MANSFELD
I.
Das Geschlecht der M.er Gf.en gehört zu den ältesten Dynastien im dt. Raum. Bereits im 11. Jh. wurden sie als Gaugf.en im nördlichen Hassegau (das Gebiet entspricht ungefähr dem der späteren Gft.) geführt. Sie waren über Jh.e hinweg im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation v.a. durch ihre Heiratspolitik und als ksl. Heerführer tief verwurzelt. Im Stammbaum der M.er Gf.en finden sich auch zahlr. Bf.e (darunter zwei Ebf.e) sowie Ritter vom Goldenen Vlies. Die Mitglieder der weitverzweigten Familienlinien waren mit solch einflußreichen Geschlechtern wie den Gf.en zu → Hohnstein, → Stolberg und → Schwarzburg, den Hzg.en von Braunschweig und Württemberg, den Fs.en zu Anhalt, den Mgf.en von Brandenburg und mit dem dänischen Kgs.haus verwandt.
Ihre Herkunft liegt im Dunkel der Geschichte. Eine in Ermangelung schriftlicher Quellen überlieferte Namensgenesis aus der altgerman. Mythologie oder dem Privileg Karls des Großen (eines »Mannes Feld«) abzuleiten, ist ebenso sagenhaft wie die Rückführung der gfl. Ahnenreihe auf die Tafelrunde von Kg. Artus.
II.
Der gleichnamige Stammsitz der Gf.en von M. (Sachsen-Anhalt, Lkr. M.-Südharz) gilt als eines der frühesten und größten Renaissanceschlösser in Dtl. und verkörpert den Typus des »befestigten Schlosses«. Hervorgegangen ist er aus einer Burg wohl aus dem 11. Jh. Der Ortsname M. (Kl. M.?) taucht urkundlich schon 973 im Zusammenhang mit einem Besitztausch zwischen dem Ebf. Adalbert von Magdeburg und dem Abt Werinher von Fulda auf. Gemeinhin wird in diese Zeit die Entstehung des M.er Geschlechts dat. – möglich, daß sie zuerst ottonische Ministeriale waren.
Thematisch hervorzuheben ist der reformationsgeschichtliche Bezug des Stammsitzes zu Martin Luthers Kindheit und dessen Postulat: »Ein feste Burg ist unser Gott«. Als Lehnsherren der Familie des Reformators, der am Fuß ihrer Hauptres. in Thal-M. als Sohn eines gfl. Hüttenmeisters und Bergbeamten aufwuchs, sind die M.er von kulturgeschichtlicher Bedeutung.
Die Gf.en von M. gehörten seit der ersten Hälfte des 12. Jh.s zum Hochadel, waren so »reichsunmittelbar«. Sie zeichneten sich zunächst im Dienst der salischen Herrscher aus, nahmen aber in den dt. Thronstreitigkeiten des 12./13. Jh.s wechselseitig Partei. So stand der letzte Altm.er Gf. Burchard I. (gest. 1229) zunächst auf der Seite Philipps, 1208 auf der Ottos IV. und schwenkte dann 1212 zu Friedrich II. um. Urkundlich ist seine Teilnahme an den Hoftagen belegt. Als solides Fundament seiner Herrschaft erwies sich der um 1200 einsetzende Kupferschieferbergbau, dem dann die M.er Gf.en ihre exponierte Stellung im Reich verdankten. Daneben waren zeittypisch Land- und Forstwirtschaft der dominierende Wirtschaftszweig, zumal die wenigen gfl. Städte v.a. vom konjunkturellen Bergbau abhängig waren.
Mit Gf. Burchard I. starb 1229 die ältere Linie aus, und über eine seiner zwei Töchter fiel der Titel an die Bgf.en von → Querfurt. Die Anlehnung an die Wittelsbacher brachte der jüngeren Gf.enlinie 1323 die kgl. Belehnung ein, seit 1364 schlossen sie sich eng an Ks. Karl IV. an und hielten 1400 zu Kg. Ruprecht, wurden dann 1415 von Kg. Sigismund belehnt und erscheinen als anerkannter Reichsstand seit 1432 im Reichsmatrikel. Gegen die übermächtigen Nachbarn Bm. Halberstadt, Erzbm. Magdeburg und Hzm. Sachsen konnten sie sich trotz taktierender Lehn- und Dienstverpflichtungen immer weniger behaupten, so daß sie bei andauernder formaler Reichsstandschaft zu sächs. Landständen wurden. Die Teilung der Gft. in drei Linien 1420, die 1501 in der Hauptteilung in Vorder-, Mittel- und Hinterort kulminierte, war die Hybris des M.er Gf.engeschlechts, dessen Nemesis letztlich zum Verlust ihrer Territorialherrschaft führte.
Als Territorialherren in der Gft. M. übten die Gf.en seit dem 14. Jh. das Bergregal aus, beruhend auf der ksl. Verleihung für Gf. Gebhard III. (reg. 1362-1382) vom 21. Juni 1364. Daneben besaßen sie das Münzrecht und hatten die hohe Gerichtsbarkeit inne. Sie mußten dafür im Kriegsfall auf eigene Kosten ein Heereskontingent stellen.
Ihr Herrschaftsgebiet lag geographisch eingebettet zwischen Wipper, Saale und Unstrut im jetzigen Bundesland Sachsen-Anhalt. Das gfl. Territorium umfaßte im Reformationszeitalter, und damit zur Blütezeit, in etwa die heutigen Lkr.e M.-Südharz und Merseburg→ Querfurt, eingeteilt in 14 Amtsbez.e: Ober- und Unteramt → Eisleben, den Ämtern → M., → Heldrungen, → Artern, → Arnstein, → Friedeburg, Morungen, → Bornstedt, → Seeburg, Schraplau, Rammelburg, → Rothenburg und → Allstedt. In allen gen. Orten (einschließlich → Querfurt) befanden sich, nutzungsgeschichtlich unterschiedlich, gfl. Burgen und Vogteien, dann mit den Erbteilungen Haupt- und Nebenres.en der M.er, deren Wohn-, Wehr- und Wirtschaftsbauten heute zu den eindrucksvollsten Kulturdenkmalen Sachsen-Anhalts gehören.
Das Lehen der M.er Gf.en bildete sich im sächsisch-slaw. Grenzgebiet mit Entstehung und Konsolidierung des ottonisch-salischen Kgtm.s in Mitteldtl. heraus. Als einer der drei sächsischen Grenzgaue wurde der Hassegau geteilt und um 983 ein Reichscomitat über das nördliche Gebiet gebildet. Die nachherige Reichsgft. wurde zunächst verwaltet von den drei Gf.en Wettiner Stammes Dedo I. (gest. 1009), Dietrich (gest. 1034) und Dedo II. (gest. 1075). Im Jahre 1079 wurden die M.er von Ks. Heinrich IV. zu Gaugf.en im nördlichen Hassegau nobilitiert, die dann die Altm.er oder Hoyersche Stammlinie mit den Gf.en Hoyer I. (gest. 1115), Hoyer II. (gest. 1153), Hoyer III. (gest. 1184) und Burchard I. bildeten. Der gleichnamige Schwiegersohn des Letzteren gründete, weil der Bruder Burchards I. als nobilem de Vredeberg (→ Friedeburg) aus der Erbfolge ausschied, die neue gfl. M.- → Querfurter Stammlinie, die bis zur Hauptteilung 1501 die Gft. um die Ämter → Bornstedt, Schraplau, → Arnstein, Morungen, Rammelburg mit Wippra sowie → Heldrungen vermehrte. In der Zeit von 1501 bis 1570 erreichte die Gft. durch weitere Ämter (→ Allstedt, → Rothenburg und Sittichenbach) ihre größte territoriale Ausdehnung, die aber mit dem Verfall des Gf.enhauses einherging. Der u.g. Sequestration der Gft. 1570 folgten Lehnspermutationen 1573 und 1579. Damit verlor die Gft. M. ihre Selbständigkeit. Drei Fünftel fielen an Kursachsen, zwei Fünftel an das Erzstift Magdeburg (damit später an Brandenburg-Preußen). Nach der napoleonischen Fremdherrschaft wurden mit dem Wiener Kongreß 1815 die kursächsischen Gebiete der neugebildeten preußischen Provinz Sachsen zugeordnet, die Gft. aber blieb als M.er See- und Gebirgskreis bis in die Gegenwart hinein ein geschlossenes Kernterritorium künftiger Verwaltungsstrukturen.
III.
Die zahlr. Wappen der Gf.en von M. spiegeln die wechselvolle Territorialgeschichte des Geschlechts wider. Das zuletzt geviertelte M.er Wappenschild bestand ursprgl. aus einem, mit sechs roten M.er Rauten auf silbernem Grund, wie sie auch auf dem Grabstein des 1229 verstorbenen letzten Altm.er Gf.en Burchard I. in der Andreaskirche zu → Eisleben zu sehen sind. Durch seinen Schwiegersohn Gf. Burchard II. (reg. 1230-um 1256), Gemahl der Erbtochter Sophia und Begründer der neuen M.- → Querfurter Linie, kamen die (ursprgl.) vier → Querfurter roten Balken auf silbernem Grund in das M.er Wappen; sie wurden heraldisch im oberen rechten und im unteren linken Viertel entgegengesetzt zu den M.er Rauten eingeordnet. Der heraldisch oben linke silberne Adler auf schwarzem Grund steht für die 1387 von Gf. Ulrich von → Regenstein erworbene Herrschaft → Arnstein, der unten rechts stehende gekrönte goldene Löwe auf blauem Grund mit rot-silbernem Schrägbalken steht für die Herrschaft → Heldrungen, die 1484 vom Gf.en Hans von → Hohnstein erworben wurde. Die heraldisch rechte Helmzier zeigt die ursprgl. acht rot-silber gestreiften → Querfurter Fahnen, und die linke Helmzier zeigt den eigtl. aschfarbenen Schraplauer Greifen für die 1335 von den Schraplauer Dynasten erworbene Herrschaft Schraplau. Das sog. M.er Gesamtwappen wurde nach der Erbteilung 1501 vom M.-Vorderort (bis 1780) geführt, während der M.-Hinterort (bis 1666) das einfache M.- → Querfurter Wappen führte.
Die verschiedenartigsten Münzprägungen der Gf.en von M. waren weit über den Herrschaftsbereich verbreitet, denn angeblich verlieh Kg. Heinrich III. bereits 1047 den Gf.en die Münze in → Eisleben. Legendär sollte eine spätere Prägung sein: der bei den Landsknechten des Dreißigjährigen Krieges als Talisman populäre »Georgstaler« mit der Darstellung des drachentötenden Schutzheiligen des Gf.enhauses.
Für die Genealogie der M.er Gf.en ist v.a. die Mansfeldische Chronik des Cyriacus Spangenberg aus dem letzten Drittel des 16. Jh.s maßgebend. Dessen annalistische Überlieferungen prägten nicht nur die Stammbaum-Geschichte von Johann Gottfried Zeidler 1703, sondern auch die Darstellungen des 19. und 20. Jh.s, von denen Karl Krumhaar 1872 und Renate Seidel 1998 hervorzuheben sind.
Die archivalische Quellenlage gestaltet sich komplizierter. Durch Teilungen, Sequestration und sukzessives Absterben der Gf.enlinien, durch unwiederbringliche Verluste im Dreißigjährigen Krieg blieb ein M.er Gesamtarchiv nicht erhalten. Über die M.er Kupferschiefergesellschaft (Plümickesche Sammlung) gelangten dennoch v.a. Provenienzen der gfl. Bergbauverwaltung in das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Ebenso blieben im Archivgut Kursachsens und des Erzstifts Magdeburg kleinere Repertorien überliefert. Varia-Bestände sind, insbes. durch die Heiratspolitik, in ganz Europa verstreut.
Bildliche Darstellungen zu den M.er Gf.enlinien und ihren Besitzungen haben sich bes. aus dem Reformationszeitalter (v.a. Lucas Cranach d.Ä. und d.J.) erhalten; ihre Grabmäler und Epitaphe in den Kirchen und Kapellen der Res.standorte sind von Romanik bis Barock kunstgeschichtlich hervorragend.
IV.
Mit einem Hoyer von M., Gf. im Hassegau, gab es 1050 oder erst um 1060 die erste namentliche Nennung eines M.ers. Er war verh. mit Christina, einer Tochter des sächsischen Gf.en Siegfried II. von Weimar-Orlamünde. Er gilt als der eigtl. Ahnherr der Familie, wenngleich erst mit seinem Sohn Gf. Hoyer I. (tatsächlich II.) von M. eine durchgehende Überlieferung des Geschlechts einsetzt. Der Sohn des Gründers der Dynastie war wohl der berühmteste, zumal Ks. Heinrich V. seinen Heerführer, 1114 schriftlich belegt unter Hoierus – destinatus ad ducatum Saxoniae (Helmold Chr. Slav. l.c. die 60), als Lehnsnachfolger der wettinischen Fs.en vorsah, die sich gegen ihn aufgelehnt hatten. Die enge Anbindung an die Salier endete aber für beide Seiten tragisch. Das von Gf. Hoyer geführte Heer wurde 1115 am Welfesholz bei M./Hettstedt besiegt. Der Gf. fiel in dieser für die Salier so verhängnisvollen Schlacht, in der das Kgt. in Mitteldtl. eine historische Niederlage erlitt und dabei der Aufstieg zur Hzg.swürde dem M.er mißlang. Er wurde nach Spangenberg in Kl. M. beigesetzt. Sein Sohn Gf. Hoyer II. tauchte 1146 in einer Urk. des verfeindeten Mgf.en Konrad von Wettin als erster seiner Familie als comes de Mansfeld auf. Das gen. »Hauskloster«, älteste Grablege des Geschlechts, wurde als ecclesia sancte Marie virginis in Mansfelt ordinis sancti Benedicti de valle Josaphat von Mgf. Albrecht der Bär sowie Gf. Hoyer III. und seiner Gemahlin Bia im Anschluß von Pilgerfahrten nach Jerusalem eingerichtet und war von der Stammburg M. auf einem »Steinweg« erreichbar. Im Bauernkrieg wurden die Kl.gebäude teilw. zerstört, das Kl. dann zum Amt säkularisiert. Der letzte Gf. der Altm.er Linie, Burchard I., stiftete in seinem Todesjahr 1229 bei der Burg → M. ein Zisterzienserinnenkl., das 1258 nach Helfta verlegt wurde.
Die neue M.- → Querfurter Linie beherrschte, mehr und mehr aufgesplittert, von 1229 bis 1780 das M.er Land. Mit der Schwäche der kgl. Zentralgewalt war die Gft. zunehmend dem Druck ihrer Nachbarn ausgesetzt. Von N und W drängten das Erzbm. Magdeburg und das Bm. Halberstadt heran. Entscheidend für das Schicksal der Gft. M. war jedoch das stets diskrepante Verhältnis zum späteren Kursachsen, das nie vergaß, auf wessen Kosten die M.er Gf.en ihren Aufstieg begonnen hatten. Im Streit zwischen den M.er Gf.en und den sächs. Fs.en ging es aber v.a. um die Ausbeutungsrechte des Kupferschiefers. Begünstigt wurde diese Entwicklung dadurch, daß Erbstreitigkeiten die M.er Gf.en schwächten. Nachdem die Gf.en Gebhard III. (1355-1382) und Volrad I. (1382-1411) kinderlos gest. waren, einigten sich ihre Neffen 1420 auf eine Erbteilung, aus der drei Linien entstanden: 1. Linie: Gf. Volrad II. (1420-1450), 2. Linie: Gf. Burchard IX. (1420-1423) und 3. Linie: Gf. Günther II. (1420-1475). Die Linien bekamen je einen Teil der Gft. und begannen, sich einen separaten »Ort« auf Schloß M. auszubauen. Reichspolitisch traten die Gf.en noch als Seniorat geschlossen auf, doch blieben die ungeteilten Berg- und Münzrechte sowie die gemeinsame Verwaltung der drei gfl. Städte → Eisleben, → M. und Hettstedt immanentes Konfliktpotential. Ein bedeutender Vertreter aus der 2. Linie war Gf. Gebhard VI. (1438-1492). Unter ihm blühte der Bergbau wieder auf, erste Montanhandelsgesellschaften entstanden, und die Familie Luthers, die durch den → M.er Bergbau zu beachtlichem Reichtum gelangte, siedelte sich in seinem Herrschaftsbereich an. Die Linien 2 und 3 starben gegen Ende des 15. Jh.s aus.
Die administrative Verselbständigung der Gft.steile und die baulich-sichtbare Separierung des Stammsitzes präjudizierten die Zäsur von 1501, in der drei bzw. dann fünf autonome Landesteile entstanden: Nach dem Tode Gf. Volrads III. (1450-1499) drängten Treuhänder die noch unmündigen Nachkommen zu einer fundamentalen Erbteilung, bei der die Gft. in drei Hauptgebiete aufgeteilt wurde. Zusammen mit Schloß M. blieben aber Jagd, Fischerei und der dominierende Bergbau im gemeinsamen Besitz. Es tauchten im Vertrag zum ersten Mal die Namen »Vorderort«, »Mittelort« und »Hinterort« für die drei Wohnschlösser auf der M.er Schloßanlage auf. Die Gf.en nannten sich von nun an nach ihren Wohnschlössern. Die regelmäßige Anwesenheit der Hauptlinien auf Schloß M. war und blieb ein wesentliches Herrschaftspostulat auf die Gft., das sowohl zuverlässig geschützt als auch sichtbar dargestellt wurde. Es wurde nicht nur eine mächtige Befestigungsanlage errichtet, sondern die Gf.en erweiterten auch ihre Wohnschlösser zu miteinander konkurrierenden Repräsentationsbauten, deren prächtiger Renaissancestil zeitgenössisch nördlich der Alpen wegweisend war.
Die Linie M.-Vorderort wurde unter den Gf.en Günther IV. (III.) (1476-1526), Ernst II. (1479-1531) und Hoyer VI. (III.) (1482-1540) nochmals geteilt, während Gf. Gebhard VII. von M.-Mittelort (1478-1558) und Gf. Albrecht IV. (VII.) von M.-Hinterort (1480-1560) allein regierten. Im 16. Jh. war Gf. Albrecht IV. der bekannteste Vertreter seines Geschlechts. Als frühzeitiger Anhänger und enger Freund Martin Luthers brachte er für die Reformation große persönliche Opfer, unterzeichnete auch die Confessio Augustana. Dennoch unterdrückte er in seiner Gft. radikale Unruhen der Bauern und Bergleute in ähnlich brutaler Weise wie sein katholischer Verwandter Gf. Ernst II. auf → Heldrungen. Da mit der Reformation eine konfessionelle Trennung zwischen den drei katholischen Linien M.-Vorderort und den zwei ab 1519 (!) zum evangelischen Bekenntnis gewechselten Hauptlinien M.-Mittel- und M.-Hinterort einsetzte, instrumentalisierte man untereinander den Glauben zur Durchsetzung dynastischer Eigeninteressen, so daß der Bruderzwist im Schmalkaldischen Krieg kulminierte. Zusätzlich wurden die verhängnisvollen Erbteilungen fortges. Die Vorderortsche Linie hatte zwar nur Nachkommen des Gf.en Ernst II., doch diese teilten sich 1563 nochmals in die Linien M.-Vorderort-→ Bornstedt, -→ Eisleben, -→ Friedeburg, -→ Arnstein, -→ Artern und -→Heldrungen. Damit wurde endgültig der Niedergang der Gft. besiegelt. Denn kaum war diese Teilung ausgeführt, begannen viele besorgte Gläubiger von den Gf.en ihr Geld einzufordern. Nach gültigen Familienverträgen hätten nun auch die beiden anderen Hauptlinien Verantwortung übernehmen müssen, doch diese waren selbst verschuldet. Nach Reichsrecht setzte Ks. Maximilian II. eine Kommission ein, die sich ausgerechnet aus den benachbarten fsl. Konkurrenten zusammensetzte. Die ksl. Kommission stellte Schulden in Höhe von fast 2,75 Mio. Gulden fest! Da die ebenfalls verschuldeten Linien von M.-Mittel- und M.-Hinterort nicht bürgen konnten, erzwangen die Gläubiger der sechs Gf.en von M.-Vorderort 1570 die Sequestration ihrer Gebiete. Die fsl. Zwangsverwalter setzten umgehend ihre Verwalter ein, die zwar offiziell im Namen der M.er Gf.en agierten, tatsächlich aber die Interessen ihrer fsl. Auftraggeber vertraten. Die nicht ganz so hoch verschuldeten Landesteile M.-Mittel- und M.-Hinterort wurden mediatisiert, damit Schulden aus den Einkünften aller Gf.en abgetragen werden konnten. Nach 500 Jahren erlangten so die nunmehr albertinischen Wettiner wieder die Herrschaft über ihre alte Gaugft. – ironisches Fatum der Geschichte. 1580 war M. somit keine selbständige Gft. mehr, da sämtliche gfl. Regalien verlorengingen und die »Reichsunmittelbarkeit« ausgesetzt, dann nicht mehr wiederhergestellt wurde. Die Ursachen dieser Entwicklung in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s waren sehr komplex. Die Schwächung der Gft. durch Erbteilungen katalysierte einen Prozeß des Niedergangs, der durch repräsentative Verschwendungssucht, politisch-konfessionelle Kriegswirren und v.a. wirtschaftliche Fehlentscheidungen initiiert war. In der neuzeitlichen Geschichte des hohen Reichsadels sind die Gf.en von M. ein exemplarischer Fall, wie man durch falsche Familien- und Wirtschaftspolitik die eigene Territorialherrschaft verlor. Obgleich es einzelnen Gf.en gelang, einflußreiche Stellungen am ksl.-habsburgischen Hof einzunehmen und sogar die Reichsfs.enwürde zu erlangen, blieb die Zwangsverwaltung bestehen und verselbständigte sich de facto in die jeweilige Oberlehnsherrschaft von Kursachsen und Brandenburg-Preußen. Zwar waren M.er Gf.en weiterhin reichspolitisch exponiert wie der 1594 gefürstete Gf. Peter Ernst I. von M.-Vorderort-→ Friedeburg (oder ndl. Linie) (1517-1604) als ndl. Statthalter von Luxemburg, blieben aber fürderhin ihrem Stammland entwurzelt.
Im Dreißigjährigen Krieg standen wiederum M.er Gf.en auf beiden Seiten des Religionskonflikts. Die bedeutendsten Vertreter waren Gf. Peter Ernst II. von M.-Vorderort-→ Friedeburg (oder ndl. Linie) (1580-1626), als Attila der Christenheit legendärer Heerführer der Union, und der ligistische Feldherr Gf. Wolf III. von M.-Vorderort-→ Bornstedt (1575-1638), der auf Grundlage des Restitutionsedikts von 1629 als ksl. Statthalter die Rekatholisierung Mitteldtl.s betrieb. Die Mittel- und Hinterortschen Linien starben 1602 bzw. 1666 kinderlos aus. 1780 verunglückte der letzte Gf. von M.-Vorderort-→ Bornstedt, Joseph Wenzel Nepomuk, Ft. von Fondi (1735-1780), mit der Kutsche und verstarb ohne männliche Nachkommen. Seine Tochter Maria Isabella hatte 1771 den im ostböhm. Opočno residierenden Fs.en Gundaccar von Colloredo geheiratet. 1789 bestätigte der ksl. Hof zu Wien die noch von der verstorbenen Ks.in Maria Theresia verfügte Namens- und Wappenvereinigung der Häuser Colloredo und M. Die Familie Colloredo-Mannsfeld (man beachte die neue Schreibweise) und ihre Konnubien sind heute noch in Österreich und anderen Ländern ansässig.
Sources
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