[allgemeiner Text] Der Streit über die Qualität eines Fundi, ob derselbe adeliche Vorrechte mit sich führe, gehört für das Justizcollegium. Beschwerden eines adelichen Besitzers gegen ein Creis-Steueramt über Prägavation bey Fourage-Servis und dergleichen Abgaben gehört für die Cammer.
Preußen, Jurisdictionscommission
Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit. (1792, Bd. 9, S. 225-228)