SAYN
I.
Blanckenburgh (1181); Blankenberch (1202); Blankinberg (1247). Höhenburg in Spornlage am Unterlauf der Sieg gelegen. Burg und Stadt B. erlangten spätestens unter Gf. Heinrich III. von → Sayn (gest. 1246/47) als Aufenthaltsort und Verwaltungsmittelpunkt eine bevorzugte Position unter en saynischen Burgen. In der Bedeutungshierarchie rangierte B. im 13. Jh. offensichtlich vor der Stammburg → Sayn. Nach dem Tod Gf. Heinrichs III. von → Sayn (gest. 1246/47) und den Erbteilungen entwickelte sich → Hachenburg zum Mittelpunkt der Gft. → Sayn, während B. an die Herren von Heinsberg und schließlich an die Gf.en bzw. seit 1380 Hzg.e von Berg verloren ging.
II.
Das auf einem Höhenrücken über dem Südufer der Sieg gelegene Ensemble von Burg und Stadt B., bestehend auf Vor- und Hauptburg, Alt- und Neustadt bildet bis zum heutigen Tag eine eindrucksvolle Gesamtanlage, die sich im Rheinland lediglich noch in Nideggen (Kr. Düren) findet. Die Burg erhebt sich auf einem in westöstlicher Richtung parallel zum Fluß verlaufenden schmalen Felssporn, der sich allein nach SO als Hochplateau verbreitert, ansonsten aber aus ca. 80 m Höhe steil zum Fluß hin abfällt. Die Hauptburg, die die westliche Spitze eines Felssporns einnimmt besitzt eine Grundfläche von 140 m Länge und bis zu 45 m Breite. Nach O schließt sich – von der Haupturg durch einen 12 m breiten Graben getrennt – eine Vorburg mit etwas größeren Ausmaßen an. In östlicher Richtung folgt das ummauerte Gelände der Altstadt. Südlich der Altstadt erstreckt sich auf trapezförmigem Grundriß die so gen. Neustadt B. mit dem Markt und der nach einem Brand wieder restaurierten Pfarrkirche St. Katharina.
Wahrscheinlich gleichzeitig mit der Burg, in den 1170er Jahren, entwickelt sich in deren Vorfeld als Talsiedlung die Altstadt, deren Bewohner am 29. Sept. 1245 vrijheit und stat recht erhielten. Die Urschrift der Stadterhebungsurk. ist nicht erhalten. Am 13. Dez. 1450 bestätigte Hzg. Gerhard von Berg (gest. 1475) die wortgetreue Abschrift einer Kopie. Gf. Heinrich III. von → Sayn (gest. 1246/47) und seine Gattin Mechthild von → Landsberg gewährten den Bürgern das freie Zuzugsrecht, verboten den gerichtlichen Zweikampf, regelten die Rechtsstellung der Bürger und untersagten insbes. die Abhaltung des Landgerichts in der Stadt sowie die Aburteilung der Bürger vor auswärtigen Gerichten. Ferner gewährten sie einen Jahr- und Wochenmarkt, verbrieften das Recht der Zollerhebung, gestatteten die freie Wahl der Schöffen und befreiten die Bürger von Herbergslasten, Diensten und Abgaben. Der Gerichtsbezirk Schloß alle Bewohner bynnen der stat of darbussen bynnen dem borchbanne ein, umfaßte also Stadt und Burgbann. Im Bereich der 1,6 ha. großen Fläche der Altstadt finden sich keine Relikte, die auf die Existenz einer Vorgängeranlage an dieser Stelle hindeuten. Bei der 1171 erwähnten curia et domus B. handelt es sich um eine Siedlung mit Hof, die sehr wahrscheinlich vor den Stadtmauern zu lokalisieren ist und in keinem Zusammenhang mit der Burggründung steht. 1526 ist in den Schriftquellen noch von Häusern yn der alde stat die Rede, 1644 wird das Areal bereits als aufgelassen und ungebawet im graswachs gelegen bezeichnet. Die 5,17 ha große Neustadt B. dürfte sich bald nach der Gründung der Burg und der Besiedlung der Altstadt entwickelt haben und wurde Mitte des 13. Jh.s durch einen Mauerring befestigt. 1248 wird zwischen muros novos et veteres eiusdem castri et oppidi unterschieden. Aus dem gleichen Jahr liegt ein weiterer Beleg für die Existenz von Alt- und Neustadt vor: 1248 verpflichteten sich mehrere Adelige zu einem Einlager in novum oppidum apud B. Eine der Hl. Katharina geweihte Kirche in der Stadt läßt sich bereits 1247 nachweisen. Sie gehörte zu dem 1246 von der Gf.in Mechthild gegr. Prämonstratenserinnenkl., das gemäß der testamentarischen Verfügung des Gf.en Heinrich III. schließlich in die Zisterzienserinnenabtei De pace Dei umgewandelt und zwischen 1259 und 1265 nach Zissendorf verlegt wurde. 1248 gestattete der Kölner Ebf. Konard von Hochstaden, in dessen Diöz. B. lag, die Loslösung des Pfarrbezirks B. von der Mutterpfarre Uckerath und die Erhebung der Abteikirche zur städtischen Pfarrkirche.
Während der Regentschaft des Walram Herrn von Heinsberg-B. (reg. 1302-1307) und seines Nachfolgers Gottfried II. (reg. 1307-1331) läßt sich für B. eine Münzstätte nachweisen und 1375 war zu B. ein Münzmeister tätig. Ansätze kommunaler Selbstverwaltung finden wir in B. nicht vor der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. 1363 tritt erstmals ein Bürgermeister in Erscheinung. Die städtische Entwicklung von B. verlief im ausgehenden 14. und 15. Jh. in bescheidenen Bahnen. Zu groß war die wirtschaftliche Konkurrenz der unweit entfernt gelegenen bereits vor 1200 voll entwickelten Abteistadt Siegburg.
III.
Die bauliche Entwicklung der Burg B. bedarf noch einer eingehenden Untersuchung. Zum hochma. Baubestand der Burg gehören auf dem Gelände der Hauptburg außer der Ringmauer, der runde Bergfried und den wenigen baulichen Reste des an der Südseite gelegenen Palasgebäudes (40 x 12 m) sowie die sich nach O anschließende, dem Hl. Georg geweihte Burgkapelle. Bei dem 1337 erstmals urkundlich erwähnten Sakralbau, dessen Fundamente 1972 im Zuge einer Grabung freigelegt wurden, handelt es sich um eine Doppelkapelle. Der Grundriß bildet ein unregelmäßiges Achteck von 11,5 bis 15 m lichter Weite. Die Gliederung der beiden gewölbten Geschosse ist an der noch aufrecht stehenden Ringmauer erkennbar. Teile des qualitätvollen bauplastischen Schmucks der B.er Doppelkapelle finden sich als Spolien in der B.er Pfarrkirche (u. a. ein als Weihwasserbecken verwendetes Blattkapitell) sowie im Augustinerchorherrenstift in Bödingen am nördlichen Ufer der Sieg. 1732 stattete man die Front des dortigen Sommerrefektoriums mit einer doppelten Reihe von fünf stauferzeitlichen Säulen aus. Die Kelchknospenkapitelle mit hervorragendem Laubwerk datieren in die Zeit um 1200 und weisen deutliche Parallelen zur Bauzier des Bonner Münsterchores auf. Berücksichtigt man, daß die Gf.en von → Sayn ab 1173 als Vögte des Bonner St. Cassiusstift amtierten, so bestünde die Möglichkeit, daß Gf. Heinrich III. (gest. 1246/47) Werkleute der Bonner Münsterkirche für den Bau der Doppelkapelle auf Burg B. verpflichtete. Ob die Errichtung der Doppelkapelle in der Burg B. im Kontext der vorübergehenden Aufbewahrung der Armreliquie des Hl. Simon durch Gf. Heinrich III. auf der Burg 1204 bis 1206 erfolgte, ist unklar. Zum spätma. Baubestand, der im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Anlage gehört ein mächtiger runder Geschützturm an der Südseite der Ringmauer, der St. Georgsturm. Die an der Ostseite noch gut erhaltene Ringmauer der Vorburg mit einem unmittelbar dahinter aufragenden zweiten Bergfried gehört – wie die Hauptburg – ebenfalls dem hochma. Baubestand an.