Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BENTHEIM

A. Bentheim

I.

Das Haus wurde im 12 Jh. auf dem Wege der Erbfolge der bis in das 10. Jh. zurückreichenden Gf.en von Holland begründet. Nach dem Aussterben der Linie B.-Holland entstand 1421 ebenfalls im Erbgang eine jüngere Linie, die in der Literatur mit den Zusatz »aus dem Hause Götterswick« versehen wird. Diese entstammte den 1191 erstmalig urkundlich erwähnten niederrheinischen Edelherren von Götterswick, benannt nach ihrem Stammsitz auf der Wasserburg Götterswick im Hzm. Kleve (Voerde-Götterswickerhamm, Kr. Wesel, NRW).

Burg B., die spätere Stammburg des gleichnamigen Geschlechts, gelegen in der Stadtmitte des heutigen Bad → B. (Lkr. Gft. B., NS), fand in der Annalista Saxo anläßlich ihrer Eroberung und Zerstörung durch den sächsischen Hzg. Lothar von Süpplingenburg (dt. Kg. 1125, Ks. Lothar III. 1133-1137) in der Auseinandersetzung mit Ks. Heinrich V. i.J. 1116 eine erste gesicherte Erwähnung. Nach ihrem Wiederaufbau befand sich die Anlage vor 1150 im Besitz von Lothars Schwager, Otto von → Salm-Rhieneck (gest. 1150), zu dessen Herrschaftsgebiet nur der Siedlungsbereich der sog. späteren Obergft. B. zählte. Möglicherw. empfing er die Burg und die zugehörigen Besitzungen als kgl. Lehen von seinem Schwager. Die Burg wurde in der Folgezeit u. a. von Ottos Wwe. Gertrud von Northeim als Wittum genutzt. Die Wwe. wird in der Gründungsurk. für das Kl. Wietmarschen erstmals als comitissa de Benetheim (1154) bezeichnet.

In den Bereich der Ursprungslegenden sind Behauptungen der älteren Landesgeschichte zu verweisen, die eine Ersterwähnung der Gf.en von B. bereits in fränkischer Zeit vermuten oder konkret den um 900 lebenden und mit einer Erbin von B. vermählten Ricfrid, Sohn von Gf. Ludwig von Kleve und Bertha, einer Tochter Ks. Arnulfs, als Spitzenahn benennen. Auch eine vorgebliche Ersterwähnung B.s um 1020/21 kann quellenmäßig nicht belegt werden. Die territorialen Verhältnisse der späteren Gft. B. sind für das 11. und 12. Jh. aufgrund der disparaten Quellen- und Literatursituation nicht nachvollziehbar.

II.

Everwin I. von B. (geb. 1397, gest. 1454), ein Enkel Everwins IV. von Götterswick und Hedwigs (Hadewigis) von B.-Holland, heiratete 1404 in erster Ehe Mechthild (gest. 1420), Erbin der Herrschaft → Steinfurt. Steinfurt, ab 1420 dem B.er Erbe zugehörig und ab 1495 durch Auftragung Ks. Maximilians Reichsgft., gehörte zur Hälfte dem Bm. Münster. Um die Steinfurter Reichsunmittelbarkeit kam es vor dem Reichskammergericht zum Prozeß (1547-1716). Diese wurde danach auf Stadt und Kirchspiel → Steinfurt.beschränkt, das Gericht Borghorst und das Gogericht Rüschau verblieben dem Bm. Münster als Unterherrlichkeiten.

In den Besitz der in Westfalen gelegenen Gft. → Tecklenburg und der zugehörigen Herrschaft → Rheda (Rheda-Wiedenbrück, Kr. Gütersloh, NRW) gelangte das Haus B. durch die 1553 erfolgte Vermählung Everwins III. von B. (geb. 1536, gest. 1562) mit der Erbin Anna von → Tecklenburg (geb. 1532, gest. 1582). Auch die Herrschaft → Rheda war ein Lehen des Bm.s Münster.

Die im S der Reichsstadt Dortmund angrenzende und innerhalb der Gft. Mark befindliche Gft. → Limburg war seit 1242 bergisches Lehen der Gf.en von → Limburg aus dem Hause Altena-Isenberg. Mit Aussterben dieses Geschlechts im Mannesstamm (1511) gelangte → Limburg mit allem Zubehör 1542 im Erbgang über die nur wenige Jahre regierenden Gf.en von Daun-Falkenstein in den Besitz der niederrheinischen Gf.en von → Neuenahr-Alpen. 1573 erhielt Gf. Arnold IV. von B. durch seine Heirat mit der Erbin Magdalena von → Neuenahr-Alpen die Anwartschaft auf das kleine Territorium. Zur Gft. → Limburg gehörten u. a. die niederrheinischen Herrschaften Alpen, Helpenstein und Linnep sowie die kurkölnische Erbvogtei. Um 1600 verfügte das für die Reformation in Westfalen bedeutende Regentenpaar Arnold IV. und Magdalena von B. als Stammeltern der beiden bis heute verbliebenen, 1817 gefürsteten Linien B.-Tecklenburg und B.-Steinfurt über den größten territorialen Streubesitz im Nordwesten des Alten Reiches.

III.

Als Wappen führten die Gf.en von B. 19 goldene Kugeln (wohl stilisierte Schildbeschläge) auf rotem Grund. Um 1500 wurde das Wappen dahingehend verändert, daß 17 goldene Kugeln mit zwei goldenen Halbkugeln kombiniert wurden. Das Wappenschild wurde später in das sog. B.er Erbschaftswappen übernommen und wird noch heute von den Fs.en sowie vom Lkr. Gft. B. verwendet.

Mit Kl. Marienrode in Wietmarschen, begründet 1154 vom Ritter Hugo von Büren im Auftrag der Gf.in Gertrud von → Salm-Rhieneck, besaßen die Gf.en von B. ein Hauskl., das 1259 in ein Frauenkl., später in ein freiweltliches Damenstift umgewandelt wurde, u. a. B.er Grablege war und heute noch als Wallfahrtsort gilt. Auch das 1394 gegr. Augustinerchorherrenstift Frenswegen bei → Nordhorn, das zu Beginn des 19. Jh.s säkularisiert wurde, ist ein weiteres bedeutendes Kl. im Territorium und wurde von einigen Mitgliedern des Hauses B. als Bestattungsort gewählt. Das Anfang des 14. Jh.s als ehem. Beginenhaus gegr. Kl. Mariengarden in → Schüttorf wurde als Filiale (Süsternhaus) des Kl.s Frenswegen genutzt.

Bes. Zeugnisse künstl. und literarischer Repräsentation der Dynastie sind in der Gft. B. nur vereinzelt überliefert. Die auf einem Sandsteinfelsen gelegene Höhenburg B. stellte v.a. im 17. Jh. ein prominentes Bildsujet, bspw. in den Werken der ndl. Landschaftsmaler Jacob van Ruisdael und Nicolaes Berchem, dar. Aus dem Jahre 1725 existieren zwei gezeichnete Ansichten des ndl. Zeichners Lodewijk Marinus Berkhuys. 1736 gestaltete der bekannte westfälische Architekt Johann Conrad Schlaun einen Schloßplan, in dem er die Bebauung der Hauptburg sowie einen Entwurf für eine barocke Gartenanlage einzeichnete. Aus dem 18. bis 19. Jh. stammen ebenfalls zahlr. Gemälde, Radierungen und Kupferstiche, die sich des castrum Bentheim als Hauptmotiv bedienten.

Die im späten 15. Jh. von einem unbekannten Verfasser in nd. Sprache erstellte Chronik des Geschlechts (Een cronike van den greuen van Benthem) gibt eine erste annalistische Übersicht seit dem Tode Ottos von → Salm-Rhieneck (1150) bis zum Regierungsbeginn Everwins II. von B. aus dem Hause Götterswick (1486). 1646 folgte die anonym verfaßte Chronik der Gf.en von Bentheim vom Jahr 1122 bis 1613.

IV.

Über die aus der Ehe von Otto von → Salm-Rhieneck und Gertrud von Northeim stammende Erbin Sophia, die mit Dietrich VI. von Holland vermählt wurde, gelangte Burg B. 1165 an die Gf.en von Holland. Begründer des sich nunmehr nach der Anlage benennenden Hauses B.-Holland war jedoch erst beider Sohn Otto, der in einer 1171 ausgestellten Urk. Heinrichs des Löwen erstmals als comes de Bintheim erwähnt wird, ohne daß bereits zu diesem Zeitpunkt ein gleichnamiges Territorium existiert hätte.

1347 vermählte sich der am Niederrhein ansässige Edelherr Everwin IV. von Götterswick mit der Erbtochter Hedwig (Hadewigis) von B.-Holland. Durch diese strategische Verbindung verlagerten die Herren von Götterswick ihren Schwerpunkt nicht nur nach Westfalen, wohin bereits seit dem 13. Jh. familiäre Beziehungen bestanden, sondern erbten nach dem Erlöschen der männlichen Linie nach dem Tode Bernhards von B.-Holland 1421 die Gft. und Burg → B., die künftig namensgebend waren.

Erster Namensträger war der Großneffe Bernhards, Everwin I. von B. aus dem Hause Götterswick (geb. 1397, gest. 1454), der in erster Ehe mit der Steinfurter Erbin Mechthild (Mette), in zweiter Ehe mit Gisberta von → Bronckhorst verh. war. Nach seinem Tode führte eine erste Erbteilung unter seinen beiden Söhnen, Bernhard II. von B. und Arnold I. von → Steinfurt, zur Herausbildung der beiden Linien B. und B.- Steinfurt. 1487 schlossen beider Söhne, Everwin II. von B. (geb. 1461, gest. 1530) und Everwin II. von B.- Steinfurt (geb. 1461, gest. 1498), eine vom Ks. genehmigte Erbvereinigung, die für künftige Generationen in beiden Linien den Ausschluß der weiblichen Erbfolge vorsah.

Bereits 1486 hatte die Linie B. dem Ks. die Gft. B. zu Lehen aufgetragen. Everwin II. von B. wurde im selben Jahr von Ks. Friedrich III. mit der Graveschafft Benntheim mitsambt dem Kirspel Ennynthan belehnt, wohl auch, um dem Druck der Bm.er Utrechts und Münsters zu entgehen, die ebenfalls Anspruch auf das Territorium und die Burg erhoben. Mit dieser Lehnsauftragung erhielt die Gft. B. 1486 ihre Anerkennung als reichsunmittelbares Territorium. Von der Belehnung ausgenommen war allerdings das Utrechter Lehen Neuenhaus (mit Zubehör), so daß das Territorium B. zugl. Reichslehen als auch teilw. Bf.slehen war.

Infolge ausbleibender männlicher Nachkommenschaft in der Linie B. und gemäß den Bestimmungen zum Ausschluß der weiblichen Erbfolge fiel das entspr. Territorium 1530 an Arnold II. von B.-Steinfurt (geb. 1497, gest. 1553), dessen beider Söhne aus zweiter Ehe mit Walburga von → Brederode das nur kurze Zeit vereinigte Erbe nach seinem Tode erneut in zwei Linien teilten. Nach dem Tod des B.-Steinfurter Regenten Arnold III. (gest. 1567) ohne Erbfolger in direkter Linie, fielen die Gft.en B. und → Steinfurt wieder an die Stammlinie B. zurück, die durch Erbgang bereits 1556 die Gft. → Tecklenburg und die Herrschaft → Rheda erhalten hatte. Vormundschaftsregentin für ihren unmündigen Sohn Arnold IV., dem Erben aus der Ehe mit Everwin III. von B. (geb. 1536, gest. 1562), war die Tecklenburger Erbin Anna (geb. 1532, gest. 1582).

Das Haus B. vereinigte in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s bis zu einer neuerlichen Erbteilung 1606 bzw. 1609 die drei Reichsgft.en B., → Steinfurt und → Tecklenburg sowie die dazu gehörigen Herrschaften, Rechte, Titel und Ämter. Die südwestfälische Gft. → Limburg, infolge von Heiratspolitik seit 1592 ebenfalls Territorium der Gf.en von B., blieb im Kontext des Kölnischen Krieges bis 1610 von Truppen des Ebm.s Köln besetzt.

Dieser aufgrund seiner Heterogenität als »Streubesitz« anzusprechende Territorialbesitz des Regenten Arnold IV. von B. (geb. 1554, gest. 1606), wurde nach dessen Tode gemäß seines Testaments (1591) auf die fünf Söhne aufgeteilt, die bis 1609 eine gemeinschaftliche Regierung ausübten. Mit der anschließenden Erbteilung bildeten sich die Linien B.-B., B.- Tecklenburg, B.- Steinfurt und B.- Limburg aus. Als ältester Sohn erhielt Adolf (geb. 1577, gest. 1623) die Gft. → Tecklenburg mit der Herrschaft → Rheda zugesprochen und begründete mit Margarete von Nassau-Wiesbaden-Idstein (geb. 1589, gest. 1660) die Linie B.- Tecklenburg. Die Gft. B. wurde Arnold Jobst (geb. 1580, gest. 1643) zugewiesen, der 1608 mit Anna Amalia von → Ysenburg-Büdingen (geb. 1591, gest. 1667) die Linie B.-B. stiftete. Wilhelm Heinrich (geb. 1584, gest. 1632) erbte die Gft. → Steinfurt, vermählte sich 1617 mit Anna Elisabeth von Anhalt-Dessau (geb. 1598, gest. 1660) und begründete mit ihr den B.- Steinfurter Zweig. Konrad Gumprecht (geb. 1585, gest. 1618) erhielt 1610 bzw. 1612 die Gft. → Limburg zugesprochen und begründete mit Johannetta Elisabeth von Nassau-Dillenburg (geb. 1592, gest. 1654) die bereits 1626 erloschene Linie B.- Limburg. Der Jüngstgeborene Friedrich Ludolf (geb. 1587, gest. 1629) erhielt die Herrschaft Alpen und Helpenstein am Niederrhein, sowie kurzzeitig (1626-1629) auch die Regentschaft über die Gft. → Limburg. Nach seinem kinderlosen Tod gelangten die Herrschaften Alpen und Helpenstein an die Linie B.- Steinfurt und die Gft. → Limburg.an die Linie B.- Tecklenburg. Mit der Erbteilung von 1606/09, der bis zur Einführung einer Primogenitur (1746) in der Linie B.Tecklenburg noch weitere Teilungen folgen sollten, wurde der Abstieg des Hauses B. eingeleitet. Keinem Mitglied aus einem der Familienzweige gelang es, eine herausragende bzw. einflußreiche politische, konfessionelle, wirtschaftliche oder milit. Bedeutung zu erlangen.

Das Konnubium der Gf.en von B. konzentrierte sich im MA u. a. auf regional benachbarte Geschlechter, weist gleichwohl bereits seit dem Auftreten der Gf.en von B.-Holland und ihrer Nachfolger aus dem Hause Götterswick ab dem 12. Jh. strategisch erfolgreiche Eheschließungen mit Erbinnen auf (→ Salm-Rieneck, B.-Holland, → Steinfurt, → Tecklenburg, → Neuenahr). Im 15. und 16. Jh. gehörten v.a. die rheinisch-westfälischen Geschlechter → Sayn, → Solms, → Reifferscheidt, → Hoya, → Neuenahr und Wied zum Heiratskreis. Hochrangigere und überregional ausgerichtete Verbindungen z. B. mit den Häusern Mecklenburg, Holstein-Schaumburg, Hessen und Braunschweig erfolgten erst nach der Vereinigung der Territorien B., → Steinfurt und → Tecklenburg. Bis zur Mitte des 17. Jh.s erlangten auch die verschiedenen Linien der protestantischen bzw. reformierten Fs.en von Anhalt und der Reichsgf.en von → Nassau eine gewisse Bedeutung für mehrfache Heiratsverbindungen.

Für einige Mitglieder der Familien B.-Holland und B. aus dem Hause Götterswick ist die Übernahme höherer geistlicher Ämter nachweisbar: Bm. Utrecht: Bf. Balduin von B.-Holland (1178-1196), Bf. Dietrich I. von B.-Holland (1196-1197), Bf. Otto III. von B.-Holland (1234-1249); Stift Vreden (Bm. Münster): Äbt. Adelheid von B. (um 1350), Priorin Hedwig von B. (1357), Äbt. Christina von B.-B. (um 1530); Stift Metelen (Bm. Münster): Äbt. Gertrud von B.-Holland (1219-1240), Äbt. Oda von B.-Holland (geb. vor 1285, gest. um 1345); Stift Freckenhorst (Bm. Münster): Äbt. Elisabeth von B.-Holland (1324); Stift Neuenheerse (Bm. Paderborn): Äbt. Elisabeth von B.-Holland (gest. 1372); Stift Elsey (Bm. Paderborn): Äbt. Johanna Sophia von B.- Tecklenburg (1713); Stift Leeden (Bm. Osnabrück): Äbt. Johanna Sophia B.-Tecklenburg (1713); Kl. Wietmarschen (Gft. B.): Äbt. Christina von B. (geb. 1492, gest. 1529).

Im 17. und 18. Jh. wurde B. verstärkt zum Spielball auswärtiger Interessen: Das Fs.bm. Münster unter Christoph Bernhard von Galen nutzte die Gft. B. u. a. aufgrund der strategisch günstigen Lage als Aufmarschgebiet gegen die Niederlande. Überdies wurde der damalige Regent Ernst Wilhelm von B.-B. mitsamt seinem Territorium in die umfangr. Rekatholisierungsmaßnahmen Münsters eingebunden. Die Gft. B. blieb bis 1715 ein unabh. Territorium der Gf.en von B.-B. bzw. (nach Erbgang) der Gf.en von B.-Steinfurt. Eine erste Fremdverwaltung erfolgte 1723-1747 unter Clemens August von Bayern, Kf. und Erzbf. von Köln, als ksl. Vormund des regierungsunfähigen Hermann Friedrich von B.-Steinfurt (B.er Subdelegation). Infolge der Überschuldung des Territoriums u. a. durch Kriegslasten verpfändete Friedrich Karl Philipp von B.-Steinfurt die Gft. B. an Hannover (1752/53-1804), danach wurde das Territorium Teil des Großhzm. Berg (1806) und des Kaiserreiches Frankreich (1810). Als Kompensation für die verlorene Regierungsgewalt wurden die Gf.en von B.-Steinfurt 1817 in den Reichsfs.enstand erhoben.

Sources

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