MANSFELD
I.
Zur Hof- und Haushaltung der M.er Gf.en bleibt in Ermangelung archivalischer Quellen nicht viel zu berichten. Nach den Annalen von Spangenberg soll eine Hofhaltung auf der Burg M. unter Gf. Hoyer II. bereits ab 1130 nachweisbar sein, wenngleich erst 1229 urkundlich ein castrum erwähnt wird. Frühe Aufenthalte von Ks. und Kg.en sind kaum verifizierbar kolportiert. So soll zur Hochzeit Gf. Burchards I. mit Elisabeth von → Schwarzburg 1190 auch Ks. Friedrich I. auf Burg M. anwesend gewesen sein. Ab dem 13. Jh. verweisen Besitzwechsel betreffend das Haus Mansfeltt mit aller Zubehörunge auf eine Hofhaltung, die neben Schultheiß, Burgvogt und Kaplan auch zwei Ärzte (magistri physici) als Burginsassen hatte. Zeitig sind urkundlich auch Hofhaltungen (Hoflager) auf Burg → Querfurt, in → Eisleben und auf Burg → Bornstedt belegt. Aus den Erbteilungen sind alte Wohn- und Wirtschaftsbauten auf Schloß M. ableitbar, wie 1430, als zu Gf. Volrad II. u. a. das neue Haus, da die Frauendorntze, der alte Stall, der neue Marstall, das Meiersche Haus und ein Ackerhaus und zu Gf. Günther II. das alte Mußhaus, die alte Hofstube daran, das alte Backhaus sowie die Kuche und der Schafstall aufgeführt werden. Schloßgärten mit Lusthäusern und Kräuterbeeten sind v.a. für das 16. Jh. überliefert. Auch eine gfl. Bibliothek wird erwähnt. Leider sind die Überlieferungen nicht detailliert genug, um konkrete Rückschlüsse auf das Hofleben der M.er Gf.en ziehen zu können. Mit den Repräsentationsbauten des frühneuzeitlichen Schlosses M., für die auch ein gemeinsamer Bauausschuß gebildet wurde, gingen sicher entspr. Vergnügungen einher. Ein interessanter zeitgenössischer Beleg sind die Reliefs von Hans Schlegel, um 1525, am Hauptbau des Schlosses Vorderort, das eine Bacchus, das andere trinkende und raufende Landsknechte darstellend.
II.
Immanenter Bestandteil des Hoflebens war die Gläubigkeit der M.er Gf.en, davon zeugen auch Wall- und Pilgerfahrten nach Rom und ins Hl. Land sowie die Teilnahme an den Kreuzzügen. Interessant für die Hofhaltung ist die Nutzung der Schloßkirche (seit 1478 bis zur Reformation verbunden mit einer Ecclesia Collegiata), insbes. nach der Einführung der Reformation in M. Auch wenn man sich prinzipiell nach großem Ringen in der Gft. auf ein konfessionelles Simultaneum einigte, war der Konflikt zwischen altem Glauben und erneuertem Evangelium lang und intensiv. Dem Schloßprediger Michael Coelius kam dabei eine Schlüsselrolle zu, und Luthers ambivalentes Verhältnis zu seinen »lieben Landesherren« ist mannigfach überliefert.
Die Hofordnungen der benachbarten Fs.en könnten zeitgenössisch das gfl. Hofleben veranschaulichen, insbes. die einflußreiche Tätigkeit der gfl. Räte wie 1517 namentlich Hans von Trotha und Caspar von Watzdorf. Die mit Erbteilungen und Montanwirtschaft einhergehenden Rechtsstreitigkeiten bedingten in den Kanzleien der einzelnen Gf.enlinien zudem eine überdurchschnittliche Präsenz von Juristen wie Philipp Drachstedt, Doktor der beiden Rechte, Assessor am ksl. Kammergericht zu Speyer und als Jurist bestallter Rat verschiedener M.er Gf.en, später auch bei Kard. Albrecht von Brandenburg – und v.a. Hüttenmeister und Geschäftspartner des Vaters von Martin Luther. Hinzu kommen die gfl. Bergbeamten, auch aus dem familiären Umfeld Martin Luthers, erst sein Onkel Antonius Lindemann als oberster gfl. Bergvogt und dann sein Vater Hans Luder, der zum gfl. Schauherrn berufen wurde.
Zum Hofleben gehören auch adlige Gefolgsleute der Gf.en. Dieses Thema ist aber – wie die Adelsgeschichte in Mitteldtl. überhaupt – kaum erforscht. In der Gft. M. sind im 14. Jh. Edle nachgewiesen, die hier Burglehen mit Äckern, Mühlen und Holzeinschlag innehatten, namentlich Familien wie Mörder, Zimmer, Polleben, Vögte, Recke, Heubt und Büttel. Augenscheinlich waren dies Ministeriale und später Lehnsträger der Gf.en von M., späterhin auch gfl. Hofmeister bzw. Amtmänner.
Die Wehrhaftigkeit der gemeinsamen Res. wird noch in der Beschreibung thematisiert. Dazu gehört auch ein Zeughaus mit Zeugmeister. Um 1580 begann der gfl. Stammsitz der M.er zu verwahrlosen, eine bescheidene Hofhaltung fand nur noch bei Kurzaufenthalten der Gf.en statt. Der Glanz eines der bedeutendsten dt. Renaissancehöfe des 16. Jh.s verblasste und verschwand im Dreißigjährigen Krieg mit den Kämpfen um die Festung. Diese wurde schließlich 1674/75 auf Beschluß der magdeburgischen und kursächsischen Landstände geschleift. Das Schloß M. war dann in wechselndem Besitz, gehörte von 1859 bis 1945 der Fam. von der Recke und dient heute gemeinnützigen Zwecken eines christlichen Vereins.