[allgemeiner Text] Bedenken über die Frage: Ob und in welchen Fällen der Landesherrschaft mit Beifall Rechtens angerathen werden könne, einem Cedenten das ihm auf Lebens oder sonst auf eine bestimmte Zeit, verliehene persönliche Privilegium, wider seinen Willen, und ohne daß er dazu im voraus seinen Consens gegeben, zu entziehen, und daß es der Massa zum Besten mit veräussert werde, zu gestatten?
Anonym
Deutsches Magazin. (1795, Bd. 9, S. 423-434)