SCHWERIN C.3.
I.
Das evtl bereits 965 als Burg erwähnte S. wurde nach der Verlagerung des Bm.s von der Mecklenburg Sitz des Bf.s. 1171 gründete Heinrich de Löwe, Hzg. von Sachsen und Bayern den Dom und weihte ihn. 1018 war von Schwerin als Zuarinae civitatis municionem (Jesse 2, 1920, S. 2) die Rede. Nach der Verleihung des Lübischen Rechtes durch Hzg. Heinrich den Löwen 1160 (lt. Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996, S. 116 ist die Gründung der Stadt durch Heinrich den Löwen allerdings nicht nachweisbar)wurde der Ort 1248 erstmals als Stadt erwähnt, also unterstand den Bf.en innerhalb des Stadtgebietes die Domfreiheit im nördl. Bereich der Altstadt. Darüber hinaus umfaßte der bfl. Bereich das Gebiet der Schelfe nördl. der Stadtgrenze mit der St. Nikolaikirche. 1358 kam S. durch Verpfändung von den Gf.en von S. an die Hzg.e von → Mecklenburg. - D, Mecklenburg-Vorpommern, Kr. S. Stadt.
II.
Im Zentrum der Domfreiheit entstand zunächst Dom. Vermutl. um 1217 wurde die Kirche St. Nikolai im Gebiet der Schelfe nördl. der Altstadt durch Gf. Heinrich von S. gestiftet (1238 novella ecclesia, MUB I, 1863, Nr. 346, 350, 486). Die Schelfe kam 1282 in den Besitz der Bf.e von S. 1239 verlegte der Bf. von S. seinen Sitz von S. nach → Bützow, das als Zentrum des sogenannten Stiftslandes zunehmende Bedeutung als Aufenthaltsort gewann und diese bis zur Reformation behielt.
Die Auseinandersetzungen zw. den geistl. und den weltl. Herrschaftsträgern über die Stadt führte 1284 zur Neuordnung der Abgrenzung zwischen gfl. und bfl. Besitz in S. Dazu schlossen am 6. Dez. 1284 in → Bützow Bf. Hermann I. und Gf. Helmold III. einen Vertrag. Im Ergebnis kam die Schelfe, welche sich bisher im Besitz von Bf. und Gf. befunden hatte, mit allen Gerechtigkeiten vollständig an den Bf. Die Anlage von Befestigungen auf der Schelfe wurde ihm jedoch untersagt. Zugleich wurden der Ziegelsee, die Aue mit dem Medeweger See, das Dorf Lewenberg sowie die Dörfer GroßMedewege, Kloteke, Wickendorf, Hundorf, Lübstorf, Drispeth, Gallentin und Rambow als zum bfl. Besitz gehörig bestätigt.
Die Stadt wurde bis auf das Gebiet um den Dom, das als Freiheit dem Domkapitel unterstand, dem Gf. unterstellt. Die Grenze wurde auf einer Linie zw. dem Haus des Fischers Suk, an dessen Stelle sich 1284 das Heilig-Geist-Hospital befand, dem Markt und dem Alten Kirchhof, der nördl. des Rathauses lag, festgelegt. Damit entsprachen die Grenzen der Einflußsphären nun den eigentl. Besitzverhältnissen innerhalb S.s.
Mitte des 14. Jh.s befand sich die Herrschaft der Bf.e von S. in einer Krise. Große Teile des bfl. Besitzes, darunter neben Teilen des Stiftslandes auch die Schelfe, der Werder, die Bischofsmühle in S. sowie Teile des ländl. Streubesitzes um den Schweriner See waren von den Bf.en Ludolf und Heinrich I. (von Bülow) an andere Mitglieder ihrer Familie verpfändet worden. Bemühungen ihrer Nachfolger, der Bf.e Andreas und Albrecht, zur Minderung der Belastungen und zur Rückerlangung des geistl. Besitzes blieben erfolglos. Bf. Albrecht resignierte und wurde 1363 zum Bf. von→ Leitomischl in → Böhmen erhoben und 1367 Ebf. von → Magdeburg, ein Amt, das er bis 1372 innehatte.
Erst mit Bf. Friedrich II., einem weiteren Mitglied des Bülowschen Adelsgeschlechtes (der 1367 zum Bf. gewählt wurde), verbesserte sich die Lage der geistl. Herrschaft kurzzeitig. Friedrich gelang es bis 1370, Teile des verpfändeten Stiftsbesitzes zurückzuerwerben. Durch die Aufzeichnung der Pflichten und Rechte der Mitglieder des Domkapitels wurde das Verhältnis zwischen Bf. und Kapitel auf einen neue Grundlage gestellt. Die offensichtl. beabsichtigte Stärkung der Position des Bf.s gegenüber dem wahlberechtigten Kollegium blieb jedoch aus, wie die Auseinandersetzungen anläßl. der Wahl derfolgenden Bf.e zeigten.
Mit dem Kauf der Gft. S. durch Albrecht II. von Mecklenburg 1358 büßten die Bf.e ihre bisherige weltl. Schutzmacht ein, die an die Hzg.e überging. Im Gegensatz zu den Gf.en standen ihnen nun deutl. einflußreichere und mächtigere Fs.en gegenüber, deren Politik insbesondere unter Albrecht II. auf die Ausdehnung der mecklenburg. Einflußsphäre ausgerichtet war. Bereits kurze Zeit später sahen sich Bf. und Domkapitel zunehmenden Ansprüchen seitens der mecklenburg. Landesfs.en ausgesetzt.
III.
Der ma. Dom wurde als roman. Bau auf der höchsten Geländeerhebung im Altstadtbereich begonnen. 1272 befand sich der Chor der got. Kathedrale im Bau. Um 1300 wurde der bestehende Turm des roman. Vorgängerbaues um ein Geschoß erhöht. Unter den Bf.en Gottfried I. von Bülow und seinem Nachfolger Hermann II. von Maltzan wurde der Bau zwischen 1292 und 1322 fortgesetzt. Wahrscheinl. wurde der got. Chor, dessen Errichtung durch die Erhöhung der Zahl der Domherren und die wachsende Bedeutung der Verehrung des Hl. Blutes notwendig geworden war, 1327, noch ohneEinwölbung, geweiht und damit der sakralen Nutzung zugeführt. Die Reliquie des Hl. Blutes war 1222 durch Gf. Heinrich von S. dem S.er Dom gestiftet worden und zog bis zu ihrer Zerstörung in der Reformation 1547 bedeutende Scharen von Pilgern an.
Das Kapitelhaus wurde auf der Südseite des Chores als Versammlungsraum des Domkapitels errichtet. Vor der Mitte des 14. Jh.s begann der Bau des monumentalen Querhauses. 1374 war das südl. Seitenschiff des Langhauses vollendet. Teile des nördl. an den Dom anstoßenden Kreuzganges wurden um 1392 fertiggestellt. Der Bau der monumentalen Kirche setzte sich noch bis in die erste Hälfte des 15. Jh.s fort und wurde um 1420 unter Beteiligung der Stadt Stralsund als Sühne für drei dort im Jahre 1407 öffentl. verbrannte Geistliche des S.er Domkapitels durch bezahlte Bauhandwerker abgeschlossen. DerTurm blieb unvollendet. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s wurde er erweitert und unter Bf. Konrad Loste um ein Obergeschoß erhöht.
Ein fester Sitz des geistl. Oberhauptes in Form eines eigenen Bischofshofes innerhalb der Stadtmauern (wie es sich in → Bützow mit der bfl. Burg am westl Stadtrand herausbildete), ist für das ma. S. nicht nachzuweisen. Wahrscheinl. ist, daß der Bf. bei seinen Aufenthalten eine der Kurien im Dombereich nutzte bzw. auf einem der zum bfl. Besitz gehörenden Bauhöfen auf der Schelfe sein Lager aufschlug. Mit der Verlagerung der bfl. Res. nach → Bützow war kein fester Wohnsitz des Kirchenoberhauptes mehr notwendig, da die mittelmecklenburg. Stadt nicht weit vom Kathedralortentfernt lag.
Aus dem 14. und 15. Jh. sind bis zur Ersterwähnung des Bischofshofes keine Nachrichten über einen eigenständigen Wohnsitz überliefert, so daß zu vermuten ist, daß der Bf. nur zu kurzen Aufenthalten nach S. kam und, wenn notwendig, eine der Kurien der Domherren als Wohnung nutzte bzw. entspr. ausgebaute Wohnräume auf einem der beiden Bauhöfe der Kathedrale auf der Schelfe bewohnte. Der Bischofshof westl. des Domes ging offensichtl. im späten 15. Jh. aus einem Domherrenhof hervor.
Erwähnt wird im Jahre 1444 anläßl. der Einsetzung Nikolaus' I. ein Bischofshaus in S., wobei auffällig ist, daß S. neben → Warin und → Bützow die Liste des Verzeichnisses des Stiftsbesitzes anführte. 1447 verpachte der Bf. dieses Anwesen, was dafür spricht, daß dieser Sitz für den Bf. kein dauerhafter und damit übergeordneter Wohnsitz gewesen sein kann. Magnus III. von Mecklenburg nutzte während seiner Regierungszeit als postulierter S.er Bf. wahrscheinl. Teile der S.er Burg, worauf die Bezeichnung »Bischofshaus« für einen der seeseitigen Flügel des Schlosses verweist,für den frühneuzeitl. Inventare aus den Jahren 1576 und 1592 Wohngemächer dieses Bf.s verzeichnen.
Der Bischofshof wurde 1532 durch den altgläubigen Hzg. Albrecht VII. von Mecklenburg zeitw. als Aufenthalt genutzt und 1564 instandgesetzt. 1590 wurde er abgebrochen und durch Hzg. Ulrich von Mecklenburg, der von 1550 bis 1603 als Administrator des Bm.s fungierte, durch einen Neubau ersetzt, der bis 1864 erhalten blieb.
Von den Grabdenkmälern der Bf.e von S. blieben in der Kathedrale nur wenige erhalten. An der Nordwand des Querhauses finden sich zwei um 1400 in einer flandr. Werkstatt entstandene Grabplatten aus Messing für die Bf.e Ludolf († 1339) und Heinrich von Bülow († 1347) sowie Gottfried († 1314) und Friedrich von Bülow († 1375). Teilweise erhalten blieb die Grabplatte des 1503 verstorbenen Bf.s Konrad von Loosten.
Sources
LHA Schwerin 1.5.-2/2 Bistum Schwerin, Nr. C: »Protocol der auß den Schwerinschen Stifftsbrieffen Anno 1603 gemachten Extracten, S. 282. - MUB I, 1863, Nr. 359.
Literature
Adamiak 1975, S. 283-286, Abb. Nr. 31, 168-177, Textabb. S. 24, 26, 33, 45, 47. - Baier, Gerd: Der Dom zu Schwerin, Fotos Thomas Helms, Regensburg 1994 (Grosse Kunstführer, 188). - Dehio, Kunstdenkmäler, Mecklenburg-Vorpommern, 2000, S. 521-559. - Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996. - Jesse 1, 1913, S. 162f. - Jordan, Karl: Die Bistumsgründungen Heinrichs des Löwen.Untersuchungen zur Geschichte der ostdeutschen Kolonisation, Leipzig 1939 (Schriften des Reichsinstituts für Ältere Deutsche Geschichtskunde, 3). - Roetting, Ernst-Friedrich: Der Dom zu Schwerin, München u. a. 1993 (Große Baudenkmäler, 418). - Schildt, Friedrich: Das Bistum Schwerin in evangelischer Zeit, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde 47 (1882) S. 146-241; 49 (1884) S 145-279.