Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FÜRSTENWALDE C.3.

I.

furstenwalde (1271), Fürstenwalde (1285) - Bm. Lebus; Bf.e von Lebus - Hauptres. - D, Brandenburg, Kr. Oder-Spree.

II.

Friedrich von Lochen, seit 1347 Landeshauptmann der Mark, verfügte über bedeutende Hebungen aus F. nach Lehnsrecht und scheint aus eigener Initiative am Ostrand der Stadt mit dem Bau eines Schlosses begonnen zu haben. Mgf. Ludwig der Römer erteilte am 24. April 1353 die Erlaubnis, dort zur besseren Verteidigung der Stadt gegen feindl. Angriffe ein edificium et structuram zu errichten. Schon am 17. Juni 1354 sah sich der Mgf. gezwungen, Bf. Heinrich von Lebus und dessen Kapitel im Ausgleich für eine Schuld von 12 000 Mark brandenburg.Silber Haus und Stadt (castrum et oppidum) F. mit dem Patronatsrecht sowie neun Dörfern in der Umgebung von F. unter dem alleinigen Vorbehalt des Öffnungsrechts zu übereignen. Nach Zerstörung der Kathedrale in → Lebus durch die Truppen → Karls IV. (1373) wurde 1385 die F.r Marienkirche zur Kathedrale erhoben. F. diente von 1373/85 bis 1555/98 als Res. der Bf.e von Lebus und Sitz des Domkapitels. Die Verwaltung der Tafel- und Kapitelgüter sowie der Einkünfte aus den Lehen unterstand einem Burghauptmann; kirchl. Einrichtungen (Dechanei,»Gesellschaft der Marienknecht und Mansionarienherren«) blieben in → Lebus. Nach Säkularisation des Bm.s Lebus (1598) wurde das bfl. Schloß F. zum Sitz eines kfsl. Amthauptmanns.

F. liegt in der Spreeniederung an einer Stelle des Berliner Urstromtals, wo sich die etwa 15 km breite Niederung auf ca. 3 km verengt und von einer Straße aus der Lausitz über Beeskow oder Storkow zur unteren Oder überquert wurde. Jungslaw. Haus- und Scherbenfunde aus dem 9. bis 11. Jh. zeugen von slaw. Besiedlung im weiteren Stadtgebiet. Eine 1466 als »alde Stadt« bezeichnete, westl. vom Stadtkern gelegene Siedlung wird als slaw. gedeutet; ihre Einw. wurden 1619 als »Kietzer« bezeichnet. Die Stadt entfaltete sich rasch als Umschlagplatz für den Warenverkehr auf der Spree. Diewirtschaftl. Basis der Bewohner bildeten Ackerbau, Handwerk, Fischerei und Schiffahrt. Seit 1597 besaß F. die bfl. Kalkbrüche bei Rüdersdorf. Eine Gründungsurk. der urkundl. erstmals 1272 erwähnten Stadt F. ist nicht überliefert. Die durch die askan. Mgf.en von → Brandenburg der civitas F. 1285 bestätigten Rechte und in ihren Grenzen beschriebenen Besitzungen umfaßten Markt- und Zollrecht, Recht der Warenniederlage, Braurecht, Recht zur Bildung von Zünften und die Ratsverfassung. Mit Aufhebung des Niederlagsrechts 1588 infolge Errichtung einer bis 1668bedeutenden Nebenniederlage in Frankfurt (Oder) sank F. zur Ackerbürgerstadt herab.

Durch Veräußerung an die Bf.e von Lebus wurde die Stadt 1354 mediatisiert. In der Bischofszeit ernannten Bf. und Domkapitel den Rat. Auch waren sie die Lehnsherren der städt. Richter: Bf. Peter belehnte 1437 die Spandows mit dem Richteramt. Von derselben Familie erwarb Bf. Friedrich Sesselmann 1468 die Gerichtsbarkeit für 32 Schock Groschen. 1523 kam es zu auffrur und sedicion des F.r Bürgermeisters gegen die Stiftsregierung Bf. Georgs von Blumenthal. Unter der Bürgerschaft wurden 1547 Klagen über das boß Regiment durch die Papisten laut. Am 11.April 1557 versammelten sich die luther. Einw. im Dom und hörten in Gegenwart Kfs. Joachims II. eine Predigt. Auf Grund eines zwei Tage später zw. der evangel. Bürgerschaft und dem nur noch aus vier Domherren bestehenden Kapitel geschlossenen Vergleichs sollten diese künftig nur noch den Chor, die Evangelischen aber das Schiff der Domkirche nutzen.

III.

Nachdem F. bfl. Res. geworden war, wurde das Schloß (1385; 1407) entspr. umgebaut. Die südöstl. der Kirche gelegene Gebäudegruppe war nach der Stadt auf drei Seiten von einem doppelten Mauerzug geschützt, den auf der vierten Seite gegen O die Stadtmauer mit Wall und Graben ersetzte. Der innere Burghof wurde auf der Süd- und Westseite von den Schloßbauten, im N und O jedoch von einer Mauer umschlossen, die in der Nordost- sowie in der Südostecke des Hofes je ein im Grdr. quadrat. Turm verstärkte. Einen gleichen Schutz, aber in Gestalt von runden Türmen,wiesen auch drei Ecken des inneren Mauerzuges auf, während sich in der vierten, der südöstl. Ecke, der Hauptzugang befand. Im April 1432 wurde der Dom (ein ursprgl. kleinerer Feldsteinbau) durch hussit. Truppen zerstört, der, inschriftl. 1446 begonnen und 1470 als dreischiffige, spätgot. Backstein-Hallenkirche mit Chorumgang nach dem Vorbild märk. Stadtkirchen vollendet, neu aufgebaut wurde. Von den beiden, im Grdr. annähernd quadrat. Vorbauten auf der Nord- und Südseite ist der letztere auf Veranlassung Bf. Sesselmanns 1475 als eine dem hl. Adalbert geweihte Kapelle hinzugefügt worden. 1576wurde die Kirche vom Blitz getroffen; das Schloß brannte bis auf die Mauern ab, ebenso ein großer Teil der Stadt. Kurprinz Joachim Friedrich, Bf. von Lebus, residierte nicht mehr in F. und ließ das Schloß, das Sitz eines kfsl. Amthauptmanns geworden war, nicht wieder instandsetzen. Die Ruine wurde im l8. Jh. abgetragen. Von der MA Ausstattung des Doms St. Marien blieben mehrere große Bischofsgrabsteine und Epitaphien (15./16. Jh.) sowie das spätgot. Sakramentshaus von 1517 erhalten.