Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BEICHLINGEN

A. Beichlingen

I.

Als Stifter der seit dem 12. Jh. im Nordthüringer Raum begüterten Gf.enfamilie wird Gf. Friedrich I. von B. (gest. um 1160) betrachtet. Aus seiner Ehe mit Hilenburg, einer geb. Gf.in von → Gleichen, gingen zwei Söhne hervor, von welchen der zweitgeborene Sohn Gf. Friedrich II. (gest. 1189) das Gf.engeschlecht mit seinen Nachkommen weiterführte. Als Stammsitz der Gf.enfamilie, deren genealogische Zusammenhänge im 11. Jh. unsicher sind, diente die 1014 erwähnte und im nördlichen Thüringer Becken zwischen den Höhenzügen Finne und Hainleite am Unstrutdurchbruch gelegene Burg → B. Der Name B. erscheint erstmals im Verzeichnis (angefertigt in der Mitte des 12. Jh.s) des Fuldaer Mönches Eberhard im Zusammenhang mit einer i.J. 860 getätigten Güterschenkung. Der Titel eines Gf.en von B. (de Bichlingge) ist erstmalig unter dem Sohn Ottos von Northeim (gest. 1083), dem Gf.en Kuno (ermordet 1103), nachgewiesen, welcher Burg und Gft. B. wohl als Erbteil erhalten hatte. Als spätere Namensformen finden sich in den Quellen für das 16. Jh. auch die Bezeichnungen Peuchlingen (1542) und Beuchlingen (1550/51). Aufgrund ihrer geostrategisch hervorragenden Position war die Burg → B. bereits in den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV. und dem Mgf.en Dedi umkämpft, wurde 1069 vom ksl. Heer eingenommen und gelangte danach wieder an das Mgf.enhaus. Die letzte Besitzerin von Burg und Gft. B. vor dem Auftreten des hiernach benannten Gf.enhauses war Kunos Gattin Kunigunde, die den Northeimer nach ihrer ersten Ehe mit einem russischen Fs.en geehelicht hatte und um 1140, also vor dem Auftreten der ersten Gf.en von B., verstorben ist. Kunigunde stammte aus der zweiten Ehe des Mgf.en Dedi (mit Adila von Löwen) und könnte B. auf diese Weise an die Northeimer gebracht haben. Aus ihrer Erstehe war eine Tochter hervorgegangen, die später wohl mit einem Gf.en von Käfernburg liiert war. Ein Teil der älteren Forschung (Leitzmann 1871) hält deshalb die Abstammung der Gf.en von B. von den Käfernburger Gf.en für möglich, ein anderer Teil (Werneburg 1876) die Abkunft von den Rothenburger Gf.en. In den Bereich mythischer Herkunftslegenden gehören die Behauptungen der frühneuzeitlichen Historiographie, die eine Abkunft des Gf.enhauses vom römischen Ritteradel und eine Übersiedelung von Italien nach Thüringen noch in vorchristlicher Zeit für wahrscheinlich halten. Ebenso entbehrt die von der älteren Geschichtsschreibung geäußerte Vermutung von der Gründung der Stadt Erfurt durch einen frühen Angehörigen des Gf.enhauses in vorfränkischer Zeit jeglicher Quellengrundlage. Zu ihrem frühen Herrschaftsbesitz zählten die Gf.en von B. neben der Stammburg → B. die Orte (Bad) Frankenhausen, Kölleda und Kelbra sowie die Vogteirechte über das nördlich von ihrer Stammburg gelegene Benediktinerkl. Oldisleben, das neben dem Zisterzienserinnenkl. in (Bad) Frankenhausen als Hauskl. und frühe Grablege bezeugt ist. Mit dem Erwerb weiterer Gft.en (Rothenburg, → Lohra) seit dem Beginn des 13. Jh.s vollzog sich in dessen weiterem Verlauf der Aufstieg der Gf.enfamilie im nördlichen Thüringen. Das Gf.enhaus spaltete sich seit dieser Zeit in zwei Linien auf, welche einen aus Eigengütern, Reichlehen und landgfl. Lehen zusammengesetzten Besitzkomplex zwischen Finne und dem Südrand des Kyffhäusergebirges unter ihrer Herrschaft vereinigten. Um die Mitte des 13. Jh.s überschritten die Gf.en von B. den Höhepunkt ihrer ma. Machtentfaltung und sahen sich zur schrittweisen Veräußerung ihrer Herrschaftsrechte gezwungen.

II.

Als Inhaber der Gft. B. fand das gleichnamige Gf.engeschlecht seit der ersten Hälfte des 15. Jh.s Aufnahme in die Reichsmatrikel, zum ersten Mal 1431, sodann erneut 1486 und 1495. Auch nach dem i.J. 1519 getätigten Verkauf der gfl. Stammgüter an die Herren von Werthern wurden die neuen Inhaber der Gft. in der Reichsmatrikel von 1521 unter den Gf.en und Herren aufgezählt. Als Besucher des Nürnberger Reichstages von 1422 wird ein Gf. Friedrich von B. erwähnt. 1471 erging von Ks. Friedrich III. an die Angehörigen des Gf.enhauses die Einladung zum Regensburger Reichstag. V.a. Gf. Adam von B. (gest. 1538), welcher die Gft. B. i.J. 1519 an den Frh.en Hans von Werthern (um 1443-1533) veräußerte, war in unterschiedlichen Funktionen auf Reichsebene präsent. Anläßlich der Wahl Maximilians zum Römischen Kg. 1486 in Frankfurt am Main hielt sich Adam an der Seite weiterer thüringisch-sächsischer Gf.en und Herren im Gefolge Hzg. Albrechts von Sachsen auf. Er wohnte auch der anschließenden Krönung in Aachen bei, wo er den Ritterschlag empfing. Beim Krönungsmahl diente Gf. Adam als Vorschneider am Fs.entisch, an dem neben Albrecht von Sachsen weitere Reichsfs.en speisten. Nach seiner Rückkehr aus dem Hl. Land, wohin er mit Kfs. Friedrich dem Weisen 1493 eine Wallfahrt unternommen hatte, wurde er auf dem Regensburger Reichstag von 1507 von den Reichsständen zum Kammerrichter erwählt und nahm dieses Amt nach seiner Ernennung zum obersten Kammerrichter durch Ks. Karl V. bis 1535 wahr. Die Zugehörigkeit der Familie zum Gf.enstand war unbestritten. Eine förmliche Erhebung in den Reichsgf.enstand durch das Reichsoberhaupt hat es nicht gegeben. Es bestand weder die Mitgliedschaft in einem Gf.enverein noch die Teilhabe an einer der reichsgfl. Kuriatstimmen. Neben einem Bestand an Eigengütern und Reichslehen verfügten die Beichlinger Gf.en v.a. über landgfl. Lehensstücke. Nach dem Ende der Ludowingerherrschaft in Thüringen (1246/47) und nach dem Abschluß der Auseinandersetzungen um deren Erbe verpflichteten sich die Gf.en von B. im 1249 abgeschlossenen Vertrag von Weißenfels, alle ihre zuvor von den Ludowingern empfangenen Lehen zukünftig vom Mgf.en von Meißen entgegenzunehmen. Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen aus dem Jahr 1349/50 zählt die Mitglieder des Gf.engeschlechts zu den lehenspflichtigen Adeligen in Thüringen. Die verfassungsrechtliche Situation des Gf.enhauses war seit dem Beginn des 16. Jh.s von einer fortges. Integration in den wettinischen Lehens- und Territorialverband gekennzeichnet. Formal gehörten die Gf.en von B. seit der 1485 im Haus Wettin verabredeten Leipziger Teilung zum albertinischen Lehensverband und gerieten (parallel zu den Gf.enfamilien auf der ernestinisch-kfsl. Seite) immer enger in die Lehensabhängigkeit der Wettiner. Ab der Wende zum 16. Jh. konnten sie sich der hegemonialen Vereinnahmung durch die Wettiner nicht mehr entziehen und wurden schließlich in die Landstandschaft zurückgesetzt. Von albertinischer Seite wurden die Gf.en von B. zu den »ausgezogenen Ständen« gezählt, d.h. das Hzm. Sachsen beanspruchte deren Entledigung von der Zahlung der Reichsmatrikularbeiträge und schlug die Gf.enfamilie damit vollends seinem Lehensverband zu. Parallel dazu verrichteten einzelne Familienmitglieder ihren Dienst am albertinischen Hof, was einer Tätigkeit für Ks. und Reich nicht im Wege stand (z. B. Gf. Adam). Ein um 1547, für das Jahr 1518 angefertigtes Verzeichnis der wettinischen Räte und Diener führt neben anderen hochadeligen Personen den Gf.en Adam von B. auf. Kfs. Moritz von Sachsen bezeichnet die Gf.en von B. in einer 1547 zu Reichstagszwecken aufgestellten Instruktion als seine lehengraven […] die zu unsern Landen gehorig. Nach dem Verkauf der gfl. Stammgüter an die Herren von Werthern durch den Gf.en Adam i.J. 1519 und der anschließenden Verlagerung des gfl. Hofes wurde die Gft. B. auch im weiteren Verlauf des 16. Jh.s in den Reichsanschlägen (1542, 1547/48) berücksichtigt. Allerdings blieb die Exemtion unter den Reichsständen umstritten. Vor dem Reichsfiskal betrieb ein Teil der Reichsstände weiterhin die Anerkennung der »Ausgezogenen« als Reichsglieder und forderte sie regelmäßig zur Zahlung der Reichssteuern auf (1544).

III.

Die Zahl plastischer Darstellungen in Siegeln und Münzen oder heraldischen Emblemen bzw. Bildwerken ist eher begrenzt. Neben seinem Stammsitz in → B. (siehe dazu auch den Residenzart.) besaß das Gf.enhaus verschiedene Burgen, die zu Res.zwecken genutzt wurden: die auf der nördlichsten Kuppe des Kyffhäusergebirges gelegene, heute als Ruine erhaltene Rothenburg (ab dem frühen 13. Jh., 1343 Verkauf an die Wettiner); die Sachsenburg, welche zu Beginn des 14. Jh.s über die Gf.in Oda, geb. von Hohnstein und Gattin des Gf.en Heinrich II. von B. (gest. 1335), für rund einhundert Jahre an das Gf.enhaus kam; hinzu kamen als Res.en nach dem Verkauf der gfl. Stammgüter im 16. Jh. die von dem Gf.en Adam käuflich erworbenen Burgen Kraynburg (Kauf 1522, Erstnennung im 12. Jh.) an der Werra sowie Burg Gebesee (Ankauf 1520) in der Nähe von Erfurt. Heraldische Schmuckwerke finden sich an verschiedenen Bauwerken und Grabdenkmälern. Im Wappen führten die Gf.en von B. mehrere Querbalken, die Linie Rothenburg einen einköpfigen Adler. Da sich die Herrschaft der Beichlinger Gf.en im 13. Jh. zeitweise auch auf die im Eichsfeld gelegene Stadt Worbis erstreckte, verweist das älteste, fragmentar. erhaltene Siegel der Stadt von 1255 auf das Beichlinger Gf.enhaus und zeigt einen Geharnischten zu Pferde mit Banner und Balkenschild. Nahe Kraynburg in der Ortschaft Tiefenort befindet sich das mit repräsentativ gestalteter Reliefskulptur verzierte Grabdenkmal des Gf.en Adam von B. Es zeigt den 1538 verstorbenen und zweimal verh. Gf.en in Rüstung, in betender Haltung und mit modischer Kopfbedekkung. Neben epigraphischen Zeugnissen ist das Grabdenkmal mit heraldischen Schmuckelementen versehen, die nicht nur auf Adams Herkunftsfamilie, sondern auch auf dessen Gattinnen aus den Häusern → Sayn und Hessen sowie auf den Lehnsherren (Wettin) verweisen. Darüber hinaus soll es eine Wappendarstellung im »Hof zur grünen Aue« in Erfurt gegeben haben, den Gf. Friedrich XII. von B. (gest. 1543) für seinen Studienaufenthalt angekauft hatte. Die Grabplatte des aus der Rothenburger Linie stammenden Gf.en Albrecht (gest. 1371), welcher 1339 den Titel eines Bf.s von Hippo erhalten hatte und 1357 zum Weihbf. von Mainz erhoben worden war, befindet sich in der Erfurter Barfüßerkirche. Der heraldisch geschmückte Grabstein war bis zum ersten Drittel des 19. Jh.s im Chor der Kirche aufgestellt und zeigt den Beichlinger Gf.en in Reliefdarstellung mit bfl. Insignien und Hinweisen auf dessen Laufbahn als Franziskaner. In der Kölledaer Johanniskirche hat sich das ebenfalls heraldisch verzierte Grabdenkmal der Gf.in Helene (gest. 1393) erhalten, die eine geb. Bgf.in von Meißen war und den Gf.en Friedrich IX. von B. (gest. 1426) geehelicht hatte. Eine eigenständige historiographische Tradition hat das Gf.enhaus nicht ausgebildet. Die Pläne einer Darstellung zur Geschichte des Gf.enhauses aus der Hand des Jenaer Universitätsprofessors und (Landes-)Historikers Caspar Sagittarius (1643-1694) wurden nicht realisiert, ebensowenig diejenigen des Paulus Götze (Jovius, Paulus von Arnstadt, 1576-1633). Am Ende des 17. Jh.s beauftragte aus eigenem dynastischem Interesse der kursächsisch-kgl. Geheimrat Wolf Dietrich von Werthern-B. den sachsen-gothaischen Bibliothekar Wilhelm Ernst Tentzel (1659-1707) mit der Abfassung einer historischen Darstellung zu den Gf.en von B. und erreichte für kurze Zeit dessen Ernennung zum kursächsischen Hofhistoriographen. Moderne landesgeschichtliche Darstellungen behandeln zumeist die Frage nach der genealogischen Herkunft der Gf.enfamilie.

IV.

Als Folge der Besitzerweiterung durch den Erwerb weiterer Gft.en bildete das Gf.enhaus ab der zweiten Hälfte des 13. Jh.s zwei Erbfolgelinien aus. Während Gf. Friedrich V. (gest. 1287) in B. residierte, trat dessen Halbbruder Friedrich II. (gest. 1313) die Herrschaftsnachfolge in der Gft. Rothenburg an, die zuvor an das Gf.enhaus gelangt war. Letzterer wohnte 1291 dem Erfurter Reichstag bei und wurde Bgf. des Kg.s auf dem Kyffhäuser. Im Verlauf des 14. Jh.s sahen sich die Angehörigen der Rothenburger Linie zu diversen Verpfändungen und Veräußerungen ihrer Herrschaftsgüter gezwungen, von denen v.a. Wettiner und Schwarzburger profitierten. An die Wettiner wurde 1343 die zur Gft. Rothenburg gehörige Stadt Worbis verkauft, die restliche Herrschaftssubstanz folgte 1373, ging später jedoch an die Gf.en von → Schwarzburg über. Die Linie der Gf.en von B.- Rothenburg hatte über vier Generationen hinweg Bestand und erlosch erst mit dem Gf.en Gebhard III. (gest. um 1394). Die Linie B. führte mit seinen Nachkommen Gf. Friedrich V. fort, welcher mit einer geb. Gf.in von → Gleichen in den Ehestand getreten war. Neben seinen Stammgütern zählte Friedrich V. auch die Gft. Lohra zu seinem Herrschaftsbereich. Sie war bereits eine Generation zuvor in den Besitz der Beichlinger Gf.en gelangt und lag nordwestlich von B. Unter der gemeinsamen Verwaltung beider Linien verblieben bis zu deren Veräußerung die Vogtei über Oldisleben und die Städte (Bad) Frankenhausen und Worbis (beide zur Gft. Rothenburg gehörig). Aus der Ehe des Gf.enpaares gingen Töchter und auch Söhne hervor, von denen drei ihr Kindesalter überlebten. Der jüngste unter ihnen, Gf. Heinrich II. (gest. 1335), führte den gfl. Stamm weiter, während der Primogenitus Friedrich VI. (gest. um 1303) ledig blieb und dessen Bruder Gunzelin (gest. um 1307) ebenso wie seine Schwestern eine geistliche Laufbahn ergriff. Um ihre Schulden zu decken, waren Gunzelin und Heinrich zur Veräußerung diverser Herrschaftsrechte gezwungen (1289 Verkauf des Anteils an Worbis an die Wettiner, 1304 Verkauf des Anteils an der Gft. → Lohra und 1320 des Anteils an der Vogtei über Oldisleben an die Gf.en von Hohnstein). Als Konkurrenten in der Auseinandersetzung um Herrschaftsausübung traten nunmehr die Wettiner und die Schwarzburger Gf.en hervor. Unter der Führung der Stadt Erfurt und an der Seite von Städten und Adel beteiligten sich die Gf.en von B. an den regionalen Bündnissystemen. 1311 trat das Gf.enhaus in ein Bündnis mit Erfurt ein und nahm Schulden bei der Stadt auf. 1335 beteiligten sich die Gf.en von B. an dem gegen den Lgf.en gerichteten Bündnis zwischen Städten (vor allem Erfurt) und Adel. Zu Beginn des 15. Jh.s folgte die Beteiligung an einer Fehde, die sich gegen den Lgf.en Friedrich richtete. Dem Verlust an Herrschaftssubstanz standen nur wenige Gütererwerbungen gegenüber. Wahrscheinlich gelangte über das Erbe der aus dem Haus Hohnstein stammenden Gf.in Oda, der Gattin des Gf.en Heinrich von B., die Sachsenburg in den Besitz der Beichlinger Gf.en. Sie wurde in der Folgegeneration Ausgangspunkt für die Etablierung einer separaten Haushaltung mit eigener Linienbildung. Hier residierten nacheinander die Gf.en Heinrich III., der allerdings unverheiratet blieb, sodaß der Besitz zunächst wieder an seinen älteren Bruder, den Gf.en Friedrich VII. (gest. 1342), zurückfiel und dieser mit seinen Nachkommen das gfl. Geschlecht weiterführte; später folgten nach: Gf. Herrmann (gest. 1377), dessen Sohn Friedrich VIII. (gest. 1390) und schließlich Gf. Friedrich. X. (gest. 1395), mit welchem die Linie Sachsenburg erlosch. Friedrich VII., der zusammen mit seiner Gattin Sophie in B. residierte, sah sich zur Veräußerung des Anteils der Beichlinger Linie an der Stadt Frankenhausen (1359) gezwungen, sodaß sich die Herrschaft des Gf.enhauses fortan auf dessen Stammgüter in B. beschränkte. In der Gft. B. sukzedierte Sohn Heinrich IV. (gest. 1386), der mit der geb. Regensteiner Gf.in Sophie verh. war und welcher gegen die ihm von landgfl. Seite pfandweise überlassene Ortschaft Kindelbrück vorging. Dessen Nachfolge trat in der darauf folgenden Generation mit über vierzigjähriger Herrschaftskontinuität Gf. Friedrich IX. (gest. 1426) an. Er stand in landgfl. Diensten, besuchte 1413 zusammen mit seinem ältesten gleichnamigen Sohn das Konzil von Konstanz und fiel mit diesem in der Schlacht von Aussig (1426). Friedrich IX. trat zweimal in den Ehestand und heiratete nach dem Tod seiner ersten Gattin aus der Familie der Bgf.en von Meißen die Gf.in Mechthild, die aus dem Gf.enhaus → Mansfeld stammte. Aus den beiden Ehen gingen vier Söhne und zwei Töchter hervor. Den generativen Bestand der Gf.enfamilie führte in dieser Generation der erstgeborene und aus der ersten Ehe stammende Gf. Friedrich. X. (gest. 1426) fort, die Brüder wurden Geistliche bzw. bevorzugten eine Laufbahn im Hofdienst. Gf. Johann II. (gest. 1485), der einzige Sohn aus der Ehe des frühverstorbenen Gf.en Friedrich X., zeugte mit seiner aus dem gfl. Haus → Mansfeld stammenden Gattin Margarete mehrere Söhne. Im Sächsischen Bruderkrieg stand Johann zunächst auf der Seite des Lgf.en Friedrich des Sanften, ab 1457 diente er als Rat Wilhelms von Sachsen. Aus der Ehe des Gf.enpaares ging als ältester Sohn Gf. Adam hervor, der im albertinischen Hofdienst stand, nach seinem Studium ab 1507 am kgl. Kammergericht tätig war und 1519 seine Stammgüter an die Herren von Werthern verkaufte. Die Brüder und Schwestern des Gf.en Adam traten mehrheitlich in den geistlichen Stand, nur Gf.in Felizitas (gest. nach 1498) nicht, die 1484 zunächst einen Gf.en von → Gleichen ehelichte und nach vorübergehendem Wwe.nstand 1498 in das Gf.enhaus Hohnstein einheiratete. Gf. Adam trat zweimal in den Ehestand, zunächst 1499 mit der aus dem Gf.enhaus → Sayn stammenden Sophie (gest. 1508), während seine zweite Gattin Katharina (gest. 1525), die er 1511 heimführte, aus dem Reichsfs.enstand stammte und eine geb. Lgf.in von Hessen war. Nach dem 1519 getätigten Verkauf ihrer Stammgüter verlagerte die Gf.enfamilie ihren Schwerpunkt nach Südwesten und residierte auf den neu erkauften Burgen Kraynburg an der Werra und Gebesee nahe der Stadt Erfurt. Dort residierten teilw. auch die Söhne des Gf.en Adam, welche aus seiner zweiten Ehe hervorgegangen waren: der 1549 auf seiner Flucht vor ksl. Truppen in Frankreich ermordete Gf. Ruprecht, in erster Ehe mit einer Erbtochter aus dem Haus Neuchâtel liiert, in zweiter Ehe mit einer geb. → Kirchberger Bgf.in verh.; ferner die ebenfalls verh. Gf.en Christoph (gest. 1557) sowie Ludwig Albrecht (gest. 1557) sowie Gf. Philipp Wilhelm (gest. 1553), der auf der Seite des sächsischen Kfs.en in der Schlacht von Sievershausen gefallen ist; und schließlich Gf. Bartholomäus Friedrich (gest. 1567), der zunächst eine geistliche Laufbahn ergriff, angesichts der sich abzeichnenden generativen Krise des Gf.enhauses von seinem Kölner Kanonikat designierte und 1558 die Gf.in Serap (gest. nach 1572) aus dem Haus Öttingen ehelichte. Sämtliche Ehen der Söhne des Gf.en Adam blieben kinderlos, so daß das Gf.enhaus mit dem Tod des Gf.en Bartholomäus Friedrich im Mannesstamm ausgestorben ist. Das Konnubium der Gf.enfamilie war bis zum 15. Jh. regional begrenzt. Bevorzugt wurden eheliche Verbindungen mit Angehörigen aus dem md. Hochadel geschlossen (Anzahl der Eheschlüsse in Klammern), allen voran mit Angehörigen aus dem gfl. Haus → Hohnstein (6), gefolgt von → Gleichen-Tonna (3), → Mansfeld (2), Orlamünde (2), → Querfurt (2), → Regenstein (2), Reuss (2), → Kirchberg (2) u. a. Erst in den letzten beiden Generationen erweitert sich der Heiratskreis um Ehepartner aus anderen Gf.enregionen (→ Leiningen-Westerburg, Neuchâtel, Öttingen, → Sayn, → Tecklenburg). Das Konnubium war insgesamt nichtfs.lich hochadelig und bis auf einzelne Ausnahmen nach unten sozial abgeschlossen. In drei Fällen begegnen als Ehepartnerinnen Beichlinger Gf.en Gattinnen aus dem Fs.enstand (Anhalt, Braunschweig, Hessen). Als Dom- und Stiftsherren waren die Gf.en von B. ab dem 14. Jh. in den Kapiteln von Erfurt (St. Severin), Köln, Merseburg und Naumburg, Halberstadt und Würzburg anzutreffen. Gf. Albrecht (gest. 1371) aus der Rothenburger Linie trat dem Franziskanerorden bei, erhielt 1339 den Titel eines Bf.s von Hippo und wurde 1357 Weihbf. von Mainz. Gf. Busso (gest. 1452), dritter Sohn des Gf.en Friedrich IX., bekleidete Kanonikate in Halberstadt und Bamberg und wurde 1435 Dompropst von Halberstadt. Gf. Friedrich XI. (gest. 1464) war zunächst Hofmeister des Ebf.s Günther von Magdeburg und bestieg 1445 dann selbst den Stuhl des Hl. Mauritius. Mehrere kirchliche Ämter, darunter Kanonikate zu St. Gereon in Köln (dort auch Propst) sowie in Lüttich und Straßburg, bekleidete Gf. Friedrich XII. (gest. 1543), ein jüngerer Bruder des Gf.en Adam. Kölner Domherrenstellen boten Gf.ensöhnen auch in der letzten Generation die Perspektive für geistliche Laufbahnen. Geistliche Töchter finden sich als Nonnen mehrfach im näheren regionalen Umfeld (Frankenhausen/Zisterzienserinnen). Am Beginn des 16. Jh.s hielten sich jüngere Schwestern des Gf.en Adam in den Reichsabteien Vreden und Essen auf, wo Gf.in Margareta (gest. 1534) 1525 Äbt. wurde.

Sources

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