EPPSTEIN
I.
Zentren des weit verstreuten und weitgehend aus Lehen unterschiedlichster Herkunft zusammengesetzten E.ischen Territoriums (bereits im 13. Jh. von 35 Lehensherren, von denen das Reich, der Mainzer Ebf. und der Pfalzgf. die wichtigsten waren) bildeten die Einheiten aus Burg und Landgericht/Comitia, die zu Kernen der späteren Ämter wurden. Die Burgen Braubach mit der Zent Lollschied sowie Altwied und Olbrück gingen noch im 13. Jh. verloren. Es verblieben den Herren im 14. Jh. Burg Steinheim mit der Comitia Hainhausen, Burg E. und die Landgerichte Mechtildshausen und Häusels, Burg Homburg und das Gericht zum Stuhlen/Ursel und Burg Schwalheim mit der Comitia Rockenberg. Aus dem Cleeberger Erbe erhielten die E. Besitzungen um Burg Cleeberg, aus dem Breuberger und Trimberger fielen v.a. der Besitz um die Burgen → Breuberg im Odenwald und Ortenberg in der Wetterau, aus dem Falkensteiner Erbe (1421) um die Burgen Homburg vor der Höhe im Taunus, Kransberg und → Butzbach sowie Anteile an den Ämtern Ziegenberg, Grüningen und Münzenberg an die Herren sowie schließlich aus dem Diezer Erbe (1401 Anwartschaft) Anteile an Camberg, Weilnau und Wehrheim. In den meisten Besitzungen saßen die Herren von E. im Kondominium, v.a. mit den Herren von → Falkenstein, den Herren und Gf.en von → Hanau und → Isenburg. Alle Herrschaftsanteile wurden in den Verpfändungskreislauf einbezogen und teils in Bruchstücken bis zu Zwölfteln weiterveräußert und wieder eingelöst. Amtsorte unter einem meist niederadeligen Amtmann waren Altweilnau, Braubach, → Breuberg, Burgschwalbach, → Butzbach, Camberg, Cleeberg, Diez, E., Grüningen, Hadamar, Hofheim, → Königstein, Kransberg, Münzenberg, Nidda, Niedererlenbach, Oberursel, Ortenberg, Reichelsburg, Steinheim, Vilbel und Ziegenberg. Die Ämter bestanden teils nur wenige Jahre. Insgesamt verfügten die Herren über Besitzrechte in rund 500 Ortschaften vom Spessart und Odenwald bis zum Marburger Grund und Vogelsberg.
Trotz dieser Heterogenität gelang es den Herren, zumindest in den Kerngebieten im Taunus, die Besitzungen unterschiedlicher Herkunft miteinander zu verschmelzen. Die Herren zogen bereits im 13. Jh. in den räumlich begrenzten Landgerichtsbezirken Gf.enhafer und Gf.enbede ein und verfügten seit dem 12. Jh. über die Blutgerichtsbarkeit.
Auch die Vasallen orientierten sich auf diese Zentren hin. Mit den territorialen Verlusten im 13. Jh. änderte sich auch die Zusammensetzung der Lehensmannschaft der E.er deutlich und verkleinerte sich zudem. So verschwand bspw. der Rheingauer Adel nach dem Verlust von Braubach aus den E.ischen Urk.n. Die Zahl der nachweisbaren Vasallen schrumpfte nach einer Spitzenzahl von rund 250 Mannen im 13. Jh. deutlich.
Eberhard IV. von E.-Königstein war Hauptmann des Wetterauer Gf.envereins und verwahrte dessen Archiv auf Burg Königstein.
II.
Die Anfänge des e.ischen Hofes gehen in das 13. Jh. zurück, wie auch das boland.ische Rechnungsfrgm. vermuten läßt, das einen Besuch des Herrn von E. mit zehn Begleitern verzeichnet. Auch die Ebf.e aus dem Haus E. urkundeten mehrfach auf der Stammburg, was ebenfalls auf einen funktionsfähigen Hof im 13. Jh. schließen läßt. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s läßt sich der Hof aber in den Quellen genauer fassen. In einem Reformanschlag von 1505 versucht der Sekretär die Kosten der Hofhaltung zu beschränken. Er kommt auf mind. 45 namentlich gen. Personen, deren man zwingend bedürfe, darunter einen festangestellten Juristen. Die tatsächliche Anzahl wird bei mind. 60 Personen zu sehen sein. Von diesen blieben am Ende des 15. Jh.s bereits ein Teil als ständiger Hof auf Burg Königstein; 23 Personen zählten zum berittenen Hof, von denen aber meist nur 12-14 Personen den Herrn auf die Amtsburgen begleiteten; daneben verfügte auch die Herrin bzw. Gf.in über einen eigenen Frauenhof, zudem ist in einem Fall ein Wwe.nhof (→ Butzbach seit 1484, Besuch Kg. Maximilians dort 1505) nachweisbar.
Für einzelne Jahre lassen sich detaillierte Itinerare erstellen. Sie zeigen – allerdings nur für die Nebenlinie E.-Königstein – in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s einen ständigen Hof zu → Königstein und eine rege Reisetätigkeit des Hofes. Die Amtsburgen, insbes. Ortenberg, dienten als Stützpunkte von denen aus der Herr unterschiedliche Aufgaben auch persönlich wahrnahm, z. B. Belehnungen. Eine Anwesenheit des Herrn bei Verwaltungsaufgaben war aber nicht nötig, die Ämter wurden auch in der Abwesenheit des Herrn gut verwaltet.
Der Aufgabe, den Ritteradel des Landes einzubinden, konnte der e.ische Hof in Ansätzen nachkommen, wenn auch in einer übermächtigen Konkurrenz der umliegenden Fs.en (Mainz, Pfalz, Hessen). Dauerhaft am Hof weilten vermutlich mind. drei Ritter oder Edelknechte mit ihren Familien. Daß die benachbarten Gf.en ihre Töchter Ende des 15. Jh.s dorthin schickten (Schenk zu → Erbach, Kronberg, → Eberstein, Westerburg), bezeugt aber die Wertschätzung des e.ischen Hofes. Der Herr unterhielt gute Beziehungen zu den benachbarten Gf.en und Herren – man sandte sich z. B. Bücher – und zu deren Amtleuten (Geschenke, Einladungen zu Festen).
Mitte des 13. Jh.s werden erstmals zu E. und Braubach Truchsessen gen., in denen man bereits Amtmänner sehen kann. Eine Marschall-Bezeugung für das 13. Jh. bleibt ebenso singulär wie die eines Viztums, beide sind auch nicht sicher als e.ischer Amtsträger nachweisbar. Im 15. Jh. sind dann ein bürgerlicher Kämmerer und Niederadelige als Hofmeister und Küchenmeister gen. Den in der Zeit der Unmündigkeit der Erben 1485 und 1488 bezeugten Hofmeistern Philipp von Stockheim und Hans von Dörnberg kam gemeinsam mit dem Amtmann der Hauptburg eine Regentschaftsfunktion zu. War der Herr regierungsfähig, weilte aber längere Zeit außerhalb seiner Herrschaft, wurden unterschiedliche Formen der Vertretung gefunden. Meist wurden als sog. Befehlhaber aber der Amtmann der Hauptburg → Königstein gemeinsam mit dem Sekretär/Hauptschreiber tätig; gab es einen weltlichen Ersatzregenten wurde auch dieser eingesetzt. Räte sind in der Herrschaft erstmals 1348 nachzuweisen in einer Zeit der Unmündigkeit der Erben. Als Gruppe werden rede oder heimlich gude frunde erstmals 1449 faßbar. Die Ratszugehörigkeit war vermutlich erblich, die Aufnahme in den Rat geschah durch Verleihung eines Ratsbriefs. Räte, Amtleute und Vertraute des Herrn bildeten Gruppen, die sich überschnitten, aber nicht deckten. Zudem wurden auch auswärtige Räte herangezogen, z. B. Juristen von der Stadt Frankfurt ausgeliehen.
Seit der Mitte des 13. Jh.s verfügten die Herren über mind. einen fest angestellten Schreiber, dem wohl schon Gehilfen zur Seite standen. Die umfangr. Produktion der Schreiber – schon aus dem 13. Jh. sind Lehnsbüchern und Zinsverzeichnisse überliefert – bezeugt die Qualität und Effizienz der e.ischen Kanzlei. Bis zur Mitte des 15. Jh.s waren die Schreiber in der Regel geistlicher Herkunft, seitdem meist weltlicher. Jede Linie verfügte über eine eigene Schreibstube, auch die unverheiratet gebliebenen Ersatzregenten. Die Kanzlei umfaßte in der wiedervereinigten Herrschaft 1505 mind. vier Personen, einen berittenen Schreiber, einen Hausschreiber, einen Registrator und den Sekretär, der zugl. Rat war. Hinzu kam ein promovierter Jurist (Alexander Dietrich, Philipp Siegwin, Adam von Hennbach). Das Hauptarchiv lag auf der Stammburg Die Amtsburgen verfügten über eigene Nebenarchive, doch ist ein Amtsschreiber nur in einem Fall bezeugt. In der Regel übernahmen die Keller, welche in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s z.T. bereits studiert hatten und in der Regel aus dem Bürgertum der Kleinstädte, z. B. → Butzbach stammten, diese Aufgabe mit. Bemerkenswert ist der rasche Aufstieg der Familie Eisenberger über den Herrendienst in den Niederadel. Ein Keller wird erstmals am Ende des 13. Jh.s gen., Kellereien bestanden zu → Breuberg, Burgschwalbach, → Butzbach, Camberg, Diez, E., Hadamar, Hofheim, Homburg, → Königstein, Kransberg, Münzenberg, Ortenberg, Reichelsburg und Steinheim. Eine zentrale Finanzverwaltung gab es in der Herrschaft nicht. Der Keller zu → Königstein wird in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s öfter als Rentmeister bezeichnet und wuchs in die Funktion eines zentralen Finanzverwalters hinein und übernahm auch die Stellvertretung bei Abwesenheit des Herrn gemeinsam mit dem Amtmann. 1505 beliefen sich die Bruttoeinnahmen nach Schätzung des Sekretärs in der Herrschaft E.-Königstein auf 7000 fl.
Die Herren von E. prägten um die Mitte des 14. Jh.s Münzen zu Steinheim, wohl auch zu E., stellten die Prägungen aber noch im 14. Jh. ein. Als Mitgift brachte Katharina von → Weinsberg ihrem Mann auch die Reichspfandschaft auf die Münzen zu Basel, Frankfurt und Nördlingen, wo Eberhard IV. seit 1503 prägen ließ (1503 Nördlingen, 1504 Frankfurt, 1505 Basel, 1515 Augsburg).
Nur in einem Fall ist ein Lombarde aus Oppenheim (Ludwig dictus de Lumbardo) im 13. Jh. als Kreditgeber bezeugt. Die Herren besaßen bereits im 13. Jh. Anrechte auf die Judensteuer Frankfurts als Pfandschaft. Sie betrieben zudem eine aktive Judenschutzpolitik und erhielten 1335 das Privileg, je zehn Familien in E., Homburg und Steinheim anzusiedeln. In den Dörfern und Städten lassen sich auch im 15. Jh. zahlr. jüdische Familien nachweisen. Mit 300 Gulden wurden 1438 die in der Herrschaft ansässigen Juden veranschlagt. Auch wenn man bei den Juden der Herrschaft Geld lieh, größere Beträge auch bei Frankfurter Juden, waren die Hauptkreditgeber doch die niederadeligen Vasallen und Amtleute. Da die Ausgaben der E. nicht durch die Einnahmen gedeckt waren, wurden die Herrschaftsanteile in einem Kreislauf an die Niederadeligen verpfändet. Die Hauptlinie E.-Münzenberg mußte 1471 ein erstes Schuldenmoratorium des Ks.s erbitten, 1489 ein zweites. Der letzte Herr der Hauptlinie, Gottfried IX., war bankrott, erbat von den Burgmannen zeitw. einen Verzicht auf die Lehen und verkaufte schließlich die Hälfte des Amtes E. 1492 an den Lgf.en von Hessen. Die Herren von E-Königstein wußten ihre Schulden besser zu verwalten. Um 1530 griffen sie auch auf international tätige Geldverleiher zurück, so auf die Firma Hochstetter in Augsburg.
Die Versorgung des Hofes mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern wurde weitgehend aus der eigenen Herrschaft gedeckt, wobei über Fuhrdienste die Abgaben an die Res. in K. gebracht wurden. Luxusgüter wurden auf der Frankfurter Messe erworben: Gewürze, Reis und Feigen, Elsässer Wein, Stoffe (Londoner, Mechelner Tuch, bernisches Futter, Seide usw.), Kriegs- und Jagdzubehör (Waffen, Harnisch, Vögelglöckchen usw.) oder Geschenke (vergoldete Schlösser). An Kunsthandwerk ist insbes. auf die Grabsteine in der Talkirche → Eppstein hinzuweisen, die teils Mainzer Meistern zugeschrieben werden sowie auf das Antependium und das Gothaer Bildnis, dessen Zuschreibung aber umstritten ist.
Die Herren wählten unterschiedliche Formen der Altersvorsorge für ihre Diener – es sind Korngefälle oder Geldgefälle auf Lebenszeit oder der lebenslange freie Tisch ebenso bezeugt wie der Versuch, Diener in den benachbarten Spitälern unterzubringen. Es kam aber auch vor, daß sich Diener bei ihrem Herrn eine Alterspension erkauften.
Angaben zum Hof sind nur für die zweite Hälfte des 15. Jh. möglich. Zum Frauenhof gehörten die dort weilenden Gf.en- und Herrentöchter, zwei bis drei niederadelige Frauen als Hofdamen, die z.T. von der Herrin in die Ehe mitgebracht wurden (Thonry) sowie zwei Edelknaben, ein bis zwei Kammermägde und die zwei Viehmägde. Der Herr, auch ein unverheirateter Ersatzregent, hatte bis zu vier Knappen, die unmündigen Kinder eine Kindermagd, einen höfischen Erzieher und einen Lehrer.
Hofdichter (Cleise Schiden, Erhard Wameshaft, der dort das Königsteiner Liederbuch verfaßte) und bis zu vier Narren (1471) sind nachzuweisen, jedoch nur vereinzelt Musikanten. Die Ärzte wurden teils aus Frankfurt (Meister Heinrich, Dr. Johann Boel zum Goldenen Hirsch) geholt, vereinzelt aber auch andere Leibärzte konsultiert (Johann Wonneck von Kaub, Dr. Albrecht von Mynsingen, Dr. Philipp Schonstain). Ein aus → Königstein überliefertes Arzneimittelbuch könnte auf einen dortigen Apotheker verweisen.
Seit 1471 beschäftigten die Herren regelmäßig neben den vorher bezeugten Armbrustern auch einen eigenen Büchsenmeister.
Eberhard III. begründete 1466 das Kugelherrenhaus zu → Königstein und 1470 gemeinsam mit dem Gf.en von → Solms das Markusstift in → Butzbach, dessen erster Rektor Gabriel Biel war. Eberhard IV. förderte das 1437 gegr. Augustinerchorherrenstift zu Hirzenhain, wo er auch begr. wurde.
Im Reformschreiben 1505 wurde versucht, das Jagdpersonal auf fünf Personen zu beschränken (Jäger, Jagdknecht, Stockbuben, Windhetzer, Marsteller=Hufschmied). Das tatsächliche Personal war zahlr. Man hielt Beizvögel, die ein Falkner betreute und ausbildete. Bis zu 33 Hunde sind gleichzeitig nachzuweisen, davon zwei Lendenhunde, sechs Jagdhunde, fünf Rehhunde. → Königstein war Ausgangspunkt für gesellige Jagden mehrerer Herren (Schenk von → Erbach), die Herren nahmen zudem an den Vergnügungen der benachbarten Höfe (→ Katzenelnbogen, Pfgf.en) teil. Das große Turnier in Mainz 1480 wurde vom Herrn von E.-Königstein mit organisiert. Detailliert dokumentiert sind die Begräbnisfeierlichkeiten für den letzten Gf.en Eberhard IV. Burg → Königstein hatte zudem eine Bibliothek und einen Tierpark.
Sources
Es ist nur eine zentrale Kellereirechnung aus Königstein überliefert (HStA Wiesbaden 330 R 5), wichtig sind vor allem die auf Burg Ortenberg liegenden Archivalien (Kellereirechnungen, Rentbuch 1488, Reformordnung 1505 (ohne Sign.), Briefe (ohne Sign.)) und das Stadtarchiv Butzbach für die Amtsträger. Nicht erschöpfend ausgewertet sind die Sammelbestände in Würzburg (MRA 7775) und Magdeburg (Stolberg-Wernigerode, Rep. H). Urk.n und Akten finden sich zudem in Darmstadt und Wiesbaden. Hinzu kommt die Gegenüberlieferung u. a. aus Frankfurt (Reichssachen).
Literature
Bock, Hartmut: Die Chronik Eisenberger. Edition und Kommentar, Frankfurt 2001 (Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main, 22). – Bock, Hartmut: Die Verlobung Eppstein – Eppstein 1494 und das »Gothaer Liebespaar«, in: Mainzer Zeitschrift 87/88 (1992/93) S. 157-182. – Demandt, Karl. E.: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein »Staatshandbuch« Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jh.s, 2 Bde., Marburg 1981 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 42). – Jacobs, Eduard: Kleine handschriftliche Mittheilungen aus der gräflichen Bibliothek zu Wernigerode, in: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine 17 (1869) S. 25-29. – Das Königsteiner Liederbuch. Ms.germ. qu 719 Berlin, hg. von Paul Sappler, München 1970 (Münchener Texte und Untersuchungen zur deutschen Literatur des Mittelalters, 29). – Roth, Ferdinand W. E.: Die Hofhaltung der Elise von Eppstein-Königstein 1488, in: Nassovia 13 (1912) S. 83-85. – Schäfer, Regina: Die Herren von Eppstein. Herrschaftsausübung, Verwaltung und Besitz eines Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter, Wiesbaden 2000 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 68). – Schlott, Christoph: Moneta nova. Silbergeld vor 400 Jahren. Finanzgeschichte der Grafschaft Königstein mit ihren Münzstätten Augsburg, Frankfurt, Königstein, Nördlingen, Oberursel und Wertheim, Neu-Isenburg 1988. – Stöhlker, Friedrich: Auf Schloß Königstein vor 415 Jahren. Inventare aus den Jahren 1575 und 1576, in: Burgfest Königstein 40 (1990) S. 61-103. – Stöhlker, Friedrich: Überführung der Leiche des Grafen Eberhard IV. von Königstein nach Hirzenhain im Vogelsberg, in: Burgverein Königstein. Weihnachtsgruß (1977) S. 10-39. – Weschke, Joachim: Ein Frankfurter Goldgulden aus dem Jahre 1529, in: 75 Jahre Frankfurter Numismatische Gesellschaft, Melsungen 1981, S. 37-42.