[allgemeiner Text] Gutachten des Staatsrathes des Großherzogthums Frankfurt über die rechtlichen Grundsätze zur Beurtheilung der Vermögensrechte der Ehegatten, in Ansehung der vor der Einführung des Code Napoléon geschlossenen Ehen, und zur Beurtheilung einiger hiermit in Verbindung stehenden vormundschaftlichen Gegenstände.
Frankfurt, Großherzogtum, Staatsrat
Der Rheinische Bund. (1811, Bd. 19, S. 127-132)