Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Krain – politische Entwicklung und Adel in Mittelalter und Früher Neuzeit

Nach der Schlacht auf dem Lechfeld i.J. 955 und nach dem Ende der Ungarneinfälle in Mitteleuropa entstand im Gebiet der Ostalpen ein Kranz von Marken, die als Schutzgebiete gegen die Ungarngefahr gedacht waren. So sind im äußersten SO neben der Mark Istrien die Mark Krain und die Mark an der Sann entstanden. Die Mark Krain wird in den Quellen erstmals als chreina marcha in einer Urk. Ottos II. vom Juni 973 erwähnt. Mit dieser Urk. verlieh der Ks. Abraham, dem Bf. von Freising, umfangr. Besitz nordwestlich vom heutigen Ljubljana/Laibach, aus dem sich die Herrschaft Lack (Škofja Loka) entwickelte. Einige Jahre später ist in den Quellen erstmals auch die Mark an der Sann genannt, zunächst 980 als Gft. (comitatus, qui dicitur Sovuina) und 1025 auch als marchia Souna. Die Mark Krain umfaßte die Flußgebiete von Obersawe, des Ljubljanaer Beckens und des Cerknica Feldes, während die Mark an der Sann die Flußgebiete von Sann sowie die Gegend südlich von der mittleren Sawe bis zum Fluß Krka einschloß. Diese beiden Marken bildeten die Ausgangpunkte für die spätere territoriale Entwicklung der Krain.

In der Mark an der Sann wurde in der ersten Hälfte des 11. Jh.s das Mgf.enamt von Wilhelm II., dem Gf.en zu Friesach und Trix und Ehemann der Hl. Hemma, ausgeübt, während in der Mark Krain diese Funktion zunächst die Angehörigen der bayerischen Familie Ebersberg innehatten, die mit diesem Gebiet schon seit der Zeit des ostfränkischen Kg.s Arnulf verbunden waren. Nach dem Aussterben der Ebersberger ist das Mgf.enamt auf die mit den Ebersbergern verwandte Familie Weimar-Orlamünde übergegangen, die sich nach dem Tod Wilhelms II. i.J. 1036 vermutlich auch in der Mark an der Sann als Mgf.en durchsetzte. Für diese neue Bildung wurde in der Literatur (erstmalig bei Hauptmann) oft auch die Bezeichnung Altkrain verwendet. Die Macht der Weimar-Orlamünder war nur von kurzer Dauer. Die Veränderungen erfolgten im Juni 1077, als der dt. Kg. Heinrich IV. neben der Halbinsel Istrien und Friaul die Mgft. Krain der Kirche und dem Patriarchen Sigehard von Aquilea verlieh. In den Zeiten des Investiturstreites verloren die Patriarchen dieses Amt zeitweise, das sie aber im Mai 1093 wieder zurück erhielten.

Im Gegensatz zu Istrien und Friaul setzten die Patriarchen ihre Macht als Landesherren in Krain nur unter großen Schwierigkeiten durch. Der Grund für ihre Schwäche lag in der großen Besitzzersplitterung, die die Ausbildung eines starken Grundbesitzes als Basis für die Machtausübung verhinderte. Die Besitzungen der Familie Hemmas, die zwar neben dem Mgf.enamt auch über umfangr. Allod in der Mark verfügte, zerfielen nach dem Tod Wilhelms II. und seinen Erben. Den größten Teil des Besitzes widmete Hemma der Schaffung des Frauenkl.s in Gurk, das nach seiner Aufhebung Grundlage für die Gründung der Diöz. Gurk war, während der kleinere Teil des Besitzes auf mehrere Erben verteilt wurde. Zu einem ähnlichen Vorgang kam es nach dem Aussterben der Weimar-Orlamünde auch in der Mark Krain. Auf diese Weise wurde in (Alt)Krain die materielle Basis für die Schaffung einer wirklichen Macht der Patriarchen von Aquilea untergraben.

In Altkrain drängten sich in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s fünf geistliche und noch etwas mehr weltliche Herren. Neben Besitz im Obersanntal (Gornji Grad/Oberburg, Mozirje/Praßberg, Vrbovec/Altenburg) verfügte Aquilea noch über Streugut in Ober- und Unterkrain sowie über die Poljen von Cerknica und Planina, die es ganz oder zum Teil den Schenkungen Heinrichs III. von 1040 verdankte. In der Mark an der Sann besaßen die Ebf.e von Salzburg (Sevnica/Lichtenwald, Rajhenburg/Reichenburg, Brežice/Rann, Pišece/Pischätz, Reštanj/Reichenstein) und die Bf.e von Gurk (Weitenstein/Vitanje, Neuhaus/Dobrna, Anderburg/Šentjur, Lemberg, Windisch Landsberg/Podčetrtek, Rohitsch/Rogatec, Peilstein/Pilštajn, Hörberg/Podsreda, Königsberg/Kunšperk, Wisell/Bizeljsko, Montpreis/Planina) den größeren Teil des Landes. Die Bf.e von Gurk besaßen desweiteren in der Mark Krain noch die Herschaften Liebeck/Lebek in Sawenstein/Boštanj, Erkenstein und Wolkenburg/Obla Gorica sowie Nassenfuß/Mokronog mit Straßberg/Štrasberk. Auch das Bm. Freising verfügte über Besitz in Oberkrain (Bischofslack/Škofja Loka, Lengenfeld/Dovje) und Streugut in Unterkrain (Zagrad mit Sterleck/Štalek, Klingenfels/Klevevž und Gutenwört/Otok), während das Bm. Brixen über die Herschaft Veldes/Bled in Oberkrain die Oberhoheit hatte.

Unter den säkularen Familien verfügten die → Sponheimer (Ljubljana und breitere Umgebung des Ljubljana-Beckens mit vielen Ministerialburgen sowie Landstraß in Unterkrain), die Gf.en von Andechs (Gebiet auf dem linken Ufer der Sawe von Feistritz/Tržiška Bistrica über die Kämme der Steiner Alpen bis zum Trojane mit Zentrum in Stein/Kamnik), die → Auersperger (südlich des Ljubljana-Beckens am Kupa Fluß) und der Weichselburger als Seitenzweig der Herren von Puchs vom oberen Murtale (umfangr. Eigentum an der Sawe im Flußgebiet der Krka und weiter nach S bis Kupa) über bedeutenden Besitz. Außerdem wurden am Ende des 12. Jh.s noch die Traungauer (Herrschaft Tüffer/Laško), die Gf.en von Bogen (Höflein/Preddvor, Dobrna bei Cilli /Celje) und die Gf.en von → Heunburg (Schönstein/Šoštanj, Cilli/Celje und Laas/Lož) zu Großgrundbesitzern in der Altkrain.

Die Patriarchen von Aquilea hatten keine reale Machtgrundlage, um ihre Autorität in Krain zu etablieren. Die eigtl. Herrscher waren Stellvertreter, denen die Patriarchen die mgfl. Gewalt in Krain als Lehen verliehen. Dieser »Dualismus, daß Krain zwei Herren hatte – den Patriarch, der nur dem Namen nach der Markgraf war und den ›Landgraf‹, der die Markgrafschaft als Lehen von den Patriarchen besaß – war ein einzigartiges Beispiel« (Štih). Die Anfänge dieser Institution, die sich ursprgl. auf das Gebiet der alten Mark an der Sann innerhalb der erweiterten Krain erstrecken, können bereits bis zum Ende des 11. oder Anfang des 12. Jh.s zurückverfolgt werden. In der zweiten Hälfte des 12. Jh.s setzten sich als Stellvertreter in Krain die Gf.en von Andechs durch, die damit bes. unter Heinrich IV. (gest. 1228) zur führenden Familie im Land wurden. Heinrich vermehrte mit der Erbschaft der Weichselburger (nach 1209) seinen allodialen Besitz und wurde damit der größte Landbesitzer in Krain. Gestützt von diesem Besitz konnte er beginnen, in einigen Bereichen eine landesfsl. Macht zu beanspruchen. Mit dem Tod Heinrichs i.J. 1228 bemächtigte sich der Babenberger Friedrich II. der Streitbare des andechs-weichselburgischen Erbes und i.J. 1232 nahm er neben dem Titel eines Hzg.s von Österreich und der Steiermark noch den Titel des Dominus Carniolae an. Es scheint aber, daß auch Friedrich seine Macht nicht vollständig durchzusetzen vermochte, weil sie mind. von den → Sponheimern und den → Heunburg-Sternbergern bestritten wurde. Die Gf.en von → Heunburg-Sternberg hielten sich in einer i.J. 1237 ausgestellten Urk., mit der den Ministerialen in Laas/Lož gewisse Sonderrechte – darunter die Vererbung der Lehen und Allode sowie die Patrimonialgerichtsbarkeit über ihre Untertanen – bestätigt worden, für die Domini terrae. Ebenso bezeichnet der Gurker Bf. bereits i.J. 1229 anläßlich der Verleihung der Herrschaft Ljubek bei Littai /Litija Bernhard von → Sponheim als princeps terrae.

Erst nach dem Aussterben der Babenberger und → Sponheimer und der kurzfristigen Regierung von Ottokar Přemysl (1270-1276) sowie mit dem Auftreten der Habsburger entstand die Möglichkeit einer realen Machtentwicklung des Landesherrn in Krain. Aber auch hier ging es nicht ohne Verwicklungen. Als der dt. Kg. Rudolf von Habsburg im Dez. 1282 die freien Reichslehen verlieh, übergab er seinen beiden Söhnen Albrecht und Rudolf neben den Hzm.ern Österreich und Steiermark auch Krain und Mark. Doch schon im Herbst 1279 verpfändete er Krain an seinen Verbündeten Gf. Meinhard von Tirol-Görz, womit eine Stärkung der Macht des Landesherrn wg. des empfindlichen Gleichgewicht zwischen → Görz und Habsburg behindert wurde.

Zusätzlich verringerte sich nach Beendigung der Kämpfe zwischen Meinhards Sohn Heinrich und den Habsburgern um die böhm. Krone i.J. 1311 der territoriale Umfang der Krain. Heinrich wurde gezwungen, das Gebiet an der Sann an Friedrich den Schönen abzutreten. Die Grenze der Steiermark verschob sich an die Sawe, womit das Zeitalter der »Altkrain« (seit Mitte des 11. Jh.s) endgültig zur Ende ging.

Nach dem Tod Heinrichs, des Hzg.s von Kärnten 1335, traten die Habsburger die unmittelbare Herrschaft auch in Krain an. Albrecht II. bestätigte im Sept. 1338 in Graz, zwei Tage nach der Ausstellung eines ähnlichen Dokuments für den Kärntner Adel, »unseren Landherren, Rittern und Knechten in unserem Lande Krain« die alten Rechte und verlieh auch neue. Dieses Privileg, das von den neuen Landesherren bis zum Mitte des 18. Jh.s immer wieder bestätigt wurde, gilt als grundlegendes Dokument der älteren Krainer Verfassung.

Nach der formalen Machtübernahme begannen die Habsburger mit einer aggressiveren Ausweitung ihrer Gewalt in Richtung Karst und adriatische Küste. Auf Kosten der Patriarchen von Aquilea gewannen sie zuerst die obere Burg in Wippach/Vipava (1342-1344) und ein paar Jahre später auch noch die niedere Burg. Nach 1350 ordnete sich vorübergehend die Herrschaft Laas/Laž unter und durch Kauf kamen noch die Herrschaften Adelsberg/Postojna (1371) und Lueg/Jama (1378) hinzu.

Im Frühjahr 1366 unterwarf sich den Habsburgern Hugo von → Duino mit allen seinen Besitzungen (→ Duino, Senosetsch/Senožeče, Prem, Gotnik, Fiume/Rijeka, Veprinac, Moschenitz/Mošćenice) und im 1382 auch Triest als einzige nordadriatische Stadt, die noch nicht unter der Herrschaft Venedigs stand. Gemäß des im Juni 1364 geschlossenen Erbvertrags zwischen Albrecht II., dem Gf.en von Görz, und dem Ehzg. Rudolf gewannen die Habsburger i.J. 1374 noch die Gft. in Mark und Möttling sowie die Gft. → Mitterburg/Pazin in Istrien. Im Unterschied zu anderen Besitzungen wurden beide Gft.en nicht sofort Krain einverleibt, sondern besaßen einen besonderen Status als »angegliederte Herrschaften«. Auf Grund des i.J. 1365 von Albrecht III., dem Gf.en von → Görz, für jede Gft. gesondert verliehenen Privilegs trat so die Gft. in Mark als auch die Gft. in → Mitterburg mit eigenem Landesrecht, Landschrannengericht und abgesondertem Landeshauptmann als Vertreter des Landesherrn auf. Die Gft. Mitterburg wurde erst allmählich nach dem Auslaufen des Pachtvertrages mit Hugo von → Duino beziehungsweise mit seinen Erben, den Herren von Walsee, i.J. 1435 Krain einverleibt, während die Gft. in Mark und Möttling ihre unabh. Stellung durch das gesamte MA hindurch bewahren konnten. Noch im 16. Jh. nahm zwar der dortige Adel an den Sitzungen der Krainer Landstände teil, betonte aber immer wieder seine bes. Stellung. Noch i.J. 1567 bestätigte Ehzg. Karl die Landesprivilegien gesondert für Krain, Mitterburg und Mark und erst i.J. 1593 wurden von Ks. Rudolf II. die Privilegien für alle drei Territorien gemeinsam in einer Landhandfeste bestätigt.

Die Konsolidierung der Habsburger Macht verlief aber auch nicht ohne Schwierigkeiten. Die Festigung der Macht wurde auf der einen Seite von den Zwistigkeiten zwischen den Brüdern und den daraus folgenden Teilungen des habsburgischen Erblandes und auf der anderen Seite durch die gespannten Verhältnisse mit den Luxemburgern behindert. Die Herrscher aus dem Hause Luxemburg erkannten während dieser Rivalität einigen bedeutenden habsburgischen Vasallen und Landsleuten aus der Krain die Reichsunmittelbarkeit zu und schwächten damit die habsburgische Position im Land. So erhielten die Gf.en von → Ortenburg i.J. 1395 die Blutgerichtsbarkeit in allen ihren Herrschaftsgebieten sowohl in Kärnten als auch in Krain. I.J. 1417 wurde ihnen noch die Reichsunmittelbarkeit von Ks. Sigismund zuerkannt. Ähnlich erklärte er schon zwei Jahre zuvor, i.J. 1415, die Gft. → Görz und einige andere Lehen der Gf.en von → Görz zu Reichslehen. I.J. 1434 erhielten auch die Herren von Walsee die Blutgerichtsbarkeit. Eindruckvollstes Beispiel einer solchen Politik war aber die Erhebung der Gf.en von Cilli/Celje im Nov. 1436 zu Reichsfs.en und ihrer Gft.en und Herrschaften zum Fsm. Cilli. Bes. diese Erhebung gefährdete die habsburgische Positionen in Krain, da die Gf.en von Cilli als Erben der → Ortenburger seit 1420 in Krain über mehr als 20 Herrschaften verfügten.

Den Habsburgern gelang es erst in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s, ihre Macht in Krain zu konsolidieren. Den ersten Schritt in diese Richtung machte Ks. Friedrich III. in den Jahren 1457 bis 1460, als er mit milit. Einsatz die Umsetzung des gegenseitigen Erbvertrags mit den Gf.en von Cilli aus dem Jahre 1443 erzwang. Mit ähnlichen Verträgen erwarben bis zum Jahre 1500 die Walseer Besitzungen in Kvarner und am Karst (1466/70) und nach dem Tod von Lienhard, dem letzten Gf.en von → Görz, dessen Erbe. Damit war die territoriale Ausweitung der Krain vervollständigt. Der Versuch, mit dem neuen i.J. 1468 von Friedrich III. ergangenen Statut auch die Stadt Triest enger an sich zu binden, erlebte in der Mitte des 16. Jh.s einen endgültigen Mißerfolg. Abgesehen von geringfügigen Änderungen (Loslösung von Fiume 1574, des Gebietes um Čabar 1650, die schrittweise Einbindung von Sichelburg /Žumberak und Marindol in die kroatische Militärgrenze, der Anschluß von Idrija) blieb Krain im territorialem Sinn bis zum Ende des 1. Weltkrieges im wesentlichen unverändert.

Man kann die Entwicklung der landesfsl. Verwaltung seit der Mitte des 13. Jh.s beobachten. Als Vertreter des Landesfs.en fungierten in Krain die Landeshauptleute (capitanei terrae). Neben der repräsentativen Funktion verfügte der Landeshauptmann auch über milit. und gerichtliche Zuständigkeiten. Mit dem Amt waren – zumindest im 15. Jh. – auch einige Einnahmen und die Verwaltung der Burg in Ljubljana/Laibach verbunden. Die erste in den Quellen belegte Erwähnung des Amtes geht auf die Zeit Ottokars II. Přemysl zurück, als der mähr. Ulrich von Dürrenholz als Hauptmann in Krain tätig war. Für die nächsten Jahrzehnte ermöglicht der derzeitige Forschungsstand leider keine genauere Rekonstruktion der chronologischen Reihe der Landeshauptleute. Die Erwähnungen in den Quellen aber zeigen, daß sowohl im Zeitraum der Görzer Pacht bis 1335 als auch später, während der direkten habsburgischen Herrschaft, dieses Amt meistens nicht von dem aus der Krain stammenden Adel verwaltet wurde. So findet man als Hauptleute in der Krain die Gf.en von → Ortenburg (Meinhard 1331, Otto 1370), die Gf.en von Cilli (Friedrich von Saneck, 1332-1340, Ulrich 1362-1367, Wilhelm 1398-1390, Hermann 1390-1397), die kroatischen Frangipani (Stephen 1436-1443, Trojan 1444) und einige andere herausragende Adlige (Herdegan von Pettau 1340-1348, Konrad von → Aufenstein 1362, Konrad von → Kraig 1367-1384, Hugo von → Duino 1385-1389, Ulrich und Jobst, Schenken von → Osterwitz 1414-1420, erneut 1428-1435). Angehörige des Krainer Adels traten bis zur Mitte des 15. Jh.s nur selten als Landeshauptleute auf. Erst gegen Ende der Herrschaft Friedrichs III., als die Landeshauptleute schon als Zwischenglied zwischen Landesherr und Landesstände fungierten, findet man in diesem Amt auch den heimischen Adel, was dann im 16. und 17. Jh. zur Konvention wurde.

Aufgrund der bes. territorialen Entwicklung Krains und der Unterschiede im rechtlichen Status setzten die Habsburger neben ihrem Landeshauptmann in Krain auch die Hauptleute für die erst später in die Krain eingebundenen Gebiete ein. So werden in der Mitte des 15. Jh.s neben dem Landeshauptmann in Krain auch die Hauptmannschaft in Möttling, die Hauptmannschaft in → Mitterburg, die Hauptmannschaft in Adelsberg und auf dem Karst erwähnt. Durch die Hauptmannschaft in → Mitterburg und Adelsberg waren mit Krain auch Hauptmannschaften in → Duino, Trieste, Fiume und Pordenone verbunden.

Außer dem Landeshauptmann erscheint in der Mitte des 13. Jh.s in Krain (ähnlich wie in Kärnten) auch das Amt des Vizedoms, der insbes. für die finanzielle Verwaltung landesfsl. Besitzes verantwortlich war; in einigen Fällen verfügte er aber auch über Gerichtsgewalt. In der Zeit der Görzer Pacht (1279-1335) fungierten zwar als Hauptbehörde für die Finanzverwaltung die Landesschreiber, Albrecht II. von Habsburg aber stellte das Amt des Vizedoms wieder her. Für die Finanzverwaltung der nach dem Aussterben der Gf.en von Cilli im 1456 gewonnenen Herrschaften – so im Fsm. Cilli als auch in der Krain – behielten die Habsburger nach der Annahme ihres Erbes ein bes. Vizedomamt in Cilli bei. Diese Doppelung der Finanzverwaltung in Krain wurde bis 1494 bewahrt, als Ks. Maximilian I. anordnete, die Krainer Herschafften aus dem Cillier Amt auszulösen und mit dem Amt in Ljubljana zu verbinden. Am Anfang des 16. Jh.s wurde das Amt in Ljubljana noch mit der Finanzverwaltung des → Görzer Landes und von Gradisca betraut.

Im Gegensatz zum Amt des Landeshauptmannes, das grundsätzlich einem Adligen anvertraut wurde, wurden mit den Aufgaben des Vizedoms zunächst Kleriker betraut, seit dem Anfang des 14. Jh.s aber immer mehr auch Personen bürgerlicher Herkunft. Erst am Ende des 15. Jh.s, als der Adel zunehmend Druck auf den Landesherrn ausübte, die Landesangelegenheiten gemeinsam zu verwalten, übernahmen das Amt des Vizedoms auch Angehörige des Krainer Adels (als erster Wilhelm von → Auersperg 1483-1497).

Außer den erwähnten zwei Ämtern, die als die wichtigsten die landesfsl. Macht im Land repräsentierten, gab es in Krain noch eine Reihe von Erbämtern. Johann Weikhard Valvasor erwähnt in seinem i.J. 1689 erschienenen Buch »Die Ehre dess Herztogthums Crain« insgesamt elf Ämter, unter denen eine bedeutendere Rolle das Erbkämmereramt, das Erbmarschallamt (von 1455 an beziehungsweise ab 1463 an die Familie von → Auersperg vergeben) und das Erbtruchsessenamt (seit 1463 bei der Familie von Hohenwart) spielten. Die Errichtung des Erbmarschall- als auch des Erbtruchsessenamtes kann als Belohnung des Krainer Adels für sein Engagement bei der Verteidigung Albrechts von Habsburg im 1462 belagerten Wien gesehen werden. Beide Ämter wurden nämlich fast gleichzeitig mit der Verbesserung der Landeswappen im Jan. 1463 vergeben.

Der Prozeß des Überganges Krains von einer Verwaltungseinheit (Mark) in ein Land mit eigenem Landesherrn und mit ausgebildeter, auf einem Landesrecht basierender Identität ist am Beispiel von Krain etwas komplexer als bei ähnlichen Gebieten. Ältere Studien (Hauptmann) behaupten, daß das Land auf der Grundlage der Mark(en), ungeachtet der Tatsache, daß die Patriarchen von Aquilea als Mgf.en keine reale Macht in der Mark hatten, entstand, während als heute vorherrschende Standpunkt gilt, daß die entscheidende Rolle in diesem Prozeß einige der bedeutenderen Lehnsherren spielten, sei es Otokar Přemysl (Vilfan) oder Bernhard von → Sponheim mit seinen vereinigten andechs-weichselburg-sponheimischen Herrschaften (Komac).

Die Befreiung von Ministerialen als Voraussetzung für die Herstellung der Landesherrschaft im Sinne des Personalverbandes lokaler Machthaber kann man in Krain in einem von Rudolf von Habsburg im Dez. 1276 ausgestellten Landfrieden für Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain und Mark sehen. Die Erwähnung der Ministerialen gemeinsam mit den Gf.en und Frh.en wird als Ausdruck der Befreiung der ersteren gedeutet. Die milites erreichten diesen Status – wenn nicht schon i.J. 1276 (Vilfan) – dann doch spätestens mit dem Privileg von 1338, mit dem eine stichhaltige rechtliche Grundlage für die Entwicklung eines einheitlichen Landesadels gegeben ist, der aber nach Titeln, Reichtum und Ansehen sehr heterogen war.

Die Formierung des Adels als einheitliche Körperschaft, die gegen den Landesherrn einheitlich auftreten konnte, entwickelte sich erst allmählich durch Erbhuldigung (erstmalig i.J. 1269 mit einem Philipp von → Spontheim geleisteten Treueschwur) und dem Hoftaiding (im 14. Jh. erstmalig i.J. 1350 erwähnt). Man kann über ausgebildete Stände erst dann sprechen, als sich diese aufgrund der Steuerfreiheit zu Landtagen trafen und auf Vorschlag des Landesfs.en außerordentliche Finanz- und Militärdienste bewilligten. In Krain ist man eine solche Entwicklung seit der Regierungszeit von Ernst dem Eisernen zu erkennen. Die Landestage intensivierten sich aber erst in der ersten Hälfte des 16. Jh.s (z. B. wurden i.J. 1515 elf verschiedene Landtage veranstaltet!), insbes. infolge der türkischen Bedrohung. Der Adel aus den angegliederten Herrschaften wurde schrittweise in die Krainer Landesstände aufgenommen. Das Landschrannengericht in Möttling wurde 1518 aufgehoben und nach 1530 unterstand auch der Adel in der Gft. Mitterburg dem Landschrannengericht in Ljubljana.

Aufgrund der zahlenmäßigen Schwäche des Krainer Adels, der zwar formell in Herren-^^ und Ritterbank unterteilt war, fungierte der Adel in den Sitzungen als einheitliche Bank. Das Verzeichnis des Krainer Adelsaufgebots aus dem Jahre 1446 zeigt, daß in der Mitte des 15. Jh.s nur drei Mitglieder der Familie → Kraig, nämlich Andreas, Georg und Hartneid, zum Herrenstand in Krain gezählt wurden. Wahrscheinlich führte auch diese geringe Zahl dazu, daß die Habsburger in den nächsten hundert Jahren Mitglieder dreier verschiedener Familien in den Herrenstand erhoben. 1463 erhob Friedrich III. wg. dessen Verdienste bei der Verteidigung Wiens Georg von Tschernembl und seine Nachkommen zu Panierherren. Die gleiche Ehre wurde der Schönbergischen Linie der → Auersperger i.J. 1497 zuteil; i.J. 1550 folgte noch die Hauptlinie der → Auersperger. Am Ende des 15. Jh.s ist auch ein Zweig der Familie Thurn in den Herrenstand erhoben worden. Der Anzahl der Mitglieder der Ritterbank ist aufgrund der erhaltenen Verzeichnisse kaum genau zu rekonstruieren. Mitte des 15. Jh.s erreichte die Zahl der Krainer Ritter und Knechte knapp 120 Mitglieder. Daß sogar diese Einschätzung wahrscheinlich zu hoch ist, erweist das älteste erhaltene Verzeichnis der An- und Abwesenden am Krainer Landtag i.J. 1543, das insgesamt nur 62 Ritter nennt.

Der Zeitraum seit der Mitte des 15. Jh.s bis zum Ende des 16. Jh.s war für das Land Krain und seine Elite eine kritischen Periode. Fast hundert Jahre zwischen 1469 und 1559 – mit Ausnahme der drei kleinen Einfälle zu Beginn des 15. Jh.s, die Krain mehr oder weniger nur berührten – war Krain häufig türkischen Angriffen ausgesetzt, die das Land sowohl demographisch als auch wirtschaftlich verzehrten. Erst mit dem Sieg in der Schlacht bei der Sissek i.J. 1593 wurde Krain von der direkten türkischen Gefahr befreit. Eine weitere Krise in Krain bewirkte auch der Protestantismus und das Verhältnis der Habsburger zum neuen Glauben. Gemäß dem Befehl Ks. Ferdinands II. i.J. 1628, daß alle Adlige in Innerösterreich auf den Protestantismus verzichten sollten oder aber die innerösterr. Länder zu verlassen hatten, verließen nach unvollst. Listen 104 adelige Personen die Krain. Diese Lücke wurde teilw. mit neuen, v.a. aus Italien stammenden Adelsfamilien geschlossen, die in den folgenden Jahrzehnten in Krain eine deutliche Spur in Wirtschaft und Kultur hinterließen.

Sources

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