Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SULZ

A. Sulz

I.

Die Gf.en von S. zählten bis zu ihrem Aussterben 1687 im Mannesstamm zu den bedeutenden Hochadelsgeschlechtern im süddeutschen Raum; ihre Geschichte geht ins 11. Jh. zurück. Der namengebende Kern ihrer frühen Herrschaft lag bei S. am Neckar; 1092 wird erstmals ein »Gf. Alwig von S.« urkundlich erwähnt. Zuerst im zähringischen, dann staufischen Gefolge anzutreffen, zeichnen sich die Gf.en durch den Leitnamen Alwig aus, der viell. mit der Bezeichnung der Stammburg Albeck oberhalb von S. zusammenhängt. Ob der Gf.entitel tatsächlich mit dem Besitz einer »Gft.« verbunden ist, bleibt unklar. Bereits in der Mitte des 13. Jh.s geht das Stammgut am Neckar – über Heirat? – an die Herren von → Geroldseck über. Die Überlieferung bleibt bis ins 14. Jh. lükkenhaft und stützt sich erst mit der Übernahme des Hofgerichts Rottweil (seit 1360 ein Reichserblehen) und der Lgft. Klettgau (1408) auf verläßlichere Grundlagen. Ein drittes Standbein gewannen die Gf.en 1510 mit der Herrschaft → Vaduz-Schellenberg. Die »Grenzlage« an Nekkar und Rhein zwischen Habsburg, Württemberg und Eidgenossenschaft prägte in der Folge die Geschichte der Gf.en, die 1687 ausstarben.

II.

Die Geschichte der Gf.en von S. teilt sich in eine schlecht faßbare frühere und eine gut dokumentierte, wenn auch wissenschaftlich kaum aufgearbeitete spätma.-frühneuzeitliche Periode. Der Zeit um 1400 kommt hier als Zäsur große Bedeutung zu. Die Anfänge liegen weitgehend im Dunkeln; belegt sind die S.er als Wohltäter von Hirsau und als Mitstifter von Alpirsbach. Nach dem Verlust der Stellung in der Region S. verlagerte sich die Herrschaft in die Baar, ehe dann Rudolf unter Kg. Albrecht I. Reichshofrichter wurde und seit 1317 in Rottweil dem Hofgericht vorstand – ein Amt, das die Familie dann bis zu ihrem Aussterben innehatte. Erste markante Persönlichkeit war Rudolf (I.), der 1360 das Hofgericht von Ks. Karl IV. als Erblehen erhielt, um 1380 in württ., ab 1386 dann in habsburgischen Diensten stand und der seinen Sohn Hermann (VI.) 1391 mit der reichen Margarethe von Hohenberg verh. Habsburgischer Landvogt zwischen 1406 und 1411 und maßgebliche Persönlichkeit in den von Unruhen erschütterten Vorlanden, konnte Hermann 1408 seinen Sohn Rudolf mit Ursula von → Habsburg-Laufenburg verheiraten und sicherte so – nach heftigen Auseinandersetzungen mit Hzg. Friedrich IV. von Österreich – seiner Familie die Lgft. Klettgau. Wirtschaftlich von geringer Bedeutung, bildete der Klettgau künftig das Rückgrat der s.ischen Herrschaft.

Die unterschiedlichen territorialen Interessen und Ansprüche brachten die S.er allerdings immer wieder in Gegensatz zu ihren Nachbarn, den Habsburgern, den Gf.en von → Lupfen und → Tengen, dem Bf. von Konstanz, dem Kl. Rheinau und den Städten Schaffhausen und Zürich. Eine überaus flexible Politik sicherte den Gf.en langfristig das Überleben und einen erstaunlich großen Spielraum, der auch territorialen Gewinn brachte. Seit 1478 im Burgrecht der Stadt Zürich stehend, lehnten sich die Gf.en gleichzeitig eng an Habsburg an, waren ksl. Räte und fanden mit dem Bf. von Konstanz einen Ausgleich. 1482 kam das Städtchen Tiengen, 1497 die Küssaburg als konstanzische Pfänder an die Gf.en von S., die zusammen mit weiteren Zukäufen ihre Herrschaft entscheidend ausbauen und abrunden konnten. Prägende Figur dieser Periode war Rudolf (V., ca. 1478-1535), der zwar im Schwaben- oder Schweizerkrieg 1499 den Klettgau beinahe einbüßte, dann aber mit einer »Politik des dritten Weges« einerseits eine gute Nachbarschaft mit Zürich pflegte, andererseits in habsburgischem Dienst eine steile Karriere machte und Statthalter der oberösterr. Länder wurde. Mit dem habsburgischen Pfand Altkirch und v.a. der Übernahme des mütterlichen Erbes in Liechtenstein gelang ihm 1510 eine beträchtliche Vergrößerung seiner Herrschaft.

Der Dienst bei Habsburg und anderen Fs.en prägte die weitere Entwicklung. Die wirtschaftliche Lage scheint sich allerdings ab der Mitte des 16. Jh.s rasch verschlechtert zu haben, um 1600 kam es im Klettgau wg. der finanziellen Belastung der Untertanen wiederholt zu Unruhen. 1602 verzichtete deshalb Rudolf (VII.) zugunsten seines Bruders Karl Ludwig, des späteren Präsidenten des Reichshofkriegsrates, auf die Macht. 1613 mußten die Herrschaften → Vaduz-Schellenberg und Blumeneck, nach dem Dreißigjährigen Krieg dann Gerichtsrechte im Klettgau an Zürich und Schaffhausen verkauft werden. Die Kluft zwischen den Ressourcen der Lgft. und den Ansprüchen der hochadligen Familie wurde immer größer; die Schuldenlast lastete bis zum Tod des letzten Gf.en, Johann Ludwig II., Reichskammerherr, Erbrichter in Rottweil und Vorsitzender des schwäbischen Gf.enkollegiums, auf dem Geschlecht. Dank ksl. Zustimmung ging die Lgft. mit Wappen und Titel an seine Tochter Maria Anna über, die 1674 Gf. Ferdinand von → Schwarzenberg geheiratet hatte. In der Nachfolge der Gf.en von S. blieben die Fs.en → Schwarzenberg bis zur Mediatisierung 1806 Lgf.en im Klettgau und sind noch heute Bürger von Zürich.

III.

Das Wappen bestand anfänglich aus drei senkrecht stehenden roten Spitzen auf silbernem Grund. Mit der Heirat Alwigs mit Verena von → Brandis 1477 begann sich dieses Wappen zu verändern. Als nach dem Aussterben der Herren von → Brandis 1510 Rudolf ihr Erbe übernahm, paßte er auch das Wappen an; wiederholt finden sich Allianzwappen. Seine Kinder benützen schließlich das viergeteilte Schild mit den Wappen S. und → Brandis (brennender Ast) – die Forschung unterscheidet dieses vom Alt-S.er Wappen, das im Klettgau weiterhin Verwendung fand. Im 17. Jh. erhielt das geviertete Schild zusätzlich in der Mitte das Wappen der Lgft. Klettgau: drei Korngarben. Und seit dem Übergang der Herrschaft an die Fs.en von → Schwarzenberg gehört das Wappen S.- → Brandis zum Schild der → Schwarzenberg. Wappenscheiben, Wandmalereien und Bauskulpturen dokumentieren ab dem ausgehenden MA das Wappenbild.

Obwohl seit 1408 Lgf.en im Klettgau, besaßen die Gf.en von S. lange keine namhafte Res., da der Klettgau vorher zu → Habsburg-Laufenburg gehörte, hauptsächlich von → Laufenburg aus verwaltet wurde und keinen zentralen Ort aufwies. Die Burg Balm, eine kleine Anlage bei Rheinau, war im 15. Jh. Gf.ensitz, wurde jedoch im Städtekrieg 1449 von Schaffhausen weitgehend zerstört; Versuche, Kl. und Kl.städtchen Rheinau zu okkupieren, schlugen fehl. Erst der Erwerb des kleinen Städtchens Tiengen, ein Pfand des Bf.s von Konstanz, führte 1482 zu einer neuen Entwicklung. Nach der Zerstörung 1499 im Schwaben- oder Schweizerkrieg bauten die Gf.en Tiengen wieder auf und förderten das bescheidene Städtchen trotz seiner problematischen rechtlichen Zugehörigkeit als Hauptort ihrer Herrschaft; erst 1575 wurde auf ksl. Beschluß die Pfandschaft Tiengen in ein Lehen umgewandelt. Der Bau von Stadtmauer, Schloß und Stadtkirche markierten den Ausbau von Tiengen zur Res., die bis ins 17. Jh. fortlaufend modernisiert und erweitert wurde. In der 1753/55 neu errichteten Pfarrkirche befand sich seit 1631 die gfl. Grablege; schon vorher waren hier Hochadlige bestattet.

Neben dem Schloß Tiengen mit seiner reichen Innenausstattung traten die Gf.en auch als Bauherren von Jestetten, v.a. aber der beiden Burgen Küssaburg und → Vaduz in Erscheinung. Diese wurden, wohl nach den Erfahrungen des Krieges von 1499, mit ksl. Hilfe zu mächtigen Festungen mit repräsentativen Innenräumen ausgebaut. Teile des Mobiliars und der Porträts kamen zusammen mit dem Archiv nach der Mediatisierung der Lgft. in den böhm. Teil der schwarzenbergischen Herrschaft und erlauben einen – wenn auch eingeschränkten – Blick auf Kultur und Selbstdarstellung der Gf.en von S. Eine wohl im frühen 17. Jh. zusammengestellte «Chronotaxis» ermöglicht ihrerseits einen zeitgenössischen Zugang zu Geschichte und Geschichtsverständnis der Familie.

IV.

Ab dem 14. Jh. ist die Genealogie weitgehend klar; die frühere Abfolge ist hingegen von zahlr. Vermutungen begleitet, und die Rückführung der Familie auf Abt Alwig von Reichenau beruht einzig auf dem Leitnamen «Alwig». Die überlieferten familiengeschichtlichen Hinweise machen jedoch deutlich, daß die Verwandtschaft im mitteleuropäischen Raum breit abgestützt war und sich das Konnubium weitgehend auf den Hochadel beschränkte. Der Überblick über die wichtigsten Etappen weist auf die grundlegende Bedeutung der Heiratsbeziehungen hin; erst die Verbindung mit Erbtöchtern erlaubte den Gf.en von S. im SpätMA den vergleichsweise späten Aufbau einer kleinen, recht geschlossenen Herrschaft. Hochzeiten begleiteten und bestimmten deshalb die Familienpolitik in hohem Ausmaß.

Die – kaum belegte – Heirat Alwigs (V.) im frühen 13. Jh. mit Kunigunde von Habsburg könnte am Anfang einer langen Tradition stehen und erklären, weshalb Hermann 1298 Hofrichter seines Vetters Albrecht I. wurde. Die nicht immer konfliktfreie Nähe zum Haus Habsburg prägte in der Folge die Familiengeschichte. Die Hochzeit Hermanns (VI.) 1391 mit Margarete von Hohenberg brachte den Gf.en zwar keine Herrschaft, aber eine reiche Entschädigung, der Ehe von Hermanns Sohn Rudolf mit Ursula von → Habsburg-Laufenburg 1408 folgte den Besitz der Lgft. Klettgau, und der Heirat von Rudolfs Sohn Alwig 1477 mit Verena von → Brandis die Aussicht auf die liechtensteinischen Herrschaften, die 1510 dann tatsächlich an Rudolf (V.) fielen. Bewegten sich die Gf.en von S. im 14./15. Jh. familienpolitisch im süddeutsch-vorarlbergischen Raum, so weitete sich das Beziehungsnetz mit der Karriere Rudolfs (V.) am habsburgischen Hof. Seine Kinder heirateten in die Familien → Hohenlohe und Zweibrücken-Bitsch; um 1600 bestanden ein Konnubium mit den Gf.en von Spaur, → Leiningen, → Lobkowitz, Firmian, Hohenems, Meggau, Friedberg-Scheer, → Hohenzollern und → Königsegg-Rothenfels. Die Heiratsbeziehungen drücken damit die »Europäisierung« der Gf.en von S. ab, die kaum mehr in ihren Stammlanden am Rhein anzutreffen waren, sondern im Dienst v.a. Habsburgs und Württembergs standen und dort neue Verbindungen knüpften. Die 1561 geschlossene Erbordnung sicherte die Einheit der eigenen Herrschaft; der Versuch, gestützt auf Erbansprüche etwa in Lothringen Fuß zu fassen, mißlang hingegen. Dem am Konnubium ablesbaren Ansehen der Familie stand im 17. Jh. die überaus schmale wirtschaftliche Grundlage gegenüber, was die Versorgung der zahlr. Nachkommen kaum erleichterte. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges zeigten zusätzlich die engen Grenzen der gfl. Herrschaft, deren Ende sich mit dem frühen Tod der Söhne Johann Ludwigs II. bald abzeichnete; kein Knabe wurde älter als vier Jahre. Johann Ludwig II. starb im Sommer 1687 als letzter männlicher Vertreter der Familie.

Sources

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