[Rezension] Gründliche Vorstellung der rechtmäßigen Befugniß, welche des Herzogs Christian Ludwigs zu Mecklenburg hochfürstl. Durchl. (...) haben, die ohnmäßige Schulden und Forderungen, so der Herzog Carl Leopold zu Mecklenburg auf das Herzogthum zu bringen gemeinet, nicht zu erkennen (...).
Anonym
Göttingische Zeitungen von Gelehrten Sachen. (1739, S. 376-382)