MOERS
I.
Während der Ort M. bereits um 900 erwähnt wird, stammt die erste urkundliche Nachricht über ein Edelherrengeschlecht de Murse aus dem Jahr 1186. Die ersten namentlich bekannten Vertreter des Hauses sind Elgerus und Theodoricus de Murse, die als Zeugen in einer Urk. des Kölner Ebf.s stehen. Der dort erwähnte Theodoricus (Dietrich I.) wird nochmals 1191 erwähnt. Das nächste bekannte Mitglied der Familie ist Dietrich (II.), der in einer Urk. der Abtei Kamp 1226 als dei gratia comes bezeichnet wird. Worauf sich dieser Titel gründete, ist unbekannt. Zu Beginn des 13. Jh.s führten die M.er den comes-Titel nicht durchgängig, teilw. benutzten sie die Titel dominus oder nobilis vir. Erst im 14. Jh., seit der Zeit Dietrichs V., wird die Führung des Gf.entitels zur Regel.
II.
Die Herren von M. waren linksrheinische Kleindynasten (siehe Finger, Isenberger Fehde), die zunächst versuchten, durch die Anlehnung an das Ebm. Köln aufzusteigen und ihr Territorium, das nur ein Zehntel z. B. des klevischen betrug, zu vergrößern.
Die Anlehnung an Kleve, die 1287 in einen Lehnsvertrag mündete, führte für die nächsten Jh.e zu ständigen Auseinandersetzungen, die erst 1707 vor dem Reichskammergericht endgültig geklärt wurden.
Seit dem 14. Jh. bestand auch ein lehnsrechtliches Verhältnis zu den Hg.en von Geldern. Friedrich II. war durch das Erbe seiner Mutter auch Herr zu Baer geworden, zudem wurde er 1380 von Hg. Wilhelm von Geldern mit Diedam belehnt. V.a. aber vergrößerte er das Eigengut durch den Erwerb der Herrlichkeit Friemersheim. Die Lehnsabhängigkeit von Kleve war den Expansionsbestrebungen der Gf.en spätestens Ende des 14. Jh.s hinderlich und wurde vehement bestritten. Gf. Friedrich II. negierte 1402 seinen Vasalleneid mit einer angeblich 1356 ausgefertigten Urk. des Gf.en Johann von Kleve, wonach dieser einräumte keine lehnrechtlichen Ansprüche auf M. zu haben. Es ist eindeutig, daß es sich bei dieser Urk. um eine Fälschung handelt. Nach Anrufung eines Schiedsrichters, des Ebf.s von Köln, Friedrich von → Saarwerden, des Schwagers des Gf.en von M. wurde die Angelegenheit bis zu dessen Tod zurückgestellt. Durch die Heirat Friedrichs II. mit Walburga von → Saarwerden war auch diese Gft. an M. gekommen.
Friedrich III. verfaßte 1417 die Dispositio Friderici, in der erneut jeder Anspruch Kleves auf M. negiert wurde. Die Machtbasis der M.er wuchs durch die Jülichschen Pfandschaften des Amtes Brüggen mit den Städten Dülken und Dahlen, sowie der Ämter Sittard und Born mit Süsteren. Weiter ausgebaut wurde die Stellung M. durch den sicherlich prominentesten Vertreter der Familie, Dietrich II. Ebf. von Köln (unbekannt-1463). Die von ihm betriebene Territorialpolitik galt nicht nur der Erweiterung des Erzstiftes sondern auch der Vergrößerung der Gft. M. 1424 gelang es ihm, seinen Bruder Heinrich zum Bf. von Münster wählen zu lassen. 1442 wurde dieser auch Administrator von Osnabrück. Die Wahl eines weiteren Bruders, Walram, zum Bf. von Utrecht, 1436, war nur zum Teil erfolgreich, ebenso wie der Versuch, selbigen 1450 als Nachfolger seines Bruders zum Bf. von Münster erheben zu lassen. Gf. Friedrich III. wurde zum Verweser des linksrheinischen Teiles des Ebm.s ernannt. Sein Sohn Vinzenz wurde zum Hauptmann Gelderns und zum Schirmvogt der Kölner Kirche.
Ein weiterer wichtiger Vertreter der Familie ist Johann von M. (gest. 1375). Er war der Typ des adeligen Geldmannes, der von Hg. Eduard von Geldern zum Drost und schließlich von Ks. Karl IV. zum Kommissar der Rheinzölle Köln und Dordrecht ernannt wurde. Zudem erhielt er einen neu einzurichtenden Zoll auf dem Homberger Werth (heute Duisburg), hinzu kamen weitere Pfandschaften und Gerechtsame, die nach seinem Tod an Friedrich II. übergingen.
III.
Das Wappen der Gf.en von M. zeigt einen goldenen Schild mit schwarzem Balken, dieses ist noch heute im Stadtwappen von M. und Krefeld enthalten.
Erstmals findet sich dieses Wappen im Siegel Friedrichs von M., des Bruders Dietrichs IV. In Abbildungen des späten 13. und frühen 14. Jh.s. ist über dem Balken noch ein fünflätziger Turnierkragen zu sehen. Er scheint den jeweils jüngeren, nicht regierenden Brüdern vorbehalten gewesen zu sein. Das balkenbelegte Wappen ist seit Dietrich V. das dauerhafte Wappen von M.
Ende des 12. Jh.s errichteten die Herren von M. in der Nähe der Siedlung M. einen quadratischen Wohnturm, dessen Reste im heutigen Schloßhof noch vorhanden sind. Im 14. Jh. erbauten sich die Gf.en in der Nähe von Krefeld die Wasserburg Krakau.
1441 errichtete Friedrich III. ein Hauskl. (Karmeliter) an der 1363 gegr. Kapelle in M.
IV.
Als Zeugen in einer Kölner Urk. stehen Elgerus und Theodericus (Dietrich I.; 1186-1191). Über den Umfang ihres Besitzes ist nichts bekannt. Informationen über Personen und Besitzstand haben wir erst ab Dietrich II. (bezeugt 1226-1236). Er ist auch der erste Vertreter der Familie, bei dem der comes-Titel nachweisbar ist (1226).
Sein Sohn, Dietrich III. (1234; 1241-1268) war verh. mit Elisabeth von Altena- → Isenburg. Diese Heirat macht den langsamen Aufstieg der Familie deutlich, die sich in dieser Phase der Hauptmacht am Niederrhein, Kurköln anschloß. Zu dieser Zeit erwarben sie auch die Herrlichkeit Krefeld, wobei Dietrich III. das Kirchenpatronat, das M. nur zur Hälfte gehörte, ganz an das Kl. Meer verkaufte. Die Schlacht von Worringen (1288), die die Kölner Vormachtstellung beendete, führte auch zur Trennung M. von Köln. Dietrich IV. (1259; 1274-1311) hatte sich bereits 1287 in ein Lehnverhältnis zu Kleve begeben. Diese enge Bindung an Kleve, die bis ca. 1350 dauerte, leitete den weiteren Aufstieg der Familie ein. Im Jahr 1300 wurde M. von Kg. Albrecht I. zur Stadt erhoben. In diese Phase fällt auch der Bau einer Burg, über den es allerdings keine schriftl. Zeugnisse gibt. Dietrich V. (1295-1346), hatte bereits eine bes. enge Beziehung zu Geldern, die dazu führte, daß sich der Besitz der Familie durch den Erwerb der geldrischen Bannerherrschaft Diedam, die er 1326 von Gf. Rainald II. von Geldern zu Lehen erhalten hatte, erheblich vergrößerte. Nach dem Tode Dietrichs V. wurde das Erbe unter seine vier Söhne geteilt, wobei der älteste, Friedrich I. (1346-1356), die Gft. M. mit der Herrlichkeit Krefeld erhielt, Dietrich VI. (1346-1365) die Herrschaft Diedam, die jüngeren Söhne Johann und Walram wurden mit Geld abgefunden. Bereits 1356 starb Friedrich I. ohne einen männl. Erben zu hinterlassen, so daß das gesamte Gebiet wieder unter einer Hand zusammenfiel. Dietrich VI. bestritt von Beginn an die Lehnsherrschaft Kleves über M. Durch die Hochzeit mit Elisabeth von Baer fiel ihm nach dem Tod seines Schwiegervaters auch diese geldrische Bannerherrschaft zu. 1359 wurde ihm der Zoll von Tiel verpfändet. 1364 folgten weitere große Pfandschaften durch Hg. Eduard von Geldern, nämlich die Herrlichkeiten Millen, Gangelt und Waldfeucht, sowie der Zoll in Lobith und Renten in Krieckenbeck, Kessel und Roermond, die zunächst an Johann (1346-1375) gingen und nicht wieder eingelöst wurden. Johann, der als Finanzier und Vermittler v.a. in den Diensten Gelderns aufgestiegen war, war es auch, der nach dem Tod seines Bruders die Regentschaft über M. für seinen Neffen Friedrich II. (1365-1418) führte. Diesem wurden 1379/80 von Hg. Wilhelm von Geldern die Pfandschaften seines Onkels bestätigt, zudem wurden ihm Diedam und Baer zu Lehen aufgetragen. Verh. war Friedrich II. mit Walburga, der Schwester des Kölner Ebf.s Friedrich von → Saarwerden. Seine erfolgreiche Vermittlung zwischen Kurköln und Kleve im Streit um Linn bedingte die Hochzeit seines Sohnes Friedrich III. (1391-1448) mit Engelberta, einer Tochter des Gf.en von Kleve. Unter seiner Regierung wurde 1373 auch Krefeld von Ks. Karl IV. zur Stadt erhoben. Zudem fällt in jene Zeit der Bau einer zweiten Landesburg, Krakau, in der Nähe von Krefeld gelegen. Als Gf. Heinrich von → Saarwerden 1397 kinderlos starb, fiel das Erbe an seine Schwester und somit an Friedrich II. Der seit ca. 1350 schwelende Konflikt zwischen M. und Kleve um die Lehnsabhängigkeit wurde 1411 durch einen Schiedsspruch Ebf. Friedrichs von → Saarwerden zunächst beendet. Nach dem Tod Friedrichs II. vermittelte Dietrich von M. (gest. 1463), seit 1414 Ebf. von Köln, eine Erbteilung unter seinen Geschwistern. Friedrich III. erhielt M., Friemersheim und Krefeld, Johann → Saarwerden, Walram, Baer, Diedam und den Zoll zu Tiel, Heinrich wurde mit Geld abgefunden. Macht und Ansehen des Hauses M. befanden sich nun auf ihrem Höhepunkt. Friedrich III. erhielt 1421 von Hg. Rainald von Geldern das Amt Born mit den Städten Sittard und Süsteren, Schloß und Amt Brüggen mit den Städten Dülken und Dahlen als Pfand, dieses Gebiet war mehr als doppelt so groß wie M. Der geldrische Erbfolgestreit jedoch bedrohte diesen Pfandbesitz. Hg. Philipp von Burgund half ihm durch Vermittlung diesen Besitz zu erhalten und nahm ihn zudem 1431 in den burgundischen Hausorden vom Goldenen Vlies auf. In der Soester Fehde (1444-1449), die zwischen Kurköln und Kleve und somit zwischen seinem Bruder und seinem Schwager herrschte, trat er als Vermittler auf. Sein Sohn Vinzenz (um 1410-1499) konnte das Erbe des Vaters nicht fortsetzen. Zwar hielt er das Erbe zunächst zusammen, erwarb 1452 sogar die Pfandschaft auf Wassenberg, doch eine widerläufige allg. Entwicklung, Schicksalsschläge, aber auch persönliche Fehlentscheidungen führten dazu, daß das Haus M. herabsank und schließlich erlosch (Paravicini, M.). Vinzenz war mit Anna von Bayern verh., die aus dieser Ehe hervorgegangenen Töchter Walburga und Elisabeth wurden mit Philippe von Croy und Gf. Oswald von dem Berghe verh. Im geldrischen Erbfolgestreit mischte sich Vinzenz unglücklich ein, er stellte sich gegen Burgund, wurde von den Ständen Gelderns zum Hauptmann ernannt, was dazu führte, daß M. von burgundischen Truppen besetzt wurde. Zwar entspannte sich die Situation durch den Tod Karls des Kühnen für Vinzenz, er erhielt seinen Besitz zurück und trat auch wieder in burgundische Dienste, doch war er nun völlig überschuldet. Daher übertrug er 1480 fast seinen ganzen Besitz an Hg. Wilhelm von Jülich-Berg bis zur Volljährigkeit seines Enkels Bernhard. Ein letztes Mal beteiligte sich Vinzenz 1492 an den Auseinandersetzungen um Geldern. Er sorgte für die Freilassung Karls von → Egmond, jedoch um den Preis, daß er seinen Enkel als Geisel für das ausstehende Lösegeld an Frankreich übergab. Dadurch fielen er und sein Enkel beim Ks. in Ungnade. Daraufhin zog sich Vinzenz aus der Herrschaft zurück und übergab seinen Besitz an Gf. Wilhelm von Wied, den Ehemann seiner Enkelin. Hg. Wilhelm von Jülich-Berg nahm M. und die Pfandschaften unter seinen Schutz und verpflichtete sich zur Tilgung der Schulden. 1494 nahm er die Pfandschaften vollständig zurück, damit blieben Wilhelm von Wied nur noch M. und die Herrlichkeit Friemersheim. Vinzenz ging nach Köln, wo er 1499 starb. Sein Enkel Bernhard (1462 oder 1472-1501) kam erst 1500 aus der Gefangenschaft frei, nahm M. milit. in Besitz und erklärte für den Fall seines kinderlosen Todes Johann von M.- → Saarwerden zu seinem Erben.
Dieser Erbfall trat bereits im Juli 1501 ein. Damit war die Linie der Gf.en von M. ausgestorben. Es kam zum Erbstreit zwischen M.- → Saarwerden, dem Hg. von Geldern und der Familie Croy, indem sich → Saarwerden zum größten Teil behaupten konnte. Nach dem Tod Johanns von M.- → Saarwerden (1507) trat erneut Wilhelm von Wied auf den Plan und beanspruchte die Herrschaft. Der Ks. bestätigte jedoch die Erbfolge über die Tochter Johanns an den Gf.en von → Nassau-Saarbrücken. 1515 erreichte Wilhelm von Wied seine Anerkennung bei Ks. Maximilian, der eigene Ansprüche auf M. behauptete. Der Ks. übertrug die Herrschaftsrechte auf Wilhelms Tochter Anna, die mit Gf. Wilhelm von → Neuenahr verh. werden sollte. In Besitz der Gf.en von → Neuenahr verblieb M. Die letzte Vertreterin dieser Familie war Walburgis, die am 25. Mai 1600 in M. kinderlos verstarb. Sie hatte die Gft. testamentarisch Moritz von Oranien hinterlassen.
1702 ging M. an Preußen, das 1707 die Rangerhöhung zum Fsm. erreichte und die Aufnahme ins westfälische Reichsgf.enkollegium. 1757 war M. kurzzeitig in Besitz der Familie Croy, fiel dann aber an Preußen zurück.
Sources
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Literature
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