Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Return to list

REUß VON PLAUEN

B. Reuß

I.

Für das Herrschaftsgebiet der Familie R. hat sich im Laufe der Jh.e die Bezeichnung Vogtland eingebürgert – ein Landschaftsname, der niemals den Status einer offiziellen Staatsbezeichnung erlangte. Die verfassungsrechtliche Stellung dieses Gebiets im Reich ist nur unzureichend erforscht. Die frühneuzeitliche Territorialherrschaft ging zwar auf böhm. Lehen zurück, de facto konnten sich die R. aber unter die reichsunmittelbaren Stände des Alten Reichs rechnen. Wie andere kleine Reichsstände hielten auch sie zu Ks. und Reich als Garanten ihrer Eigenstaatlichkeit, denn diese drohte den Arrondierungsbestrebungen des Kfsm.s Sachsen zum Opfer zu fallen. So muß die Selbstbehauptung der Familie wohl letztlich auch als Dreh- und Angelpunkt der landesherrlichen Politik und Hofhaltung betrachtet werden. Der Beitritt in das wetterauische Gf.enkollegium i.J. 1673 stellte nur ein Beispiel dieser Politik dar.

II.

Ein chronologischer Überblick über die Entwicklung der Höfe und Res.en der Familie R. kann hier nicht erwartet werden. Zu schlecht erforscht ist deren Geschichte. Allenfalls grobe Umrisse lassen sich erkennen. In vielen Bereichen bewegen sich unsere Kenntnisse noch auf dem Stand der Schriften Berthold Schmidts, der sich am Ende des 19. Jh.s als Familienarchivar vornehmlich mit politischen und genealogisch-dynastischen Fragen zur Geschichte der Herren und Gf.en auseinandersetzte. Darüber hinaus bietet die von H. Patze und W. Schlesinger nach dem Zweiten Weltkrieg herausgegebenen Geschichte Thüringens einen Überblick über die Geschichte der reußischen Herrschaften. Der Hof kommt darin jedoch kaum vor. Immerhin wurde im Zusammenhang mit der baulichen Instandsetzung der reußischen Burgen und Schlösser in der Zeit nach 1990 die Baugeschichte der Res.en intensiv aufgearbeitet. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang v.a. die fundierten Forschungen von Anja Löffler.

Wenngleich die Geschichte der Res.- und Hofkultur in den reußischen Landen noch wenig erforscht ist, wird man wohl mit einiger Sicherheit sagen können, daß diese zwischen 1450 und 1650 ihre Blütezeit gerade nicht erlebte. Schuld daran ist wohl zunächst der Niedergang der Landesherrschaft während der Reformationszeit, als durch ungeschicktes Agieren während des Schmalkaldischen Krieges die eigenstaatliche Existenz aufs Spiel gesetzt wurde. Den folgenden Generationen fehlten aufgrund der starken Zersplitterung in immer neue Linien im Allg. schlicht die Mittel für eine aufwendige Hofhaltung. Oft nur für wenige Jahre verwandelten sich Burgen und Schlösser in eigenständige Res.en; an einen kontinuierlichen Ausbau von Res. und Hofhaltung war daher kaum zu denken. Zu einer Blüte der Res.- und Hofkultur gelangten die reußischen Lande erst im 18. Jh., nachdem die familiären Ressourcen am Ende des 17. Jh.s stärker gebündelt und der Pietismus als geistiges Fundament gefunden worden war.

Davor war es aber wohl die Regierung von Heinrich Posthumus (1572-1635), in der die Hofhaltung am stärksten forciert und zu politischen Zwecken eingesetzt wurde. Auch gelang es Heinrich im Laufe seiner vierzigjährigen Regierungszeit alle Herrschaften in eine Hand zusammenzuführen. Der Konfessionalisierungsdruck der Zeit führte zur Straffung der Landesverwaltung, namentlich zur Scheidung von weltlichen und geistlichen Verwaltungsbehörden. Neben die Kanzlei trat nun – wohl nach den Vorbildern der Kfsm.er Sachsen und Brandenburg – ein Konsistorium. Heinrich Posthumus galt selbst als äußerst frommer Landesherr; er soll eigenhändig Predigten verfaßt haben.

Neben die Umgestaltung der Landesverwaltung trat die Gründung des Gymnasium Rutheneum zu → Gera, wo als Fächer Latein, Griechisch, Hebräisch, Jura, Medizin und Theologie, aber auch Fechten, Tanzen und Reiten auf dem Lehrplan standen. Man orientierte sich also an den Ritterakademien, die nun nach und nach im Reich zur Erziehung künftiger Hofleute und Amtsträger etabliert werden. Als Rektor wurde schließlich Johann Sebastian Mitternacht gewonnen, der als Verfasser zahlr. Dramen für das Schultheater von sich Reden machte. In der Res.stadt verband er die gebildeten bürgerlichen Stände mit dem Hof, stellte darüber hinaus aber auch wichtige Verbindungen zu den md. Universitäten her. Außerdem stand er mit Veit Ludwig von Seckendorff und Hieronymus Praetorius in Verbindung und war seit 1654 Mitglied der Deutschgesinnten Gesellschaft.

Kulturgeschichtlich folgenreicher war aber die Bekanntschaft von Heinrich Posthumus mit dem im vogtländischen Köstritz geb. Komponisten Heinrich Schütz. Heinrich Posthumus traf mit dem Musiker im Laufe seines Lebens mehrmals zusammen, ohne daß der Ursprung dieser Bekanntschaft bislang genau geklärt werden konnte. Nach dem Tode des Landesherren i.J. 1635 wurde Schütz mit der Komposition einer Trauermusik beauftragt. Die »Musikalischen Exequien« (Opus 7), die u. a. eine Vertonung von Heinrichs »Sterbens-Erinnerung« umfaßten, stellen das Hauptwerk des Komponisten dar.

Dennoch war Schütz zu keinem Zeitpunkt seines Lebens bestallter Diener von Heinrich Posthumus. Überhaupt konnte bislang nicht nachgewiesen werden, daß die reußischen Landesherren im fraglichen Zeitraum eigene Hofkünstler unterhalten hätten. Selbst der zu → Schleiz wohnende Paul Keil (1573-1646), der als der qualitativ beste thüringische Maler seiner Zeit gilt, wurde zwar zur Ausgestaltung der Bergkapelle herangezogen, entsprach aber von seiner Stellung her nicht dem Typus des Hofkünstlers. Keils Malerei war von ital. und flämischen Einflüssen geprägt und verwirklichte sich ausschließlich im kirchlichen Bereich. Über die Maler, von denen sich die Landesherren porträtieren ließen, ist bislang noch zu wenig bekannt.

Der Grad der personellen Ausdifferenzierung der Ämter und Funktionen an den Höfen der R.en muß indes gering gewesen sein. So leitete etwa Heinrich Posthumus als Landesherr höchst persönlich seine Hofkapelle, die – glaubt man den Sterbenserinnerungen des Posthumus – nicht aus professionellen Musikern, sondern aus musizierendem Hofpersonal bestand. Aber nicht nur in → Gera, auch in den anderen Vogtländischen Res.städten litt die Hofhaltung unter den geringen personellen Ressourcen. Der Untergreizer Hof umfaßte nach 1694 gerade einmal zwanzig Personen. Und als man in → Schleiz um 1700 eine Hochzeit feierte, mußten am Hof angestellte Brauer, Wagenmeister und Fleischer zur Aufwartung an der Festtafel eingesetzt werden, da der Hofstaat und die Zahl der adligen Vasallen zu gering war, um die typischen Hofämter zu besetzen. Wohl nicht zuletzt um solche Defizite auszugleichen, wiesen höfische Festivitäten in der Zeit um 1700 ein starkes milit. Gepräge auf.

Anlässe für Festivitäten boten v.a. bes. Tage im Lebenszyklus der einzelnen Familienmitglieder; Geburtstage, Namenstage und Taufen wurden genauso feierlich zelebriert wie Hochzeiten und Sterbefälle. Namentlich für Hochzeiten wurde Silbergeschirr angeschafft oder zumindest ausgeliehen. Stets ausgeprägter als in anderen Res.orten war die Hofhaltung in → Gera und → Schleiz, wo die Feste des Gesamthauses stattfanden. Darüber hinaus zählte die Jagd zu den bevorzugten repräsentativen Maßnahmen der Landesherren und – so wird betont – gelegentlich auch winterliche Schlittenfahrten. Bei allen Festlichkeiten kam es darauf an, sämtliche Bestandteile höfischer Kultur im kleinen Maßstab »organisieren und zielgerichtet einsetzen« (Czech, Legitimation und Repräsentation, S. 305) zu können. Wie es um die Kontinuität des Hofstaates zwischen den einzelnen Festivitäten bestellt war, können jedoch erst künftige Forschungen erweisen.

Der Druck, die Festformen der großen Höfe in der eigenen Res. nachzustellen, kam nicht von ungefähr. Er verweist darauf, daß die Herren R. nicht nur einen eigenen Hof unterhalten mußten, sondern auch Teil einer »Gesellschaft der Höfe« waren. Als Landesherren kleiner Territorien bemühten sie sich, Kommunikationsräume zu finden, die ihnen zusätzliche Handlungsspielräume jenseits der großen Politik eröffneten. In diesen Zusammenhang gehören bspw. die drei ksl. Missionen auf Reichs- und Kreisebene, die Heinrich Posthumus übertragen wurden. Gedankt wurde es ihm mit Ratsernennungen, der Gewährung des Privilegio de non appelando i.J. 1613 und der Verleihung des Prädikats Wohlgeboren i.J. 1625.

In diesem Lichte ist wohl auch die Tatsache zu sehen, daß insgesamt sechs der reußischen Landesherren des 17. Jh.s Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft – der bedeutendsten dt. gelehrten Sozietät der Zeit – waren. Da sich ein nennenswertes literarisches Engagement nicht nachweisen läßt, hat man gefolgert, daß die Gesellschaft in erster Linie als das »geeignete politische Parkett für politische und diplomatische Bemühungen« (Enke, Desiderata Ruthenea, S. 37) betrachtet wurde. Standesgemäßer Zeitvertreib und informelle Pflege politischer Beziehungen ließen sich auf diese Weise vorzüglich miteinander verbinden.

Diese Feststellung trifft wohl auch auf die Reisetätigkeit zu, die Heinrich Posthumus und andere Familienmitglieder namentlich im 17. und 18. Jh. entfalteten. Es handelte sich hierbei in erster Linie um Erziehungs- und Kavaliersreisen, dann aber auch um Besuche an Höfen fremder Herrscher. Heinrich Posthumus selbst soll enge freundschaftliche Kontakte zu Kfs. Christian II. von Sachsen gepflegt und sich häufig an dessen Hof in Dresden aufgehalten haben. Und 1596 reiste er zusammen mit Mgf. Joachim Friedrich von Brandenburg, dem Administrator von Magdeburg und späteren Kfs.en, zur Krönung von Kg. Christian IV. nach Dänemark. Auch Gegenbesuche der hoch gestellten Bekannten blieben nicht aus. So wurde 1599 der brandenburgische Hausvertrag, die Geraische Hausunion, in der Res.stadt im Vogtland festgeschrieben. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, daß die Kavalierstouren der jungen Herren und Gf.en nach 1648 Informationskanäle in andere europ. Staaten eröffneten. Auf diese Weise konnte die Lücke, die das Fehlen eines eigenen Gesandtschaftswesens hinterließ, zumindest zeitw. überbrückt werden.

Gerade diese zusätzlichen Handlungsspielräume, die die Anlehnung an den Ks., das Reisen oder die Mitgliedschaften in gelehrten Gesellschaften eröffneten, stärkten die Eigenstaatlichkeit der reußischen Territorien. Die kursächsischen Arrondierungsbestrebungen verhinderten jedoch nicht, daß R.en und Wettiner gesellschaftlich freundschaftlich miteinander verkehrten. Vielmehr scheint es so, als ob überaus enge Kontakte immer wieder auch Austausch- und Übernahmeprozesse zwischen Dresden und dem Vogtland nach sich zogen. So orientiert sich die Festkultur unter Heinrich Posthumus wohl formell und personell am Dresdner Hof und verfolgt viell. nicht zuletzt das Ziel, gerade dadurch Ebenbürtigkeit zu demonstrieren und in den Augen des großen Nachbarn an Legitimität zu gewinnen.

Sources

Greiz, Thüringisches Staatsarchiv. Die Sterbens-Erinnerung des Heinrich Posthumus Reuss (1572-1635). Konzeption seines Leich-Prozesses. Aktenbd. Cb Nr. 4 im Bestand Gemeinschaftliche Regierung Gera des Thüringischen Staatsarchivs Greiz, hg. von Heike Karg, Jena 1997.

Czech, Vinzenz: Legitimation und Repräsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003. – Enke, Hagen: Desiderata Ruthenea. Gedanken und Überlegungen hinsichtlich künftiger Forschungen zur vogtländisch-reußischen Geschichte, in: Jahrbuch des Museums Reichenfels-Hohenleuben 44 (1999) S. 17-79. – Enke, Hagen: Dissertationis de Henrici Posthumi Rutheni vita et regno historicae commentatio. Vorbereitende Überlegungen zu einer Monographie über das Leben und die Regierungszeit des Heinrich Posthumus Reuß (1572/95-1635), in: Jahrbuch des Museums Reichenfels-Hohenleuben 45 (2000) S. 17-34. – Geschichte Thüringens, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger, Bde. 2/2, 3, 4 und 6, Köln u. a. 1967-1979 (Mitteldeutsche Forschungen, 48). – Löffler, Anja: Residenzschlösser der Reußen, in: Neu entdeckt. Thüringen – Land der Residenzen. 2. Thüringer Landesausstellung Schloß Sondershausen 15. Mai-3. Oktober 2004, hg. von Konrad Schermann und Frank Jördis, o.O. 2004, S. 455-459. – Löffler, Anja: Reußische Residenzen in Thüringen, Diss. masch. Weimar 2000, S. 143-175.