Mutterschutz und Elternzeit

Wissenswertes

Während des Mutterschutzes bezahlt Ihre Krankenkasse das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden, ein Arbeitgeberzuschuss ist ggf. möglich.

Wenn Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie diese bitte spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Personalabteilung der Akademie und Ihrer Arbeitsstellenleitung. Diese Anmeldefrist beträgt insgesamt 13 Wochen, wenn Sie zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit nehmen möchten.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Verwaltung der Akademie: Michael Hanisch, 0551/39‑37041, michael.hanisch@adwgoe.de, Birgit Jahnel 0552/39-37043 birgit.jahnel@zvw.uni-goettingen.de)

Weitere Informationen finden Sie z. B. hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kindergeld-73894

Antrag und Formulare

https://adw-goe.de/intern/personalangelegenheiten-formulare/