Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LINDOW-RUPPIN

C. Altruppin

I.

1238 Rapin, 1256 Olden Ruppyn, 1272 in Nouo Repyn, 1291 prope antiquam Rupin, 1324 in ciuitate reppin, 1325 in Antiqua Reppin, 1327 geuin to Reppin, 1334 in unse Stadt thu Reppin, 1367 gegeven thu alden Ruppin, 1406 Nyen Ruppin, 1418 to olden Ruppyn, 1433 geschrewen to Ruppin, 1439 In der Stat nyen Reppin, 1447 In der Stat to nyen Reppin, 1478 binnen vnser Stad Newen Reuppin, 1478 gegebenn vf Unserm Schlosse zu Allden Ruppin, 1498 gegeven up unser Borch Olden Ruppin, 1524 Actum vff vnserm Slos alden Ruppin.

II.

Die Burg A. wurde am Nordende des Ruppiner Sees auf einer schmalen Halbinsel, westlich der Mündung des Rhin errichtet und deckte von der Rhininsel aus den Übergang über die Seenkette, die das Land Ruppin teilt.

Die Sicherung der Rhinübergänge durch starke Hochburganlagen deutet darauf hin, daß der Fluß anfänglich die Grenze bildete. Eine jüngere slaw. Fs.enburg des Stammes der Zamcici (948 erweitert) auf der Insel Poggenwerder südwestlich von A., mit befestigter Vorburgsiedlung auf der nordöstlich anschließenden Halbinsel Amtswerder, Keramikreste, die auf die Südspitze der Landzunge übergreifen, wo außerdem Messer, Lanzenspitzen und eine Gußform für Wendenpfennige und Münzen gefunden wurden, deuten auf Handelsbeteiligung und frühstädtische Ansätze hin. Wahrscheinl. lag dort die zur Burginsel gehörige Siedlung, die der an gleicher Stelle errichteten frühdt. Burg der Gf.en von → Arnstein wich.

Die Gf.en hatten nach der Eroberung des Landes beim Slawen-Kreuzzug 1147 anfangs wohl eine slawische Burganlage bei A. weiter genutzt, bauten aber spätestens um 1214 wenig daneben eine große Niederungsburg (Planenburg), in deren nördlichem Vorgelände eine dt. Marktsiedlung mit Nikolaikirche entstand, jenseits des Rhins, am Ostufer des Rhins, der Kietz. Der Kietz ist vermutlich gleichzeitig mit der dt. Burg entstanden. Im Gegensatz zum Amts- und Poggenwerder fanden sich auf dem Kietzgelände nur frühdt. Scherben, doch ist nicht ausgeschlossen, daß es sich bei den Kietzbewohnern um eingedeutschte Slawen von den Werdern handelte.

Burgen und die an sie gebundenen, dann nach städt. Rechten strebenden Burgsiedlungen waren wahrscheinlich zu Anfang der Herrschaftsbildung vom Landesherrn systematisch (d. h. den Schutzbedürfnissen des Landes entspr.) eingerichtet worden. A., Wildberg, Dossow, Rheinsberg und auch Lindow, obwohl dort keine Burg nachweisbar ist, waren oppida der Herrschaft Ruppin. Sie lagen sämtlich im engeren Herrschaftsbereich (d. h. ausschließlich der Gebiete von Gransee und Wusterhausen) und sind für die Frühzeit der Herrschaft (13. Jh.) als landesherrliche befestigte Siedlungen anzusprechen. Charakteristisch ist, daß diesen oppida jeweils ein kleinerer Herrschaftsteil zugeordnet war. Blutgericht (= Vögte), Abgabenerhebung und bes. das Aufgebot könnten am Anfang der oppida gestanden haben.

Die Bezeichnungen civitates, munitiones, oppida gingen im 14./15. Jh. ineinander über. Mitte des 14. Jh.s umfaßte das Herrschaftsgebiet Ruppin drei ansehnliche Städte: Neuruppin mit etwa 420 Häusern, Gransee und Wusterhausen, vier mit Burgen verbundene Städtchen: A., Rheinsberg, Wildberg, Neustadt, und das dem Kl. gehörige Städtchen Lindow.

Die der Burg A. am nächsten gelegenen und auf diese orientierten Funktionalorte waren A. und Neuruppin. A. entstand entlang der in die Rhin-Halbinsel von W her einmündenden Straße und war allseits durch Gewässer und Niederungen geschützt. Der Kietz am östlichen Ufer des Rhins lag am Fuße eines Abhangs, den Fluß entlang. – Neuruppin liegt am Westufer des langgestreckten Ruppiner- oder Rhinsees, etwa 5 km südwestlich des Burgortes entfernt, an einer Straße, die aus der Altmark über Havelberg nach Nordosten in die Uckermark führt.

A. bestand aus einer Straße mit einer Erweiterung als Markt in der Mitte Der Kietz zog sich als Straßenzeile am Fluß entlang. Die Kietzfischer standen im Dienstverhältnis zu den Gf.en.

Bald nach 1214 aber dürfte die Anlage einer weiteren, städtischen Siedlung am Ruppiner See veranlaßt worden sein, da das Gebiet im Umkreis der Burg A., von wo aus die Gf.en Herrschaft ausübten, keinen Platz für eine weiträumige Stadt bot. Der älteste Teil Neuruppins war ein langgestreckter Anger, begleitet von zwei parallelen Straßen zwischen dem südlichen und nördlichen Tor. Darauf befanden sich im S die älteste Kirche (St. Nikolai), der alte Markt mit Rat- und Kaufhaus (theatrum). Später wurden Buden und Stände zu Gebäuden. Noch vor der Mitte des 13. Jh.s entstanden zu dieser Hauptachse einige Parallelstraßen und sieben bzw. acht rechtwinklig ansetzende Querstraßen, dazu ein neuer Markt in Seenähe und die Marienkirche als städtische Hauptkirche. Eine frühe Wüstung des 13. Jh.s und auffällig abgestumpfte Ostecke der späteren Altstadt Neuruppins deuten darauf hin, daß außerhalb der Wallanlagen eine spätslawische Siedlung zunächst noch erhalten blieb.

Der Name Ruppin wird zuerst am 6. Jan. 1238 gen., als die Mgf.en Johann I. und Otto III. hier eine Urk. für das Kl. Dünamünde ausstellten. Der Name Neuruppin ist seit 1291 belegt, wechselte jedoch über die gesamte Gf.enzeit im Gebrauch sowohl seitens der Stadtherren als auch des Rates der Stadt mit der ursprgl. Bezeichnung Ruppin bzw. Reppin.

Das Neuruppiner Kl. ist als älteste Ordensniederlassung der Dominikaner in der Mark 1246 durch Gebhard von → Arnstein gegr. worden. Gebhards Bruder Wichmann war (1246-1270) der erste Prior des Kl.s.

Das Stadtrechtsprivileg Neuruppins von 1256 weist auf ältere Ordnungen und Gesetze für das städtische Leben hin. Genannt werden ein alter und ein neuer Markt (= Fischmarkt), reparaturbedürftige Häuser, ein Kaufhaus am alten Markt, Häuser für Krämer und Pelzhändler, Tuchmacher, Leineweber, Schlächter, Fisch- und Heringsverkäufer, vor der Stadt ein Weinberg, neuangelegte Gärten und die Bürgerheide. Auch eine Ratsverfassung war vermutlich schon vor der Mitte des 13. Jh.s entstanden. Die Gerichtsbarkeit unterstand dem Stadt- bzw. Landesherrn; er setzte für das Obergericht den Vogt, für das Niedergericht den Lehnschulzen ein.

A. erhielt kein Stadtrecht, aber einige Sonderrechte: Zollfreiheit im Land Ruppin, freies Fischen im See, Brotverkauf in Neuruppin, Ausnahme vom Gesindezwang. – Neuruppin wurde nach dem Tod Gf. Gebhards I. durch dessen Sohn, Günther I., am 9. März 1256 mit Stadtrecht privilegiert. Die Alt- und Neustadt Brandenburg hatten das Magdeburger Recht unmittelbar von Magdeburg übernommen, die anderen märk. Städte erhielten es dann zum Teil von einer der Städte Brandenburg oder über eine andere ältere askanische Stadt. Während somit bei den askanischen Städten ein einheitlicher Rechtszug bestand, bezogen die von den adligen Territorial- und Stadtherren und dem Havelberger Bf. in Prignitz und Land Ruppin gegr. Städte ihre rechtlichen Einrichtungen von den altmärkischen Städten Salzwedel, Stendal und Seehausen, woraus sich Verschiedenheiten in der Verfassung ergaben.

Neuruppin erhielt 1256 Stendaler Stadtrecht und blieb eine Immediatstadt der Herren von Ruppin.

Bis 1315 mußten alle Neuruppiner Hochgerichtsgefälle vor dem Landgericht in A. verhandelt werden und wurden seitdem unter gfl. Aufsicht in Neuruppin verhandelt. Seit 1315 war für die Bürger nur das Stadtgericht zuständig; die letzte Entscheidung aber blieb beim Stadt- bzw. Landesherrn. Das Schulzengericht blieb gfl. Lehen und konnte vermutlich erst Anfang des 15. Jh.s von der Stadt erworben werde, der Richter aber wurde weiterhin vom Landesherrn bestellt. Schöppen wurden zuerst 1321 erwähnt (wohl älter), die sieben Mitglieder des Kollegs vermutl. anfangs vom Stadtherrn bestellt; sie fungierten später selbstergänzend, als selbständige Einrichtung neben dem Rat. – A. unterstand dem von der Herrschaft bzw. vom Amt bestellten Richter; die Einw. aber hatten das Recht, in keinem Bereich der Herrschaft aufgehalten oder arrestiert zu werden. Für den Kietz gab es einen besonderen Lehnschulzen.

A. blieb unbefestigt, war aber allseits durch Gewässer und Niederungen geschützt. - Neuruppin war bereits im 13. Jh. durch Palisaden und ein Wall-Graben-System befestigt, seit Ende des 13. Jh.s bzw. dem 14. Jh. ummauert. Die Stadt hatte einen fast quadratischen Grdr. von etwa 700 x 700 m; die Ostsüdost-Seite grenzt an den Ruppiner See, die drei übrigen Seiten wurden durch eine Mauer und dreifache Wall-Graben-Anlage befestigt, die Mauer durch Wiekhäuser und zwei Türme verstärkt und von drei Toren durchbrochen: A.er oder Rheinsberger im N, Bechlinger oder Berliner im S, das Seetor im O. Die Stadt war außerdem im N durch Landwehren mit Doppelwällen zwischen Molchow-See und Kuhburgsberg gesichert.

Ein Rathaus ist in Neuruppin bereits seit 1256 nachweisbar. Bis 1430 wechselten sich zwei Ratskollegien (je sechs Personen) jährl. ab. Der Rat hatte das Recht zur Selbstergänzung. Ab 1430 gab es drei Kollegien mit je zwei Bürgermeistern und sechs Ratsherren. – In A. gab es keinen Rat und auch kein Rathaus.

Der Rat von Neuruppin übte die Gewerbe-, Markt- und z.T. Bauaufsicht aus, verbunden mit entspr. Einnahmen. In Neuruppin gab es eine bereits 1356 erwähnte Lateinschule. Gf. Ulrich IV. übereignete dem Rat 1416 eine Kornrente zugunsten des Schulmeisters der Stadt. Neuruppin verfügte seit 1315 über Zunftstatuten (mit Wenden-Paragraphen) für die Viergewerke (Tuchmacher, Fleischer, Schuhmacher mit Gerbern, Bäcker), seit 1393 über eine Schneider- und Scherergilde, seit 1434 für die Kürschner, seit 1446 für die Weber. Der Rat hatte den Tuchmachern mit Genehmigung der Gf.en bereits am 25. Juli 1323 das Recht verliehen, ihre eigenen Tuche selbst auszuschneiden und zu verkaufen. Ansprüche der Zünfte auf ein Mitspracherecht im städt. Regiment waren 1315 zurückgewiesen worden, hatten sich ab 1382 durchgesetzt. Ein Kaufhaus am alten Markt ist bereits 1256, ein Neuer Markt 1291, Beteiligung am Getreide-Fernhandel 1323 erwähnt worden. Die Gf.en beteiligten den Rat der Stadt Neuruppin bestätigend bzw. variierend 1291, 1315, 1323, 1396, 1441, 1453, 1455 u.ö. an Hebungen aus den städtischen Zoll- und Zinsabgaben. Eine eigene Münzprägung ist nicht bekannt.

Neuruppins Landausstattung wies anfangs nur wenig Ackerfläche sowie eine Wiese bei Langen auf. Gf. Ulrich I. verlieh der Stadt 1315 die Heide zwischen Krenzlin und Bechlin. Der Rat erwarb 1395 vom Gf.en Ulrich IV. das Dorf Treskow mit 52 Hufen Feldmark käuflich. – Die Feldmark A.s umfaßte 31 Hufen, von denen sechs der Pfarre gehörten und vier dem Lehnkrüger auf dem Kietz.

Neuruppin (im Bm. Havelberg) war Sitz eines Propstes für das Land Ruppin. Älteste Kirche war St. Nikolai; ihr folgte die (um 1501 vollendete) got. Hallenkirche St. Marien; das Patronat lag beim Gf.en. Juden standen 1315 unter landesherrl. Schutz und Gericht. – Die A.er Pfarrkirche lag mitten im Ort und war mit zwei Altären ausgestattet. Der Hochaltar, an dem der Pfarrer fungierte, soll dem Hl. Nikolaus gewidmet gewesen sein. Der Nebenaltar, den ein Altarist versah, war zur Feier der Frühmesse bestimmt.

Neuruppin hatte vier Hospitäler: am A.er Tor das Hl.-Geist-Hospital (1321 erw.), vor dem A.er Tor das St.-Georg-Hospital (1362 erweitert), vor dem Bechliner Tor das Gertrud-Hospital (1433 erw.) sowie ein (St. Lazarus-)Siechenhospital (1490 gestiftet), dem sich die Laurentius-(Siechen-)Kapelle anfügt, ein achteckiger Backsteinbau vom Ende des 15. Jh.s. – Gf. Ulrich III. stellte am 24. Dez. 1355 Einkünfte aus Langen zur Stiftung eines Altars der Elendengilde in der Pfarrkirche zur Verfügung. Am 23. Mai 1360 traf der Rat der Stadt mit der Elendengilde Verfügungen über das Einsammeln von Almosen, das Begräbnis der Armen und über die Beschaffung des Weines und der Hostien auf ihrem Altar. Die Gf.en Ulrich IV. und Günther V. genehmigten am 26. Jan. 1406 die Wiederaufnahme der Verbindlichkeiten und des Gottesdienstes der Elendengilde. – Am 14. März 1391 hatte Bf. Johann von Havelberg Anordnungen über den Kaland getroffen, eine geistliche Bruderschaft, die, obwohl an die Pfarrkirche geknüpft, doch ihre meisten Mitglieder in Landpfarrern oder sonstigen Priestern der Umgebung besaß. Die Gf.en Ulrich IV. und Günther V. übereigneten dem Kaland am 19. Sept. 1396 Besitzungen zu Radensleben. Gf. Albrecht VIII. belieh die Kalandsherren am 1. Sept. 1436 in der Pfarrkirche aus dem Hufenzins zu Kerzelin. Bf. Wedego von Havelberg ordnete am 22. Juni 1475 an, daß die Kalands-Bruderschaft zu Neuruppin nicht mehr als 30 Geistliche im Land Ruppin mit Pfründen versehen solle. – Das Landregister von 1525 führt an: Im Städtlein A. ist vor dem Schloß durch die Gf.en ein Haus für Pilger bestimmt worden, für die man Bier und Brot vom Schloß geholt hat.

In seinem letzten Willen verfügte Gf. Wichmann I. (Actum vff vnserm Slos alden Ruppin) am 26. Febr. 1524: Zum ersten befehlen wir […], den Leichnam zu der erden vnd jn das Closter zu Nien Ruppin, dar jnnen zu begraben und geben der Pfarrkirche zu Neuruppin St. Marien 100 Gulden, dem Pfarrer zwei Schock, dem Küster ein Pfund, einem jeglichen Siechenhaus ein Schock, dem Pfarrer zu A. ein Schock, unserem Beichtvater ein Schock, den Jungfrauen zu Lindow 100 Gulden, zu Gransee 20 Gulden, den Jungfrauen zu Zehdenik 25 Gulden, unsere Kleider um sie zur Ehre Gottes zu gebrauchen, dem Kl. zu Neuruppin 20 Gulden. Nachdem unsere Vorfahren und wir den Pilgern und armen Leuten von jeher von dem hauss zu alden Ruppin Bier und Brot gegeben haben, möge dies nicht abgebrochen werden und auch nicht, daß allen unseren Dienern, die uns lange, treu und wohl gedient haben, je nach ihrem Verdienst eine redliche Belohnung gegeben wird.

Eine um 1488 angefertigte Gedächtnistafel in der Kirche des Neuruppiner Dominikanerkl.s enthält Namen der unter dem Chor der Kirche beigesetzten Mitglieder der gfl. Familie; sie nennt für die Zeit von 1256 (Gf. Gebhard I., gest.) bis 1526 (Gf.in Anna, Wwe. Gf. Jakobs I., gest.) die Namen von 19 Gf.en von Lindow und die von zehn Gemahlinnen bzw. Töchtern der Gf.en. – Dem am 28. Febr. 1524 verst. Gf.en Wichmann I. gab man als letztem männlichen Nachkommen Schild und Helm mit in die Gruft.

Das Arnsteiner Wappen zeigt einen weißen Adler in rotem Feld. Im Wappenschild befindet sich ein rechts schauender Adler mit ausgebreiteten und in die Höhe gerichteten Flügeln. Die auf einem Band liegende Umschrift lautet: s : wichmani : dei : gra : comitis : in : lindow : din : in : ruppin (Sigillum Wichmanni, dei gratia Comitis in Lindow, domini in Ruppin).

Das große Stadtsiegel Neuruppins aus dem 13. Jh. stellt einen mit Türmen bewehrten Torbau dar, vor der Toröffnung den Adlerschild der Herren von Ruppin, das städtische Sekretsiegel (seit 14. Jh. allein in Gebrauch) den Adlerschild mit verkapptem Adler unter Kübelhelm. Das Wappen der Stadt zeigt einen weißen Adler im roten Feld. – Das Siegel von A. zeigt den Ruppiner Adler mit einem Kreuz.

Neuruppin war eine planmäßige Stadtgründung der Gf.en. und die der Res. der Gf.en von Lindow in der Herrschaft Ruppin am nächsten gelegene Stadt. Die von hier etwa 5 km entfernt gelegene Burg A. aber blieb polit. und geograph. Mittelpunkt der Herrschaft Ruppin.

Eine räumliche Trennung der Amtsgeschäfte ist weder zeitlich noch sachlich zu erkennen. So hatte Gf. Günther I. am 9. März 1256 von der Burg Olden Ruppin aus Neuruppin mit Stadtrecht bewidmet. Die Gf.en Günther II., Ulrich II., Adolph I. und Burchard bestätigten am 16. Aug. 1325 in Castro Reppin, vom Bm. Havelberg mit dem Schloß Goldbeck belehnt worden zu sein. – Am 14. Nov. 1397 bestimmten die Gf.en Ulrich IV. und Günther V. in Olden Ruppin Hebungen von der Fähre über den Krangenschen See zur Stiftung einer ewig brennenden Lampe in der Pfarrkirche zu Neuruppin. Gf. Ulrich verkaufte am 8. Nov. 1395 von Neuruppin aus der Stadt das Dorf Treskow. Gemeinsam mit seinem Bruder Günther bestimmte er am 26. Febr. 1399 in Neuruppin die Einkünfte von vier Bauernhöfen in Radensleben zum Unterhalt eines Altars in der Pfarrkirche von Neuruppin. Im Pfarrhaus zu Neuruppin erklärte Gf. Günther am 3. Febr. 1406, daß sein Bruder, Gf. Ulrich, befugt gewesen sei, das Dorf Treskow an die Stadt zu verkaufen, da er selbst zu der Zeit außer Landes gewesen sei. Am 23. Nov. 1416 übereignete Gf. Ulrich von Neuruppin aus einem Altar in der hiesigen Pfarrkirche sowie dem Kl. Lindow Einkünfte aus dem Grundzins. – Gf. Albrecht VIII. übereignete die Hebung eines Wispels Roggen aus der Mühle zu Schrey an die Neuruppiner Marienkirche am 25. Nov. 1428 von Olden Ruppin aus. Claus von Alem verkaufte am 16. März 1456 in Olden Ruppin an Neuruppiner Bürger Hebungen aus dem Dorf Bechlin.

In Neuruppin war es am 19. Nov. 1413 zu einem Fs.entreffen gekommen mit denen von Pommern und Mecklenburg, wobei unter Vermittlung Gf. Ulrichs IV. die Vermählung der Tochter des Bgf.en Friedrich, Margarethe, mit Hzg. Wartislaw von Pommern-Stettin vereinbart wurde. In Nyen Reppin bestätigte Mgf. Friedrich d.J. am 4. Nov. 1437 das Leibgedinge der künftigen Gemahlin des Gf.en Albrecht VIII., Margarethe, Tochter Hzg. Kasimirs von Pommern-Stettin. In Neuruppin bestätigte Kfs. Friedrich am 18. Aug. 1441 die Rechte Neuruppins und am 5. Nov. 1442 die der Stadt Gransee. 1447 heißt es in einer Schuldverschreibung der Mgf.en Friedrich d.J. und Friedrich d.Ä. für Gf. Albrecht VIII., sie wollten die geliehenen 3800 Gulden dem Gf.en oder dessen Erben In der Stat to nyen Reppin in einer Summe zurückerstatten.

Neuruppiner Kämmerei-Rechnungen belegen: 1471 gab der Rat 21 Pfennige to olden Ruppin aus, als die Räte von Gransee und Wusterhausen dort waren; 1476 wurden zum Verzehr to olden Ruppyn drei Schillinge und ein Pfennig beigesteuert, als man wg. Ladewig Bodeker dort war. Andererseits baten die Gf.en am 22. Nov. 1480 von Neuruppin aus den Rat beider Städte Brandenburg, ihnen auf einem Rechtstag gegen Achim von Bredow zu assistieren. Die Gf.en Johann III. und Jakob I. quittierten in Nien Ruppin der Stadt sowohl am 20. Jan. als auch am 4. Dez. 1492 für entrichtete Urbede.

Im Jahre 1448 z. B. scheint die Stadt Neuruppin sich allerdings geweigert zu haben, dem Ansinnen der Gf.en in Bezug auf die häufigen Unterstützungen Folge zu leisten. Es kam zu einem Prozeß, über den der Spruch des Fs.en Adolf von Anhalt, der Pfarrer Otto von Gladow zu Neuruppin und Otto von Alen zu Wusterhausen, des Propstes vom Kl. Lindow Nicolaus Basuth, ferner Claus von Gulens, Liborius von den Gröbens und anderer dazu erwählter Schiedsrichter nach einer vff der Borg zu Alden Ruppin ausgestellten Erklärung entschied. – Die Stadt Neuruppin huldigte den Gf.en Johann III., Jakob I. und Gebhard am 25. März 1461 jedoch mit den Worten: Wy huldigen, louen vnd Sweren […] En mit allen sacken getrew vnd horsam tho sin […] Die Gf.en bestätigten die Rechte der Stadt am 28. März 1461. Gf. Jakob nahm 1474 mit dem Ebf. von Köln an Heereszügen gegen den Hzg. von Burgund und am brandenburg. Krieg gegen Pommern teil. Die Neuruppiner Ratsrechnungen von diesem Jahr erwähnen Ausgaben, die zur Nachsendung von Geldern an Gf. Jakob entstanden waren. – Nach einer vorausgegangenen Mahnung des Rates wg. fällig gewordener 500 rhein. Gulden klang der Ton am 26. Febr. 1496 scharf, als die Gf.en die Bürger Neuruppins aufforderten, sie sollten wg. der Zahlung von 1000 Gulden (vermutlich zur Ausstattung der Gf.in Anna) um 12 Uhr des selben Tages durch eine Abordnung (vier Ratsherren und vier Alterleute) vor unns sinth up unsenn Huse to unser nygen Molne. In Olden Ruppin quittierte Gf. Johann dem Neuruppiner Rat am 4. Jan. 1497 für 250 Gulden. – 1512 ist vom Kfs.en von Brandenburg und den Hzg.en von Mecklenburg mit zahlr. Gefolge in der Stadt Neuruppin ein einwöchiges Turnier mit abendlichem Tanz im Rathaus veranstaltet worden.

III.

Die Gf.en residierten in der Burg A. vom ersten Drittel des 13. Jh.s bis zu ihrem Aussterben (1524) und somit über gut dreihundert Jahre.

Die langgestreckte Burg A. zeigte sich im späten MA als eine von breiten Wassergräben umgebene Anlage. Die Ringmauer umschloß ein Oval, das seine breiteste Stelle in N-S-Richtung, die schmalste in O-W-Richtung hatte. Die Umfassungsmauer war durch Türme und Halbtürme verstärkt, der Zugang von N durch eine Vorburg geschützt. Außer dem Hauptturm im Innenhof verfügte die Burg über einen Torturm. Die Burg soll nie erobert worden sein. Sie ist nach dem Dreißigjährigen Krieg verfallen; die Reste wurden nach 1787 abgebrochen und für den Wiederaufbau der durch Brand stark beschädigten Stadt Neuruppin verwendet.

Der letzte Gf. von Lindow, Wichmann I., war am Sonntag, 28. Febr. 1524, auf der Burg A. verstorben. Am Donnerstag, den 3. März, wurde die Leiche Wichmanns in die Familiengruft bei den Dominikanern in Neuruppin überführt. Noch an diesem Tage hat man auf der Burg ein Verzeichnis der beweglichen Hinterlassenschaft angefertigt – in Räumen, die persönlich genutzt worden waren: in der Kammer des Gf.en (in meines gn. h. des graffen camer) mit Unterbetten, Deckbetten, Kissen, Laken und einem alten Teppich; im Frauengemach (In der freugen gemach) mit sechs Unterbetten, zwei Deckbetten und einem Kissen, im Stübchen auf dem Turm (Uff thorm im stubegen), wo das Geschmeide (eine Halskette, eine Spange, acht Ringe, ein silberner Rosenkranz u. a.), Kopfbedeckungen (Hüte und Hauben, mit Perlen, Federn und Stickereien verziert) sowie ein Beutel mit drei Gulden, den der Gf. im Ärmel getragen habe) aufbewahrt wurden.

Das Inventar in weiteren Räumen zeugt von der Möglichkeit der Übernachtung von Gästen: im neuen Gemach (Im neuen gemach) mit einer alten goldfarbenen Decke, vier welschen Kissen, einem Paar welscher Laken, zwei kleinen Kissen sowie einem großen Deckbett, drei großen Unterbetten, zwei langen Kopfkissen, drei kleinen Deckbetten, drei Paar Laken auf drei kleinen Betten, drei kleinen Unterbetten und sechs kleinen Kopfkissen; in der großen Kammer (In der großen kamer) mit einem grünen Taftvorhang, einem goldfarbenen Vorhang aus Damast, einem bunten Teppich und sechs alten Kästen, drei Unterbetten, drei Kopfkissen, zwei Kissen, sechs Paar Laken (im Kasten), zwei Paar Laken auf den Betten, zwei bestickten Bettdekken, eine davon blau, die andere grün, mit einer grün-rot gemusterten, seidenen Decke, einer schwarzen Taftdecke, einer grünen Taftdecke, fünf goldfarbenen kleinen Kissen, zwei blauen Kissen, drei blau-seidenen Kopfkissen, drei welschen Kissen, zwei Paar welschen Laken, ein Paar schlichten Laken; im Gästezimmer (In der gastkamer) mit acht Unterbetten, vier Deckbetten, vier Kopfkissen und vier Paar Laken. Das Verzeichnis enthält darüber hinaus Angaben zum Inventar der Harnischkammer, in des Hauptmanns und des Kanzlers Kammer, in den Kammern der Hofleute, z. B. auch in der des Schneiders, und im Stall, schließlich über das in Küche und Keller.

Durch einen Vertrag vom 31. Mai 1524 wurde die bewegliche Habe den Allodialerben, den Schwestern Wichmanns, überlassen – außer dem Heergewäte (gesatteltes Pferd mit Barse, Stirn- und Halspanzer, ein Streithammer, ein Schwert, ein Bett, ein Kissen, ein Paar Laken, ein Tischtuch, eine Handzwehle, zwei Becken), des Hausrates (Grapen einschließlich Braugerät) und der Burgwehr (Büchsen mit Zubehör).

Die Gf.en Johann III. und Jakob I. hatten der Gemahlin Jakobs, Anna, geb. von → Stolberg-Wernigerode, nach der am 6. April 1477 vollzogenen Vermählung am 11. Jan. 1478 vf Vnserm Schlosse zu Allden Ruppin die Einkünfte aus Schloß Wildberg als Morgengabe und Leibgedinge überschrieben. Sie sicherten ihr zu: Würde sie ihren Gemahl überleben, sollten ihr Sclossz vnnd Hussz zcu Wiltberge zu Ire Wonung dienen. Die Gf.en verpflichteten sich, daß sie das gen. Schloß und Haus mit guten gewonlichen Husen bawenn willen, das einer Gf.in wohl ziemlich und füglich sei, um darin zu wohnen, und zwar mit aller Notdurft, mit Brücken, Kellern, heizbaren Räumen, Schlafkammern, Küchen und Brauhäusern. Solches wollten sie innerhalb von sechs Jahren bereitstellen. Würde Gf. Jakob aber vor Ablauf dieser Frist sterben, bevor also nach Notdurft gebaut worden sei, so daß die Gf.in keine gute, ziemliche Huse vnnd Wonunge darauf bekommen könne, so sollten die Gf.en und ihre Erben verpflichtet sein, die Gf.in bie vns zcu Ruppin vf vnserm Sclosse zu behalten und ihr ein eygenn gemach ann kamern, dorntzcenn, kellernn vnnd ander notdorfft für sich und ihr Gesinde zur Verfügung zu stellen. Das der Gf.in Anna am 11. Jan. 1478 von ihrem Gemahl und dessen Bruder zugesprochene Leibgedinge war am 2. April 1478 von Mgf. Johann bestätigt worden und wurde dann, am 23. Febr. 1490, durch Kfs. Johann erneut genehmigt, allerdings insofern verändert, daß sie verfügen solle über ein hausz zu Irer wanung auff dem Slosz czu alden repin Oder den hoff zu newen Reppin, welchs Ir lieb am beqwemesten sein wirt. Gf.in Anna wählte Neuruppin.

Nachdem sie am Sonntag, 26. Okt. 1526, verstorben war, wurden wenige Tage danach, vermutlich am 30. Okt., auch ihre Hinterlassenschaften im gfl. Haus in Neuruppin in Gegenwart des Hauptmanns im Lande Ruppin, Mattis von Oppen, sowie des Hans von Zieten, Claus Wutenow, Asmus Gladow, Germanus von Gulen und anderer glaubwürdiger Männer verzeichnet. Aufgelistet wurden:

Unten im hause: zwei Kästen mit Nahrungsmitteln, die von Stund an versiegelt sind und nur nach Notdurft geöffnet werden sollen; zwei Spinde, die man zur Notdurft des Hauses tägl. gebraucht, ein Spind mit Gläsern, eine Blechflasche an der Wand, ein Gerät zum Weinziehen ein Hirschgeweih, hängend mit Leuchtern; In der speisekammern: 13 Tafellaken, neun Handzwehlen, ein Fäßlein mit Rübensaft, ein Kramfass, darin schwarzer Samt, unzerteilt, auch noch unbezahlt; zwei Kredenzmesser, eine große Kiste, in der Michel seine Kleider und Gerätschaften hatte; In der schlafkammern unten im huß: fünf Betten, zwei Kopfkissen, zwei Paar Tücher; ein Kasten, der Franziskus gehört, ein Kasten, der dem Hofmeister gehört. Spieße, Hasennetze und anderes, was sonst noch in der Kammer aufgefunden wurde, gehörte ebenfalls dem Hofmeister. In den untersten stuben: zwei Tische, zwei Schenktische, ein hängender Messingleuchter, eine große lange Bank; In der küche: neunzehn Zinnbecken, klein und groß, zwei große Tiegel, zwei kleine kupferne Tiegel, zwei Mörser, fünf große Grapen, ein kleiner Grapfen, vier Zinnflaschen, ein Rost, zehn große und kleine Messingbecken, acht Zinnkannen, vier Messingleuchter, 18 Kessel, kleine und große, zwei Kesselhaken, zwei eiserne Backpfannen, zwei Bratspieße, ein Bratbock, ein kynpann.

In der oberen Etage befanden sich offenbar die persönlichen Räume der Gf.in. Darin befanden sich: Auff im sael: ein hängender Messingleuchter und drei Laden, in einer davon wertvolle persönliche Garderobe. In der nawen dorntze: ein Stuhl mit Messingknäufen, zwölf neue große, geschlagene Zinnbecken, fünf alte Bekken aus Zinn, ein Handfaß aus Messing, drei Zinnscherben, zehn Zinnteller (Ein wenig botter, kese u. ander speise, die man teglich geprucht). In m. g. frawen gemach: zehn Betten, drei Kopfkissen, fünf Paar Laken, eine bunte Decke aus blauem Damast und gelbem Satin, vier Stuhlkissen, drei Laden (ist nichts von wirden inne), ein altes, kleines Behälterchen mit Briefen und Verzeichnissen, etliche Heiligenbilder und Altargerät, ein Schrank mit sieben goldenen Ringen, sieben großen und kleinen Bechern, fünf vergoldet, mit Deckeln und zwei ohne Deckel (Franziskus sagte, das diese zwei Becher ihm gehören), sieben schlichte silberne Löffel, ein vergoldeter Löffel, eine goldene Kette mit einem eingefaßten Einhorn sowie weitere Schmuckstücke und drei mit Perlen u. a. besetzte Rosenkränze, mit sieben goldenen Ringen, Bechern, silbernen Löffeln, eine goldenen Kette, drei mit Perlen und (Halb-)Edelsteinen besetzten Rosenkränze. In der nawen kammer: ein Schrank mit Kleidern, Schauben, etc.; darüber hinaus wurden in der Kammer vorgefunden zwei Tischdecken, zwei Teppiche, Bettdecken, ein Teppich-Fußtuch, eine alte Decke, mit Seide bestickt, ein Banklaken, zwei lange Bankkissen aus Wolle, zehn Betten, drei Kopfkissen, drei Kissen, zwei schwarze Wagentücher, fünf Paar Betttücher. Weiter wurde inspiziert und registriert, was sich befand In der meidekammer, vor der nawen kammer, In der kleinen kammer vorm schornstein, im Keller, im Bauhaus, auf dem Boden (Getreide und Pferdegeschirr), mehrere Pferdewagen auf dem Hof sowie ein Stall (mit vier Wagenpferden, des Hofmeisters Pferd, des Landreiters Pferd).

Sources

Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, hg. von Adolph Friedrich Riedel, bes.: Haupttl. I, Bd. 4, Berlin 1844. – Lentz, S.: Diplomatische Fortsetzung und zum Theil Ausbesserung von Fr. Lucae Grafen-Saal, worinn dießmahl die Grafen von Arnstein, und die davon abstammenden Grafen von Barby und Mühlingen, auch Grafen von Lindow und Ruppin, dann die Grafen von Dornburg, die von Arneburg, die von Osterburg und Altenhausen […] beschrieben und aufgestellt worden, Halle 1751. – Schultze, Johannes: Drei Ruppiner Inventare von 1524 und 1526, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 47 (1935) S. 344-351. – Publius Vigilantius, Bellica Progymnasmata […] Novirupini celebrata (Das Neuruppiner Turnier 1512), Frankfurt an der Oder 1512. Faksimile mit Erläuterung. Festgabe 1937, hg. vom Verein für Geschichte der Mark Brandenburg, o.O. 1937.

Barthel, Rolf: Neuruppin, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hg. von Evamaria Engel, Lieselott Enders, Gerd Heinrich und Winfried Schich, Stuttgart 2000, S. 362-370 (Deutsches Städtebuch, 2). – Berlin und Brandenburg, hg. von Gerd Heinrich, 3. Aufl., Stuttgart 1995 (Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, 10; Kröners Taschenausgabe, 311). – Engel, Evamaria: Die oppida des brandenburgischen Landbuchs von 1375, in: Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte. Eckhard Müller-Mertens zum 65. Geburtstag, hg. von Evamaria ENGEL, Konrad FRITZE und Johannes Schildhauer, Weimar 1989, S. 57-78 (Hansische Studien, 8). – Heinrich, Gerd: Die Grafen von Arnstein, Köln u. a. 1961 (Mitteldeutsche Forschungen, 21). – Heinrich, Gerd: Ruppin, in: LexMA VII, 1995, Sp. 1108. – Liesegang, Erich: Zur Verfassungsgeschichte von Neuruppin, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 5 (1892) S. 1-83. – Metzler, Matthias: Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Tl. 1, Worms am Rhein 1996, Tl. 2, Worms am Rhein 2003 (Denkmale in Brandenburg, 13,1 und 13,2). – Neumann, M.: Ausgrabungen auf dem Gelände der ehemaligen Burg in Altruppin, in: Deutsche Kunst- und Denkmalpflege, Wien 1934, S. 84 f. – Neumann, P.: Die Burg Altruppin und die Besiedlung des Ruppiner Landes, in: Ruppiner Beiträge. Festgabe für W. Teichmüller, hg. vom Historischen Verein der Grafschaft Ruppin, Neuruppin 1940 (Ruppiner Heimathefte, 9), S. 76-86. – Riedel, Adolph Friedrich: Geschichte der geistlichen Stiftungen, der adlichen Familien, so wie der Städte und Burgen der Mark Brandenburg, in: Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, hg. von Adolph Friedrich Riedel, Haupttl. I, Bd. 4, Berlin 1844, II. Die Stadt Neuruppin und das hiesige Dominicaner Mönchskloster, S. 194-277; VI. Das Domaineamt Ruppin nebst den Burgen und Städtchen Altruppin und Wildberg, S. 462-483. – Schultze, Johannes: Geschichte der Stadt Neuruppin. Ein Rückblick auf 700 Jahre, 3. Aufl., Berlin 1995. – Schultze, Johannes: Die Mark Brandenburg, 2. Aufl., Berlin 1989. – 700 Jahre Ruppin. Festschrift zur Siebenhundertjahrfeier der Stadt Neuruppin und des Kreises Ruppin, hg. von Paul Meyer, Neuruppin 1939.