben Kantores sowie»der kleine Junge mit der Posaune«. Den Abschluß der höheren Hofbediensteten bildeten schließl. sieben Edelknappen.
Die niederen Hofbediensteten wurden angeführt von den drei Angestellten der Silberkam-mer, dem Apotheker und dem Balbierer. Über das zahlenmäßig stärkste Personal verfügte der Marstall mit zehn Mann nebst fünf Stalljungen und zwei Kutschern, von denen einer den Titel Futtermarschall trug. Zum Küchenpersonal gehörten der Küchenmeister, der Küchenschreiber, zwei Mundköche, ein Hauskoch, ein Potscheurer, vier Küchenknechte sowie zwei Küchenjungen. Darüber hinaus gab es noch einen Bäcker nebst Knecht. Zum Weinkeller gehörten ein Kellermeister und zwei Knechte, zum Bierkeller ein Braumeister, drei Schleußer und ein Böttcher.Weitere Hofbedienstete waren je ein Hofschneider, Büchsenschütze, Hausmann, Kammerknecht, Sahlherr, Pförtner, Fischer, Gärtner, Kanzleiheizer, Kanzleibote sowie zwei Jägerknechte und -jungen und sieben Mann Leibwache. Hinzukamen noch ein Goldschmied und ein Gipsgießer, was ebenso für den Kunstsinn Bf. Heinrich Julius‹ spricht wie die Tatsache, daß der kursächs. Baumeister Christian Tendeler aus → Torgau in den Jahren 1586-94 von ihm mit dem Ausbau des Gröninger Schlosses beauftragt worden war. Bedienstete außerhalb der eigentl. Hofhaltung waren darüber hinaus noch: das Personalder Ämter, der Vogt zu Osterwieck, der Oberförster und Unterförster am Harz, der Hauptmann zu Kroppenstedt, der Haushalter auf dem bfl. Petershof in H. sowie zwei Wildschützen und ein Landknecht.
Die Bezahlung des Hofpersonals erfolgte zum einen wie gesehen in der Stellung von warmer Bekleidung. Im großen und ganzen wurden jedoch alle Dienste durch feste Gehälter entlohnt, ledigl. die meisten höheren Hofbediensteten sowie der Futtermarschall und die Mundköche haben zusätzl. Getreidelieferungen bezogen. Die Versorgung des Hofes erfolgte offenbar weitestgehend durch die Ämter, von denen 1585/86 Gattersleben, Schlanstedt, Schneidlingen, Hornburg, Gröningen, Oschersleben und Krottdorf mit ihren Bediensteten aufgeführt wurden.
Die Gemahlin des Bf.s, Hzg.in Dorothea, verfügte über einen eigenen Hof. Zu ihren Bediensteten zählten eine Hofmeisterin, je ein Hofmeister und Mundschenk, vier edle Jungfrauen und ein Jungfrauenknecht, drei Edelknappen, eine Kammerfrau nebst zwei Kammermägden, je eine Köchin und Wäscherin, ein Hofschneider, je zwei Kutscher und Wagenknechte sowie ein Heizer.
Von verschiedenen Bf.en ist bekannt, daß sie große Jagdliebhaber gewesen sind, einige sind auch dem Tanz und ähnl. Vergnügungen nicht abgeneigt gewesen, so kam z. B. der ehemalige Bf. Ludwig 1382 als Ebf. von → Magdeburg bei einem Karnevalsball ums Leben, und von Bf. Heinrich Julius weiß man, daß er am Vogelschießen der H.er Schützengilde teilgenommen hat. Ein Hofnarr, ein Zwerg, ist zumindest für Bf. Albrecht IV. (1411-19) und ein weiterer für Bf. Gebhard (1458-79) bezeugt.
Neben den übl. kirchl. Festen und Prozessionen finden sich in H. das auch über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt gewordene H.er Adamsspiel, das kaum zu fassende Prophetenspiel, ein Drachenspiel, das sog. »Bärenführen« sowie das an Laetare stattfindende sog. Domherrenspiel, auch »Klotzwerfen« oder »Heidenkegeln« gen., die aber fast alle im Zuge der reformator. Umwälzungen verboten wurden.
Das Wappen des Bm.s bildete ein gespaltener Wappenschild, dessen eine Hälfte weiß, die andere rot gefärbt war. Daneben finden sich auch noch verschiedene Darstellungen eines Kopfes eingebettet in ein Kirchenportal, die Darstellung einer Bischofsfigur mit Stab in der rechten bzw. Kreuz in der linken Hand sowie darüber abgebildetem bfl. Schloß, zwei Darstellungen eines bewinkelten Kreuzes mit einem in jeden Winkel eingefügten Ring sowie die Darstellung eines gespaltenen Wappenschildes, dessen eine Hälfte die Abbildung eines Kopfes zeigt, wohingegen die andere Hälfte in zwei senkrechtvoneinander getrennte weiße Flächen zerfällt.
Sources
Bm. H. bis 1648: LHA Magdeburg Rep. U 5-8. - Stift bzw. Fsm. H. und Gft. Hohenstein: LHA Magdeburg Rep. A 13-19.
Literature
Barth 1900. - Berg, Dieter: Bürger, Bettelmönche und Bischöfe in Halberstadt. Studien zur Geschichte der Stadt, der Mendikanten und des Bistums vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit, Werl 1997 (Saxonia Franciscana, 9). - Liebe 1895. - Schmidt-Ewald, Walter: Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Bistums Halberstadt, Berlin u. a. 1916 (Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte, 60).