HESSEN, LGFT., LGF.EN VON
I.
Die schon im 10. Jh. erwähnte Gft. H. hatten in der Salierzeit (1024-1121) die Gf.en Werner inne. Kernraum der Gft. war das Fritzlar-Waberner Becken. 1121 ging die Gft. an die Gisonen über, 1122 bzw. 1137 an die thüring. Ludowinger. Sie behandelten H. als Nebenland, das jeweils den jüngeren Brüdern der Lgf.en zur Verwaltung übergeben wurde. Nach dem Aussterben der → Ludowinger im Mannesstamm 1247 gelang es der Tochter Ludwigs IV. und der Hl. Elisabeth, Sophie von Brabant, gegen den Ebf. von → Mainz, der die Lehnshoheit über die Gft. H. beanspruchte,und gegen die Erbansprüche geltend machenden → Wettiner die terra H. für ihren Sohn Heinrich das Kind zu gewinnen. 1292 erhob Kg. → Adolf Lgf. Heinrich in den Reichsfürstenstand. Nach kleineren Erwerbungen im 13. und 14. Jh. (1265 Gießen, 1294 Schartenberg, 1297 Grebenstein, 1305, Trendelburg, 1306 Wanfried, 1330 Geismar, 1350 Kirchhain, 1350 Spangenberg, 1358 Romrod, 1365 Tannenberg) erlitt der Aufstieg der Lgft. in der zweiten Hälfte des 14. Jh. einen Rückschlag durch lang anhaltende Kämpfe mit dem im Sternerbund zusammengeschlossenen hess. Adel, den Lgf.Hermann II. jedoch besiegen konnte. Mit der Genehmigung der 1373 geschlossenen Erbverbrüderung mit den Mgf.en von Meißen durch Ks. → Karl IV. wurde H. insgesamt als Reichslehen anerkannt. Die Auseinandersetzungen mit dem Erzstift → Mainz wurden nach zwei Entscheidungsschlachten im Frieden von Frankfurt 1427 endgültig zugunsten der Lgft. entschieden. Im Verlauf der Mainzer Stiftsfehde (1461-63) konnten die meisten hess. Besitzungen des Erzstifts erworben werden. Durch den Anfall der Gft. Ziegenhain-Nidda (1450) wurden Niederhessen um Kassel und Oberhessen um Marburg zu einemzusammenhängenden Territorium vereinigt. Durch das Erbe der Gft.Katzenelnbogen (1479) mit den Landesteilen am Rhein um St. Goar und Starkenburg um Darmstadt verlagerte sich der Schwerpunkt der hess. Politik nach S.
II.
In der Zeit als thüring. Nebenland gab es offenbar keine eigenen hess. Hofämter. In Urk.n der Hzg.in Sophie von Brabant treten 1249/50 ein Marschall und ein Truchseß sowie ein notarius als Zeugen auf. Ende des 13. Jh.s kommen eine Reihe von Zeugen in fast allen lgfl. Urk.n vor, darunter regelmäßig der Marschall bzw. die ständig in der Umgebung des Lgf.en tätigen Räte (heymeliche). Zu den wichtigsten Familien der hess. Ritterschaft im Dienst des Lgf.en gehörten die Schenken von Schweinsberg, die Milchling vonNordeck, die Gulden, die von Gudenburg und die von Elben. 1299 traten die drei Brüder Schenk zu Schweinsberg in den Dienst und das consilium des Lgf.en Otto ein; 1315 erneuerten sie diesen Vertrag als iurati consiliarii. Um 1300 bestand der Rat in der Regel aus fünf bis acht Personen aus der hess. Ritterschaft. Nach der Erhebung in den Reichsfürstenstand scheint die Hofhaltung aufwendiger geworden zu sein. Der Chronist Wigand Gerstenberg berichtet zum Jahr 1293 unter Berufung auf die ältere Riedeselsche Chronik, Lgf. Heinrich I. habe auf demMarburger Schloß tägl. einen prunkvollen Fürstenhof gehalten, der einem Königshof gleichgekommen sei. Legt man das Konnubium der Lgf.en mit Eheverbindungen zu fsl. und gfl. bzw. freiherrl. Häusern als Bewertungskriterium zugrunde, so kam dem Hof allerdings nur regionale Bedeutung zu.
Obwohl Kassel seit dem Ende des 14. Jh.s einen gewissen Vorrang gegenüber Marburg gewann, sind bis zur Regierung Lgf. Hermanns II. (1367-1413) abwechselnde Aufenthalte des Hofes in beiden Res.en die Regel. Erst unter Ludwig I. (1413-1458) hielt man sich überwiegend in Kassel auf. Nach dem Ende der Landesteilung i. J. 1500 scheint die Hofhaltung zunächst nach Marburg verlegt worden zu sein. Bereits 1504 befand sich der Hof wieder in Kassel; das i. J. 1500 eingerichete Hofgericht verblieb jedoch ebenso wie das Archiv der Gft. Katzenelnbogen in Marburg, wo 1527 eine Univeristät gegr.wurde.
Die hess. Erbhofämter begegnen erst seit der Regierungszeit Lgf. Heinrichs II. (1328-1376). 1343 wurde Heinrich von Eisenbach mit dem Erbmarschallamt belehnt, das im 15. Jh. an die Familie Riedesel überging. Das Erbkämmereramt erhielt 1369 Arnold von Berlepsch. Zw. 1413 und 1417 kam das Erbschenkenamt an die Schenken zu Schweinsberg. Über die Aufgaben der Erbhofämter ist nichts bekannt, sie besaßen wohl den Charakter von Ehrenämtern.
Wichtigstes Regierungsorgan war der Rat, dessen Zusammensetzung und Aufgaben erst in der Regierungszeit Lgf. Ludwigs I. (1413-1458) deutl. erkennbar werden. Dem Rat gehörten neben den geschworenen Räten aus der Ritterschaft der oberste Amtmann bzw. Landvogt, der Marschall und der Küchenmeister an. Seit 1436 übernahm der Hofmeister die Position des Landvogtes als oberster lgfl. Beamter und Leiter der Hofhaltung. Der Marschall hatte weiterhin milit. Aufgaben, in Abwesenheit des Lgf.en aber auch die Gerichtsbarkeit über die Hofdienerschaft in Kassel. Das Küchenmeisteramt wird zwar erstmals ineiner Urk. der Hzg.in Sophie von Brabant i. J. 1265 erwähnt, doch ist es als ständige Einrichtung erst seit 1414 belegt.
Während für die Erhebung und Verwaltung der landesherrl. Einnahmen lokale Amtleute zuständig waren, wurden die lgfl. Finanzen zunächst von einem Schreiber erledigt. Die seit 1431 überlieferten Kammerknechte kümmerten sich um die Geldversorgung des Hofes. Da es sich bei ihnen um Personen von geringer Herkunft und Bildung handelte, war der Kammerschreiber, dessen Amtsbezeichnung seit 1441 in der Überlieferung belegt ist, für die Führung von Einnahme- und Ausgaberegistern sowie die Rechnungsprüfung zuständig.
Nach der Landesteilung entwickelte sich in Oberhessen das Hofmeisteramt zur zentralen Position am Hof. Dies lag v. a. in der Person der Hofmeisters Hans von Dörnberg begr., hatte aber auch Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation. Während der Vormundschaftsregierung für Lgf. Wilhelm II. (1483-89) führte Dörnberg gemeinsam mit dem Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg und dem Kanzler Johannes Stein die eigentl. Regierungsgeschäfte. Nach dem Anfall der Gft. Katzenelnbogen (1479) gab es einen zweiten Hofmeister, aus dessen Stellung sich das Amt des Haushofmeistersentwickelte, der für die Sicherheit des Schlosses und die Aufsicht über Keller, Backhaus und Küche zuständig war. Vom Marschallsamt spaltete sich das Unteramt des Futtermarschalls ab, der die Zuständigkeit für die Versorgung der Pferde innehatte.
Die wichtigsten Hofämter in Niederhessen in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s waren die des Hofmeisters, des Marschalls und des Küchenmeisters. Gemeinsam mit dem Kanzler Dr. utr. iur. Laurentius Schaller, bildeten sie den Kern des Rates, dem darüber hinaus acht bis neun zumeist aus dem hess. Adel stammende Räte angehörten. Die Bedeutung der wenigen jurist. gelehrten Räte (Dr. iur. can. Johann Herdegen, Dr. utr. iur. Regenhard Laurenden, Dr. leg. Adolf von d. Mark) tritt jedoch bei Verhandlungen und Schiedsgerichtsverfahren deutl. hervor. Zwei Jahre nach dem Ende der Landesteilung i. J. 1500bestand der Rat Lgf. Wilhelms II. aus fünf Gf.en und Herren, sechs Prälaten und Doktoren sowie 30 Edelleuten. Die nach der Wiedervereinigung Nieder- und Oberhessens erforderl. Reorganisation des Hofes, bei der das oberhess. Personal nahezu komplett gegen Amtsträger aus Niederhessen ausgetauscht wurde, spiegelt sich in der ersten hess. Hofordnung von 1501 wider. Mit ihrer Hilfe sollten u. a. auch die Ausgaben für die Hofhaltung beschränkt und Verhaltensnormen für die sozialen Gruppen am Hof fixiert werden. Der engere Hof umfaßte zu dieser Zeit etwa 200 Personen.
Von der Regierung Heinrichs I. bis zur Mitte des 14. Jh.s war in der Regel jeweils nur ein Schreiber für den Lgf.en tätig. Erst seit Lgf. Hermann II. (1376-1413) standen bis zu drei geistl. Kanzleischreiber gleichzeitig in lgfl. Diensten. Erster Laienjurist in lgfl. Diensten war Dietrich von Einbeck, der zwar ursprgl. die geistl. Laufbahn eingeschlagen, diese aber offenbar wieder verlassen hatte, da er in einem Notariatsinstrument ausdrückl. als Baccalaureus beider Rechte und als Laie bezeichnet wird. Den Titel des Kanzlers führte i. J. 1438 erstmals Magister Heinrich von Schützeberg,regelmäßig werden die obersten Schreiber erst ab der Mitte des 15. Jh.s so bezeichnet. Seit dieser Zeit wurde das Studium der Rechte zur Voraussetzung für die Ausübung des Kanzleramtes. Der erste Doktor beider Rechte im Amt des Kanzlers war seit 1460 Johann Schickeberg. Der Kanzler, bei dem es sich in der Regel um einen Legisten handelte, übernahm verstärkt polit. und diplomat. Aufgaben, während die Aufsicht über die tägl. Arbeit in der Kanzlei an den secretarius überging. Der Hofordnung von 1501 zufolge bestand die Kanzlei aus dem Kanzler, zwei Sekretären, vierKanzleischreibern und einem Kanzleiknecht.
Nach dem Untergang der alten Landgerichte in Niederhessen und den Landen an der Lahn übernahmen seit der Mitte des 15. Jh.s die Kanzleigerichte in Kassel und Marburg die Funktion von Appellationsinstanzen. Im Zusammenhang mit den Erbauseinandersetzungen um die Gft.en Katzenelnbogen und Diez richtete Lgf. Wilhelm II. i. J. 1500 ein Hofgericht ein, dessen Ordnung nach dem Vorbild des Reichskammergerichts gestaltet wurde. Das Hofgericht, das mit zwölf Urteilern, von denen mind. zwei doctores sein sollten, besetzt war, besaß in erster Instanz die Zuständigkeit für Klagengegen Adelige und bei Rechtsverweigerung, ansonsten als Appellationsinstanz.
Grundlage der Versorgung des Hofes mit Lebensmitteln waren die lokalen Renthöfe, wo nicht nur die Abgaben gesammelt, sondern auch Vieh gemästet, Getreide gemahlen und Bier gebraut wurde. Da die Eigenwirtschaft jedoch zur Versorgung des Hofes nicht ausreichte, mußte auch Getreide auf lokalen Märkten gekauft werden. Wie Rechnungen seit 1488 belegen, kaufte man zur Deckung des Bedarfs auf norddeutschen und dän. Viehmärkten Ochsen und Schweine hinzu. Güter des gehobenen Bedarfs (v. a. feine Tuche für die Hofkleidung und Gewürze) wurden auf den Frankfurter Messen im Frühjahr und Herbst erworben;Einkaufsregister sind seit 1476 überliefert. Kreditgeschäfte wickelten die Lgf.en zum weit überwiegenden Teil mit Angehörigen der hess. Ritterschaft, den Städten, Stiften und Kl.n ihres Herrschaftsgebiets v. a. in Form von Pfandverträgen ab. In Zeiten erhöhten Finanzbedarfs - wie etwa dem Sternerkrieg - bediente sich Lgf. Hermann II. aber auch der Kredite von Frankfurter Juden.
Zu den bedeutendsten Persönlichkeiten amMarburger Hof zählt der Hofmeister Hans von Dörnberg, der seit den 1460er Jahren in Oberhessen und während der Vormundschaften für Niederhessen (1471-83) und Oberhessen (1483-89) als der eigentl. Herr des Landes gilt. Der mit polit. Klugheit und organisator. Fähigkeiten begabte Dörnberg initiierte wichtige Reformen der Landesverwaltung, des Justiz- und Finanzwesens. Eine wichtige Rolle spielte er auch bei der Konsolidierung der Herrschaft Heinrichs III. in den Teilungsverhandlungen mit Lgf. Ludwig II. von Niederhessen und bei der Sicherungder Erbschaft der Gft. Katzenelnbogen. Nach dem Regierungsantritt Lgf. Wilhelms II. in ganz Hessen verlor Dörnberg seine überragende Stellung. Er büßte sein Amt als Hofmeister ein und entzog sich einer Anklage durch Flucht in die Reichsburg Friedberg.
Ärzte standen seit dem frühen 14. Jh. in lgfl. Diensten. Der erste nachweisbare Leibarzt mit einem Doktorgrad der Medizin war 1392 Dietrich Schwarze. Die älteste vorhandene Bestallungsurkunde für einen Arzt als lgfl. Diener ist für Meister Werner von Hildesheim (1420) überliefert. Als Entlohnung erhielt er ein Haus am Burgberg zu Marburg zu freiem Besitz und Naturalien. 1475 bestellte Lgf. Heinrich III. Lorenz Vogt von Lübeck zum Apotheker in Marburg. Bis dahin bezogen die Lgf.en Medikamente meist über ihre Ärzte aus Apotheken in Frankfurt, → Mainz und → Leipzig. 1455-1458beschäftigte Lgf. Ludwig I. zwei Alchimisten auf der Burg Felsberg.
Musiker, Hofnarren und Zwerge treten seit dem frühen 15. Jh. am hess. Hof auf. In der Regierungszeit Lgf. Ludwigs I. bestand das Ensemble aus Pfeifern, Trompetern und Lautenspielern, die auch an anderen Höfen und in Städten auftraten. Lgf. Wilhelm I. ließ 1495 im Marburger Schloß die Orgel erneuern; bereits 1483 ist erstmals ein Orgelspieler bezeugt. Hofnarren gehörten seit der Zeit Lgf. Ludwigs I. zum ständigen Hofpersonal. Bei den als Zwergen bezeichneten Meister Johann (1378) und Kurt von Prenzlau (1430-37) handelte es sich jedoch um kleinwüchsige gelehrte Räte.
Seit der Zeit der Lgf.in Margarethe, Gemahlin Lgf. Hermanns II., ist ein eigenes Hofgesinde der Lgf.innen erkennbar, für das sowohl Frauenhofmeister als auch Hofmeisterinnen bezeugt sind. Lgf. Ludwig II. hatte eine Reihe von außerehel. Verbindungen, aus denen Kinder hervorgingen. Während von den Kindern aus Beziehungen mit Frauen niederen Standes nur Vornamen bekannt sind, tauchen die drei Söhne, die Lgf. Ludwig mit Margarethe von Holzheim zeugte, mit dem Namenszusatz »von Hessen« in den Diensten seiner Nachfolger auf. Wilhelm d. J. von Hessen wird in einer Urfehdeerklärung, durchdie er sich aus der Gefangenschaft des → Mainzer Ebf.s löste, als halblandtgrave bezeichnet.
Die beiden Repräsentanten der sich erst im 15. Jh. herausbildenden hess. Landesgeschichtsschreibung standen in enger Verbindung zu den jeweiligen Höfen in Nieder- und Oberhessen. Der ursprgl. in henneberg. Diensten stehende Johannes Nuhn wirkte am Hof Mechthilds, der Wwe. Lgf. Ludwigs II. von Niederhessen, zu Rotenburg an der Fulda als Erzieher Wilhelms I. und Wilhelms II., in deren Umgebung er bis 1506 nachweisbar ist. Zu seinen Werken gehören die »Chronica und altes Herkommen der Landtgrawen zu Döringen und Hessen und Marggraven zu Meißen« sowie die »Hessische Chronik«, die fürdie Landesgeschichte des ausgehenden 15. Jh.s von großem Wert ist. Sein oberhess. Pendant war der aus Frankenberg stammende Wigand Gerstenberg, der von 1494-1500 für Lgf. Wilhelm III., von 1503-1506 für Lgf.in Anna als Kaplan tätig war. Gerstenberg verfaßte eine »Landeschronik von Thüringen und Hessen«, die von Alexander dem Großen bis zum Jahr 1515 reichte. Das noch ganz in der historiograph. Tradition des MA stehende Werk sollte als exempel für die hess. Lgf.en dienen.
Ein Zeugnis höf. Repräsentation ist der 1334 von Lgf. Heinrich II. in Auftrag gegebene Kasseler Willehalm-Codex, der zu den hervorragendsten Werken der Buchmalerei des späten MA gehört. Zur Illustration des Epos waren 425 Miniaturen vorgesehen, von denen jedoch nur 58 begonnen und nur 30 tatsächl. vollendet wurden. Der Auftraggeber Heinrich II. hat sich auf der ersten Seite der Handschrift in Gebetshaltung und mit seinem Wappen abbilden lassen. In einem auf der letzten Seite eingetragenen Besitzvermerk verfügte Heinrich, daß der Codex unter keinen Umständen von seinem Hofentfernt werden und für immer im Besitz seiner Erben bleiben solle. Auf eine Fortführung fsl. Mäzenatentums deuten das Lob der Freigebigkeit der hess. Lgf.en durch den österr. Dichter Peter Suchenwirt Ende des 14. Jh.s und die Übergabe von etl. Liedern des Spielmanns Konrad Lauterbach (1431 April 24) an Lgf. Ludwig I. hin.
Sources
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