[allgemeiner Text] Ueber die Frage: 1) Nach welches Orts Gesetzen der Pflichttheil zu berechnen sey, wenn das Testament des Erblassers außer seinem letzten Wohnorte errichtet worden, und dessen Nachlaß sich in verschiednen Orten befindet. 2) Von dem Rechte eines adlichen Witwers in Preußen auf den Nachlaß seiner Ehefrau, und wie solchenfalls der Pflichttheil der Kinder auszumessen sey?
Anonym
Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit. (1788, Bd. 1, S. 64-70)