SCHWERIN
II.
Die Gf.en verfügten über eine ausgedehnte Dienstmannschaft sowie Burgmannschaften. Vogt, Marschall, Truchseß, Kämmerer und Schenk standen an der Spitze der Ministerialität. Die niederadlige Familie von → S. (frühneuzeitliche Reichsgfn.) begann ihre Laufbahn als Vögte der Gf.en. Der Lehnshof der Gf.en ist durch ihre um 1274/84 aufgezeichneten Lehnsregister gut dokumentiert.
Als Kanzlisten und Kapellane werden die Pfarrer in → S., Boizenburg und Wittenburg, viell. auch einzelne → S.er Domherren gedient haben. Gf. Heinrich I. beschäftigte den Kapellan Cono und den Notar Gesico (Meklenb. UB, IV, S. 201). Beliebt war für Rechtsakte offenbar die Johannisnacht, Mittsommer (Meklenb. UB, I, Nr. 340, 582 u.ö.).
Der Dichter Rumslant (ca. 1270/90) verfaßte für den werden, wisen von Zwerin, nämlich Gf. Gunzelin III., als seinem Freund (vriunde) und Gönner 1274 eine Totenklage, deren Wortlaut zufolge er sich längere Zeit am Gf.enhof aufgehalten hat (Bumke, Mäzene, S. 620).
Das Wappen bezeugt Gelres Wappenbuch von 1370/95: der gr[a]v[e] van Zwiriin: von Gold und Rot geteilt (ed. Adam-Even, Nr. 1415 S. 93), der Bremer Codex der »Sächsischen Weltchronik« (hier auch die Helmzierden Büffelhörner und Schirmbrett) sowie verschiedene Siegel (Meklenb. UB, I-VI).
Die im 13. Jh. bezeugten Siegelbilder Pferd bzw. zwei Drachen symbolisieren den Namen der Gf.enres. S., der obodritisch »Wild- oder Tiergehege«, »Pferdegestüt« bedeutet. Das Drachensiegelbild führten bereits die Söhne Gf. Gunzelins I., müssen es also von ihm geerbt haben. Jener »mag wegen dieses Besitzes Gefallen daran gefunden haben, sich mit dem Studas der alten Heldensage [der »Wilkinasage«] zu vergleichen, in dessen Wald Rösser weideten, die er zuritt und abrichtete. Studas war der Vater eines gleichnamigen Sohnes, der später Heime gen. wurde. Zwei Söhne des Gf.en Gunzelin erhielten Namen, die mit Heime anlauten« (Seyler, Heraldik S. 262, 273).