Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Reise

Reisegepäck

1200-1450

Möbel und Geschirr waren nur in den wichtigsten Burgen vorhanden. Wie die in den Küchenbüchern insbes. nach Aufenthaltswechseln verzeichneten Ausgaben für Fuhrwerke, die die persönl. Utensilien, das Gerät der Küche oder Kanzlei etc. beförderten, zeigen, ließen sich hölzerne Kisten, die an Stelle von Schränken benutzt wurden, ließen sich Betten und Kupfergerät auf Wagen verladen und vom alten zum neuen Aufenthaltsort transportieren.

Was transportiert werden mußte, hatte seinen eigenen Platz auf einem bestimmten Fahrzeug. Seit dem 13./14. Jh. gab es Sonderformen des Reisewagens, Kammer- oder Rüstwagen (für Hausrat, Mobiliar sowie Rüstzeug), Frauen- und Brautwagen. Bei Kobel- und Kammerwagen handelte es sich um mächtige Kästen, die ungefedert auf vier Rädern standen und oben mit Holzbögen überspannt waren, die mit einer Plane bedeckt werden konnten. Auf Kobelwagen standen die in der Größe genormten Feldzeugkisten und Truhen; in den Kammerwagen waren Reisebett, Kanzlei, Tafelgeschirr, Zelte, Gobelins, Kissen und Tücher untergebracht; der Kapellenwagen nahm die Reisekapelle auf.

Im Normalfall dürften es zwei bis vier Kobelwagen gewesen sein, die zum Einsatz kamen. Ks. Heinrich VII. aber soll auf seiner Italienreise 1312/13 eine lange Wagenkolonne aus Kammer- und Kobelwagen für die Frauen des Zuges und zum Transport von Waffen, Zelten, Betten, Kanzlei- und Kücheneinrichtungen, Wandteppichen, Kleidern, Kissen, Decken und vermutl. sogar einen Kapellenwagen mit Altar mit sich geführt haben. 1420 wurde Anna von Württemberg mit Philipp von Katzenelnbogen vermählt. Die Hochzeit fand in Darmstadt statt. Der Troß bestand aus einem sechsspännigen Brautwagen und einem Kammerwagen, der die Tisch- und Bettwäsche nebst Teppichen etc. transportieren sollte. Anläßl. der Krönung Friedrichs III. im Juni 1442 waren in Aachen noch vor der Ankunft des Kg.s und der Kfs.en 47 kgl. Wagen mit dem Gepäck eingetroffen, die von Wachen begleitet wurden. Es waren elegante Fahrzeuge, die mit gestickten Behängen und anderem Zierrat geschmückt waren und das österr. Wappen trugen. Dahinter kamen zahlreiche zweirädrige Karren mit einer Eskorte von Reisigen.

Das planmäßige Ein- und Auspacken war eine Routineangelegenheit, die in schriftl. Quellen nur andeutungsweise erwähnt wird. Von Kg. Sigmund aber ist bekannt, daß er Weihnachten 1414 mit seiner Gemahlin, deren Schwester (der Kg.in von Bosnien) und anderen fsl. Personen mit Pferden und Kutschen in Überlingen eintraf. Die Konstanzer Bürger schickten ihm ihre Schiffe und Schiffsleute nach Überlingen entgegen. Bis alle Mitreisenden die Schiffe bestiegen, das Gepäck und die Pferde auf Schiffe, die eigtl. für Salz und Getreide eingerichtet waren, verladen waren, vergingen Stunden. Der Konvoi gelangte erst gegen zwei Uhr morgens nach Konstanz.

Schon den Rechnungsbelegen vom Italienzug Heinrichs VII. können wir entnehmen, daß die Tresorie auf einer Kriegsfahrt oft mehr für den Unterhalt der Damen als für den Sold der Truppe zu zahlen hatte. Das erste eigentl. Exemplar der in den Quellen selbst als Reise-, Küchen- bzw. Lagerbücher bezeichneten Hofrechnungen, das Reisebuch vom Hofe Wilhelms I., Mgf. von Meißen, umfaßt die Ausgaben des Hofes während seines Umzuges durchs Land und nach außerhalb im Zeitraum des Jahres 1386, und zwar tägl. in den Rubriken Küche, Keller, Kammer, Stall und Extras unter Angabe des Datums und des Ortes. – Für das Itinerar des Kfs.en von Sachsen, Friedrichs des Sanftmütigen, bzw. des kfsl. Hofes liegt dann seit dem Beginn der 1440er Jahre aufgrund der nun gleichmäßiger überlieferten Reise- und Küchenbücher ein ungemein reichhaltiges Material vor. Das Küchenbuch war der Hofhaltung, das Reisebuch dem Kfs.en vorbehalten.

Für Gesandtschaften, längere Reisen des Landesherrn ins Ausland, Fehdezüge und Hochzeitsreisen sind aus dem 15. Jh. eigene Rechnungen überliefert – der Terminus Reisebuch gewinnt auf diese Weise einen neuen Inhalt. Bis 1442 hatte man freilich noch zu keinem endgültigen Modus gefunden. Während in allen späteren Küchenbüchern Reisen des Landesherrn auf fremdem Territorium nicht berücksichtigt wurden, schließen die Hofrechnungen von 1386 und 1442 Reisen, wie die Aufenthalte Mgf. Wilhelms in Prag und die Reise Kfs. Friedrichs nach Aachen ein. In beiden Fällen dürfte der größte Teil des Hofes den Fs.en begleitet haben; zumindest für 1442 wissen wir aber, daß einige Räte und die Söhne des Kfs.en mit ihrem Gesinde in Meißen zurückblieben.

Die Abfassung von Reiserechnungen auf Reisen des Hofes, etwa zu Reichstagen, fiel gelegentl. in die Zuständigkeit des Küchenmeisters als Rechnungsführer der Hofrechnung. 1442 rechnete der Küchenmeister Johannes Amstorff über die Reysa ad regem, den Zug Kfs. Friedrichs II. und seines Gefolges zur Krönung Friedrichs III. nach Aachen, ab, auf dem in acht Wochen 7095 fl. 19 gr. ausgegeben wurden. Über die Details dieser Reise sind wir aus dem Küchenbuch dieses Jahres informiert. Bis 1449 wurde an jedem Tag die Anwesenheit des Landesherrn vermerkt. Verließ er das Hoflager, so notierte der Rechnungsführer die letzte Mahlzeit, an der er noch teilgenommen hatte; ebenso gab es einen Eintrag über die erste Mahlzeit nach seiner Ankunft.

1450-1550

Am weitesten wurde ein gewisser Reiseluxus möglicherw. unter Karl dem Kühnen, Hzg. von Burgund, und Ks. Friedrich III., getrieben. Von letzterem wissen wir, daß er auf seinen Reisen, die oftmals einer Flucht gleichkamen, Leiterwagen mit sich führte, auf denen eine Kakteensammlung untergebracht war.

Nach der Mitte des 15. Jh.s aber vollzog man die Trennung zw. laufender Hofrechnung und Rechnungen für Reisen. Seit etwa 1450 tritt der eigentl. Hof in den Vordergrund. Dem unterschiedl. Reiseverhalten von Teilen des Hofstaates – neben dem Fs.en waren die Räte bes. mobil – wurde mit Sonderrechnungen begegnet. Diese Art der doppelten Buchführung ist am Hofe der Kfs.en von Sachsen jedenfalls seit 1457 präzise nachweisbar. Die Hauptrechnung, das Küchenbuch, befand sich demnach an dem Ort, wo sich der größere Teil des Hofes aufhielt. Auf den weit häufigeren Reisen des Landesherrn mit seinem persönl. Gefolge innerhalb des Territoriums wurde ein bes. Reisebuch geführt, das nur die Aufwendungen für Aufenthalte des Herrn an anderen Orten als dem gewöhnl. Hoflager enthielt. Kehrte er zum Hof zurück, ruhte das Reisebuch. Reisebücher sind z. B. für die diversen Kriegszüge Hzg. Albrechts nach Burgund erhalten. Aber auch die Ausgaben während eines Besuches des Kfs.en bei seinem Sohn in Magdeburg oder auf dem Hochzeitszug einer wettin. Prinzessin in die Mark Brandenburg sind in Reisebüchern notiert worden.

In Leipzig ist der kfsl.-sächs. Hof bis Aug. 1484 nachweisbar. Währenddessen haben die Söhne des Kfs.en, Friedrich der Weise und Johann der Beständige, meist in Weimar Hof gehalten. Kfs. Albrecht Achilles von Brandenburg teilte am 1. Oktober 1471 von Ansbach aus dem Küchenmeister Joh. Schult mit: Wir wissen nicht, wann der Markt in Leipzig ist, dann wir sind kein kaufmann. Aber wir werden uns in acht Tagen von hier erheben und eilends in die Mark ziehen. Am 21. Oktober 1471 schrieb Kfs. Albrecht seinem Sohn, Mgf. Johann, daß er nach Weimar gekommen sei und die Reise von da über Leipzig fortsetzen wolle. – Am 26. November 1471 berichtete Johan Meiffert, Schosser zu Wittenberg, dem Kfs.en Ernst von Sachsen und Hzg. Albrecht von Sachsen: Jüngst seien von Franken nach Berlin für Kfs. Albrecht bestimmte, mit Honig, Fischen und anderer Ware beladene Wagen durchgekommen, die er, da sie lt. Kfs. Albrechts Brief diesem gehörten, frei habe passieren lassen. Nun seien noch neun weitere Wagen mit Wein frei durchgelassen worden, die auf dem Rückweg vermutl. auch Waren führen würden. Der Schosser fragt an, wie er sich zu verhalten habe.

Das Tagebuch des Hans Bernhard von Eptingen über seine Pilgerreise nach Jerusalem i. J. 1460 empfahl detailliert, was ein Pilger mitzunehmen hätte: Die Liste der mitzuführenden Lebensmittel und Gewürze ist beträchtlich. Als Getränk riet der Eptinger zu fr. Rotwein. Angemessen für eine Person seien ca. 91 Liter, die in kleinen Fässern zu transportieren seien. Das Eindecken mit fr. Lebensmitteln und Wasser direkt vor der Abfahrt sei wichtig und sollte bei jedem Landgang wiederholt werden. – Dennoch wurde auch weiterhin in vielen Berichten über Pilgerreisen über die ungewohnte Kost geklagt; v. a. die auf See vom Schiffspatron verabreichte Nahrung erschien den Pilgern oft ungenießbar und führte dazu, das dadurch mancher ihnn kranckheitt kam. Entsprechend deckten alle Pilger sich in Venedig mit Proviant ein sowie vorsichtshalber mit Arzneien. Die Einkaufslisten informieren nicht nur über Kosten, Qualität und Quantität der Einkäufe, sondern führen im Vergleich auch die Unterschiede beim Aufwand anschaul. vor Augen, so z. B. mit den ungeheuren, nach Zentnern bemessenen Mengen, die für die umfangr. Reisegruppe Hzg. Albrechts von Sachsen 1476 gekauft wurden.

Die Fs.en ließen sich überdies an Bord von den mitreisenden Köchen die Speisen in der vertrauten Weise zubereiten. Hzg. Bogislaw von Pommern etwa handelte für seine Pilgerreise nach Jerusalem 1497/98 mit dem Patron in puncto Verpflegung Sonderkonditionen für sich und seine Reisegruppe aus. Der Patron sicherte ihnen ausdrückl. ihre gewohnten, ungekochten Lebensmittel zu, die der Hzg. dann von seinem eigenen Koch zubereiten lassen konnte. – Wieviel Geld im einzelnen wofür ausgegeben wurde, läßt sich exemplar. anhand des Rechnungsbuchs über die Fahrt Friedrichs des Weisen 1493 feststellen, worin alle Ausgaben genau vermerkt sind – für die Überfahrt, für Tribut und Geleit im Heiligen Land, für Lebensmittel und Pferdefutter, Kleidungsstücke und Stoffe, für Trinkgelder und die Bezahlung von Musikern und Tänzern, für Apothekenbesorgungen, Geschenke und Mitbringsel, für Opfergelder und Almosen für Gedenkfeiern für den 1493 auf der Fahrt gestorbenen Hzg. Christoph von Bayern, für Waschgelt von meines gnedigsten hern hembden und bedtücher sowie für die Körperpflege des Fs.en (Bäder, Rasuren), ferner für hurn, die meinen gnedigsten hern, da sein gnad einreth, under dem thore anlieffen. Selbst die Kosten für zahllose kleinere Einkaufsartikel (Seife, Spielkarten, Fliegenwedel) sind aufgeschlüsselt.

Aus den Res.en sind weiterhin neben prachtvoll repräsentativen eher prakt. zu nutzende Wagen bekannt. Kfs. Albrecht von Brandenburg teilte seinem Sohn, Mgf. Johann, am 18. August 1470 mit, er brauche für seine Fahrt zum Ks. einen Kammerwagen, einen Rüstwagen, ein wegelin, worauf er selbst zu fahren gedenke, und einen Wagen, der für Küche und Keller diene. 1476 ging der brandenburg. Kfs. davon aus, er benötige zur Reise anläßl. der Hochzeit des Kg.s von Böhmen am 9. Februar in Prag vermutl. zehn Wagen, einen Kammerwagen, zwei für das Stech- und Rennzeug, drei für das gesmuck der Ritterschaft, einen für die Küche, einen für den Keller etc. Sein Sohn, Mgf. Johann, solle 2000 fl. für die Zehrung mitnehmen und auch den Ritter Dionysius von der Osten, pommerscher Rat, damit die Stettinischen herrn auch innen würden, wer wir hieaussen sein. In der Hofordnung Hzg. Albrechts des Beherzten von Sachsen (ca. 1470-80) unterscheidet man neben einem hzgl. Wagen Kammer- und Küchenwagen. Der Kfs. von Sachsen und seine Gemahlin gaben 1478/79 einen Wagen in Auftrag, an dessen beiden Enden sich zwei verschließbare Kästen befanden; das unterfütterte Wagentuch bestand aus Tweed.

Lt. Hofordnung von 1524 sollte für Hzg. Albrecht von Mecklenburg jederzeit ein Kammerwagen mit vier Pferden und dem Wagenknecht bereitstehen; der Kaplan, ein Barbier und der Schneider sollten bei Reisen des Hofes gemeinsam auf einem Kammerwagen fahren. Bequemere Reisewagen kamen erst im 16. Jh. auf. Jetzt vollzog sich auch der Wandel vom alten Frauenkobel zum neuen, auch für Männer gesellschaftsfähigen Wagen. Die Kutschen, oft schwarz und mit (zum Teil ausladenden) Klappverdecken, dienten als zwei- und viersitzige Reisewagen. Über Hzg. Albrecht von Preußen, den seine Gemahlin auf Reisen gelegentl. begleitete, ist überliefert, daß beide 1530 in einem mit goldenem Zierrat behangenen Wagen, dazu 300 Pferden und 36 anderen Wagen in Krakau einzogen.

1550-1650

Manche Fs.en zogen es vor, mit kleinem Gefolge zu reisen, um Zeit zu sparen und die Strapazen der Staatsempfänge zu vermeiden. Sie quartierten sich dann in Gasthöfen ein, möglichst außerhalb der Städte und Res.en. Oftmals versorgten sie sich auch selbst mit »kalter Küche«, so Friedrich von Mömpelgart 1592. Als Hzg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel im Dez. 1587 auf Inspektionsreise nach Hoya ging, nahm er eine große Menge Hühner, Eier, Wein, Bier, Kohlen, Kerzen und Gläser mit, doch reichte der Vorrat nicht aus, so daß unterwegs weitere Nahrungsmittel gekauft werden mußten. Da der Fs. Köche im Gefolge hatte, konnte man die warmen Speisen selbst bereiten, doch blieben viele kleinere Ausgaben für Dienstleistungen aller Art: für Wäsche, Hufbeschlag, Schärfen von Hufeisen, Wagenschmiere usw. Auch mußte das Futter für die Pferde in vollem Umfang unterwegs gekauft werden.

Von Bedeutung für Art und Umfang des Gepäcks erscheint aber auch die Wertlegung auf das Wie des Speisens. Aus den Hofordnungen der Hzg.e von Mecklenburg von 1560, 1574 und 1642 geht hervor: Wenn seine fsl. Gnaden seine Schlösser, Ämter und Häuser aufsuche, solle es mit Speisen aus Küche und Keller wie im Hoflager gehalten werden. Der Hofmarschall und der Küchenmeister sollten dem Silberknecht das Silber und alles, was zum tägl. Gebrauch gehöre, überantworten und mit dem Silberknecht ein Inventar anlegen über das Eßsilber, das Trinkgeschirr, über samtene Himmel, Umhänge, Teppiche, Kissen, Tisch- und Handtücher, zinnerne Becken, Teller, Leuchter, Kästen und alles, was in die Silberkammer gehöre. Wenn der gnädige Herr in- oder außerhalb des Landes reise und nehme den Kammerwagen mit, so solle dem Silberknecht angesagt werden, was er und auf welchem Wagen er es verladen solle. In der Hofordnung Hzg. Bogislaws XIV. von Pommern-Stettin von 1624 heißt es: Vor jeder unserer Reisen soll der Hofmarschall ein Verzeichnis, wie stark wir ziehen werden, in die Küche geben, damit danach veranschlagt werden kann, was mitzunehmen sei. Auf den Reisen selbst sollen Gewürz, Fleisch und andere Victualien vom Küchenschreiber persönl. verwahrt, ausgegeben und berechnet werden.

Wie umfangr. Gepäck und dementsprechende Fahrzeuge sein konnten, machen auch folgende Beispiele deutlich: Sänften z. B. wurden auch auf Landes-Inspektionsreisen mitgeführt, so von Hzg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel auf seiner Reise in die Obergrafschaft Hoya 1587. Das Umzugsinventar des Gf.en Karl von Mansfeld weist aus, daß dieser 1595 mit 60 Pferden und zwölf beladenen Mauleseln als Generalobristlieutnant von Flandern nach Ungarn wechselte. Im selben Jahr lagen bei Starnberg neun Schiffe Hzg. Wilhelms V. von Bayern, deren funktionale Zuordnung an die der über Land fahrenden Wagen erinnert: So gab es das Leibschiff, ein Silber-, ein Küchen- und ein Kellerschiff, das Edelleute- und das Frauenzimmerschiff sowie ein Abortschiff.

Sources

Gründliche vnd warhafftige beschreibung Der löblichen vnd Ritterlichen Reise vnd Meerfart in das heilige Land nach Hierusalem des Durchlauchtigen Herrn Herrn Albrechten Hertzogen zu Sachssen […] Hochlöblicher gedechtnus […] Gestellet durch […] Hansen von Mergenthal […] So selbsten persönlich mit vnd darbey gewesen, hg. von Hieronymus Weller. 1586. – Bogislaws X. Briefe an seine Frau (1497), in: Diplomatische Beiträge zur Geschichte Pommerns aus der Zeit Bogislafs X., hg. von Robert Klempin, 1859. – Christ 1992. – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, 1894-1897. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Hans Hundts Rechnungsbuch (1493-1494), hg. von Reinhold Röhricht und Heinrich Meisner, in: NASG 4 (1883) S. 37-100. – Eine Kaiserreise. Zeitgenössischer Bericht über Kaiser Friedrichs Reise aus dem östlichen in's westliche Deutschland. 1473 März bis Dezember, hg. von Karl Schellhass., in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. 3. Folge 4 (1893) S. 161-200. – Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, 1899. – Salomon, Richard: Ein Rechnungs- und Reisetagebuch vom Hofe Erzbischofs Boemunds II. von Trier, 1354-1357, in: NA 33 (1908) S. 400-434. – Unvollständiges Tagebuch auf der Reise Kurfürst Friedrichs des Weisen von Sachsen in die Niederlande zum Römischen König Maximilian I. 1494, in: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde 4,1-2 (1860) S. 127-137. – Verzeichnisse von den Kosten des markgräflichen Hofhaltes bei den Reisen des Markgrafen Ludwig in der Mark und von Ausgaben desselben bei verschiedenen Veranlassungen, von den Jahren 1344 und 1345, in: CDB, III, 1, 1859, Nr. 20.

Dirlmeier/Fouquet 1992. – Drabek 1964. – Enders, Rudolf: Adelige Lebensformen in Franken im Spätmittelalter, in: Adelige Sachkultur des Spätmittelalters, Internationaler Kongreß Krems an der Donau, 22. bis 25. September 1980, Wien 1982 (Veröffentlichungen des Instituts für mittelalterliche Realienkunde Öster- reichs, 5), S. 73-104. – Heimpel 1982, bes. S. 389-393. – Nolte, Cordula: Erlebnis und Erinnerung. Fürstliche Pilgerfahrten nach Jerusalem im 15. Jahrhundert, in: Fremdheit und Reisen im Mittelalter, hg. von Irene Erfen und Karl-Heinz Spiess, Stuttgart 1997, S. 65-92. – Ohler, Norbert: Reisen im Mittelalter, 2. Aufl., München 1988. – Paravicini 1995. – Schadendorf 1959. – Schwarzwälder 1987. – Spiess 1993. – Streich 1989. – Witte 2001.