GÜSTROW C.7.
I.
Guztrowe, Gustrowe (1226), Gustrow (1227), Guzstrowe (1228), Guzstruwe (1238), Guzterowe (1277), Guzstrow (1304) sowie seit dem 15. Jh. güstrovensia, Güsterow (ursprüngl. slaw. Ortsname, Ersterwähnung 1128 nicht belegt) - Stadt (ab erster Hälfte des 13. Jh.s), Burg (13.-15. Jh.) und Schloß (seit dem 16. Jh.). - Stadt südl. von Rostock; Kollegiatstift (ab1226); landesherrl. Stadtburg als Hauptres. der Linie Werle (Herren von Werle/Fs.en von Wenden, 1235-1436) und der Hzg.e von Mecklenburg (Hauptlinie → Schwerin) (ab 1436); Burg aus den Quellen erschließbar ab 1226/28, Erstnennung von 1307 gustrowe hus unde stat, jüngst revidiert auf 1298 Guztrowe ante castrum nostrum. Sitz von Nikolaus I. (bis 1277), Heinrich I. (um 1281-91), Nikolaus II. (1291), Johann II. (dem Kahlen) (1316-37), Nikolaus III. (Staveleke) (1360/61), Johann V. (1377/78), Balthasar (ab 1418 Fs. von Wenden) und Wilhelm (1421);Hauptres. der Hzg.e von Mecklenburg (ab 1558 Stadtschloß) als alleiniger Sitz von Hzg. Albrecht VII. (dem Schönen) (ab 1534-47), Hzg. Johann Albrecht I. (1547-55); Hzg. Ulrich (1555/56-1603); Hzg. Karl (1603-10); Hauptres. der Hzg.e der Linie Mecklenburg-G.: Hzg. Johann Albrecht II. (1611-36); General Wallenstein (1628/29); Hzg. Gustav Adolf (1636/54-95), nach dessen Tod die Linie erlischt; das Schloß bleibt bis 1719 Witwensitz und wird Nebenres. der jüngeren Linie Mecklenburg-Schwerin (nach 1719). - D, Mecklenburg-Vorpommern, Kr. G.
II.
G. liegt im fruchtbaren Grundmoränengebiet nördl. des mecklenburg. Landrückens in einer Niederung am Südufer der Nebel 12 m ü. d. M. Schon in slaw. Zeit bildeten sich in der Nähe des späteren Stadtgebiets Burgen mit Vorburgsiedlungen sowie Siedlungen aus. Der Ort entwickelte sich wohl im Laufe des ersten Viertels des 13. Jh.s zur Stadt mit Zentralortfunktion (Handels- und Stapelplatz, fsl. Res.) und wurde zur wichtigsten Stadt der Herrschaft Werle. 1228 wurde das Schweriner Stadtrecht durch die Söhne Heinrich Borwins I., Fs. zu Mecklenburg und Herr vonRostock, in dessen Amtszeit (1219-26) die Erstprivilegierung fällt, bestätigt und erweitert; Stadtrat und landesherrl. Vogt lassen sich ebenfalls für 1228 nachweisen. Im Rahmen der Stadtwerdung war auch die Gründung des Kollegiatstifts i. J. 1226, welches ursprüngl. zum Bm. → Schwerin, seit um 1230 jedoch zum Bm. → Kammin gehörte und bis zur Reformation Archidiakonatssitz war, von Bedeutung.
Die frühdt. landesherrl. Burg G., deren ma. Baustruktur im Schloßuntergeschoß trotz archäolog. Funde aus dem 13. Jh. im Dunkeln bleibt, entstand am linken Nebelufer auf dem Südhang eines Hügels vor einer ca. 200 m breiten Moorniederung am Südrand der späteren Stadt und war durch ihre erhöhte Lage, den ostseitigen Hang sowie wohl durch Gräben fortifikator. geschützt und durch eine Brücke (Dendrodaten 1231/32) zugängl. Sie löste als Res. derer von Werle die Burg Werle um 1220 als Sitz ab. Der Ausbau der Res. wird jedoch erst mit den Baumaßnahmen der älteren Burg zum landesherrl. Schloß nacheinem Brand i. J. 1557 faßbar.
Alt-G., dessen Lage in der Literatur umstritten ist, lag wahrscheinl. am rechten Flußufer und war eine Neugründung des 13. Jh.s mit noch slaw. Kultureinfluß, besaß ursprgl. eine eigene Kirche (Ersterwähnung 1243), fiel aber um 1600 wüst. Neu-G. (Ersterwähnung 1228), die heutige, nach Normalplanschema angelegte Altstadt mit Markt und Pfarrkirche St. Marien (Ersterwähnung 1308), entstand auf dem linken Ufer nördl. der Domimmunität mit Stiftskirche, Domschule (1552 gegr., 1560 evangel. Gelehrtenschule unter Zusammenlegung mit der Ratsschule - Ersterwähnung 1537 - und Erlangung überörtl.Bedeutung) und Kapitelhäusern sowie der Burgfreiheit (später Schloß- und Amtsfreiheit) mit Burg, Marställen, Reitbahn, Hundehaus u. a. Nebengebäuden (vgl. die diversen Stadtpläne und Ansichten sowie das Stadtmodell von 1650). Noch für das 14. Jh. lassen sich zwei Stadtgemeinden mit einem gemeinsamen Rat nachweisen, so daß - trotz Auflösungsgebots für eine Neustadt von 1248 - von einer Vereinigung von Alt- und Neu-G. auszugehen ist.
In der heutigen Altstadt wurden nachweisl. ab Beginn des 14. Jh.s das Rathaus (Ersterwähnung 1359), die Pfarrkirche auf dem Markt, das Heilig-Geist- und das St. Jürgen-Spital sowie Anfang des 15. Jh.s die auf dem Pestfriedhof außerhalb der Altstadt gelegene Gertrudenkapelle errichtet. Bis zur Judenvertreibung um 1330 befand sich an der Stelle der Heilig-Blut-Kapelle (errichtet 1332 und 200 Jahre Wallfahrtsziel, das dem Fs.en Ablaßeinnahmen einbrachte) bzw. dem späteren, durch den Landesherrn gestifteten Franziskanerkl. (gegr. 1509) eine Synagoge. Eine Stadtbefestigung wird 1248 erstmalserwähnt, für 1270 ist ein Plankenzaun und für 1293 eine Steinmauer bezeugt; die vier steinernen Stadttore stammen aus dem 15. Jh. Stadtbrände in den Jahren 1503-12 führten zu flächendeckenden Neubauprojekten.
Die günstige Lage G.s an den ma. Verkehrswegen ermöglichte Verbindungen in alle Himmelsrichtungen (Kreuzung der Straßen aus der Mark nach Rostock und von Lübeck nach → Pommern sowie Wasserweg nach Warnemünde), wodurch die wirtschaftl. Entwicklung, die auch von den Landesherren gefördert wurde, profitierte. Für den Nahhandel waren agrar. Produkte und für den Export Wollhandel, Tuchmacherei, Bierbrauerei (Kniesenack-Starkbier) und der Kornhandel mit Rostock maßgebl. Faktoren. In der Stadt bildeten sich im MA Zünfte, eine Freimaurerloge sowie die Kaland-, S. Gregorii et Augustini- und S.Johannis- et Katharina-Bruderschaften, in denen auch Mitglieder des fsl. Hauses vertreten waren, und später eine Ritterakademie (17. Jh).
Landesherr und Stadt besaßen im Lauf der Zeit unterschiedl. Anteil an folgenden Rechten und Steuern: Grundzins, niedere und hohe Gerichtsbarkeit, Münz-, Zoll-, Mühlen- und Judenregal sowie Wildbannrecht. In G. wurden Land- und Rechtstage abgehalten. Eine erste grundlegende mecklenburg. Hofordnung ist von 1504 erhalten, zw. 1564 und 1599 folgen unter Hzg. Ulrich weitere. Hoflager fanden z. B. 1504 und 1518 in G. statt. Bedeutend für Stadt- und Residenzentwicklung ist ab Mitte des 14. Jh.s die Landfriedensbewegung und die Entwicklung der Landstände, zu deren Vorderstadt G. 1708 wurde.Vom 16. bis zum 19. Jh. hatten mehrere Landesbehörden ihren Sitz in G.; so war die Stadt z. B. ab 1520/25, 1575-1702, 1734-48 und seit 1818 Sitz einer Justizkanzlei. Auch etablierten sich in der Stadt eine Zoll- (nachgewiesen ab 1287) und period. eine Münzstätte (an der ehem. Glevinischen Str.), deren Gepräge denen des Wendischen Münzvereins angepaßt wurden (Mitte 14. bis Mitte 16. Jh.) und die noch für die Jahre 1670-83 nachgewiesen ist.
Die enge Verbindung zw. Residenz- und Stadtentwicklung wird nicht nur aus der Wahrnehmung und Vertretung der verschiedenen Rechte seitens der Stadt und des Landesherren (z. B. Gerichtsbarkeit, Bede und Schoß etc.) deutl., sondern auch aus dem Stadtwappen (ältestes Siegel von 1293), das städt. und landesherrl. Symbolik (Baum und Stier) vereint. Weiterhin ist sie nachvollziehbar anhand der Nutzung des »Domes« als Grablege für Heinrich Borwin I. und Nachfolger, dessen Funktion als Hofkirche (ab 1565) und dynast. Grablege (ab 1574/75), als Aufbewahrungsort eines Teilbestandes der fsl.Bibliothek (Fürstenempore) sowie aus der anstelle der Domherrenkurien erbauten Palais der Höflinge am Domplatz und den Wohnbauten von Hofangestellten um die Schloßfreiheit im 16. und 17. Jh. So entwickelte sich aus dem im MA von den drei eigenständigen Rechtsbezirken Burg-, Stadt- und Domfreiheit geprägten G. im wesentl. in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s unter Hzg. Ulrich und seiner ersten Frau, Elisabeth von Dänemark, eine neuzeitl. Res. von Rang. Die vollständige Abspaltung des Landesteils als Hzm. Mecklenburg-G. erfolgte nicht zuletzt aufgrund des Widerstandes der Landstände erst 1621 perG.er Erbvertrag.
III.
Gebäudebestand und Disposition der ma. Burganlage zu G. sind nur partiell bekannt, Rückschlüsse hierzu ledigl. anhand einiger Schriftquellen sowie v. a. der ältesten bekannten bildl. Wiedergabe von 1585 (Vicke Schorler) mögl., da der ma. Baubefund am heutigen Schloß ungeklärt ist. In Ermangelung einer Primogeniturregelung der Erbfolge des mecklenburg. Fürstenhauses führte letztl. der komplexe Prozeß der landesfsl. Erbteilungspolitik ab 1524/34 zu einer zunehmend separaten Hofhaltung unter Hzg. Albrecht VII. in G., jedoch ohne vollständigeterritoriale Abspaltung. Amt und Schloß G. waren zuvor (1520) im Brandenburgischen Hausvertrag einer alternierenden gemeinsamen Nutzung und Hofhaltung der hzgl. Brüder Albrecht VII. (nördl. Burgtrakt) und Heinrich V. (Südtrakt) bei gemeinschaftl. Regierung Mecklenburgs mit gemeinsamen Landständen und Städten, zugeführt worden. Für vorige Generationen sind teils geteilte Hofhaltungen bei gemeinsamer Nutzung des Hoflagers anzunehmen. G. ist 1504 gemäß (ältester) Hofordnung, dokumentiert als einer der drei Hauptorte der landesherrl. Hofhaltung sowie, neben Schwerin, Ort des Frauenzimmers. Nachdem1508 baul. Erweiterungen der Anlage (Gemächer) vorgenommen wurden und sich 1516-20 ein Kapellenneubau anschloß, sind zunächst keine wesentl. Baumaßnahmen anzunehmen. Bekannt ist ein bereits von den Herren von Werle genutzter Hof auf der Burgfreiheit (Bauhof?), das ungebwthe hus, Hzg. Balthasars Haus, das Altfrauenhaus, Hof- und Kleine Dornitz, Hzg. Heinrichs, Hzg. Magnus' und Hzg. Balthasars Gemach, das Kanzler- und Annengemach (1541) nebst diversen Wirtschaftsräumen und -gebäuden, ohne diese exakt lokalisieren zu können, sowiedat nige hus up de bruggen vor de borgk. Denkbar ist eine Anlage unregelmäßigen Grundrisses mit einzelnen, z. T. einstöckigen Gebäuden. Entgegen der ursprgl. Regelung, neben der Erhebung von Steuern und den zweimal jährl. abzuhaltenden Land- und Rechtstagen, eine gemeinsame Kanzlei (seit 1490 in Schwerin) zu unterhalten, etablierte sich 1520/25 eine separate, nicht genau zu lokalisierende Kanzlei in G. 1547 folgt Hzg. Johann Albrecht I. in G. (bis 1552 dort), wo er sich nur selten aufhielt. Er scheitert in dem Versuch, beide Landesteile zu vereinigen und tritt infolgevon Wismarer Vertrag (1555) und Ruppiner Machtspruch (1556) den bislang geteilten gemeinsamen Besitz von Haus und Amt G. an seinen Bruder Hzg. Ulrich (reg. 1555/56-1603), zugleich Administrator des Bm.s → Schwerin, im Rahmen einer Nutzungsteilung bei gemeinsamer Regierung Mecklenburgs ab. Johann Albrecht erhielt Nießbrauch zu Wohnzwecken am Klosterhof (ehem. Franziskanerkl.), es fanden in G. die Landtage statt. Obwohl bereits im 13. Jh. in den Itineraren der Herren von Werle als bevorzugter Aufenthaltsort gen. und sich dort, letztl. im Kontext von Burgstelle und Stiftsgründung, mitdem (tradiertem) Begräbnis Heinrich Borwins I. († 1226; 1228) eine Grablege etabliert hatte, ist die Residenzbildung wesentl. mit Ulrich und seiner ersten Gemahlin, Elisabeth von Dänemark, verknüpft: Zum einen sollten die unter seiner Ägide formulierten Hofordnungen und Burgfrieden konsensuell mit nur geringfügigen Änderungen von seinen Nachfolgern aufgenommen werden. Zum anderen erfolgte nach seiner Einsetzung in G. der systemat. architekton. Ausbau zur Res. verbunden mit einer kontinuierl. Erweiterung und Differenzierung des Hofstaats, beides in Konkurrenz zum Schweriner Hof. Dem HofeElisabeths kann aufgrund separater Besoldungsregister eine relative Selbständigkeit unterstellt werden, die unter Anna von Pommern nicht aufrecht erhalten wurde. Insgesamt umfaßte der Hofstaat 296 Personen als Haus- und Hofgesinde (1603), wobei Externe hinzuzuzählen sind (Handwerker, Künstler etc.). 1558 erging ein erster Bauauftrag an den zuvor in Brieg tätigen Baumeister ital. Abstammung Franz Parr (Franciscus Pahr, Bahr). Dieser schuf den Westflügel (Schauseite mit Tordurchfahrt) und den westl. Südflügel (Frgm.) mit Großem Wendelstein und Loggien (Steinmetz Hans Strol, Strahle) unterBeteiligung seines Bruders Christoff Parr, dem v. a. die repräsentativen Stukkaturen des Rotwildfrieses im Großen Saal (Festsaal) im ersten Obergeschoß des Südflügels sowie weitere Tierdekorationen für Vorgemach (hzgl. Stube, Parrsaal) und evtl. Gemach des Hzg.s zuzuschreiben sind (1569-71). Ob der ursprgl. Bauplan Parrs die Gruppierung einer regelmäßigen, achsensymmetr. Vierflügelanlage mit jeweils mittig angeordneten Türmen um einen quadrat. Innenhof nach ital. Vorbild vorsah, muß Spekulation bleiben. Nicht zuletzt gibt es, aufgrund der stilist. Synthese von ital. und frz. Elementen mitsolchen des Schloßbaus regionaler Tradition, insbes. wegen der unregelmäßigen Konzeption von feld- wie hofseitigem Aufriß, der turmartigen, multi-axialen Erschließung sowie der isolierten Plazierung der Loggia und einer tendenziell asymmetr. Grundrißdisposition gleichermaßen plausible Gründe für die Annahme einer bewußt retrospektiven Neuinterpretation als »modernes altdeutsches Schloß«. Auffällig ist die Fassadengestaltung vermittels einer Rustikaquaderung aus Backstein und Putz als Werksteinimitat. Es ist nicht bekannt, welche Gründe um 1566 zur Bauunterbrechung am Südflügelführten, denkbar sind materielle Erwägungen und/oder stat. Probleme (Sumpfgelände). Die Südostecke wurde nie bis auf Traufhöhe geschlossen, der heutige Grdr. weist als Restbestand nach Abbruch des Ostflügels (1795) drei Hauptflügel auf. Für 1562 ist eine Wasserkunst am Glevinschen Tor dokumentiert, ferner 1585 eine Laufgangverbindung zw. Schloß und Dom. Die vielfältige Nutzungsgeschichte des Schlosses hatte dessen sukzessive Entkernung und teilw. Zerstörung zur Folge, weswegen die originale Raumstruktur nebst Funktionszuweisung vielfach spekulativ bleiben muß. Gesichert ist u. a. die Lage derheizbaren Großen (Allianzwappen Ulrichs und Elisabeths) und Kleinen Hofstube im Erdgeschoß des Südflügels (Jagdsaal?), des Festsaals im ersten Wohngeschoß mit »Trompeterstuhl«, sowie westl. davon der Tafelstube (overste Hovestube, Eßestube) mit Abortanlage. Im Anschluß daran befand sich im Westflügel das Appartement des Hzg.s (mit Dreykammer) sowie u. a. der Cammer Jungker stueben. Im zweiten Obergeschoß des Westflügels lag das Appartement der Hzg.in, das über eine interne Treppenverbindung mit demhzgl. kommunizierte; ebenfalls dort muß das Frauenzimmer situiert gewesen sein. Der saalartige Raum im Südflügel (Obergeschoß) könnte für sportl. Zwecke genutzt worden sein. Das Verlies lag im Sockelgeschoß des südwestl. Turmes (Gefangenenturm). Sekundäre Wohnbereiche könnten in den beiden Sockelgeschossen (teilw. Aborte) und im Dachgeschoß gelegen haben. Zwei Sonderräume zur herrschaftl. Nutzung (?) lagen abseits der Zirkulation in den Turmobergeschossen, wovon ledigl. der repräsentativ gestaltete Ovalraum auf dem Großen Wendelstein noch existiert. Die Kommunikation zw. den Geschossenerfolgte vertikal vermittels Binnenwendeltreppen, horizontal über Galerien (am Westflügel abgetragen) und die Loggia. Es ist anhand der Fassadengestaltung kein Rückschluß auf die Funktion der Innenräume mögl. Die Silberkammer lag vermutl. in einem der Untergeschosse; repräsentative Raumdekorationen im Erdgeschoß verweisen auf eine nicht zu konkretisierende herrschaftl. Raumnutzung; Torstube, Archiv und Bibliothek sind nicht identifizierbar. Wenngleich nicht katalogisiert, ist die Existenz einer Bibliothek vorauszusetzen (einige Inkunabeln erhalten); ein Teilbestand religiöser undkontemplativer Ausrichtung, Eigentum Hzg.in Elisabeths (?), wurde auf der Fürstenempore (abgebrochen) im Dom aufbewahrt, andere Bücher waren wohl verteilt auf mehrere Räume des Schlosses.
Eine zweite Baukampagne startete 1587 nach erneutem Brand, dem der ma. werlesche Nordflügel zum Opfer fiel, unter dem niederländ., bereits ortsansässigen Hofbaumeister (seit 1583) Philipp Brandin (Brandijn). Das Bauvorhaben umfaßte Nord- und Osttrakt. Ersterer war lt. Bauinschrift 1588 vom Westteil bis zum Mittelturm fertiggestellt, während der östl. Teil mit Kapelle um 1590, der Ostflügel 1594 postum durch seinen Gehilfen und Amtsnachfolger Claus Midow vollendet wurde. Der östl. Teil des Nordflügels sowie der Ostflügel sind nicht mehr existent und hinsichtl. vonBaugestalt und Funktion nur partiell faßbar. Im Nordflügel lag westl. vom Hauptturm die Küche, östl. die Kapelle, darüber Gemächer. Der Ostflügel, errichtet anstelle ma. Wirtschaftsgebäude, beinhaltete Brau- und Backhaus sowie repräsentative Gemächer in den Obergeschossen. Die Bauten dieser Kampagne weichen sowohl in ihrer Dimension als auch stilist. deutl. von den Parrschen Flügeln ab, wozu u. a. ökonom. Zwänge seitens des Auftraggebers geführt haben sollen. Es ist kein originales Inventar mehr im Schloß vorhanden.
Ab 1563 entsteht hinter der Kanzlei die, räuml. nicht zuzuordnende, separate Renterey, deren weitgehend erhaltene Register heute eine wichtige Forschungsquelle sind (LHA Schwerin). Landes- und Hofverwaltung waren zu dem Zeitpunkt zwar in einer Hand konzentriert, doch schwächten Verschuldung und konfliktträchtige Erbteilungspolitik generell die Position der Landesherren gegenüber den mächtigen Landständen. Die Kanzlei besaß wohl schon Mitte des 16. Jh.s eine Zugangsmöglichkeit über die Schloßfreiheit, erhielt nördl. des Schlosses 1603 ein neues Gebäude(Neue Kanzlei), welches während des wallensteinschen Interregnums zerstört, kurz danach aber wiederaufgebaut wurde. Nach 1601 wurde die Reitbahn, welche im Anschluß an das Kanzleigebäude in Richtung Stallungen und Domplatz lag, architekton. und bildhauer. gestaltet.
Südl. des Schlosses ist bereits 1558 ein Lustgarten, umgeben von Laubengang und Wassergraben nachgewiesen, an den sich der Übergang in den Tiergarten anschloß; westl. lag der Küchengarten. Zum Hofstaat gehörte 1580 ein Gardener. Der Garten erfuhr spätestens unter Wallenstein (reg. 1628-29) eine umfassende Umgestaltung, die für die heutige Rekonstruktion vorbildhaft wurde, auch ist für diese Zeit eine Fasanerie dokumentiert. Das bestehende repräsentative Torhaus wurde unter dem letzten Hzg. der Linie Mecklenburg-G., Gustav Adolf, 1671 (Charles Philippe Dieussart)vollendet, ersetzte einen schlichten Vorgängerbau, wo jeweils die Wappentafel der regierenden Hzg.e montiert war (das Projekt beinhaltete u. a. den Ausbau einer Schloßbrücke als Orangerie). Der zur Burgfreiheit gehörige Platz vor dem Schloß war ummauert und mit verschließbaren Toren versehen. Das Pforthus stand am Zugang zum Schloß, der Hof war wiederum durch (bewachte) Tore verschließbar, wie eine Ansicht von 1653 dokumentiert. Lt. Hofordnung hatten nur unmittelbare Hofangehörige Zutritt zum Schloß, sonstige Personen waren bis zum Pforthuszugelassen.
Ab 1565 erfolgte die Umgestaltung des Domes zur protestant. Hofkirche, ab ca. 1574 dessen Ausstattung als dynast. Grablege vermittels der Errichtung monumentaler Grabdenkmäler von europ. Rang unter Beteiligung der ndl. Künstler P. Brandin, Cornelis Krommeny (Hofmaler) und Peter Boeckel. Das dynast. Traditionsbewußtsein schlägt sich zum einen in dem Rekurrieren auf Heinrich Borwin, zum anderen in der Schaffung monumentaler genealog. Bildnisse, basierend auf hist. Forschungen des Rostocker Gelehrten David Chytraeus, im Kontext der Grabdenkmäler sowie im Schloß (genealog. Fries imFestsaal) nieder. Diese Projekte im Zuge der Residenzbildung waren wohl, neben anderen, darauf gerichtet, eine eigene Dynastie Mecklenburg-G. zumindest ideolog. zu etablieren, was nicht zuletzt durch das Ausbleiben eines männl. Erben verhindert, mit Sicherheit aber durch den Widerstand der starken Landstände bis zur de jure Festlegung 1621 boykottiert wurde. Man demonstrierte Anciennität und zugleich zukunftsorientierte Individualität des eigenen Hauses, indem nun von der alten mecklenb. Grablege (Doberan) abgewichen und die eigene Memoria zu Lebzeiten thematisiertwurde, dies darüber hinaus zu beiden Zeitpunkten der vormundschaftl. Regentschaft Ulrichs in Schwerin.
Die Domschule (1553/1560) befand sich zunächst in der Dekanei, erhielt 1579 ein neues Gebäude (Brandin?) an der Domfreiheit. Dort siedelten sich zunehmend ranghohe Hofangehörige an, wobei es wegen Privilegierungen wiederholt zu Konflikten mit der Stadt kam.
Johann (Hans) Albrecht II. (1611-29, 1631-36) begann 1623/24 auf der Burgfreiheit eine calvinist. Kirche zu errichten, nachdem sein Versuch, den calvinist. Ritus außerhalb des Hofes einzuführen, am Widerstand von Bevölkerung und Landständen scheiterte und es ihm nicht gelang, seinen Einfluß über den Dom zu erweitern. 1624 folgte eine Hofkirchenordnung und 1632-36 eine reformierte Knabenschule nach kurpfälz. Muster. Im Schloß wurden (um 1620) einige Innenräume umgestaltet, so erhielt der Große Saal eine neue reliefierte Stuckdecke (Daniel Anckermann), auch wurden die Räume des Frauenzimmersrenoviert. Zuvor war 1618 ein Lustbrunnen im Garten installiert worden (Jacob Cordes). Ein wichtiges Projekt wurde die Initiierung des Ausbaus des vormaligen Zisterzienserkl.s Dargun, das schon Ulrich zu (Jagd-)Aufenthalten gedient hatte.
Wallenstein startete nach seiner Belehnung mit dem Hzm. Mecklenburg-G. umfangr. baul. Projekte, so den Abriß von reformierter Kirche, Laufgang, Kanzlei, Reitbahn, Marstall und Ballhaus, förderte u. a. die Errichtung einer neuen Wasserkunst südwestl. des Schlosses, von Stallungen und nicht näher bekannten Bauten auf der Schöninsel sowie die Einrichtung einer Ritterakademie auf der Domfreiheit. Dort ist für 1629 der ital. Fortifikationsmeister Felice Floriani nachgewiesen. Ebenfalls an der Domfreiheit, im Haus des Hofmarschalls Jochim von der Lühe (1579 möglicherw. von Brandinerrichtet) befand sich 1629 die Justizkanzlei. Problemat. ist die Intention der Baumaßnahmen am Schloß, möglicherw. war die Vervollständigung zur Vierflügelanlage vorgesehen, jedenfalls wurde ein gedeckter Gang über den Hof sowie der sog. Wallensteinflügel (zerstört) begonnen.
Während der Vormundschaftsregierung für Gustav Adolf (1636/54-95), die Adolf Friedrich I. von Schwerin an sich gerissen hatte, wurden Verwaltung und Hofhaltung drast. reduziert und sollten erst nach 1654 auf hohem Niveau wiederhergestellt werden.
Sources
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