Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CHUR, BF.E VON

I.

Bm. C. 451 erstmals bezeugt. Gründung wohl um die Wende des 4. zum 5. Jh. Die Diöz. C. umfaßt den heutigen Schweizer Kanton Graubünden (ohne das Tal Puschlav), den südl. Vorarlberg, den südtirol. Vinschgau und Teile der heutigen Ostschweiz. 1170 erscheint der Bf. von C. in einer Urk. Ks. Friedrichs I. erstmals als Rfs. Die Landesherrschaft der Bf.e von C. bestand im SpätMA aus folgenden Regionen in Graubünden: Stadt C. und Umgebung, Domleschg, Heinzenberg, Albulatal, Oberhalbstein, Lugnez, Puschlav, Bergell, Oberengadin; die Landeshoheit im Unterengadin zw. denBf.en und den Gf. en von Tirol war umstritten. Im Vinschgau besatnd - gleichfalls gegen die Konkurrenz der Gf.en von Tirol - keine Aussicht auf eine Landesherrschaft der Bf.e von C. Die materiellen Grundlagen zur Territorienbildung der Bf.e bildeten die umfangr. Schenkungen der Ottonen an Grafenrechten und Grundbesitz im 10. Jh. Namentl. im 12. und 13. Jh. kam aber eine eigenständige Territorialpolitik der Bf.e hinzu. Feststellbar ist seit dem 13. Jh. auch der Aufbau einer Verwaltungsorganisation. Diese basierte auf Amtsvogteien, Ammannschaften und Podestàämtern. Im Oberengadinund Oberhalbstein gelang die gänzl. Verdrängung hochadliger Besitz- und Herrschaftsrechte (Gf.en von Gamertingen u. a.m.). In Domleschg und Heinzelberg blieb die Konkurrenz der Gf.en von Werdenberg auch noch im 15. Jh. bestehen.

II.

Trotz des Alters des Bm.s von C. ist der Hof der Bf.e nur sehr schwach bezeugt. Die Landesherrschaft der Bf.e von C. wurde Anfang 16. Jh. aufgehoben. Allerdings hat es eine Hofhaltung größeren Stils auch davor nicht gegeben. Zudem fehlen bisher systemat. Forschungen zu diesem Bereich. Die folgenden Bemerkungen haben daher provisor. Charakter.

Die übl. Hofämter waren vorhanden, ohne daß die Erstbezeugungen und die Entwicklung dieser Ämter bekannt wäre. Ende des 14./Anfang des 15. Jh.s sind als Amtsinhaber bezeugt als Marschälle die 1436 ausgestorbenen Gf. en von Toggenburg, als ihre Nachfolger die aus der churbfl. Ministerialität stammenden Herren von Marmels. Als Schenken die Ehzg.e von → Österreich als Gf.en von Tirol seit 1364. Das Erbschenkenamt war bereits vor 1364 Lehen der Tiroler Gf.en (Übernahme der Gft. Tirol durch die → Habsburger 1363). Truchsessen waren die 1504 ausgestorbenen Vögte von Matsch, Gf.envon Kirchberg, Kämmerer die Gf.en von Werdenberg. Ritteradlige Amtsinhaber sind vor dem 15. Jh. nicht anzutreffen. Die Namen der Amtsinhaber zeigen, daß das Bm. C. im Spät- MA wie die Bm.er → Brixen und → Trient zum mittelbaren Einflußbereich der → Habsburger im Alpenraum gehörte. Die Vögte von Matsch und die Gf.en von Werdenberg gehörten zum Teil zur hochadligen Klientel der → Habsburger in Tirol und → Vorderösterreich. Nach der Aufhebung ihrer Landesherrschaft halten die Bf.e als Rfs.en ihre Hofämter aufrecht, welche im folgendenvon Angehörigen der Aristokratie der Republik der Drei Bünde bekleidet wurden.

Eigene Hofhaltung der Bf.e gab es in den Res.en C., Fürstenau (Domleschg) und Fürstenburg (Vinschgau). In C., der wichtigsten Res., sind Haus- und Hofbeamte wie Schwertvorträger, Jäger, Falkner, Küchenmeister u. a. m. Ende des 14. Jh. nachweisbar. Gleiches gilt für Fürstenburg und Fürstenau, allerdings waren beides eigtl. Burgen. Fürstenau, im 13. Jh. vom Bf. von C. zur Stadt erhoben, gelangte fakt. nicht über den Rang einer landesherrl. Großburg hinaus. Einzige wirkl. Stadt des Territoriums der Bf.e von C. war C. selbst, hervorgegangen aus einer typ. bfl.civitas der Spätantike und des FrühMA. Es gab keine erfolgr. Stadtgründungen der Bf.e von C.

Der Rat der Bf.e von C., bestehend aus Vertretern der churbfl. Stände, ist ab dem 28. Sept. 1367 anläßl. des ersten Herrschaftsvertrags zw. den Ständen und den Pflegern des Bm.s als Vertreter des Fbf.s bezeugt. Er diente auch der Interessenvertretung der Landstände, namentl. des Niederadels. Der nichtfsl. Hochadel war im ständ. Korpus des Hochstifts C. nie vertreten und damit auch nicht im Rat. Die weitere Entwicklung ist nicht bekannt bzw. ist ein Forschungsdesiderat. Zweitbezeugung eines Rats 1409 wieder aufgrund eines Abkommens zw. Bf. und Ständen. Dann mehrfache Bezeugungen im 15. Jh.1490 erscheint der Rat als feste Institution. Die Mitglieder entstammten der Führungsschicht des Hochstifts und dem Domkapitel. Sie amtierten auch als Richterkollegium. Obwohl auch »Kontrollorgan« der Stände über den Bf., ist der Rat zu unterscheiden von den im 15. Jh. von den Ständen mehrfach eingesetzten Regentschaften über das Hochstift. Diese waren im späteren 14. und im 15. Jh. finanziell von den Ständen abhängig. Im 15. Jh. erfolgte eine zunehmende Emanzipation der ländl. Kommunen und der Stadt C. und die Ausformung neuer kommunaler Führungsschichten, die neben die niederadligeVasallität der Bf.e traten. Personen dieser neuen Eliten waren im späteren 15. Jh. auch unter den bfl. Räten.

Das Pfalzgericht (benannt nach seinem Tagungsort auf der »Pfalz« in C.), das Lehensgericht des Hochstifts C., erscheint erstmals 1388. Es handelte sich um ein freies Schiedsgericht, das sich nicht zum institutionalisierten Gerichtshof entwickelte. In Lehensprozessen im 15. Jh. ist dies mehrfach gut bezeugt. Ebenfalls im 15. Jh. trat freilich nur sehr punktuell ein bfl. Hofgericht auf. Über genaue Funktion und Zusammensetzung ist nichts bekannt.

Die Kanzlei der Bf.e von C. ist seit dem HochMA. vorhanden. Im 13. Jh. verfügten einige Schreiber der Bf.e über eine in Italien erwor-bene jurist. Bildung. Allerdings ist die Entwicklung der churbfl. Kanzlei bisher kaum erforscht.

Nach der Aufhebung der Landesherrschaft der Bf.e von C. wurde ihr ehemaliges Territorium als »Gotteshausbund« Teil der Republik der Drei Bünde. Diese übten v. a. im 16. Jh. (Reformation) eine strenge Kontrolle über den Bf. aus, der allerdings C. als Hauptres. beibehielt. Eine maßgebl. polit. Bedeutung kam den Bf.en allerdings seit dem 16. Jh. nicht mehr zu, auch wenn sie Rfs.en blieben. Materielle Grundlagen waren außerhalb von Graubünden nach den Verlusten des 16. Jh. kaum mehr vorhanden (Güter in Südwestdtl. und im Vinschgau). Die Bf.e vom 16. bis frühen 19. Jh. entstammten derAristokratie der Republik der Drei Bünde oder dem österr. Adel. Gleiches gilt im wesentl. auch für das Domkapitel.

Sources

Bündner Urkundenbuch, hg. von der historisch-antiquarischen Gesellschaft von Graubünden, bearb. von Elisabeth Meyer-Marthaler und Franz Perret, 3 Bde., Chur 1952-85 [Forts. durch Lothar Deplazes und Otto P. Clavadetscher in Arbeit]. - Codex Diplomaticus Currätiens und Graubünden, 1848-65. - Der Katalog des Bischofs Flugi vom Jahre 1645, hg. von Johann Georg Mayer, Chur1900.

Deplazes, Lothar: Reichsdienste und Kaiserprivilegien der Churer Bischöfe von Ludwig dem Bayern bis Sigmund, Chur 1973. - Handbuch der Bündner Geschichte, Bd. 1: Frühzeit bis Mittelalter, hg. vom Verein für Bündner Kulturforschung, Chur 2000. - Mayer, Johann Georg: Geschichte des Bistums Chur, Bd. 1, Stans 1907. - Planta, Peter Conradin von: Die Planta im Spätmittelalter, Chur 1997.