HANNOVERSCH MÜNDEN C.7.
I.
Gemundi (8./9. Jh.) (= [Siedlung] an der Mündung); Gimundin (1019); Munden (1262); Gemunden (1305); Munden (1448); Munden (1616); Münden (1791) - Der heutige Ortsname wurde 1909 festgelegt - Siedlung im M.er Talkessel - Hzm. Braunschweig-Lüneburg - Res. (der Calenberg-Göttinger Linie) 1540-84. - D, Niedersachsen, Reg.bez. Braunschweig, Landkr. Göttingen.
II.
Unter allen größeren Städten in welf. Landen war M., wirtschaftl. bedeutend wg. des Stapelrechts am Zusammenfluß von Fulda und Werra, die einzige Stadt, die sich nicht von der welf. Stadtherrschaft wenigstens zeitw. befreien konnte. Ein Grund dafür dürfte gewesen sein, daß Stadt und Amt M. von 1357/58-1471 zumeist als Leibzucht für die Gemahlinnen der Hzg.e gedient hatten und als solche nicht verpfändet werden konnten, so daß einer der Ansätze zur Autonomiegewinnung, die Verpfändungsgeschichte, hier nicht gegeben war.
Das nach 1495 gebildete Hzm. Calenberg-Göttingen hatte eine bipolare Struktur. Die Bevorzugung des Göttinger Landesteils durch Erich I., der in Münden und Hardegsen aufgewachsen war, wird in der Errichtung eines Hofgerichtes zu M. 1499 sichtbar. Es hängt zunächst mit den Erbstreitigkeiten mit der Lüneburger Linie zusammen, daß Erich I. nicht mit dem Ausbau des → Calenberger, sondern des Mündener Schlosses 1501 begann. Massive Steinbauweise wurde gewählt. Daß aber wesentl. Teile dieses Schlosses erst um 1520 in Angriff genommen wurden, weist auf die wenig beachtete Korrespondenzvon Architektur- und polit. Geschichte. Nach der Hildesheimer Stiftsfehde (1519) und spätestens nach dem für das Welfenhaus so günstigen Gandersheimer Rezeß (1523) schienen die traditionellen Auseinandersetzungen mit dem Hochstift → Hildesheim endgültig beseitigt, was einen Bedeutungsverlust des → Calenberg nach sich zog. Weiterhin war M. schon verkehrsmäßig viel besser als Hoflager eines Hzg.s geeignet, der im Dienste des Ks.s die Erfüllung seines Amtes sah. Zw. 1519 und 1524 sind die Bäume für die Dachkonstruktion des M.er Schlosses gefällt worden,Hölzer, die nach dem Brand von 1560 Zweitverwendung im Neubau Erichs II. fanden.
Die Tatkraft der Hzg.in Elisabeth hatte M. angesichts der häufigen Abwesenheit ihres Gemahls schon vor 1535 fakt. zur Res. des Landes werden lassen, wo nach der Rechnung des Jahres 1545 insgesamt 148 Personen täglich gespeist wurden. Elisabeth, die in ihrer Herrschaft auf eine genaue Trennung zw. privater Leibzucht und Landesverwaltung bedacht war, schuf für letzere dauerhafte Grundlagen, welche auch das Zerwürfnis mit ihrem Sohn überstanden. So erfolgte i. J. 1550 der Einbau eines Kanzleigebäudes in das Schloß. Wg. dieser Grundlagen verlegte Erich II., nachdemElisabeth 1555 mit ihrer zweiten Ehe auf ihre Leibzucht verzichtet hatte, im gleichen Jahr seine Hofhaltung nach M. Erhalten blieb auch weitgehend der von Elisabeth geschaffene, humanist. geprägte Beraterkreis, der während der Abwesenheit des Fs.en die Kontinuität der Landesverwaltung sicherte.
Erich II. hatte M. offenbar als seine Res. ausersehen, worauf i. J. 1556 der Erwerb eines Geländes jenseits des Stadtgrabens zur Anlage eines Tiergartens im O des Schlosses weist. Diesem, wg. der fast dauernden Abwesenheit des Hzg.s nicht klar erkennbaren Ziel widerspricht nicht der 1559 begonnene Schloßbau zu Uslar. Dieses Schloß sollte - Namengebung von Lustschlössern des 18. Jh.s vorwegnehmend - »Freudenthal« heißen, also nicht der Verwaltung, sondern den höf. Vergnügungen dienen. An der Stelle einer älteren Burg entstand unter der Leitung niederländ. Baumeister ein kompletterNeubau, der zu den größten Renaissance-Schlössern Deutschlands gehört haben muß, wovon nach einem Brand 1612 nur noch spärliche, aber beeindruckende Reste (im heutigen Stadtpark) erhalten blieben.
Schon 1551 hatte Erich II. auf dem Landtag zu → Hannover versprechen müssen, sich künftig binnen des Fürstenthums aufzuhalten. Aber zu Recht konnte ihm 1582 auf dem Landtag zu Steina vorgeworfen werden, das Land sei vom Fs.en recht und hilfflos gelassen worden. Zu Recht hatten die Räte 1557 ihrem Herrn vorgehalten, wie selten er in seinem Lande geweilt hätte, näml. nur sechs Monate in 14 Jahren. Die großen Schloßbauten des Hzg.s in M., Uslar und → Neustadt am Rübenberge sind auch Signale des fernen Landesherrn undstehen für seine symbol. Präsenz im Land.
III.
Die älteste Baugeschichte ist nicht mehr zu rekonstruieren. Die Burg, in der 1345 der Erbteilungsvertrag von M. geschlossen wurde, ist aber gewiß nicht mehr ident. mit jenem massiven Steingebäude mit seinen Kammern und Kellern, das bei der Erbteilung von 1495 erwähnt wird. Dem Bau Erichs I. gehören im heutigen Schloß noch die nach dem Brand von 1560 bewahrten Teile des Treppenturms mit seinen Vorhangbogenfenstern, die westl. daran angrenzende Schloßkapelle sowie Teile des kurzen Ostflügels an. Der i. J. 1501 begonnene Bau legte »dieDimensionen des späteren Renaissancebaus im wesentlichen fest« (Streetz 1996). Das massive Steingebäude war mit Holzschindeln gedeckt, die wg. ihrer Brandgefahr erst durch Elisabeth von Calenberg durch Schieferziegel ersetzt wurden. Die erstmals unter Elisabeth einsetzende genaue Rechnungsführung läßt - exemplar. wichtig für die Architekturgeschichte - den ganzen Umfang verschleißanfälliger Gebäudeteile eines Schlosses erkennen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ereilte das Schloß in Münden das Schicksal des großen Brandes. Nach dem Brand von 1560 ließ Erich II. imfolgenden Jahr den Neubau nach neuesten Architekturvorstellungen beginnen, gleichwohl diejenigen des Vorgängerbaus einbeziehend, zu dem 1562 niederländ. »Bauleute« aus dem damaligen milit. Wirkungskreis des Hzg.s abgeordnet wurden. Vorrang hatte jedoch der Ausbau von Uslar, nachdem die dringendsten Ausbesserungen für die Hof- und Ratsstube in M. 1562 abgeschlossen waren. Erst seit 1571/72 sind Materiallieferungen nachweisbar, die denen nach Uslar zehn Jahre zuvor gleichen.
Repräsentative Säle sind mit Ausnahme des »Langen Saales« im neuerrichteten Westteil des Nordflügels nur im Ostflügel vorhanden gewesen. Die Ratsstube im Neubau ist das Eckgemach des zweiten Obergeschosses im Winkel beider Flügel; möglicherw. eine Kontinuität zum Vorgängerbau bildend.
Die Baugeschichte zeigt nach den Forschungen von Michael Streetz, daß inzw. die Trennung von Verwaltungs- und Hofhaltungsfunktion einer Res. bekannt war. Erst 1575 wird erkennbar, daß Erich II. Münden nicht nur als Ort der Verwaltung, sondern auch als Ort des fsl. Hoflagers ausersehen hatte. Den Hintergrund bildet die zweite Heirat des Hzg.s mit Dorothea von Lothringen in diesem Jahr. Den offenkundigen Sinneswandel des Hzg.s belegt die von seiner Mutter begründete genaue Rechnungsführung. Nunmehr war im Schloß von Toiletten (heimlich Gemach Stühle) überWaschbecken und Wasserkannen bis hin zu den Lichtscheren für die Kerzen zu sorgen. In diesen Zusammenhang gehört auch die erst 1577 abgeschlossene Ausmalung des sog. »Römergemachs«.
Beim Tode Erichs II. war das Schloß nicht fertiggestellt; das ließ sich der neue Landesherr, Hzg. Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel 1585-89 angelegen sein. Seine Baumaßnahmen bilden den heute noch sichtbaren Abschluß, der zugl. eine Rücknahme der Bauideen Erichs II. bedeutet hatte; denn es muß einen ursprgl. weitergehenden Gesamtplan gegeben haben, über dessen Realisierung in → Wolfenbüttel noch 1635 geratschlagt worden war.
Literature
Pezold, Johann Dietrich von: Das Stapelrecht der Stadt Münden 1247-1824. Ein erster Überlick, in: NdSächsJbLG 70 (1998) S. 53-71. - Pezold, Johann Dietrich von: Geschichte an den drei Flüssen: Streiflichter in die Vergangenheit der Stadt Hann. Münden an Werra, Fulda und Weser, Hann. Münden 2001. - Streetz, Michael: Das Renaissanceschloß Hannoversch Münden in den Inventaren des 16., 17. und 18. Jahrhunderts. Eine Fallstudie zur Auswertung schriftlichen Quellen und ihrer Verbindungmit Ergebnissen der Bauforschung, Göttingen 1996. - Streetz, Michael: Das Fürstentum Calenberg-Göttingen (1495/1512-1584), in: NdSächsJbLG 70 (1998) S. 191-235. - Wieden, Brage Bei der: Welfisches Fürstentum und ständische Repräsentation: Der Calenberger Landtag 1582 in Marienstein, Göttingen 1990 (Calenberg-Grubenhagensche Studien, 6).